|
Start:
Ziel:
|
||
|
© Copyright I-KI-BA 2020 - Axel Arnold Bangert - Wolfstrasse 2 - 52134 Herzogenrath - I-KI-BA Aachen 2020 Copyright © Alsdorf Bangert - KI Ökologisch Polit Ökonomisch Soziales Markt Planungs System - Bangert Alsdorf schnell - selbstlernend - effizient Impressum Datenschutz |
||
|
Alsdorf KI Basiertes Öko Polit Ökonomisch Soziales Markt Planungs System SOE POE - AI Based Social Eco Market Planning State System - AISEMPSS - Bangert I-KI-BA Aachen
1
Abkürzungsverzeichnis 9
Darstellungsverzeichnis 11
I. Einleitung 14
1. Einführendes zur Thematik und Titeldefinition 14
2. Untersuchungsgegenstand und Vorgehensweise 16
3. Forschungsstand und Quellenlage 22
II. Das Wirtschaftssystem der Volksrepublik China 24
1. Systemtransformation: Theoretische Hintergründe 24
2. Entwicklungen in den wirtschaftlichen Strukturen der Volksrepublik China:
Historischer Abriss 27
2.1 Sozialistische Umgestaltung und Implementierung zentralverwaltungswirtschaftlicher
Elemente (1949 bis 1978) 27
2.2 Transformatorische Entwicklungen seit 1978/79 31
2.3 Das wirtschaftspolitische Konzept der sozialistischen Marktwirtschaft 34
2.4 Analyse der transformatorischen Entwicklung in der VRCh 41
2.5 Die WTO-Mitgliedschaft Chinas 44
III. Die politischen Rahmenbedingungen der deutsch-chinesischen
Wirtschaftsbeziehungen 49
1. Rechtlich-strategischer Rahmen auf europäisch-chinesischer Ebene 49
1.1 Europäisch-chinesisches Handelsabkommen aus dem Jahre 1978 49
1.2 Europäisch-chinesisches Abkommen über handelspolitische und wirtschaftliche
Zusammenarbeit aus dem Jahre 1985 50
1.3 Europäisch-chinesische Strategiepapiere 52
2
2. Rechtlich-strategischer und politisch-historischer Rahmen auf deutschchinesischer
Ebene seit Aufnahme der diplomatischen Beziehungen 57
2.1 Rechtlich-strategischer Rahmen 58
2.1.1 Deutsch-Chinesisch Gemischte Kommission 58
2.1.2 Asienkonzept der Bundesregierung 59
2.1.3 Deutsch-chinesisches Handelsabkommen aus dem Jahre 1973 63
2.1.4 Deutsch-chinesisches Abkommen über wissenschaftlich-technologische
Zusammenarbeit aus dem Jahre 1978 64
2.1.5 Deutsch-chinesisches Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit
aus dem Jahre 1979 64
2.1.6 Deutsch-chinesisches Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahre 1985 65
2.1.7 Deutsch-chinesisches Abkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten der
Wirtschaft, Industrie und Technik aus dem Jahre 2000 66
2.1.8 Deutsch-chinesisches Abkommen über Sozialversicherung aus dem Jahre 2001 67
2.1.9 Deutsch-chinesisches Abkommen über finanzielle Zusammenarbeit 68
2.2 Eckpfeiler im politisch-historischen Rahmen 68
2.2.1 Politische Flankierung des VW-Joint Ventures Shanghai 1984 68
2.2.2 Tiananmen 1989 und seine Auswirkungen auf die deutsch-chinesischen
Wirtschaftsbeziehungen 69
IV. Wirtschaftsrechtliche Rahmenbedingungen für ausländische Investoren
in der Volksrepublik China und Shanghai 72
1. Gewerblicher Rechtsschutz 75
1.1 Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht 77
1.2 Warenzeichenrecht 79
1.3 Urheberrecht 82
1.4 Lizenzrecht 85
1.5 Wettbewerbsrecht 89
2. Landnutzungsrecht 91
3
3. Vertragsrecht 94
3.1 Vertragsgesetz der VRCh aus dem Jahre 1999 sowie Rechtswahl bei
Vertragsverhandlungen 95
3.2 Ablauf der Vertragsverhandlungen 97
3.3 Vertragserfüllung 98
4. Rechtsverfolgung 99
4.1 Schlichtung 102
4.2 Schiedsverfahren 102
4.3 Zivilprozess 104
4.4 Fazit Rechtsverfolgung 107
5. Exkurs: Deutsch-chinesische Kooperation im (Wirtschafts-) Rechtsbereich 108
V. Die Geschichte Shanghais 112
1. Shanghai vor seiner Öffnung 112
2. Opium-Krieg, 'ungleiche Verträge' und Öffnung Shanghais 113
3. Taiping-Aufstand 116
4. Bedeutung des chinesisch-japanischen Krieges für Shanghai 118
5. Shanghai und die Revolution von 1911 119
6. Shanghai: Erster Weltkrieg und Zwischenkriegszeit 120
7. Shanghai zur Zeit des Zweiten Weltkrieges 123
8. Nachkriegszeit in Shanghai 124
9. Shanghai nach der kommunistischen Übernahme 125
10. Shanghai zur Zeit der Kulturrevolution 127
11. Shanghai nach Maos Tod 129
4
VI. Politisch-administrative und sozioökonomische Standortfaktoren 134
1. Administration und Politik in Shanghai 134
1.1 Administrative Strukturen in Shanghai 134
1.2 Politische Strukturen in Shanghai 141
2. Hochschullandschaft Shanghais als Standortfaktor 145
2.1 Überblick 145
2.2 Das Chinesisch-Deutsche Hochschulkolleg an der Tongji-Universität 146
2.2.1 Studiengänge / Studienverlauf am CDHK 148
2.2.2 Finanzierung und Zielsetzung des CDHK 149
3. Die Shanghaier Identität als Standortfaktor 151
VII. Die Neue Wirtschaftszone Pudong in Shanghai 154
1. Konzeptionen wirtschaftlicher Sondergebiete innerhalb der Volksrepublik China 154
1.1 Sonderwirtschaftszonen 154
1.2 Offene Küstenstädte 157
1.3 Wirtschaftliche und technologische Entwicklungszonen 158
1.4 Offene Wirtschaftszonen 159
1.5 Hochtechnologieentwicklungszonen 159
1.6 Zollfreie Zonen 160
1.7 Exportverarbeitungszonen 161
1.8 Resümee zu den wirtschaftlichen Sondergebieten 161
2. Pudong New Area 163
2.1 Basisinformationen zur 'Neuen Wirtschaftszone Pudong' 163
2.2 Pudong wird zur 'Neuen Wirtschaftszone' 167
2.3 Infrastrukturelle Entwicklungsphasen in Pudong 172
2.4 Schlüsselzonen innerhalb der Pudong New Area 175
2.4.1 Lujiazui Financial and Trade Zone 176
2.4.2 Jinqiao Export Processing Zone 178
2.4.3 Zhangjiang Hi-Tech Park 180
2.4.4 Waigaoqiao Free Trade Zone 182
2.5 Staatliche Anreize für ausländische Investitionen in Pudong 184
2.6 Fazit zur Pudong New Area 186
5
VIII. Deutsche Außenwirtschaftsförderung in Shanghai 188
1. Basisinformationen zur deutschen Außenwirtschaftsförderung 188
2. Das Deutsche Industrie- und Handelszentrum in Shanghai 190
2.1 Grundidee der DIHZ 190
2.2 Entstehung / Lage des DIHZ Shanghai 192
2.3 Zielsetzung und Konzept des DIHZ Shanghai 194
2.4 Leistungsangebot des DIHZ Shanghai 195
2.5 Unternehmen im DIHZ Shanghai / Bewertung des DIHZ durch diese Unternehmen196
2.6 Neues DIHZ in Pudong 198
2.7 Fazit zum DIHZ Shanghai 202
3. Das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Shanghai 203
3.1 Basisinformationen zu den Auslandshandelskammern (AHK) 203
3.2 Organisation des Delegiertenbüros in Shanghai 205
3.3 Zielsetzung des Delegiertenbüros in Shanghai 206
3.4 Mitgliedschaft in der Deutschen Handelskammer 206
3.5 Dienstleistungen / Serviceangebot des Delegiertenbüros in Shanghai 208
3.6 Stadtvertretung Hamburg / Bundeslandvertretung Sachsen-Anhalt /
Messevertretungen Hamburg, Leipzig und Stuttgart im Delegiertenbüro in
Shanghai 210
3.7 Kooperation mit dem German Centre und dem Generalkonsulat der Bundesrepublik
Deutschland 211
3.8 Fazit zum Delegiertenbüro in Shanghai 212
4. Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai 213
4.1 Politische Flankierung deutscher Geschäftsinteressen in Shanghai 214
4.2 Messetätigkeiten des Generalkonsulats 215
4.3 Kooperation mit dem DIHZ und dem Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft 216
4.4 Tätigkeit eines Verkehrsreferenten am Generalkonsulat Shanghai 217
4.5 Entwicklungspolitische Maßnahmen des Generalkonsulats in Shanghai 218
4.6 Fazit zum Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai 219
5. Die Bundesagentur für Außenwirtschaft in Shanghai 220
6. Exkurs: Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften des Bundes –
Hermes-Bürgschaften 221
6
IX. Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und der Volksrepublik China
sowie Deutschland und Shanghai 226
1. Chinesische (Außen-) Handelsbestimmungen 226
1.1 Das neue chinesische Außenhandelsgesetz aus dem Jahre 2004 227
1.2 Die neuen Verwaltungsvorschriften für ausländische Investitionen im
Handelsbereich aus dem Jahre 2004 229
1.3 Zusammenspiel der beiden neuen Bestimmungen im Handelsbereich 230
2. Die Rolle der VRCh im globalen Warenhandel 230
3. Deutsch-chinesische Handelsströme 235
3.1 Quantitative Entwicklung des bilateralen Außenhandels seit 1980 237
3.2 Struktur des deutsch-chinesischen Außenhandels 240
3.2.1 Importstruktur 240
3.2.2 Exportstruktur 241
4. Der Shanghaier Außenhandel im Allgemeinen sowie mit Deutschland
im Besonderen 243
5. Fazit zu den deutsch-chinesischen Handelsbeziehungen 248
X. Deutsche Direktinvestitionen in der Volksrepublik China
und in Shanghai 250
1. Theoretische Grundlagen: Konzepte für ausländische Direktinvestitionen
in der VRCh 250
1.1 Repräsentanz 250
1.2 Equity Joint Venture 251
1.3 Contractual Joint Venture 254
1.4 Wholly Foreign Owned Enterprise 257
1.5 Weitere potentielle Gesellschaftsformen für ausländische Direktinvestitionen:
Holding, AG, Partnerschaftsgesellschaft 260
7
2. Ausländische Direktinvestitionen in der VRCh 262
3. Deutsche Direktinvestitionen in der VRCh 266
4. Deutsche und generell ausländische Direktinvestitionen in Shanghai 269
5. Fazit zu den deutschen Direktinvestitionen in China und Shanghai 275
6. Kurzexkurs: Deutsch-chinesische Entwicklungszusammenarbeit in Shanghai 277
XI. Menschenrechte – Rechtsstaat – Demokratie: Automatismus aus
ökonomischer Öffnung und politischer Liberalisierung in der
Volksrepublik China? 279
1. Diskussion der Entwicklungen 279
1.1 Argumentation für eine Demokratisierung der VRCh 279
1.2 Argumentation gegen eine Demokratisierung der VRCh 280
2. Die deutsche Sichtweise der Situation in China: Spannungsverhältnis zwischen
ökonomischem Profitdenken und normgeprägtem außenpolitischen Verhalten 283
3. Fazit 291
XII. Die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen:
Resümee und Ausblick 294
1. Politische Einbettung: Neueste Entwicklungen 294
2. Der Wirtschaftsstandort VRCh im Allgemeinen 295
2.1 Neueste gesamtwirtschaftliche Entwicklungen 295
2.2 Ausländische Direktinvestitionen in der VRCh 296
2.2.1 Möglichkeiten 296
2.2.2 Risiken 299
2.2.3 Fazit 301
3. Der Wirtschaftsstandort Shanghai im Besonderen 302
3.1 Shanghai als Musterbeispiel der deutschen Außenwirtschaftsförderung 303
3.2 Perspektiven des Standortes Shanghai unter Berücksichtigung der
deutschen Außenwirtschaft 305
8
4. Das Potential der deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen 308
4.1 Deutsch-chinesischer Handel 308
4.2 Deutsche Direktinvestitionen in der VRCh 310
5. Die Rolle der VRCh in der globalen Wirtschaft: Ein Ausblick 313
Literaturverzeichnis 317
1. Wissenschaftliche Aufsätze und Monographien 317
2. Informations- und Werbematerialen, amtliche Veröffentlichungen 322
3. Interviews 327
4. Quellen aus dem Internet 327
9
Abkürzungsverzeichnis
AA Auswärtiges Amt
ADI ausländische Direktinvestitionen
AHK Auslandshandelskammer(n)
AI Amnesty International
AKA Ausfuhrkredit GmbH
APA Asien-Pazifik-Ausschuss der deutschen Wirtschaft
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
bfai Bundesagentur für Außenwirtschaft
BIP Bruttoinlandsprodukt
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
BPW Bruttoproduktionswert
BRD Bundesrepublik Deutschland
CDHK Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg der Tongji-Universität Shanghai
CIETAC China International Economic and Trade Arbitration Commission
CJV Contractual Joint Venture
CMAC China Maritime Arbitration Commission
DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst
DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag
DIHZ Deutsches Industrie- und Handelszentrum
EG Europäische Gemeinschaft(en)
EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
EJV Equity Joint Venture
ETDZ Economic and Technological Development Zone
EU Europäische Union
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EZ Entwicklungszusammenarbeit
FDI Foreign Direct Investment
FNS Friedrich-Naumann-Stiftung
GATT General Agreement on Tariffs and Trade
GMD Guomindang
GTZ Gesellschaft für technische Zusammenarbeit
10
HGB Handelsgesetzbuch
HTEZ Hochtechnologieentwicklungszone(n)
JV Joint Venture
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
KMU Kleine und mittelständische Unternehmen
KPCh Kommunistische Partei Chinas
KPdSU Kommunistische Partei der Sowjetunion
LBI Landesverband der Bayerischen Industrie e.V.
MOE Mittel- und Osteuropa
MOFCOM Ministry of Commerce (ehemals MOFTEC)
MOFTEC Ministry of Foreign Trade and Economic Relations
OAV Ostasiatischer Verein
OECD Organization for Economic Cooperation and Development
SWZ Sonderwirtschaftszone(n)
TRIMS Trade Related Investment Measures
TRIPS Trade Related Intellectual Property Rights
VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau
VRCh Volksrepublik China
WFOE Wholly Foreign Owned Enterprise
WTEZ Wirtschaftliche und technologische Entwicklungszone(n)
WTO World Trade Organization (Welthandelsorganisation)
ZK Zentralkomitee
11
Darstellungsverzeichnis
Darstellung 1: Bewertungsfaktoren von Transformationsmodellen 26
Darstellung 2: Wirtschaftspolitische Primärziele der VRCh 38
Darstellung 3: Möglichkeiten der juristischen Konfliktlösung in der VRCh 100
Darstellung 4: Administrative Gliederung Shanghais um 1850 115
Darstellung 5: Bevölkerungsentwicklung in Shanghai 134
Darstellung 6: Administrative Entwicklung Shanghais 1990-2001 136
Darstellung 7: Bevölkerungskennzahlen Shanghai 2001 137
Darstellung 8: Administrative Gliederung Shanghais 138
Darstellung 9: Administrative Gliederung der Innenstadt Shanghais 139
Darstellung 10: Wachstumsraten und Bedeutung der einzelnen Wirtschaftssektoren
in Shanghai in 2003 164
Darstellung 11: Wachstumsraten und Bedeutung der einzelnen Wirtschaftssektoren
in der Pudong New Area in 2003 165
Darstellung 12: Pudong (Lujiazui) 1993 170
Darstellung 13: Pudong (Lujiazui) 2003 170
Darstellung 14: Shanghaier Verkehrsinfrastruktur + Schlüsselzonen Pudong New Area 176
Darstellung 15: Shanghai-Modell 2015 177
Darstellung 16: Neu gestartete Projekte im Zhangjiang Hi-Tech Park 181
Darstellung 17: Körperschaftssteuervergünstigungen für FIEs in Pudong 185
Darstellung 18: Neues DIHZ im Zhangjiang Hi-Tech Park in Pudong 202
Darstellung 19: Markterschließungsstrategie des Delegiertenbüros der
Deutschen Wirtschaft Shanghai 209
Darstellung 20: Warenimportwachstum international 231
Darstellung 21: Warenexportwachstum international 231
Darstellung 22: Die Bedeutung der VR China im globalen Warenhandel 232
Darstellung 23: Entwicklung des chinesischen Außenhandels 1996 bis 2003 233
Darstellung 24: Die größten Warenimportnationen im Jahr 2003 233
Darstellung 25: Die größten Warenexportnationen im Jahr 2003 234
12
Darstellung 26: Die Bedeutung Deutschlands im globalen Warenhandel 234
Darstellung 27: Die bedeutendsten Warenhandelspartner Deutschlands im Jahr 2003 236
Darstellung 28: Die bedeutendsten Warenhandelspartner der VR China im Jahr 2003 236
Darstellung 29: Entwicklung des bilateralen Warenhandels zwischen der BRD und der VRCh
zwischen 1980 und 2003 (aus deutscher Sicht) 239
Darstellung 30: Wichtigste Warengruppen deutscher Importe aus der VR China (prozentual
an allen deutschen Importen aus der VRCh) 241
Darstellung 31: Wichtigste Warengruppen deutscher Exporte in die VR China (prozentual an
allen deutschen Exporten in die VRCh) 243
Darstellung 32: Entwicklung des Shanghaier Außenhandels 244
Darstellung 33: Die Bedeutung des Außenhandels für die Shanghaier Wirtschaft 244
Darstellung 34: Die Bedeutung Shanghais für den gesamtchinesischen Außenhandel 245
Darstellung 35: Wichtigste Außenhandelspartner Shanghais in 2003 246
Darstellung 36: Entwicklung der Außenhandelsstruktur Shanghais 246
Darstellung 37: Entwicklung des Shanghaier Außenhandels mit der BRD 248
Darstellung 38: Ausländische Direktinvestitionen in der VRCh gesamt 264
Darstellung 39: Die wichtigsten Herkunftsländer/-regionen realisierter ausländischer
Direktinvestitionen in der VRCh in 2003 265
Darstellung 40: Die wichtigsten Herkunftsländer realisierter ausländischer
Direktinvestitionen in der VRCh von 1990 bis 2003 266
Darstellung 41: Deutsche Direktinvestitionen in der VRCh 267
Darstellung 42: Bestandsstruktur deutscher Direktinvestitionen in der VRCh nach
Wirtschaftszweigen (Angaben in Prozent) 269
Darstellung 43: Ausländische Direktinvestitionen in Shanghai 271
Darstellung 44: Realisierte ausländische Direktinvestitionen nach
Wirtschaftssektoren in Shanghai 272
Darstellung 45: Bedeutendste Herkunftsländer realisierter ADI in Shanghai in 2003 273
Darstellung 46: Deutsche Direktinvestitionen in Shanghai 1989 bis 2003 274
Darstellung 47: Kaufkräftige Konsumenten weltweit (in Mio.) 297
13
Darstellung 48: Durchschnittliche Stundenlöhne für einen angelernten Arbeiter inklusive
Nebenkosten in Ost- und Südostasien 298
Darstellung 49: Voraussichtliche Entwicklung der Wirtschafsstruktur Shanghais 306
Darstellung 50: Gesamtkarte Volksrepublik China 329
14
I. Einleitung
1. Einführendes zur Thematik und Titeldefinition
Im Jahre 1979 begann in der Volksrepublik China (VRCh) ein Prozess, welcher bis heute anhält:
Unter der Ägide von Deng Xiaoping wurde seitens der Regierung in Beijing der Startschuss
zu einem ungemein weitreichenden Reformprojekt gegeben. Dieses bestand zum einen
in der Befreiung der chinesischen Bevölkerung von den Fesseln der maoistisch-totalitär geprägten
'Großen Kulturrevolution',1 zum anderen wurde das zuvor streng nach Plan geführte
ökonomische System Chinas sukzessive reorganisiert. Die wirtschaftliche Transformation,
welche seitdem kontinuierlich umgesetzt wird, mündete schließlich offiziell in der 'sozialistischen
Marktwirtschaft', einem hinsichtlich der ideengeschichtlichen Theorie eigentlich widersprüchlichen
Konstrukt. Die chinesische Regierung legitimiert sich diesbezüglich jedoch
mit einem 'Sozialismus chinesischer Prägung', welcher sich letztlich durch eine Art Symbiose
aus einer nach wie vor bestehenden politischen Diktatur und einem sich immer mehr in
Richtung Marktwirtschaft orientierenden ökonomischen Liberalismus auszeichnet.
Seit Beginn der Reformpolitik hat sich die wirtschaftliche Erscheinung der VRCh grundlegend
gewandelt. Zahlreiche individuelle Maßnahmen haben auf vielen verschiedenen Märkten
wettbewerbsartige Strukturen entstehen lassen, dies u.a. durch eine graduelle ökonomische
Öffnung nach außen. Vorläufiger Höhepunkt dieses Prozesses war der Ende 2001 erfolgte
Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO), welcher eine weitere In- und Extensivierung der
ausländischen Direktinvestitionen in China sowie der internationalen Handelsströme unter
chinesischer Beteiligung nach sich zog und auch noch weiterhin andauern dürfte. Innerhalb
dieses Rahmens wird die VRCh auch für Deutschland ein mehr und mehr bedeutender Wirtschaftspartner,
welchem aufgrund seiner immensen Bevölkerungszahl und des mit dieser einhergehenden
materiellen Nachholbedarfs seitens von Politik und Wirtschaft seit einigen Jahren
vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Bereits 2003 ist die VRCh somit zur viertgrößten Handelsnation weltweit avanciert. Auch die
in dieser Rubrik noch führenden Staaten USA, Deutschland und Japan werden aller Voraussicht
nach in absehbarer Zeit eingeholt werden. Schon ein Jahr zuvor ist Japan von der VRCh
als wichtigster deutscher Handelspartner im asiatisch-pazifischen Raum abgelöst worden.
Umgekehrt stellt die BRD seit vielen Jahren den mit Abstand wichtigsten Handelspartner
1 Allerdings darf dies nicht als Demokratisierung missverstanden werden.
15
Chinas innerhalb der Europäischen Union (EU).2 Für die so ausfuhrorientierte deutsche
Volkswirtschaft ist ein so großer und zudem in seiner Bedeutung tendenziell zunehmender
Handelspartner wie die VRCh folglich von eminenter Bedeutung, so dass beispielsweise der
Ostasiatische Verein (OAV) im April 2004 titelte 'China bleibt der Exportmotor für Deutschland'
3.
Doch nicht nur die Rolle des 'Reiches der Mitte' im internationalen Handel, sondern auch
dessen Bedeutung bei der Absorption der weltweit getätigten ausländischen Direktinvestitionen
(ADI) nimmt insbesondere seit Anfang der 90er Jahre stetig zu. 2002 konnte die VRCh
diesbezüglich erstmals die Spitzenposition einnehmen. Bis Mitte 2004 sind insgesamt beinahe
500.000 ausländisch kapitalisierte Projekte mit einem kumulierten Investitionsvolumen von
etwa 545 Mrd. US-$ realisiert worden.4
Das an der Ostküste gelegene, historisch beinahe legendäre Shanghai ist indes nach einer vorübergehend
starken Vernachlässigung durch die kommunistische Regierung mittlerweile erneut
zu einem, wenn nicht gar zu dem Wirtschaftszentrum Chinas aufgestiegen. So zeichnet
die Stadt seit ein paar Jahren wieder für die größten Außenhandelsaktivitäten in der VRCh
verantwortlich und wirkt zudem als starker Magnet für ausländische Investitionen. Im Vergleich
zu Gesamtchina sind deutsche Unternehmen bei ihren Handels- und Direktinvestitionsaktivitäten
in Shanghai deutlich überproportional aktiv. In 2003 ging jeder vierte in China investierte
deutsche Euro nach Shanghai,5 zudem war die BRD drittwichtigster Außenhandelspartner
der Stadt. Waren es zu Beginn beinahe ausschließlich Großunternehmen, so zieht es
heute immer mehr den deutschen Mittelstand in die ostchinesische Metropole. Neben einer
Vielzahl weiterer Standortvorteile ist es vor allem das quantitativ wie qualitativ hochwertige
Leistungsangebot der deutschen Außenwirtschaftsförderung, welches die Stadt gerade für
Neueinsteiger auf dem chinesischen Markt immens attraktiv macht.
Darüber hinaus genießt Shanghai seit einigen Jahren starke Präsenz in den internationalen und
somit auch in den deutschen Medien. Dies liegt allerdings nicht nur an einer eindrucksvollen
Entwicklung der 'nackten' ökonomischen Kennzahlen,6 sondern ist vielmehr Ergebnis des
2 Siehe hierzu ausführlich Kapitel IX.
3 Ostasiatischer Verein: OAV-Report, 4/2004, S. 2: 'Asien-Pazifik. Außenhandel wächst überdurchschnittlich.'.
4 Siehe hierzu ausführlich Kapitel X.
5 Dabei macht Shanghai nur etwa 1,2 bis 1,3 Prozent der Gesamtbevölkerung der VRCh aus.
6 So beispielsweise ökonomische Wachstumsraten von stets über 15 Prozent seit 1992. Siehe hierzu ausführlich
Kapitel VII. 2.1.
16
1990 von Beijing aus gestarteten Großprojektes 'Neue Wirtschaftszone Pudong'. Der östlich
des Flusses 'Huangpu' gelegene Stadtteil ist innerhalb weniger Jahre von einem zuvor beinahe
ausnahmslos agrarisch genutzten Gebiet zu einem international besetzten und vielfach die
Maßstäbe vorgebenden wirtschaftlichen 'Wunderland' transformiert worden und besticht zudem
durch eine futuristische Skyline. In nur gut zehn Jahren sind seither mehr als 10.000 ausländisch
kapitalisierte Projekte für Pudong registriert worden.7 Diese Anzahl wird aufgrund
der mit dem WTO-Beitritt Chinas einhergehenden Markt- und Handelsliberalisierungen in
den nächsten Jahren aller Voraussicht nach sogar noch beschleunigt anwachsen.
Shanghai im Allgemeinen bzw. Pudong im Besonderen waren Inspiration für die Formulierung
des Titels dieser Arbeit. Dieser nämlich resultiert aus einer chinesischen Metapher, wonach
die 'Stadt über dem Meer'8 als Kopf eines, sich auf das gesamte Einzugsgebiet des
Jangtse-Deltas einschließlich einiger Städte Zentralchinas erstreckenden, Drachens verstanden
wird. Der 'Drachenkopf' soll hier als ökonomischer Inkubator dienen, indem substanzielle
Investitionen, insbesondere im produzierenden Gewerbe, nach und nach nicht mehr nur in der
Metropole, sondern auch – von dort ausgehend – im Hinterland erfolgen. Ferner wird hierdurch
für Shanghai mittelfristig ein deutlicher Strukturwandel vom sekundären hin zum tertiären
Sektor beabsichtigt. Da sich mittlerweile bereits eine sukzessive Verlagerung der Lohnfertigungsarbeit
in einen Gürtel von 50 bis 100 km Entfernung um Shanghai herum beobachten
lässt und die Wirtschaftsstruktur Shanghais zudem immer mehr dienstleistungskonzentriert
wird, geht das metaphorische Prinzip bislang gut auf: 'Der Drache speit wieder Feuer.'
2. Untersuchungsgegenstand und Vorgehensweise
Im Mittelpunkt des Erkenntnisinteresses der vorliegenden Arbeit stehen die deutschchinesischen
Wirtschaftsbeziehungen am Beispiel von Shanghai. Anstatt einer ausschließlichen
Auflistung an Zahlenwerk zu den deutschen Direktinvestitionen in Shanghai und/oder
den bilateralen Handelsströmen, zielt der Verfasser darauf ab, eine 'ganzheitliche' Betrachtungsweise
des zentralen Untersuchungsgegenstandes zu präsentieren. Um dies zu gewährleisten,
wird ein bipolarer Erweiterungsansatz verfolgt: Zum einen können internationale ökonomische
Beziehungen niemals nur unter rein quantitativen Gesichtspunkten erschöpfend bewertet
werden, sondern es müssen auch Rahmenbedingungen wie etwa bilaterale politische
7 Siehe hierzu ausführlich Kapitel VII.
8 Dies ist die Bedeutung von 'Shanghai'.
17
Beziehungen, Einbettung in multinationale (Wirtschafts-)Organisationen, innenpolitische
Verhältnisse der beteiligten Staaten, (wirtschafts-) rechtliche Normen, historische und sozioökonomische
Gegebenheiten sowie schließlich vorhandene Förderungsmöglichkeiten berücksichtigt
werden. Zum anderen können die Außenwirtschaftsbeziehungen einer einzelnen Stadt
nicht abschließend analysiert werden, ohne dass eine Betrachtung des gesamtstaatlichen Hintergrunds
erfolgt. Im Falle der deutsch-chinesischen Wirtschaftbeziehungen am Beispiel von
Shanghai muss dementsprechend auch eine Auseinandersetzung mit den gesamtchinesischen
Verhältnissen stattfinden.
Um diesem mehrgliedrigen Ansatz gerecht zu werden, soll in dieser Arbeit eine Vielzahl von
für die bilateralen Wirtschaftbeziehungen relevanten Faktoren ermittelt und analysiert werden.
Hierzu gehört eine eingehende Beschäftigung mit dem sich permanent vollziehenden
Wandel des Wirtschaftssystems der VRCh genauso wie die Frage, worin die in ihren Auswirkungen
fatalen Fehler innerhalb der durch Mao Zedong angewiesenen sozialistischen Umgestaltung
der ökonomischen Strukturen nach der im Jahre 1949 erfolgten Machtergreifung durch
die Kommunisten lagen. Weiter stellt sich die Frage nach der Art des seit Ende der 70er Jahre
andauernden chinesischen Transformationsprozesses: Bringt dieser ausschließlich ökonomische,
oder aber auch politische Veränderungen mit sich? Ist ein Vergleich mit den Gegebenheiten
in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bzw. in ihren ehemaligen Satelliten zulässig?
Zudem bedürfen Theorie und Praxis der in ihrer Begrifflichkeit so sonderbaren 'sozialistischen
Marktwirtschaft' einer näheren Untersuchung. Inwieweit ist diese vereinbar mit dem
Beitritt zur Welthandelsorganisation? Auswirkungen welcherart hat diese neuerliche außenwirtschaftliche
Öffnung mit sich gebracht bzw. wird diese für die VRCh weiterhin generieren?
Internationale Wirtschaftsbeziehungen erweisen sich für gewöhnlich nur dann als wirklich
effektiv, wenn auch die politischen Beziehungen zwischen den beteiligten Staaten harmonieren.
Somit ist im Kontext des zentralen Themas dieser Arbeit auch das deutsch-chinesische
Verhältnis auf Regierungsebene relevant. Entsprechend erfolgt eine Auseinandersetzung mit
den bedeutendsten, seit Aufnahme der diplomatischen Beziehungen (1972) geschlossenen und
ökonomisch bedeutsamen bilateralen Verträgen. Hinzu wird das Asienkonzept der Bundesregierung
aus dem Jahre 2002 näher durchleuchtet – schließlich zielen die darin aufgezählten
Anliegen letzten Endes auch auf eine Optimierung der Wirtschaftsbeziehungen. Darüber hinaus
soll anhand einer Darstellung der politischen Flankierung der Gründung des VW Joint
18
Ventures in Shanghai 1984 sowie der aus den tragischen Ereignissen von Tiananmen 1989
resultierenden Konsequenzen die besonders enge Verflechtung aus politischen und wirtschaftlichen
Beziehungen am Spezialfall VRCh skizziert werden. Zudem erfolgt eine Untersuchung
mehrerer ökonomisch bedeutender, zwischen der Europäischen Union (EU) und der VRCh
geschlossener, völkerrechtlicher Verträge einschließlich einiger in diesem Kontext verfasster
Strategiepapiere. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die deutschen auswärtigen Wirtschaftbeziehungen
immer mehr durch in Brüssel getroffene Entscheidungen geprägt werden.
Im Rahmen internationaler ökonomischer Verflechtungen erweisen sich wirtschaftsrechtliche
Rahmenbedingungen als immens bedeutsam. Um diesem Sachverhalt gerecht zu werden, erfolgt
in dieser Arbeit eine Untersuchung über für ausländische Investoren in bzw. Handeltreibende
mit der VRCh relevante Themen, wie gewerblicher Rechtsschutz, Landnutzungsrecht,
Vertragsrecht und Rechtsverfolgung. Dabei soll vor allem aufgezeigt werden, wie bedeutsam
konfuzianische Prinzipien bei Geschäftsbeziehungen innerhalb der chinesischen Kultur bis
heute sind. Deren Stellenwert ist zwar sukzessive abnehmend, trotzdem müssen sich ausländische
Investoren und Partner insbesondere bei rechtsbezogenen Themen noch immer auf derlei
'exotische' Besonderheiten einstellen, um hier erfolgreich bestehen zu können. Diesem 'Praxisbericht'
nachfolgend wird ein Exkurs über die deutsch-chinesische Kooperation im (Wirtschafts-)
Rechtsbereich angestellt. Dabei soll überprüft werden, ob und inwieweit das deutsche
Wirtschaftsrecht tatsächlich von chinesischer Seite adaptiert wird.
Im Rahmen einer Analyse zu den Shanghaier auswärtigen Wirtschaftsbeziehungen sollte immer
auch eine Miteinbeziehung der ungemein abwechslungsreichen Geschichte der Metropole
erfolgen. Diese nämlich gibt Aufschluss darüber, dass das Denken und Handeln in der Stadt
am Huangpu bereits seit Beendigung des für die Chinesen verlustreichen Opium-Krieges
(1840 bis 1842) stark merkantil geprägt war. Indem auf Basis von zwangsweise geschlossenen
'ungleichen' Verträgen in den Nachkriegsjahren ausländische Konzessionen mit exterritorialem
Charakter gebildet wurden, erlangte Shanghai eine Art halbkolonialen Status. Dies
führte allerdings auch dazu, dass die Stadt in den Folgejahren – u.a. mit Beteiligung deutscher
Unternehmen – zum bedeutendsten chinesischen Wirtschaftsstandort aufsteigen konnte. Weitere
wichtige historische Eckdaten Shanghais, wie etwa die Gründung der Kommunistischen
Partei Chinas (KPCh) sowie die temporäre Machtübernahme der Guomindang (GMD), müssen
in diesem Rahmen beschrieben werden. Ebenso muss eine Analyse der (ökonomischen)
Stadtentwicklung nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges und Machtübernahme durch die
19
Kommunisten erfolgen. Wie stand Mao Zedong als erster großer Führer der VRCh zu dieser,
bis zum Kriegsbeginn so prosperierenden, Wirtschaftsmetropole? Welche Interessen verfolgte
der seit Ende der 70er Jahre bis zu seinem Tod (1997) die Geschicke des Landes bestimmende
Deng Xiaoping mit Shanghai? Wie kam es dazu, dass die Stadt schließlich wieder zum führenden
Wirtschaftsstandort Chinas aufsteigen konnte? All diese Fragen und somit erst eine
tiefgreifende Auseinandersetzung mit der so bewegten Geschichte Shanghais können heute
erschöpfend Auskunft über das ökonomische Phänomen des 'Drachenkopfes' geben.
Im Anschluss an die historische Schilderung erfolgt eine Beschreibung von im Kontext der
inneren und auswärtigen Wirtschaftsbeziehungen bedeutenden politisch-administrativen und
sozioökonomischen Standortfaktoren. Dabei handelt es sich konkret um eine Erläuterung des
administrativen Sonderstatus Shanghais als regierungsunmittelbare Stadt sowie um eine biographieähnliche
Beschreibung der die Metropole seit 1949 lenkenden Spitzenpolitiker. Weiter
erfolgt eine Darstellung der Hochschullandschaft Shanghais, welche u.a. mit deutschchinesischen
Kooperationsprojekten für ein positives Ansehen sorgt, aber auch generell eine
Vielzahl an hoch qualifizierten potentiellen Arbeitnehmern hervorbringt. Die Evaluierung der
Standortfaktoren abschließend, erfolgt eine knappe Schilderung der Mentalität bzw. vorherrschenden
Maxime der Shanghaier Bevölkerung. Letzterer wird ein recht ausgeprägter Materialismus
nachgesagt, welcher sich – dies soll hier überprüft werden – möglicherweise jedoch
als ganz im Sinne der ökonomischen Stadtentwicklung erweist.
Zuvor ist bereits auf die Schaffung der 'Neuen Wirtschaftszone Pudong' hingewiesen worden.
Um diese von den zahlreichen anderen ökonomischen Sondergebieten innerhalb der
VRCh abzugrenzen, aber auch um mit dem Irrglauben, Shanghai wäre eine der originären
chinesischen Sonderwirtschaftszonen, zu brechen, wird in dieser Arbeit eine entsprechende
Analyse zu den vorhandenen Konzepten durchgeführt. In deren Anschluss erfolgt eine detaillierte
Untersuchung des Konstruktes 'Pudong New Area', wobei dies einerseits durch eine
Nachzeichnung der einzelnen Entwicklungsstufen, andererseits anhand einer Untersuchung
der bedeutendsten Investitionssubzonen innerhalb des Gebietes, geschieht. Eine Erläuterung
über speziell für ausländische Direktinvestitionen in Pudong ausgegebene staatliche Anreize
schließt das Kapitel ab.
20
Ein weiterer Standortfaktor Shanghais ist in dem äußerst vielseitigen Angebot der deutschen
Außenwirtschaftsförderung auszumachen. Aufgrund ihrer großen Relevanz wird hierbei insbesondere
auf folgende drei Organisationen näher eingegangen:
- Das Deutsche Industrie- und Handelszentrum in Shanghai (DIHZ)
- Das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Shanghai (AHK)
- Das deutsche Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai.
Es erfolgen Untersuchungen hinsichtlich der Zielsetzungen und Leistungsspektren dieser in
Shanghai maßgeblichen 'Säulen' der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Zudem wirft
sich die Frage auf, inwieweit überschneidende Elemente in ihren Aufgaben identifiziert werden
können oder aber ob hier eine komplementäre Arbeitsteilung erfolgt. Folglich werden
kurz die Tätigkeiten der Bundesagentur für Außenwirtschaftsförderung (bfai) in Shanghai
vorgestellt, gefolgt von einem Exkurs – und somit das Thema Außenwirtschafsförderung abschließend
– zu den im Rahmen der deutsch-chinesischen Handelsbeziehungen sehr bedeutsamen
'Hermes-Bürgschaften' des Bundes.
Nachdem somit anhand der bedeutendsten bilateralen Rahmenbedingungen sowie der chinesischen
bzw. Shanghaispezifischen Standortfaktoren 'Regelwerk und Spielfeld' der deutschchinesischen
Wirtschaftsbeziehungen skizziert worden sind, soll eine primär quantitative Untersuchung
der bilateralen Handelsströme mit und der deutschen Direktinvestitionen in der
VRCh im Allgemeinen bzw. Shanghai im Besonderen angestellt werden. Dabei erfolgt zuerst
eine Erläuterung der aller Voraussicht nach einen weiteren deutlichen Anstieg der bilateralen
Warenströme mit sich bringenden neuesten chinesischen Außenhandelsbestimmungen. Weiter
wird die Rolle der VRCh im globalen Handel sowie die Entwicklung des deutschchinesischen
Handelsverkehrs – einschließlich der hier abgewickelten Warenstrukturen – näher
untersucht. Zudem soll eine Analyse hinsichtlich des ausschließlich über Shanghai abgewickelten
Außenhandels durchgeführt werden, wobei der mit Deutschland erfolgte Austausch
– der Hauptthematik dieser Arbeit entsprechend – besondere Berücksichtigung erfährt.
Neben den Handelsbeziehungen sind es die ausländischen Direktinvestitionen, welche die internationalen
Wirtschaftbeziehungen kennzeichnen. Somit müssen hier auch diese näher untersucht
werden. Dabei wird allerdings ausschließlich auf die in der VRCh bzw. in Shanghai
– und nicht vice versa – erfolgten ADI eingegangen. Zwar sind die chinesischen Direktinvestitionen
im Ausland in den letzten Jahren deutlich angewachsen, trotzdem erweisen sich diese
im Vergleich zu den in China implementierten Projekten noch als sehr gering und ihre Analy21
se würde zudem den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Vor einer quantitativen Erhebung sollen
hier die gebräuchlichsten Investitionskonzepte für ausländische geschäftliche Unternehmungen
in der VRCh vorgestellt sowie auf ihre Vor- und Nachteile hin untersucht werden. Daraufhin
erfolgen Entwicklungsanalysen generell zu den ausländischen Direktinvestitionen sowie
speziell zu deutschen Direktinvestitionen in China und in Shanghai – dies auch unter Berücksichtigung
der relevanten Wirtschaftszweige. Ein Exkurs streift schließlich kurz die
deutsch-chinesische Entwicklungszusammenarbeit. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass
derartige Kooperationsprojekte nicht selten zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen
für ausländische Investoren führen, also auch grundsätzliche Voraussetzungen für ein deutsches
geschäftliches Engagement in der VRCh schaffen.
Im Anschluss an die bislang primär wirtschaftlich orientierten Fragestellungen in dieser Arbeit,
erfolgt eine Untersuchung hinsichtlich eines möglicherweise bestehenden Zusammenhangs
zwischen ökonomischer Öffnung und politischer Liberalisierung. Dabei soll festgestellt
werden, ob sich in der VRCh Fortschritte in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit
und Demokratie aufgetan haben und – sofern dies der Fall ist – ob diese mit der wirtschaftlichen
Öffnung des Landes zusammenhängen. Zur Überprüfung der These erfolgt eine
Diskussion der für bzw. gegen eine Demokratisierung sprechenden Entwicklungen sowie eine
Schilderung der offiziellen deutschen Sichtweise der Problematik. Dabei soll auch verdeutlicht
werden, inwieweit sich demokratische Staaten bei internationalen ökonomischen Verflechtungen
in einem Spannungsverhältnis aus humaner Werteorientierung und wirtschaftlichem
Pragmatismus befinden können und welcherart Konzepte entwickelt werden, um diese
Problematik zu lösen.
Die Arbeit abschließend wird ein Resümee gezogen und ein Ausblick gewagt. In diesem
Rahmen erfolgen – neben einer Skizzierung neuester politischer und gesamtwirtschaftlicher
Entwicklungen – Diskussion und Prognose zur Zukunft der Wirtschaftsstandorte VRCh im
Allgemeinen bzw. Shanghai im Besonderen. Hierbei wird vor allem auf das Potential und die
Standortfaktoren für deutsche Direktinvestitionen im 'Reich der Mitte' eingegangen. Zudem
versucht der Autor, eine Prognose über die zukünftige Rolle der VRCh in einer zunehmend
interdependenten globalen Wirtschaft abzugeben.
22
3. Forschungsstand und Quellenlage
Die vorliegende Arbeit folgt – ohne dabei den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben – einem
'ganzheitlichen' Ansatz zur Untersuchung der deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen
mit Schwerpunkt Shanghai. Zu den einzelnen, hier behandelten Themen sind größtenteils
bereits gute wissenschaftliche Studien erstellt worden, jedoch bislang noch nicht in einer
solchen Kombination. Dem Verfasser war es wichtig, zur Anfertigung seiner Arbeit einerseits
umfangreiche Fachliteratur, andererseits jedoch auch einiges an persönlicher, in Shanghai gesammelter,
Erfahrung einfließen zu lassen. Sinn und Zweck dieses Vorgehens besteht darin,
sowohl Theoretiker als auch Praktiker anzusprechen. Konkret bedeutet dies, dass der Verfasser
zum einen wissenschaftlichen Standards genügen, zum anderen jedoch auch ein wenig zur
Vervollständigung der Liste der Investitionsratgeber für die VRCh beitragen möchte.
Neben der Verwendung von wissenschaftlichen Aufsätzen, Monographien, amtlichen Veröffentlichungen
sowie Informations- und Werbematerialien ist zur Erstellung dieser Arbeit eine
Vielzahl an Internetquellen (chinesische Behörden, internationale Organisationen, chinesische
und internationale Zeitungen) herangezogen worden. Dies trägt einerseits zu einer generellen
Aktualität der Studie bei, ist andererseits aber auch in diesem speziellen Fall besonders bedeutsam,
da gedruckte chinesische Behördeninformationen für gewöhnlich nur sehr schwer in
englischer Sprache erhältlich sind. Weiter wurden einige Interviews ausgewertet, welche während
eines mehrwöchigen Forschungsaufenthaltes in Shanghai im Frühjahr 2003 mit für die
zentrale Thematik relevanten Personen geführt worden sind. Zudem war der Verfasser von
Februar bis Juli 2004 Vollzeitangestellter des in der Mittelstandförderung tätigen Deutschen
Industrie- und Handelszentrums (DIHZ) Shanghai und hat seitdem auch seinen Lebensmittelpunkt
(Stand: Dezember 2005) in die 16-Millionen-Metropole verlagert. Im Rahmen der genannten
Tätigkeit zeichnete er primär verantwortlich für die Erstellung des auf wirtschaftliche
Themen spezialisierten China Newsletters sowie für die Betreuung deutscher mittelständischer
Unternehmen in bzw. mit Interesse an China. Seit März 2005 schließlich betreut er für
die Siemens AG, Geschäftsbereich Transportation Systems, von Shanghai aus den Bereich
'Global Sourcing'. Die Beeinflussung der vorliegenden Niederschrift durch viele verschiedene
berufliche und private in der VRCh gesammelte Erfahrungen sollte – so die Hoffnung des
Verfassers – für ein wenig zusätzliche Authentizität sorgen.
Die Recherchen zu dieser Arbeit haben sich teilweise als nicht ganz unproblematisch erwiesen.
Beispielsweise wird man in der VRCh noch immer mit viel widersprüchlichem statisti23
schen Material 'versorgt', dies nicht selten auch in offiziellen Broschüren oder statistischen
Jahrbüchern. Zudem können fehlende chinesische Sprachkenntnisse teilweise sogar beim Besuch
von für ausländische Direktinvestitionen zuständigen Behörden zu ernsthaften Verständigungsproblemen
führen. Auch die Online-Suchfunktion der Shanghai Library als zweitgrößte
Bibliothek der VRCh beispielsweise, kann bislang noch nicht in der lateinischen Umschrift
'Pinyin' bedient werden. Hat man dann mit chinesischer Hilfe doch noch die älteren
statistischen Jahrbücher aus den Archiven 'hervorgezaubert', stellt man – im besten Falle
amüsiert – fest, dass diese ausschließlich in chinesischen Schriftzeichen erstellt worden sind,
womit man erneut auf die Hilfe – in diesem Fall das Übersetzungsgeschick – chinesischer
Bekannter angewiesen ist.
Diese Arbeit berücksichtigt grundsätzlich Entwicklungen bis einschließlich Januar 2005 - lediglich
im Schlusskapitel sind im Dezember 2005 noch ein paar Aktualisierungen erfolgt. Sofern
nicht gesondert vermerkt oder anderweitig aus dem Kontext hervorgeht, wird unter 'China'
die Volksrepublik China verstanden.
24
II. Das Wirtschaftssystem der Volksrepublik China
1. Systemtransformation: Theoretische Hintergründe
Das ökonomische System der VRCh ist seit einigen Jahren einem umfangreichen Reformprozess
unterworfen, welcher sich wiederum in eine Vielzahl einzelner Schritte untergliedert.
Vor einer näheren Schilderung dieser in der Praxis zu beobachtenden Sequenzen jedoch soll
hier eine Erläuterung von in der Transformationstheorie entwickelten maßgeblichen Konzepten
erfolgen.
Systemtransformation und ähnliche hierfür verwendete Bezeichnungen, wie etwa Systemwechsel
oder Systemtransition,9 bezeichnen zumeist einen Übergang von einem Regimetyp zu
einem anderen. Somit handelt es sich dabei primär um politische Wandelungen,10 ökonomische
Veränderungen hingegen stehen oftmals eher im Hintergrund oder gelten als in den politischen
Systemwechsel integriert. Orientiert man sich trotz alledem zuerst an den Veränderungen
der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, so kann Systemtransformation gemeinhin
als ein 'Übergang zentraler Lenkungssysteme zur Marktorientierung'11 definiert werden. Eine
mögliche Typisierung von derlei Transformationen kann darin bestehen, die während eines
Wandels bestehenden Kräfteverhältnisse zwischen Regimeeliten und Reformkräften zu untersuchen.
Dabei erfolgt eine Dreiteilung, erstens in eine durch die alten politischen Eliten herbei
geführte Steuerung von oben, zweitens in eine Kompromissfindung zwischen alten und neuen
politischen Eliten sowie drittens in eine Implosion des alten Systems und der daraus resultierenden
Ablösung der alten durch die neuen politischen Eliten.12
Die für gewöhnlich in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur vorgenommene Untergliederung
des ökonomischen Transformationsprozesses besteht in den drei Phasen makroökonomische
Stabilisierung, mikroökonomische Liberalisierung sowie institutionelle Restrukturierung.
Die Phase der Stabilisierung wird dabei als grundsätzliche Voraussetzung zur Realisierung
der Phasen zwei und drei verstanden. Die primär berücksichtigten makroökonomischen
Größen sind hier Inflation und Haushaltsdefizit, welche es beide gering zu halten bedarf, um
somit Investitions- und Sparsicherheit sowie fest stehende Preisanreize zu bewahren, um letzt-
9 Wenn nicht anders vermerkt, werden die Begriffe Systemtransformation, Systemwechsel und Systemtransition
im Folgenden synonym verwendet.
10 Vgl. Nohlen, Dieter: Systemwechsel, in: Nohlen, Dieter: Kleines Lexikon der Politik, Verlag C. H. Beck, Lizenzausgabe
für die Bundeszentrale für politische Bildung, München 2001, S. 507.
11 Schüller, Margot: Das chinesische Wirtschaftssystem, in: Staiger, Brunhild (Hg.): Länderbericht China.
Geschichte. Politik. Wirtschaft. Gesellschaft. Kultur, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2000, S.
1124 V0.g l. Nohlen, a.a.O., S. 508.
25
lich nicht das Wirtschaftswachstum zu gefährden. Die Phase der Liberalisierung hingegen
zielt vor allem darauf ab, essentielle Schwächen der Zentralverwaltungswirtschaft zu beseitigen.
Dabei soll über eine Vielzahl an mikroökonomischen Liberalisierungsmaßnahmen – wie
etwa Preis-, Handels- und Markteintrittsfreigaben – eine Dezentralisierung von Entscheidungsvorgängen
in puncto Produktion und Distribution erwirkt werden. Dies wiederum soll
zu einer Ausweitung von in einer Planwirtschaft für gewöhnlich nur in geringem Maße vorhandenen
Anreizen für ökonomische Produktion und Innovation sowie zu einem Abbau von
durch die zentral gesteuerte Wirtschaft bedingten Informationsdefiziten führen, somit also
zwei der ein solches System charakterisierenden Elemente bzw. Defizite beseitigen. Die darauf
folgende Phase der institutionellen Restrukturierung schließlich beinhaltet Umgestaltungen
von innerbetrieblichen bis politisch-administrativen Entscheidungsstrukturen, d.h. staatliche
Stellen sollen sich von der wirtschaftlichen Steuerung weitgehend fern halten sowie
Staatsunternehmen privatisiert werden. Zudem müssen sichere wirtschaftsrechtliche Rahmenbedingungen
einschließlich eines hierzu gehörenden funktionsfähigen Justizsystems geschaffen
werden, um somit transparente Investitionsbedingungen zu gewährleisten.13
In der Theorie der ökonomischen Systemtransformation existieren zwei, von Wirtschaftswissenschaftlern
in ihren Vor- und Nachteilen vielfach diskutierte, 'Idealmodelle'. Dabei handelt
es sich zum einen um den gradualistischen Ansatz, zum anderen um die radikale Transformation14
oder Schocktherapie.15 Gradualismus bedeutet hier die Entscheidung für eine Vielzahl
kontinuierlicher Maßnahmen im Rahmen der Reformen und baut auf einer hohen Quantität an
Kompromissen und Kompensationsleistungen auf. Die wohl positivste Eigenschaft dabei
dürfte in der Durchführung vieler einzelner und experimentellen Charakter besitzender Reformschritte
auszumachen sein, welche im Falle eines individuellen Scheiterns ohne größere
Probleme wieder rückgängig gemacht werden können. Ein mögliches Risiko des gradualistischen
Ansatzes liegt in seiner relativ langen Dauer, welche wiederum nicht allen Regierungen
– bedingt durch Legislaturperioden – gegeben ist. Dies wird sich lediglich dann nicht zu einem
realen Problem entwickeln, 'wenn die Innovations- und Lernprozesse schneller Wirkung
zeigen, als die im Zuge von Strukturreformen unvermeidlichen wirtschaftlichen und sozialen
Verwerfungen.'16 Hinsichtlich des schocktherapeutischen Ansatzes ist vorteilhaft festzustel-
13 Vgl. Heilmann, Sebastian: Die Politik der Wirtschaftsreformen in China und Russland, Mitteilungen des Instituts
für Asienkunde Hamburg, Nr. 317, Hamburg 2000, S. 49 f.
14 Vgl. Schüller: Das chinesische Wirtschaftssystem, a.a.O., S. 141.
15 Vgl. Heilmann: Die Politik der Wirtschaftsreformen, a.a.O., S. 51.
16 Ebd., S. 53.
26
len, dass dieser eine gewisse, sich zu Beginn eines Systemwechsels offenbarende, psychologische
Situation innerhalb der Bevölkerung auszunutzen vermag. Dieser durch starke Euphorie
gekennzeichnete Zustand gestattet den im Sinne der Reformen Agierenden einen großen Gestaltungsspielraum.
Da sich diese Periode jedoch nur relativ kurz gestaltet, müssen in ihr radikale
Maßnahmen ergriffen werden, damit tatsächlich neue Strukturen formiert werden können.
Gefahren der radikalen Transformation liegen insbesondere in einer sich über mehrere
Gebiete erstreckenden Überforderung der Bevölkerung, welche sich schnell in Missbilligung
der neuen wirtschaftlichen und politischen Strukturen sowie der diese tragenden Figuren verwandeln
und äußern kann.17 Weitere mögliche Bewertungsfaktoren der beiden Idealtypen sehen
folgendermaßen aus:
Darstellung 1: Bewertungsfaktoren von Transformationsmodellen
Potentielle
Transformationsprobleme Radikaler Ansatz Gradualistischer Ansatz
Makroökonomische
Instabilitäten
Unumgänglich, jedoch bei
Liberalisierung der Gesamtwirtschaft
zeitliche Einschränkung
möglich.
Unumgänglich, jedoch durch
gezielte Liberalisierungen
quantitative Einschränkung
möglich.
Korruption
Minimierung bei umfassender
Einführung von Märkten
möglich.
Minimierung bei Beschränkung
der Anreize für 'rent
seeking'18 möglich.
Unterdrückung des
wirtschaftlichen
Wettbewerbs
Kann verhindert werden bei
unmittelbarer Entmonopolisierung
aller Branchen zugunsten
von Privatunternehmen.
Da dieser Ansatz durch ein
Nebeneinander von staatlichen
und nichtstaatlichen Unternehmen
charakterisiert ist,
sind gewisse Branchen dem
freien Wettbewerb zwangsläufig
nicht unterworfen
Politischer Widerstand
gegen Reformen
Anfängliche Transformationseuphorie
der Bevölkerung
sollte zügig ausgenutzt werden.
Kann durch die für diesen Ansatz
typische Kompromissund
Kompensationsbereitschaft
reduziert werden.
Ineffizienz des
Staatssektors
Dürfte durch den entstehenden
Wettbewerb und eine zügige
Privatisierung abgeschafft
werden.
Branchenabhängig, da zweigleisiger
Ansatz mit staatlichen
und nicht-staatlichen
Unternehmen.
(Angelehnt an Schüller: Das chinesische Wirtschaftssystem, a.a.O., S. 142.)
17 Vgl. ebd., S. 51 f.
18 Unter 'rent seeking' versteht man das Streben noch aktiver, demnächst jedoch in den Ruhestand wechselnder
Politiker, sich insbesondere finanziell auf Kosten des Staates abzusichern bzw. zu bereichern. So kann beispielsweise
im Rahmen einer Systemtransformation die Verzögerung der Privatisierung den unkontrollierten
Abfluss von Staatsvermögen bewirken. Vgl. hierzu ebd., S. 53 f.
27
In der transformatorischen Praxis hat sich erwiesen, dass beide Idealmodelle – Gradualismus
wie Radikalismus – in Reinform bisher nicht zu beobachten waren. Empirisch zeigt sich dabei
eine Tendenz zum gradualistischen Vorgehen, besonders während der Phase der institutionellen
Restrukturierung. In der Konsequenz propagiert die Mehrzahl der sich mit Transformationsstrategien
befassenden Wissenschaftler mittlerweile den Gradualismus. Befürworter eines
zügigen Übergangs mussten letztendlich konstatieren, dass sich auch in diesem ökonomische
Entscheidungsprozesse vor allem im Kontext der Privatisierungsmaßnahmen nach wie vor
eher als politische, denn als durch den Markt bestimmte Maßnahmen definieren. Schließlich
handelt es sich dabei um eine weitläufige Neuverteilung von Eigentum, womit politischer Beeinflussung
Auftrieb gegeben wird. Somit kann die Transformation von einer zentralen Verwaltungswirtschaft
hin zu einer Marktwirtschaft primär doch als ein politischer Vorgang verstanden
werden, da gerade die politischen Entscheidungsträger die Maßnahmen und insbesondere
auch deren Umsetzungsgeschwindigkeit bestimmen.19
2. Entwicklungen in den wirtschaftlichen Strukturen der Volksrepublik
China: Historischer Abriss
2.1 Sozialistische Umgestaltung und Implementierung
zentralverwaltungswirtschaftlicher Elemente (1949 bis 1978)
Seit Anfang der 50er Jahre und somit bald nach Gründung der VRCh 1949 erfuhr das Wirtschaftssystem
seine erste grundlegende Veränderung. Grob skizziert zeichneten sich dabei
eine Verstaatlichung der Industrie sowie eine Kollektivierung der Landwirtschaft ab. Bedingt
durch die fatalen ökonomischen Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges sowie des erst 1949
zugunsten der Kommunisten ausgegangenen chinesischen Bürgerkrieges priorisierte die
kommunistische Regierung anfangs insbesondere den Wiederaufbau und die Entwicklung der
Schlüssel- und Versorgungsindustrien. Bereits während dieser 'Rekonstruktionsphase'20 erfolgte
eine umfassende Reform der industriellen Eigentumsstrukturen. In der Theorie wurde
seitens der Staatsführung zwar ein Nebeneinander verschiedener – sogar verfassungsrechtlich
verankerter – Eigentumsformen toleriert,21 in der Praxis vollzog sich jedoch bis spätestens
1955 eine vollständige Beschlagnahmung von Klein- bis Großunternehmen jeglicher Nationalität
sowie eine Verstaatlichung der Transport- und Verkehrsbetriebe.22
19 Vgl. ebd., S. 54 f.
20 Schüller: Das chinesische Wirtschaftssystem, a.a.O., S. 138.
21 Vgl. Kindermann, Gottfried-Karl: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart
/ München 2001, S. 445.
22 Vgl. Schüller: Das chinesische Wirtschaftssystem, a.a.O., S. 138.
28
Die ökonomische Gesamtstrategie Beijings zu jener Zeit war darauf ausgerichtet, über eine
umfassende Agrarreform zusätzliche Ressourcen für die industrielle Entwicklung zu mobilisieren.
Dabei ging man von überschüssigen Kräften in der Landwirtschaft aus, welche durch
die geplanten Umgestaltungen zum Vorschein kommen und schließlich abgezogen werden
sollten. Im Rahmen der auf dieser Basis durchgeführten Agrarreformen waren drei deutlich
differenzierbare Schritte zu beobachten. So wurden ab 1953 sog. 'Gruppen zur gegenseitigen
Produktionshilfe' formiert, welche sich für gewöhnlich aus 6 bis 15 bäuerlichen Haushalten
zusammensetzten. Trotz eines zum Zwecke der Effizienzsteigerung erfolgten gemeinschaftlichen
Arbeitens, hielten die einzelnen Familien hier nach wie vor Privateigentum an Vieh, Gerät
und Grundstücken. Als zweiter Schritt der agrarischen Reformmaßnahmen erfolgte bald
darauf die Gründung 'landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften des halbsozialistischen
Typs', welche sich von der vorigen Konstruktion in der Hauptsache dadurch unterschieden,
dass die weiterhin im privaten Eigentum der Bauern stehenden Grundstücke zum
erneuten Ziele der Effizienzsteigerung zu größeren Betriebseinheiten zusammen gelegt und
unter zentraler Leitung bewirtschaftet wurden. Schritt drei schließlich beinhaltete eine entschädigungslos
erfolgte Enteignung der Bauern zugunsten von 'vollsozialistischen landwirtschaftlichen
Produktionsgenossenschaften'. Eine solche neue Bewirtschaftungseinheit umfasste
durchschnittlich 116 Haushalte. Mitte 1957 waren 93,3 Prozent aller in der Landwirtschaft
tätigen Personen in einer solchen Form organisiert. Da sich erst mit dieser dritten Reform
ein im Sinne des Sozialismus tatsächlich revolutionärer Schritt – die Kollektivierung
des Grundbesitzes – abzeichnete, sollte dieser auch klar als die bedeutungsvollste Maßnahme
bis 1958 innerhalb der agrarischen Umgestaltung Chinas verstanden werden.23
Auf Beschluss des Zentralkomitees der KPCh von August 1958 wurden die beschriebenen
Produktionsgenossenschaften schließlich in sog. 'Volkskommunen' transformiert.24 Offiziellen
chinesischen Angaben zufolge, erfolgte dabei eine Überführung von 740.000 landwirtschaftlichen
Produktionsgenossenschaften in 26.000 ländliche Volkskommunen, woraufhin
schließlich 120 Millionen oder 99 Prozent aller ländlichen Haushalte derart organisiert waren.
25 Als ökonomische Hintergründe dieser Umgestaltungsaktion führte Beijing vor allem
eine Effizienzsteigerung in den landwirtschaftlichen Produktionstechniken, eine bessere Praktikabilität
infrastruktureller Maßnahmen sowie eine Lösung der auf dem Lande herrschenden
Unterbeschäftigung an. Innerhalb dieses Rahmens wurden den Volkskommunen von der
23 Vgl. Kindermann: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik, a.a.O., S. 444 f.
24 Vgl. Awater, Laurenz: Die politische Wirtschaftsgeschichte der VR China. Vom Sowjetmodell zur sozialistischen
Marktwirtschaft, Politikwissenschaft Band 48, LIT Verlag, Münster 1998, S. 96.
29
Zentrale gewisse administrative Kompetenzen zugestanden, um somit zu einer besseren Ausgestaltung
staatlicher Planungsvorgaben zu gelangen.26 Jedoch beschränkten sich die Kollektivierungsmaßnahmen
nicht ausschließlich auf die wirtschaftlichen Tätigkeiten, sondern erfassten
– im Gegenteil – praktisch alle Lebensbereiche der betroffenen Menschen. Dabei wurde
jegliches Privateigentum abgeschafft und zudem massiv in die individuelle Privatsphäre
der Menschen eingegriffen. Insbesondere die Familie als wichtigster Bezugspunkt innerhalb
der konfuzianischen Kultur erfuhr über eine völlige Kollektivierung des Privatlebens die Negierung
ihrer ursprünglichen Bedeutung.27 Neben dieser allumfassenden Vergesellschaftung
kam es im ländlichen System zu einer Militarisierung der Organisationsform sowie zu einer
Martialisierung des Handelns.28 Entsprechend ist von der agrarischen Volkskommune 'nicht
zu Unrecht gesagt worden, sie verkörpere quantitativ und qualitativ den weitreichendsten
Versuch der Menschheitsgeschichte, einem ganzen Volk radikal egalitäre Formen einer streng
reglementierten Lebensführung aufzuzwingen.'29 Der essentielle theoretische, Mao Zedong
zu diesem radikalen Schritt bewegende, Hintergrund ist indes in der marxistischleninistischen
Theorie zu finden, wonach sich der Kommunismus u.a. aus einer klassenlosen
Gesellschaft und einer völligen Absenz von Privateigentum definiert. Damit wird klar, dass
der 'Übergang zum Kommunismus [.] so nur bei Errichtung eines totalitären Regimes
durchzusetzen und zu verwirklichen [war].'30
Die beschriebene Kollektivierungspolitik fand ihren Höhepunkt im sog. 'Großen Sprung nach
vorn'. Dabei handelte es sich um eine Kampagne, welche ursprünglich darauf abzielte, sowohl
die landwirtschaftliche Entwicklung, als auch die Leicht- und insbesondere die Schwerindustrie
zu fördern. Bald jedoch setzte Mao in der Partei seine Linie, nach welcher das sowjetische
Modell einer intensiven Konzentration auf die schwerindustrielle Produktion auf dem
Lande übernommen werden sollte, durch. Zu diesem sowjetischen Modell gehörte vor allem
auch ein sich an der quantitativen Produktion in der Schwerindustrie orientierendes Fortschrittsdenken.
31 Als Hauptcharakteristikum des Großen Sprungs wird in der Literatur immer
wieder die zu jener Zeit so expansiv intensivierte Stahlproduktion genannt. Ziel und Motto
der chinesischen Führung bestand nun darin, innerhalb von 15 Jahren die Stahlproduktion
25 Vgl. Kindermann: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik, a.a.O., S. 457.
26 Vgl. Schüller: Das chinesische Wirtschaftssystem, a.a.O., S. 136 f.
27 So sollte beispielsweise die Kindererziehung den Kollektiven obliegen, die Menschen in großen Schlafsälen
nächtigen und ihr Essen in Gemeinschaftskantinen einnehmen. Vgl. hierzu Awater: Die politische Wirtschaftsgeschichte
der VR China, a.a.O., S. 97.
28 Vgl. ebd.
29 Kindermann: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik, a.a.O., S. 457.
30 Awater: Die politische Wirtschaftsgeschichte der VR China, a.a.O., S. 96.
30
Großbritanniens zu überholen und somit zu einem führenden Industrieland aufzusteigen. Um
diesen sehr ehrgeizigen Plan in die Tat umzusetzen, erbaute man landesweit – auch in agrarisch
geprägten Regionen – technisch primitive Hochöfen, in denen daraufhin unentwegt qualitativ
minderwertiger – und somit nur schwer veräußerbarer – Stahl produziert wurde.32 Die
schlechte Qualität des Stahls ergab sich dabei insbesondere aus der ausschließlich quantitativ
angelegten, zentralen Produktionsvorgabe. Um nun auf Ebene der Volkskommunen die Zielanforderungen
zu erfüllen, wurde praktisch jedwedes metallisch verwertbares Material in den
Hochöfen geschmolzen. Dabei handelte es sich partiell sogar um Bahnschienen und Kochtöpfe,
zudem wurden den Bauern mancherorts ihr Brennholz, ihre Holztüren und sogar Holzsärge
entwendet, um daraus – die Qualität des Stahls nicht übertreffende – Transportkarren anzufertigen.
Betroffene, die gegen derlei radikale Maßnahmen protestierten, hatten mit schwerwiegenden
physischen Bestrafungen zu rechnen, weshalb die prägnante Beschreibung 'Krieg gegen
die Bauern'33 nicht übertrieben scheint.
Tragisch fehlerhaft an der Strategie, sich auf ein rein extensives Wachstum der Schwerindustrie
zu konzentrieren, erwies sich insbesondere die drastische Vernachlässigung der landwirtschaftlichen
Produktion, welche sich aus einem Abziehen der Bauern hin zur Arbeit an den
Schmelzöfen ergab. Die Lage verschlimmernd kam eine, sich 1958 ereignende, schwere Trockenperiode
hinzu, in deren Folge eine Hungersnot mit mindestens zehn Millionen Todesopfern
zu beklagen war. Um dieser Katastrophe zumindest geringfügig begegnen zu können,
musste Beijing in der Folge seine nur geringen Devisenreserven für Nahrungsmittelkäufe im
Ausland verwenden. Man spricht hier von den sog. 'drei bitteren Jahren 1960-1962', weil
jenes Geld eben nicht für den eigentlich dringend benötigten Erwerb von Industriegütern verwendet
werden konnte.34 Die Bewusstwerdung des dem Großen Sprung inhärenten 'exzessive[
n] Irrationalismus',35 welcher schließlich für die VRCh in ein Desaster mündete, führte
schließlich Ende 1958 wieder zu einer zentral vorgegebenen Auflockerung der volkskommunalen
Strukturen, womit Mao letztlich offiziell Fehler in seinen Planungen einräumte. Die in
einer radikalen Kollektivierungspolitik und im 'Großen Sprung' kulminierende Entwicklungsstrategie
des 'Großen Vorsitzenden' ist dabei als Versuch zu werten, 'ein sozialistisches
Wirtschafts- und Gesellschaftssystem errichten [zu] wollen, das trotz Chinas damaliger Unterentwicklung
den Anspruch auch gegen Moskau erheben konnte, an der Spitze der Bewe-
31 Vgl. ebd., S. 103.
32 Vgl. Kindermann: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik, a.a.O., S. 460.
33 Awater: Die politische Wirtschaftsgeschichte der VR China, a.a.O., S. 107.
34 Vgl. Kindermann: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik, a.a.O., S. 460.
35 Awater: Die politische Wirtschaftsgeschichte der VR China, a.a.O., S. 107.
31
gung in Richtung auf den Endzustand des kommunistischen Gesellschaftssystems zu liegen.'
36 Dieser Versuch jedoch war kläglich gescheitert.
Nachdem man in Beijing erkannt hatte, dass die beschriebenen Fehlentwicklungen letztlich
die Folgen einer überzogenen zentralstaatlichen Planung sowie einer zu starken Konzentration
auf die Schwerindustrie gewesen waren,37 liberalisierte man einige Märkte und konnte in den
Folgejahren der Hungerkatastrophe ein nicht unbedeutendes Wirtschaftswachstum von teilweise
bis zu 15 Prozent aufweisen.38 Berücksichtigt man jedoch das – gemessen am Pro-
Kopf-Einkommen – äußerst geringe Ausgangsniveau innerhalb der VRCh, so relativiert sich
die oben genannte Zahl deutlich. Zu Beginn der Kulturrevolution schrumpfte die Wirtschaft
hingegen wieder, konnte sich danach jedoch dauerhaft erholen.39 Trotz Implementierung einiger
weiterer leistungsstimulierender Maßnahmen behielt das festlandchinesische Wirtschaftssystem
jedoch mindestens bis zu Beginn der Reformen 1978/79 seinen eindeutig planwirtschaftlichen
Charakter bei. Konkret bedeutete dies, dass nicht etwa die Märkte, sondern beinahe
ausschließlich staatliche Zielvorgaben die Warenpreise bestimmten und somit kaum Anreize
zu Effizienzsteigerungen gegeben waren. Daher konnte sich auch der Lebensstandard
der Bevölkerung nicht maßgeblich verbessern.40
2.2 Transformatorische Entwicklungen seit 1978/79
Unmittelbar auf den Tod Maos (September 1976) folgten innerhalb der KPCh Flügelkämpfe
zwischen Reformern und Traditionalisten. Nach einer anfänglichen politischen Pattsituation
konnte sich schließlich im Laufe des Jahres 1978 endgültig der von Mao während der Kulturrevolution
immer wieder rabiat in den Hintergrund gedrängte Reformer Deng Xiaoping mit
seiner Linie gegen den noch von Mao propagierten neuen KP-Chef und Traditionalisten Hua
Guofeng durchsetzen.41 Deng hatte bereits zu Lebzeiten Maos mit seinem Ausspruch 'Egal,
ob schwarz oder weiß, Hauptsache, die Katze fängt Mäuse.' mehrfach Aufsehen erregt. Die
Bedeutung dieser Aussage liegt darin, dass es nicht wirklich wichtig sei, ob in China Sozialismus
oder Kapitalismus herrsche, sondern vielmehr, dass der Bevölkerung ein gewisser ma-
36 Kindermann: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik, a.a.O., S. 460.
37 Vgl. Schüller: Das chinesische Wirtschaftssystem, a.a.O., S. 139.
38 Vgl. Kindermann: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik, a.a.O., S. 460.
39 So fiel das Sozialprodukt 1967 auf 94,3 Prozent sowie 1968 auf 95,9 Prozent des Vorjahres zurück, ehe ab
1969 wieder ein bis auf das Jahr 1976 durchgehendes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen war. Vgl. China
Statistical Yearbook 2000, S. 55.
40 Vgl. Schüller: Das chinesische Wirtschaftssystem, a.a.O., S. 140.
41 Siehe hierzu ausführlich Kapitel V. 11.
32
terieller Wohlstand zukomme. In diesem Sinne verkündete das Zentralkomitee der KPCh im
Dezember 1978, Armut und Sozialismus gehörten nicht zusammen, um somit die Notwendigkeit
von Reformmaßnahmen innerhalb der sozialistischen Planwirtschaft aufzuzeigen. Zudem
beschloss die Partei, sich zukünftig schwerpunktmäßig mit dem Wirtschaftsaufbau und der
Modernisierung des Landes zu beschäftigen, d.h. sie machte die Wirtschaftsreformen zu einer
ihrer primären Aufgaben.42
Doch beabsichtigte Beijing keinen radikalen, abrupten Systemwechsel, sondern entschied sich
vielmehr für eine 'Methode der Schritt-für-Schritt-Reformen'.43 Diesem Konzept entsprechend
begrenzte man sich anfangs – d.h. zwischen 1979 und 1984 – auf eine oftmals als erste
Phase der Wirtschaftsreformen verstandene Umgestaltung des Agrarsektors.44 Unmittelbar in
diesem Kontext erfolgte eine Auflösung der ländlichen Volkskommunen zugunsten eines bis
heute geltenden familiären Pachtsystems,45 welches den Boden zwar weiterhin in Kollektiveigentum
beließ, den Bauern jedoch dessen Nutzung vertraglich zusicherte. Dadurch, dass den
Familien auch einige Freiheiten in der Bewirtschaftungsweise zugestanden wurden, gediehen
hier bereits erste marktwirtschaftähnliche Strukturen. Dieser Entwicklung weiter zuträglich
war eine Bestimmung, wonach die Bauern ein genau festgelegtes Soll an den Staat abliefern
mussten, die darüber hinaus erzeugten Agrargüter jedoch zu einem höheren Preis entweder
auf dem Markt oder aber wiederum an den Staat veräußert werden durften.46 Als Auswirkung
dieses ersten, für die Bauern eine Vielzahl von Produktivitätsanreizen beinhaltenden, Schrittes,
konnte über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren ein deutliches Anwachsen des agrarischen
Outputs beobachtet werden, welches in den Folgejahren allerdings wieder deutlich geringer
ausfiel.47 Im Rahmen des bereits erwähnten, von der Partei verkündeten, Konzeptes,
wonach Armut und Sozialismus nicht zusammen passten, muss als klarer Erfolg gewertet
werden, dass 'in dieser Anfangsphase der Reform [.] Millionen von Bauern die absolute Armut
überwinden [konnten]'48 und Deng Xiaoping somit erstmalig die ökonomische Überle-
42 Vgl. Xu, Xiaoman: Der Beitrag der deutsch-chinesischen Entwicklungszusammenarbeit zur Wirtschafts- und
Politikreform in der Volksrepublik China, Politikwissenschaft Band 63, zugl.: Hamburg, Univ., Diss., 1999, LIT
Verlag, Hamburg 1999, S. 9 f.
43 Bohnet, Armin: 'Sozialistische' Marktwirtschaft im Kommunismus – eine Bestandsaufnahme der chinesischen
Wirtschaftsreform, Berichte zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik Chinas, Nr. 25, Februar 1997, Gießen
1997, S. 13.
44 Vgl. Schüller: Das chinesische Wirtschaftssystem, a.a.O., S. 143.
45 Vgl. Herr, Hansjörg: Tastendes Suchen. Chinas erfolgreicher Reformprozess, in: Internationale Politik und
Gesellschaft 3/2002, S. 29.
46 Vgl. Xu: Der Beitrag der deutsch-chinesischen Entwicklungszusammenarbeit, a.a.O., S. 10 f.
47 Zur Vermeidung von Missverständnissen: Das agrarische Wachstum fiel in den Folgejahren nicht negativ aus,
sondern es zeigten sich lediglich Verringerungen in den Wachstumsraten der agrarischen Produktion. Vgl. Herr:
Tastendes Suchen, a.a.O., S. 29.
48 Schüller: Das chinesische Wirtschaftssystem, a.a.O., S. 144.
33
genheit seines landwirtschaftlichen Produktionssystems gegenüber dem von Mao unter Beweis
stellen konnte. Diese ersten marktwirtschaftlichen oder zumindest marktwirtschaftähnlichen
Maßnahmen können zudem als 'die entscheidende Voraussetzung für eine nachfolgende
Aufwärtsentwicklung der Konsum- und Investitionsgüterindustrie Chinas'49 interpretiert werden.
In der zweiten Phase der wirtschaftlichen Reformen erfolgte mit dem Parteibeschluss zur 'sozialistischen
geplanten Warenwirtschaft' ab 1984 auch eine Umgestaltung der städtischen Industriestrukturen.
Hierfür entwickelte man eine Art Doppelstrategie, welche zum einen in der
Zulassung nichtstaatlicher Unternehmen, zum anderen in einer sukzessiven Umgestaltung
staatseigener Betriebe bestand.50 Letzteres bedeutete real eine 'Erweiterung der Befugnisse
der Staatsbetriebe zugunsten eigenständiger Wirtschaftsführung, Stärkung der Verantwortung
der Betriebe und Anerkennung ihrer relativ selbständigen Wirtschaftsinteressen.'51. Dadurch,
dass in diesem Rahmen ab einem bestimmten industriellen Output – in der Sache analog zu
den zuvor beschriebenen Agrarreformen – auch eine gewisse Preisfreigabe erfolgte, wurden
Anreizstrukturen wirtschaftlicher Art für die Mitarbeiter der staatseigenen Unternehmen geschaffen,
welche letztlich wiederum zu Produktivitätssteigerungen führten. Nach und nach
kam es ganz im Sinne der Schritt-für-Schritt-Reformen zu einer Vielzahl weiterer Preisliberalisierungen,
so dass bald ein hehres Nebeneinander von Markt und Plan zu beobachten war.
Darüber hinaus erfolgte auch im Außenhandel eine gewisse Liberalisierung, durch welche
obig erläuterter Dualismus erneut bedient wurde.52 Zudem erhoffte sich Beijing über die Außenwirtschaftsreform
durch internationalen Handel sowie ausländische Direktinvestitionen
einen technologischen Know-how-Transfer, welcher letztlich wieder zur Modernisierung der
eigenen Industrie führen sollte. Betrachtet man nun zusammenfassend die im Agrarsektor und
die in den industriellen Staatsbetrieben zu jener Zeit getroffenen Reformmaßnahmen, so fällt
auf, dass hier eine Trennung von Eigentums- und Bewirtschaftungsrecht sowie eine Übergabe
der hierfür notwendigen Rechte und Pflichten vollzogen wurde.53
Neben der Restrukturierung staatseigener Betriebe bestand der zweite Teil der in der zweiten
Phase der Wirtschaftsreformen angewandten Doppelstrategie – wie bereits angesprochen – in
der Zulassung nichtstaatlicher Unternehmen. Auch hier erfolgte eine sukzessive Liberalisie-
49 Bohnet: 'Sozialistische' Marktwirtschaft im Kommunismus, a.a.O., S. 13.
50 Vgl. Schüller: Das chinesische Wirtschaftssystem, a.a.O., S. 144.
51 Xu: Der Beitrag der deutsch-chinesischen Entwicklungszusammenarbeit, a.a.O., S. 11.
52 Vgl. Schüller: Das chinesische Wirtschaftssystem, a.a.O., S. 144.
53 Vgl. Xu: Der Beitrag der deutsch-chinesischen Entwicklungszusammenarbeit, a.a.O., S. 12.
34
rung bestimmter Branchen, so dass über die den Marktkräften unterworfenen Privat- und
Kollektivbetriebe auch die Staatsunternehmen immer häufiger Leistungs- und Konkurrenzdruck
ausgesetzt wurden, was schließlich wiederum zu Produktivitätssteigerungen animieren
musste.54
Für beide Teile der beschriebenen zweiten Reformphase ist von großer Relevanz, dass Beijing
innerhalb dieser speziellen Ära nach dem Prinzip von 'trial and error' vorging, nämlich indem
die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen nicht sofort auf die Gesamtökonomie, sondern
vorerst nur auf spezielle wirtschaftliche Sonderzonen angewandt wurden.55 Erwies sich daraufhin
ein solcher Reformschritt als erfolgreich, so folgte für gewöhnlich seine Ausdehnung
auf das ganze Land. Schlussendlich ist allerdings zu konstatieren, dass die Realisierung der
industriellen Reformen weitaus problematischer verlief, als jene der agrarischen Umgestaltungen.
Dies war zum einen bedingt durch einige weitere, die industriellen Maßnahmen obligatorisch
begleitende Reformmaßnahmen in anderen Wirtschaftsbereichen (Preispolitik,
Währungspolitik, Regionalpolitik, Außenhandel), zum anderen mussten die geplanten Produktivitätsintensivierungen
gegen eine Vielzahl an Interessen von Politikern, Kadern sowie in
staatlichen Betrieben Beschäftigten durchgesetzt werden.56
2.3 Das wirtschaftspolitische Konzept der sozialistischen Marktwirtschaft
Die Demonstrationen im Frühjahr 1989 und besonders deren blutige Niederschlagung durch
die chinesische Regierung57 sowie darüber hinaus der Zerfall der sozialistischen Systeme in
der UdSSR und in deren ost- und mittelosteuropäischen Satellitenstaaten in den Jahren
1990/91 generierten für die KPCh eine nicht zu unterschätzende Legitimitätskrise. Beijing
versuchte daraufhin, die Ereignisse sowie vor allem die dafür relevanten Auslöser zu analysieren
und kam zu folgendem Schluss: Hauptursache für die Geschehnisse sei ein offensichtlicher
Mangel an wirtschaftlichen Erfolgen gewesen, so dass die Einwohner der genannten
Staaten derartig extremen materiellen Nöten ausgesetzt gewesen seien, dass diese zum Umsturz
ihres jeweiligen Regierungssystems regelrecht animiert werden mussten.58 Um eben jenem
Schicksal zu entgehen, war die chinesische Führung zu weiteren positiven ökonomischen
54 Vgl. Herr: Tastendes Suchen, a.a.O., S. 31 f.
55 Vgl. hierzu Kapitel VII.
56 Vgl. Schüller: Das chinesische Wirtschaftssystem, a.a.O., S. 144.
57 Zur gewaltsamen Niederwerfung der chinesischen Demokratiebewegung vgl. Kapitel III, Abschnitt 2.2.2.
58 Vgl. Schüller, Margot: Chinas Wirtschaft in den 90er Jahren. Neue Konzepte und Entwicklungsperspektiven,
in: China aktuell, April 1993, S. 351.
35
Ergebnissen gezwungen. Die primär auf zentralverwaltungswirtschaftlichen Elementen aufbauenden
ökonomischen Systeme des Ostblocks gaben hier kein gutes Beispiel und somit befasste
man sich in Beijing nun noch intensiver mit wirtschaftsliberalen Aspekten. Die unumstritten
führende Person innerhalb der marktwirtschaftliche Elemente befürwortenden Fraktion
war Deng Xiaoping, welcher bereits auf seiner mittlerweile legendären 'Reise in den Süden'
im Januar 1992 eine erneute Intensivierung des Reformprozesses gefordert und angeregt
hatte.59
Aufbauend auf dem ökonomisch liberalem Gedankengut des Deng Xiaoping wurden auf dem
XIV. Parteitag der KPCh im Oktober 1992 mehrere bedeutsame programmatische und personelle
Entscheidungen getroffen. So konnte beispielsweise eine Vielzahl orthodoxer Parteiveteranen
keine Wiederwahl verzeichnen,60 wohingegen die Anhänger des Deng‘schen konservativen
Reformprozesses61 nunmehr in praktisch allen entscheidenden Parteigremien eine
Mehrheit bildeten. Programmatisch wurden mit dem Bericht des Generalsekretärs der Partei,
Jiang Zemin, sowie dem insbesondere im 'Allgemeinen Programm' stark modifizierten Parteistatut
zwei bedeutsame Dokumente verabschiedet. Beide Schriftstücke beinhalten eine ausdrückliche
Bestätigung der langfristigen Gültigkeit von Dengs 'Theorie vom Aufbau des Sozialismus
chinesischer Prägung' als primäre Richtlinie der Parteiarbeit. Jene Theorie wurde
von Deng seit Ende der 70er Jahre stets gegen die innerparteilichen konservativen Kader
verteidigt. Sie geht davon aus, dass sich die VRCh für etwa 100 Jahre in der 'Anfangsphase
des Sozialismus' befinden wird und beinhaltet drei Kernaspekte. So müsse sich die Partei
zum Ersten primär auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes konzentrieren, um somit
der Bevölkerung ein Mindestmaß an Lebensstandard bieten zu können, welcher in Folge die
Alleinherrschaft der KPCh legitimieren und gewährleisten soll. Zum Zweiten sei eben jene
59 Vgl. hierzu beispielsweise Guiheux, Gilles: The incomplete crystallisation of the private sector, in: China
Perspec tives, No. 42, July/August 2002, S. 26 oder So, Bennis Wai-yip: Growth of Private Enterprises in
China: An unintended Consequence of the State Sector Reforms, in: China Report 38:3 (2002), S. 363. So betont
insbesondere die Bedeutung jener Reise in den Süden in Hinblick auf die sich bald darauf abzeichnenden
weiteren Umgestaltungsmaßnahmen innerhalb der Staatsunternehmen: 'In the second half of 1992, right after
Deng Xiaoping’s southern tour, it was decided that the property rights of enterprises were required to be clearly
defined by means of establishing a modern enterprise system in which the ownership and the rights of the
enterprise were to be seperated by turning the enterprise into an independent legal entity. Ownership of the
enterprise would become scattered. This was an attempt to separate government from enterprises in order to turn
the state enterprise into a genuine profit-seeking organisation instead of a government agent.'
60 Exemplarisch wurde die bis dahin 10 Jahre und vor allem aus stark konservativen Parteikadern bestehende
Zentrale Beraterkommission nicht wieder gewählt. Vgl. Schier, Peter: Marktwirtschaft und Ein-Partei-
Herrschaft. XIV. Parteitag bestätigt Deng Xiaopings konservatives Reformkonzept, in: China aktuell, Oktober
1992, S. 708.
61 Der Deng`sche Reformpfad wird als 'konservativ' bezeichnet, da er ausschließlich auf ökonomische, nicht
aber auf politische Liberalisierungsmaßnahmen abzielt.
36
ökonomische Entwicklung nur möglich bei marktwirtschaftlichen Reformen und außenwirtschaftlicher
Öffnung, was wiederum die Kreation einer 'sozialistischen Marktwirtschaft' zur
Voraussetzung mache. Zum Dritten schließlich müsse zum Zwecke der Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung an der Alleinherrschaft der KPCh festgehalten werden. Dabei solle sich
die Partei allerdings vorrangig um die politischen Bereiche kümmern, in puncto Wirtschaft
hingegen bestehe ihre Aufgabe lediglich in der Schaffung derartiger politischer Rahmenbedingungen,
dass sich marktwirtschaftliche Verhältnisse durchsetzen können.62
Der XIV. Parteitag zeichnete sich aus durch einen breiten Konsens, d.h. die auf der Basis von
Dengs Theorie in beiden genannten Dokumenten enthaltene Absicht, eine 'sozialistische
Marktwirtschaft' zu errichten, wurde mit breiter Mehrheit angenommen. Doch was beinhaltet
nun dieses Konzept einer 'sozialistischen Marktwirtschaft'? Ganz grob definiert handelt es
sich dabei um die Idee, weitreichende ökonomische Liberalisierungen zu verwirklichen, politisch
jedoch weiterhin an der eindeutigen Führungsrolle der KPCh fest zu halten. Hierbei wird
nicht etwa eine komplett neue wirtschaftspolitische Ausrichtung, sondern vielmehr eine Fortführung
der bereits seit 1978/79 eingeleiteten Reformen sowie die Bestimmung eines für diese
angedachten Zieles angestrebt. Letzteres schließlich besteht in dem Entschluss, den Markt
als primären Koordinationsmechanismus des Wirtschaftsgeschehens zu entwickeln, so dass
über Preis und Wettbewerb eine Generierung von Leistungsanreizen erfolgt. Die Bezeichnung
'sozialistisch' resultiert dabei einerseits aus der weiterhin beabsichtigten Dominanz staatlichen
und kollektiven Eigentums, andererseits aus der Intention, dass sich der Staat weiterhin
um die Vermeidung grober verteilungspolitischer Disparitäten kümmert, um somit für einen
gewissen sozialen Ausgleich zu sorgen.63 Letzteres Attribut der chinesischen 'sozialistischen
Marktwirtschaft' korrespondiert somit sogar mit einer Grundidee der deutschen 'sozialen
Marktwirtschaft', wonach eben den mit einer reinen Marktwirtschaft einher gehenden drastischsten
Einkommenspolarisierungen mit einer bestimmten Umverteilung begegnet werden
soll.
Der vom XIV. Parteitag verabschiedete Bericht des Generalsekretärs der KPCh, Jiang Zemin,
beinhaltete darüber hinaus vier, für die Realisierung der sozialistischen Marktwirtschaft relevante,
strukturelle Reformmaßnahmen, welche noch in den 90er Jahren zur Umsetzung anstanden.
Eine dieser Vorkehrungen neben einer Steuer- und Einkommensreform – dies erin-
62 Vgl. Schier, Peter: Innenpolitik, in: Die politische und wirtschaftliche Entwicklung der VR China im Jahre
1992 -Ein kurzer Überblick-, in: China aktuell, Dezember 1992, S. 872.
63 Vgl. Schüller: Chinas Wirtschaft in den 90er Jahren, a.a.O., S. 351.
37
nert erneut an die deutsche soziale Marktwirtschaft – bestand in der Schaffung eines sozialen
Sicherungssystems, welches sich auf die Bereiche Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung
sowie auf eine Umstrukturierung im Wohnungswesen erstreckte. Eine zweite Reformmaßnahme
beinhaltete eine dahin gehende Umgestaltung der Staatsbetriebe, dass diese
über eine Trennung von Eigentums- und Bewirtschaftungsrechten zu autonomen Wirtschaftssubjekten
werden sollten, welche – unabhängig von Regierungsweisungen – für ihren ökonomischen
Erfolg im Marktgeschehen Eigenverantwortung tragen. Als dritten Punkt forderte
Jiang die beschleunigte Entwicklung von Märkten. Dabei betonte er vor allem die Märkte für
Konsumgüter und Produktionsmaterialien. Hinzu müsse jedoch vor allem auch die Preisreform
beschleunigt sowie ein landesweit einheitlicher Markt verwirklicht werden. Maßnahme
Nummer vier zur Realisierung der sozialistischen Marktwirtschaft im Bericht des KPCh-
Chefs bestand in der Forderung nach einer Umgestaltung der Regierungsfunktionen innerhalb
des wirtschaftlichen Geschehens. Hier sollten sowohl der Zentral- als auch den lokalen Regierungen
einerseits Möglichkeiten zur Beschneidung der Rechte der Unternehmen entzogen
werden, andererseits beabsichtigte man, eben diese Behörden zu einer Art Dienstleistungsunternehmen
für die Wirtschaftssubjekte umzugestalten. Dabei sollte es sich beispielsweise um
die Anleitung von Unternehmen, Informationsbereitstellungen sowie um Vermittlungstätigkeiten
im außenwirtschaftlichen Bereich handeln.64
Im Laufe der 90er Jahre, in ihrer Gültigkeit jedoch noch fortbestehend, haben sich innerhalb
der wirtschaftspolitischen Tätigkeiten der chinesischen Regierung fünf Primärziele sowie auf
diese ausgerichtete Maßnahmen heraus gebildet:65
64 Vgl. ebd., S. 351-354 sowie Awater: Die politische Wirtschaftsgeschichte der VR China, a.a.O., S. 368 f.
38
Darstellung 2: Wirtschaftspolitische Primärziele der VRCh
Wirtschaftswachstum/Nachhaltigkeit
Relativ hoher Relativ hohe
Lebensstandard/ Preisniveau-
Ausgeglichene stabilität
Einkommensverteilung
Hoher Beschäftigungsstand Außenwirtschaftliche Integration
(Angelehnt an: Schüller: Das chinesische Wirtschaftssystem, a.a.O., S. 147.)
Zu den einzelnen Zielen:
1. Innerhalb der dargestellten Ziele nimmt das Wirtschaftswachstum klar den ersten Rang
ein, schließlich gilt es der Beijinger Auffassung nach als Grundvoraussetzung für die beabsichtigte
ökonomische Modernisierung. Seit dem 9. Fünfjahresplan (1996-2000) wird
ihm seitens der Regierung auch noch das 'Schlagwort'66 der nachhaltigen Entwicklung
beigestellt, dies vor allem als Konsequenz auf die im Rahmen der UN-Konferenz für
Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 erfolgten Unterzeichnung der Agenda
21.
2. Das Ziel der Preisniveaustabilität spielte und spielt nach wie vor insbesondere im Kontext
der landesweiten Preisliberalisierungen eine bedeutende Rolle. Diese nämlich verursachten
zwangsläufig Preissteigerungen, durch die – hätte die Regierung nicht interveniert –
möglicherweise gravierende Probleme innerhalb des Transformationsprozesses ausgelöst
worden wären. Inflationsraten von teilweise mehreren 100 Prozent in den Nachfolgestaaten
der UdSSR galten hier als abschreckendes Beispiel.
3. Einen hohen Beschäftigungsstand zu halten, ist für Beijing insofern von Belang, als dies
einerseits zum sozialen Frieden beiträgt, andererseits jedoch auch die unumschränkte Do-
65 Vgl. Schüller: Das chinesische Wirtschaftssystem, a.a.O., S. 146-148.
Wirtschaftspolitische
Primärziele
der VRCh
39
minanz der Kommunistischen Partei legitimiert. Um diesem Ziel gerecht zu werden, unterstehen
Entlassungen aus dem staatlichen und oft unrentablen Industriesektor der zentralen
Kontrolle, d.h. an dieser Stelle wird definitiv noch nicht rein marktwirtschaftlich
verfahren.
4. Außenwirtschaftliche Integration wird von Beijing verfolgt, um an der internationalen Arbeitsteilung
partizipieren zu können und um einen Know-how-Transfer im technologischen
wie im betriebswirtschaftlichen Bereich zu ermöglichen. Der Beitritt der Volksrepublik
China zur WTO Ende 2001 bildet bei der bislang praktizierten ökonomischen Öffnung
des Landes den vorläufigen Höhepunkt.
5. Ein relativ hoher Lebensstandard sowie eine ausgeglichene Einkommensverteilung resultieren
unmittelbar aus der bereits skizzierten Grundidee der sozialistischen Marktwirtschaft.
Hier möchte man einerseits über ökonomische Liberalisierungsmaßnahmen
Wohlstand für die gesamte Bevölkerung ermöglichen, andererseits sollen – so begründet
sich der Zusatz 'sozialistisch' – grobe verteilungspolitische Disparitäten vermieden werden.
Vergleicht man diese von der chinesischen Regierung angegangenen wirtschaftspolitischen
Primärziele mit den vier von Jiang Zemin in seinem Bericht zum XIV. Parteitag postulierten
Bestimmungen zur Realisierung einer sozialistischen Marktwirtschaft, so sind diese durchaus
miteinander kohärent und daher auch sinnvoll ausgewählt. Zudem lässt sich eine nicht von der
Hand zu weisende Ähnlichkeit mit dem von der deutschen Wirtschaftspolitik verfolgten 'magischen
Viereck' – bestehend aus den Zielen Vollbeschäftigung, angemessenes und stetiges
Wirtschaftswachstum, stabiles Preisniveau, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, gerechte
Einkommens- und Vermögensverteilung sowie nachhaltige Entwicklung – feststellen. Somit
existieren offensichtlich auch an dieser Stelle einige Analogien zwischen der deutschen sozialen
Marktwirtschaft und der chinesischen sozialistischen Marktwirtschaft, so dass man möglicherweise
gar von einer gewissen Modellfunktion des deutschen Systems sprechen darf.
Auf dem XV. Parteitag der KPCh im September 1997 wurde zum einen die Deng‘sche 'Theorie
vom Aufbau des Sozialismus chinesischer Prägung' als 'wissenschaftlich fundierte These'
im Parteistatut verankert, zum anderen erfuhr das Konzept der sozialistischen Marktwirt-
66 Hierbei nur von einem Schlagwort zu reden, scheint angebracht, da sich die tatsächlichen umweltpolitischen
Maßnahmen innerhalb der VRCh bislang im Vergleich zu westlichen Industriestaaten nur sehr begrenzt halten.
40
schaft erneut klare Unterstützung.67 Seit 1999 schließlich ist dieses spezifisch chinesische
Wirtschaftssystem auch in der Verfassung festgeschrieben. In deren Präambel heißt es nunmehr
folgendermaßen:
'Under the leadership of the Communist Party of China and the guidance
of Marxism-Leninism, Mao Zedong Thought and Deng Xiaoping
Theory [Hervorhebung durch den Verfasser], the Chinese people of all
nationalities will continue to adhere to the people's democratic dictatorship,
follow the socialist road, persist in reform and opening-up, steadily
improve socialist institutions, develop a socialist market economy
[Hervorhebung durch den Verfasser], advance socialist democracy, improve
the socialist legal system and work hard and self-reliantly to modernize
industry, agriculture, national defence and science and technology
step by step to turn China into a powerful and prosperous socialist
country with a high level of culture and democracy."68
Im Vergleich zu den bereits vor der offiziellen Entscheidung für die sozialistische Marktwirtschaft
eingeleiteten Wirtschafts- und Sozialreformen hat sich mit den geforderten vier Maßnahmen
aus Jiangs obig erwähnter Rede zum XIV. Parteitag inhaltlich zwar nicht viel verändert,
so dass teilweise gar nur von einem 'Etikettenwechsel von der ‚geplanten sozialistischen
Warenwirtschaft‘ zur ‚sozialistischen Marktwirtschaft‘'69 gesprochen wird, trotzdem
jedoch hat die Implementierung dieser Begriffsschöpfung in sowohl Parteistatut wie auch
chinesischer Verfassung durchaus seine Bedeutung. Diese liegt darin, dass auch nach dem
Ableben von Deng Xiaoping im Jahre 1997 der ökonomische Reformkurs praktisch unumgänglich
vorgegeben ist und somit im Sinne aller Beteiligten – schließlich hat sich die eingeschlagene
Richtung bisher zum Großteil als erfolgreich erwiesen – eine lang anhaltende Kontinuität
im Rahmen der chinesischen Wirtschaftspolitik weiterhin zu erwarten ist. Exakt in
diesen Rahmen passt auch jene von Präsident Jiang Mitte 2003 auf den Feierlichkeiten zum
80sten Geburtstag der Partei verlautbarte und vormals undenkbare Bestimmung, wonach eine
Mitgliedschaft in dieser ab sofort auch für Privatunternehmer möglich sei. Dieser Schritt erfolgte,
obwohl chinesische Privatunternehmen im Gegensatz zu staatlichen Unternehmen bislang
einer Vielzahl von Diskriminierungen ausgesetzt waren und nach wie vor – wenn auch
im abnehmenden Maße – noch sind.70 Trotzdem erhält das marktwirtschaftliche Element
durch die obig genannte Richtlinie von Jiang einen ersten Zugang sowohl zu politischem Leben
als auch Macht und es stellt sich tatsächlich die Frage, ob dies nicht sogar über das ur-
67 Vgl. Heuser, Robert: Einführung in die chinesische Rechtskultur, Mitteilungen des Instituts für Asienkunde
Nr. 315, Hamburg 1999, S. 172.
68 Anhang 3 der Verfassung der Volksrepublik China.
69 Awater: Die politische Wirtschaftsgeschichte der VR China, a.a.O., S. 370.
70 Vgl. Schüller, Margot: Chinas Privatunternehmen. Wirtschaftlicher Aufstieg trotz vielfältiger Diskriminierung,
in: China aktuell, August 2003, S. 973-985.
41
sprünglich angedachte Grundprinzip der chinesischen sozialistischen Marktwirtschaft – ökonomische
Liberalisierung ja, politische Liberalisierung nein – hinaus geht. Allerdings ist dies
nur ein kleiner Anfang, der in einigen Jahren auf empirischer Basis weiter zu bewerten sein
wird.
Seit März 2004 schließlich ist nach einer Verfassungsänderung auch das 'Recht der Bürger
auf Privateigentum' geschützt, womit letzten Endes zumindest formal eine Gleichstellung der
verschiedenen Eigentums- bzw. Unternehmensformen realisiert worden ist.71
2.4 Analyse der transformatorischen Entwicklung in der VRCh
Nachdem eine empirische Bestandsaufnahme der einzelnen, im Rahmen der sich nach wie vor
vollziehenden Systemtransformation erfolgten Schritte statt gefunden hat, soll nun anhand der
im Abschnitt 'Systemtransformation: Theoretische Hintergründe' aufgezeigten Idealmodelle
– namentlich Schocktherapie und Gradualismus – analysiert werden, welchem Typus der
Wandel innerhalb der VRCh entspricht bzw. ob die sich abzeichnende Praxis überhaupt einer
dieser Theorien entspringt oder zumindest nahe kommt. Darüber hinaus wird eine Klassifizierung
auf Basis des bereits genannten Kriteriums 'Kräfteverhältnisse zwischen Regimeeliten
und Reformkräften' sowie eine Untersuchung hinsichtlich der drei Phasen makroökonomische
Stabilisierung, mikroökonomische Liberalisierung sowie institutionelle Restrukturierung
durchgeführt.
Zuallererst – dies dürfte anhand der geschilderten Umbildungen deutlich geworden sein –
handelt es sich bei der Transition im 'Reich der Mitte' nicht primär um einen politischen,
sondern ganz im Gegenteil, um einen ökonomischen Wandelungsprozess. Letztendlich beabsichtigt
die chinesische Regierung nach wie vor keineswegs, die unumschränkte Machtposition
der Kommunistischen Partei zu relativieren. Dies ist hier im Rahmen der Darstellung zur
Theorie der sozialistischen Marktwirtschaft aufgezeigt worden, wonach nämlich ein
marktwirtschaftlich orientierter Wandel zu ökonomischer Prosperität und letztlich zur
Legitimation der sozialistischen Herrschaft beitragen soll. Ein Vergleich des
Transformationsprozesses in China mit jenen der Nachfolgestaaten der Sowjetunion und
deren ehemaliger Satelliten ist somit insgesamt nicht unbedingt zweckdienlich, denn für
gewöhnlich erfolgten die wirtschaftlichen Reformen in diesen Ländern eher als Folge oder im
71 Vgl. China aktuell, Oktober 2003, Ü26, S. 1209.
42
lichen Reformen in diesen Ländern eher als Folge oder im Rahmen eines politischen Regimewechsels.
Nichts desto trotz lassen sich die in der VRCh zu beobachtenden ökonomischen Veränderungen
durchaus anhand einiger in der Theorie bereits aufgezeigter Kriterien näher untersuchen
und bewerten. So ist beispielsweise die Typisierung der Reformprozesse anhand der Kräfteverhältnisse
zwischen Regimeeliten und Reformkräften im Falle Chinas eindeutig geklärt. Es
handelt sich nämlich dabei evident um eine, durch die alten politischen Eliten herbei geführte,
vertikale Steuerung, neue Machthaber sind an diesem Wandel nicht beteiligt. Darüber hinaus
lassen sich innerhalb des chinesischen Reformprozesses die drei genannten Phasen gut analysieren.
So ist die makroökonomische Stabilisierung als Basis für die Realisierung der zwei
folgenden Phasen tatsächlich gegeben, da wirtschaftliche Größen bzw. Indikatoren wie Inflation
oder Haushaltsdefizit von der chinesischen Regierung seit einigen Jahren bewusst gering
gehalten werden, um somit letztlich unabdingbare Voraussetzungen für das so begehrte Wirtschaftswachstum
zu schaffen. Hinsichtlich der mikroökonomischen Liberalisierung, welche
darauf abzielt, über Preis-, Handels- und Markteintrittsfreigaben eine Dezentralisierung von
Entscheidungsvorgängen bei Produktion und Distribution zu erwirken, ist ein qualitatives wie
quantitatives Wachstum zu konstatieren. Nach und nach – in besonderem Maße bedingt durch
den Beitritt der VRCh zur Welthandelsorganisation (WTO)72 – werden immer mehr einzelne
Märkte den Gesetzen von Angebot und Nachfrage unterworfen, was schließlich zu einer
Ausweitung der Anreize für ökonomische Produktion und Innovation führt. Die oben aufgezeigte
empirische Entwicklung des ökonomischen Gefüges beinhaltet zudem einige Veränderungen
im Rahmen der institutionellen Restrukturierung. Immer mehr innerbetriebliche wie
auch politisch-administrative Entscheidungsabläufe werden privatisiert, d.h. der Einfluss
staatlicher Stellen auf die wirtschaftliche Lenkung vermindert sich sukzessive. Darüber hinaus
– auch dies beinhaltet die institutionelle Restrukturierung – ist eine Verbesserung der in der
Volksrepublik China verankerten wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen zu diagnostizieren,
wenn auch Letztere noch nicht europäischen oder amerikanischen Standards entsprechen.
73
In Bezug auf Schocktherapie und Gradualismus ist bereits gesagt worden, dass in der Praxis
bislang keines dieser beiden transformatorischen 'Idealmodelle' in Reinform beobachtet werden
konnte. Auch der Wandel in der VRCh besitzt einige Besonderheiten, welche eine ein-
72 Siehe hierzu ausführlich Kapitel II. 2.5.
43
deutige Zuordnung nicht ermöglichen bzw. selbst eine Anwendung der in der Theorie vorhandenen
Analysekriterien nicht vollständig gestattet. Der maßgebliche Punkt liegt dabei erneut
darin, dass es sich bei der Transformation in China nicht um einen in einen politischen
Übergang eingebetteten-, sondern ausschließlich um einen ökonomischen Prozess handelt.
Dieser wirtschaftliche Wandel setzt sich zusammen aus einer Vielzahl individueller kleiner
Schritte, welche wiederum auf verschiedene ökonomisch relevante Prozesse und Akteure Einfluss
nehmen. In diesem Kontext sind folgende Maßnahmen anzuführen:
1. Eine sukzessive Restrukturierung staatseigener Betriebe.
2. Die fortlaufende Zulassung nichtstaatlicher Unternehmen in immer mehr Branchen.
3. Liberalisierungen im Sinne von Marktfreigaben bestimmter Branchen (dies insbesondere
auch im Rahmen von den unter 2. aufgeführten Zulassungen).
4. Die Kreation verschiedenster wirtschaftlicher Sondergebiete.
Charakteristisch für den chinesischen Transformationsprozess ist also ein gradualistisches
Vorgehen im Sinne von 'trial and error', d.h. nur sich als erfolgreich erwiesene Schritte wurden
und werden auf die Gesamtökonomie ausgeweitet. Eines der gegen den gradualistischen
Ansatz ins Feld geführte Hauptargument bezieht sich nun auf dessen relativ lange Dauer, welche
wiederum nicht allen Regierungen – bedingt durch Legislaturperioden – zugestanden
wird. Dies trifft im Falle der VRCh jedoch nicht zu, da schließlich keinerlei reale Opposition
zur Alleinherrschaft der Kommunistischen Partei existiert und somit das theoretische Idealmodell
der gradualistischen Transformation, welches ja gleichfalls von einem politischen
Wechsel ausgeht, nicht exakt anwendbar ist.
Ein zudem den chinesischen Umgestaltungsprozess positiv beeinflussender Faktor ist die
Wirtschaftsgesinnung des chinesischen Volkes. Dieses befindet sich nämlich 'seit Jahren in
Aufbruchstimmung und ein Ende [ist] noch nicht absehbar. Soweit es bürokratische oder finanzielle
Engpässe gibt, werden sie durch Findigkeit, Korruption oder Beziehungsgeflechte
überwunden. Dass dadurch oft ‚Wildwest‘-Verhältnisse geordnete Beziehungen und eine allgemein
akzeptierte Ethik des Marktes dominieren, vermag nur diejenigen zu überraschen, die
Umbruchphasen noch nicht persönlich erlebt haben.'74 Somit scheint eine gewisse, für gewöhnlich
nur zu Beginn eines Systemwechsels vorhandene, euphorische Situation in der
VRCh dank der ökonomisch ausgeprägten Mentalität ihrer Einwohner längerfristig gegeben.
Diese Gesinnung würde wahrscheinlich auch radikalere Umgestaltungsmaßnahmen seitens
73 Siehe hierzu ausführlich Kapitel IV.
44
der chinesischen Regierung tragen, allerdings ist eine derartige Intensivierung erneut aufgrund
des Mangels an politischen Alternativen gar nicht notwendig. Somit kann abschließend festgestellt
werden, dass es sich beim chinesischen Transformationsprozess bedingt durch ein
Fehlen von politischen Veränderungen gar nicht um einen Systemwechsel im herkömmlichen
Sinne, sondern vielmehr ausschließlich um einen ökonomischen Wandel handelt. Dieser allerdings
ist eindeutig gradualistischer Natur und unterscheidet sich eben dadurch sowohl in
seiner Konstruktion wie in seiner wirtschaftlichen Wirksamkeit von den durchgeführten Reformen
in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.
2.5 Die WTO-Mitgliedschaft Chinas
'Few events have unleashed so much passion, generated so much analysis and so many publications,
or given rise to so many hopes and so much anxiety among the Chinese population as
China’s accession to the World Trade Organisation.'75 Ende 2001 war es schließlich soweit:
Am 10. November votierte die WTO-Ministerkonferenz einstimmig für die Aufnahme Chinas,
am 11. Dezember erfolgte der offizielle Beitritt.76 Diesem Ereignis jedoch liegt eine äußerst
interessante Vorgeschichte zugrunde. Im Jahre 1947 war China einer der Unterzeichnerstaaten
des GATT-Abkommens gewesen. Nach der Flucht der nationalchinesischen Regierung
nach Taiwan erklärte diese 1950 ihren Austritt aus dem GATT. 1965 beantragte Taipeh
allerdings einen Beobachterstatus, welchem statt gegeben wurde. Im Jahre 1971 erkannte die
Generalversammlung der Vereinten Nationen Beijing als einzig legitime Regierung Chinas
an, wodurch Taiwan seinen Beobachterstatus wieder verlor. 1982 wurde der VRCh der Beobachterstatus
gewährt, 1986 beantragte diese schließlich eine Vollmitgliedschaft. Nachdem das
GATT 1995 zur WTO umgestaltet worden war, wurde auch der Antrag Chinas entsprechend
modifiziert. Somit vergingen seit Beantragung bis zum Beitritt 15 Jahre, in denen kontinuierlich
auf bilateraler und multilateraler Ebene verhandelt wurde. Trotz vielseitiger – in dieser
Arbeit bereits aufgezeigter – innerchinesischer marktwirtschaftlich orientierter Reformmaßnahmen
sowie außenwirtschaftlicher Liberalisierungen seit Antragsstellung, scheiterte der
Beitritt der VRCh hauptsächlich immer wieder an den Einwänden der USA. Zwar ist für eine
Mitgliedschaft in der WTO offiziell nur eine Zwei-Drittel-Mehrheit deren Mitglieder notwendig,
doch ist das Einverständnis der größten Handelsnationen für eine konstruktive Mitglied-
74 Bohnet: 'Sozialistische' Marktwirtschaft im Kommunismus, a.a.O., S. 16 f.
75 Huchet, Jean-Francois: China’s Economic Wager on the WTO: Realities, Myths and Unknown Factors, in:
China Perspectives, No. 41, May/June 2002, S. 4.
76 Vgl. Zeng, Xianwu: WTO at last. Trading rights after China’s WTO entry, in: The China Business Review,
January-February 2002, S. 16.
45
schaft unumgänglich. Sollte nämlich ein Staat gegen eine solche votieren, so ist er gegenüber
dem Neumitglied auch nicht zur Gewährung der WTO-üblichen Zugeständnisse verpflichtet.
Darüber hinaus ist es in der politischen Praxis der WTO üblich, dass Entscheidungen einstimmig
getroffen werden. Der letzte Vertragspartner Chinas war Mexiko, welches seine
Wirtschaft als Schwellenland aufgrund potentieller chinesischer Importe gefährdet sah. In diesem
Fall wurde eine sechsjährige Übergangslösung vereinbart, in deren Rahmen Mexiko seine
protektionistischen Maßnahmen gegenüber chinesischen Produkten beibehalten darf.77 Seit
dem 1. Januar 2002 ist auch Taiwan Vollmitglied der WTO, dies allerdings nicht als Staatsgebilde,
sondern als 'separate customs territory' unter dem Namen 'Chinese Taipei'78.
Durch den Beitritt zur WTO ist die VRCh eine Vielzahl an Verpflichtungen eingegangen. So
muss beispielsweise im Handelsbereich eine schrittweise Reduzierung der Spitzenzollsätze
erfolgen. Die Durchschnittszölle für Agrarprodukte sollen auf 15 Prozent, die für Industrieprodukte
auf 8,9 Prozent herab gesetzt werden. Bis zum Jahre 2010 dürfen die durchschnittlichen
Importzölle generell nur noch 10 Prozent betragen. Neben diesen tarifären Handelshemmnissen
hat sich China jedoch auch dazu bereit erklärt, nichttarifäre Handelshemmnisse
abzubauen. Hierunter fallen beispielsweise Importlizenzen und Importquoten. Eine weitere
äußerst bedeutende Verpflichtung Chinas liegt in der Liberalisierung des Marktes für Dienstleistungen.
So müssen die Banken-, Versicherungs-, Telekommunikations- und Einzelhandelsbranche
innerhalb von fünf Jahren für ausländische Investoren geöffnet werden. Darüber
hinaus beinhaltet das WTO-Beitrittsprotokoll die Auflage, Einschränkungen bei handelsbezogenen
Investitionsmaßnahmen (sog. 'TRIMS' = Trade Related Investment Measures) wie
z.B. Bestimmungen über 'local content'-Anteile, Technologietransfer oder Exportquoten, abzuschaffen.
Zudem verpflichtet sich China, handelsbezogene Aspekte geistigen Eigentums
('TRIPS' = Trade Related Intellectual Property Rights) zu gewährleisten.79 Entgegen vieler
Annahmen widerspricht eine generelle Besserstellung ausländischer Unternehmen gegenüber
inländischen Unternehmen nicht den WTO-Regularien. Hier werden – wie beschrieben – lediglich
jene aufgrund von bestimmten 'local content'-Anteilen oder Exportquoten gewährte
steuerliche Vorteile unwirksam.80
77 Vgl. Voegeli, Wolfgang: Rechtliche Probleme des Beitritts von Transformationsländern zur WTO. Das Beispiel
China, in: NORD-SÜD aktuell, 2. Quartal 2002, S. 275.
78 Website der WTO (http://www.wto.org), in diesem Fall unter
http://www.wto.org/english/thewto_e/countries_e/chinese_taipei_e.htm (25.10.2004).
79 Vgl. Schüller, Margot: China nach dem WTO-Beitritt, in: China aktuell, Februar 2002, S. 147 -dies.: Die
Auswirkungen von Chinas WTO-Beitritt auf Asien und die Weltwirtschaft, in: China aktuell, Juni 2003, S. 711.
80 Vgl. Pfähler, Wilhelm / Schüller, Margot: Neue Herausforderungen für Chinas Steuerpolitik, in: China aktuell,
Februar 2003, S. 173.
46
Nachdem sich Beijing also vertraglich zu obigen Verpflichtungen bekannt hatte, stellte und
stellt sich nach wie vor die Frage nach der Umsetzung derselben. Klaus Grimm, Delegierter
der Deutschen Wirtschaft in Beijing und Shanghai, zog auf Basis einer Vielzahl an Gesprächen
mit deutschen Unternehmen und Vertretern chinesischer Behörden ein Jahr nach Beitritt
der VRCh ein Fazit, wonach die chinesische Führung und dabei insbesondere das Außenwirtschaftsministerium
MOFTEC (heute: MOFCOM) äußerst engagiert hinter der Umsetzung der
Bestimmungen stehen.81 Eine von den Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft in Shanghai
und Beijing sowie von der Deutschen Handelskammer in China durchgeführte Studie vom
August 2003 bestätigt dieses Resultat. Etwa zwei Drittel der an der Umfrage teilnehmenden
deutschen Unternehmen berichteten von verifizierbaren positiven Auswirkungen des WTOBeitritts
Chinas auf ihr Geschäft. Der Großteil der übrigen Unternehmen konnte noch keine
Effekte feststellen, nur fünf Prozent analysierten für sich eine Verschlechterung der Geschäftslage.
82 Eine neuerliche in 2004 durchgeführte Studie ergab sogar, dass sich das Geschäftsklima
im Jahresvergleich für etwa 70 Prozent der teilnehmenden deutschen Unternehmen
verbessert hatte.83
Mitte 2004 sind in China ein neues Außenhandelsgesetz sowie neue Verwaltungsvorschriften
für ausländische Investitionen im Handelsbereich in Kraft getreten. Beide Bestimmungen
markieren Meilensteine bei der Umsetzung von WTO-Regularien. Dabei beinhaltet das Außenhandelsgesetz
Charakteristika wie Reziprozität, Meistbegünstigung und TRIPS, die Verwaltungsvorschriften
hingegen stellen eine Öffnung des Groß- und Einzelhandels in China für
ausländische Unternehmen dar.84
In Fachkreisen ist eine Vielzahl potentieller Auswirkungen des WTO-Beitritts auf die Ökonomie
Chinas genannt worden. Dabei stehen häufig Auswirkungen auf den Außenhandel, auf
innerchinesische Anpassungsprozesse im Investitionsbereich sowie auf Entwicklungen des
Arbeitsmarktes im Mittelpunkt des Interesses. Im Handelsbereich wird allgemein davon ausgegangen,
dass sowohl Im- wie auch Exporte in den kommenden Jahren weiter deutlich an-
81 Vgl. Grimm, Klaus: Zur gegenwärtigen Wirtschaftssituation in China; Aufsatz in einer Informationsbroschüre
zur 'Germany Tour 2003' der German Chamber of Commerce in China, o.O. o.J., S. 2.
82 Vgl. Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft in Shanghai und Beijing / Deutsche Handelskammer in China:
Chinas first year after WTO. Experiences. A survey amongst German Enterprises and Representative Offices
in China, Shanghai 2003, S. 13.
83 Vgl. Delegation of German Industry & Commerce Shanghai: China’s third year in WTO – With all major
commitments on track? A critical review comprising the results of the latest survey amongst German companies
in China, Shanghai 2004, S. 7.
47
wachsen werden. Die Entwicklungen für die Jahre 2002, 2003 sowie für das erste Halbjahr
2004 geben diesen Prognosen indes Recht: Wachstumsraten bei den Importen in Höhe von 21
bis 41 Prozent sowie in Höhe von 22 bis 35 Prozent bei den Exporten liegen deutlich über den
Durchschnittswerten für die Jahre zuvor.85 Durch die Öffnung des Dienstleistungssektors für
ausländische Unternehmen wird vielfach binnenwirtschaftlicher Anpassungsdruck auf chinesische
Unternehmen ausgeübt. Sollten sich diese den neu auferlegten marktwirtschaftlichen
Strukturen nicht beugen, dann müssen sie aufgrund ihrer Unrentabilität mit ihrem Ausscheiden
rechnen. Dies dürfte – wenn auch kurzfristig mit Angleichungsproblemen zu rechnen ist –
mittel- und langfristig zu Effizienzgewinnen führen.86 Hinsichtlich der Auswirkungen des
WTO-Beitritts auf den chinesischen Arbeitsmarkt hat das Ministerium für Arbeit und soziale
Sicherheit Anfang 2002 die Ergebnisse einer von ihm erstellten Studie veröffentlicht. Eines
der Hauptresultate dieser Untersuchung besteht darin, dass innerhalb der ersten drei bis fünf
Jahre nach Beitritt zur WTO durchaus ein Rückgang der Beschäftigung möglich sei, welcher
jedoch nach etwa zehn Jahren aufgrund einer Außenhandelsausweitung sowie einer Anpassung
der Industriestrukturen umgekehrt werden könne. Dabei würden vor allem im primären
Wirtschaftssektor aufgrund von dessen Unrentabilität Arbeitsplätze verloren gehen, insbesondere
im tertiären Sektor jedoch eine Vielzahl derer neu geschaffen werden. Im sekundären
Sektor würden Industriezweige wie Metallurgie, Automobil- und Maschinenbau Einbussen
erleiden, in Industriezweigen wie Textilien, Baustoffe und Chemikalien hingegen neue Arbeitsplätze
gewonnen werden.87 Die Entwicklung der offiziellen Arbeitslosenquote in den
chinesischen Städten bestätigt – wobei der unmittelbare Zusammenhang mit dem WTOBeitritt
dadurch allerdings nicht zwingend nachgewiesen ist – obige Prognose: Sie stieg von
3,6 Prozent in 2001 auf 4,0 Prozent in 2002 bzw. 4,3 Prozent in 2003 an.88 Klar ist indes, dass
es zur Vermeidung höherer Arbeitslosenzahlen weiterhin der so eindrucksvollen ökonomischen
Wachstumsraten in China bedarf. Nur so können die (kurzfristig) negativen Folgen der
WTO-Mitgliedschaft sozialverträglich abgefedert bzw. ausgeglichen werden.
Der WTO-Beitritt Chinas umfasste die letzte noch ausstehende Mitgliedschaft des Landes in
den sog. 'Key International Economic Organizations'.89 Margot Schüller urteilt noch recht
trocken, dass 'der weltwirtschaftliche Aufstieg Chinas […] durch die WTO-Mitgliedschaft
84 Siehe hierzu ausführlich Kapitel IX.
85 Vgl. Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten kompakt, Stand: September 2004, S. 5.
86 Vgl. Schüller: Die Auswirkungen von Chinas WTO-Beitritt, a.a.O., S. 710 f.
87 Vgl. China aktuell, Januar 2002, Ü 27, S. 22.
88 Vgl. Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten kompakt, Stand: September 2004, S. 2.
89 Hierunter versteht man die Weltbank, den IWF sowie die WTO. Vgl. Blume, Andreas: China und die WTO:
Wird sich China an die Spielregeln halten?, in: China aktuell, August 2001, S. 869.
48
begünstigt wird'90. Wolfgang Voegeli spricht bereits davon, dass der Beitritt schon 'im Vorfeld
zu einer Rationalisierung des Rechts beigetragen [habe], die sich prozesshaft weiter entwickeln
wird. Dieser Prozess wird sich nicht auf den Bereich des Wirtschaftsrechts eindämmen
lassen. Er wird vielmehr allgemein die Rechtsstaatlichkeit fördern und zu einer generellen
Herausbildung individueller Rechte und transparenter Strukturen staatlicher Verantwortlichkeit
führen.'91 Franco Algieri und Markus Taube schreiben hingegen gar vom 'Abschluss
eines außenwirtschaftspolitischen Strategiewechsels, [welcher] für das globale ökonomische
und politische Gefüge gewichtige Veränderungen mit sich bringen'92 werde. Bislang hält sich
Beijing relativ strikt an seine aus der Mitgliedschaft resultierenden Verpflichtungen, was dem
bevölkerungsreichsten Staat der Erde selbst, aber auch den übrigen WTO-Mitgliedern dienlich
sein dürfte. Erste – oben aufgezeigte – sich seit dem Beitritt abzeichnende makroökonomische
Entwicklungen weisen zudem deutlich auf positive Resultate hin.
Mit der Darstellung des ökonomischen Systems der VRCh sollte ein Grundpfeiler zum Verständnis
der internationalen Wirtschaftsbeziehungen mit chinesischer Beteiligung gegeben
sein. Hierauf folgend wird nun eine Auseinandersetzung mit spezifisch die deutschchinesischen
Wirtschaftsbeziehungen mitbestimmenden politischen Faktoren stattfinden.
Letztere bestimmen sich zum einen aus dem deutsch-chinesischen Verhältnis auf Regierungsebene,
zum anderen jedoch auch aus den sich im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses
in ihrer Bedeutung zunehmenden europäisch-chinesischen völkerrechtlichen Verträgen.
Darüber hinaus sind in diesem Kontext politische Strategiepapiere sowie die 'politische
Flankierung' deutscher Investitionsvorhaben in der VRCh von Relevanz.
90 Schüller: Die Auswirkungen von Chinas WTO-Beitritt, a.a.O., S. 710.
91 Vgl. Voegeli: Rechtliche Probleme, a.a.O., S. 285.
92 Algieri, Franco / Taube, Markus: Chinas Beitritt zur WTO. Herausforderungen für China und die Weltwirtschaft,
in: Internationale Politik, Februar 2002, S. 33.
49
III. Die politischen Rahmenbedingungen der deutsch-chinesischen
Wirtschaftsbeziehungen
1. Rechtlich-strategischer Rahmen auf europäisch-chinesischer Ebene
Um der Bedeutung des sich seit der Unterzeichnung des Vertrages zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahre 1951 intensivierenden europäischen
Integrationsprozesses gerecht zu werden, soll an dieser Stelle im Kontext der deutschchinesischen
Wirtschaftsbeziehungen auch auf die entsprechend relevanten europäischchinesischen
Rahmenbedingungen eingegangen werden.93
Vor allem aufgrund der amerikanisch-chinesischen Annäherung Anfang der 70er Jahre sowie
der 1971 implementierten Alleinvertretung Chinas innerhalb der Vereinten Nationen durch
die Volksrepublik China verbesserten sich zu jener Zeit auch die politischen Beziehungen
zwischen Brüssel und Beijing. Nachdem bereits der seit 1971 in Brüssel ansässige chinesische
Botschafter starkes Interesse an den europäischen Institutionen und politischen Entwicklungen
zeigte sowie 1973 die chinesische Presseagentur 'Xinhua' in Brüssel ein Büro eröffnet
hatte und sich synchron dazu auch noch die individuellen Beziehungen der Mitgliedstaaten
der Europäischen Gemeinschaften (EG) mit der VRCh in- und extensivierten, nahmen die EG
schließlich 1975 entsprechende offizielle Beziehungen auf.94 Im ökonomischen Kontext maßgeblich
waren bzw. sind das im April 1978 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der VRCh95 sowie das im September des
Jahres 1985 ratifizierte und das Vertragswerk von 1978 ersetzende Abkommen über handelspolitische
und wirtschaftliche Zusammenarbeit.96
1.1 Europäisch-chinesisches Handelsabkommen aus dem Jahre 1978
Nach der Präambel des 'Handelsabkommen[s] zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
und der Volksrepublik China' von 1978 wurde dieses geschaffen, um 'auf der
93 Die Bezeichnungen 'Europa' und 'europäisch' umfassen in diesem Beitrag die Mitgliedstaaten bzw. die Organisation
der Europäischen Gemeinschaften sowie deren 1993 kreierte Nachfolgeorganisation Europäische Union
(EU).
94 Vgl. Algieri, Franco: Die Europäische Union und China, in: Weidenfeld, Werner (Hg.): Europa Handbuch,
Gütersloh 2002, S. 745 f.
95 Vgl. Handelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik China,
abgedruckt in: ABl. der EG L 123 vom 11. Mai 1978.
96 Vgl. Abkommen über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik China, abgedruckt in: ABl. der EG L 250 vom 19. September
1985.
50
Grundlage der Gleichheit und der beiderseitigen Vorteile der Vertragsparteien den Wirtschafts-
und Handelsverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der
Volksrepublik China zu entwickeln und ihren Beziehungen neue Impulse zu verleihen...'97.
Artikel 1 präzisiert hier, indem er die Signatare zu einer Förderung und Intensivierung des
bilateralen Handelsverkehrs, beispielsweise über eine stärkere Diversifizierung der Warenstruktur,
auffordert. Nach Artikel 2 Absatz 1 gewähren sich die Vertragsparteien in handelspolitischen
Fragen die Meistbegünstigung. Diese Bestimmung erstreckt sich nach Absatz 2
jedoch nicht auf Vorzüge, die sich aus Freihandelszonen oder Zollunionen ergeben. Artikel 3
formuliert neben einer generellen Ausweitung des bilateralen Handels das Ziel eines ausgewogenen
Handelsverkehrs, was als eine ausgeglichene Handelsbilanz zwischen den Vertragspartnern
verstanden werden kann.98 Um jenen Bestreben gerecht zu werden, sollten einerseits
die zuständigen chinesischen Behörden bürokratische Hindernisse zur Einfuhr europäischer
Güter abbauen (Art. 4 Abs. 1) sowie andererseits die EWG die Einfuhren aus der VRCh über
zusätzliche Waren- und Kontingentsausweitungen erhöhen (Art. 4 Abs. 2). Artikel 6 sieht eine
Reihe weiterer handelsfördernder Maßnahmen, wie etwa gegenseitige Besuche von Abordnungen
aus Wirtschaft, Handel und Industrie, Intensivierung von wechselseitigen Veranstaltungen
wie Messen und Ausstellungen sowie Unterstützung bei der Kontaktanbahnung im
industriellen und technischen Bereich, vor.
1.2 Europäisch-chinesisches Abkommen über handelspolitische und wirtschaftliche
Zusammenarbeit aus dem Jahre 1985
Artikel 17 des 'Abkommen[s] über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit
zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik China' aus dem
Jahre 1985 legt fest, dass dieses das bilaterale Handelsabkommen von 1978 ablöst.99 Aus der
Präambel des neuen Abkommens geht hervor, dass die Unterzeichner mit der Verwirklichung
des Handelsabkommens zufrieden gewesen seien und schließlich bis 1985 den beiderseitigen
Willen entwickelt hätten, eine neue Phase in den bilateralen Handels- und Wirtschaftsbezie-
97 Handelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik China, a.a.O.,
Präambel.
98 Der Handelsverkehr zwischen der EU und der VRCh weitete sich jedoch dem entgegen im Laufe der 90er
Jahre zu einem Rekordhandelsbilanzdefizit der EU von 44,4 Mrd. Euro für das Jahr 2000 aus. Vgl. hierzu Kommission
der Europäischen Gemeinschaften: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament.
Die China-Strategie der EU: Umsetzung der Grundsätze von 1998 und weitere Schritte zur Vertiefung des
politischen Konzepts der EU, in: KOM (2001) 265 endgültig vom 15.5.2001.
99 Vgl. Abkommen über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik China, abgedruckt in: ABl. der EG L 250 vom 19. September
1985.
51
hungen einzuleiten. Kapitel I der neuen Vereinbarung mit dem Titel 'Handelspolitische Zusammenarbeit'
entspricht beinahe wörtlich dem Handelsabkommen von 1978 und bedarf somit
keiner weiteren Untersuchung. Thematisch hingegen tatsächlich neu ist das Kapitel II mit
dem Titel 'Wirtschaftliche Zusammenarbeit'. Artikel 10 schließlich konkretisiert die diesbezüglichen
Absichten der Vertragspartner:
'Mit dem Ziel, die Entwicklung der Industrien und der Landwirtschaft
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik China
zu fördern, ihre Wirtschaftsbeziehungen zu diversifizieren, den wissenschaftlichen
und technischen Fortschritt zu unterstützen, neue Versorgungsquellen
und neue Märkte zu erschließen sowie zu der Entwicklung
der Wirtschaft und des Lebensstandards auf beiden Seiten beizutragen,
kommen die beiden Vertragsparteien im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten
überein, die wirtschaftliche Zusammenarbeit in allen einvernehmlich
festgelegten Bereichen zu entwickeln, und zwar insbesondere:
- Industrie und Bergbau,
- Landwirtschaft, einschließlich Agroindustrie,
- Wissenschaft und Technologie,
- Energie,
- Verkehrswesen und Kommunikation,
- Umweltschutz,
- Zusammenarbeit in Drittländern.'100
In Artikel 11 wird zudem explizit die beidseitige Absicht genannt, die industrielle und technische
Zusammenarbeit zu fördern. Eine zugehörige Themenauflistung umfasst z.B. Technologietransfer,
Kooperation von Finanzeinrichtungen, Beratungsdienste und zudem die Förderung
von Gemeinschaftsunternehmen. Letzterer Punkt kann somit durchaus als völkerrechtlich
fixierte Festlegung von Direktinvestitionsanreizen verstanden werden. Darüber hinaus ist
auch die Feststellung des unterschiedlichen Entwicklungsniveaus der Vertragspartner aus Artikel
13 insofern von Bedeutung, als sich die EWG damit bereit erklärt, ihre entwicklungspolitischen
Aktivitäten für die VRCh nicht nur beizubehalten, sondern auch deren Ausweitung
sowohl im finanziellen Rahmen, als auch in Form eines diversifizierten Maßnahmenkatalogs,
zu überprüfen. Hinsichtlich der Vereinbarkeit von durch die individuellen Mitgliedstaaten getroffenen
wirtschaftlichen Vereinbarungen mit der VRCh mit dem Abkommen von 1985, besagt
letzteres, dass solcherart nationale Vertragswerke vollauf weiter gelten und auch derartige
Neuabschlüsse keinerlei Einschränkung erfahren, sofern die 'einschlägigen Bestimmungen
der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften'101 nicht verletzt werden. Analog
zum Abkommen von 1978 ist auch hier wieder ein sich aus Vertretern der EWG und der
VRCh zusammensetzender Gemischter Ausschuss einzusetzen, um die Funktionalität der ein-
100 Ebd., Art. 10.
52
geleiteten Schritte zu überwachen und um Optimierungskonzepte zur Realisierung der anvisierten
Ziele zu erarbeiten.102
Vergleicht man nun die zwei Vertragswerke von 1978 und 1985, so wird deutlich, dass das
alte, ausschließlich die Handelsbeziehungen beinhaltende-, durch das neue Abkommen in vier
Bereichen, nämlich der wirtschaftlichen, technischen und industriellen Kooperation sowie der
Entwicklungszusammenarbeit, ergänzt und somit thematisch wesentlich umfassender wird.
Die vertraglich fixierten ökonomischen Beziehungen zwischen Brüssel und Beijing haben
sich somit durch das Abkommen von 1985 deutlich ausgeweitet.
1.3 Europäisch-chinesische Strategiepapiere
In den Jahren 1995, 1998 und 2001 wurden von der Europäischen Kommission Strategiepapiere
zu den Beziehungen mit der VRCh verabschiedet, in welchen u.a. eine stärkere Institutionalisierung
der europäisch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen befürwortet wird.103 Den
für beide Seiten seit Abschluss der Abkommen von 1978 und 1985 insgesamt positiv verlaufenen
ökonomischen Entwicklungen wird somit Rechnung getragen. Zudem erfolgen seit dem
ersten organisierten Gipfeltreffen EU-VRCh in London 1998 jährlich solcherart Zusammenkünfte,
104 was durchaus als eine Aufwertung des politischen Dialogs gewertet werden darf.105
Im Strategiepapier der Europäischen Kommission gegenüber Beijing aus dem Jahre 2001 wie
auch in einem im Jahre 2000 veröffentlichtem Bericht über die Umsetzung des Strategiepapiers
von 1998 wird in den wirtschaftspolitisch relevanten Punkten immer wieder auf die große
Bedeutung der seit Ende 2001 ratifizierten WTO-Mitgliedschaft der VRCh hingewiesen.106
So heißt es beispielsweise: 'Die Aushandlung einer Vereinbarung über den WTO-Beitritt
Chinas war in den letzten zwei Jahren oberste handelspolitische Priorität der EU. Die Eini-
101 Ebd., Art. 14.
102 Vgl. ebd., Art. 15.
103 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften: 1. Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische
Parlament. Die langfristige Politik der Europäischen Union gegenüber China, in: KOM (95) 279 endgültig
vom 05.07.1995; 2. Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. Für eine umfassende
Partnerschaft mit China, in: KOM (98) 181 endgültig vom 25.03.1998, 3. Mitteilung der Kommission
an den Rat und das Europäische Parlament. Die China-Strategie der EU: Die Umsetzung der Grundsätze von
1998 und weitere Schritte zur Vertiefung des politischen Konzepts der EU, in: KOM (2001) 265 endgültig vom
15.5.2001.
104 Am 30.10.2003 fand das sechste Gipfeltreffen in Beijing statt. Vgl. hierzu China aktuell, Oktober 2003, Ü 2,
S. 1190.
105 Vgl. Algieri: Die Europäische Union und China, a.a.O., S. 746/751.
106 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften: 1. Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische
Parlament. Die Umsetzung der Mitteilung 'Für eine umfassende Partnerschaft mit China', in: KOM (2000)
53
gung vom 19. Mai 2000 ist so betrachtet ein wesentlicher Fortschritt in den europäischchinesischen
Handelsbeziehungen. [...] Aufgrund der europäisch-chinesischen Einigung wird
den Firmen der EU und anderen WTO-Mitgliedern der Zutritt zum chinesischen Markt erheblich
erleichtert. Einfuhrzölle und nichttarifliche Hemmnisse werden weitgehend und auf Dauer
abgebaut.'107
Als 'punktuelle Maßnahme'108 für eine stärkere Integration Chinas in die Weltwirtschaft wird
die durch die Europäische Kommission und durch in der Volksrepublik ansässige europäische
Firmen im Oktober 1999 eröffnete EU-Handelskammer von der Kommission bezeichnet. Die
Kammer soll einerseits die Präsenz der europäischen Wirtschaft in der VRCh begünstigen,109
andererseits jedoch auch als eine Art Überwachungsinstitution hinsichtlich der Einhaltung der
WTO-Regeln durch Beijing fungieren.110 In Bezug auf die WTO-Mitgliedschaft Chinas ist
darüber hinaus bedeutsam, dass die VRCh von der EU seit 1998 handelspolitisch als 'Nicht-
Nichtmarktwirtschaft' klassifiziert wird. Dies bedeutet konkret, dass die EU bei Dumping-
Vorwürfen gegenüber chinesischen Unternehmen nun nicht mehr pauschal ein sog. 'Vergleichslandverfahren'
heranzieht, um tatsächliche Produktionskosten zu ermitteln. Vielmehr
muss zuerst festgestellt werden, ob es sich um ein sich voll im Wettbewerb befindendes oder
aber um ein zentralstaatlich gesteuertes Unternehmen handelt. Nur in letzterem Fall wäre
dann der Vergleich mit einem Unternehmen in einer entsprechenden Marktwirtschaft legitim.
111 Wie lange es noch dauert, bis die VRCh von der EU einen vollen Marktwirtschaftsstatus
erhält, wird vor allem an der Umsetzung der im Rahmen der bilateralen Verhandlungen
zur WTO-Mitgliedschaft Chinas getroffenen Vereinbarungen durch Beijing liegen. Entsprechende
Forderungen durch offizielle chinesische Stellen liegen indes bereits vor.112
552 endgültig vom 08.09.2000, 2. Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. Die
China-Strategie der EU: Die Umsetzung der Grundsätze von 1998, a.a.O.
107 Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Die Umsetzung der Mitteilung 'Für eine umfassende Partnerschaft
mit China', a.a.O., S. 9.
108 Kommission der Europäischen Gemeinschaften: China-Strategie der EU: Umsetzung der Grundsätze von
1998, a.a.O., S. 16.
109 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Umsetzung der Mitteilung 'Für eine umfassende
Partnerschaft mit China', a.a.O., S. 11.
110 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische
Parlament. Die China-Strategie der EU: Die Umsetzung der Grundsätze von 1998, a.a.O., S. 16.
111 Vgl. Taube, Markus: Entwicklung und Status quo der Wirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union zur
Volksrepublik China, in: Luther, Susanne / Opitz, Peter J. (Hg.): Die Beziehungen der Volksrepublik China zu
Westeuropa. Bilanz und Ausblick am Beginn des 21. Jahrhunderts, Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen
Nr. 17 der Akademie für Politik und Zeitgeschehen der Hanns Seidel Stiftung, München 2000, S. 48/60.
112 Vgl. 'China Calls on EU to Grant it Full Market Economy Status', 'People Daily'-Website vom 18.10.2002,
in diesem Fall unter http://english.peopledaily.com.cn/200210/18/eng20021018_105246.shtml (19.10.2002).
54
Im September 2003 legte die EU-Kommission ein neues China-Strategiepapier mit dem Titel
'A maturing partnership – shared interests and challenges in EU-China relations' vor, welches
einen Monat darauf durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament verabschiedet
wurde.113 Das neue Programm dient als Aktualisierung der bereits erwähnten Papiere
aus den Jahren 1998 und 2001. Dabei behandelt es vor allem für die nächsten zwei bis drei
Jahre geplante, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des bilateralen Verhältnisses. Derlei
Maßnahmen wiederum fokussieren insbesondere auf die ökonomischen Beziehungen, wobei
in diesem Rahmen vorhandenen Problemen speziell bei der Einhaltung von WTOBeitrittsauflagen
durch die VRCh über einen verstärkten Konsultationsmechanismus begegnet
werden soll. Dabei beabsichtigt man durch einen intensivierten Dialog mit der chinesischen
Administration vor allem die Schaffung eines effektiven Frühwarnsystems sowie Konfliktmanagements.
114
Kurz nachdem die Europäischen Kommission ihr neues Strategiepapier vorgestellt hatte, zog
die chinesische Regierung am 13. Oktober 2003115 mit einem EU-Positionspapier mit dem
Titel 'China’s EU Policy Paper' gleich. Im Gegensatz zu den von der EU verabschiedeten
Dokumenten handelt es sich bei der chinesischen Fassung um die erste Version eines solchen
Papiers. Dies macht deutlich, wie wichtig Beijing eine weitere Intensivierung der bilateralen
Beziehungen ist. Das von ihm veröffentlichte Strategiepapier umfasst drei Teile, namentlich
'Status and Role of the European Union', 'China’s EU Policy' sowie 'Strenghten China-EU
Cooperation in all Fields'. Die Teile eins und zwei beinhalten hier lediglich 1,5 von 10 Seiten
des Gesamtumfangs, somit liegt der Schwerpunkt eindeutig auf dem dritten Teil. Dieser wiederum
untergliedert sich in die drei Kapitel 'The Political Aspect', 'The Economic Aspect'
sowie 'The Education, Science-Technology, Culture, Health and other Aspects'. Da sich die
vorliegende Arbeit primär mit den ökonomischen Gesichtspunkten der deutsch-chinesischen
Beziehungen auseinander setzt, soll an dieser Stelle ausschließlich auf das sich mit den wirtschaftlichen
Aspekten befassende Kapitel des chinesischen Strategiepapiers näher eingegangen
werden. Eben jenes Kapitel beinhaltet wiederum die folgenden sieben Punkte:
'1. Economic Cooperation and Trade
2. Financial Cooperation
3. Agricultural Cooperation
4. Environmental Cooperation
113 Vgl. Commission of the European Communities: Commission Policy Paper for Transmission to the Council
and the European Parliament. A maturing partnership – shared interests and challenges in EU-China relations,
COM (2003) 533 fin., dated September 10th 2003.
114 Vgl. China aktuell, September 2003, Ü 20, S. 1086 f.
115 Vgl. China aktuell, Oktober 2003, Ü 2, S. 1190.
55
5. IT Cooperation
6. Energy Cooperation
7. Transport Cooperation'.
Um wiederum die Kernthematik der vorliegenden Arbeit nicht zu verlassen, wird hier nur
Punkt eins – also der Bereich 'wirtschaftliche Zusammenarbeit und Handel' – etwas intensiver
beleuchtet. In diesem ist einleitend vermerkt, dass sich die VRCh auf 'developing dynamic,
long-term and stable economic cooperation and trade with the EU' festlegt und darüber
hinaus letztere als zukünftig 'to become China’s largest trading and investment partner' betrachtet.
116 Um eben dies zu ermöglichen, werden u.a. folgende Schritte für wünschenswert
gehalten:117
- Das Abkommen über Handel und wirtschaftliche Kooperation118 soll zu angemessenen
Zeiten erneuert werden; Beijing wünscht sich eine schnellstmögliche Einstufung und Behandlung
der VRCh als Marktwirtschaft; die mit der Ost-Erweiterung der EU einhergehenden
ökonomischen Verluste der VRCh sowie der Handelsrückgang sollen kompensiert
werden.
- Innerhalb der WTO-Verhandlungsrunden wünscht sich Beijing eine Intensivierung der
China-EU-Kooperation.
- Beijing beabsichtigt eine Stärkung des Dialogs hinsichtlich von Investitionen; zudem soll
der Aufbau bilateraler Institutionen zur Investitionsförderung unterstützt werden.
- Beijing regt eine Anhebung der durch die EU gegebenen Entwicklungshilfe an, dies insbesondere
in den Bereichen Umweltschutz, Armutsbekämpfung, öffentliche Gesundheit
und Hygiene sowie Bildung. Zudem ist eine stärkere Rolle der EU bei der Entwicklung
von Humankapital – hier vor allem für Chinas West- und Zentralregionen – erwünscht.
Letzteres gilt auch für die Ausbildung von Kapazitäten für den Einsatz im multilateralen
Handelssystem.
Das chinesische EU-Strategiepapier deckt mit den genannten Bereichen eine Vielzahl bilateral
relevanter Themen ab. Wie eingangs bereits erwähnt, handelt es sich bei dem Papier um
das Erste seiner Art, d.h. Beijing setzt im internationalen Bereich offensichtlich auf eine Intensivierung
der Beziehungen zu den europäischen Staaten. Dies geschieht einerseits wohl
aufgrund der wachsenden Bedeutung im beiderseitigen Handel, kann andererseits jedoch
116 Bislang ist die EU der drittgrößte Handelspartner der VRCh, auf Rang eins und zwei rangieren Japan und die
USA.
117 Der englischsprachige Text des chinesischen EU-Strategiepapiers ist abgedruckt in China aktuell, Oktober
2003, S. 1254-1258.
118 Siehe hierzu ausführlich Kapitel III. 1.2.
56
möglicherweise auch als eine Art Gegenpol zu den chinesisch-amerikanischen Beziehungen
interpretiert werden. Schließlich beklagt die US-Administration seit geraumer Zeit, dass die
chinesische Regierung über eine Unterbewertung des Renminbi Yuan schädigend auf die amerikanische
Wirtschaft einwirke.119
Hinsichtlich der ökonomischen Beziehungen zwischen der VRCh und der EU ist insgesamt zu
konstatieren, dass diese seit der Einleitung der Öffnungspolitik durch Deng Xiaoping im Jahre
1978 eine qualitativ wie quantitativ positive Entwicklung genommen haben. Der hier skizzierte
Fortschritt innerhalb der institutionellen Rahmenbedingungen des bilateralen Verhältnisses
ist in diesem Zusammenhang als beachtlicher Zuwachs an Qualität zu verstehen, welcher
letztlich auch einen deutlichen Zuwachs an Quantität mit sich bringt.
So vergrößerte sich beispielsweise das jährliche Außenhandelsvolumen zwischen der VRCh
und der EU von 9,7 Mrd. EUR (1987) über 15,9 Mrd. EUR (1990), 41,0 Mrd. EUR (1995),
95,1 Mrd. EUR (2000), 104,5 Mrd. EUR (2001) auf 109,8 Mrd. EUR (2002) merklich.120 An
dieser Entwicklung zu bemängeln ist jedoch, dass sich mittlerweile ein immer größeres Handelsbilanzdefizit
der EU hervortut. Hatte letztere Anfang der 80er Jahre noch geringe Überschüsse
zu verzeichnen,121 so mussten sich die 15 Mitgliedstaaten im Jahre 2002 mit einem
Rekorddefizit von 49,2 Mrd. EUR, welches in Relation zum entsprechenden Wert von 1999
(30,3 Mrd. EUR) noch einmal um über 60 Prozent anstieg, gegenüber der VRCh abfinden.
Lediglich Finnland (+0,03 Mrd. EUR) verzeichnete hier für 2002 einen geringen Überschuss.
Großbritannien (-14,20 Mrd. EUR), die Niederlande (-10,18 Mrd. EUR) und Deutschland
(-5,34 Mrd. EUR) hingegen waren Spitzenreiter im defizitären Bereich.122 In diesem Zusammenhang
ist jedoch zu berücksichtigen, dass solcherart Handelsbilanzdefizite teilweise 'hausgemacht'
sein können. Schließlich lassen die Europäer mittlerweile eine Vielzahl der von ihnen
benötigten Konsumgüter im Rahmen von Direktinvestitionen in Billiglohnländern wie der
VRCh preisgünstig produzieren, um diese dann nach einem Kapitalexport (die Direktinvestition)
wieder zu importieren. Da jene produzierenden Unternehmen ihren Stammsitz oftmals
119 Vgl. beispielsweise China aktuell, Oktober 2003, Ü 22, S. 1205.
120 Eigene Berechnungen auf Basis von Ein- und Ausfuhrkennziffern aus: Eurostat: Statistik kurz gefasst, Außenhandel,
Thema 6-4/2002, S. 4 sowie aus: Taube: Entwicklung und Status quo, a.a.O., S. 50 sowie aus: China
Nachrichten, Ausgaben 1/2002, S. 10 und 1/2003, S. 8 (offizielle EUROSTAT-Werte für die Jahre 2001 und
2002).
121 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften: China-Strategie der EU: Umsetzung der Grundsätze
von 1998, a.a.O., S. 14.
122 Vgl. Eurostat: Statistik kurz gefasst, a.a.O., S. 6; China Nachrichten, Ausgaben 1/2002, S. 10 und 1/2003,
S. 8; Die für Deutschland angegebenen Werte weichen hier geringfügig von denen in Kapitel IX. 3. (Angaben
57
nach wie vor in Europa haben und Gewinne transferiert werden können, ergibt sich somit zumindest
'über zwei Ecken' eine geringfügig ausgeglichenere Handelsbilanz. Zudem sei darauf
hingewiesen, dass es sich bei den hier aufgezeigten Werten um Angaben der EUStatistikbehörde
EUROSTAT handelt. Die offiziellen chinesischen Angaben für den Handel
mit der EU in 2002 lauten hingegen: Exporte der VRCh: 48,21 Mrd. US-$, Importe der
VRCh: 38,54 US-$, womit ein Handelsbilanzüberschuss von 'nur' 9,67 Mrd. US-$ erwirtschaftet
worden wäre.123
Auch unter dem Aspekt getätigter Direktinvestitionen intensivieren sich die europäischchinesischen
Wirtschaftsbeziehungen seit einiger Zeit. So lag beispielsweise der Wert tatsächlich
realisierter Vorhaben mit EU-Ursprung in der VRCh für das Jahr 2000 bei 4,48 Mrd. USDollar
und konnte sich somit seit 1995 (2,13 Mrd. US-Dollar) mehr als verdoppeln.124 Ausgedrückt
in Prozent an sämtlichen ausländischen Direktinvestitionen innerhalb der VRCh nehmen
die Mitgliedstaaten der EU sukzessive eine wichtigere Rolle ein. Die hier zugehörigen
Zahlen für die EU-15 erhöhten sich von 5,7 Prozent (1995) über 8,8 Prozent (1998) auf 11,0
Prozent für das Jahr 2000. Die EU ist somit mittlerweile nach Hongkong (38,1 Prozent) und
knapp vor den USA (10,8 Prozent) zweitwichtigster 'ausländischer' Investor innerhalb der
VRCh.125
2. Rechtlich-strategischer und politisch-historischer Rahmen auf deutschchinesischer
Ebene seit Aufnahme der diplomatischen Beziehungen
Im Kontext der 1971 wieder aufgenommenen politischen Beziehungen zwischen Beijing und
Washington, jener damals weltpolitisch so bedeutsamen 'Pingpong-Diplomatie'126, erfolgte
des Statistischen Bundesamtes) ab. Da an dieser Stelle jedoch ein Vergleich mit den anderen EUMitgliedsländern
erfolgen soll, ist die Verwendung der EUROSTAT-Werte sinnvoll.
123 Vgl. China Nachrichten 1/2003, S. 3; Für die Hintergründe der deutlichen Abweichungen in den chinesischen
und europäischen Handelsstatistiken siehe Kapitel IX. 3.
124 Vgl. Taube, Markus: Economic Relations between the PRC and the States of Europe, in: The China Quarterly,
March 2002, S. 106.
125 Vgl. Taube: Economic Relations, a.a.O., S. 99.
126 Die Bezeichnung 'Pingpong-Diplomatie' ergab sich aus einer ersten bilateralen Begegnung durch die Einladung
einer amerikanischen Tischtennismannschaft nach Beijing und deren Empfang durch den chinesischen Ministerpräsidenten
Zhou Enlai. In deren Folge kam es 1971 zu einem Geheimbesuch von Henry Kissinger, dem
Sicherheitsberater von US-Präsident Richard Nixon, in der Volksrepublik, welcher den Weg für den offiziellen
Staatsbesuch Nixons in Beijing im Jahre 1972 ebnete. Als Konsequenz jener Annäherungspolitik erfolgte
schließlich 1979 die offizielle Aufnahme der chinesisch-amerikanischen diplomatischen Beziehungen. Darüber
hinaus war die 'Pingpong-Diplomatie' auch maßgebend für die Aufnahme der VRCh in die Vereinten Nationen
1971 und dem gleichzeitigen Ausschluss Taiwans aus der Weltorganisation. Des weiteren bedeutete die Annäherung
des vormalig international isolierten Chinas an die Vereinigten Staaten eine Stärkung dieser Achse,
58
am 11. Oktober 1972 schließlich die Unterzeichnung der Erklärung über die Aufnahme diplomatischer
Beziehungen zwischen der BRD und der VRCh.127 Ein in diesen Rahmen eingebettetes
deutsch-chinesisches Handelsabkommen wurde bereits im Dezember 1972 ausgearbeitet128
und trat schließlich im Juli 1973 in Kraft.129
2.1 Rechtlich-strategischer Rahmen
2.1.1 Deutsch-Chinesisch Gemischte Kommission
Ein mittlerweile bewährtes Mittel zur Optimierung bilateraler Wirtschaftsbeziehungen unter
deutscher Beteiligung sind die sog. 'Gemischten Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte'.
Das Bundeswirtschaftsministerium definiert hier folgendermaßen:
'Die zwischen den Regierungen der Partnerstaaten vereinbarten Gemischten
Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte sind ein Instrument
zum Ausbau der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. Die Themenpalette
dieser Gremien umfasst in erster Linie:
- die Förderung des Warenverkehrs zwischen den Wirtschaftspartnern,
- die Intensivierung der gegenseitigen Investitionsbeziehungen sowie
- die Verstärkung des Technologie-Transfers.
Gemischt heißt in diesem Zusammenhang, dass sowohl Vertreter der Regierungen
als auch der interessierten Wirtschaft (Verbände und Unternehmen)
an den regelmäßigen Veranstaltungen teilnehmen.'130
Für die BRD und die VRCh wurde die Einrichtung einer solchen bilateralen Kommission Ende
1975 beschlossen. Hinsichtlich ihres Zwecks und ihrer Aufgaben heißt es in der entsprechenden
Vereinbarung:
'1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung
der Volksrepublik China […] bilden, um die Wirtschaftsbeziehungen zu
entwickeln und um zum Zwecke der Handelsförderung, eine Gemischte
Kommission.
2. […]
3. Die Gemischte Kommission hat die Aufgabe, einen Meinungsaustausch
über die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen und die Handelsförderung
zwischen beiden Ländern durchzuführen; sie kann ihren
welche letztendlich nur auf Kosten der Macht- und Interesseneinflüsse der Sowjetunion gehen konnte. Vgl.
hierzu beispielsweise Kindermann: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik, a.a.O., S. 533-546.
127 Vgl Schüller: China – Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner in Ostasien, a.a.O., S. 886.
128 Vgl. Ebd., S. 886.
129 Vgl. Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Volksrepublik China über den Handel und den Zahlungsverkehr vom 16. Juli 1973, abgedruckt
in: Bundesgesetzblatt Teil II. Jahrgang 1973, Bundesanzeiger Verlag, Köln 1973, S. 974 .
130 Website des BMWA (http://www.bmwa.bund.de), in diesem Fall unter
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Aussenwirtschaft-und-Europa/Aussenwirtschaftspolitik/bilateralewirtschaftsbeziehungen,
did=17578.html (1.8.2005).
59
Regierungen unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen
jeder Vertragspartei Empfehlungen unterbreiten.'131
1976 schließlich trat die Deutsch-Chinesische Gemischte Kommission erstmals zusammen132
und sollte fortan für gewöhnlich einmal pro Jahr abwechselnd in der BRD und der VRCh tagen.
133 Zwar kam es in der Folge nicht so regelmäßig wie geplant zu den entsprechenden Zusammenkünften,
was daran deutlich wird, dass die 10. Tagung erst im Oktober 1999 stattfand,
134 doch wird der Einrichtung allgemein attestiert, 'viele Steine auf dem Weg zu einer
engeren Zusammenarbeit beseitigt'135 zu haben.
2.1.2 Asienkonzept der Bundesregierung
Bereits Ende 1993 hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung ein erstes Asienkonzept verabschiedet.
Eckpfeiler dieses Programms waren Außenwirtschaftspolitik, wirtschaftlichtechnologische
Zusammenarbeit, Umweltpolitik, Entwicklungspolitik sowie Bildungs- und
Kulturpolitik.136 Am 25. Juni 2002 schließlich wurde der Öffentlichkeit seitens der zu diesem
Zeitpunkt amtierenden rot-grünen Bundesregierung ein neues Asienkonzept vorgestellt.137 Das
neue Konzept löste jenes aus dem Jahre 1993 ab und gliedert sich in die drei Regionalkonzepte
Südasien, Südostasien und Ostasien.
An dieser Stelle soll nun, der regionalen Zugehörigkeit der VRCh entsprechend, näher auf das
aktuelle Regionalkonzept Ostasien eingegangen werden. Als zentrale Anliegen deutscher Ostasienpolitik
werden hier folgende sechs Punkte genannt:
1. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte
2. Frieden und Stabilität
3. Unsere wirtschaftlichen Interessen
4. Umwelt
131 Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik
China über die Bildung einer Gemischten Kommission zur Förderung der gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen
vom 31. Oktober 1975, Nummern 1 und 3, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil II. Jahrgang 1975,
Bundesanzeiger Verlag., Köln 1975, S. 2240.
132 Vgl. Schüller, Margot: China – Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner in Ostasien?, in: China aktuell,
August 2002, S. 890.
133 Vgl. Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Volksrepublik China über die Bildung einer Gemischten Kommission, a.a.O., Nummer 4.
134 Vgl. Schüller, Margot: Überblick über die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen zu Beginn des 21.
Jahrhunderts, in: China aktuell, Dezember 2000, S. 1410.
135 Schüller, M.: China – Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner in Ostasien, a.a.O., S. 890.
136 Vgl. Kiefer, Thomas: Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt die Zusammenarbeit mit der VR China,
in: Wirtschaftswelt CHINA, 3/1996, S. 14.
60
5. Entwicklungspolitische Zusammenarbeit
6. Kultur, Wissenschaften, Hochschulen, Medien.
Hinsichtlich der VRCh beinhaltet Punkt 1 die Absicht der Bundesregierung, einen Menschenrechtsdialog
auf Expertenebene zu führen, welcher auch den Minderheitenschutz für die
Regionen Tibet und Xinjiang umfasst. Eine Optimierung des gegenwärtigen Standes wird gar
als 'zentrales Anliegen bei unseren Bemühungen um die weltweite Geltung der universellen
Menschenrechte'138 genannt. Weiter wird auf die zwischen der BRD und der VRCh im Juni
2000 getroffene 'Vereinbarung über die Zusammenarbeit und den Austausch im Rechtsbereich'
sowie auf das bilaterale, im Juni 2001 beschlossene, Zweijahresprogramm für die
Rechtsstaatszusammenarbeit hingewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine Aufforderung an die
deutsche Wirtschaft, über ihre Unternehmenskultur und Fortbildungsmaßnahmen menschenrechtsgewährleistendes
politisches Handeln in China mit zu begünstigen.139
Im Punkt 'Frieden und Stabilität' wird auf die wachsende Bedeutung der Volksrepublik im
regionalen und globalen Kontext hingewiesen und diese dazu aufgefordert, sich ihrer dementsprechenden
Verantwortung bewusst zu werden. Weiter wird klar gestellt, dass sich die deutsche
Seite für eine friedliche Lösung der Taiwan-Frage einsetzt und dies vor allem über einen
– auch kritischen – Dialog zu beeinflussen beabsichtigt. Darüber hinaus soll der im Punkt 1
genannte bilaterale Rechtsstaatsdialog auch zur Realisierung des Punktes 2 genutzt werden.140
Im Bereich 'Unsere wirtschaftlichen Interessen' attestiert die Bundesregierung der gesamten
ostasiatischen Region ein großes Wachstumspotential und stellt fest, dass ökonomischer und
daraus auch resultierender politischer Erfolg nur aus einer breiten und auf lange Dauer angelegten
Präsenz vor Ort garantiert werden kann. Die spezifischen kulturellen Eigenheiten dieser
Länder brächten es zudem mit sich, dass wirtschaftliche Großprojekte erst über Unterstützung
durch die politische Seite erfolgreich implementiert werden können. Ferner wird festgestellt,
dass sich in der VRCh der weltweit größte Markt für Investitions- und Infrastrukturgüter
befinde und sich folglich die ökonomische Präsenz Deutschlands vor Ort weiter intensivieren
werde. In diesem Zusammenhang beschreibt das Konzept die in den 90er Jahren im Rahmen
der Außenwirtschaftsförderung vollzogenen Gründungen deutscher Industrie- und Han-
137 Vgl. China aktuell, Juni 2002, Ü 4, S. 607.
138 Auswärtiges Amt: Aufgaben der deutschen Außenpolitik. Ostasien. Japan, Süd- und Nordkorea, Mongolei,
China einschl. HongKong und Macau, Taiwan am Beginn des 21. Jahrhunderts, Berlin, Mai 2002, S. 5.
139 Vgl. ebd., S. 6.
140 Vgl. ebd., S.7.
61
delszentren in Beijing und Shanghai sowie der deutschen Handelskammer in Beijing.141 Zuletzt
wird auf die sich aus dem WTO-Beitritt Chinas ergebenden Konsequenzen, nämlich weitere
Deregulierung und Privatisierung, hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass
sich neben den chinesischen auch deutsche Unternehmen frühzeitig auf diese Veränderungen
einstellen müssten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit beizubehalten.142
In punkto Umweltschutz im Rahmen der bilateralen deutsch-chinesischen Kooperation wird
für die 90er Jahre ein positives Fazit gezogen, was sich wiederum aus einer diesbezüglichen
Ausweitung der unternehmerischen und staatlichen Beziehungen bedingt. Die deutschchinesische
Umweltkonferenz im Jahre 2000 habe weitere positive Anstöße gegeben, welche
es künftig gelte, in die Tat umzusetzen. Technologietransfer im Umweltbereich sowie Zusammenarbeit
im administrativen Umweltmanagement bedürften jedoch noch einer Intensivierung.
Zudem beabsichtige die Bundesregierung hinsichtlich der Themen Klimaschutz und
natürliche Lebensgrundlagen einen Wandel der bilateralen hin zu einer globalen Kooperation.
143
In Bezug auf die entwicklungspolitische Zusammenarbeit stellt das Konzept fest, dass die
VRCh hier für die BRD eine besonders bedeutsame Rolle spielt. Bei den drei hier genannten
Schwerpunkten handelt es sich erstens um Umweltpolitik, zweitens um Hilfe bei der wirtschaftlichen
Umgestaltung und bei der Schaffung rechtsstaatlicher Verhältnisse sowie drittens
um infrastrukturelle Projekte im Transportwesen. Zudem weist die Bundesregierung darauf
hin, dass sie beabsichtigt, über Entwicklungsprojekte die Situation der Minderheiten zu
verbessern bzw. das Wohlstandsgefälle zwischen Ost- und Westchina zu reduzieren, um somit
in der Folge auf eine innenpolitische Balance der Volksrepublik hinzuwirken.144
Im Bereich 'Kultur, Wissenschaften, Hochschulen, Medien' wird einleitend auf die traditionell
starken kulturellen Bindungen zwischen Deutschland und Ostasien hingewiesen. Positiv
erwähnt werden weiter die 'bilateralen Freundschaftsgesellschaften, Städtepartnerschaften
und akademischen Alumni-Organisationen'145 sowie der Deutsche Akademische Austauschdienst,
die Humboldt-Stiftung und die Carl Duisberg-Gesellschaft. Trotzdem seien die Mög-
141 Für eine ausführliche Darstellung der deutschen Außenwirtschaftsförderung speziell in Shanghai siehe Kapitel
VII.
142 Vgl. AA: Aufgaben der deutschen Außenpolitik, a.a.O., S. 7 f.
143 Vgl. ebd., S. 9.
144 Vgl. ebd., S. 10.
145 Ebd.
62
lichkeiten des wissenschaftlichen Austausches jedoch noch nicht in ihrem vollen Umfang erfasst
worden und entsprechend ausbaufähig. Weiter wird berichtet, dass Staatsbürger der
VRCh im Jahre 2000 mit etwa 10.000 Personen die größte ausländische Studentengruppe an
deutschen Hochschulen ausmachten und diese für eine langfristige Beziehung zu Deutschland
intensiv nachbetreut werden sollten. Als ein bedeutender Eckpfeiler des wissenschaftlichen
Dialogs wird das Regierungsabkommen über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit
aus dem Jahre 1978 beschrieben, welches in der Folge zu einer Vielzahl an Kooperationsabkommen
zwischen deutschen und chinesischen Wissenschaftsvereinigungen geführt habe,
so dass China der in diesem Rahmen in Ostasien bedeutendste Kooperationspartner der
Bundesrepublik geworden sei.146
Das Konzept 2002 weist ferner darauf hin, dass die deutsche Ostasienpolitik bei
Entscheidungsfindungsprozessen innerhalb der Europäischen Union (EU) Berücksichtigung
finde und somit praktisch auf zweierlei Ebenen – im Falle der EU freilich als Kompromiss der
Anliegen aller Mitgliedstaaten hinsichtlich der Region Ostasien – implementiert werde.147
Versucht man, das neue Regionalkonzept Ostasien aus dem Jahre 2002 zu bewerten, so stellt
man mit Sicherheit fest, dass es sich um einen umfassenden Ansatz handelt. Dabei werden die
politischen, ökonomischen sowie kulturellen Interessen und Aufgaben Deutschlands in der
Region beschrieben. Teilweise sogar sehr detaillierte Vorgehensweisen zum Erreichen der
erläuterten Ziele148 runden das Konzept ab und lassen es in einem 'ganzheitlichen' Licht erscheinen.
Letzterer Eindruck intensiviert sich noch aus der Feststellung heraus, dass das Konzept
2002 insofern eine Komplettierung des Konzeptes von 1993 darstellt, als es um die erklärten
Anliegen 'Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte' sowie 'Frieden und
Stabilität' erweitert wurde. Hinsichtlich der ökonomischen Interessen beider Staaten ist zu
konstatieren, dass die Verwirklichung aller sechs genannten Anliegen zu einer Verdichtung
der bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen führen und somit eigentlich im beiderseitigen
Interesse liegen dürfte.
146 Vgl. ebd., S. 10-12.
147 Vgl. ebd., S. 12 f.; Zum Verhältnis EU-VRCh siehe Kapitel III. 1.
148 Beispielsweise die Vereinbarung über die Zusammenarbeit und den Austausch im Rechtsbereich aus dem
Jahre 2000, die Errichtung der deutschen Industrie- und Handelszentren sowie der deutschen Handelskammer in
der VRCh in den 90er Jahren, die deutsch-chinesische Umweltkonferenz 2000 oder aber eine Vielzahl fachspezifischer
wissenschaftlicher Kooperationen.
63
Ferner ist noch auf das eigene, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) im Jahre 2001 publizierte, Asienkonzept hinzuweisen. Dieses setzt
sich zusammen aus den drei Kernbereichen 'Reduzierung der Armut', 'Umwelt- und Ressourcenschutz,
Erneuerbare Energien' und 'Demokratisierung von Staat und Gesellschaft
sowie Krisenprävention'. Das BMZ-Konzept bedeutet quasi eine Präzisierung des Punktes
'Entwicklungspolitische Zusammenarbeit' des Regionalkonzeptes Ostasien und fügt sich somit
thematisch in dieses – wenn auch bereits ein Jahr vor diesem verabschiedet – ein.
2.1.3 Deutsch-chinesisches Handelsabkommen aus dem Jahre 1973
In der Präambel dieses Abkommens wird die Absicht der Vertragspartner geäußert, 'auf der
Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils die Entwicklung des Handels
zwischen den beiden Ländern zu fördern und die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den
beiden Ländern zu verstärken'149. Artikel 2 gewährt den Signataren die gegenseitige Meistbegünstigung,
wobei jedoch 'Vorteile, die eine der Vertragsparteien dritten Ländern auf Grund
einer Zollunion, einer Freihandelszone oder anderer Zonen präferentiellen Handels einräumt
oder einräumen wird', nicht unter diese Abmachung fallen. Letztere Einschränkung war aus
Bonner Sicht sicherlich in Berücksichtigung auf das ökonomische Präferenzsystem der seit
1968 im Rahmen der EWG realisierten Zollunion vereinbart worden, machte den deutschchinesischen
Handelsverkehr jedoch trotzdem für beide Partner berechenbarer und damit auch
attraktiver.
Nach Artikel 5 des Handelsabkommens bilden die Vertragspartner eine Gemischte Kommission,
welche sich mit Untersuchungen zur gegenseitigen Handelsintensivierung befassen und
ihre Ergebnisse bzw. Empfehlungen schließlich an die beiden Regierungen weiterreichen soll.
Im Dezember 1975 schließlich wurde diese Abmachung mit einer eigenen Vereinbarung hinsichtlich
der 'Bildung einer Gemischten Kommission zur Förderung der gegenseitigen wirtschaftlichen
Beziehungen' konkretisiert und über die reinen Handelsbeziehungen hinaus erweitert.
150 Das Handelsabkommen von 1973 hatte offiziell zwar nur eine Gültigkeit bis Ende
1974 (Art. 8), seine Inhalte jedoch erfuhren auch danach weiter Anwendung. Somit lässt sich
konstatieren, dass dieses erste offiziell zwischen der BRD und der VRCh vereinbarte ökono-
149 Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik
China über den Handel und den Zahlungsverkehr vom 16. Juli 1973, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil II.
Jahrgang 1973, Bundesanzeiger Verlag, Köln 1973, S. 975.
150 Siehe hierzu ausführlich Kapitel III. 2.1.1.
64
mische Vertragswerk auch als erster völkerrechtlicher Rahmen der bilateralen Handelsbeziehungen
zu verstehen ist.
2.1.4 Deutsch-chinesisches Abkommen über wissenschaftlich-technologische
Zusammenarbeit aus dem Jahre 1978
Im Kontext des sich seit Ende der 70er Jahre abzeichnenden chinesischen Reformkurses151
erfolgten 1978 bzw. 1979 offizielle Besuche des chinesischen Ministers für Wissenschaft und
Technologie Fang Yi sowie des Ministerpräsidenten Hua Guofeng in der BRD,152 so dass 'eine
neue Phase in der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Kooperation'153 eingeleitet
wurde. Ab Mitte der 70er Jahre organisierte man bereits vor allem im Technologiesektor
mehrere deutsche Messen und Ausstellungen mit der chinesischen Wirtschaft und Politik
als Zielgruppe,154 worauf die bilaterale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
schließlich Ende 1978 mit einem entsprechenden Abkommen erstmals völkerrechtlich festgelegt
wurde.155
2.1.5 Deutsch-chinesisches Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit aus
dem Jahre 1979
Nur ein Jahr nach Inkrafttreten des wissenschaftlich-technologischen Abkommens unterzeichneten
Bonn und Beijing schließlich ein Vertragswerk über die ökonomische Kooperation.
156 Die Präambel der Vereinbarung weist bereits auf eine Bezugnahme zum europäischchinesischen
Handelsabkommen von 1978 hin,157 womit der bereits zum damaligen Zeitpunkt
wachsenden Bedeutung der europäischen Integration bzw. dem sich abzeichnenden ökonomischen
Primat Brüssels gegenüber den europäischen Nationalregierungen Rechnung getragen
151 Spätestens 1979 hatte sich die ökonomisch reformorientierte Gruppierung um Deng Xiaoping gegenüber der
Parteilinken um Hua Guofeng hinsichtlich der Nachfolge Maos innerhalb der bedeutendsten Gremien in Staat
und Partei durchgesetzt, so dass vor allem auch der außenwirtschaftliche Bereich von Seiten Beijings deutliche
Liberalisierungen erfuhr. Vgl. hierzu beispielsweise: Awater: Die politische Wirtschaftsgeschichte der VR
China, a.a.O., S. 209-226.
152 Vgl. Kotzel, Uwe: Zeittafel der deutsch-chinesischen Beziehungen, in: China aktuell, August 2002, S. 922.
153 Leutner, Mechthild (Hg.): Bundesrepublik Deutschland und China 1949 bis 1995. Politik – Wirtschaft –
Wissenschaft – Kultur. Eine Quellensammlung, Akademie Verlag, Berlin 1995, S. 212.
154 Vgl. Schüller: China – Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner in Ostasien, a.a.O., S. 887.
155 Gemeint ist das 'Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Volksrepublik China über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit' vom 9. Oktober 1978, abgedruckt
in: Bundesgesetzblatt Teil II. Jahrgang 1978, Bundesanzeiger Verlag, Köln 1978, S. 1527.
156 Gemeint ist das 'Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Volksrepublik China über die wirtschaftliche Zusammenarbeit' vom 24. Oktober 1979, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt
Teil II. Jahrgang 1979, Bundesanzeiger Verlag, Köln 1979, S. 1210 f.
157 Siehe hierzu ausführlich Kapitel III. 1.1.
65
werden sollte. Artikel 3 des Abkommens beinhaltet eine elf Punkte umfassende Auflistung
hinsichtlich der beabsichtigten Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, wobei diese von
industrieller Produktion über Personalaustausch, gemeinsamen Warenvertrieb, dem Erfahrungsaustausch
auf dem Gebiet der Rohstoffe bis hin zur gemeinsamen Veranstaltung von
Symposien reichen.
Das Abkommen von 1979 hatte anfangs eine Gültigkeit bis Ende 1985 und wurde schließlich
bereits Mitte 1985 'in Anerkennung der Tatsache, dass sich das [...] Abkommen [...] für die
Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bewährt hat
und der Grundinhalt des Abkommens nach wie vor den Bedürfnissen der weiteren Entwicklung
der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern entspricht'158, bis Ende
1995 verlängert. Die Vereinbarung von 1979 ist somit aufgrund ihrer Reichhaltigkeit neben
den entsprechend relevanten europäisch-chinesischen Abkommen sicherlich als das über eine
lange Zeit maßgebliche Vertragswerk in der deutsch-chinesischen ökonomischen Kooperation
zu bewerten. Darüber hinaus bedeutete es eine den sich ab Ende der 70er Jahre im Rahmen
der außenwirtschaftlichen Öffnungspolitik Beijings intensivierenden bilateralen Wirtschaftsbeziehungen
gerecht werdende völkerrechtliche Rahmengebung.
2.1.6 Deutsch-chinesisches Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahre 1985
Zumindest erwähnt werden muss im politisch-rechtlichen Rahmen der deutsch-chinesischen
Wirtschaftsbeziehungen auch das 1985 unterzeichnete und 1986 in Kraft getretene Doppelbesteuerungsabkommen.
159 Sinn und Zweck dieses Abkommens liegt darin, die 'wirtschaftlichen
Beziehungen zu fördern und die Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen zu
vermeiden sowie die Steuerhinterziehung auszuschließen'.160 Die Vereinbarung bezieht sich
zwar theoretisch auch auf chinesische, in der Bundesrepublik beruflich tätige, Staatsbürger,
findet in der Praxis jedoch aufgrund der klaren Mehrheit deutscher Arbeitnehmer in der
Volksrepublik dementsprechend weitaus mehr Anwendung. Als primäre Adressaten des Abkommens
können somit eindeutig die in der VRCh eingesetzten deutschen Beschäftigten i-
158 Protokoll zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik
China über die Verlängerung des Abkommens über die wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 10. Juni 1985, Präambel,
abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil II. Jahrgang 1985, Bundesanzeiger Verlag, Köln 1985, S. 1043.
159 Gemeint ist das 'Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen' vom
10.6.1985, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil II. Jahrgang 1986, Bundesanzeiger Verlag, Köln 1986,
S. 447-456.
160 Ebd., Präambel.
66
dentifiziert werden, welchen somit eine bessere und sicherere Kalkulationsgrundlage hinsichtlich
ihrer individuellen finanziellen Situation ermöglicht wird.
2.1.7 Deutsch-chinesisches Abkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten der
Wirtschaft, Industrie und Technik aus dem Jahre 2000
Im Sommer 2000 schlossen Berlin und Beijing ein neuerliches Kooperationsabkommen in
den Bereichen Wirtschaft, Industrie und Technik, dessen Inkrafttreten im Mai 2002 erfolgte.
161 Die Präambel zieht ein positives Fazit hinsichtlich des deutsch-chinesischen Abkommens
über die wirtschaftliche Zusammenarbeit aus dem Jahre 1979 und nimmt Bezug auf das
europäisch-chinesische Abkommen über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit
aus dem Jahre 1985. Letzterer Hinweis verdeutlicht einmal mehr die sich im Rahmen der
europäischen Integration immer weiter abzeichnende zweigeteilte Entscheidungskompetenz in
Wirtschaftsfragen. In Artikel 3 erfolgt eine ähnliche Auflistung von Formen der Zusammenarbeit,
wie sie im Abkommen von 1979 zu finden ist. Artikel 6 beinhaltet ein Novum, indem
der jeweils anderen Vertragspartei hier auf offizieller völkerrechtlicher Basis das Recht auf
Gründung von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung zugestanden wird, und sich die
Vertragspartner zudem eine Art Meistbegünstigung hinsichtlich der Behandlung ausländischer
Direktinvestitionen garantieren.162
Nach Artikel 7 'erklären die Vertragsparteien ihre Bereitschaft, die Tätigkeit von Organisationen,
die im Auftrag der jeweils anderen Vertragspartei Aufgaben der Handels- und Kooperationsförderung
wahrnehmen, umfassend zu unterstützen', was als gegenseitige Anerkennung
von Maßnahmen zur Außenwirtschafsförderung interpretiert werden kann. In Artikel 8 wird
mit der Anerkennung der 'Bedeutung eines wirksamen Schutzes des geistigen Eigentums für
die Kooperation auf den Gebieten der Wirtschaft, Industrie und Technik' ein für den Wirtschaftsraum
China bedeutsames Problem angesprochen, nämlich ein für westliche Verhältnis-
161 Vgl. Gesetz vom 8. Mai 2002 zu dem Abkommen vom 30. Juni 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der
Wirtschaft, Industrie und Technik, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil II. Jahrgang 2002, Bundesanzeiger
Verlag, Köln 2002, S. 1022.
162 Vgl. Abkommen vom 30. Juni 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft, Industrie und Technik,
abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil II. Jahrgang 2002, Bundesanzeiger Verlag, Köln 2002, S. 1023-1027; Der
exakte Wortlaut von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 lautet: 'Die Vertragsparteien werden Unternehmen, Organisationen
und Institutionen aus dem jeweiligen Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei im Rahmen der jeweils geltenden
Gesetze, Rechtsvorschriften und internationalen Verpflichtungen nicht schlechter stellen als Unternehmen, Organisationen
und Institutionen aus anderen Drittstaaten.'
67
se völlig unverständliches Ausmaß an Produktpiraterie und Markenrechtverletzungen,163 welchem
es zum Zweck eines weiteren chinesisch-internationalen wirtschaftlichen Austauschs zu
begegnen gilt.
Die Laufzeit des neuen Abkommens beträgt vorerst fünf Jahre, verlängert sich jedoch bei
Nichtaufkündigung automatisch um je weitere fünf Jahre.164 Dadurch, dass es die Gebiete
Wirtschaft, Industrie und Technik umfasst, stellt es die thematisch bislang umfassendste
deutsch-chinesische ökonomische Vereinbarung dar. Seine Aktualität verleiht dem Abkommen
gegenwärtig etwas Maßgebliches in den bilateralen Wirtschaftbeziehungen, jedoch darf
hierbei die 'Konkurrenzsituation' in außenwirtschaftpolitischen Fragen zwischen Berlin und
Brüssel nie außer Acht gelassen werden.
2.1.8 Deutsch-chinesisches Abkommen über Sozialversicherung aus dem Jahre 2001
Genannt sei an dieser Stelle noch das im Juli 2001 unterzeichnete und im Januar 2002 in Kraft
getretene 'Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik
China über Sozialversicherung'. Zweck der Vereinbarung ist es, 'die gegenseitige Zusammenarbeit
im Bereich der sozialen Sicherheit zu fördern, die Beschäftigung von Arbeitnehmern
im anderen Vertragsstaat zu erleichtern und insbesondere zu vermeiden, dass Arbeitnehmer
gleichzeitig nach den Rechtsvorschriften beider Vertragsstaaten versicherungspflichtig
sind'165. Artikel 2 des Abkommens schränkt die Kooperationsreichweite auf die Felder
'gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung' (Geltung auf Rechtsvorschriften
der VRCh) sowie auf 'gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitsförderung' (Geltung
auf Rechtsvorschriften der BRD) ein, d.h. nicht alle unter das nationale Sozialversicherungssystem
fallende Themen werden hier berücksichtigt. Von Bedeutung für die deutschchinesischen
Wirtschaftsbeziehungen ist das Abkommen insofern, als es die Versicherungsverhältnisse
der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer regelt und somit eine Problematik in
163 Vgl. beispielsweise Rudolph, Jörg-M.: Schutz des geistigen Eigentums, in: Asien-Pazifik-Ausschuss der
Deutschen Wirtschaft (APA): Wirtschaftshandbuch Asien Pazifik 2000/2001, 45. Ausgabe, Hamburg 2000,
S. 140.
164 Vgl. Abkommen vom 30. Juni 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft, Industrie und Technik,
a.a.O., Artikel 14.
165 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über Sozialversicherung
vom 12. Juli 2001, Präambel, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil II. Jahrgang 2002, Bundesanzeiger Verlag,
Köln 2002, S. 83-88.
68
der Realisierung von aus ausländischen Direktinvestitionen finanzierten Unternehmungen
klärt.
2.1.9 Deutsch-chinesisches Abkommen über finanzielle Zusammenarbeit
Neben den genannten deutsch-chinesischen ökonomischen Abkommen werden in nicht ganz
regelmäßigen Abständen, jedoch zumeist jährlich, zwischen den Regierungen offizielle Abkommen
über finanzielle Zusammenarbeit getroffen. Diese Vereinbarungen beinhalten für
gewöhnlich Darlehen sowie Finanzierungsbeiträge und haben in der Regel projektspezifischen
Charakter. Sie unterstützen bestimmte Vorhaben166 'in der Absicht, zur sozialen und
wirtschaftlichen Entwicklung in der Volksrepublik China beizutragen'167 und sind somit eher
dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit denn der typischen Wirtschaftskooperation zuzuordnen.
2.2 Eckpfeiler im politisch-historischen Rahmen
2.2.1 Politische Flankierung des VW-Joint Ventures Shanghai 1984
Im Oktober 1984 unterzeichnete die Volkswagen AG mit drei chinesischen Partnern in Gegenwart
des chinesischen Ministerpräsidenten Zhao Ziyang und des deutschen Bundeskanzlers
Helmut Kohl einen Joint Venture Vertrag über das Gemeinschaftsunternehmen Shanghai
Automotive Industry. VW hält 50 Prozent an dem Geschäft, dessen Produktion im März 1985
aufgenommen werden konnte,168 das in 2001 mit einem Marktanteil von etwa 44 Prozent
360.000 Fahrzeuge in der VRCh verkaufen konnte169 und für 2002 sogar einen Anstieg auf
500.000 Stück beabsichtigte.170 Der Abschluss von 1984 ist nun erstens insofern von Bedeutung,
als dass VW damit wertvolle Pionierarbeit für deutsche Unternehmen mit Geschäftsabsichten
in der VRCh leistete und legt zweitens dar, wie wichtig bei solchen ausländischen
Direktinvestitionsvorhaben die politische Flankierung war und nach wie vor noch ist.
166 Beispielsweise Aufforstungs-, Abwasser- oder Transportprogramme im Schienenverkehr. Vgl. hierzu Artikel
1 des 'Abkommen[s] zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik
China über Finanzielle Zusammenarbeit 2001' vom 6. Dezember 2001, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt
Teil II. Jahrgang 2002, Bundesanzeiger Verlag, Köln 2002, S. 167 f.
167 Ebd., Präambel.
168 Vgl. Leutner: Bundesrepublik Deutschland und China, a.a.O., S. 215.
169 Vgl. China aktuell, September 2002, Ü 24, S. 1010.
170 Vgl. Reuters-Meldung 'Volkswagen plans to sell cheap car in China' vom 7.10.2002, 'Forbes'-Website vom
7.10.2002, in diesem Fall unter: http://www.forbes.com/business/newswire/2002/10/07/rtr743175.html
(8.10.2002).
69
2.2.2 Tiananmen 1989 und seine Auswirkungen auf die deutsch-chinesischen
Wirtschaftsbeziehungen
Die einschneidenden Ereignisse vom 4. Juni 1989 am Platz des Himmlischen Friedens in Beijing,
bei welchen nach Schätzungen zwischen 500 und 3.000 zumeist friedlich protestierende
Menschen ihr Leben ließen,171 entfachten in der BRD eine kontroverse außen(
wirtschafts)politische Debatte und wirkten sich insgesamt negativ auf das deutschchinesische
Verhältnis aus. So hieß es beispielsweise in einem am 5. Juni 1989 veröffentlichten
Appell der Bundesregierung an die chinesische Regierung:
'Die Bundesregierung sieht in diesem Vorgehen [der gewaltsamen Niederschlagung
der Protestbewegung von Tiananmen; d. Verf.] einen erheblichen
Rückschlag für die von der chinesischen Führung selbst immer
wieder beschworene Politik der Öffnung und für die darauf aufbauende
Zusammenarbeit mit dem Ausland. Die Ereignisse der vergangenen
Wochen zeigen, dass eine Politik wirtschaftlicher Reformen und der
wirtschaftlichen Öffnung auch entsprechende politische und gesellschaftliche
Reformen erfordert. Die Bundesregierung appelliert an die
chinesische Regierung, auf jede weitere Gewaltanwendung zu verzichten
und die gegenwärtige Krise durch Dialog mit der Bevölkerung zu lösen.'
172
Der unmittelbar nach den tragischen Ereignissen verfasste Appell scheint eine Konditionalisierung
von politischen und wirtschaftlichen Beziehungen seitens der Bundesregierung zur
VRCh zu dokumentieren, wenngleich sich die deutsche Exekutive dann in den folgenden Tagen
und Wochen nur partiell der Verbindung beider Ebenen bediente. So verminderte man
zwar die politischen Kontakte eine Zeit lang deutlich, indem beispielsweise sämtliche offiziellen
deutsch-chinesischen Reisen und Zusammentreffen abgesagt wurden,173 für diskutierte
Wirtschaftssanktionen entschied sich Bonn jedoch nicht.
Hierzu war es gekommen, weil in der Bundesrepublik zu jener Zeit zwischen Politik, Wirtschaft
und Öffentlichkeit eine breite und kontroverse Diskussion über potentielle Verhaltensmuster
gegenüber Beijing stattfand, in welcher sich die Bundesregierung zwischen der Ansicht
der Unternehmer, nach welcher Politik und Wirtschaft einer Entkoppelung benötigten,
171 Selbst China-Spezialisten geben hier recht unterschiedliche Zahlen an: Neßhöver schreibt z.B. von 1.000 bis
3.000 Opfern: Vgl. Neßhöver, Christoph: Die Chinapolitik Deutschlands und Frankreichs zwischen Außenwirschaftsförderung
und Menschenrechtsorientierung (1989 bis 1997). Auf der Suche nach Balance, Mitteilungen
des Instituts für Asienkunde Hamburg Nummer 302, Hamburg 1999, S. 102; Heilmann hingegen geht von 500-
1.500 Toten aus: Vgl. Heilmann, Sebastian: Politik und Staat, in: Staiger, Brunhild (Hg.): Länderbericht China.
Geschichte. Politik. Wirtschaft. Gesellschaft. Kultur, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2000,
S. 96.
172 Appell der Bundesregierung an die chinesische Regierung vom 5. Juni 1989, Bulletin 58/1989, 7.6.1989:520,
abgedruckt in: Leutner: Bundesrepublik Deutschland und China, a.a.O., S. 327.
173 Vgl. Neßhöver: Die Chinapolitik Deutschlands und Frankreichs, a.a.O., S. 105.
70
und jener öffentlichen Meinung, wonach die deutsche Chinapolitik stärker werteorientiert sein
sollte,174 wiederfand. Schließlich entschied man sich Ende Juni 1989 für eine Reihe von Kürzungen
und Aussetzungen in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, so z. B. bei Exportkreditversicherungen
in Form von Hermes-Bürgschaften. Unmittelbare wirtschaftspolitische
Sanktionen wie z.B. ein von den GRÜNEN geforderter Wirtschaftsboykott blieben jedoch
aus. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang noch auf die Aufforderung der Bundesregierung
an die Unternehmer, sie mögen sich im Chinageschäft zurückhalten, welche jedoch
von diesen erneut auf Basis ihrer Grundhaltung vehement abgelehnt wurde.175
Ende 1990 erfolgte dann im Rahmen einer praktisch 'globalen' Wiederannäherung an Beijing176
die pragmatische Entscheidung der Bundesregierung, eine weitreichende Wiederfreigabe
der Hermes-Bürgschaften für Geschäfte mit dem der VRCh zu verfügen. Ein von der
deutschen Wirtschaft zu Beginn der Beschränkungen der Exportkreditversicherungen prognostizierter
Einbruch des Handelsverkehrs war indes nicht eingetreten. Der bilaterale Warenverkehr
hatte sich von 1989 bis 1991 etwa so entwickelt, wie bereits ab Mitte der 80er Jahre,
nämlich mit geringfügig zurückgehenden deutschen Exportwerten gegenüber kontinuierlich
ansteigenden chinesischen Importen in die Bundesrepublik.177 Auf die deutschen Direktinvestitionen
in der VRCh schienen sich die Tiananmen-Ereignisse jedoch auszuwirken. Hatten
diese 1987 noch 189 Mio. DM betragen, so fielen sie 1989 und 1990 auf 173 Mio. DM bzw.
163 Mio. DM, ehe sie dann 1991 wieder deutlich auf 339 Mio. DM anstiegen.178 Als Ursache
hierfür ist anzunehmen, dass die deutschen Unternehmen über die innenpolitisch unsichere
Situation in der VRCh, aber auch über deren temporäre außenpolitische Isolation beunruhigt
waren und daher erst nach der Wiederannäherung an Deutschland bzw. an die anderen westlichen
Staaten erneut ihr Engagement aufnahmen bzw. intensivierten. Ökonomisch gesehen ist
ein solches Verhalten für Investitionsgeber wie -nehmer wohl eher negativ zu bewerten, moralisch
gesehen ist es jedoch profitabel.179
174 Welche im übrigen vielfach auch derer eines Großteils des Bundestags entsprach, d.h. es kam auch zu Spannungen
zwischen Parlament und Regierung.
175 Vgl. Neßhöver: Die Chinapolitik Deutschlands und Frankreichs, a.a.O., S. 105-107.
176 Beijing hatte sich damals bei der Abstimmung im UN-Sicherheitsrat über die Ermächtigung zu einem von den
USA geführten Militärschlag gegen den Irak seiner Stimme enthalten und somit die Operation 'Desert Storm'
erst ermöglicht. Da die VRCh somit ihr eigenes, für sie so charakteristische Prinzip des Nichteinmischens in
innere Angelegenheiten verletzte, musste dies von den anderen Staaten als Entgegenkommen gewertet werden,
worauf nun diese am Zug waren, sich zu revanchieren. Ergebnis war schließlich eine weltweite sukzessive Auhebung
der durch die Geschehnisse von Tiananmen gegen Festlandchina verhängten Sanktionen.
177 Vgl. Neßhöver: Die Chinapolitik Deutschlands und Frankreichs, a.a.O., S. 112-114.
178 Vgl. Schüller: China – Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner in Ostasien, a.a.O., S. 890.
179 Für eine detailliertere Schilderung der deutschen Sicht- und Herangehensweise an die Menschenrechtsproblematik
in der VRCh siehe das Kapitel XI: 'Menschenrechte – Rechtsstaat – Demokratie: Konditionalität aus
ökonomischer Öffnung und politischer Liberalisierung?'
71
Nachdem somit eine Darstellung einiger der für die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen
relevanten politischen Faktoren stattgefunden hat, soll im Folgenden mit einer Untersuchung
der wirtschaftrechlichen Rahmenbedingungen in der VRCh ein weiterer Aspekt internationaler
ökonomischer Verflechtungen mit chinesischer Beteiligung untersucht werden.
Dies ergänzend wird auch spezifisch auf die deutsch-chinesische Kooperation im (Wirtschafts-)
Recht eingegangen.
72
IV. Wirtschaftsrechtliche Rahmenbedingungen für ausländische
Investoren in der Volksrepublik China und Shanghai
Um die traditionelle chinesische Einstellung gegenüber Gerichten und der Rechtsprechung
generell zu verstehen, bedarf es eines kurzen juristisch-historischen Aufrisses. So beinhaltet
die konfuzianische Rechtsauffassung (Konfuzius lebte von 551 bis 479 v. Chr.) die Ansicht,
Gesetze bewirkten eine Abschreckung vor Straftaten, besserten jedoch nicht die Menschen.
Geeignet hierzu sei ausschließlich die Sitte, was wiederum bedeute, dass die Einhaltung letzterer
das Vorhandensein von Gesetzen überflüssig mache. Aus dieser Sichtweise wird weiter
argumentiert, dass gerade die Ablehnung der Gesetze das Führen von Prozessen überflüssig
mache.180 Zudem verliere bei einem Prozess regelmäßig einer der Beteiligten sein Gesicht,
was im Sinne der Ethik nicht sinnvoll sei.181 Doch auch die zweite einflussreiche philosophische
Richtung in China, der Daoismus (entstanden ca. im dritten und vierten Jahrhundert v.
Chr.), lehnte Strafgesetze generell ab. Dieser ging sogar davon aus, dass eine Intensivierung
rechtlicher Vorgaben eine Ausweitung krimineller Aktivitäten nach sich ziehe und somit in
keinem Fall empfehlenswert sei.182
Darüber hinaus beschäftigte sich die legalistische Schule (um 350 v. Chr.) mit den Gesetzen.
Der Ansicht ihrer Vertreter nach diente das Gesetz primär der Abschreckung vor Straftaten
und sollte daher so harte Konsequenzen vorsehen, dass sich deren Anwendung als überflüssig
erweisen konnte. Darüber hinaus bedeutsam ist, dass die Legalisten unter Recht primär Strafund
in einem geringen Maße auch Verwaltungsrecht verstanden. Eine Definition von Zivilrecht
und einem diesem immanenten Wirtschaftsrecht hingegen war in China mindestens bis
zur Mitte des 19. Jahrhunderts gänzlich unbekannt. Erst ab jenem Zeitpunkt wurden abstrakte
juristische Begriffe wie 'Person' oder 'subjektives Recht' nach und nach aus dem okzidentalen
Kulturkreis in das chinesische Rechtsverständnis importiert.183
Neben den geschilderten philosophischen Einflüssen ist die Rechtsauffassung im 'Reich der
Mitte' seit Gründung der VRCh 1949 kommunistisch geprägt. Konkret bedeutet dies, dass
selbst kodifiziertes Recht aus Sicht der gewöhnlichen Bevölkerung vielfach keine Anwendung
erfuhr bzw. – schließlich handelt es sich nach wie vor um ein diktatorial geprägtes Herr-
180 Vgl. Kuhn, Peter / Ning, Angelika / Shi, Hongxia: Markt China. Grundwissen zur erfolgreichen Marktöffnung,
R. Oldenbourg Verlag, München 2001, S. 89.
181 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
182 Vgl. Kuhn / Ning / Shi: Markt China, a.a.O., S. 89.
183 Vgl. ebd., S. 89 f.
73
schaftssystem – teilweise noch heute nicht erfährt, wenn es zur juristischen Konfrontation mit
einflussreichen Personen oder staatlichen Stellen kommt. Zur Zeit der Kulturrevolution wurden
Entscheidungen zu Rechtsfragen praktisch ausschließlich von der Politik übernommen
und selbst im heutigen Festlandchina sind Politik und Recht noch eng miteinander verflochten.
184 Eine u.a. aus diesem Zusammenhang resultierende Ablehnung seitens der Bevölkerung
gegenüber Gesetzgebung und Rechtsprechung ist somit unschwer nachzuvollziehen.
Der Begriff 'Wirtschaftsrecht' fand in der VRCh 1979 erstmals Anwendung. Hierzu kam es
vor allem aufgrund der seit 1978 vollzogenen Öffnung des Landes. Diese bedurfte nach Ansicht
der Reformer unter der Führung von Deng Xiaoping unter anderem auch einer Angleichung
des Rechtssystems an internationale Standards. Hiermit sollten einerseits der internationale
Handelsverkehr abgesichert und andererseits ausländische Investitionen in China angeregt
werden.185 Um letzteren eine fundamentale rechtliche Basis zu geben, beinhaltet die chinesische
Verfassung seit 1982 mit dem Artikel 18 einige Bestimmungen hinsichtlich ausländisch
kapitalisierter Unternehmen. Der nur zwei Absätze umfassende Artikel lautet wie folgt:
'(1) The People's Republic of China permits foreign enterprises, other
foreign economic organizations, and individual foreigners to invest in
China and to enter into various forms of economic co-operation with
Chinese enterprises and other economic organizations in accordance
with the law of the People's Republic of China.
(2) All foreign enterprises and other foreign economic organizations in
China, as well as joint ventures with Chinese and foreign investment located
in China, shall abide by the law of the People's Republic of China.
Their lawful rights and interests are protected by the law of the People's
Republic of China.'186
Absatz 2 verpflichtet somit ausländische Unternehmen, sich an Gesetz und Recht der VRCh
zu halten, bietet diesen andererseits jedoch auch Schutz durch eben jene Rechtsnormen. Dies
wird hier zwar nicht weiter ausgeführt, spiegelt jedoch aufgrund der Tatsache, dass sich eine
derartige Bestimmung in einer Verfassung, in diesem Fall sogar unter den sog. 'General Principles'
befindet,187 die den Auslandsinvestitionen von Beijing beigemessene enorme Bedeutung
wider.
184 Vgl. ebd., S. 90.
185 Vgl. ebd.
186 Verfassung der Volksrepublik China von 1982, Artikel 18.
187 Die 'General Principles' umfassen mit insgesamt 32 Artikeln das erste Kapitel der 1982 in Kraft getretenen
Verfassung der Volksrepublik China.
74
In diesem Zusammenhang ebenfalls wesentlich ist die in der VRCh seit 1992 offiziell erfolgende
Umgestaltung des Wirtschaftssystems von einer Zentralverwaltungswirtschaft hin zur
'sozialistischen Marktwirtschaft'. Für die Realisierung derselben bedarf es besonderer Anstrengungen,
zu welchen auch eine Konkretisierung der im ökonomischen Bereich zu erfolgenden
Gesetzgebung und Rechtsprechung gehört. 'Dazu hat der Gesetzgeber den Marktteilnehmern
eine transparentere Gestalt zu verleihen, ihre Haftung klarzustellen und für ihr
Agieren Legalitätsschranken aufzurichten. Er muss sich also um das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
und um das Wettbewerbsrecht kümmern.'188 Im Dezember 2001 schließlich
wurde die VRCh 143stes Mitglied der WTO. Um jedoch in den Genuss der dieser Mitgliedschaft
aller positiven Voraussicht nach innewohnenden Vorteile zu kommen, wird es 'no
doubt necessitate major legal and institutional reforms to ensure that Chinese laws and regulations
are, in the language of the WTO, transparent, readily accessible, relatively stable and
universal in their application, and that Chinese judicial and other dispute resolution mechanisms
are independent, impartial and transparent.'189 Einem verlässlicheren juristischen
Handlungsrahmen für ausländische Investoren in China dürfte durch den Beitritt zur Welthandelsorganisation
sicherlich Auftrieb gegeben sein.
Ausländische Investoren beurteilen die rechtlichen Rahmenbedingungen in China für gewöhnlich
primär nach folgenden drei Kriterien:
'- Ist klar, was erlaubt bzw. verboten ist?
- Sind ausreichende Regelungen vorhanden und zugänglich, die ein
Wirtschaften auf solider Basis ermöglichen?
- Besteht eine verlässliche Infrastruktur des Rechts, das heißt, gibt es flächendeckend
kompetente Anwälte, Richter, Staatsanwälte und Untersuchungsbehörden?'
190
Hinsichtlich der Kriterien eins und zwei kommt man zu dem Schluss, dass mittlerweile wohl
in praktisch allen für ausländische Investoren relevanten Bereichen ausreichend Rechtsnormen
erlassen worden sind,191 es im Konfliktfall jedoch noch vielfach Probleme bei der Durchsetzung
derselben gibt. Denn, 'having laws and legislation is one thing; having them properly
implemented is another.'192 Dies liege u.a. daran, dass es in der VRCh zu den Gesetzen noch
188 Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 374 f.
189 Chen, Jianfu: Implementation of Law as a politico-legal battle in China, in: China Perspectives, No. 43,
September-October 2002, S. 26.
190 Ostasiatischer Verein e.V.: Wirtschaftshandbuch Asien –Pazifik 2000/2001, Hamburg 2000, S. 139.
191 Vgl. ebd.
192 Chen, J.: Implementation of Law, a.a.O., S. 26.
75
sog. 'Ausführungsbestimmungen' gebe, welche die Auslegung der Gesetze maßgeblich beeinflussen.
Diese Bestimmungen seien für Ausländer jedoch zumeist nicht zugänglich, so dass
man hier kaum von investitionsrechtlicher Transparenz für Ausländer sprechen könne.193 Allerdings
– so die in Shanghai tätige deutsche Rechtsanwältin Anne Daentzer – besserten sich
diese Verhältnisse sukzessive.194 Darüber hinaus seien Fortschritte ähnlicher Art auch hinsichtlich
Kriterium drei zu konstatieren. So sei in der VRCh beispielsweise erst seit einigen
Jahren Vorschrift, dass junge Richter ein Jurastudium absolviert haben müssen.195 Dies dürfte
insgesamt zu einer deutlichen Verbesserung der gerechten und tatsächlich unabhängigen Urteilsfindung
beitragen.
Vorweg sei noch darauf hingewiesen, dass sich die an dieser Stelle zu untersuchenden und
darzustellenden juristischen Probleme deutscher Unternehmer in China praktisch ausschließlich
auf Beziehungen zu chinesischen Geschäftspartnern, nicht aber zu chinesischen Behörden,
beziehen. Die für ausländische Investitionen administrativ zuständigen Stellen seien
schließlich sehr an diesen interessiert und deswegen in ihren Aussagen und Zugeständnissen
äußerst zuverlässig und großzügig.196
1. Gewerblicher Rechtsschutz
In einer 2002 erstellten Mittelstandsstudie des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft in
Shanghai gaben 25,9 Prozent der befragten Unternehmen an, eines ihrer Hauptprobleme in
der Vorbereitung ihres Investitionsvorhabens im nicht ausreichend gewährleisteten gewerblichen
Rechtsschutz eruiert zu haben.197 Ferner berichteten 37,8 Prozent, bei der Realisierung
ihrer Geschäftsvorhaben massiven Problemen mit der Rechtssicherheit und -durchsetzbarkeit
begegnet zu sein.198 In diesem auch für die Situation anderer ausländischer Unternehmer charakteristischen
Kontext hat die chinesische Führung mittlerweile zumindest partiell erkannt,
wie bedeutsam der Schutz geistigen Eigentums für den Anreiz von Investitionstätigkeiten ist.
Um diesen zumindest theoretisch gewährleisten zu können, wurde in den 90er Jahren eine
193 Ostasiatischer Verein: Wirtschaftshandbuch, a.a.O., S. 139.
194 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
195 Vgl. ebd.
196 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
197 Vgl. Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft Shanghai, unterstützt durch die DZ Bank AG Deutsche Zentral-
Genossenschaftsbank: Untersuchung zu China. Marktchancen für den Mittelstand, Juni 2002, S. 14.
198 Vgl. ebd., S. 15.
76
Vielzahl entsprechender Rechtsakte erlassen. Darüber hinaus richtete man ab 1993 einerseits
in einigen chinesischen Städten spezielle Gerichte für Streitigkeiten im gewerblichen Rechtsschutz
ein, andererseits kam es zur Unterzeichnung von internationalen Abkommen zu dieser
Thematik. Mit dieser Vorgehensweise beabsichtigt Beijing erstens, die eigenen Forscher zu
mehr Erfindungen zu motivieren, zweitens soll der legale Know-how-Transfer aus dem Ausland
stimuliert werden.199
Zuvor wurde bewusst nur von einem theoretischen Schutz geistigen Eigentums gesprochen.
Dies resultiert daher, dass die chinesischen Gesetze zwar mittlerweile den Erfordernissen des
vielfach als 'dritten Pfeiler' des WTO-Regelsystems bezeichneten TRIPS entsprechen,200 die
Durchsetzung derselben in der VRCh jedoch noch lange nicht lückenlos gewährleistet ist.201
Zwar seien diese Gesetze auch nach deutschem Standard als 'gut' zu bewerten, jedoch existiere
bislang ein gewisses Vollzugsdefizit. Ein Gesetz sei in der Tat nur 'so gut, wie man es
durchsetzen'202 könne. Offiziell werden Verstöße gegen gewerbliche Rechte in Festlandchina
seit 1997 strafrechtlich verfolgt,203 die genannte Problematik in der praktischen Umsetzung
lässt dies jedoch erneut in einem nur sehr theoretischen Lichte erscheinen. So versucht man in
China, 'Gesetze und Institutionen zum Rechtsschutz aufzubauen, aber noch fehlt in der Bevölkerung
das Bewusstsein dafür.'204
Die Hauptursache dieser Differenz aus Theorie und Praxis besteht somit in einer Abweichung
des chinesischen Rechtsempfindens zu den entsprechenden gesetzlichen Niederschriften. Der
chinesischen Kultur ist es beispielsweise völlig fremd, dass geistige Erkenntnisse Einzelner in
ein ausschließliches Eigentumsverhältnis dieser Individuen übergehen. Dies wiederum liegt
vor allem daran, dass man in konfuzianisch geprägten Kulturkreisen unter Lernen primär
Nachahmen205 und nicht etwa kreatives Denken versteht. Ein Konzept, wonach etwas visuell
bzw. physisch nicht fassbares Eigentum sein soll, ist aus dieser Perspektive nicht nachvollziehbar.
Aus der somit real existierenden Unkenntnis über die gewerbsrechtliche Straftat folgt
199 Vgl. Meng: China für mittelständische Unternehmen, a.a.O., S. 134 f.
200 Die Abkürzung TRIPS steht für 'Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights'. Dabei
handelt es sich um ein internationales Abkommen, das neben dem GATT (General Agreement on Tariffs and
Trade) und dem GATS (General Agreement on Trade in Service) den dritten Pfeiler im WTO-Regelsystem darstellt.
201 Vgl. Bundesstelle für Außenhandelsinformation: Reihe Internationales und ausländisches Wirtschafts- und
Steuerrecht: Rechtstipps für Exporteure VR China, Köln 2001, S. 56.
202 Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
203 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 57.
204 Kuhn / Ning / Shi: Markt China, a.a.O., S. 96.
205 Vgl. ebd., S. 56.
77
letztlich auch ein tatsächlich fehlendes Unrechtbewusstsein. Beispielsweise würden die meisten
Chinesen beim Kauf einer in China häufig angebotenen illegal hergestellten DVD oder
CD nicht einen Moment darüber nachdenken, dass sie dabei ein Urheberrecht verletzen.206
Um die in der VRCh vorhandenen Probleme des gewerblichen Rechtsschutzes etwas differenzierter
darstellen zu können, soll an dieser Stelle näher auf individuelle Rechtsgebiete eingegangen
werden. Dabei handelt es sich im Einzelnen um die Bereiche Patentrecht, Warenzeichenrecht,
Urheberrecht, Lizenzrecht sowie Wettbewerbsrecht.
1.1 Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht
Das chinesische Patentrecht ist im chinesischen Patentgesetz von 1984 in seiner Fassung vom
September 1992 und den im selben Jahr hierzu verabschiedeten Durchführungsbestimmungen
geregelt.207 Dabei wurde mit Unterstützung des Deutschen Patentamtes in München208 ein
Gesetzwerk geschaffen, welches Elemente des deutschen, japanischen sowie amerikanischen
Patentrechts beinhaltet und internationalen Standards genügt.209 Das chinesische Patentgesetz
fokussiert primär auf Erfindungsschöpfungen, worunter wiederum Erfindungen allgemein,
darüber hinaus jedoch auch Gebrauchs- und Geschmacksmuster verstanden werden. Paragraph
2 der Durchführungsbestimmungen konkretisiert hierbei den Begriff 'Erfindung' als
'‚jede neue technische Lösung in Bezug auf ein Produkt, ein Verfahren oder eine Verbesserung
hierzu‘'210. Unter Gebrauchsmustern hingegen versteht man für gewöhnlich '‚kleinere‘
Erfindungen, für die ein Patent nicht in Betracht kommt, wie z.B. Arbeitsgerätschaften, sonstige
Gebrauchsgegenstände'211. Den Durchführungsbestimmungen nach handelt es sich dabei
um '‚jede neue technische Lösung in bezug auf die Form, die Struktur oder deren Kombination
bei einem Produkt, das praktisch anwendbar ist‘'212. Geschmacksmuster sind diesen Bestimmungen
zufolge '‚jede neue Gestaltung in bezug auf Form, Design, Farbe oder deren
Kombination bei einem Produkt, mit dem ein ästhetisches Empfinden (mei gan) hervorgeru-
206 Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003; Der Verfasser konnte sich indes selbst vielfach von diesem Phänomen 'beeindrucken'
lassen: So werden einem Raubkopien von DVDs und CDs selbst in der Wirtschaftsmetropole Shanghai nicht nur
auf der Strasse, sondern teilweise sogar in regulär errichteten Einzelwarengeschäften zu Spottpreisen angeboten.
207 Vgl. Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 406.
208 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
209 Vgl. Kuhn / Ning / Shi: Markt China, a.a.O., S. 95.
210 Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 406.
211 Ebd.
212 Ebd.
78
fen wird und das gewerblich anwendbar ist‘'213. Dabei handelt es sich beispielsweise um
Stoffmuster, Kleiderschnitte oder Porzellanwaren.214
In der VRCh existieren mittlerweile mehr als zehn zur Anmeldung von Patenten berechtigte
Organisationen. Ein exakt einheitliches Verfahren ist somit nicht immer gewährleistet.215 Für
gewöhnlich läuft dieses jedoch wie folgt ab: Nach der Antragstellung wird zuerst eine Art
Vorprüfung durchgeführt, welche sich primär auf formale Kriterien bezieht. Fällt diese Vorprüfung
positiv aus, so veröffentlicht das Patentamt die Anmeldung spätestens 18 Monate
nach der Antragstellung. Zur sachlichen Prüfung seines Anliegens muss der Erfinder innerhalb
von drei Jahren ab Antragstellung erneut aktiv werden, ansonsten wird der Antrag als
zurückgenommen gewertet. Fallen schließlich Vor- und Sachprüfung des Antrages positiv
aus, dann wird seitens des Patentamtes die Patenturkunde ausgestellt sowie die Registrierung
und Veröffentlichung vorgenommen. Ab diesem Zeitpunkt besteht sechs Monate lang die
Möglichkeit auf Widerspruch gegen die Registrierung. Sollte es innerhalb dieser Frist nicht zu
einem solchen Einspruch kommen, dann erlangt das Patent volle Gültigkeit, was sich wiederum
in einem 20 Jahre andauernden Schutz der Erfindung manifestiert.216 Für ausländisch kapitalisierte
Unternehmen innerhalb der VRCh ist in diesem Zusammenhang weiter von Bedeutung,
dass bereits im Ausland registrierte Patentanmeldungen einschließlich der zugehörigen
Prüfungsergebnisse dem chinesischen Patentamt vor dessen Entscheidungsfindung vorgelegt
werden müssen. Insbesondere für deutsche Investoren ist dabei von Relevanz, dass sowohl
Deutschland als auch die VRCh Mitglied in der Pariser Verbandsübereinkunft über das
sog. 'Prioritätsrecht' sind. Dies bedeutet, dass bereits in Deutschland erteilte Patente nach
einer formalen Beantragung in China dort wie inländische Patente geschützt werden.217 Im
Gegensatz zu Patentanmeldungen beinhaltet die Erteilung von Gebrauchs- und Geschmacksmustern
in der VRCh nur einen Schutz von zehn Jahren.218 Dabei werden in beiden Fällen vor
deren Bekanntmachung primär die formalen Voraussetzungen ihrer Erteilung untersucht. Ergibt
sich innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung kein Widerspruch, dann erfolgt
die verbindliche Zuteilung des jeweiligen Schutzrechtes.219
213 Ebd.
214 Vgl. ebd.
215 Vgl. ebd.
216 Vgl. Kuhn / Ning / Shi: Markt China, a.a.O., S. 95.
217 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 60/63.
218 Vgl. Kuhn / Ning / Shi: Markt China, a.a.O., S. 95.
219 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 61/64.
79
Trotz des hier geschilderten, mittlerweile westlichen Standards genügenden, chinesischen Patent-,
Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrechts beklagen ausländische Unternehmen
fortdauernd die mangelhafte Einhaltung des Patentschutzes in der VRCh.220 In der Praxis – so
die Anwältin Daentzer – verhalte es sich mittlerweile so, dass man als ausländischer Investor
durchaus Optionen zum Schutz der eigenen Patente habe. Die Registrierung letzterer sei mittlerweile
kein großer Aufwand mehr und zudem auch finanziell gut tragbar. Ist dieser Schritt
erst einmal erfolgt, so seien die chinesischen Behörden in der Folge verpflichtet, die ausländischen
Unternehmen bei deren Maßnahmen gegen Verletzungen ihrer Patentrechte zu unterstützen.
Genau dies geschehe immer häufiger und trage somit zu einer Verbesserung der wirtschaftsrechtlichen
Rahmenbedingungen für ausländische Investoren in China bei.221
1.2 Warenzeichenrecht
Produktpiraterie ist im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes in China nach wie vor ein
großes Problem. Zwar ist die VRCh auf diesem Gebiet mittlerweile einigen bedeutenden internationalen
Übereinkommen beigetreten und hat zudem westlichen Standards entsprechende
rechtliche Regelungen getroffen, trotzdem lässt sich in der Praxis noch immer ein eklatanter
Vollzugsdefizit dieser Bestimmungen beobachten.222 Bemerkenswert neben den 'gewöhnlichen'
Erscheinungsformen von Produktfälschungen ist in China auch noch das Problem der
Überproduktion. Gemeint ist hiermit, dass teilweise in regulären Fabrikationsstätten zusätzliche,
vom Mutterhaus nicht autorisierte Nachtschichten eingelegt werden, mit denen örtliche
chinesische Firmenentscheidungsträger ihr Salär aufbessern wollen. In solchen Fällen handelt
es sich dann gar nicht um Produktpiraterie, sondern lediglich um von der Unternehmensspitze
nicht geplante überhöhte Produktionszahlen, die jedoch die beabsichtigte Absatz- und Preispolitik
gefährden.223 Weitere, immer öfter im Kontext der Plagiate auftretende, Probleme sind
Produkthaftung und Gewährleistung. Diese nämlich werden mittlerweile vielfach beim Originalhersteller
eingefordert, obwohl dieser ja eigentlich keinerlei Verantwortung für die gefälschten
Produkte tragen sollte. Trotzdem jedoch ist es in einem solchen Fall an ihm, die Plagiate
nachzuweisen, um sich somit aus den zuvor ihm unterstellten Verpflichtungen herauszulösen,
was allerdings aufgrund der zunehmenden Qualität der Fälschungen als ein immer
220 Vgl. Ostasiatischer Verein: Wirtschaftshandbuch, a.a.O., S. 140.
221 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
222 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 65.
223 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
80
schwerwiegenderes Unterfangen erweist.224 Darüber hinaus ist festzustellen, dass in China
nicht etwa nur ausländische Unternehmen Probleme mit Markenimitaten zu beklagen haben,
sondern dies mittlerweile ebenso für inländische Namen und Produkte gilt.225
Der im Zusammenhang mit diesen Problemen relevante Begriff 'Warenzeichen' sowie dessen
Funktionen werden von Robert Heuser folgendermaßen definiert:
'Warenzeichen sind Kennzeichen, die jemand in seinem Unternehmen
zur Unterscheidung seiner Waren von den Waren anderer verwendet.
[…] Als ausdrückliches Nutzungsrecht ist es Teil des Vermögens einer
Person, als Hinweis auf ein bestimmtes Produkt dient es der Werbung,
der Käuferinformation und dem Verbraucherschutz und hat damit auch
eine wettbewerbsrechtliche Dimension.'226
Zur Regelung des Warenzeichenrechts dient in der VRCh das Warenzeichengesetz aus dem
Jahre 1982 mit seinen Zusätzen von 1993 und 2001. Artikel 1 des Gesetzes verdeutlicht die
verschiedenen Absichten, auf welche dieses abzielt:
'This Law is enacted for the purposes of improving the administration of
trademarks, protecting the exclusive right to use trademarks, and of encouraging
producers and operators to guarantee the quality of their
goods and services and maintaining the reputation of their trademarks,
with a view to protecting the interests of consumers, producers and operators
and to promoting the development of the socialist market economy.'
227
Somit sollen also sowohl Produzenten als auch Konsumenten geschützt und letztlich gar das
so individuelle chinesische ökonomische System der 'sozialistischen Marktwirtschaft' in seiner
Entwicklung gefördert werden. Bedenkt man, dass Marktwirtschaft u.a. einen freien
Wettbewerb bedingt, so sind derartige Regelungen zum Schutz eingetragener Warenzeichen
– welche ja schließlich wettbewerbsstützend wirken – sicherlich angebracht.
Die Anmeldung eines Warenzeichens erfolgt in der VRCh beim Warenzeichenamt, welches
eine Vorprüfung des Antrages abnimmt und daraufhin entweder die Anmeldung bekannt gibt
oder aber diese zurückweist. Wenn in ersterem Fall innerhalb von drei Monaten kein Widerspruch
Dritter erfolgt bzw. ein solcher als unbegründet zurückgewiesen wird, dann erfährt das
Zeichen eine Eintragung im Warenzeichenregister und wird endgültig bekannt gegeben. Ab
224 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 66.
225 Vgl. 'Shanghai brands violated', 'Eastday'-Website vom 23.2.2003, in diesem Fall unter
http://english.eastday.com/epublish/gb/paper1/822/class000100001/hwz114714.htm (23.2.2003).
226 Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 408.
227 Artikel 1 des 'Trademark Law of the People's Republic of China'.
81
diesem Zeitpunkt genießt es einen zehnjährigen Schutz, welcher danach auf Antrag um weitere
zehn Jahre ausgedehnt werden kann.228 Über die Pariser Verbandsübereinkunft besteht zudem
– wie bei der Behandlung von Patenten – das sog. 'Prioritätsrecht', wonach u.a. Unternehmen
der Signatarstaaten bei Anmeldung eines Warenzeichens in ihrem Heimatland auf
eine Inländerbehandlung in den anderen Mitgliedsländern bestehen können. Dies heißt konkret,
dass noch sechs Monate nach einer Warenzeichenanmeldung in Deutschland diese
rückwirkend auch in China geltend gemacht werden kann, also in der Zwischenzeit kein
schneller chinesischer Kopist das entsprechende Zeichen entweder für sich in China beantragen
kann oder aber sich bei Plagiatherstellungen tatsächlich strafbar macht.229 Darüber hinaus
beinhaltet der 1984 erfolgte Beitritt der VRCh zur Pariser Verbandsübereinkunft auch die
Verpflichtung, berühmten Marken besonderen Schutz zukommen zu lassen. Letztere definieren
sich dadurch, dass sie 'aufgrund einer überragenden Verkehrsgeltung eine einmalige
Kennzeichnungs- und Werbekraft besitzen'230. Durch den ihnen zukommenden besonderen
Schutz sind sie nicht nur gegen ähnliche Zeichen bei gleichen Produkten, sondern auch gegen
Benutzung desselben Zeichens bei verschiedenen Produkten anderer Unternehmen – die sog.
'Verwässerung' – abgesichert.231
Um nun gegen die Herstellung und Verbreitung von Plagiaten vorzugehen, stehen den geschädigten
Unternehmen grob unterteilt zwei Möglichkeiten offen. Zum einen können diese
zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen den Rechtsweg beschreiten, zum anderen
können sie administrativ vorgehen. In letzterem Fall sollten die zuständigen Behörden – hier
die 'State Administration of Industry and Commerce' sowie deren lokalen Vertretungen – bei
deutlicher Beweislage die Beschlagnahmung und/oder Vernichtung der gefälschten Produkte
anordnen bzw. die Produktionsstätten schließen.232 Doch gerade hierin bestehe oftmals ein in
seiner Intensität nicht zu unterschätzender Interessenkonflikt für die staatlichen Stellen. So
gäbe es in China nämlich ganze Dörfer, die quasi ausschließlich von der Produktpiraterie einer
einzelnen Marke leben. Der Entschluss der zuständigen Behörde für eine völlige Produktionsunterbindung
würde einerseits eine Erhöhung der Arbeitslosenquote, andererseits jedoch
auch konkretes menschliches Leid mit sich bringen. Somit ergeben sich zumeist Abwägungsentscheidungen,
welche gegenwärtig noch vielfach zuungunsten der Originalhersteller ausge-
228 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 68.
229 Vgl. ebd., S. 71.
230 Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 409.
231 Vgl. ebd.
232 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 65 f.
82
hen.233 Insgesamt – so eine etwas amüsante Feststellung – habe sich mittlerweile jedoch erwiesen,
dass eine gewisse Hartnäckigkeit seitens der geschädigten Unternehmen oftmals dazu
führe, dass die Kopisten zwar nicht ihre Tätigkeiten innerhalb der entsprechenden Warengruppe
einstellen, dafür aber dann die Marke wechseln und somit schließlich primär die Konkurrenz
schädigen.234
1.3 Urheberrecht
Maßgeblich für das chinesische Urheberrecht ist das 'Copyright Law of the People's Republic
of China' aus dem Jahre 1990 in seiner aktuellen Fassung vom Oktober 2001. Seine Zielsetzung
wird in Artikel 1 folgendermaßen beschrieben:
'This Law is enacted, in accordance with the Constitution, for the purposes
of protecting the copyright of authors in their literary, artistic and
scientific works and the copyright-related rights and interests, of encouraging
the creation and dissemination of works which would contribute to
the construction of socialist spiritual and material civilization, and of
promoting the development and prosperity of the socialist culture and
science.'235
Neben dem üblicherweise dem Urheberrecht zukommenden Zweck, nämlich eben Urheberrechte
zu schützen, fällt hier die Bezugnahme zur weiteren Entwicklung der sozialistischen
Kultur und Wissenschaft auf. Inwiefern jedoch die Einhaltung von Urheberrechten eine Intensivierung
des sozialistischen Systems mit sich bringen soll, wird nicht weiter verdeutlicht. In
diesem Zusammenhang kann die chinesische Intention letztlich nur in der fortschreitenden
Realisierung der sozialistischen Marktwirtschaft vermutet werden, denn Urheberrechtsgewährleistung
bedeutet Wettbewerb und dieser ist wiederum ein unbedingtes Erkennungsmerkmal
eines marktwirtschaftlichen Systems, welches sich in der VRCh nach wie vor im
Aufbau befindet.
Nach Artikel 3 des Gesetzes werden Schriftwerke, mündlich vorgebrachte Werke, Theater-,
Tanz- und Musikwerke, bildende Kunstwerke, architektonische Leistungen, Photographie,
Filmwerke, Konstruktionszeichnungen, Produktdesigns, Diagramme, Landkarten und sonstige
Zeichnungen sowie schließlich Computersoftware geschützt.236 Die üblichen Nutzungsrechte
233 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
234 Vgl. ebd.
235 'Copyright Law of the People's Republic of China', Art. 1.
236 Vgl. ebd., Art. 3.
83
gelten zu Lebzeiten und noch weitere 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers (Art. 21 Abs. 1).
Speziell zum Schutz von Computersoftware wurde 1991 eine das Urheberrechtsgesetz ergänzende
und konkretisierende Verordnung erlassen, welche EDV-Programme und die zu diesen
gehörigen Dokumentationen ab Veröffentlichung für 50 Jahre (bei ausländischer Herkunft)
bzw. 25 Jahre mit einmaliger Verlängerungsoption (bei chinesischer Herkunft) schützt.237
Hinsichtlich multinationaler Schutzabkommen für Urheberrechte ist weiter zu konstatieren,
dass die VRCh 1992 den internationalen Urheberrechtskonventionen, der Berner Übereinkunft
zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst sowie dem Welturheberrechtsabkommen
beigetreten ist und somit die sog. 'Inländerbehandlung' gilt. Dies heißt konkret, dass die
Verfasser innerhalb der Mitgliedstaaten, unabhängig von einer Veröffentlichung ihrer Werke,
die gleichen Schutzrechte genießen wie ein Inländer bei Veröffentlichung.238 Dass diese Abkommen
von Behörden und Justiz in China mittlerweile zumindest bei Aktivwerden der Geschädigten
ernst genommen werden, zeigt ein Fall massenhafter illegaler Herstellung und
Verkaufs von DVD-Kopien amerikanischer Filme durch in Shanghai regulär registrierte Firmen.
Dabei hatte ein Zusammenschluss amerikanischer Medienunternehmen gegen die chinesischen
Kopisten geklagt und schließlich durch das zuständige Volksgericht folgendes Urteil
erfahren:
'Under the Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic
Works, signed by the Chinese Government in 1992, the three US companies
enjoy the copyright to those movies in China, and the accused
Shanghai DVD firms had infringed the US companies' legal rights and
interests by selling pirated discs of their movies.'239
Ferner wurden die betroffenen Shanghaier Firmen zu Kompensationszahlungen an die USUnternehmen
verpflichtet und mussten sich öffentlich entschuldigen.240 Zwar besaßen die zu
entrichtenden Beträge aufgrund ihres nur äußerst geringen Wertes eher symbolischen, denn
tatsächlich finanziell ausgleichenden, Charakter, doch kann eine öffentliche Entschuldigung
und somit Bloßstellung in einer Kultur, in welcher das Gesicht zu verlieren als etwas unbedingt
zu Vermeidendes gilt, große Wirkung erzielen.
Nichtsdestotrotz muss der geschilderte Prozess als Präzedenzfall verstanden werden, da eine
derartige Klage im Bereich der Filmvervielfältigung so in China zuvor noch nicht eingereicht
237 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 79 f.
238 Vgl. Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 410.
239 'US film giants win lawsuit', 'China Daily'-Website vom 8.8.2003, in diesem Fall unter
http://www1.chinadaily.com.cn/en/doc/2003-08/08/content_252981.htm (11.8.2003).
84
worden ist. Zwar könnte dieser tatsächlich wegweisend wirken, doch verhält es sich mit der
Einhaltung von Urheberrechten im multimedialen Bereich in China gegenwärtig noch so, dass
ein flächendeckender und wirksamer Schutz kaum gewährleistet ist. Zwar unternähmen die
Behörden nach und nach mehr Anstrengungen zur Verwirklichung dieses Schutzes,241 trotzdem
waren nach Ansicht des amerikanischen Filmproduzenten 'Motion Picture Association'
im Jahre 2002 noch über 90 Prozent aller in der VRCh verkauften DVDs Raubkopien.242 Zu
beachten ist hierbei jedoch, dass der chinesische Staat differenziert nach Branchen gegen die
Kopisten vorgeht. Dabei ständen DVDs und CDs nicht an erster Stelle, was wiederum die genannten
90 Prozent zumindest ansatzweise erklärt. Wesentlich besser verhalte es sich allerdings
bei Buchläden und Kinos. So gehören Schwarzdrucke von bekannten Büchern, wie man
sie noch vor ein paar Jahren zahlreich in regulären Geschäften zu Spottpreisen erwerben
konnte243 sowie Vorführungen von Filmraubkopien in öffentlichen Kinosälen mittlerweile
größtenteils der Vergangenheit an.244
Die zuständigen chinesischen Stellen gingen mittlerweile also sehr wohl gegen Verletzungen
von Urheberrechten vor, allerdings seien diese für eine vollständige Unterbindung einfach zu
zahlreich.245 Somit liegt es oftmals an den geschädigten Personen oder Unternehmen selbst,
aktiv zu werden. Diese können sich entweder an die 'National Copyright Administration'
(NCA) wenden, welche dann 'Verwaltungsstrafen, Bußgelder sowie die Herausgabe rechtswidrig
bezogener Einkünfte verlangen kann.'246, oder aber sie lassen sich auf ein langwierigeres
und kostenintensiveres Gerichtsverfahren ein, welches dann jedoch wiederum Schadensersatzzahlungen
bewirken kann.247 Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Schutzrechte bei
den Zollbehörden registrieren zu lassen und somit Im- und Export von geistigem Eigentum zu
verhindern oder aber zumindest einzuschränken. Nach einer entsprechenden Registrierung ist
die gefährdete Person oder das gefährdete Unternehmen berechtigt, beim Zoll bestimmte
Schutzmaßnahmen – etwa die Beschlagnahmung gefälschter Waren – zu beantragen.248
240 Vgl. ebd.
241 Vgl. ebd.; Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in
Shanghai, Shanghai, 14.4.2003.
242 Vgl. 'China's vast market for pirated DVD's. Computer technology aids bootleggers', 'International Herald
Tribune'-Website vom 19.8.2003, in diesem Fall unter
http://www.iht.com/ihtsearch.php?id=106831&owner=(NYT)&date=20030818172232 (23.8.2003).
243 Vgl. Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 411.
244 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
245 Vgl. ebd.
246 bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 80.
247 Vgl. ebd., S. 81.
85
Beschäftigt man sich mit der Frage nach den Ursachen für die so zahlreichen Verletzungen
von Urheberrechten in China, so ergeben sich folgende Erkenntnisse: Der chinesischen Kultur
ist – dies wurde bereits kurz erwähnt – ein Konzept, wonach etwas, was man nicht sehen oder
anfassen kann, Eigentum sein soll, bislang äußerst fremd.249 Dies ändert sich jedoch sukzessive.
Insbesondere jungen und nach westlichem Maßstab ausgebildeten Menschen werden die
zum Verständnis der Problematik relevanten Zusammenhänge immer deutlicher, so dass sich
auch deren Bewusstsein ändert. Um jedoch auf legalem Wege in den bisher erlangten literarischen,
musikalischen oder filmischen Genuss zu geraten, bedarf es in China zuerst einer deutlichen
Steigerung des durchschnittlichen Einkommens. Ein Student beschreibt die Situation
folgendermaßen: '‘I guess we should consider the legal aspects of piracy,’ he said, ’but students
don't have the money.’'250 Darüber hinaus existieren drei weitere potentielle Ursachen
der Malaise. So ist es erstens aus dem chinesischen Kulturverständnis heraus als eine Art
Kompliment an den Künstler bzw. Verfasser zu verstehen, wenn man sein Werk kopiert.
Zweitens ist in der Wirtschaftsgeschichte bereits mehrfach ein Phänomen zu beobachten gewesen,
wonach unterentwickelte Staaten so lange bedenkenlos Kopien geistigen Eigentums
zuließen, bis sie sich schließlich selber zu Industrienationen entwickelt hatten und somit ihre
eigenen geistigen Erkenntnisse zu schützen beabsichtigten. Zu guter Letzt jedoch spielt oft
auch nur ganz einfach eine in Kriminalität ausartende Profitgier eine bedeutende Rolle. Da die
zwar legislativ bereits gut ausgearbeiteten Bestimmungen in der VRCh auf exekutiver und
judikativer Ebene bislang noch nicht regelmäßig umgesetzt werden, kann bei relativ geringem
Aufwand und Risiko relativ viel Geld verdient werden.251
1.4 Lizenzrecht
Lizenzrechtlich relevant im außenwirtschaftlichen Bereich mit der VRCh sind in der Hauptsache
Technologietransfer bringende Verträge. Den 'Administration of Technology and Equipment
Import Tentative Provisions' von 1997 nach beinhaltet Technologietransfer dabei
'die Übertragung von Patentrechten, Technologie, Computer Software, Warenzeichen, Einfuhr
von vollständigen Anlagen, Fertigungsstraßen, Schlüsselanlagen sowie technische Beratungen
und Dienstleistungen und Zusammenarbeit bei Entwürfen, Forschung und Produkti-
248 Vgl. Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 412.
249 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
250 'China's vast market for pirated DVD's. Computer technology aids bootleggers', 'International Herald Tribune'-
Website vom 19.8.2003, in diesem Fall unter
http://www.iht.com/ihtsearch.php?id=106831&owner=(NYT)&date=20030818172232 (23.8.2003).
86
on'252. Bis Oktober 1999 existierte ein spezielles, u.a. bei Technologietransfer anzuwendendes,
Technologievertragsgesetz, welches jedoch seit jenem Zeitpunkt im nunmehr maßgeblichen
Vertragsgesetz der VRCh aufgegangen ist.253 Letzteres ist 'formulated with a view to
protecting the lawful rights and interests of the parties to contracts, maintaining the social economic
order and promoting the progress of the socialist modernization drive.'254 Erneut
auffällig an dieser Formulierung ist – wie bei einem Großteil anderer chinesischer Wirtschaftsgesetze
auch – die Betonung des sozialistischen Faktors, in diesem Fall der sozialistischen
Modernisierung.
Insbesondere in Kapitel 18 ('Contracts for Technology'), Abschnitt 3 ('Contracts for Technology
Transfer') des Gesetzes sind spezielle Bestimmungen zum Technologietransfer enthalten.
Dabei wird folgendermaßen definiert:
'Technology transfer contracts include contracts on patent transfer, contracts
on transfer of the right to apply for a patent, contracts on transfer
of know-how and contracts on the licensing of patent exploitation.'255
Vergleicht man diese Definition mit jener der 'Administration of Technology and Equipment
Import Tentative Provisions' (s.o.), so scheinen mit Ausnahme der Übertragung von Warenzeichen
sämtliche Inhalte der eigentlichen Begriffsbestimmung von Technologietransfer mit
den potentiellen Inhalten der zugehörigen Transferverträge abgedeckt zu sein. Dies mag allerdings
damit zusammenhängen, dass Verträge zur Warenzeichenübertragung im Gegensatz
zum 'konventionellen' Technologietransfer nicht genehmigungspflichtig durch das 'Ministry
of Commerce' (ehemals 'Ministry of Foreign Trade and Economic Cooperation' –
MOFTEC) sind (s.u.).
Weiter wird in Artikel 342 zwischen Patenttransfer- und Know-how-Transferverträgen differenziert.
Erstere werden zumeist in Form von Patentlizenzverträgen geschlossen, welche keine
Eigentums-, sondern lediglich Nutzungsrechte übertragen.256 Sie sind nur gültig, solange
das Patent an sich besteht und können daher nach Ablauf des originären Patentschutzes logischerweise
nicht erneut – ebenso wenig mit bisherigen, wie mit neuen Vertragspartnern – geschlossen
werden.257 Die Schuldigkeiten des Patentlizenzgebers liegen darin, dem Lizenz-
251 Vgl. Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 411 f.
252 bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 85.
253 Vgl. ebd., S. 83.
254 'Contract Law of the People’s Republic of China', Art. 1.
255 Ebd., Art. 342 .
256 bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 89.
257 Vgl. 'Contract Law of the People’s Republic of China', Art. 344.
87
nehmer die zur Nutzung des Patentes benötigten technologischen Materialien sowie technische
Unterstützung zukommen zu lassen.258 Der Lizenznehmer hingegen verpflichtet sich,
keinerlei Informationen über das Patent unvereinbart Dritten zukommen zu lassen und soll
gemäß den vertraglichen Bestimmungen Gebühren an den Lizenzgeber entrichten.259 Lizenzvergaben
von im Antragsverfahren befindlichen Patenten fallen unter die Bestimmungen für
Know-how-Verträge. Sollte das entsprechende Patent in der Folge tatsächlich erteilt werden,
so gelten die Bestimmungen über Patenttransfers. Neben Lizenzverträgen besteht jedoch auch
die Möglichkeit, Patente komplett zu übertragen. Im Gegensatz zum Lizenzvertrag erwirbt der
Käufer in einem solchen Fall nicht nur das Nutzungs-, sondern auch das Eigentumsrecht.260
Ein Know-how-Transfervertrag beinhaltet für gewöhnlich nicht in Patenten erfasstes technologisches
Wissen. Er unterliegt den Bestimmungen für Know-how-Transfers, welche sich allerdings
nicht stark von den Patenttransferregelungen unterscheiden. So verpflichtet sich der
Wissensgeber – wie beim Patenttransfer – technologisch relevantes Material beizustellen sowie
technische Unterstützung zu leisten. Darüber hinaus muss er die praktische Umsetzbarkeit
sowie Verlässlichkeit des übermittelten Wissens garantieren und unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
261 Der Wissensnehmer soll wie beim Patenttransfer Gebühren an den Knowhow-
Träger entrichten und darf keinerlei Know-how-Inhalte an Dritte weitergeben.262 Interessant
im marktwirtschaftlichen Kontext sind die Artikel 329 und 343, wonach kein technologierelevanter
Vertrag zu einer Einschränkung des technologischen Wettbewerbs und Fortschritts
führen darf. Somit beinhaltet das chinesische Vertragsgesetz Elemente gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Dies ist ein Faktor, welcher angesichts der Tatsache, dass in der
VRCh noch kein reguläres Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen existiert,263 durchaus
Beachtung finden sollte.
Der praktische Ablauf zur Abwicklung von Technologietransferverträgen sieht folgendermaßen
aus: Grundsätzlich benötigen chinesische Wirtschaftseinheiten zu derlei Verhandlungen,
aber auch zur Erstellung der obligatorischen Machbarkeitsstudie, spezielle Lizenzen. Sollte
das chinesische Unternehmen nicht im Besitz einer solchen sein, dann besteht die Möglichkeit,
eine dazu berechtigte Außenhandelsgesellschaft zu involvieren. Fallen die Verhandlun-
258 Vgl. ebd., Art. 345.
259 Vgl. ebd., Art. 346.
260 bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 89.
261 Vgl. 'Contract Law of the People’s Republic of China', Art. 347.
262 Vgl. ebd., Art. 348.
263 Siehe hierzu ausführlich Kapitel IV. 1.5.
88
gen sowie die Machbarkeitsstudie positiv aus, dann muss die entsprechende Technologie noch
vor Vertragsschluss dem Handelsministerium bzw. den diesem nachgeordneten, zuständigen
Behörden zur Genehmigung vorgelegt werden. Fällt auch deren Beschluss positiv aus, dann
kann der Vertrag zwar unterzeichnet werden, erhält vorerst jedoch noch keine vollständige
Gültigkeit. Diese ergibt sich erst nach einer erneut obligatorischen Vertragsregistrierung bei
den für Außenhandel zuständigen chinesischen Behörden. Letztere überprüfen die Vereinbarkeit
der Vertragsinhalte mit den relevanten chinesischen Gesetzen. Möchte man schließlich
noch in den Genuss steuerlicher Vergünstigungen kommen, so ist eine Registrierung beim
Ministerium für Wissenschaft und Technologie unumgänglich.264
Eine weitere, potentielle lizenzrechtliche Vereinbarung ist die Übertragung von Warenzeichen.
Als maßgeblicher Unterschied zu einem Unternehmenskauf handelt es sich dabei allerdings
um keinerlei Übertragung des Geschäftsbetriebs, sondern lediglich um die Zuteilung
eines Nutzungsrechts an einem bestimmten Namen bzw. Warenzeichen. Zwar ist auch diese
Form von Lizenzvergabe genehmigungspflichtig, jedoch nicht beim Handelsministerium,
sondern nur beim Warenzeichenamt. Eine zugehörige vertragliche Vereinbarung beinhaltet
obligatorisch die Gewährleistung der Qualität der unter dem Warenzeichen fabrizierten Produkte
durch den Lizenznehmer sowie die Verpflichtung des Lizenzgebers, eben dies zu überwachen.
265
Eine weitere Möglichkeit einer lizenzrechtlichen Vereinbarungen besteht darin, Technologietransfers
im Rahmen von Unternehmensneugründungen zu betreiben. Diese Strategie zielt
insbesondere auf die Schaffung von Joint Ventures mit ausländischer Beteiligung ab, wobei
die 'Limited Liability Company' als Gesellschaftsform zwingend vorgegeben ist. Den seit
Juli 1997 geltenden 'Regulations on Certain Issues Concerning the Use of High and New
Technology' nach darf die Einlage von neuer Technologie und Hochtechnologie bei Joint
Venture Gründungen nicht 35 Prozent des registrierten Kapitals überschreiten. Zudem muss
es sich um die für die Produktion maßgebliche Technologie handeln. Zur Genehmigung der
Einlage wird eine Anerkennung der Technologie durch die 'State Science and Technology
Commission' oder durch die auf lokaler Ebene zuständige 'Administration of Science and
Technology' benötigt. Weiter erfolgt eine Bewertung der Technologie durch ein bei der
'Administration of Industry and Commerce' registriertes Bewertungsinstitut. Sollte dabei der
Wert der eingebrachten Technologie auf über 20 Prozent des in das Joint Venture eingebrach-
264 bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 84-88.
89
ten Kapitals geschätzt werden, so ergibt sich daraus die Verpflichtung zu einer weiteren, erneut
durch die Administration of Science and Technology obligatorisch zu erfolgenden, Anerkennung.
266
Teilweise problematisch für ausländische Unternehmen erweisen sich die genannten Bewertungsverfahren.
Zwar unterliegen die damit befassten Personen einer Geheimhaltungspflicht,
267 trotzdem '[sollte] ein Unternehmen, das sein Produkt von einem Prüfinstitut in
China testen lässt, […] davon ausgehen, dass in der Regel alle Daten postwendend beim Mitbewerber
landen'268. Diese Behauptung mag in ihrer Intensität zwar etwas, wenn nicht mittlerweile
sogar deutlich, überzogen sein, trotzdem empfehlen auch in der Praxis mit der Problematik
befasste Personen, nicht unbedingt unumschränkte Technologien in Joint Ventures
einfließen zu lassen. Entsprechend solle man bereits im Vorfeld der Firmengründung sehr selektiv
untersuchen und festlegen, was für ein Gelingen des Gemeinschaftsunternehmens tatsächlich
zwingend relevant und somit eingebracht werden muss.269
1.5 Wettbewerbsrecht
Eine relativ geläufige Umschreibung von 'Wettbewerb' lautet, dass dieser dann herrsche,
'wenn Anbieter oder Nachfrager miteinander um Geschäftspartner rivalisieren. Dabei versucht
jeder, den potentiellen Geschäftspartnern möglichst attraktive Geschäftsbedingungen zu
bieten, um so gegenüber den Konkurrenten einen Vorteil zu erzielen.'270 Um nun Anbieter
und Nachfrager, und somit in der Summe das Wettbewerbssystem an sich, zu schützen, obliegt
es der Rechtsordnung, Sicherungsvorkehrungen gegen unlautere Wettbewerbshandlungen
zu treffen. Dadurch sollen gewisse Aktionsweisen im wirtschaftlichen Tun der Konkurrenten
unterbunden oder sanktioniert werden, um letztendlich die Funktionstüchtigkeit der
marktwirtschaftlichen Strukturen insgesamt aufrecht zu erhalten. In diesem Zusammenhang
wird für gewöhnlich zwischen der Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen sowie unlauteren
Wettbewerbshandlungen differenziert.271
265 Vgl. ebd., S. 90.
266 Vgl. ebd., S. 91 f.
267 Vgl. ebd., S. 92.
268 Ostasiatischer Verein: Wirtschaftshandbuch, a.a.O., S. 140.
269 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
270 Gruber, Utta / Kleber, Michaela: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Verlag Franz Vahlen, 3., überarbeitete
Auflage, München 1997, S. 111.
271 Vgl. Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 430 f.
90
Das in diesem Kontext auch für ausländisch kapitalisierte Unternehmen maßgebliche, in der
VRCh 1993 in Kraft getretene, 'Law Against Unfair Competition of the People's Republic of
China' beschreibt seine Zielsetzung in Artikel 1 folgendermaßen:
'This Law is formulated with a view to safeguarding the healthy development
of the socialist market economy, encouraging and protect fair competition,
preventing acts of unfair competition, and defending the lawful
rights and interests of operators and consumers.'272
Dieser Formulierung nach hat die chinesische Führung die unumstößliche Bedingtheit zwischen
Wettbewerb und Marktwirtschaft ebenso erkannt, wie die damit verbundenen Schutzmaßnahmen
sowohl für Anbieter als auch Nachfrager.
Kapitel II des Gesetzes beschäftigt sich mit den einzelnen, den freien Wettbewerb bedrohenden
und daher strafbaren, Tatbeständen. Im Einzelnen werden hier folgende unlautere Methoden
aufgeführt: Bestechung, Vermittlerprovision und Preisnachlass (Art. 8), irreführende
Werbung (Art. 9),273 Geschäftsgeheimnisoffenbarung (Art. 10), Dumping (Art. 11), Koppelungsgeschäfte
(Art. 12), Prämienverkauf (Art. 13), Rufschädigung von Wettbewerbern bzw.
von deren Waren (Art. 14) sowie schließlich Ausschreibungsabsprachen (Art. 15). Auffällig
an den geschilderten Vergehen ist, dass es sich bei diesen ausschließlich um typische Aktionsweisen
eines unlauteren Wettbewerbs, nicht jedoch um wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen,
handelt.274 Letztere sind im hier behandelten Gesetzeswerk lediglich im Rahmen
zweier kartellrechtlich bedeutsamer Artikel vorzufinden. So verbietet Art. 6 den Missbrauch –
und nicht etwa bereits die bloße Existenz – von Geschäftsmonopolen, Art. 7 hingegen untersagt
den zur Bildung von Gebiets- oder Branchenmonopolen dienenden behördlichen Missbrauch
von Verwaltungsmacht. Ferner verdeutlicht Art. 6, dass im chinesischen Recht bislang
noch kein Gesetz mit Regelungen zur Fusionskontrolle geschaffen worden ist. Ebenso wenig
besteht bisher eine hierfür zwingend erforderliche Definition des Konzentrationszustandes
'Marktbeherrschung'.275
Eine Fusionskontrolle beinhaltende Kartellgesetzgebung existiert in China somit bisher noch
nicht. Dies kann u.a. dadurch begründet werden, dass die reine, sich über eine freie Preisbildung
definierende, Marktwirtschaft in China aufgrund einer in einigen Branchen noch immer
272 Artikel 1 des 'Law Against Unfair Competition of the People's Republic of China' .
273 Zur Werbung in China gilt noch zu ergänzen, dass es nach dem chinesischen Werbegesetz nicht gestattet ist,
in der eigenen Werbung die Waren oder Dienstleistungen von Konkurrenten herab zu setzen. Darüber hinaus
muss kenntlich gemacht werden, dass es sich überhaupt um werbende Maßnahmen handelt. Vgl. hierzu bfai:
Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 96.
274 Vgl. Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 432.
91
gegebenen staatlichen Preisvorgabe noch nicht endgültig realisiert worden ist. Hinzu kommt,
dass bestimmte Märkte nach wie vor abgeriegelt sind und es somit – trotz WTO-Beitritt Chinas
– teilweise noch gar nicht zu regulärem Wettbewerb kommen kann.276 Diese durch den
Staat betriebene Beeinflussung nimmt zwar mehr und mehr ab, trotzdem sind in der Konsequenz
notwendige kartellrechtliche Bestimmungen gegenwärtig noch nicht abzusehen. Dies
liegt auch daran, dass es zu dieser Thematik erhebliche Interessensgegensätze sowohl zwischen
den Beijinger Ministerien, als auch zwischen Zentrale und lokalen Behörden sowie
zwischen Verwaltung und Unternehmen gibt. Darüber hinaus wird vielfach die Ansicht vertreten,
chinesische Unternehmen seien bislang noch so klein, dass sie eher einer Machtkonzentration
bedürften, um sich somit international Produktionsvorteile zu verschaffen, als dass
sie eben über eine solche Machtkonzentration den freien Wettbewerb auf nationaler Ebene
einschränkten. Durch diese Sichtweise erhöht sich jedoch die Gefahr, dass – wie in anderen
Transformationsökonomien auch – ehemals durch den Staat diktierte Wettbewerbsbeschränkungen
in der Folge durch wirtschaftliche Unternehmen vorgegeben werden.277 Um eben diesem
wohl nicht ganz unrealistischen Szenario wirkungsvoll zu begegnen, erscheint die Schaffung
eines chinesischen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen neben dem bereits existenten
und gut strukturierten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in absehbarer Zeit
unumgänglich. Für ausländische Investoren ist darüber hinaus von erhöhtem Interesse, dass
das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zwar einen theoretisch sicheren Handlungsrahmen
vorgibt, es an dessen praktischer Umsetzung – wie bei so vielen anderen chinesischen
Wirtschaftsgesetzen auch – jedoch noch mangelt. Insbesondere mit in diesem Regelwerk angegangenen
Problemen wie Bestechung, Geschäftsgeheimnisoffenbarung sowie Ausschreibungsabsprache
werden westliche Geschäftsleute in der VRCh nach wie vor nicht selten, allerdings
mit abnehmender Tendenz, konfrontiert.
2. Landnutzungsrecht
In der VRCh besteht für Privatpersonen keine Möglichkeit, Eigentum an Grundstücken zu
erwerben. Im Landverwaltungsgesetz von 1999 heißt es hierzu: 'The People's Republic of
China resorts to a socialist public ownership i.e. an ownership by the whole people and ownerships
by collectives, of land.'278 Mit Artikel 8 wird dies weiter konkretisiert: 'Land in ur-
275 Vgl. ebd., S. 435.
276 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 93.
277 Vgl. Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 435.
278 'Law of Land Administration of the People’s Republic of China', Art. 2 Abs. 1.
92
ban districts shall be owned by the State. Land in the rural areas and suburban areas, except
otherwise provided for by the State, shall be collectively owned by peasants including land for
building houses, land and hills allowed to be retained by peasants.'279 Nachdem sich Land in
der VRCh also entweder in staatlichem oder in Kollektiv-, jedoch niemals in Privateigentum
befindet, entspricht man hier vollauf dem sozialistischen Ideal.
Möchte man nun jedoch ein Grundstück für ein Privatunternehmen verwenden, so können
hierfür vom chinesischen Staat Landnutzungsrechte vergeben werden. Dies gilt für Joint Venture
sowie für zu 100 Prozent ausländisch kapitalisierte Unternehmen genauso, wie für rein
chinesische Firmen.280 Ausländer können dabei ausschließlich die sog. 'Granted Land Use
Rights' erwerben, welche praktisch durch ein allumfassendes Verfügungsrecht und einen Bestandsschutz
einer Art 'Kauf auf Zeit'281 entsprechen.
Zum genannten Landverwaltungsgesetz generell ist anzumerken, dass seine Hauptintention
im Schutz der landwirtschaftlichen Nutzfläche liegt. Dies wiederum wird daraus begründet,
dass die VRCh mit 22 Prozent der Weltbevölkerung lediglich sieben Prozent der global agrarisch
genutzten Fläche besitzt. Somit wird deutlich, dass die langfristige Ernährung des bevölkerungsreichsten
Staates abgesichert werden muss. Doch genau dem wirkten bis zum Inkrafttreten
des Gesetzes die noch exzessiv ausgeübten Kompetenzen von Provinzen und Städten
entgegen, welche landwirtschaftlich genutzte Grundstücke profitbringend in Form von
Landnutzungsrechten an Privatunternehmen veräußerten. Derlei Kompetenzen sind nun durch
das neue Gesetz größtenteils auf die Zentralregierung übergegangen, wodurch ein verantwortungsvolleres
Vorgehen mit der Thematik gewährleistet werden soll.282 Zudem sieht das Gesetz
diesbezüglich vor, dass 'The land use right of peasant collectives shall not be leased,
transferred or rented for non-agricultural construction'283, damit die landwirtschaftliche Nutzfläche
Chinas nicht reduziert wird. Möchte ein Investor unbedingt ein bestimmtes Stück Ackerland
anderweitig nutzen, so muss er entweder ein in Größe und Qualität vergleichbares
Stück Land zusätzlich bewirtschaften oder aber eine Gebühr an die zuständige lokale Regierung
entrichten, so dass diese die Bewirtschaftung übernimmt.284
279 Ebd., Art. 8.
280 Vgl. ebd., Art. 85.
281 Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
282 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 97/98/102.
283 'Law of Land Administration of the People’s Republic of China', Art. 63.
284 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 104.
93
Unternehmen mit ausländischer Beteiligung siedeln sich in China für gewöhnlich in Städten
oder zumindest in Stadtnähe an, so dass für diese ausschließlich Landnutzungsrechte über
staatseigenes städtisches, nicht jedoch über kollektiveigenes, Land relevant sind. Diese Art
von Verfügungsrechten können entweder durch Überlassung oder durch Zuteilung für einen
festgelegten Zeitraum vergeben werden. Die zumeist praktizierte Überlassung kann dabei
durch Versteigerung, Ausschreibung oder Verhandlung erfolgen. Bedingung in letzterem Fall
ist jedoch, dass die vereinbarten Gebühren nicht unterhalb eines zentralstaatlich fixierten
Mindestpreises liegen.285 Ist die für die Vergabe zuständige Regierungsstelle an ausländischen
Investitionen interessiert, so wird für gewöhnlich nur der Mindestpreis verlangt. Ist dies nicht
der Fall, dann können die Gebühren stark in die Höhe schnellen. Entscheidet sich ein aktueller
Zertifikatsinhaber zu einer Veräußerung seiner Rechte, so kann gemäß den Gepflogenheiten
des Marktes frei verhandelt werden.286 Kritisch anzumerken in diesem Zusammenhang ist,
dass sogar chinesischen Zeitungsberichten zufolge etwa 90 Prozent des Baulandes über nicht
sonderlich transparente Entscheidungsprozesse vergeben werden. Zumeist erfolgen zwar die
rechtlich festgelegten öffentlichen Ausschreibungen oder Auktionen, trotzdem entscheiden
sich die zuständigen Behörden dabei vielfach ohne Angabe von Gründen nicht für das höchste
Angebot.287
Die maximalen Überlassungszeiträume bemessen sich indes am Verwendungszweck der
Grundstücke. Diese betragen 70 Jahre bei Wohnnutzung, 50 Jahre bei industrieller Nutzung
sowie 40 Jahre bei Nutzung im Tourismus-, Handels- und Freizeitbereich.288 Nach gegenwärtigem
Rechtsstand würden nach Ablauf dieser Fristen und bei einer Nichtverlängerung der
Verträge die auf dem Gelände errichteten Gebäude entschädigungslos an den chinesischen
Staat übergehen. Da das Überlassungssystem in dieser Form jedoch erst seit 1990 existiert,289
kann hier noch kein Präzedenzfall aus der Praxis herangezogen werden. Schadensbegrenzend,
wenn nicht sogar -neutralisierend wird sich dabei allerdings auswirken, dass die entsprechenden
Immobilien nach Ablauf der Überlassungszeiträume steuerlich weitestgehend abgeschrieben
sein dürften.290 Zudem sind nach gegenwärtiger Rechtslage auch Vertragsverlänge-
285 Vgl. ebd., S. 99.
286 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
287 Vgl. China aktuell, Juli 2003, Ü 27, S. 840.
288 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 99.
289 Vgl. ebd., S. 100.
290 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
94
rungen möglich, welche nur bei einem mit diesen nicht zu vereinbarenden öffentlichen Interesse
versagt werden dürfen.291
Zu militärischen und infrastrukturellen, aber auch zu die öffentliche Wohlfahrt gewährleistenden
Zwecken besteht die Möglichkeit, Landnutzungsrechte über eine unentgeltliche Zuteilung
durch staatliche Stellen zu erhalten.292 Allerdings kann eine derartige Entscheidung jederzeit
entschädigungslos rückgängig gemacht werden, so dass derlei Nutzungsrechte von Banken für
gewöhnlich nicht als Sicherheit akzeptiert werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer
wieder zu einer Gefährdung von Joint Venture Vorhaben, da die chinesischen Partner
teilweise – allerdings oftmals in gutem Glauben – nur diese Art zugeteilter Landnutzungsrechte
in die gemeinsamen Projekte einbringen293 und somit keinerlei allumfassendes Verfügungsrecht
oder Bestandsschutz existiert.294 Zwar können bei Zustimmung der zuständigen Regierungsstelle
und bei Nachzahlung der Gebühren die ehemals nur zugeteilten in überlassene
Nutzungsrechte transferiert werden, sicher ist diese Vorgehensweise jedoch nicht.295 Derartigen
Komplikationen kann man allerdings vor Abschluss des Joint Venture Vertrages vorbeugen,
indem man die Landnutzungsinhaberzertifikate einsieht, welche anstelle eines Grundbuches
als Nachweis über die tatsächlichen Nutzungsrechte und somit auch über das allumfassende
Verfügungsrecht und den Bestandsschutz dienen.296 Somit richtet sich Grundstückseigentum
in der VRCh also unmittelbar am sozialistischen Ideal, d.h. hier am konkreten politischen
Konstrukt, aus. Gegenwärtig ist noch nicht eindeutig abzusehen, ob sich im Rahmen
der ökonomischen Liberalisierung auch Möglichkeiten zur Erlangung von Privateigentum an
Grund und Boden ergeben werden. Tendenziell ist hiermit jedoch zu rechnen.
3. Vertragsrecht
Laut Verfassung nennt sich das ökonomische System der VRCh 'sozialistische Marktwirtschaft'.
Für eine Marktwirtschaft charakteristisch ist u.a. die Vertragsfreiheit, wonach 'die
Marktteilnehmer sich im Rahmen der Rechtsordnung Bindungen auferlegen, sich damit selbst
291 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 99.
292 Vgl. 'Law of Land Administration of the People’s Republic of China', Art. 54.
293 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 100.
294 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
295 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 101.
296 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
95
das zwischen ihnen geltende Gesetz in Form von Verträgen geben.'297 Zur Realisierung dieser
Privatautonomie werden Verträge geschlossen, welche im krassen Gegensatz zu ihrem Äquivalent
in der zentralen Verwaltungswirtschaft, nämlich der administrativen Anordnung, stehen.
298
3.1 Vertragsgesetz der VRCh aus dem Jahre 1999 sowie Rechtswahl bei
Vertragsverhandlungen
Um der sogar verfassungsrechtlich festgeschriebenen ökonomischen Neu- und Grundausrichtung
Chinas ('Marktwirtschaft') gerecht zu werden, verabschiedete man 1999 ein umfangreiches
und im Gegensatz zu seinen Vorgängermodellen stark modifiziertes Vertragsgesetz. Bis
zu jenem Zeitpunkt waren noch drei andere vertragsrechtliche Regelungen wirksam, nämlich
das den innerchinesischen Rechtsverkehr regelnde Wirtschaftsvertragsgesetz aus dem Jahre
1981, das Außenwirtschaftsvertragsgesetz aus dem Jahre 1985 sowie das Technikvertragsgesetz
aus dem Jahre 1987. Deren Gültigkeit erlosch mit Inkrafttreten des neuen Vertragsgesetzes
von 1999, welches Regelungen für alle drei Bereiche enthält. Somit wurde 'erstmals in
der Volksrepublik eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die gleichermaßen für vertragsrechtliche
Beziehungen zwischen allen Rechtssubjekten gilt, seien es chinesische Bürger, chinesische
Unternehmen oder Ausländer.'299 Dabei dienten westliche Modelle – hier insbesondere
das deutsche BGB – den Verfassern als Vorbild.300 Die intensive Auseinandersetzung mit
diesen führte dazu, dass sich '[China] durch seine Systematik und Begrifflichkeit [gemeint ist
das Vertragsgesetz von 1999; d. Verf.] […] erneut und eindeutig in die Tradition des kontinental-
europäischen Zivilrechts [stellte].'301
Das chinesische Vertragsgesetz aus dem Jahre 1999 beinhaltet einen Allgemeinen Teil, in
welchem branchenunabhängige, generelle vertragsrechtliche Bestimmungen getroffen werden,
sowie einen Besonderen Teil, welcher detailliert auf branchenspezifische Verträge, so
z.B. Schenkungsvertrag (Kap. 11), Darlehensvertrag (Kap. 12), Werkvertrag (Kap. 15) oder
297 Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 420.
298 Vgl. ebd.
299 Scheil, Jörg-Michael / Gargulla, Tanja / Schröder, Christoph / Riemenschneider, Jakob: Vertragsgesetz der
Volksrepublik China. Übersetzung und Einführung, Mitteilungen des Instituts für Asienkunde Nr. 309, Hamburg
1999, S. 9.
300 Vgl. Julius, Hinrich: Die Praxis des chinesischen Wirtschaftsrechts. Eine Bestandsaufnahme, in: China aktuell,
Juli 2003, S. 852.
301 Scheil / Gargulla / Schröder / Riemenschneider: Vertragsgesetz der Volksrepublik China, a.a.O., S. 12.
96
Bauvertrag (Kap. 16) eingeht. Das 'Herzstück des neuen Vertragsgesetzes'302 ist indes in Kapitel
7 zu finden, welches sich mit der Haftung bei Vertragsverletzungen auseinandersetzt.
Dieser Haftung kommt deshalb ein so hoher Stellenwert zu, weil diese die beteiligten Parteien,
unter Androhung von Sanktionen bei Nichtbeachtung, zur Einhaltung der vertraglichen
Bestimmungen, drängt. Erst die Haftungsansprüche machen das Schließen autonomer Verträge
– was ja wiederum ein Kernelement der Marktwirtschaft ist – sinnvoll. Insgesamt umfasst
das Vertragsgesetz 428 Artikel, wobei Artikel 1 einmal mehr die mit dem Gesetz verbundenen
Basisintentionen beschreibt und dabei wie eine Vielzahl anderer chinesischer, ökonomisch
relevanter Rechtsnormen den Fortschritt der sozialistischen Entwicklung bzw. Modernisierung
betont:
'This Law is formulated with a view to protecting the lawful rights and
interests of the parties to contracts, maintaining the social economic order
and promoting the progress of the socialist modernization drive.'303
Für ausländische Unternehmen mit geschäftlichen Ambitionen in der VRCh ist es zumeist
besonders wichtig, Rechtssicherheit als eine Art kalkulierbare Basis für ihre Tätigkeiten vorzufinden.
Genau dies ist im 'Reich der Mitte' jedoch noch nicht vollständig gewährleistet und
so kommt es manchem Unternehmer entgegen, dass die Anwendung chinesischen Rechts
nicht zwingend bei allen wirtschaftlich relevanten Verträgen mit chinesischen Geschäftspartnern
vorgegeben ist. Auf chinesisches Recht festgelegt ist man allerdings bei Miet- und Serviceverträgen,
bei innerchinesischen Kaufverträgen sowie bei gesellschaftsrechtlichen Gründungen.
304 Dabei kann vielfach – auf freiwilliger Basis – auf Musterverträge zurückgegriffen
werden, so z.B. auf einen Muster-Joint Venture Vertrag, welcher dann für gewöhnlich
noch durch individuelle Zusatzvereinbarungen ergänzt wird.305
Nicht zwingend auf chinesisches Recht festgelegt ist man beispielsweise bei internationalen
Kaufverträgen oder bei Verträgen über Technologietransfer. Dabei ist es stets Verhandlungssache,
sich entsprechend zu einigen. Um hier eine gewisse Neutralität gegenüber allen Vertragspartnern
zu gewährleisten, empfiehlt sich eine Vereinbarung auf das Recht eines 'neutralen'
Staates. In der Praxis finden dabei oftmals schweizer, deutsches, amerikanisches, britisches,
hongkonger, singapurer oder UN-Kaufrecht Anwendung. Eine diesbezüglich im Jahre
302 Fischer, Isabel / Zou, Hairong: Haftung aus Vertragsverletzung, in: Shao, Jiandong / Drewes, Eva (Hg.):
Chinesisches Zivil- und Wirtschaftsrecht. Ausgewählte Rechtsgebiete, dargestellt im Vergleich zum deutschen
Recht, Mitteilungen des Instituts für Asienkunde 346, Hamburg 2001, S. 33.
303 'Contract Law of the People’s Republic of China', Art. 1.
304 Vgl. Julius: Die Praxis des chinesischen Wirtschaftsrechts, a.a.O., S. 852 f.
305 Vgl. Meng: China für mittelständische Unternehmen, a.a.O., S. 131.
97
2003 durchgeführte Befragung ergab, dass internationale Anwaltskanzleien zumeist von Vereinbarungen
in chinesischem Recht abraten, wohingegen deren chinesische Kollegen eben
dies zumeist empfehlen. Ein Argument gegen chinesisches Recht ist die Tatsache, dass die
meisten ausländischen Unternehmen nur wenig Kenntnisse desselben haben. Dies gilt insbesondere
für kleinere Firmen, welche für gewöhnlich über keine eigene Rechtsabteilung verfügen.
Weiter spricht gegen chinesisches Recht, dass dieses im Gegensatz zu einer Vielzahl
westlicher Rechtssysteme noch kein gewachsenes Recht darstellt, gerichtliche Entscheidungen
also nur selten vorhersehbar sind. Über einen Mangel an Präzedenzfällen hinaus ist hier
auch noch eine nur sehr geringe Publizität derselben zu beklagen. Dies wiederum trägt nicht
dazu bei, die trotz kontinuierlicher Fortschritte nach westlichem Verständnis noch immer bestehenden
Ungenauigkeiten der rechtlichen Regelungen in China zu reduzieren. Darüber hinaus
ist zu bedenken, dass die Rechtswahl auch mit der Wahl des Gerichtsstandes verknüpft
ist. Dies bedeutet konkret, dass bei einer Vereinbarung auf chinesisches Recht im Konfliktfall
für gewöhnlich auch vor chinesischen Gerichten, deren Entscheidungsprozesse wiederum
noch relativ untransparent sind, verhandelt wird. Trotzdem empfehlen chinesische Anwaltskanzleien
zumeist, sich auf deren nationales Recht festzulegen. Sie begründen dies vor allem
dadurch, dass ein ausländisches Unternehmen einen Prozess vor einem ausländischen Gericht
oder Schiedsgericht zwar leichter gewinnen mag, die Vollstreckung eines solchen Urteils in
China jedoch oftmals problematisch sei. Hinzu kommt noch ganz einfach der finanzielle Aspekt,
welcher vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen durchaus von Relevanz
ist. Insgesamt – das hat die Studie von 2003 ergeben – wird die Frage der Rechtswahl von
Unternehmern wie Rechtsanwälten mittlerweile jedoch nicht mehr als so entscheidend angesehen,
wie dies vor einigen Jahren noch der Fall gewesen ist.306 Dies lässt sich sicherlich auch
auf die an westlichen Standards orientierte, kontinuierliche Fortentwicklung des chinesischen
Rechtssystems zurückführen, welche jedoch – dies ist zu betonen – noch keineswegs abgeschlossen
ist.
3.2 Ablauf der Vertragsverhandlungen
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen kommt es in China aus der Sicht westlicher Geschäftsleute
zu einer Vielzahl primär kulturell-gesellschaftlich bedingter Besonderheiten. Bereits
die Grundverständnisse über die Bedeutung eines Vertrages weichen hier deutlich voneinander
ab. Ist ein solcher nämlich für einen westlichen Unternehmer eine zwingend einzu-
306 Vgl. Julius: Die Praxis des chinesischen Wirtschaftsrechts, a.a.O., S. 852 f.
98
haltende Verpflichtung, so versteht sein chinesischer Partner diesen oftmals nur als 'Beweis
für das gegenseitige Vertrauen der Geschäftspartner, und der Vertrag ist die Grundlage weiterer
Verhandlungen.'307 Chinesen betrachten Verträge dabei insgesamt eher als etwas Flexibles
und messen dem darin enthaltenen reinen Wortlaut keinen allzu hohen Wert bei. Somit kann
es auch selbstverständlich jederzeit zu umfangreichen Nachverhandlungen kommen, welche
gerne auch nur mündlicher Natur sein dürfen. Dies – so die in Shanghai ansässige Rechtsanwältin
Daentzer – sei für Ausländer allerdings keineswegs zu empfehlen, da eine eventuelle
juristische Durchsetzung einer vertraglichen Bestimmung in China offiziell nur bei Hinterlegung
und Registrierung derselben bei den Behörden realisiert werden kann. Hinzu kommt der
ganz praktische Aspekt, dass beispielsweise ein auf 50 Jahre angelegtes Joint Venture in dieser
Zeitspanne schon altersbedingt einer gewissen personellen Fluktuation unterworfen ist.
Dies bedeutet wiederum, dass ein solches Unternehmen auch personenunabhängig funktionieren
muss und somit eine schriftliche Fixierung der Vertragsinhalte – einschließlich der nachverhandelten
Punkte – unbedingt erfolgen sollte.308
Weiter charakteristisch für die chinesische Verhandlungsführung sind ständige Essenszeremonien,
um den Geschäftsgesprächen eine aufgelockerte Atmosphäre zum näheren privaten
Kennenlernen der Beteiligten zu geben.309 Dies geschieht vor allem auch aus der chinesischen
Überzeugung heraus, dass persönliche und geschäftliche Kontakte unumgänglich zusammen
gehören.310 Zudem legen Chinesen innerhalb der Gesprächsrunden großen Wert auf hochrangige
Verhandlungspartner, da dies die gegenseitige Wertschätzung offenbare. Darüber hinaus
versucht man, möglichst viele Punkte in einer relativ kommunikativen Art zu lösen.311
Schließlich soll – dem konfuzianischen Harmonieverständnis entsprechend – keiner der Beteiligten
sein Gesicht verlieren.
3.3 Vertragserfüllung
Das eindeutige Hauptproblem ausländischer Lieferanten in puncto streitiger Auseinandersetzungen
sind deutlich verspätete Zahlungseingänge. Zwar werden Schulden seitens der chinesischen
Kunden mittlerweile praktisch ausnahmslos beglichen, dies jedoch oftmals nicht in-
307 Kuhn / Ning / Shi: Markt China, a.a.O., S. 91.
308 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
309 Vgl. Julius: Die Praxis des chinesischen Wirtschaftsrechts, a.a.O., S. 855.
310 Vgl. Kuhn / Ning / Shi: Markt China, a.a.O., S. 91.
311 Vgl. Julius: Die Praxis des chinesischen Wirtschaftsrechts, a.a.O., S. 855.
99
nerhalb der vereinbarten Zahlungsziele. In westlichen Geschäftskreisen übliche Verzugszinsen
oder Vertragsstrafen werden indes in China zumeist nicht veranschlagt. Der Hauptgrund
für diese Zahlungsverzögerungen liegt offenbar in Liquiditätsengpässen der chinesischen Unternehmen,
welche häufig erst zahlen bzw. zahlen können, wenn sie ihrerseits ihr Produkt
verkauft haben. Staatsunternehmen wird dabei eine bessere Zahlungsmoral als Privatunternehmen
attestiert. Wo durchsetzbar, kann deutschen bzw. generell ausländischen Lieferanten
mit chinesischen Kunden empfohlen werden, nur gegen Vorkasse oder Zahlungen bei Teilerfüllung
zu arbeiten. Auf diese Art lassen sich Streitigkeiten zur Beschleunigung des Zahlungseingangs
wirkungsvoll vermeiden. Zweithäufigstes Problem ausländischer Unternehmen
mit chinesischen Geschäftspartnern ist die Nichterfüllung vereinbarter Qualitätsstandards.
Hierbei misst man allerdings – teilweise nachvollziehbar – mit zweierlei Maß: So wird von
deutschen und anderen ausländischen Lieferanten im Allgemeinen aufgrund der höheren Warenpreise
ein exakteres Einhalten der Qualitätsanforderungen erwartet, als dies bei den chinesischen,
ähnliche Produkte günstiger anbietenden, Unternehmen der Fall ist. Ähnlich verhält
es sich auch bei der Termintreue. Laut der 2003 durchgeführten Studie von Hinrich Julius gesteht
man hier den ausländischen Lieferanten praktisch keinerlei Verzüge zu, wünscht sich
diesen Aspekt jedoch von der Gegenseite etwas flexibler gehandhabt. Hierbei gilt allerdings
anzumerken, dass es mittlerweile primär ausländische Unternehmen sind, welche Probleme
mit der Einhaltung von Terminen haben.312 Dieses Phänomen kann dadurch begründet werden,
dass inzwischen eine Vielzahl westlicher Unternehmen um Aufträge in China konkurriert
und sich dabei mit außerordentlich kurzen Lieferzeiten teilweise waghalsig unterbietet, um
dem enormen konsumtiven wie investiven Nachholbedarf gerecht zu werden und um von diesem
letztendlich finanziell profitieren zu können.
4. Rechtsverfolgung
Ein in juristischen Belangen unterstützender Mechanismus für Privatpersonen, Unternehmen
oder Organisationen in ihren juristischen Belangen stützender Mechanismus, wie zum Beispiel
eine Rechtsschutzversicherung, ist in China bislang praktisch unbekannt. Dies liegt daran,
dass der nach wie vor die chinesische Gesellschaft prägende Konfuzianismus vorgibt, keiner
der an einer gemeinsamen Beziehung – gleich welcher Art – Beteiligten solle im Konfliktfall
sein Gesicht verlieren. Genau dies sei jedoch bei einem Gang vor Gericht stets der Fall
312 Vgl. ebd., S. 856 f.
100
und somit keinesfalls wünschenswert.313 Bedingt durch ein fortschreitendes Verschwinden
derlei traditioneller Werte im chinesischen Geschäftsleben ergeben sich zwar mittlerweile
mehr und mehr vor Gericht zu entscheidende Streitfälle, trotzdem können im 'Reich der Mitte'
nach wie vor drei verschiedene Arten der juristischen Konfliktlösung in einer gewissen
Konstanz beobachtet werden. Folgendes Schaubild soll diese Dreiteilung verdeutlichen.
Darstellung 3: Möglichkeiten der juristischen Konfliktlösung in der VRCh
(Quelle: Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 453.)
Gemäß dem obigen Schaubild können juristische Konflikte zwischen Geschäftspartnern in der
VRCh mit oder ohne Drittwirkung gelöst werden. Zudem wird unterschieden zwischen Lösungen
von innen und von außen. Die hierbei einzig denkbare, sich von innen und ohne Drittbeteiligung
ergebende Vorgehensweise, besteht in ergebnisorientierten Verhandlungen zwischen
den unmittelbar Beteiligten. Ist dies jedoch nicht möglich und es erfolgt eine Drittbeteiligung,
dann kann entweder über ein Schlichtungsverfahren immerhin noch eine sich von au-
313 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Streitigkeiten
Privat-Verhandlungen Drittbeteiligung
Lösung durch
Dritte Partei versucht
Streitende zu freiwilliger
Einigung zu
bringen, macht nur
Vorschläge.
Dritte Partei wird von
Schiedsparteien ausgewählt,
sie entscheidet
mit bindender
Wirkung.
Weder Verfahren noch
Ergebnis freiwillig.
Schlichtung Schiedsgerichtsbarkeit Zivilprozess
101
ßen ergebende Entscheidung verhindert werden, oder aber man unterwirft sich tatsächlich einem
rechtlich bindenden Urteil eines Schieds- oder Zivilgerichts. War gemäß dem chinesischen
Vertragsgesetze bis vor einigen Jahren noch eine Art Stufenfolge dieser Lösungsmechanismen
– also von Verhandlung zu Schlichtung über Schiedsverfahren bis hin zum Zivilprozess
– vorgesehen,314 so zeigt sich das Vertragsgesetz aus dem Jahre 1999 hier wesentlich
flexibler und somit letztlich zielorientierter. Der dabei maßgebliche Artikel 128 lautet folgendermaßen:
'The parties may settle their disputes relevant to the contract through
conciliation or mediation. The parties may, if unwilling to settle their
disputes through conciliation or mediation or failing in the conciliation
or mediation, apply to an arbitration institution for arbitration according
to their arbitration agreement. The parties to a contract involving foreign
interests may, according to their arbitration agreement, apply for arbitration
to a Chinese arbitration institution or other arbitration institutions. If
there is no arbitration agreement between the parties or the arbitration
agreement is null and void, they may bring a lawsuit before the people's
court. The parties shall perform the court judgments, arbitration awards
or mediation documents with legal effectiveness. In case any refusal in
respect to the performance, the other party may request the people's
court for execution.'315
Der Artikel zeigt, dass es den streitenden Parteien mittlerweile freigestellt ist, wie sie ihren
Konflikt lösen möchten. Dies bedeutet, man ist nicht mehr dazu angehalten, sich nach bestimmten
Abfolgen von Lösungsmechanismen zu richten, sondern kann diese der eigenen
Entscheidung nach selbständig bestimmen. Sinn und Zweck dieser Wahlmöglichkeit dürfte
primär eine zügige Streitlösung sein, welche sich nunmehr gerade aus einer potentiell geringeren
Zahl von Beteiligten ergeben sollte. Zudem deutet diese flexiblere und somit auch pragmatischere
Vorgehensweise darauf hin, dass die juristischen Methoden zur Konfliktbereinigung
innerhalb der VRCh mittlerweile einem gewissen Wandel unterworfen sind. Das eingangs
bereits beschriebene und sich aus dem Konfuzianismus ableitende Prinzip des Gesichtwahrens
dominiert mittlerweile nicht mehr so deutlich über die von außen durch Schieds- oder
Zivilgericht herbeigeführte Entscheidung. Vielmehr handelt es sich nun um gleichberechtigte
Formen der Konfliktlösung,316 was wiederum eine Assimilation an westliches Gedankengut
bedeutet. Im Folgenden soll kurz auf die über eine Drittbeteiligung erfolgenden Vorgehensweisen
Schlichtung, Schiedsverfahren sowie Zivilprozess eingegangen werden.
Shanghai, 14.4.2003.
314 Vgl. Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 454.
315 'Contract Law of the People’s Republic of China', Art. 128.
316 Vgl. Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 454 f.
102
4.1 Schlichtung
Der chinesischen Rechtswissenschaft nach definiert sich 'Schlichtung' vor allem dadurch,
dass die streitenden Parteien '‚durch Vermittlung und Überzeugung zu gegenseitiger Verständigung
veranlasst werden‘'317. Dabei erfolgt insbesondere die Lösung von Rechtsstreitigkeiten
des Alltags primär durch dieses Instrumentarium, wobei noch eine Differenzierung
zwischen Volksschlichtung und behördlicher Schlichtung zu erfolgen hat. Bei einer Volksschlichtung
werden sich aus den Dorf- und Stadtbewohnerkomitees rekrutierende Volksschlichtungsausschüsse
aktiv, unter behördlichen Schlichtungen hingegen subsummiert man
administrative und gerichtliche Schlichtungsverfahren. Zudem existiert auch noch die
Schlichtung innerhalb von Schiedsverfahren, welche oftmals auf arbeitsvertragliche Streitigkeiten
sowie bei juristischen Konflikten zwischen Joint Venture Partnern angewendet wird.
Vor allem Auseinandersetzungen letzterer Art erfahren ihre Lösung nicht selten über die
Schiedsregeln der 'China International Economic and Trade Arbitration Commission'
(CIETAC), wobei hier die sog. 'gemeinsame Schlichtung' von besonderer Bedeutung ist. In
einem solchen Fall versucht die Schiedskörperschaft der chinesischen Seite sowie jene des
ausländischen Partners – welche auch die CIETAC sein kann – eine gemeinschaftliche
Schlichtung zu erarbeiten. Erst wenn dieses Vorgehen zu keinem brauchbaren Ergebnis geführt
hat, wird gemäß einer für gewöhnlich vereinbarten Vertragsklausel ein Schiedsgerichtsverfahren
eröffnet. Aufgrund der bereits erwähnten Bedeutung der Schlichtung innerhalb des
konfuzianisch geprägten Kulturkreises kann die VRCh für die Mitte und das Ende der 90er
Jahre folgende beeindruckende Statistik vorweisen: 90 Prozent aller aus wirtschafts- und arbeitsrechtlichen
Verträgen resultierenden sowie 80 Prozent aller außenwirtschaftlichen Streitigkeiten
konnten per Schlichtungsverfahren gelöst werden. Allerdings – auch darauf wurde
bereits hingewiesen – nimmt im 'Reich der Mitte' die Bedeutung des Zivilprozesses, auf
Kosten von Schlichtung und Schiedsverfahren, stetig zu.318
4.2 Schiedsverfahren
Die Regelung des chinesischen Schiedsrechts erfolgt primär im 'Arbitration Law of the People’s
Republic of China'.319 Darüber hinaus ist für Konfliktfälle mit Ausländerbeteiligung
von besonderer Relevanz, dass die VRCh 1987 der UN-Konvention zur Vollstreckung inter-
317 So Xu Ping: Tiaojie (Schlichtung), Zhongguo dabaike quanshu, Faxue ('Chinesische Enzyklopädie, Rechtswissenschaft'),
S. 589, zitiert bei: ebd., S. 457.
318 Vgl. ebd., S. 457-461.
319 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 194.
103
nationaler Schiedssprüche beigetreten ist. Somit sind die Schiedssprüche internationaler Handelskammern,
wie beispielsweise Stockholm, Zürich oder Paris, auch in China durchsetzbar
geworden.320 Insbesondere zur Realisierung von Schiedsverfahren und Schlichtungen bei europäisch-
chinesischen Handelsstreitigkeiten existiert seit 1987 das 'Hamburg-Beijing Conciliation
Centre'.321 Zum besseren Verständnis der Bedeutung von Schiedsgerichten ist klarzustellen,
dass deren Intention nicht etwa im Schließen von Kompromissen liegt, sondern in der
tatsächlichen Entscheidungsfindung. Es handelt sich bei ihnen um private Gerichte, welche
zivile Rechtsstreitigkeiten anstelle von staatlichen Gerichten regeln. Somit sind Schiedsgerichte
aus dem klassischen Justizwesen herausgelöst.322
Für Schiedsverfahren mit Auslandsbezug werden in der VRCh – sofern sich die Konfliktparteien
nicht auf eine in einem Drittland angesiedelte Instanz verständigt haben – insbesondere
zwei Schiedsgerichte in Anspruch genommen. Dies sind je nach Sachlage entweder die 'China
Maritime Arbitration Commission' (CMAC) oder die bereits im Zusammenhang mit dem
Schlichtungsverfahren genannte, noch weit öfter in Anspruch genommene, CIETAC. Wurde
ausländischen Geschäftsleuten bis vor ein paar Jahren aus mehrerlei Gründen noch empfohlen,
CIETAC-Schiedsverfahren zu umgehen,323 so gelten diese mittlerweile bedingt 'durch
ihre internationale Struktur und ihre Unabhängigkeit von lokalen Einflüssen'324 als relativ
neutrales Entscheidungssystem. Letztere genannten, lokalen Einflüsse offenbarten sich in der
Vergangenheit insbesondere auch in der oftmaligen Parteinahme der für die Vollstreckung
von Schiedssprüchen bis 1995 ausschließlich zuständigen regionalen Volksgerichte. Seit jenem
Jahr jedoch sind diese Volksgerichte verpflichtet, Anträge auf Aufhebung oder Vollstreckung
eines Schiedsspruchs an institutionell höhere Volksgerichte weiterzuleiten, so dass der
Gefahr eines lokalen Protektionismus wirksam begegnet werden kann. 'China [hat] damit die
weltweit strengsten Kontrollen in diesem Bereich eingeführt [.].'325
Die konkrete Vorgehensweise für einen Prozess vor der CIETAC sieht folgendermaßen aus:
Um überhaupt ein Schiedsverfahren einleiten zu können, muss der zwischen den Geschäftspartnern
geschlossene Vertrag eine entsprechende Schiedsgerichtsklausel zur Konfliktrege-
320 Vgl. Ostasiatischer Verein: Wirtschaftshandbuch, a.a.O., S. 140; Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin
und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai, Shanghai, 14.4.2003.
321 Vgl. Meng: China für mittelständische Unternehmen, a.a.O., S. 132.
322 Vgl. Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 455.
323 Vgl. Meng: China für mittelständische Unternehmen, a.a.O., S. 134.
324 bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 196.
325 Ebd., S. 202.
104
lung beinhalten.326 Der chinesische Part bevorzugt hierbei zumeist eine Vereinbarung auf die
CIETAC, der ausländische Part hingegen die Festlegung auf einen neutralen Schiedsgerichtsort.
In diesem Zusammenhang ist allerdings zu berücksichtigen, dass über die bereits beschriebene
positive Entwicklung im Rahmen der Vollstreckung der CIETAC-Urteile hinaus
bei Anwendung internationaler Verträge auch ausländische Schiedsrichter ausgewählt werden
können,327 was wiederum sicherlich zur Objektivität dieser Instanz beiträgt. Ein weiterer Unterschied
zwischen Schiedsgerichtsverfahren und Zivilprozess in der VRCh besteht darin,
dass bei Ersterem eine Vertretung durch ausländische Rechtsanwaltskanzleien gestattet ist, bei
Letzterem jedoch nicht.328
Im Verfahren vor der CIETAC wählt zuerst der Kläger aus der Richterliste einen Schiedsrichter
und zahlt eine streitwertabhängige Schiedsgebühr. Daraufhin muss sich auch der Klagegegner
für einen Schiedsrichter entscheiden, worauf schließlich noch gemeinsam der üblicherweise
als Obmann fungierende dritte Schiedsrichter benannt wird. Eine mündliche Verhandlung
ist nicht zwingend vorgesehen, muss jedoch bereits bei Forderung durch eine Konfliktpartei
stattfinden. So lange noch kein Schiedsspruch ergangen ist, besteht immer die
Möglichkeit zur Schlichtung, d.h. zu einem Vergleich. Haben die Richter jedoch erst einmal
einen Schiedsspruch gefällt, dann ist dieser für gewöhnlich endgültig und bindend. Somit –
dies ist der bedeutsamste Unterschied zu einem Zivilprozess – existiert innerhalb eines
Schiedsverfahrens nur eine Instanz.329
4.3 Zivilprozess
Der Zivilprozess, welcher der Regelung ziviler Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten
dient, gilt gemäß der Vorstellung des chinesischen Gesetzgebers – größtenteils bedingt durch
die konfuzianische Prägung – als das letzte Mittel juristischer Konfliktlösung. Insbesondere
bei Betrachtung spezialgesetzlicher Normen wird deutlich, dass in der VRCh vor einer prozessualen
Angehensweise oftmals noch eine Beilegung des Streitfalls über eine administrative
Entscheidung gesucht werden soll. Die Rolle der Verwaltung im Rahmen der Rechtsprechung
erfährt in der VRCh somit eine weit intensivere Ausprägung, als dies beispielsweise in
Deutschland der Fall ist. Eine klare Gewaltenteilung kann der VRCh somit nicht attestiert
326 Vgl. ebd., S. 196.
327 Vgl. Julius: Die Praxis des chinesischen Wirtschaftsrechts, a.a.O., S. 858.
328 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
105
werden, zeigt das Beispiel doch den potentiellen Einfluss der exekutiven auf die judikative
Gewalt. 'Schadensbegrenzend' ist hier jedoch anzufügen, dass – sofern eine Regelung durch
administrative Stellen nicht erfolgreich sein sollte – praktisch jeder Fall letztlich noch in ein
zivilgerichtliches Verfahren überführt werden kann.330
Zivilgerichtliche Streitigkeiten werden in der VRCh vor den sog. 'Volksgerichten' verhandelt.
Innerhalb der Struktur dieser Volksgerichte existieren vier verschiedene Ebenen. Deren
niedrigste besteht in den unteren Volksgerichten, welche auf Bezirks- und Städteebene angesiedelt
sind. Sie fungieren für gewöhnlich als erste Entscheidungsinstanz innerhalb der Rechtsprechung,
können einen Fall bei besonderer Brisanz auf Antrag jedoch auch sofort eine Ebene
nach oben, d.h. an die mittleren Volksgerichte, überführen. Diese mittleren Volksgerichte
unterstehen unmittelbar den Provinzregierungen. Sie können entweder als Berufungs- und
somit zweite Instanz, oder aber – wie erwähnt – auch als erste Instanz bei bedeutsameren Fällen
aktiv werden. Ihnen übergeordnet findet man ca. 30 der direkten Kontrolle der Zentralregierung
unterworfene höhere Volksgerichte, welche wiederum als Berufungsinstanz für Urteile
der unteren Gerichte sowie als erste Instanz bei äußerst bedeutsamen Fällen dienen. Ganz
oben in der Hierarchie des chinesischen Zivilgerichtswesens steht der Oberste Volksgerichtshof.
Dieser fungiert als Berufungsinstanz für Urteile und Entscheidungen der höheren und besonderen
Volksgerichte. Darüber hinaus kann er in bestimmten, legislativ angeordneten, Fällen
auch erste und zugleich letzte Instanz sein.331 Dabei ist noch anzufügen, dass man in der
VRCh – anders als beispielsweise in Deutschland – nur ein einziges Mal in Berufung gehen
kann. Dies bedeutet konkret, dass eine in zweiter Instanz getroffene Entscheidung unanfechtbar
und somit absolut bindend ist. Weitere Prozessgrundsätze sind die sog. 'Dispositionsmaxime',
wonach die in Konflikt geratenen Parteien über die Anregung und Weiterführung eines
Prozesses selbst entscheiden sowie der sog. 'Verhandlungsgrundsatz', welcher die Parteien
zur selbständigen Beschaffung und Vorlage von Tatsachen und Beweisen verpflichtet.332
Für ausländische Unternehmen in der VRCh etwas unangenehm erweist sich die Tatsache,
dass ausländischen und somit eben auch deutschen Anwaltskanzleien keine unmittelbare Tätigkeit
vor Gericht gestattet ist. Offiziell dürfen diese gar nur beratend – und dies noch nicht
einmal in chinesischem Recht – wirken und über internationales- wie über ihr Heimatrecht
informieren. Dass sich diese Kanzleien trotzdem mit chinesischem Recht befassen, sei den
329 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 197-200.
330 Vgl. Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 461 f.
331 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 189.
106
Behörden jedoch durchaus bekannt. Dies werde allerdings toleriert, da es sonst zu einer Abschreckung
ausländischer Investoren kommen würde. In der Praxis suchen sich ausländische
Anwälte chinesische Partnerkanzleien, welche dann – gecoacht aus dem Hintergrund – für sie
und ihre Klienten offiziell vor Gericht auftreten.333
Oftmals weit problematischer als die Gerichtsverfahren selbst erweist sich jedoch die Vollstreckung
einzelner, durch die Gerichte getroffener, Entscheidungen. Diese müssen vom Gericht
erster Instanz durchgesetzt werden,334 d.h. generell gilt auch bei der Vollstreckung der
Grundsatz 'Gerichtsstand am Ort des Beklagten'335. Genau dies offenbart sich in China jedoch
oft als Problem, weil Unternehmer und Behörden aus einer Region vielfach enge Beziehungen
miteinander pflegen und es somit zu einer Art Lokalprotektionismus – in diesem Fall
sichtbar anhand eines nicht korrekt vollstreckten Gerichtsurteils – kommen kann.336 In den
großen Städten ist man gegen derlei Methoden noch am ehesten gewappnet, je weiter man
sein Problem jedoch 'auf’s Land hinausträgt', desto wahrscheinlicher erfährt man eine unfaire
Handhabung seines Anliegens.337 Eine neuere Erhebung unter deutschen und chinesischen
Rechtsanwälten sowie deutschen in der VRCh tätigen Unternehmen hat diesbezüglich ergeben,
dass nicht etwa das Vollstreckungsrecht, sondern eben vielmehr die tatsächliche Umsetzung
desselben als Problem zu verstehen ist. Neben dem genannten Lokalprotektionismus
liegt dies beispielsweise daran, dass verklagte und schließlich verurteilte Staatsunternehmen
oftmals insolvent sind und bei diesen somit 'nichts zu holen' ist. Darüber hinaus gäbe es eine
Menge kleinerer Privatunternehmen, welche sich alle paar Jahre gesellschaftsrechtlich umorganisiert
und aufgliedert, um somit ihr vorhandenes Kapital vor einer rechtswirksamen Urteilsvollstreckung
in Sicherheit zu bringen. Die letztgenannten zwei Fälle verdeutlichen zudem,
dass in China bislang kein wirklich praktikables Insolvenzrecht existiert. Die Regierung
in Beijing hat dies mittlerweile als Problem erkannt und Maßnahmen zur Behebung desselben
eingeleitet.338
332 Vgl. Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur, a.a.O., S. 463.
333 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
334 Vgl. bfai: Rechtstipps für Exporteure VR China, a.a.O., S. 191.
335 Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
336 Vgl. Kuhn / Ning / Shi: Markt China, a.a.O., S. 93.
337 Vgl. Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath in Shanghai,
Shanghai, 14.4.2003.
338 Vgl. Julius: Die Praxis des chinesischen Wirtschaftsrechts, a.a.O., S. 859 f.
107
4.4 Fazit Rechtsverfolgung
Noch gegenwärtig besitzt der Konfuzianismus und das mit ihm verbundene Prinzip der Vermeidung
des Gesichtverlusts im Rahmen der Rechtsverfolgung innerhalb der VRCh große
Bedeutung. Die Intensität dieses Stellenwertes ist allerdings eindeutig abnehmend. Dies geht
u.a. aus dem Vertragsgesetz von 1999 hervor, welches den Vertragsparteien eine bis zu jenem
Zeitpunkt abverlangte Stufenfolge in den einzelnen Methoden der Rechtsverfolgung nicht
mehr vorschreibt. Somit besteht nunmehr für die in Konflikt Geratenen die Möglichkeit, sich
wesentlich pragmatischer und zielorientierter unmittelbar auf Schlichtung, Schiedsverfahren
oder Zivilprozess einzulassen. Soweit sollte es allerdings nur dann kommen, wenn eine Einigung
im Rahmen von Verhandlungen nicht mehr möglich scheint.
Der Vorgang und das Resultat der Schlichtung zeichnen sich dadurch aus, dass die streitenden
Parteien durch Drittwirkung über Vermittlung und Überzeugung zu wechselseitigem Verständnis
gebracht und somit eine für beide Seiten gütliche Einigung erwirkt werden kann. Die
Schlichtung gilt in China als der primäre Konfliktlösungsmechanismus, hierbei wird insbesondere
zwischen Volks- (dabei werden sich aus den Dorf- und Stadtbewohnerkomitees rekrutierende
Volksschlichtungsausschüsse tätig) und behördlicher Schlichtung (administrative
und gerichtliche Schlichtungsverfahren) differenziert. Darüber hinaus besteht vor allem bei
arbeitsvertraglichen Streitigkeiten sowie bei juristischen Konflikten innerhalb von Joint Ventures
die Möglichkeit, Schlichtungen noch im Rahmen von laufenden Schiedsverfahren zu
erwirken.
Derlei Schiedsverfahren unterscheiden sich von Schlichtungen vor allem dadurch, dass sie zu
einer definitiven Entscheidungsfindung und nicht etwa zum Erwirken von Kompromissen
dienen. Schiedsgerichte sind somit aus der staatlichen Organisation herausgelöste private Gerichte
zur Regelung ziviler Rechtsstreitigkeiten. Ihre Entscheidungen sind für die Konfliktparteien
bindend, eine Option auf Berufung besteht im Gegensatz zum Zivilprozess nicht. Joint
Ventures wird empfohlen, sich vertraglich über eine Schiedsklausel auf ein bestimmtes
Schiedsorgan zu einigen. Dabei können durchaus internationale Handelskammern bemüht
werden, ein Verfahren vor der CIETAC gilt mittlerweile jedoch auch als ziemlich zuverlässig.
In diesem Zusammenhang spielt insbesondere die Vollstreckung der Schiedssprüche eine herausragende
Rolle, schließlich gelten in der VRCh diesbezüglich die weltweit strengsten Vorschriften.
Darüber hinaus, vor allem für ausländische Unternehmen, vorteilhaft an einem
108
Schiedsverfahren ist die Tatsache, dass hier im Gegensatz zum Zivilprozess ausländische
Rechtsanwälte die Interessen ihrer Klienten vertreten dürfen.
Der reguläre Zivilprozess vor staatlichen Gerichten – den sog. 'Volksgerichten' – gilt in der
VRCh, bedingt durch die konfuzianische Prägung, nach wie vor als das letzte Mittel juristischer
Konfliktlösung. Sollte es trotzdem so weit kommen, dann existieren vier verschiedene
Gerichtsebenen, deren Zuständigkeiten sich je nach Brisanz eines Falles bzw. als Berufungsinstanz
ergeben. Dabei ist Berufung nur ein einziges Mal möglich, zudem dürfen offiziell bislang
keine ausländischen Rechtsanwälte vor Gericht auftreten. Weitaus problematischer als
die Gerichtsverfahren selbst erweisen sich dabei trotz Besserung noch immer die Vollstreckungen
der getroffenen Entscheidungen. Ein vor allem in den ländlichen Regionen nach wie
vor stark ausgeprägter Lokalpatriotismus sowie ein bislang mangelhaftes Insolvenzrecht
zeichnen hierfür primär verantwortlich.
Bis heute wird in der VRCh der Großteil der (außen-)wirtschaftlichen sowie arbeitsrechtlichen
Streitigkeiten per Schlichtung, also im beiderseitigen Einvernehmen, gelöst. Dies liegt
zum einen am konfuzianischen Hintergrund – schließlich birgt eine gerichtliche Lösung in
diesem Gesellschaftsmodell über den Gesichtsverlust einer Partei immer auch die Gefahr eines
Abbruchs der Geschäftsbeziehungen in sich – zum anderen spielt hier ganz einfach der
Gedanke, Probleme zügig und pragmatisch im gegenseitigen Interesse zu lösen, eine sehr bedeutende
Rolle.
5. Exkurs: Deutsch-chinesische Kooperation im (Wirtschafts-)Rechtsbereich
Das chinesische Zivilrecht erfuhr im 20. Jahrhundert vier Neubegründungen. So wurde 1911
der Entwurf eines Zivilgesetzbuches der Qing-Dynastie vollendet, 1927 schließlich machte
sich die Nationalregierung an die Ausarbeitung eines spezifisch chinesischen Zivilgesetzes.
Das Modell von 1911 orientierte sich klar am deutschen BGB, insbesondere ersichtlich an der
Systematik der fünf dem deutschen System entsprechenden und gleichnamigen Bücher.339
Zudem übernahm man die gesamte Begriffssystematik sowie eine Vielzahl konkreter Begriffe
und teilweise sogar exakt einzelne Paragraphen. Ähnlich verhielt es sich bei der Ausarbeitung
des Modells von 1927. Die dafür zuständige Kommission berücksichtigte bei ihren Arbeiten
339 Die fünf Bücher des seit dem 1.1.1900 geltenden deutschen BGB sind 1. der Allgemeine Teil, 2. das Recht
der Schuldverhältnisse, 3. Sachenrecht, 4. Familienrecht, 5. Erbrecht.
109
eine Vielzahl moderner Zivilrechtssysteme, dabei insbesondere das Schweizerische Zivilgesetzbuch
von 1912, das russische BGB von 1922, das japanische BGB und HGB, das türkische
Obligationenrecht und HGB von 1926, den gemeinsamen französisch-italienischen Entwurf
eines Obligationenrechts von 1927 sowie erneut das deutsche BGB. Wie schon 1911
setzte sich auch diesmal wieder das deutsche Modell durch, was sich insbesondere an der Systematik,
der Begriffsbildung sowie an einer Vielzahl spezieller Paragraphen zeigte.340
Eine Konsequenz der Gründung der VRCh im Jahre 1949 war die Abschaffung sämtlicher bis
zu jenem Zeitpunkt gültiger Gesetze.341 Seit Beginn der Öffnungs- und Reformpolitik Ende
der 70er Jahre schließlich ist der Führung Chinas erneut daran gelegen, ein in sich schlüssiges
und fortschrittliches Zivilrecht zu entwerfen. Dies passiert insbesondere auch mit dem Hintergedanken,
die Rahmenbedingungen für Handel und Direktinvestitionen transparenter und somit
berechenbarer zu gestalten, um potentiellen Wirtschaftspartnern gesicherte rechtliche
Rahmenbedingungen zu bieten. Dabei studiert man erneut westliches und somit auch deutsches
Zivilrecht, d.h. die bereits in der ersten Hälfte des 20 Jahrhunderts erfolgte Rezeption
des seit 1900 gültigen BGB setzt sich weiter fort.342
Bei einem Besuch von Bundeskanzler Schröder in der VRCh im November 1999 vereinbarten
die Regierungen beider Länder eine weitere Intensivierung in der bilateralen rechtlichen Kooperation.
Um diese Absicht zu institutionalisieren, wurde im Juni 2000 von beiden Seiten die
'Deutsch-Chinesische Vereinbarung zu dem Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich'
unterzeichnet. Punkt 3 des Abkommens erläutert die einzelnen, für den Austausch
und die Zusammenarbeit vorgesehen, Rechtsgebiete:
'- Verwaltungsrecht
insbesondere Regelwerke zur Normierung des gemeinsamen Handelns
von staatlichen Organen, zum Schutz der verbürgten Rechte und Interessen
von Bürgern, juristischen Personen und anderen Organisationen
(administrative Genehmigungen, Verwaltungsgebühren, administrative
Durchführung).
- Zivil- und Handelsrecht
insbesondere Regelungen zur Normierung der rechtlichen Beziehungen
der Marktteilnehmer, zur Beilegung von zivil- und handelsrechtlichen
340 Vgl. Shao, Jiandong / Drewes, Eva (Hg.): Chinesisches Zivil- und Wirtschaftsrecht. Ausgewählte Rechtsgebiete,
dargestellt im Vergleich zum deutschen Recht, Mitteilungen des Instituts für Asienkunde 346, Hamburg
2001, S. 13 f.
341 Vgl. Shao, Jiandong: Rezeption des deutschen Zivilrechts im alten China, in: China-Report Nr. 35 vom 15.
Juli 2001, S. 9.
342 Vgl. Shao / Drewes: Chinesisches Zivil- und Wirtschaftsrecht, a.a.O., S. 14 f.
110
Streitigkeiten und zur Gewährleistung der Personen- und Eigentumsrechte
von Bürgern.
- Wirtschaftsrecht
insbesondere Regelungen des Marktes; Vorbeugung gegenüber Risiken
im Finanzbereich; Regelungen, die wegen des zunehmenden Einsatzes
moderner Informations- und Kommunikationstechnologien notwendig
werden.
- Arbeits- und Sozialrecht
insbesondere Regelungen zum Einzug und der Verwaltung der Steuern
(Beiträge) zur Sozialversicherung sowie der Funktionsweise der Sozialversicherungsfonds.
- Regelungen zur Durchführung und Durchsetzung der Gesetze sowie
deren Kontrolle, zum Schutz der verbürgten Rechte und Interessen der
Bürger; Regelungen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und
Korruption.'343
Bei Betrachtung der einzelnen aufgezeigten Rechtsgebiete wird deutlich, dass hier der Fokus
auf unmittelbar wirtschaftsrechtliche sowie auf zumindest wirtschaftsrechtlich relevante
Themen – wenn auch nicht unmittelbar überall so benannt – gelegt wird. Dies lässt einmal
mehr auf die Beispielsfunktion deutschen Zivil- und Handelsrechts für China sowie auf das
Interesse Beijings an die ökonomischen Beziehungen stimulierenden, modern-transparenten
rechtlichen Rahmenbedingungen schließen. Um nun dem Abkommen zur praktischen Umsetzung
zu verhelfen, vereinbarte man im Juni 2001 ein Programm von 18 Projekten, welche
sich in eher kurzfristige Vorhaben der rechtlichen Kooperation sowie in langfristig angelegte
Projekte der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit im Rechtsbereich untergliedern. Hierfür
wurden beispielsweise mehrere bilaterale Symposien über wirtschaftsrechtliche Themen
abgehalten oder aber unmittelbar chinesische Regierungsstellen durch deutsche Spezialisten
beraten. Letztgenannte Beratungstätigkeiten sind jedoch nicht erst seit der Vereinbarung aus
dem Jahre 2000 im Gange, sondern bereits das chinesische Kapitalmarktgesetz, das Gesetz
über das öffentliche Beschaffungswesen, das Konkursgesetz, das Unternehmensgesetz und
schließlich das Gesetz zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen sind seit 1997 mit
deutscher Unterstützung entworfen worden. Darüber hinaus wurde eine Vielzahl von Mitarbeitern
des MOFTEC (heute: Ministry of Commerce, MOFCOM) von deutschen Stellen im
wirtschafts- und außenhandelsrechtlichem Bereich geschult sowie seit 1994 das chinesische
343 'Deutsch-Chinesische Vereinbarung zu dem Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich, Punkt 3,
Text abgedruckt auf der Website des Bundesministeriums der Justiz (http://www.bmj.de), in diesem Fall unter
http://www.bmj.bund.de/frames/ger/themen/internationale_zusammenarbeit/10000527/index.html?sid=0d2cca30
7612d9e3fcf4b7533658a29f (24.10.2003).
111
Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit beraten.344 In diesem Zusammenhang auf wissenschaftlicher
Ebene maßgeblich ist das 1991 an der Universität Nanjing als gemeinschaftliches
Projekt der Universitäten Göttingen und Nanjing gegründete 'Deutsch-chinesische Institut
für Wirtschaftsrecht.' Dabei handelt es sich zum einen um eine Einrichtung zur Ausbildung
chinesischer Studenten im deutschen Zivilrecht, zum anderen wird Forschung zum deutschen
und chinesischen Zivilrecht betrieben.345
Die beschriebenen Entwicklungen machen deutlich, dass das deutsche Zivilrecht und vor allem
auch das in diesem enthaltene Wirtschaftsrecht in China sowohl im wissenschaftlichtheoretischen,
als auch im praktisch-anwendbaren Bereich eine gewisse Vorbildfunktion inne
hat. Dies gilt nunmehr seit dem Entwurf eines Zivilgesetzbuches der Qing-Dynastie aus dem
Jahre 1911 und wurde nur zwischen 1949 und dem Ende der 70er Jahre – bedingt durch die
dogmatische Politik Maos – negiert. Die deutsch-chinesische Kooperation im (Wirtschafts-)
Rechtsbereich hat in den letzten Jahren einen neuen Höhepunkt erreicht und somit zu einer
nachhaltigen Verbesserung der investiv-rechtlichen Rahmenbedingungen in der VRCh beigetragen.
Diese Optimierung des wirtschaftlichen 'Spielfeldes' kann wiederum als einer der
entscheidenden Auslöser der gegenwärtigen konjunkturellen Hochphase im 'Reich der Mitte'
ausgemacht und somit als durchaus bedeutsam erachtet werden.
Nachdem somit einige ökonomische, politische sowie rechtliche Aspekte der deutschchinesischen
Wirtschaftsbeziehungen aufgezeigt worden sind, soll im Folgenden näher auf die
Shanghaispezifischen Faktoren des bilateralen Verhältnisses eingegangen werden. Hierzu gehört
unter anderem eine Auseinandersetzung mit der immens bewegten Geschichte der Stadt
am Huangpu. Diese nämlich ist partiell verantwortlich dafür, dass Shanghai mittlerweile wieder
zum bedeutendsten Wirtschaftsstandort Chinas avanciert ist.
344 Vgl. 6. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in
anderen Politikbereichen. Berichtszeitraum: 1.1.2000 – 31.3.2002, S. 383 f.
345 Vgl. Shao / Drewes: Chinesisches Zivil- und Wirtschaftsrecht, a.a.O., S. 13.
112
V. Die Geschichte Shanghais
1. Shanghai vor seiner Öffnung
Den Namen 'Shanghai', welcher soviel wie 'Über dem Meer' bzw. 'Oberes Meer' bedeutet,
erhielt die Stadt an Huangpu und Suzhou Creek erst im Jahre 1280. Zuvor nannte man sie
schlicht 'Hu', was auf ihre über Jahrhunderte hinweg bedeutsame Rolle als Fischerort schließen
lässt. Das damalige Hu erlangte erstmalig im 10. Jahrhundert n. Chr. eine gewisse Geltung
als Handelshafen, zu jenem Zeitpunkt jedoch noch ausschließlich von Bedeutung für die
Binnenwirtschaft.346 Eine erstmalige historische Erwähnung der Stadt lässt sich etwa auf die
Zeit 220-230 v. Chr. datieren.347
Zwischen dem 14. und 18. Jahrhundert geriet Shanghai über vierzig Mal in ernsthafte Bedrängnis,
sei es durch Naturkatastrophen wie etwa Sturmfluten oder durch über viele Jahre
hinweg die chinesische Küste bedrohende japanische Piratenbanden. Aus letzterem Grund
entschied man sich schließlich im Jahre 1554, eine Stadtmauer zu bauen, welche während den
Wirren der Revolution von 1911 als Zeichen einer neuen Zeit komplett abgerissen wurde. An
ihrer Stelle errichtete man einen breiten Boulevard, weshalb die Lokalisierung des Beginns
der historischen Altstadt heute nicht ganz einfach ist.348
Seit dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts versuchten britische Kaufleute vielfach, neben
dem bis zu jenem Zeitpunkt für den Überseehandel einzig geöffneten chinesischen Hafen
Kanton, auch über andere Städte – wie etwa Shanghai – Zugang zum chinesischen Festland zu
erhalten. Hierbei trat oftmals die bekannte East India Company in Erscheinung, doch auch
unter ihrem Namen stattfindende Missionen scheiterten vorerst kläglich an der starren Haltung
der chinesischen Offiziellen. Zwar existierten damals bereits über Zentralasien einige
Wirtschaftsbeziehungen zwischen dem 'Reich der Mitte' und den okzidentalen Staaten, doch
bewegten sich diese Handelsströme auf einem quantitativ weit geringerem Niveau, als man
sich dies vom Westen her vorstellte. Der Hauptgrund jedoch, weshalb sich China einer Intensivierung
der Handelsgeschäfte versagte, lag im Verlangen der westlichen Staaten nach einer
vollständigen Gleichberechtigung ihrer Händler mit denen des so begehrten potentiellen Partnerstaates.
Das westliche Ausland drängte zu jener Zeit auf eine Art permanentes und durch-
346 Vgl. Staiger, Brunhild: Shanghais politische und kulturelle Entwicklung in historischer Perspektive, in: Institut
für Asienkunde Hamburg / Landeszentrale für politische Bildung, Hamburg (Hg.): Shanghai - Hamburgs
Partnerstadt in China, Hamburg 2002, S. 23.
347 Vgl. Pott, F. L. Hawks: A short history of Shanghai. Being an account of the growth and development of the
international settlement, reprinted from the edition of 1928, Shanghai, AMS Press, New York 1973, S. 2.
113
setzbares Recht, mit China Handel zu treiben. Dieser Forderung konnte jedoch angesichts der
damaligen chinesischen Vorstellung, Güterimporte und der damit verbundene Kapitalabfluss
würden zur Verarmung des Landes beitragen, nicht entsprochen werden.349 Zwar hatte sich
Shanghai bereits bis Ende des ersten Drittels des 19. Jahrhunderts über seine strategisch gute
Lage zwischen Nord- und Südchina im innerchinesischen Küstenhandel etablieren können,
doch war diese Rolle, verglichen mit dem, was die Stadt nach 1842 im Außenhandel an Bedeutung
erlangte, tatsächlich relativ gering.350
2. Opium-Krieg, 'ungleiche Verträge' und Öffnung Shanghais
Im Jahre 1833 wurde durch London das bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Handelsmonopol
der East India Company aufgegeben, was zur Folge hatte, dass sich die chinesische Anti-
Freihandelspolitik nun gegen alle potentiell an China interessierten britischen Kaufleute und
somit auch gegen die britische Krone richtete. Der bald darauf zwischen den zwei Kontrahenten
geführte Opium-Krieg351 (1840-42) wurde schließlich am 29. August 1842 auf einem britischen
Kriegsschiff, welches auf dem Jangtse vor Anker lag, mit der Unterzeichnung des
Vertrages von Nanking (heute: Nanjing) beendet. Dieser Vertrag war der erste einer Reihe
sog. 'ungleicher Verträge', die das Reich der Mitte in der Folgezeit zu seinen Ungunsten mit
den okzidentalen Staaten schließen musste. Er beinhaltete u.a. die Abtretung Hongkongs an
England (Art. 3). Darüber hinaus erzwang er auch die Öffnung von fünf chinesischen Häfen
(namentlich Kanton, Amoy, Ningbo, Fuzhou und eben auch Shanghai) für den Handel mit
britischen Kaufleuten. Bald darauf, im Oktober 1843, erwirkte sich eine britische Delegation
in einem weiteren für diese Zeit im Sinne von 'ungleich' charakteristischen Vertrag die
Meistbegünstigung in handelspolitischen Belangen. Sowohl die Vereinigten Staaten (Juli
1843) als auch Frankreich (Oktober 1844) konnten damals unter Androhung militärischer
Gewalt ähnliche Verträge abschließen. Eine für die Chinesen zu diesem Zeitpunkt noch nicht
abschätzbare Konsequenz aus dem chinesisch-amerikanischen Vertrag war die Exterritorialität,
d.h. US-Staatsbürger unterstanden auch auf chinesischem Boden US-Recht. Dies erschien
348 Vgl. ebd., S. 2/192.
349 Vgl. ebd., S. 4 f.
350 Vgl. Staiger: Shanghais politische und kulturelle Entwicklung, a.a.O., S. 24.
351 Opium war ein zu jener Zeit in beiden Staaten verbotenes Rauschmittel, was die Briten bzw. die East India
Company jedoch nicht daran hinderte, es wegen hohem finanziellem Gewinn illegal von Indien über Kanton
nach China einzuführen. Als die chinesische Regierung daraufhin im Jahre 1840 die britischen Opiumvorräte in
Kanton beschlagnahmen und zum großen Teil vernichten ließ, entschloss sich London zu einer ausgeweiteten
Militäraktion. Den beinahe drei Jahre andauernden Krieg konnte Großbritannien schließlich klar für sich entscheiden.
114
Beijing anfangs nicht allzu bedrohlich, hatte man nämlich aus mangelnder Kenntnis über das
westliche Völkerrecht nicht bedacht, dass jene Exterritorialität auch bedeutete, dass von USBürgern
an Chinesen verübte Verbrechen352 in der Folge ausschließlich amerikanischer Jurisdiktion
unterstanden.353
Auf der Basis des Vertrages von Nanking traf im November 1843 der erste britische Konsul
für Shanghai, George Balfour, ein. Seine praktisch erste bedeutsame Amtshandlung traf er am
14. November, indem er den Hafen von Shanghai für den auswärtigen Handel als geöffnet
erklärte. Unmittelbar darauf verwendete er den Großteil seiner Energie darauf, mit dem lokalen
Machthaber, dem sog. 'Taotai', Vereinbarungen in Hinsicht auf Gebäudeanmietungen für
ausländische Händler zu treffen. Aus diesen insgesamt für Balfour recht erfolgreichen Abmachungen
resultierten im Jahre 1845 die ersten sog. 'Land Regulations', welche als eine Art
Verfassung für das primär durch britische Staatsbürger bewohnte 'International Settlement'
dienten. Diese Land Regulations konnten im Laufe der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
sukzessive zugunsten der Ausländer weiterentwickelt werden. Dies zeigte sich beispielsweise
in der durch den Taotai genehmigten Verschmelzung des International Settlement mit dem
zuvor innerhalb weniger Jahre ohne rechtliche Grundlage errichteten 'American Settlement'.
Hinzu kam noch die, über eigene mit den chinesischen Lokalbehörden ausgehandelte Konditionen
verfügende, seit 1849 bestehende, 'French Concession'. Die Franzosen lehnten es ab,
mit dem International Settlement zu verschmelzen, so dass Shanghai zu jener Zeit quasi aus
drei administrativen Teilen, nämlich der ummauerten Chinesenstadt, dem International Settlement
sowie der French Concession bestand.354
352 Und nicht etwa nur Rechtsstreitigkeiten zwischen den sog. 'Barbaren'.
353 Vgl. Kindermann: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik, a.a.O., S. 32-35.
354 Vgl. Murphey, Rhoads: Shanghai. Key to modern China, Harvard University Press, Cambridge 1953, S. 61-
63.
115
Darstellung 4: Administrative Gliederung Shanghais um 1850
(Quelle: Murphey, Rhoads: Shanghai. Key to modern China, Harvard University Press, Cambridge 1953, S. 62.)
Betrachtet man die Öffnung Shanghais aus ökonomischer Sicht, so ergab sich damals für ausländische
Unternehmen gegenüber den zuvor ausschließlichen Handelsgeschäften mit Kanton
vor allem ein bedeutsamer Vorteil. In Shanghai nämlich, wie auch in den vier anderen durch
die Bestimmungen des Vertrages von Nanking geöffneten chinesischen Vertragshäfen,355 waren
die westlichen Händler nicht mehr auf die sog. 'Cohong', eine Art halbstaatlicher und
oftmals die Ausländer schikanierende und betrügende Handelsdelegierte,356 angewiesen, sondern
konnten sich nun ihre chinesischen Partner selber aussuchen. Dieser Vorzug wurde im
Ausland schnell erkannt, so dass sich bereits bis Ende 1843 elf nicht chinesische Handelshäuser,
welche zuvor meist in Kanton tätig gewesen waren, in Shanghai angesiedelt hatten.357 In
den nächsten Jahren ließen sich auch deutsche Unternehmen in der Stadt an Huangpu und
Suzhou Creek nieder. So gab es bereits 1877, als die bekannten deutschen Handelsketten Carlowitz
& Co. sowie Melchers & Co. in der Hafenstadt Niederlassungen gründeten, 15 deut-
355 Zur Erinnerung: Kanton, Amoy, Ningbo, Fuzhou.
356 Vgl. Kindermann: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik, a.a.O., S. 32.
357 Vgl. Murphey: Shanghai, a.a.O., S. 63 f.
116
sche Firmen vor Ort. Im Jahre 1891 hatten sich 82 deutsche Firmen in China niedergelassen.
Dass davon etwa die Hälfte, nämlich 40, als Sitz Shanghai auswählten, belegt bei Berücksichtigung
der Größe des Landes eindrucksvoll die Präferenz für diesen Standort.358
Die Haupthandelsgüter Chinas zu jener Zeit waren Tee, Seide und Opium. Für Tee und Seide
war Shanghai als Handels- und Versandort insofern ideal, als ein bedeutender Teil der chinesischen
Seidenindustrie relativ nah im Jangtsebecken ansässig war sowie große Teeanbaugebiete
nicht fern lagen. Der Jangtse diente darüber hinaus auch exzellent zum Vertrieb des eingeführten
Opiums, er gewährleistete praktisch eine für Shanghai ausgezeichnete Ausgangslage
in puncto Im- und Export. So verwundert es nicht, dass sich der auswärtige Handel Chinas
sukzessive auf Shanghai konzentrierte. Bereits 1846, also nur drei Jahre nach der Öffnung der
Hafenstadt, wurden bereits 16 Prozent aller chinesischen Exporte über Shanghai abgewickelt.
Für das Jahr 1861 lag diese Zahl bereits bei etwa 50 Prozent. Um 1870 durchliefen 63 Prozent
des wertmäßigen Anteils der gesamten Import-Export-Geschäfte Chinas Shanghai, der ehemalige
Hauptkonkurrent Kanton war in dieser Statistik zu jenem Zeitpunkt auf magere 13
Prozent geschrumpft.359
3. Taiping-Aufstand
Zwischen 1851 und 1864 kam es im Süden und Südosten Chinas zum sog. 'Taiping-
Aufstand'. Die Taipings waren christlich beeinflusst und verbanden in ihrer Ideologie eine
antimandschurische, also gegen die damalige Herrscherdynastie der Mandschu gerichtete,
sowie auf Egalitarismus zielende, Ideologie. Ihren Hauptsitz errichteten sie 1853 nach dessen
Eroberung in Nanking, von wo aus sie und eine mit ihnen im Verbund stehende Gruppe, die
'Gesellschaft der kleinen Schwerter', u.a. versuchten, Shanghai zu erobern. Zwar wurde immer
betont, dass man nicht beabsichtige, die nichtchinesischen Stadtviertel anzugreifen, trotzdem
entschieden sich die westlichen Ausländer schließlich für ein Zusammenwirken mit den
Regierungstruppen, um nicht ihre eigenen so mühevoll erwirkten Privilegien zu gefährden.
Letztendlich konnte der Taiping-Aufstand 1864 durch die Truppen der Dynastie unter Mithilfe
ausländischer Streitkräfte niedergeschlagen werden. Folker Reichert legt dar, dass sich die
358 Vgl. Briessen, Fritz van: Deutsche Institutionen und Persönlichkeiten in China, in: Machetzki, Rüdiger (Hg.):
Deutsch-Chinesische Beziehungen. Ein Handbuch, Institut für Asienkunde, Hamburg 1982, S. 40.
359 Vgl. Murphey: Shanghai, a.a.O., S. 64 f.
117
turbulenten Taiping-Jahre für Shanghai vor allem auf das dortige Verhältnis zwischen Chinesen
und Ausländern auswirkte. Diesbezüglich ermittelt er vier bedeutsame Konsequenzen:360
Erstens waren nach der Besetzung des chinesischen Teils der Stadt durch die Gesellschaft
der kleinen Schwerter wegen des Zusammenbruchs der chinesischen Verwaltungsstrukturen
die Seezölle durch die britischen und amerikanischen Konsuln eingetrieben worden. Dies mag
zwar wesentlich besser als zuvor funktioniert haben, so dass die 'kaiserliche Seezollverwaltung
Shanghai' nach dem Ende des Taiping-Aufstandes allen übrigen maritimen chinesischen
Zollbehörden überstellt und an ihrer Spitze gar ein westlicher Generalinspektor postiert wurde,
doch bedeutete diese 'feindliche Übernahme' im Endeffekt einen weiteren Souveränitätsverlust
für die kaiserliche Dynastie.
Zweitens erwuchs durch die Errichtung des ursprünglich gegen die herannahenden Taiping
gegründeten eigenen Streitheeres der Ausländer in Shanghai eine Art von China abgegrenzter
eigener Staat, welcher die rechtlich nicht unantastbare Existenz von International
Settlement und französischer Konzession zementierte.
Drittens flüchteten während des Taiping-Aufstandes mehrere hunderttausend Chinesen in
die Stadtviertel der Ausländer und verließen diese auch nach der endgültigen Niederschlagung
der Taipings nicht mehr, so dass man sich 1869 in neu gefassten Land Regulations darauf verständigte,
nun auch Chinesen Pachtung und Grunderwerb in diesen Stadtgebieten zu gestatten.
Viertens installierte man, um dem Prinzip der Exterritorialität der Konzessionen, aber
auch der chinesischen Nationalität eines Großteils ihrer Bewohner gerecht zu werden, zwischen
1864 und 1869 einen Gemischten Gerichtshof. Dieser bestand für gewöhnlich aus einem
chinesischen Richter und ein paar ausländischen Beisitzern, wobei die Entscheidungen
Letzterer in der Praxis zumeist maßgeblich waren. Eine Intensivierung dieses Verhältnisses zu
Ungunsten der Chinesen ergab sich im Zeitraum zwischen 1911 und 1930, in welchem die
Ausländer in ihren Konzessionen gar die ausschließliche juristische Oberhoheit über chinesische
Staatsbürger ausübten. Dieser Zustand wurde von vielen Chinesen als weitere nationale
Schmach empfunden, bedeutete er doch einen erneuten Prestigeverlust gegenüber dem okzidentalen
Kulturkreis.
360 Für die folgenden vier Absätze vgl. Reichert, Volker: 'Heimat der Ballen und Fässer'. Grundzüge einer
Stadtgeschichte, in: Englert, Siegfried / Reichert, Folker (Hg.): Shanghai. Stadt über dem Meer, Heidelberger
Bibliotheksschriften 17, Heidelberg 1985, S. 62-64.
118
4. Bedeutung des chinesisch-japanischen Krieges für Shanghai
Von immenser Bedeutung für die ökonomische Entwicklung Shanghais seit Ende des
19. Jahrhunderts waren die Konsequenzen aus dem chinesisch-japanischen Krieg 1894/95. Zu
diesem Krieg kam es vereinfachend gesagt dadurch, dass die Führungen der zwei großen ostasiatischen
Kaiserreiche hinsichtlich des völkerrechtlichen Status des weit kleineren Koreas
deutliche Meinungsverschiedenheiten aufzeigten. Die Auseinandersetzung endete mit einem
deutlichen Sieg für Japan, welcher schließlich mit dem am 17. April 1895 unterzeichneten
Friedensvertrag von Shimonoseki besiegelt wurde.361
In einem im Juli 1896 in Beijing zum Vertrag von Shimonoseki vereinbarten Zusatzprotokoll
sicherte sich Japan das Recht zu, in den geöffneten Vertragshäfen362 Produktionsstätten zu
errichten und zu betreiben.363 Da nun aber die bereits in China etablierten okzidentalen Mächte
im Genuss der sog. 'most-favored-nation treaty agreements'364 waren, übertrugen sich auf
diese automatisch die durch die Japaner erwirkten Rechte. Hawks Pott misst diesen Ereignissen
große Bedeutung bei, wenn er hierzu schreibt: '...this prepared the way for an Industrial
Revolution in China.'365 Somit vollzog sich nach 1896 in ganz China, jedoch vor allem in den
geöffneten Hafenstädten innerhalb der nächsten Jahre ein deutlicher ökonomischer Strukturwandel.
Shanghai entwickelte sich damals von einer reinen Handelsstadt zu einem bedeutenden
Industriestandort. Aufgrund der sich durch die Industrialisierung ergebenden Kapitalansammlung
etablierte sich in der Stadt zusätzlich ein dichtes Bankennetz.366 Rhoads Murphey
betont jedoch, dass die Stadt zu jener Zeit trotz der immensen ausländischen Investitionen und
der politischen Dominanz einiger weniger Westler ihren chinesischen Charakter beibehielt. In
der Folge stellten einheimische Investoren bald einen Grossteil an Kapital und Management,
so dass spätestens um 1920 auch die Mehrzahl der großen Shanghaier Unternehmen in chinesischen
Händen war.367
361 Für eine detaillierte Schilderung der Entstehung und des Verlaufs des Krieges sowie den folgenden Verhandlungen
zwischen China und Japan vgl. Kindermann: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik, a.a.O., S. 67-70.
362 Und somit eben auch in Shanghai.
363 Vgl. Pott: A short history of Shanghai, a.a.O., S. 128.
364 Murphey: Shanghai, a.a.O., S. 24.
365 Pott: A short history of Shanghai, a.a.O., S. 128.
366 Vgl. Staiger: Shanghais politische und kulturelle Entwicklung, a.a.O., S. 28.
367 Vgl. Murphey: Shanghai, a.a.O., S. 24.
119
5. Shanghai und die Revolution von 1911
Zwischen chinesisch-japanischen Krieg und der Revolution von 1911 ereignete sich 1900/01
der sog. 'Boxeraufstand'. Dieser konzentrierte sich zwar auf das nördliche China und vor allem
Beijing, musste jedoch von den ausländischen Bewohnern Shanghais trotzdem als Anzeichen
für ein sich intensivierendes Nationalbewusstsein innerhalb der chinesischen Bevölkerung
gewertet werden.368
Die Revolution brach schließlich am 9. Oktober 1911 aus. Innerhalb weniger Wochen erklärte
eine Stadt nach der anderen ihre Unabhängigkeit und löste sich somit von der Mandschu-
Dynastie. Shanghai schloss sich der Bewegung ohne Kampfhandlung am 4. November 1911
an. Bald darauf, ab dem 18. Dezember desselben Jahres, wurde in der 'Stadt über dem Meer'
eine Friedenskonferenz mit Vertretern Beijings und der Revolutionäre abgehalten, zu welcher
an Heiligabend schließlich auch der zu jenem Zeitpunkt im politischen Exil lebende Sun Yatsen
stieß. Die mit Vollmacht ausgestatteten Gesandten Beijings – sich ihrer praktisch ausweglosen
Situation bewusst – stimmten den Forderungen der bis dato Oppositionellen größtenteils
zu, so dass Sun Yatsen unmittelbar darauf in Nanjing die Republik ausrufen konnte.369
Hawks Pott stellt im Zusammenhang mit der Revolution von 1911 fest, dass Shanghai zum
damaligen Zeitpunkt neben seiner klassisch ökonomischen Bedeutung eine solche auch im
politischen Kontext entwickelt hatte. Die Stadt verhielt sich nämlich – war sie ja von Abgesandten
der okzidentalen Mächte dominiert worden – für gewöhnlich in innenpolitischen Fragen
neutral. Somit wiederum gewährleistete sie relative Sicherheit für politische Flüchtlinge
bzw. Oppositionelle und konnte, wie die Friedenskonferenz im Dezember 1911 zeigte, als
friedlicher und neutraler Verhandlungsort für politische Kontrahenten dienen.370
Für die ausländischen Bewohner Shanghais bestand eine Folge der Revolution darin, dass sich
neuerliche Ausweitungen ihrer Privilegien nun aufgrund des sich immer stärker entwickelnden
chinesischen Nationalismus als äußerst schwierig erwiesen. Denn vor allem in Shanghai
wurde der einheimischen Bevölkerung bewusst, dass man sie seitens der westlichen Ausländer
nur für eine Art Bewohner zweiter Klasse hielt, welche man praktisch willkürlich dominieren
konnte. So gilt Shanghai als Keimzelle des sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts etablie-
368 Für eine detaillierte Schilderung des Boxer-Aufstandes vgl. Kindermann: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik,
a.a.O., S. 85-90.
369 Vgl. Pott: A short history of Shanghai, a.a.O., S. 187 f.
370 Vgl. ebd., S. 188 f.
120
renden chinesischen Nationalismus, verkörpert durch eine 'westlich gebildete Intelligenz, eine
nationale Bourgeoisie und ein modernes Industrieproletariat'371.
6. Shanghai: Erster Weltkrieg und Zwischenkriegszeit
China hatte zwar im August 1917 den Mittelmächten den Krieg erklärt, war jedoch am Ersten
Weltkrieg, einmal abgesehen von den in Versailles offenbarten Streitigkeiten mit Japan über
die ehemaligen deutschen Besitzungen in der Provinz Shandong, nicht intensiv beteiligt gewesen.
372 Trotzdem kann man zumindest im Falle Shanghais von einem ökonomischen Profit
Chinas sprechen, intensivierte sich nämlich zu jener Zeit dessen Außenhandel erneut enorm.
Verantwortlich hierfür waren zwei Entwicklungen. Zum einen war die europäische Wirtschaft
während den Wirren des Krieges nicht mehr so konkurrenzfähig wie zuvor, was dem chinesischen
Export zugute kam, zum anderen sank damals der weltweite Goldpreis, wodurch wiederum
chinesische Importe begünstigt wurden.373
Im Jahre 1920 ereignete sich in Shanghai ein für die Zukunft des Landes sehr bedeutsames
politisches Treffen. Mit Beteiligung ihres später langjährigen Vorsitzenden, Mao Zedong,
wurde unter großer Geheimhaltung die Kommunistische Partei Chinas gegründet. Da sich
kommunistische Parteien für gewöhnlich auf Städte mit viel Industrieproletariat konzentrierten,
stand Shanghai ganz im Mittelpunkt des Interesses der KPCh. 1923 traten sämtliche ihrer
Mitglieder auf Anraten der KPdSU der von Sun Yatsen geführten Nationalpartei, der Guomindang
(GMD) bei, um mit dieser gemeinsam gegen die ungleichen Verträge und die Dominanz
der Ausländer vorzugehen. Entsprechend entwickelten vor allem Mitglieder des linken
Flügels der GMD374 gewerkschaftliche Organisationen und riefen beispielsweise im Mai 1925
von Shanghai aus recht erfolgreich zu landesweiten Demonstrationen gegen die ausländischen
Besatzer auf.375
Sun Yatsen war bereits im März 1925 in Beijing verstorben,376 so dass daraufhin Chiang
Kaishek zum einflussreichsten Führer der GMD wurde. Auf seinem Eroberungsfeldzug von
Kanton aus in den Norden erreichte er mit seinen Kolonnen im März 1927 Shanghai, in wel-
371 Staiger: Shanghais politische und kulturelle Entwicklung, a.a.O., S.30.
372 Vgl. Kindermann: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik, a.a.O., S. 114-117.
373 Vgl. Reichert: 'Heimat der Ballen und Fässer', a.a.O., S. 67 f.
374 D.h. mehrheitlich KP-Mitglieder.
375 Vgl. Reichert: 'Heimat der Ballen und Fässer', a.a.O., S. 69.
376 Vgl. Kindermann: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik, a.a.O., S. 140.
121
chem er die seit der Revolution von 1911 die chinesischen Stadtteile dominierenden Warlords
entmachten wollte. Jedoch kamen ihm die von der KPCh organisierten Shanghaier Arbeitermilizen
ein paar Tage zuvor, so dass diese die Stadt mit Ausnahme der ausländischen Konzessionen
bereits entsprechend besetzt hatten. Hierbei muss erwähnt werden, dass sich seit 1926
innerhalb der GMD starke Flügelkämpfe entwickelt hatten, vor allem weil Chiang Kaishek
bestrebt war, die Kommunisten zu seinen Gunsten zu entmachten. So kam es dann auch, dass
Chiang nach einigen Tagen in Shanghai schließlich putschartig sämtliche kommunistischen
Offiziere seiner Truppen verhaften und kurz darauf die Arbeitermilizen entwaffnen und durch
eigene Kräfte ersetzen ließ. All dies geschah unter Zuhilfenahme des Shanghaier kriminellen
Milieus, zu dem Chiang reichhaltige Beziehungen pflegte, und endete in einem regelrechten
Massaker. Mindestens 700 kommunistisch oder gewerkschaftlich organisierte Menschen fanden
damals den Tod, etwa 1.200 wurden inhaftiert. Die einstige Zusammenarbeit von GMD
und KPCh war blutig beendet worden.377
Noch im Jahre 1927 bildete Chiang Kaishek eine Nationalregierung in Nanjing, welche unter
der Dominanz der GMD bis ins Jahr 1936 Bestand haben sollte. Die Existenz dieser neuen
Herrschaftsclique hatte weitreichende Auswirkungen auf das Leben der Ausländer in Shanghai.
So entzog man letzteren bereits 1927 die Verantwortlichkeit für den Mixed Court, welcher
bald darauf vollständig in das reguläre chinesische Justizwesen integriert wurde. Hinzu
erhöhte man im Mai 1930 die Anzahl chinesischer Staatsbürger in der Stadtregierung der
Konzessionen, dem sog. 'Shanghai Municipal Council' von drei auf fünf, wobei die Ausländer
hier jedoch mit neun Mitgliedern noch immer eine Mehrheit hielten. Hinsichtlich dem
Verwaltungsstatus der chinesischen Stadtteile entschied sich die Nanjinger Nationalregierung
in drei zwischen 1927 und 1930 verabschiedeten Gesetzen, diese und die chinesischen Vororte
zu einer Verwaltungseinheit 'Greater Shanghai Municipality' zusammenzufassen. Dieser
neue administrative Status378 wandelte Shanghai zur regierungsunmittelbaren und daher provinzfreien
Stadt. Somit konnte Nanjing seine Kompetenzen in Bezug auf Shanghai beträchtlich
ausweiten und hatte nun auch wesentlich ausgiebigere Einflussmöglichkeiten auf das Geschehen
innerhalb der ausländischen Konzessionen. Dies wurde von der GMD auch extensiv
genutzt, so dass die einst so bevorzugten Bewohner nach und nach einen bedeutenden Teil
ihrer Privilegien einbüßen mussten. All dies wurde durch eine oftmals provokative, sukzessiv
restriktivere Auslegung der Land Regulations und anderer die Konzessionen betreffenden
377 Vgl. Reichert: 'Heimat der Ballen und Fässer', a.a.O., S. 70.
378 Welchen Shanghai im übrigen auch nach der Machtergreifung der Kommunisten beibehielt und welcher noch
heute gilt.
122
Abmachungen erwirkt. Auf Seiten der Ausländer nahm man dies größtenteils stillschweigend
hin, denn man war sich schließlich über die Macht des sich damals so intensivierenden chinesischen
Nationalismus und dessen Auslegung durch die auf eine Revision der 'ungleichen
Verträge' erpichte Nanjinger Regierung im Klaren.379
Die Sicherheit, welche die Konzessionen einst vielen Bewohnern gegeben hatte, war mit Antritt
der GMD verloren gegangen. Chiang Kaishek nämlich, der ja bereits während seiner Terrorakte
gegen die Kommunisten mit der Shanghaier Unterwelt kooperiert hatte, intensivierte
diese Kontakte zusehends, so dass er ein enormes, zumeist aus dem kriminellen Milieu rekrutiertes,
Agentennetz etablieren konnte. Letzteres machte vor den ausländischen Konzessionen
nicht Halt, sondern importierte vielmehr auch in diese Verbrechen wie Bestechung, Erpressung
und Kidnapping. Diese Terrormaßnahmen waren einerseits darauf ausgerichtet, politische
Gegner, d.h. insbesondere Kommunisten, auszuschalten, andererseits dienten sie der Mittelbeschaffung
zur Finanzierung der GMD-Bürokratie. Letzterem Ziel wurde auch durch eine
spektakuläre Verstaatlichung der ehedem bedeutsamen Shanghaier Geschäftsbanken Bank of
China und Communications Bank im März 1935 entsprochen. Zudem führte die Nationalregierung
ebenfalls im März 1935 eine Währungsreform durch, welche ihr eine deutliche Ausweitung
ihrer Kontrolle über die Geschäftsbanken und somit mittelbar auch über Industrie
und Handel ermöglichte.380 Chiang Kaishek verstand es damals insgesamt vollkommen, in
Shanghai einerseits strategische Verbindungen bzw. Allianzen zwischen seinen Politikern und
Wirtschaftsmagnaten zu konstruieren, andererseits jedoch auch, über sein Agentennetz aus
dem besitzenden Bürgertum enorme finanzielle Mittel zu seinen Zwecken regelrecht herauszupressen.
381
Hinsichtlich der ökonomischen Entwicklung Shanghais während der Zeit der Nationalregierung
ist festzustellen, dass zwar nach wie vor Wirtschaftswachstum vorhanden, dieses jedoch
geringer als in den Vorjahren war. Hierzu kam es, weil die GMD einerseits ökonomische
Fehlentscheidungen getroffen hatte,382 andererseits jedoch auch Shanghai nicht von der welt-
379 Vgl. Bergere, M.-C.: 'The other China': Shanghai from 1919 to 1949, in: Howe, Christopher (Hg.): Shanghai.
Revolution and Development in an Asian Metropolis, Cambridge University Press, Cambridge 1981, S. 14 f.
380 Vgl. ebd., S. 16/18.
381 Vgl. Rimmington, Don: History and Culture, in: Hook, Brian (Hg.): Shanghai and the Yangtse Delta. A city
reborn, Regional Development in China, Volume 3, Oxford University Press, Hong Kong / New York / Oxford
1998, S. 16.
382 So etwa 1934 die Erhebung hoher Schutzzölle auf Rohmaterialimporte und Industrieausrüstungen, welche in
ihrer Folge eine Menge Shanghaier Unternehmen in den Ruin trieben. Vgl. hierzu: Bergere: 'The other China',
a.a.O., S. 17 f.
123
weiten Rezession Anfang der 30er Jahre verschont geblieben war.383 Nichts desto trotz behielt
die Stadt in ökonomischer Hinsicht ihre Führungsposition in China bei. So wurde beispielsweise
in ihren Fabriken im Jahre 1934 etwa die Hälfte der gesamten chinesischen Industrieproduktion
erwirtschaftet sowie in ihrem Hafen 35,4 Millionen Tonnen an Waren ein-, aus-,
und umgeladen. Darüber hinaus gingen 46,4 Prozent aller damaligen ausländischen Direktinvestitionen
in China mit einem Wert von über einer Milliarde US-Dollar nach Shanghai.384
7. Shanghai zur Zeit des Zweiten Weltkrieges
Mit dem Vorfall an der Marco-Polo-Brücke bei Beijing im Juli 1937 wurde abermals der chinesisch-
japanische Krieg ausgelöst.385 Zwischen August und November desselben Jahres belagerten
die Japaner Shanghai und besetzten schließlich die chinesischen Stadtviertel sowie
die Außenbezirke und daraufhin die ganze Verwaltungseinheit 'Greater Shanghai Municipality',
welche sie in der Folge einem von ihnen im Jahre 1938 installierten Taotai, und somit
praktisch einer Marionettenregierung, administrativ unterstellten. Die japanischen Staatsbürger
hatten sich seit Beendigung des Ersten Weltkrieges nach und nach als quantitativ stärkste
ausländische Bevölkerungsgruppe in den Konzessionen, so 1935 mit etwa 20.000 Personen,
heraus kristallisiert. Um diesem Status nach ihrem Verständnis gerecht zu werden, forderten
sie praktisch ständig einen zusätzlichen Sitz zu ihren bereits zwei vorhandenen Stimmen im
Shanghai Municipal Council. Dies wurde ihnen jedoch immer wieder sowohl von den Chinesen,
als auch von den westlichen Ausländern, verweigert. Im April 1941 endlich, konnten sie
unter Anwendung von Gewalt diesen für sie so prestigeträchtigen dritten Sitz erlangen und
kontrollierten daraufhin innerhalb der Konzession einen Großteil wichtiger infrastruktureller
Einrichtungen, wie etwa Rundfunk, Telefon, Presse, Post und Bankwesen. Am 8. Dezember
1941, und somit nur einen Tag nach dem japanischen Angriff auf Pearl Harbor, besetzten diese
schließlich auch das International Settlement. Lediglich die französische Konzession wurde
ausgespart, wollte man nämlich aus bündnisstrategischen Erwägungen nicht in Konflikt mit
383 Vgl. Rimmington: History and Culture, a.a.O., S. 16.
384 Vgl. Bergere: 'The other China', a.a.O., S. 21 f.
385 Zu jener Zeit war das Verhältnis China-Japan bereits vor allem durch das aggressive Vorgehen Tokios bei der
im Jahre 1932 erfolgten Errichtung seines 'Vasallenstaates' Mandschukuo schwer belastet gewesen. Mitte 1937
kam es dann zu simultanen chinesischen und japanischen Truppenstationierungen im Umkreis Beijings, wobei
die Opponenten schließlich am 7. Juli 1937 an der über den Yunting-Fluss verlaufenden Marco-Polo-Brücke
unter gegenseitiger Beschussnahme aufeinander stießen. Retrospektiv wurde zwar erkannt, dass jener Vorfall
eigentlich von beiden Seiten ungewollt war, ja sich vielmehr nur aus einer unglücklichen Verkettung verschiedener
Umstände ergab, deren Folgen dann jedoch maßgeblich zum Ausbruch des chinesisch-japanischen Krieges
beitrugen. Vgl. hierzu beispielsweise Kindermann: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik, a.a.O., S. 226-228.
124
der Vichy-Regierung geraten. Als Tokio dann 1942 ankündigte, es wolle die Verwaltung des
International Settlement an die von ihm zuvor in Nanjing installierte Marionettenregierung
unter Wang Ching-wei übergeben, kamen ihm die westlichen Imperialmächte zuvor. Nach
100 Jahren Existenz der ungleichen Verträge verzichteten die bisher auf fremdem Staatsboden
so Privilegierten auf all ihre durch diese Verträge genehmigten Rechte und erwirkten somit
die Wiedervereinigung Shanghais,386 was jedoch zu jenem Zeitpunkt aufgrund der japanischen
Besatzung bzw. Vorherrschaft für die Shanghaier Chinesen nur ein schwacher Trost
gewesen sein dürfte.
Ökonomisch gesehen war der Zweite Weltkrieg für Shanghai insofern verheerend gewesen,
als er die Hafenstadt sowohl vom Binnen- als auch vom Außenhandel abgeschnitten hatte. So
wurde die chinesische Küstenschifffahrt ab 1937 durch eine Blockade der Japaner stark beeinträchtigt.
Letztere richtete sich ab Juli 1940 auch gegen ausländische Schiffe, so dass diese
Shanghai kaum noch anlaufen konnten. Der Jangtse war bereits seit 1938 für ausländische
Schiffe gesperrt worden, alles in allem fiel der Wert des über Shanghai abgewickelten Außenhandels
von 1937 auf 1938 um 55 Prozent. Die Situation für Shanghai erschwerend, kam
hinzu, dass während den Kampfhandlungen von 1937 über 5.000 Werkstätten und Fabriken in
der Stadt zerstört worden waren. Doch über die finanziellen Mittel, das technische Know-how
sowie die einfache Arbeitskraft von Hunderttausenden primär aus China, aber auch aus vielen
westlichen Staaten stammenden und nach Shanghai strömenden Flüchtlingen387 konnte noch
während des Krieges ein wirtschaftlicher Erholungsprozess eingeleitet werden.388
8. Nachkriegszeit in Shanghai
Am 2. September 1945 hatte Japan kapituliert. Unmittelbar darauf begann die japanische Armee,
hastig ihre in Shanghai stationierten Soldaten in die Heimat zurückzuführen. Bald trafen
beinahe gleichzeitig erste Verbände von US- und britischer Marine sowie Truppen der nationalchinesischen
Armee ein. Briten und Amerikaner kamen diesmal jedoch nicht als Imperialisten,
sondern waren sich über die Endgültigkeit des von ihnen im Januar 1943 verkündeten
386 Vgl. Bergere: 'The other China', a.a.O., S. 22-24.
387 Hierbei sei vor allem auf die aus Mitteleuropa aufgrund ihrer Verfolgung emigrierten ca. 25.000 Juden in
Shanghai verwiesen, die oftmals reichhaltig Kapital und technisches Know-how mitbrachten. Vgl. hierzu beispielsweise
Kranzler, David: Japanese, Nazis and Jews. The Jewish refugee community of Shanghai, 1938 –
1945, KTAV Publ. House, 3. Auflage, Hoboken 1988.
388 Vgl. Bergere: 'The other China', a.a.O., S. 24.
125
Verzichts auf die 'ungleichen Verträge' einig. China hatte somit nach dem Abzug der Japaner
wieder seine volle Souveränität zurück erhalten.389
In der Folge versuchte man in Shanghai geradezu enthusiastisch, einen neuerlichen Wirtschaftsboom
herbeizuführen, was jedoch aufgrund schlechter finanzpolitischer Rahmenbedingungen
praktisch unmöglich war. Die GMD-Regierung unter Chiang Kaishek nämlich hatte
bereits während des Krieges im nicht besetzten Teil Chinas massiv die Geldmenge erhöht, um
damit ihre finanziellen Probleme zu lösen. Diese Vorgehensweise führte sie auch noch nach
Abzug der Japaner weiter, was schließlich nur in einer immens hohen Geldentwertung und
somit einer Hyperinflation (zwischen 1945 und 1948 eine durchschnittliche Inflationsrate von
33,7 Prozent pro Monat) enden konnte. Diese und andere finanz- wie auch wirtschaftspolitische
Maßnahmen, wie etwa eine Währungsreform 1948 sowie das Einfrieren von Beamtengehältern
und Arbeiterlöhnen, riefen bei der Bevölkerung eine starke Unzufriedenheit hervor
und konnten somit zu einem in der Wiederaufbauphase der Stadt so dringend benötigten wirtschaftlichen
Aufschwung auch nicht beitragen. Die Stimmung des Volkes entlud sich oftmals
in Streiks und Demonstrationen, mit welchen wiederum seitens der Regierung sehr repressiv
verfahren wurde. Die somit erzeugten sozialen Missstände schließlich waren mitverantwortlich
für eine sich im Volke ausbreitende positive Grundeinstellung gegenüber den Kommunisten.
390
9. Shanghai nach der kommunistischen Übernahme
Nachdem die Volksbefreiungsarmee bereits einige sehr bedeutende Städte eingenommen hatte
(so z.B. Beijing am 31. Januar 1949, Tianjin und Nanjing am 23. April 1949), traf sie am 25.
Mai 1949 in Shanghai ein.391 Ihre Soldaten machten auf die Shanghaier Bevölkerung anfangs
einen sehr bescheidenen und disziplinierten Eindruck. Diese Impressionen verwundern jedoch
weniger, wenn man in Betracht zieht, dass nur einen Tag zuvor die GMD-Truppen noch brutal
plündernd die Stadt in Richtung Taiwan verlassen hatten. Nichts desto trotz trug dieses
rücksichtsvolle Verhalten der neuen Machthaber zu einem Klima der Sicherheit und des Vertrauens
innerhalb Shanghais bei, wie es zuvor nicht annähernd der Fall gewesen war.392
389 Vgl. Reichert: 'Heimat der Ballen und Fässer', a.a.O., S. 81 f.
390 Vgl. ebd., S. 82.
391 Vgl. ebd.
126
Bald nach dem 25. Mai 1949 machte sich die neue Shanghaier Regierungsbehörde, vorerst in
Form eines militärischen Kontrollrates,393 daran, einen Großteil der sichtbaren Überbleibsel
der Imperialismusepoche zu entfernen. So wurden sämtliche Spielhallen, Tanzetablissements,
Bordelle und Bars geschlossen. Darüber hinaus 'sinisierte' man die letzten noch westliche
Namen tragenden Straßen der ehemaligen Konzessionen und praktizierte dies ebenso an Restaurants,
Hotels und Kinos. Amerikanische Filme unterlagen bald einem Vorführverbot. Waren
nach dem Einmarsch der GMD 1945 noch eine Menge westlicher Ausländer in Shanghai
geblieben, so sahen sich diese nun einer Vielzahl von privaten und staatlichen Schikanen, wie
etwa einer Sozialisierung ihrer Betriebe, ausgesetzt, so dass die meisten nach und nach das
Land verließen (beispielsweise verringerte sich die Anzahl britischer Staatsbürger in Shanghai
von Herbst 1949 bis Ende 1950 von 4.000 auf 1.200 Personen).394
Es ist bereits auf das umsichtige Verhalten der Volksbefreiungsarmee hingewiesen worden.
Die jungen Soldaten taten dies jedoch nicht nur aus Altruismus, sondern waren darüber hinaus
von ihren Vorgesetzten – bei Androhung massiver Strafen bei Nichtbeachtung – entsprechend
instruiert worden. Die Führung der KPCh war sich damals völlig darüber im Klaren gewesen,
dass sie, um die Industrie am Leben zu erhalten (soweit der Industrieoutput nach der GMDMisswirtschaft
überhaupt noch bestand) sowie die Bewohner Shanghais am Abwandern zu
hindern, diesen einen pragmatischen und berechenbaren Politik- bzw. Verwaltungsstil bieten
musste. Mao Zedong selbst hatte erkannt, dass er die am westlichsten orientierte Stadt Chinas
nur dann von seiner kommunistischen Ideologie überzeugen konnte, wenn er deren Wirtschaft
wieder zum Florieren brächte und somit deren Bewohnern ein Mindestmaß an Lebensstandard
bieten könnte. Somit favorisierte er anfangs die ökonomische Erholung der Stadt deutlich gegenüber
der sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft. Um ersteres Ziel verwirklichen zu
können, war er wiederum auf das Know-how der Shanghaier Geschäftswelt angewiesen. Innerhalb
der Partei nämlich waren zu jenem Zeitpunkt solcherart Fachleute – dem Selbstverständnis
einer kommunistischen Partei entsprechend – nur sehr rar. Um eben jene Unterstützung
der Wirtschafts- und Finanzwelt zu erhalten, gaben sich die neuen Machthaber Shanghais
in ihrem ideologischen Auftreten anfangs äußerst gemäßigt.395
392 Vgl. Gaulton, Richard: Political mobilization in Shanghai, 1949-1951, in: Howe, Christopher (Hg.): Shanghai.
Revolution and Development in an Asian Metropolis, Cambridge University Press, Cambridge 1981, S. 42 f.
393 Vgl. Staiger: Shanghais politische und kulturelle Entwicklung, a.a.O., S.36.
394 Vgl. Reichert: 'Heimat der Ballen und Fässer', a.a.O., S. 82-85.
395 Vgl. Gaulton: Political mobilization in Shanghai, a.a.O., S. 42-44.
127
Hinsichtlich der ökonomischen Ausrichtung Shanghais entschied sich die neue Regierung für
eine Konzentration auf das Geschäft mit dem Hinterland. Die Führung der KPCh vertrat dabei
die Ansicht, die Stadt habe sich zuvor auf Kosten des Hinterlandes am internationalen Handel
bereichert. Der neu gegründete Staat sollte nun jedoch von innen heraus aufgebaut werden.396
Darüber hinaus mobilisierte die Partei schließlich ab Anfang 1950 auch in Shanghai politische
und semipolitische Massenorganisationen wie etwa die 'Shanghai General Labour Union',
die 'Shanghai Federation of Democratic Women' oder die 'Shanghai Federation of Democratic
Youth'. Die ideologische Zurückhaltung, welche noch einige Monate zuvor die politische,
wirtschaftliche und gesellschaftliche Individualität Shanghais geprägt hatte, war somit durch
eine in der übrigen Volksrepublik bereits exorbitant stark praktizierte Massenmobilisierung
ersetzt worden. Riesige Paraden, Demonstrationen und Tagungen kommunistischer Art bestimmten
von nun an auch das Leben in Shanghai.397
Im Rahmen der bereits erwähnten ökonomischen Konzentration auf das Hinterland bestimmte
der 1953 verabschiedete erste Fünfjahresplan den Aufbau von Industriezentren in Chinas
nördlichen Provinzen, um einen wirtschaftlichen Ausgleich zwischen den Küstenregionen und
dem Landesinneren herbeizuführen. Zu jener Zeit zwang man etwa 20 Prozent der Shanghaier
Fachkräfte zu einer Abwanderung an die neuen Produktionsstandorte. 1956 schließlich wurde
diese Politik wegen Ineffizienz wieder umgekehrt, was in der Folge zu einem sukzessiven
ökonomischen Wiederaufstieg Shanghais führte. Durch den in der 60er Jahren praktizierten
systematischen Aufbau ihrer Textil-, Leicht-, Maschinenbau- sowie chemischen und petrochemischen
Industrie entwickelte sich die Stadt anschließend wieder zu einem Musterbeispiel
für andere chinesische Industriestandorte.398
10. Shanghai zur Zeit der Kulturrevolution
Am 10. November 1965 erschien in der Shanghaier Zeitung 'Wen Hui Bao' ein Artikel, der
ein vom Beijinger Vizebürgermeister Wu Han inszeniertes Theaterstück scharf kritisierte. Das
Drehbuch zu diesem Stück wiederum enthielt unmissverständliche Anspielungen und Kritikpunkte
hinsichtlich der von Mao und seinen Anhängern vertretenen Positionen im spätestens
396 Vgl. Rimmington: History and Culture, a.a.O., S. 25.
397 Vgl. Gaulton: Political mobilization in Shanghai, a.a.O., S. 57-65.
398 Vgl. Chong, Li Choy: Business Environment and Opportunities in China. Shanghai and its surrounding Region,
Deutscher Universitäts-Verlag, Wiesbaden 1998, S. 12.
128
seit Misslingen des 'Grossen Sprungs nach vorn'399 existenten Richtungsstreit innerhalb der
KPCh. Bald darauf folgten in der ostchinesischen Presse weitere, vom nach Shanghai emigrierten
Mao initiierte, gegen die Beijinger Parteifunktionäre gerichtete, Artikel.400 Im Februar
1966 schließlich forderte die politisch einflussreiche Ehefrau Maos, Jiang Qing, erstmals zu
einer sog. 'Kulturrevolution' auf. Drei Monate später wurde eine 'Gruppe Kulturrevolution'
beim Zentralkomitee der KPCh etabliert, welcher mit Zhang Chunqiao und Yao Wenyuan
zwei bedeutende Funktionäre der radikalen Shanghaier Parteilinie angehörten. Im Verlauf der
'Großen Proletarischen Kulturrevolution' kam es zu einer Vielzahl gewaltsamer Säuberungen
in Partei, Armee und Wirtschaft. Vor allem die gemäßigte Parteilinie bzw. innerparteiliche
Opposition um Liu Shaoqi wurde Opfer eines durch die sog. 'Roten Garden' brutal ausgeübten
Terrors, welcher sich vornehmlich gegen die 'vier Alten', namentlich Ideen, Kultur, Sitten
und Gebräuche, richtete. 401
In ihrer Hochburg Shanghai übernahmen die Roten Garden unter Führung der bereits erwähnten
Zhang Chunqiao und Yao Wenyuan sowie mit dem sich als Arbeiterführer etablierten
Wang Hongwen im Januar 1967 die Stadtverwaltung. Diese sog. 'Januar-Revolution' galt als
Vorbild für die radikalen Vertreter anderer chinesischer Großstädte, so dass sich in letzteren
vielfach ähnliche Entwicklungen vollzogen. In der Folge machten die drei maoistischen Spitzenfunktionäre
Shanghais, auch 'Shanghai Gruppe' oder 'Shanghai Connection' genannt,
über ihren enormen Einfluss auf den Parteivorsitzenden Mao eine praktisch beispiellose Karriere
innerhalb der Zentralgremien in Beijing. Einen gleichsam kometenhaften politischen
Aufstieg konnte auch die über viele Jahre in Shanghai lebende Jiang Qing verzeichnen, so
dass sie mit Zhang, Yao und Wang nach dem Tode Maos 1976 zur sog. 'Viererbande' gezählt
wurde. Gegen diese Gruppe und noch einige andere Vertreter der radikalen Linken wurde
1980/81 schließlich ein Prozess geführt, welcher mit langen Haft- und teilweise sogar Todesstrafen
für die Angeklagten endete. Die eindeutige Dominanz der maoistischen Linken innerhalb
der Partei war somit beendet worden. Festzuhalten aus der Sichtweise Shanghais ist jedoch,
dass die radikal linken Parteikader dieser Stadt während der Kulturrevolution bis zur
Rehabilitierung Deng Xiaopings im Jahre 1977 die Partei- und Staatszentrale der Volksrepublik
beherrscht hatten, wie keine andere regionale Einheit jemals zuvor.402
399 Siehe hierzu ausführlich Kapitel II. 2.1.
400 Mao war zu jenem Zeitpunkt nach wie vor Parteichef, hatte jedoch den Posten des Staatspräsidenten 1959 an
den eher gemäßigten Liu Shaoqi abgegeben.
401 Vgl. Reichert: 'Heimat der Ballen und Fässer', a.a.O., S. 86 f.
402 Vgl. ebd., S. 87 f.
129
11. Shanghai nach Maos Tod
Aus dem Tode Maos und dem damit verbundenen Herrschaftsverlust der Viererbande im Oktober
1976 ergaben sich speziell für Shanghai im Verhältnis zu den anderen chinesischen Provinzen
und Großstädten vorerst drei wesentliche, negative Auswirkungen. Diese waren politischer,
ökonomischer und gesellschaftlicher Natur.403 So kam es in Shanghai zwar bereits zwischen
Oktober 1976 und März 1977 zu einem ersten Führungswechsel, bei welchem nur zwei
der ehemals sieben lokalen Parteisekretäre im Amt blieben,404 trotzdem hielt sich der reformistische
Geist der neuen Kader aufgrund ihrer Loyalität gegenüber dem neuen KPCh-
Vorsitzenden Hua Guofeng in Grenzen.405 Nachdem Deng den Machtkampf gegen Hua für
sich entschieden hatte, beschloss der 11. Parteitag der KPCh im Dezember 1978 u.a. einen
neuerlichen Führungswechsel in Shanghai. Da jedoch auch dieser keine substanziell reformorientierte
Personen hervorbrachte,406 und die Stadt zudem nach dem 12. Parteitag 1982 keinen
Vertreter mehr im Zentralkomitee der Partei stellte, reduzierte sich der Einfluss und die
Artikulation Shanghaier Interessen in Beijing auf ein bisher nicht da gewesenes Minimum.407
Auf jenem 12. Parteitag schließlich begründete die Partei das damalige in der gesamten
Volksrepublik ihrer Erwartung nach noch zu geringe wirtschaftliche Wachstum mit einem
immens ineffizienten Verwaltungsapparat. '., it was the bloated organizations with their inefficient
cadre corps, composed mainly of aging, poorly educated, and ideologically rigid revolutionary
veterans. To tackle this problem, the 12th CCP Congress of September 1982 approved
Deng’s proposals to separate administrative functions from the party, streamline the bureaucracy,
and rejuvenate the leadership at all levels by replacing the bulk of the old cadres
unsuitable for modernization with new ones selected according to four criteria – revolutionary
involvement (geminghua), youth (nianqinghua), intellect (zhishihua), and professionalism
(zhuanyehua).'408
403 Vgl. Holbig, Heike: Das 'andere China' – Shanghais politische Sonderrolle, in: China aktuell, November
2001, S. 1222.
404 Vgl. Chen, Shi: Leadership Change in Shanghai. Toward the Dominance of Party Technocrats; in: Asian Survey,
No. 7, July 1998, S. 674.
405 Zur Erläuterung: Nach dem Ableben Maos kam es in der ganzen Volksrepublik insofern zu einer Art politischen
Pattsituation, als dass der noch von Mao propagierte neue KPCh-Chef, Hua Guofeng, mit dem rehabilitierten
Deng Xiaoping hinsichtlich der Intensität einer nachkulturrevolutionären Reformpolitik in Konflikt geriet.
Dies galt auch für Shanghai. Der Modernisierer Deng konnte sich erst im Laufe des Jahres 1978 endgültig
durchsetzen, um daraufhin schließlich eine neue Ära in Chinas Politik und Wirtschaft einzuleiten. Vgl. hierzu
beispielsweise Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1222.
406 Vgl. Chen: Leadership Change in Shanghai, a.a.O., S. 674.
407 Vgl. Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1223.
408 Chen: Leadership Change in Shanghai, a.a.O., S. 674.
130
Im Rahmen jener Verwaltungsreform wurden neben einer deutlichen Reduzierung der Exekutivorgane
Shanghais diese auch vielfach durch politische Technokraten abgelöst. So ernannte
man 1985 exemplarisch Rui Xingwen zum Parteisekretär und den späteren Staats- und Parteichef
Jiang Zemin zum Oberbürgermeister der Stadt. Nachdem Rui Anfang 1988 in das Zentralkomitee
der Partei nach Beijing berufen wurde, beerbte ihn Jiang in seiner Rolle als Shanghaier
Parteisekretär und der spätere Ministerpräsident der Volksrepublik, Zhu Rongji, wurde
Oberbürgermeister. Nach den einschneidenden Ereignissen am 'Platz des Himmlischen Friedens'
in Beijing vom 4. Juni 1989 schließlich wurde Jiang zum neuen Parteichef ernannt,
worauf Zhu in Shanghai auch das Amt des Parteisekretärs übernahm. Im Juni 1991 ging dann
auch Zhu als Vizepremier nach Beijing. In seinen Shanghaier Ämtern beerbten ihn durchgehend
bis heute allgemein anerkannt fähige Partei-Technokraten.409 Rui Xingwen, Jiang Zemin
und Zhu Rongji waren zudem auch wieder die ersten bedeutenden Politiker Shanghais mit
Einflussmöglichkeiten in Beijing. Dies führte zwischen 1985 und 1989 zu einem Wiedererstarken
der politischen Bedeutung Shanghais innerhalb der Zentralgremien,410 welche bis heute
vor allem aufgrund der vormaligen Shanghainesen Jiang und Zhu ungebrochen ist. Vor allem
durch die beiden zuletzt genannten, aber auch durch verschiedene andere ehemalige
Shanghaier Funktionäre, die heute in der Zentrale in Beijing tätig sind, hat die zwischen 1976
und Mitte der 80er Jahre politisch so unbedeutende Stadt erneut einen, wenn nicht sogar den
bisherigen politischen Höhepunkt erreicht.411
Ökonomisch gesehen bedeutete die anfängliche Reformperiode Dengs für Shanghai in mehrerlei
Hinsicht einen Rückschritt. So hatte die Stadt beispielsweise über viele Jahre hinweg als
'...the economic powerhouse and the cash cow of the nation.'412 gegolten, was nicht verwundert,
wenn man bedenkt, dass sie zwischen 1949 und 1980 über 86 Prozent ihrer Einnahmen
an Beijing abzugeben hatte. Doch selbst nach Einleitung der wirtschaftlichen Reformen im
Jahre 1979 änderte sich diesbezüglich bis 1984 aufgrund der bereits erwähnten fehlenden
409 Vgl. ebd., S. 675-677; Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1226.
410 Vgl. ebd., S. 1223.
411 Vgl. Cheung, Peter: The Political Context of Shanghai’s Economic Development, in: Yeung, Yue-Man / Yunwing,
Sung (Hg.): Shanghai. Transformation and Modernization under China’s Open Policy, The Chinese University
Press, Hong Kong 1996, S. 71; Hierbei ist allerdings noch nicht der sich im Frühjahr 2003 vollzogene
Machtwechsel an Staats- und Regierungsspitze berücksichtigt. Zwar stammen weder Hu Jintao, noch Wen Jiabao
aus Shanghai, doch erstens gilt Wen als Ziehsohn seines Vorgängers Zhu und zweitens verfügt Jiang aufgrund
seiner Vielfalt an informellen Netzwerken noch immer über eine breite Machtfülle 'hinter den Kulissen'.
412 Zhimin, Lin: Reform and Shanghai: Changing Central-Local Fiscal Relations, in: Hao, Jia / Zhimin, Lin
(Hg.): Changing Central-Local Relations in China. Reform and State Capacity, Westview Press, Boulder / San
Francisco / Oxford 1994, S. 239.
131
Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Zentralregierung praktisch nichts.413 Hatten sich
Städte wie Beijing oder Tianjin bis 1983 Abgabequoten von etwa 50 Prozent ausgehandelt, so
betrug dieser Wert für Shanghai nach wie vor etwa 86 Prozent. Die neue Shanghaier Führung
unter Rui Xingwen und Jiang Zemin konnte in dieser Angelegenheit zwar für 1984 bis 1988
schließlich eine Quote von 23,4 Prozent aushandeln, vermochte damit jedoch trotzdem bei
weitem nicht, die immer stärker wegen eines sukzessiven Rentabilitätsverlusts der zahlreichen
in Shanghai ansässigen maroden Staatsunternehmen ausbleibenden Steuereinnahmen zu kompensieren.
414
Jene Rentabilitätsverluste wirkten sich auch deutlich auf das Wirtschaftswachstum Shanghais
aus. Zwischen 1953 und 1978 noch etablierte sich Shanghai mit einem durchschnittlichen Jahreswachstum
von 8,7 Prozent an der Spitze aller chinesischer Provinzen bzw. provinzähnlichen
Gebietskörperschaften. In den zehn Jahren von 1979 bis 1989 jedoch sank dieser Wert
auf 7,6 Prozent und damit nicht nur unter die Raten einiger anderer Küstenprovinzen, sondern
sogar unter die Vergleichszahl für Gesamtchina, nämlich 8,7 Prozent. Darüber hinaus fiel
Shanghai hinsichtlich der provinziellen Anteile am in der Volksrepublik erwirtschafteten Sozialprodukt
von Platz eins im Jahre 1978 über Platz sechs im Jahre 1985 auf Platz zehn im
Jahre 1990 ab. Zudem löste die Provinz Guangdong im Jahre 1986 Shanghai als größten Exportstandort
Chinas ab.415
Neben dem politischen und ökonomischen Niedergang Shanghais trat in der Post-Mao-Ära
innerhalb der Stadt auch eine Vielzahl gesellschaftlicher Probleme auf. Diese waren zumeist
Folgen der zuvor genannten Entwicklungen, oftmals handelte es sich um soziale Missstände.
416 Im Frühjahr 1989 schließlich verbanden sich in Shanghai Proteste gegen diese Zustände
mit der damals weltweit aufsehenerregenden chinesischen Demokratiebewegung, so dass
Shanghai zu jener Zeit nach Beijing die zweitaktivste Stadt im Rahmen von Kundgebungen
und Demonstrationen war. Die damaligen Führungskader Shanghais, Jiang Zemin und Zhu
Rongji, konnten sich durch einen im Vergleich zu Beijing relativ gewaltlosen Einsatz der Sicherheitskräfte
einen guten Namen bei Volk und Zentrale machen, hatte sich nämlich auch
413 Vgl. Holbig, Heike: Das 'andere China' – Shanghais politische Sonderrolle, in: China aktuell, November
2001, S. 1223.
414 Vgl Zhimin: Reform and Shanghai, a.a.O., S. 245-250.
415 Vgl. Cheung: The Political Context, a.a.O., S. 52 f.
416 Vgl. Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1224.
132
letztere zumindest intern zur Fehlentscheidung ihrer brutalen Vorgehensweise auf dem Tiananmen-
Platz vom 4. Juni 1989 bekannt.417
Als 1980 in der Volksrepublik die ersten vier Sonderwirtschaftszonen gegründet wurden,418
fand Shanghai keine Berücksichtigung. Verständlich wird dies, wenn man bedenkt, dass die
Stadt über viele Jahre hinweg etwa ein Fünftel bis ein Viertel der Gesamtsteuereinnahmen der
Zentralregierung stellte. Aus diesem Grund entschied sich Beijing, ökonomische Experimente
vorerst an anderen Städten, statt an ihrer sog 'cash cow', durchzuführen.419
Diese Einstellung änderte sich 1990. Kurz nach der mit einem Ansehensverlust für Deng verbundenen
brutalen Niederschlagung der Demokratiebewegung entschied sich dieser nämlich,
seine Politik der wirtschaftlichen Reformen nun auch massiv auf Shanghai anzuwenden. Dass
er dies möglicherweise primär tat, um sich selbst in einem positiven, progressiven Licht politisch
zu erneuern und um ökonomisch nicht vom 'unberechenbaren' Hongkong abhängig zu
werden,420 erscheint heute nach dem Erfolg des 'Modells Shanghai' kaum noch von Bedeutung.
Darüber hinaus verfügte die Stadt jedoch auch über einige für eine Wirtschaftsmetropole
typische Standortvorteile. Diese waren beispielsweise eine exzellente geographische Lage mit
Küstenverbindung nach Nord und Süd sowie über den Jangtse in das Landesinnere. Zudem
war Shanghai von seiner Größe her eher fähig, erneut Chinas ökonomisches Zugpferd zu
werden, als dies sein größter Kontrahent im Süden, Shenzhen, war. Weiter hätte sich Shenzhen
wohl aufgrund seiner geographischen Nähe zu Hongkong niemals von diesem als Finanzzentrum
emanzipieren können und zu guter Letzt hatte Shanghai nach wie vor im technologischen,
wissenschaftlichen, ökonomischen, kaufmännischen und handwerklichen Bereich das
am besten ausgebildete und quantitativ größte Humankapital innerhalb der VRCh.421
Noch 1990 verkündete der Shanghaier Bürgermeister Zhu Rongji einige von der Zentrale in
Beijing verabschiedete, für Shanghai und besonders für die 'Neue Wirtschaftszone Pudong'
geltende, Fördermaßnahmen. Hierunter fielen u.a. Steuerbefreiungen und steuerliche Erleichterungen,
die Vergabe langjähriger Landnutzungsrechte zu kommerziellen Zwecken sowie die
417 Vgl. Maier, John H.: Tienanmen: The View from Shanghai, in: Issues & Studies, June 1990, S. 44-64.
418 Diese waren Xiamen (Provinz Fujian) sowie Shenzhen, Zhuhai und Shantou (Provinz Guangdong) an der
Ostküste.
419 Vgl. Jacobs, J. Bruce: Shanghai: An alternative centre, in: Goodman, David S. (Hg.): China’s Provinces in
Reform. Class, community and political culture, Routledge, London / New York 1997, S. 168 f.
420 Vgl. Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1225.
421 Vgl. Jacobs: Shanghai: An alternative centre, a.a.O., S. 170.
133
Gewährung einer Freihandelszone.422 Offiziell verfolgte Beijing mit dieser Wirtschaftspolitik
drei Ziele. Erstens sollte Shanghais Infrastruktur sowie der tertiäre Sektor der Stadt ausgebaut
werden. Zweitens hatte man die Absicht, anhand der prognostizierten, voluminösen Investitionen
die technologische Transformation des veralteten Industriesektors voranzutreiben und
drittens erwartete man sich eine Impulswirkung der ökonomischen Entwicklung Shanghais
auf das im Jangtse-Delta liegende Hinterland.423
Im Frühjahr 1992 wählte Deng Xiaoping Shanghai als strategischen Ausgangspunkt für eine
wirtschaftspolitische Reise in den Süden. Dieses Vorhaben hatte das Ziel, weitere Anreize
bzw. Genehmigungen zur Umgestaltung des alten Wirtschaftssystems zu geben bzw. nach
sich zu ziehen. Deng räumte damals selbstkritisch ein, dass er seine ursprüngliche Entscheidung,
Shanghai nicht von Anfang an in das ökonomische Präferenzsystem zu integrieren, nun
bedaure. Unmittelbar darauf wurden der Shanghaier Verwaltung erneut einige Freiräume hinsichtlich
der Etablierung der Stadt als Investitionsstandort zugestanden.424 Auf dem 14. Parteitag
der KPCh (1992) schließlich unterstrich auch der ehemalige Shanghaier Parteifunktionär
und zum Zeitpunkt der Veranstaltung bereits zum KP-Generalsekretär aufgestiegene Jiang
Zemin die Erwartung der Zentrale, Shanghai solle als Ausgangspunkt für die ökonomische
Entwicklung des Jangtse-Deltas dienen und im Laufe der folgenden Jahre zu Chinas führender
Wirtschafts-, Finanz- und Handelsmetropole heranwachsen.425 Beijing hatte somit seine
nach dem Ableben Maos zuerst so restriktiv wirkende Fiskal- und Wirtschaftspolitik gegenüber
Shanghai nicht nur revidiert, sondern diese schließlich nach 16 Jahren geradezu ins Gegenteil
verkehrt.
Im Anschluss an die vorangegangene Schilderung historisch bedeutsamer Ereignisse findet
nachfolgend eine Untersuchung von im Kontext der inneren und auswärtigen Shanghaier
Wirtschaftsbeziehungen relevanten politisch-administrativen und sozioökonomischen Standortfaktoren
statt. Hierbei wird wie bei der Aufarbeitung geschichtlicher Aspekte insbesondere
auf solche Gesichtspunkte eingegangen, welche der ökonomischen Entwicklung der ostchinesischen
Metropole zuträglich waren bzw. sind.
422 Vgl. Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1225; Für mehr Details über ökonomische Privilegien in Pudong
siehe Kapitel VII.
423 Vgl. Tian, Gang: Shanghai’s Role in the Economic Development of China. Reform of Foreign Trade and
Investment, Praeger Publishers, Westport, Connecticut / London 1996, S. 52 f.
424 Vgl. Jacobs: Shanghai: An alternative centre, a.a.O., S. 170.
425 Vgl. Schüller, Margot / Diep, Luong: Shanghai – Modell für Chinas Wirtschaftsentwicklung?, in: China aktuell,
Oktober 2001, S. 1104.
134
VI. Politisch-administrative und sozioökonomische Standortfaktoren
Shanghais
1. Administration und Politik in Shanghai
1.1 Administrative Strukturen in Shanghai
Durch drei zwischen 1927 und 1930 von der Nationalregierung in Nanjing verabschiedete
Gesetze wurden die chinesischen Stadtteile und Vororte Shanghais zur Verwaltungseinheit
'Greater Shanghai Municipality' zusammengefasst. Shanghai wurde somit zur regierungsunmittelbaren
– und damit einhergehend – provinzfreien Stadt. Mit dieser Entscheidung bezweckte
Nanjing eine stärkere direkte Einflussnahme auf das politische und wirtschaftliche
Geschehen in der Metropole.426 Dieser noch immer gültige und gegenwärtig auch den Städten
Beijing, Tianjin und Chongqing gewährte Status macht Shanghai mit seinen 6.340,5 Quadratkilometern
Fläche427 zur kleinsten Verwaltungseinheit der insgesamt 31 in der VRCh existenten
Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte.428 Im Jahre 2003
waren in Shanghai offiziell 13,418 Mio. Einwohner registriert,429 wobei diese Zahl wie auch
die folgende Statistik nicht die sog. 'Wanderarbeiter' erfasst. Mit letzteren nämlich ergäben
sich etwa 16,74 Millionen Personen.430
Darstellung 5: Bevölkerungsentwicklung in Shanghai431
Jahr Einwohner
(in Mio.) Jahr Einwohner
(in Mio.)
1950 4.927 1980 11,465
1955 6,231 1985 12,167
1960 10,563 1990 12,834
1965 10,938 1995 13,014
1970 10,726 2000 13,216
1975 10,767 2003 13,418
(Quelle: Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 68.)
Auffallend an der Statistik ist die negative Entwicklung zwischen 1965 und 1970, welche auf
die Landverschickung städtischer Eliten während der Kulturrevolution zurückzuführen ist.432
426 Vgl. Bergere: 'The other China', a.a.O., S. 15.
427 Vgl. Shanghai Statistical Yearbook 2002, S. 34.
428 Vgl. Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1219.
429 Vgl. Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 68.
430 Vgl. hierzu die Website der Shanghaier Regierung (http://www.shanghai.gov.cn), in diesem Fall unter
http://www.shanghai.gov.cn/gb/shanghai/node8059/BasicFacts/PopulationandEmployment/userobject22ai17.
html (6.7.2003).
431 Der sprunghafte Anstieg der Einwohnerzahl zwischen 1955 und 1960 resultiert aus einer bis 1958 durchgeführten
administrativen Eingliederung von 10 Kreisen der Provinz Jiangsu in die 'Provinz' Shanghai. Vgl. hierzu
die Website der Shanghaier Regierung (http://www.shanghai.gov.cn), in diesem Fall unter
http://www.shanghai.gov.cn/gb/shanghai/node8059/BasicFacts/glnc/userobject22ai9.html (6.7.2003).
432 Vgl. Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1220.
135
Was die vorliegenden Zahlen jedoch nicht verdeutlichen, ist eine seit etwa zehn Jahren anhaltende,
tatsächlich negative natürliche Zuwachsrate innerhalb der Metropole. Diese betrug im
Jahre 1993 minus 1,9 pro 1.000 Menschen, womit Shanghai die bisher erste Region dieser Art
in China überhaupt ist.433 Die ansteigenden Bevölkerungszahlen resultieren indes aus einem
ständigen Zuzug in die ökonomisch so prosperierende Stadt und die umliegenden Gebiete.
Seit 1992 wurden vor allem aufgrund des zur 'Neuen Wirtschaftszone' umgestalteten Pudongs
innerhalb der Verwaltungseinheit Shanghai mehrfach Gebietsreformen durchgeführt.
Konkret bedeutet dies, dass eine Vielzahl ehemals ländlicher Kreise eine administrative Umformierung
zu Stadtbezirken erfuhr. Heute setzt sich das gesamte Verwaltungsgebiet Shanghai
aus 18 Stadtbezirken sowie aus nur noch einem Kreis – namentlich Chongming – zusammen.
434
433 Vgl. Website der Shanghaier Regierung (http://www.shanghai.gov.cn), in diesem Fall unter
http://www.shanghai.gov.cn/gb/shanghai/node8059/BasicFacts/PopulationandEmployment/userobject22ai18.
html (6.7.2003).
434 Vgl. Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1219.
136
Darstellung 6: Administrative Entwicklung Shanghais 1990-2001
(Quelle: Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S.1217; Karte erstellt von Michael Arri.)
137
Darstellung 7: Bevölkerungskennzahlen Shanghai 2001435
Bezirk Fläche
(in qkm)
Einwohner
(in 10.000)
Bevölkerungsdichte
(Personen
pro qkm)
Chongming 1.041,21 64,72 622
Huangpu 12,41 64,92 52.313
Luwan 8,05 34,63 43.019
Xuhui 54,76 87,53 15.984
Changning 38,3 60,69 15.846
Jing'an 7,62 34,92 45.827
Putuo 54,83 84,11 15.340
Zhabei 29,26 70,8 24.197
Hongkou 23,48 79,98 34.063
Yangpu 60,73 107,89 17.766
Pudong New Area 522,75 168,6 3.225
Minhang 371,68 67,68 1.821
Baoshan 458,8 82,96 1.808
Jiading 415,27 49,78 1.199
Jinshan 586,05 52,91 903
Songjiang 604,71 49,79 823
Qingpu 675,54 45,68 676
Nanhui 687,66 69,05 1.004
Fengxian 687,39 50,5 735
Gesamt 6.340,50 1.327,14 2.093
(Quelle: Shanghai Statistical Yearbook 2002, S. 34.)
435 Die vorliegenden Zahlen beinhalten allerdings nicht die sog. "floating population" innerhalb Shanghais. Mit
dieser nämlich ergäbe sich eine Gesamtzahl von 16,74 Mio. Einwohnern. Vgl. hierzu die Website der Shanghaier
Regierung (http://www.shanghai.gov.cn), in diesem Fall unter
http://www.shanghai.gov.cn/gb/shanghai/node8059/BasicFacts/PopulationandEmployment/userobject22ai17.
html (6.7.2003).
138
Darstellung 8: Administrative Gliederung Shanghais
(Quelle: Yeung, Yue-Man / Yun-wing, Sung (Hg.): Shanghai. Transformation and Modernization under
China’s Open Policy, The Chinese University Press, Hong Kong 1996, S. 6.)
139
Darstellung 9: Administrative Gliederung der Innenstadt Shanghais
(Quelle: Yeung, Y.-M. / Yun-wing, S. (Hg.): Shanghai, a.a.O., S. 7.)
140
Spezifische, aus dem besonderen Verwaltungsstatus Shanghais resultierende Vorteile bestehen
nun in der Heraufstufung der einzelnen, ursprünglich städtischen hin zu provinziellen Behörden.
Auf oberster Ebene bedeutet dies, dass Oberbürgermeister und Parteisekretär von
Shanghai auf einer Ebene agieren, wie Provinzgouverneure und Provinzparteisekretäre. Dadurch
bedingt, dass letztere beide Posten im politischen System der VRCh gleichrangig mit
Ministern der Zentralregierung stehen, kann sich Shanghai nun in Beijing in einer Vielzahl
bedeutsamer Gremien unmittelbar Gehör verschaffen. Derlei Möglichkeiten der direkten Einflussnahme
existieren für andere chinesische Großstädte indes nicht.436 Diese Heraufstufung
durchzieht fast ausnahmslos die komplette Verwaltungsstruktur Shanghais, d.h. dass beispielsweise
ein Stadtbezirk in Shanghai die gleichen administrativen Kompetenzen besitzt,
wie anderswo in China ganze Städte. Darüber hinaus erwachsen aus dem geschilderten Sonderstatus
eine Vielzahl legislativer Befugnisse. Einerseits nämlich können die Stadtbehörden
Verwaltungsmaßnahmen erlassen, andererseits besitzt der lokale Volkskongress die Kompetenz,
auf verschiedensten Gebieten Gesetze zu verabschieden. Während sich andere Städte in
der VRCh für solcherart Legislativakte das Einverständnis ihrer Provinzbehörden einholen
müssen, darf Shanghai hier vollauf autonom entscheiden.437
Geringfügig nachteilig am besonderen administrativen Status Shanghais wirkt sich hingegen
eine gewisse wirtschaftliche Abtrennung gegenüber dem geographischen Umland aus. Dies ist
bedingt durch die in China traditionell stark ausgeprägten Eigeninteressen der Provinzen, so
dass die Idee, Shanghai als einen 'Drachenkopf' für die ökonomische Entwicklung des ganzen
Jangtse-Deltas einzusetzen, bisher wohl noch nicht ganz optimal umgesetzt werden kann.
Zudem – darauf ist bereits hingewiesen worden – erwuchs aus dem provinzfreien Status
Shanghais die Bürde, ungemein hohe Abgaben an den Zentralstaat entrichten zu müssen. Dies
konnte zwar durch die regionalen Verantwortlichen seit Mitte der 80er Jahre sukzessive revidiert
werden, schädigte die finanzielle Situation der Stadt jedoch nachhaltig.438 In diesem
Kontext ist oftmals auch von der 'cash cow of the nation'439 gesprochen worden. Die
Nachteile des administrativen Sonderstatus von Shanghai lassen sich somit – trotz der wirtschaftlichen
Prosperität der Metropole – primär als ökonomische Barrieren identifizieren,440
dies allerdings mit abnehmender Tendenz.
436 Mit Ausnahme der drei anderen regierungsunmittelbaren Städte Beijing, Tianjin und Chongqing.
437 Vgl. Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1219.
438 Siehe hierzu ausführlich Kapitel V. 11.
439 Zhimin: Reform and Shanghai, a.a.O., S. 239.
440 Vgl. Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1220.
141
1.2 Politische Strukturen in Shanghai
Aus der administrativen Sonderstellung als regierungsunmittelbare Stadt resultiert eine immens
große Bedeutung der Posten des Parteisekretärs und Oberbürgermeisters von Shanghai.
Damit letztere beiden Amtsinhaber stets im Interesse der Zentrale handeln, wurden von Beijing
seit Gründung der VRCh entsprechend loyale Regionalpolitiker eingesetzt. Auf diese Art
wurde und wird einerseits der zentralstaatliche Einfluss in Shanghai gewährleistet, andererseits
profitiert jedoch auch Shanghai von dieser Verbindung. Insbesondere aus der Tatsache
heraus, dass eine Vielzahl ehemaliger hoher Shanghaier Politfunktionäre im Anschluss an ihre
dortigen Tätigkeiten einflussreiche Ämter in Beijing bekleideten und nach wie vor bekleiden,
ergibt sich eine verstärkte Artikulation Shanghaier Interessen innerhalb der zentralen Führungsgremien.
441 Heike Holbig spricht in diesem Zusammenhang gar von einer 'Symbiose
zwischen Beijing und Shanghai'442. Diese Verbindung soll hier anhand einiger konkreter Führungspersonen
belegt und verdeutlicht werden.
Als erste kommunistische Führung Shanghais wurden 1949 Rao Shushi als Parteisekretär sowie
Chen Yi als Oberbürgermeister eingesetzt. Nachdem diese ihre politischen Tätigkeiten in
Shanghai beendet hatten, gelangten beide noch in hohe zentralstaatliche Regierungs- und Parteiämter.
So wurde Rao 1953 Leiter des innerhalb der KPCh sehr bedeutsamen Organisationsbüros,
Chen 1954 gar Vizeregierungschef, 1956 Mitglied des Politbüros und 1958 zweiter
Außenminister der VRCh. Unmittelbare Nachfolger dieser beiden Politiker in ihren Shanghaier
Funktionen wurden Ke Quingshi, Cao Diqiu und Chen Pixian. Ersterer erwies sich als treuer
Kampagnengefährte Maos und konnte sich somit auch in Beijing großen Einfluss verschaffen.
Letztere zwei hingegen galten eher als gemäßigte Vertreter der Partei und wurden aus
diesem Grund im Rahmen der 1967 durch das Mitglied der sog. 'Viererbande', Zhang
Chunqiao, erfolgten Machtergreifung in Shanghai unfreiwillig von ihren Posten enthoben.
Zhang übernahm indes in jenem Jahr sowohl das Amt des Shanghaier Parteisekretärs als auch
das des Oberbürgermeisters.443
Dies geschah während der sog. 'Januar-Revolution' 1967, welche schließlich den radikalen
Vertretern anderer chinesischer Großstädte als Vorbild diente und zudem eine erste, im Rahmen
der Kulturrevolution erfolgte, reale Machtveränderung zugunsten der radikalen Linken
bedeutete. Die drei damaligen maoistischen Spitzenfunktionäre Shanghais, Zhang Chunquiao,
441 Vgl. Cheung: The Political Context, a.a.O., S. 60 f.
442 Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1220.
142
Yao Wenyuan und Wang Hongwen – welche ebenfalls zur sog. 'Shanghai Connection' zählten
– konnten in der Folge zusammen mit der politisch äußerst einflussreichen Ehefrau Maos,
Jiang Qing, eine bis zu jenem Zeitpunkt in ihrer Intensität beispiellose Karriere innerhalb der
Beijinger Zentralgremien machen. Erst mit der Rehabilitierung Deng Xiaopings im Jahre
1977 wurde die 'Viererbande' wieder entmachtet. Innerhalb der VRCh hatte keine regionale
Einheit je zuvor einen derart großen Einfluss sowohl auf Partei- als auch Staatszentrale gehabt.
444 Hierbei ist jedoch anzumerken, dass die politische Ausrichtung der Viererbande nicht
zwangsläufig mit jener der Shanghaier Bevölkerung übereinstimmte. Vielmehr waren es 'die
enormen wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Ressourcen der Stadt'445, welche
Shanghai als 'ideologischen und organisatorischen Stützpunkt für den Propagandafeldzug der
‚Viererbande‘'446 qualifizierten.
Nach Absetzung der radikalen Maoisten etablierte sich in Shanghai bis 1979 ein mit den politischen
Verhältnissen in Beijing korrespondierender 'ideologische[r] ‚Schwebezustand‘'447
zwischen den Anhängern des reformorientierten Deng und dem noch von Mao als Vorsitzenden
der KPCh bestimmten Hua Guofeng.448 Nach dem 12. Parteitag der KPCh 1982 schließlich
hatte Shanghai keinen einzigen Vertreter mehr im Zentralkomitee.449 Im Zuge einer ebenfalls
auf jenem Parteitag verabschiedeten Verwaltungsreform wurde in der Folge eine Vielzahl
der Shanghaier Entscheidungsträger durch politische Technokraten abgelöst. Insbesondere
bedeutsam in diesem Kontext waren die 1985 erfolgten Ernennungen von Rui Xingwen
zum Parteisekretär sowie von Jiang Zemin zum Oberbürgermeister. Rui wurde schließlich
1988 ins Zentralkomitee der Partei nach Beijing berufen, so dass Jiang den Posten des Parteisekretärs
und Zhu Rongji den des Oberbürgermeisters übernahmen. 1989 wechselte Jiang an
die Gesamtparteispitze, Zhu übernahm zudem das Amt des Shanghaier Parteisekretärs. 1991
schließlich trat Zhu den Posten eines stellvertretenden Ministerpräsidenten an,450 woraufhin
Huang Ju und Wu Bangguo Oberbürgermeister bzw. Parteisekretär von Shanghai wurden.451
443 Vgl. Cheung: The Political Context, a.a.O., S. 63 f.
444 Vgl. Reichert: 'Heimat der Ballen und Fässer', a.a.O., S. 87 f.
445 Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1222.
446 Ebd.
447 Ebd.
448 Siehe hierzu auch Kapitel V. 11.
449 Vgl. Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1223.
450 Hiervon gibt es im politischen System der VRCh für gewöhnlich mehrere.
451 Vgl. Chen: Leadership Change in Shanghai, a.a.O., S. 676.
143
Seit Anfang der 90er Jahre wird oftmals mit verhohlener Anspielung auf die zu Zeiten der
Kulturrevolution existente 'Viererbande' von einer sog. 'Shanghai-Clique'452 gesprochen,
welche aus ehemaligen und gegenwärtigen Shanghaier Funktionären bestehe, die mittlerweile
einen erheblichen Einfluss wiederum auf die in Beijing getroffenen Entscheidungen haben
sollen. Konkretisiert ist diese, wohl als Vorwurf zu interpretierende, Behauptung sicherlich
nicht vollkommen unbegründet. Deutlich wird dies daran, dass die vormaligen Shanghainesen
Jiang und Zhu bis zum 16. Parteitag der KPCh Ende 2002 die im politischen System der
VRCh bedeutsamsten Ämter des Parteigeneralsekretärs, Staatspräsidenten, Vorsitzenden der
Zentralen Militärkommission (Jiang) sowie Ministerpräsidenten (Zhu) inne hatten. Zwar haben
diese ihre Posten mittlerweile abgegeben, doch zählen im 'machtpolitischen Poker' der
VRCh informelle Netzwerke oft ebenso viel, wenn nicht sogar mehr, als offizielle Machtbefugnisse.
Dies wurde in der Vergangenheit besonders deutlich unter Deng Xiaoping, welcher
trotz dessen er niemals Partei- oder Staatschef war, viele Jahre lang als landesweit einflussreichster
Politiker Anerkennung fand. Mit Hu Jintao und Wen Jiabao als neuer KPGeneralsekretär
sowie Staats- (Hu) und Ministerpräsident (Wen) fehlt Shanghai zwar seit dem
16. Parteitag der offizielle Zugang zu diesen Ämtern, dennoch gilt vielerorts noch immer
Jiang Zemin als mächtigster Mann des Landes.
Darüber hinaus befinden sich unter den neuen Funktionären auch mehrere ehemals in Shanghai
tätige Politiker, welche somit wiederum Einfluss auf die in Beijing zu treffenden Entscheidungen
nehmen können. Hierzu gehören insbesondere der neue Vorsitzende des Nationalen
Volkskongresses und ehemalige Shanghaier Parteisekretär, Wu Bangguo, sowie der
stellvertretende und mit geschäftsführenden Kompetenzen ausgestattete Ministerpräsident und
ebenfalls ehemalige Shanghaier Parteisekretär und Oberbürgermeister Huang Ju.453 Überdies
sind beide Politiker auch noch Mitglied im Ständigen Ausschuss des Politbüros der KPCh,454
welches als die zentrale Entscheidungseinheit in Beijing gilt. Die These von der 'Shanghai-
Clique' scheint somit vor allem für die 90er Jahre aufgrund der aus ihren Ämtern resultierenden
Machtbefugnisse von Jiang Zemin und Zhu Rongji nicht aus der Luft gegriffen zu sein.
Ferner scheint ihre (partei-)interne Macht auch 2004 noch gegeben und wird sicherlich aufgrund
der beschriebenen Relevanz informeller Strukturen im politischen Entscheidungsprozess
der VRCh noch einige Jahre fortdauern. Eine ausgiebige Artikulation Shanghaier Interes-
452 Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1227.
453 Vgl. Holbig, Heike: Chinas neue Regierung. Zur Sicherung politischer Legitimität nach dem X. Nationalen
Volkskongress, in: China aktuell, März 2003, S. 314 f.
454 Vgl. dies.: Der XVI. Parteitag der KPCh. Teil I: Die neue Führungsgeneration, in: China aktuell, November
2002, S. 1268-1271.
144
sen in der Beijinger Zentrale und eine damit verbundene gewisse Einflussnahme auf dort zu
treffende Entschlüsse dürfte daher weiterhin ausreichend gewährleistet sein. Ein Vergleich
mit den schwer kriminellen Machenschaften der 'Viererbande' allerdings ist völlig überzogen.
Für internationales Aufsehen sorgte Ende 2001 die Absetzung des seit Februar 1995 amtierenden
und im In- wie Ausland äußerst populären Shanghaier Oberbürgermeisters Xu Kuangdi
und seine unmittelbar darauffolgende und de facto einen politischen Abstieg bedeutende
Ernennung zum Direktor der Chinesischen Akademie für Ingenieurswissenschaften in Beijing.
455 Vielfachen Spekulationen, er sei mehrfach mit höheren Entscheidungsträgern in Konflikt
geraten bzw. habe fehlerhaft gearbeitet, wurden seitens der Beijinger Zentrale jedoch
entgegen getreten. So verlautbarte letztere, Xu sei lediglich aufgrund einer gewöhnlichen
Maßnahme im Kontext der Verjüngung bzw. des Generationswechsels unter den Provinzgouverneuren
von seinen Aufgaben als Bürgermeister entbunden worden. Zu jenem Zeitpunkt
war er 64 Jahre alt und somit nahe an das von Beijing für ein solches Amt vorgegebene
Höchstalter von 65 Jahren heran geraten,456 d.h. diese Entscheidung scheint eigentlich nachvollziehbar
zu sein. Bedenkt man jedoch andererseits, dass die drei Vorgänger Xus als Oberbürgermeister
von Shanghai, namentlich Jiang Zemin, Zhu Rongji und Huang Ju in der Folge
eminente Karrieren in den Zentralgremien machen konnten und noch immer können, dann
keimen zumindest geringfügig Zweifel über die offizielle Begründung dieser Personalia auf,
welche einmal mehr eine gewisse Transparenz im politischen Entscheidungsprozeß der VRCh
vermissen lassen.
Nachfolger von Xu Kuangdi als Oberbürgermeister von Shanghai wurde Chen Liangyu, der
zudem im Oktober 2002 auch noch den Posten des regionalen Parteisekretärs übernahm,
nachdem Huang Jus Wechsel in die Beijinger Zentrale bekannt geworden war.457 Wohl zur
Vermeidung dieser Doppelbelastung verzichtete Chen im Februar 2003 auf den Posten des
Oberbürgermeisters und machte somit den Weg frei für die Berufung von Han Zheng. Der
verhältnismäßig sehr junge 48-jährige Han, seit 1998 bereits stellvertretender Bürgermeister
von Shanghai,458 gilt vor allem im Ausland als ein äußerst direkter und pragmatischer Ge-
455 Vgl. 'Rising star named new Shanghai mayor', 'Financial Times'-Website vom 21.2.2003, in diesem Fall
unter http://search.ft.com/search/article.html?id=030221001027&query=China&vsc_appId=totalSearch&state=
Form (21.2.2003).
456 Vgl. China aktuell, März 2002, Ü14, S. 247.
457 Vgl. 'Han Zheng elected new mayor', 'Eastday'-Website vom 21.2.2003, in diesem Fall unter
http://english.eastday.com/epublish/gb/paper1/821/class000100022/hwz114529.htm ( 21.2.2003).
458 Vgl. ebd.
145
sprächspartner. Darüber hinaus sagt man ihm gute Beziehungen zu beiden in der VRCh gegenwärtig
dominierenden politischen Linien nach. So sei Han einerseits ein Protegé Jiang
Zemins, weshalb auch er zur Shanghai-Clique gezählt werden könne, andererseits bestünden
auch positive Verbindungen zu Hu Jintao. Nach dem doch etwas unerwarteten Ausscheiden
von Xu Kuangdi und der nur sehr kurzen Amtszeit von Chen Liagyu wird somit nun allgemein
eine Phase erhöhter Kontinuität in der Shanghaier Regierungsarbeit erwartet.459
2. Hochschullandschaft Shanghais als Standortfaktor
2.1 Überblick
Die große Bedeutung eines gut ausgebauten Schul- und insbesondere auch Hochschulwesens
als Standortfaktor im wirtschaftlichen Wettbewerb ist unumstritten. Verglichen mit den meisten
anderen ökonomisch bedeutsamen Standorten innerhalb der VRCh bietet Shanghai in diesem
Zusammenhang äußerst günstige Voraussetzungen. Neben einer bereits in den 80er Jahren
mit ein paar wenigen anderen Regionen eingeführten und bis dahin in China präzedenzlosen
allgemeinen neunjährigen Schulpflicht460 existiert in der Metropole am Huangpu seit jeher
ein breit gefächertes und zudem qualitativ hochwertiges Hochschulwesen. So gibt es gegenwärtig
insgesamt 45 Hochschulen, an denen etwa 280.000 Studenten (Master- und Doktorstudiengänge
nicht mit eingeschlossen) eingeschrieben sind und von ca. 21.700 Dozenten betreut
werden. Folgende Fachrichtungen werden angeboten:
2x Comprehensive Universities
12x Science and Engineering
1x Agriculture and Forestry
2x Medical
2x Teacher Training
1x Linguistics and Literacy
6x Economics and Finance
2x Politics and Law
1x Physical Culture
2x Art Schools
13x Vocational Technical Universities.461
Die dargelegten Zahlen verdeutlichen tatsächlich die enorme Vielfalt an hochwertigen Ausbildungsmöglichkeiten
in Shanghai. Diesen Standortfaktor zusätzlich stützend kommt hinzu,
459 Vgl. 'Rising star named new Shanghai mayor', 'Financial Times'-Website vom 21.2.2003, a.a.O.
460 Vgl. Staiger: Shanghais politische und kulturelle Entwicklung, a.a.O., S. 46.
461 Shanghai Statistical Yearbook 2002, S. 287; Bei Addition der im Statistischen Jahrbuch angegebenen Hochschulzahlen
fällt auf, dass diese eigentlich nur 44 und nicht etwa – wie im selben Werk dargestellt – 45 Institutionen
ergeben.
146
dass man seit einigen Jahren eine starke Förderung der beruflichen Bildung, also des sog.
'dualen Systems' betreibt. Somit wird insgesamt ein hohes und vor allem auch ökonomisch
verwertbares Bildungsniveau erreicht, welches die wirtschaftliche Attraktivität der Stadt am
Huangpu mit Sicherheit steigert. Insbesondere 'Shanghais Rolle im Modernisierungsprozess,
namentlich [.] seine Rolle als Finanzzentrum, Wissenschafts- und Hightech-Standort sowie
als Medienanstalt'462 wird eben durch die genannten Faktoren mitgeneriert und -garantiert.
2.2 Das Chinesisch-Deutsche Hochschulkolleg an der Tongji-Universität
Eine der bedeutendsten Hochschulen Shanghais ist die, 1907 auf Initiative des deutschen Generalkonsuls
Knappe und unter der Leitung des deutschen Arztes Dr. Erich Paulun als 'Deutsche
Medizinschule für Chinesen in Shanghai', gegründete Tongji-Universität.463 Im Laufe
der Jahrzehnte erweiterten sich die Fachbereiche sukzessive, was zu einem mittlerweile recht
vielseitigen Studienprogramm der Hochschule geführt hat.464 Darüber hinaus zeichnet sie sich
seit jeher mit nur zwei zeitlichen Unterbrechungen – während des Ersten Weltkrieges sowie
von 1949 bis zum Ende der Kulturrevolution – durch ihre außerordentlich intensiv betriebene
deutsch-chinesische Bildungskooperation aus, so dass sie diesbezüglich seit nunmehr über 20
Jahren im bilateralen Mittelpunkt steht.465 In eben diesen Kontext fällt auch die 1979 erfolgte
Gründung des der Tongji-Universität angegliederten Deutsch-Kollegs. An diesem werden unter
enger Kooperation mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), dem
Goethe-Institut sowie sieben deutschen Partnerhochschulen Deutschkenntnisse an chinesische
Studenten, Wissenschaftler und Techniker vermittelt. Mittlerweile ist das Deutsch-Kolleg zu
einer der wichtigsten Einrichtungen zum Erlernen der deutschen Sprache in der VRCh avanciert.
Dies liegt u.a. daran, dass es seit Mitte 1997 eine weitere Aufgabe übertragen bekommen
hat: Als Vorbereitung auf ihr bilingual erfolgendes Fachstudium werden die Aspiranten
des Chinesisch-Deutschen Hochschulkollegs (CDHK) am Deutsch-Kolleg in der deutschen
Sprache ausgebildet.466
462 Staiger: Shanghais politische und kulturelle Entwicklung, a.a.O., S. 46.
463 Vgl. Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): Informationsbroschüre Chinesisch-Deutsches
Hochschulkolleg Tongji-Universität Shanghai, 2. Auflage, Bonn 2002, S. 9.
464 Vgl. Staiger: Shanghais politische und kulturelle Entwicklung, a.a.O., S. 47.
465 Vgl. Interview 2: Thomas Harnisch, Vizedirektor Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg Tongji-Universität
Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
466 Vgl. Hang, Guosheng: Intensivkurse zum Erlernen der deutschen Sprache. Unterrichtspraxis am Deutsch-
Kolleg der Tongji-Universität als Beispiel, in: China Report Nr. 33, 15. Juli 2000, S. 7.
147
Die Gründung des CDHK basiert indes auf der im Rahmen eines Ende 1993 erfolgten China-
Besuchs des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl entwickelten Idee, nach welcher eine
Intensivierung der bilateralen Beziehungen im Bildungsbereich erfolgen sollte.467 Bald darauf
stimmte das Auswärtige Amt (AA) der benötigten Finanzierung zu, der DAAD wurde mit der
Umsetzung des Projektes betraut. 1996 schließlich erfolgte der Vertragsschluss zwischen
DAAD und Tongji-Universität,468 im September 1997 trat eine von den beteiligten Regierungen
verabschiedete Vereinbarung 'in dem Wunsch, den bestehenden Umfang der deutschchinesischen
Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Hochschulen fortzusetzen
und zu erweitern'469 in Kraft. Letzteres bilaterale Abkommen bestimmt den DAAD als von
der Bundesregierung beauftragte Institution zur Erbringung der von ihr beabsichtigten Leistungen,
welche wiederum in der Realisierung 'von deutschsprachigen Studiengängen in Wirtschaft,
Recht und Ingenieurwesen'470 liegen. Im Jahre 1997 wurden die ersten Studenten aufgenommen,
im Februar 1998 schließlich erfolgte die offizielle Eröffnung des Instituts.471 Bald
darauf fasste man den Entschluss, für das CDHK ein eigenes, umfangreich ausgestattetes Gebäude
zu errichten,472 welches im Wintersemester 2002/03 mit rund 7.000 Quadratmetern
Nutzfläche bezogen werden konnte.473
Der erwähnte, zwischen dem DAAD und der Tongji-Universität geschlossene Vertrag, war in
seiner Laufzeit auf fünf Jahre begrenzt, so dass dieser bei Nichtverlängerung im Februar 2003
ausgelaufen wäre. Um eben den Sinngehalt einer zeitlichen Ausweitung der Vereinbarung zu
eruieren, führte eine binationale Evaluierungskommission im Frühjahr/Sommer 2002 entsprechende
Untersuchungen durch. Dabei ergab sich insgesamt eine recht positive Bilanz, so dass
die Empfehlung ausgesprochen wurde, den Vertrag fortzuführen.474 Ende 2002 nahm man
dann die Gelegenheit wahr, im Beisein von Bundeskanzler Gerhard Schröder in Shanghai eine
467 Vgl. DAAD: Informationsbroschüre Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg, a.a.O., S. 9.
468 Vgl. Interview 2: Thomas Harnisch, Vizedirektor Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg Tongji-Universität
Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
469 Bekanntmachung der deutsch-chinesischen Vereinbarung über die Förderung des chinesisch-deutschen Hochschulkollegs
an der Tong-Ji-Universität in Shanghai vom 14. Januar 1998, Punkt 1, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt
Jahrgang 1998 Teil II Nr. 4, Bundesanzeiger Verlag, Köln 1998, S. 115.
470 Ebd., Punkt 2.
471 Vgl. Sund, Horst: Eigenes Gebäude für das Chinesisch-Deutsche Hochschulkolleg in Shanghai, in: China-
Report Nr. 34 vom 15. Januar 2001, S. 12.
472 Vgl. ebd.
473 Vgl. Thema des Monats. Aushängeschild CDHK, in: DAAD-Magazin Februar 2003, Website des DAAD, in
diesem Fall unter http://www.daad.de/magazin (9.2.2003).
474 Vgl. Bericht der Kommission zur Evaluierung des CDHK, in: Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg Tongji-
Universität Shanghai: CDHK-aktuell 02/02, S. 2.
148
Vereinbarung zwischen DAAD und Tongji-Universität zur weiteren Förderung des CDHK bis
ins Jahr 2008 zu unterzeichnen.475
2.2.1 Studiengänge / Studienverlauf am CDHK
Bei den am CDHK angebotenen Studiengängen handelt es sich um Magister-Studiengänge,
d.h. die Studenten müssen vor ihrer Immatrikulation bereits einen Bachelor-Grad erworben
haben. Die Ausschreibung der Studienplätze erfolgt landesweit, doch steht das CDHK theoretisch
jungen Menschen aller Nationalitäten offen. Voraussetzungen für eine Teilnahme an der
Aufnahmeprüfung sind neben der genannten akademischen Qualifikation Kenntnisse der chinesischen
und deutschen Sprache.476 Anfangs wurden mit Elektrotechnik und Wirtschaftswissenschaften
nur zwei Studiengänge angeboten, im Wintersemester 1999/2000 kam mit Maschinenwesen
ein dritter Fachbereich hinzu.477 Der in der deutsch-chinesischen Vereinbarung
von 1997 genannte Studiengang 'Recht' ist indes noch nicht realisiert, da an der Tongji-
Universität bis vor kurzem noch kein Bachelor-Grad in diesem Fach – welcher ja wiederum
Voraussetzung für eine Teilnahme am Magister-Programm ist – angeboten wurde. Allerdings
beinhaltet das Studium der Wirtschaftswissenschaften einen nicht unerheblichen Teil Wirtschaftsrecht.
478 Im Rahmen der drei bislang existenten Studiengänge werden folgende Vertiefungsrichtungen
angeboten:
- Automatisierungstechnik, Informationstechnik (für Elektrotechnik)
- Produktionstechnik, Kraftfahrzeugtechnik (für Maschinenwesen)
- Marketing, Finanzmanagement, Versicherungsbetriebslehre, Wirtschaftsrecht (für
Wirtschaftswissenschaften).479
Pro Jahr (Studienbeginn ist immer zum Wintersemester) sind am CDHK maximal 96 Neueinschreibungen
vorgesehen, wobei man im Frühjahr 2003 insgesamt etwa 270 Studenten zählte.
Praktisch alle Dozenten sind an deutschen Hochschulen ausgebildet worden und können somit
Lehrmaterialien in deutscher Sprache einsetzen. Der Fachunterricht erfolgt bilingual und soll
475 Vgl. Thema des Monats. Aushängeschild CDHK, in: DAAD-Magazin Februar 2003, Website des DAAD, in
diesem Fall unter http://www.daad.de/magazin (9.2.2003).
476 Seit dem WS 2002/03 gibt es mit einem Koreaner den ersten nicht-chinesischen Studenten am CDHK. Vgl.
Interview 2: Thomas Harnisch, Vizedirektor Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg Tongji-Universität Shanghai,
Shanghai, 7.4.2003.
477 Vgl. DAAD: Informationsbroschüre Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg, a.a.O., S. 11.
478 Vgl. Interview 2: Thomas Harnisch, Vizedirektor Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg Tongji-Universität
Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
479 Vgl. DAAD: Informationsbroschüre Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg, a.a.O., S. 11.
149
deutschem Niveau entsprechen. Um dies von beiden Seiten aus zu gewährleisten, betreuen
und verantworten je ein deutscher und ein chinesischer Fachkoordinator gemeinsam einen
Studiengang. Darüber hinaus organisieren die deutschen Fachkoordinatoren Blockveranstaltungen
mit und von Fachkollegen der deutschen Partneruniversitäten sowie Praktika der Studenten.
480 Die Gesamtleitung des CDHK untersteht unmittelbar dem Präsidenten der Tongji-
Universität, Wan Gang, welcher gegenwärtig481 auch als Direktor des CDHK fungiert. Ihm
zur Seite stehen ein chinesischer und ein deutscher Vizedirektor.
Das Studium am CDHK ist in sechs Semester untergliedert. Im ersten Semester widmen sich
die Studenten in Intensivkursen ausschließlich dem Erlernen der deutschen Sprache, ein Fachstudium
findet nicht statt. Die somit erworbenen Sprachkenntnisse sind wiederum ab dem
zweiten Semester zwingend von Nöten, da ab diesem Zeitpunkt Fachvorlesungen auch von
deutschen Professoren auf Deutsch gehalten werden. Im Verlauf der Semester zwei bis vier
erfolgt neben dem Fachstudium ein weiterführender Deutschunterricht, die Semester fünf und
sechs dienen dann der Weiterbildung in Deutschland im Rahmen von Studienveranstaltungen
an den Partneruniversitäten oder Praktika in deutschen Unternehmen. Daran anschließend fertigen
die Studenten ihre Magisterarbeit an und erwerben somit ihren Magisterabschluss, welcher
in Deutschland für eine Promotion qualifiziert.482
2.2.2 Finanzierung und Zielsetzung des CDHK
Zielsetzung und Finanzierung des CDHK sind zu einem gewissen Teil unmittelbar wechselseitig
konditionalisiert. Seine Basisversorgung wird von der deutschen Seite vom DAAD mit
Mitteln des Auswärtigen Amtes getragen. Auf chinesischer Seite ist hierfür die Tongji-
Universität zuständig, welche für die Grundvergütung der Dozenten, die Betriebsmittel und
die Infrastruktur aufkommt.483 Das erwähnte neue Gebäude wurde von deutscher Seite mit
einer Spende in Höhe von 350.000 DM (dies entspricht etwas 179.000 Euro) unterstützt,
Hauptfinanzier war jedoch die Tongji-Universität.484 Neben dieser bilateralen staatlichen Finanzierung
trägt sich das CDHK jedoch auch aus Unternehmenshänden. So erfolgten in Ko-
480 Vgl. ebd.
481 Stand: Februar 2004.
482 Vgl. DAAD: Informationsbroschüre Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg, a.a.O., S. 13; Interview 2: Thomas
Harnisch, Vizedirektor Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg Tongji-Universität Shanghai, Shanghai,
7.4.2003.
483 Vgl. DAAD: Informationsbroschüre Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg, a.a.O., S. 17.
484 Vgl. Interview 2: Thomas Harnisch, Vizedirektor Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg Tongji-Universität
Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
150
operation zwischen dem DAAD und dem Stifterverband der deutschen Wissenschaft mittlerweile
Gründungen von 20 Stiftungslehrstühlen,485 welche mit jeweils 36.000 Euro jährlich
primär von deutschen, jedoch auch von chinesischen Unternehmen, bezuschusst werden. Ein
Stiftungsvertrag wird für gewöhnlich auf fünf Jahre geschlossen. Die Finanziers, welche teilweise
auch für zwei Lehrstühle aufkommen, haben zumeist Niederlassungen im Raum
Shanghai.486 Dabei handelt es sich um folgende Unternehmen: Allianz, Bayer, Robert Bosch,
DaimlerChrysler-Fonds, Stiftungsfonds Deutsche Bank, Stiftungsfonds Dresdner Bank, Festo
(China) Ltd., Infineon, Stiftung Mercator, Rohde & Schwarz, Shanghai Volkswagen Automotive
Company, Siemens, Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, Tongji AG für Wissenschaft
und Technik, ThyssenKrupp.487
Die Grundidee und damit auch die ursprüngliche Zielsetzung des CDHK besteht darin, dessen
Absolventen in Shanghai in deutsch-chinesischen Joint Ventures oder anderen wirtschaftlichen
Kooperationsformen tätig werden zu lassen, so dass beide Seiten ökonomisch profitieren.
Die Lehrpläne sind daher 'praxis- und industrienah nach deutschen Vorbildern konzipiert.
Am CDHK werden fachlich kompetente Führungskräfte, die in beiden Kulturen zu
Hause sind, für die chinesisch-deutsche Wirtschaft ausgebildet.'488 Entsprechend sind mittlerweile
ehemalige CDHK-Studenten beispielsweise bei der Allianz, bei Hoppecke Batterien,
bei Lufthansa, bei Roland Berger, bei Shanghai Volkswagen, bei Siemens und bei ThyssenKrupp
beschäftigt.489 Joachim Lorenz, Berater des Vorstandes der ThyssenKrupp AG, berichtet
hierzu aus der Praxis: 'Wir können heute schon mit Genugtuung vermerken, dass wir
tüchtige Absolventen des CDHK als Mitarbeiter in unseren Reihen haben, die unsere Präsenz
in China nachhaltig stärken.'490 Die Zielsetzung des CDHK und deren erfolgreiche Realisierung
darf somit sicherlich als wertvoller Standortfaktor für die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen
in Shanghai sowie als konzeptionelles Vorbild für weitere ähnliche Ausbildungseinrichtungen
bewertet werden. Schließlich drängen immer mehr deutsche Unternehmen
auf den chinesischen Markt und erzeugen somit einen weiter 'wachsenden Bedarf an
jungen chinesischen Wissenschaftlern mit fachlicher und sprachlicher Kompetenz'491.
485 Stand: Februar 2004.
486 Vgl. Interview 2: Thomas Harnisch, Vizedirektor Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg Tongji-Universität
Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
487 Vgl. DAAD: Informationsbroschüre Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg, a.a.O., S. 17.
488 Ebd., S. 9.
489 Vgl. Interview 2: Thomas Harnisch, Vizedirektor Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg Tongji-Universität
Shanghai, Shanghai, 7.4.2003
490 Gastkommentar ThyssenKrupp. Technologietransfer setzt gute Ausbildung voraus, in: CDHK-aktuell 03/02,
S. 7.
491 DAAD: Informationsbroschüre Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg, a.a.O., S. 19.
151
3. Die Shanghaier Identität als Standortfaktor
Vor 1843 existierten praktisch keinerlei die Stadt Shanghai bzw. deren Bewohner gegenüber
anderen lokalen Einheiten Chinas charakterisierenden Eigenheiten. Eine typische Shanghaier
Identität hatte sich somit vor der durch die okzidentalen Mächte erzwungenen Öffnung der
Stadt492 noch nicht entwickelt. Vielmehr war es etwa bis Mitte des 19. Jahrhunderts sogar so
gewesen, dass innerhalb des Jangtse-Deltas nicht etwa Shanghai, sondern Städte wie Suzhou
und Yangzhou493 als maßgebende 'Metropolen' galten.494
Mit Niederlassung der Ausländer ab 1843 kreierte sich Shanghai erstmals eine eigene Identität,
welche 100 Jahre lang stark durch die westlichen Ausländer bis zu deren Rückzug
1942/43 geprägt wurde. Spätestens 'in the 1920s and 1930s Shanghai became infamous as a
modern, cosmopolitan city in which dance halls, nightclubs and other forms of conspicuous
consumption were ubiquitous.'495 Darüber hinaus machte sich die Stadt jedoch auch einen
Namen durch ihren vor allem über die Ausländer importierten und gelebten Luxus. Dieser
zeigte sich insbesondere im Bau von prunkvollen Gebäuden wie Kirchen, Banken und Villen
und fand seine Krönung schließlich in der Gestaltung einer typisch britischen Pferderennbahn.
496 Was Shanghai also in der Epoche der ausländischen Vorherrschaft charakterisierte,
waren einerseits die nach außen erscheinenden luxuriösen und durchaus beeindruckenden
Prestigeobjekte, andererseits wird jedoch oftmals auch geurteilt, 'Shanghai was better known
for its excesses, its nightclubs and its prostitutes.'497
Spätestens die 1949 in die Stadt einrückenden Kommunisten beendeten den bereits in den
Kriegswirren und der unmittelbaren Nachkriegszeit sich abflachenden extravaganten Lebensstil
der Shanghainesen, indem 'Maoist policies precluded the emergence of consumerism. The
state promoted heavy industry while the production of consumer goods and investment in
housing and services was sacrificed.'498 Andererseits jedoch ließ die neue Führung den Großteil
der europäischen Bauwerke zur staatlichen Benutzung stehen, was wiederum zur Folge
492 Zu den Ereignissen, welche schließlich die Öffnung Shanghais für den Außenhandel bewirkten siehe Kapitel
V. 2.
493 Beide Städte liegen in der an Shanghai angrenzenden Provinz Jiangsu und haben weniger als eine Mio.
Einwohner.
494 Vgl. Yuezhi, Xiong: The Image and Identity of the Shanghainese, in: Liu, Tao Tao / Faure, David (Hg.):
Unity and Diversity. Local Cultures and Identities in China, Hong Kong University Press, Hong Kong 1996,
S. 99.
495 Gamble, Jos: Consuming Passions, in: China Review, Summer 1999, S. 12.
496 Auf der ehemaligen Pferderennbahn entstand nach der kommunistischen Machtübernahme der heutige 'People’s
Square'.
497 Wood, F.: Exotic Wickedness and Luxury, in: China Review, Summer 1999, S. 9.
152
hatte, dass 'Until the late 1980s, Shanghai was a foreign anachronism, with a skyline like
New York`s in the 1930s'.499
Erst 1992, nachdem sich Beijing entschieden hatte, über die Sonderwirtschaftszonen hinaus
nun auch Shanghai an der außenwirtschaftlichen Öffnungspolitik und den inneren in Richtung
Marktwirtschaft zielenden ökonomischen Reformprozessen partizipieren zu lassen, entwickelte
sich wieder die bekannte, auf westlichem Materialismus basierende, Shanghaier Mentalität
oder Identität. Beispielsweise hat sich allein zwischen 1992 und 1997 der wertmäßige Konsum
innerhalb der Stadt beinahe verdreifacht.500 Vor allem ausländische Produkte erfreuen
sich heute bei all jenen, die sich diese leisten können, höchster Beliebtheit. Hinzu hat die Bedeutung
von Statussymbolen wie Eigentumswohnung, Automobil, Auslandsurlaub, westlicher
Markenkleidung, Computer und anderem technischen Gerät in den letzten Jahren klar zugenommen.
Diese für ein sozialistisch geprägtes Staatswesen eigentlich so untypischen Verhaltensmuster
gehen jedoch einher mit dem Shanghaier Selbstverständnis, wonach deren Einwohner
'have long considered themselves separated by style and sophistication from China`s
rural masses. Media images foster this self image. Shanghainese identify themselves far more
closely with affluent overseas Chinese in New York or Taipei than with the two or three million
rural migrant workers industriously engaged in reconstructing Shanghai as a modern city.'
501
Indes findet unter chinesischen Historikern seit einigen Jahren eine rege Debatte über die Ursachen
der Shanghaier Identitätsfindung statt, wobei sich die Wissenschaftler mittlerweile
zumindest in drei Punkten einig sind. So wurde Shanghai erstens bereits sehr früh mit westlicher
Technologie und somit auch mit westlicher Kultur konfrontiert. Dies führte wiederum zu
Punkt zwei, wonach der Pragmatismus einer kommerziell orientierten Gesellschaft schließlich
auf die Einheimischen abgefärbt habe. Punkt drei bezieht sich schließlich wieder auf diese
sog. 'Einheimischen', welche aufgrund der Tatsache, dass Shanghai seit seiner internationalen
Öffnung eine Migrantenstadt war, vergleichsweise multikulturell, vielseitig und weltoffen
(gewesen) seien.502
498 Gamble: Consuming Passions, a.a.O., S. 12.
499 Wood: Exotic Wickedness, a.a.O., S. 9; Der Bezug gerade auf das Ende der 80er Jahre resultiert daraus, dass
Shanghai ab Anfang der 90er Jahre mit der 'Pudong New Area' eine neue Skyline erhielt.
500 Vgl. Gamble: Consuming Passions, a.a.O., S. 12 f.
501 Ebd., S. 13.
502 Vgl. Yuezhi: The Image and Identity of the Shanghainese, a.a.O., S. 100 f.
153
Fragt man Bewohner Shanghais nach deren typischen charakterlichen Attributen, so bekommt
man oft Antworten wie 'knowledgeable, open-minded, quick of mind, and practical.'503 Lässt
man sich diese Frage jedoch von auswärtigen chinesischen Personen beantworten, so fallen
Begriffe wie 'proud, boastful, free and easy, reaching for the novel for the sake of being novel,
and worldly.'504 Doch egal, welche dieser zwei subjektiven Beschreibungen man bevorzugt,
letztlich belegen sie beide, dass eine spezielle, sich vom übrigen China differenzierende,
Shanghaier Identität bzw. Mentalität existiert. Vielseitige private wie berufliche Erfahrungen
des Verfassers in Shanghai bestätigen eine stark ökonomisch, partiell sogar exorbitant materialistisch
ausgerichtete Mentalität vieler Bewohner Shanghais. Einerseits mag dies für zum
Teil bereits postmaterialistisch geprägte Europäer zu einigen menschlichen Enttäuschungen
führen, für den Wirtschaftsstandort Shanghai ist dies allerdings sehr positiv zu bewerten.
Eine weitere, den ökonomischen Brennpunkt Shanghai immens positiv beeinflussende Gegebenheit
ist in der 1990 gegründeten 'Neuen Wirtschaftszone Pudong' auszumachen. Wie
auch die zuvor aufgezeigten politisch-administrativen sowie sozioökonomischen Standortfaktoren,
ergibt sich durch dieses wirtschaftliche Sondergebiet innerhalb Shanghais eine Optimierung
des investiven Rahmens. Dabei ist ein starker Fokus auf ausländische Direktinvestitionen
ausgerichtet.
503 Ebd., S. 99.
504 Ebd., S. 100.
154
VII. Die Neue Wirtschaftszone Pudong in Shanghai
1. Konzeptionen wirtschaftlicher Sondergebiete innerhalb der
Volksrepublik China
In der VRCh existiert eine Vielzahl sich vornehmlich an ausländische Investoren richtender
wirtschaftlicher Sondergebiete. Besonders für ausländische Direktinvestitionen (ADI) in Form
von 'Wholly Foreign owned Enterprises' (WFOEs) sind die einen bestimmten Standort privilegierenden
steuerlichen, zollrechtlichen und infrastrukturellen Bedingungen von entscheidender
Bedeutung, wohingegen Joint Venture Unternehmen für gewöhnlich auf den geographischen
Sitz ihres chinesischen Partners angewiesen sind.
Um nun erstens jene für die Sondergebiete individuellen Eigenheiten zu spezifizieren, zweitens
jedoch auch um die 'Neue Wirtschaftszone Pudong' ('Pudong New Area') inhaltlich
von diesen abzugrenzen, soll hier eine Differenzierung der einzelnen Präferenzgebiete erfolgen.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass diesbezüglich in der Literatur genauso wie beim
'Modell Shanghai' (gemeint ist die Pudong New Area) keineswegs von einer begrifflichen
Einheitlichkeit gesprochen werden kann, sondern die ein- und dieselben Standorte definierenden
Fachbezeichnungen oftmals differieren. Folglich werden nicht selten falsche Begriffe
verwendet, was letztlich nur verwirrt. Um auch dem zu begegnen, soll hier ein wenig 'Licht
ins Dunkel' gebracht werden.
Die Geschichte der wirtschaftlichen Sondergebiete innerhalb der VRCh reicht zurück bis in
das Jahr 1980, als im Rahmen der durch Deng Xiaoping eingeleiteten Öffnungspolitik die ersten
vier Sonderwirtschaftszonen (SWZ) errichtet wurden.
1.1 Sonderwirtschaftszonen
In den Anfängen des seit Ende 1978 praktizierten ökonomischen Reformprozesses beauftragte
Beijing mehrere Forschungsgruppen mit der Evaluierung von Gestaltungs- und Durchführbarkeitsmöglichkeiten
für Sonderwirtschaftszonen gemäß solcher zu jener Zeit bereits weltweit
vielfach vorhandener Modelle. Die involvierten Experten, zu welchen u.a. der damals
noch den Posten des stellvertretenden Vorsitzenden der 'China State Import and Export Management
Commission' bekleidende Jiang Zemin gehörte, kamen in ihren Studien zu einem
positiven Ergebnis, worauf schließlich Ende 1980 mit Shantou, Shenzhen und Zhuhai in der
Provinz Guangdong sowie Xiamen in der Provinz Fujian die ersten vier regulären SWZ ge155
gründet wurden.505 1988 schließlich erhielt auch die Insel Hainan den offiziellen Status einer
'Special Economic Zone',506 womit deren Gesamtzahl auf fünf angewachsen war. Bis heute507
existieren in der Volksrepublik China nur eben jene fünf Sonderwirtschaftzonen. Alle
darüber hinausgehenden – nicht selten geäußerten – Behauptungen entspringen einer ungenauen
Recherche bzw. einer verallgemeinerten Fachterminologie.
Über die pure Anziehung ausländischen Kapitals hinaus sollten durch die Sonderwirtschaftszonen
ausländische, dem chinesischen Entwicklungsstand zumeist überlegene, Technologien
importiert werden, um somit einen Know-how-Transfer zugunsten der VRCh zu erzeugen.
Weiter beabsichtigte Beijing, ein schnelleres Exportwachstum und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
zu generieren.508 Der angesprochene Know-how-Transfer, welcher im übrigen auch
im Managementbereich stattfinden sollte, diente ferner dem Ziel, Wirtschaftszweige zur Substitution
chinesischer Importe hervor zu bringen.509 Waren dies noch alles auch für andere
Staaten typische Motivationseckpunkte bei der Errichtung wirtschaftlicher Präferenzgebiete,
so hatte Beijing jedoch eine spezielle, d.h. landesspezifische Intention. So beabsichtigte die
chinesische Regierung nämlich, die SWZ als eine Art Experimentierfeld für eine potentielle
Transformation des ökonomischen Systems von der Zentralverwaltungswirtschaft hin zur
Marktwirtschaft zu instrumentalisieren.510
Ein grundlegendes Konzept der Sonderwirtschaftszonen besteht in deren Privileg, gegenüber
Beijing relativ autonome Entscheidungen in puncto Investitionsdurchführung fällen zu dürfen.
Im Rahmen dieser ökonomischen Dezentralisierung werden zum Beispiel Entwicklungspläne
erstellt, verabschiedet und implementiert, beabsichtigte Investitionsprojekte geprüft und genehmigt,
aber auch die Landverpachtung an ausländisch beteiligte Unternehmen geregelt.511
Von besonderem Interesse für internationale Investoren sind die zum Großteil zentral aus Beijing
vorgegeben Steuervergünstigungen innerhalb der SWZ. So haben ausländisch kapitalisierte
Unternehmen für gewöhnlich nur einen von 30 auf 15 Prozent reduzierte Körperschaftssteuer
zu entrichten und können diese, sofern sie 70 Prozent oder mehr ihrer Produktion ex-
505 Vgl. Fu, Jun: Institutions and Investments. Foreign Direct Investment in China during an Era of Reforms, The
University of Michigan Press, Michigan 2000, S. 32.
506 Vgl. ebd., S. 38.
507 Stand: Dezember 2004.
508 Vgl. Fu: Institutions and Investments, a.a.O., S. 32 f.
509 Vgl. Reif, Angela: Hightech- oder Sonderzone: Welcher Standort ist der Richtige?, in: China-Contact,
5/2000, S. 10.
510 Vgl. Fu: Institutions and Investments, a.a.O., S. 33.
511 Vgl. ebd., S. 33 f.
156
portieren, sogar auf 10 Prozent minimieren.512 Darüber hinaus werden sie, sofern sie in ein auf
mindestens zehn Jahre angelegtes Dienstleistungsprojekt mit über 5 Mio. US-$ Auslandskapital
investieren, im ersten gewinnbringenden Jahr von der Körperschaftssteuer befreit und in
den folgenden zwei Jahren diesbezüglich mit einem Erlass von 50 Prozent veranlagt. Eine in
der VRCh 3-prozentige lokale Körperschaftssteuer sowie eine normalerweise zehn Prozent
betragende Gewinntransfersteuer513 wird in den SWZ komplett erlassen.514 Weitere Investitionsanreize
für internationale Unternehmen sind eine privilegierte infrastrukturelle Versorgung,
vergleichsweise geringe bürokratische Gründungsaufwände, niedrige Preise bei Landpachtung
sowie eine sehr zinsgünstige Kreditvergabe.515 Überdies werden insbesondere
Hochtechnologieunternehmen vielfach von Zöllen für importierte Produktionsanlagen und
-ausrüstungen freigestellt.516
Mit Shenzhen konnte im November 2000 die älteste SWZ ihr 20 jähriges Bestehen feiern.
Staatspräsident und KPCh-Generalsekretär Jiang Zemin würdigte die Pionierarbeit der Stadt
insofern, als ihrer Entwicklung ein bedeutender Teil beim Aufbau des Sozialismus mit chinesischer
Prägung zuzurechnen sei. Ein renommierter chinesischer Ökonom ging in seiner Laudatio
sogar so weit, die positiven Beispiele der SWZ als maßgeblich für die Beijinger Entscheidung
zur Schaffung der 'sozialistischen Marktwirtschaft' zu interpretieren.517 Letztere
Feststellung mag zwar möglicherweise ein wenig durch den Pathos der Jubiläumsfestlichkeiten
begünstigt worden sein, wird andererseits jedoch durch ein seit 1980 durchschnittliches
jährliches Wirtschaftswachstum von etwa 31 Prozent innerhalb der SWZ Shenzhen kräftig
gestützt. Darüber hinaus trugen die für eine SWZ so charakteristischen Unternehmen mit ausländischer
Beteiligung in Shenzhen nach chinesischen Angaben beispielsweise 1999 mit beeindruckenden
78 Prozent zur industriellen Produktion und mit 53,6 Prozent zum Exportvolumen
der Stadt bei.518
512 Vgl. DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH / F.A.Z.-Institut für Management-,
Markt- und Medieninformationen GmbH / manager magazin Verlagsgesellschaft mbH / Dr. Bernd Rödl & Partner
GbR: Wirtschaftshandbuch China, Reihe 'Praxisnaher Ratgeber für Unternehmen – 1999', Band 2: Standortführer,
Frankfurt a. M. 1999, S. 8.
513 Die Gewinntransfersteuer (remittance tax) bezieht sich auf im Ausland erwirtschaftete und dann ins Heimatland
transferierte Profite.
514 Vgl. Fu: Institutions and Investments, a.a.O., S. 34.
515 Vgl. Geissbauer, Reinhard: Wirtschaftspartner China, Economica Verlag, 2., völlig neu bearbeitete Auflage,
Bonn 1996, S. 121.
516 Vgl. DEG: Wirtschaftshandbuch China, Band 2, a.a.O., S. 8.
517 Vgl. China aktuell, November 2000, Ü 28, S. 1272.
518 Vgl. China aktuell, September 2000, Ü 31, S. 1032.
157
1.2 Offene Küstenstädte
Nachdem Deng Xiaoping 1984 eine Reise in die damals vier SWZ unternommen und daraufhin
die dort praktizierte Wirtschaftspolitik aufgrund ihrer beträchtlich positiven ökonomischen
Auswirkungen als sinnvoll erachtete hatte, entschied sich Beijing auch wegen zunehmendem
Druck aus den keine SWZ beinhaltenden Provinzen519 zur Gründung von 14 sog.
'Offenen Küstenstädten' ('Open Coastal Cities'). Zu diesen neuen Zonen gehörten mit
Shanghai und Tianjin u.a. auch die größte und drittgrößte Stadt Chinas.520 Anders als in den
SWZ wurde in den Offenen Küstenstädten jedoch eine intensivere Verflechtung der mit ausländischem
Kapital ausgestatteten Unternehmen mit der chinesischen Wirtschaft beabsichtigt.
Diese Intention ergab sich aus der Beobachtung heraus, dass innerhalb der SWZ immer mehr
reine Auslands- anstatt Gemeinschaftsunternehmen gegründet worden waren, womit ein von
der chinesischen Führung gewünschter Know-how-Transfer nach deren Ansicht nicht effektiv
genug ermöglicht wurde. Die Zentralregierung ging anfangs sogar so weit, innerhalb der Offenen
Küstenstädte die Gründung von 100-prozentigen ausländischen Tochtergesellschaften
zu verbieten und förderte zudem die Umstrukturierung bestehender chinesischer Betriebe
durch Überführung in chinesisch-ausländische Joint Ventures sowie den damit verbundenen
Know-how-Transfer.521 'In den Küstenstädten wurde damit erstmals die Verzahnung der
Wirtschaftsentwicklung mit den inländischen Wirtschaftsstrukturen – auch im Binnenland –
bewusst forciert.'522
Um die Offenen Küstenstädte für potentielle Investoren attraktiv zu gestalten, entwickelte
man erneut ein spezielles Steuerpräferenzsystem. So zahlt ein Unternehmen mit Auslandsbeteiligung
in diesen 14 Städten grundsätzlich nur 24 Prozent anstatt der üblichen 30 Prozent
Körperschaftssteuer und kann diesen Satz gar auf 12 Prozent reduzieren, sofern es 70 Prozent
oder mehr seiner Produktion für den Export verwendet. Anfangs gewährte Nachlässe auf Einfuhrzölle
für Rohstoffe und andere Produktionskomponenten haben mittlerweile jedoch ihre
Gültigkeit verloren.523 Vorhaben mit einem Kapitaleinsatz von mehr als 30 Mio. US-$ werden
mit nur 15 Prozent Körperschaftssteuer veranlagt. Ebensolche Vergünstigungen erfahren Unternehmen,
welche in die Technologie-, Energie- oder Transportsektoren sowie in Hafenprojekte
investieren. Die lokale 3-prozentige Körperschaftssteuer wird in den Offenen Küstenstädten
teilweise erlassen, eine Reduzierung der Gewinntransfersteuer ist dort im Gegensatz
519 Vgl. Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 122.
520 Vgl. Fu: Institutions and Investments, a.a.O., S. 37.
521 Vgl. Reif: Hightech- oder Sonderzone, a.a.O., S. 10.
522 Ebd.
158
zu den SWZ jedoch nicht möglich.524 Weitere Anreizsysteme ergeben sich jedoch bei einer
Ausweisung von sog. 'Wirtschaftlichen und Technologischen Entwicklungszonen' innerhalb
der Offenen Küstenstädte.
1.3 Wirtschaftliche und technologische Entwicklungszonen
Praktisch alle Offenen Küstenstädte Chinas beinhalten mittlerweile auch spezielle Wirtschaftliche
und technologische Entwicklungszonen (WTEZ oder auch 'Economic and Technological
Development Zones' genannt). Da diese in ihren steuerlichen und finanziellen Vorzügen
für potentielle ausländische Investoren ähnliche Modelle wie die SWZ beinhalten, spricht
man oft von '‚kleinen Sonderwirtschaftszonen‘'525. So zahlen Produktionsunternehmen mit
ausländischer Beteiligung in WTEZ grundsätzlich nur 15 Prozent Körperschaftssteuer sowie
keinerlei Gewinntransfersteuer. Hinzu ergibt sich für auf mindestens zehn Jahre Laufdauer
terminierte und mit einem Investitionsvolumen von über 30 Mio. US-$ ausgestattete Projekte
die Möglichkeit, in den ersten beiden gewinnbringenden Jahren zu 100 Prozent, in den darauf
folgenden drei Jahren zu 50 Prozent von der Körperschaftssteuer befreit zu werden.526 Darüber
hinaus können Hochtechnologieunternehmen einen Einfuhrumsatzsteuererlass beim Import
von für die Produktion benötigten Anlagen und Ausrüstungen geltend machen.527
Offiziell müssen WTEZ vom Staatsrat in Beijing genehmigt werden, doch weisen nicht selten
auch lokale Behörden Zonen mit derselben Bezeichnung und praktisch identischen finanziellen
und steuerlichen Rahmenbedingungen aus. So existierten Ende 2000 landesweit 43 offizielle528
und darüber hinaus noch mehrere hundert inoffizielle WTEZ. Letztere von lokalen
Stellen und praktisch ohne legale Basis gestaltete Zonen werden jedoch immer wieder auf
Anweisung der Zentralregierung zur Eindämmung einer ökonomischen Überhitzung geschlossen
und können somit ausländischen Investoren keine tatsächlich sicheren rechtlichen
Rahmenbedingungen bieten.529
Im Gegensatz zu den SWZ und den Offenen Küstenstädten konzentrieren sich die WTEZ
nicht ausschließlich auf die Küstenregionen, sondern weiten sich sukzessive auch ins Landes-
523 Vgl. DEG: Wirtschaftshandbuch China, Band 2, a.a.O., S. 8 f.
524 Vgl Fu: Institutions and Investments, a.a.O., S. 42.
525 Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 123.
526 Vgl. Fu: Institutions and Investments, a.a.O., S. 42.
527 Vgl. DEG: Wirtschaftshandbuch China, Band 2, a.a.O., S. 8.
528 Vgl. China aktuell, September 2000, Ü 31, S. 1031.
159
innere aus. So kündigte Beijing beispielsweise im September 2000 die Genehmigung von
weiteren elf zu den bisher fünf vorhandenen WTEZ in Zentral- und Westchina an, wobei deren
Zielschwerpunkt in einer Art Antriebsfunktion für diese Regionen liegen soll.530
1.4 Offene Wirtschaftszonen
Zeitlich parallel zu den Offenen Küstenstädten gründete Beijing 1985 drei 'Offene Wirtschaftszonen'
(Open Economic Zones). Dabei handelte es sich erstens um die Teile der Provinzen
Jiangsu, Zhejiang und Shanghai umfassende Jangtse-Deltaregion, zweitens um das in
der Provinz Fujian liegende und die Städte Quanzhou, Xiamen und Zhangzhou beinhaltende
'Goldene Dreiecksdelta' sowie drittens um die Perlflussdeltaregion in der Provinz Guangdong,
welche die SWZ Shenzhen und Zhuhai mit Guangzhou verbindet. 1988 schließlich
folgten mit den Halbinseln Shandong (in der gleichnamigen Provinz auf der Höhe Koreas gelegen)
und Liaodong (in der nordöstlichen Provinz Liaoning gelegen) zwei weitere entsprechende
Zonen.531
Die Offenen Wirtschaftszonen, deren Zahl sich mittlerweile auf über 30 erhöht haben dürfte,
können für gewöhnlich ein konstant überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum ausweisen
und bestechen durch eine verhältnismäßig weit entwickelte Infrastruktur. Wie in den Offenen
Küstenstädten haben in ihnen Technologie- und Know-how-Transfer eine Schlüsselfunktionen
inne.532 Sie unterscheiden sich von anderen wirtschaftlichen Sondergebieten innerhalb der
VRCh durch ihre größeren lokalen Absatzmöglichkeiten, da sie geographisch nicht punktuell,
sondern eher flächig angelegt sind. Hinsichtlich der Niederlassung ausländisch kapitalisierter
Unternehmen besitzen die Offenen Wirtschaftszonen in etwa die selben Kompetenzen wie die
Offenen Küstenstädte.533
1.5 Hochtechnologieentwicklungszonen
Hochtechnologie-Entwicklungszonen ('High Tech Development Zones' oder HTEZ genannt)
werden oft innerhalb von WTEZ gegründet und können in letztere administrativ integriert o-
529 Vgl. Reif: Hightech- oder Sonderzone, a.a.O., S. 10.
530 Vgl. China aktuell, September 2000, Ü 31, S. 1031 f.
531 Vgl. Fu: Institutions and Investments, a.a.O., S. 38 f.
532 Vgl. Meng, Antje: China für mittelständische Unternehmen. Praktische Beispiele zum Markteintritt in die VR
China, W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld 1998, S. 19.
160
der aber auch selbständig agieren. Zwar gibt der Zentralstaat Richtlinien hinsichtlich des Begriffs
"Hochtechnologie" vor, doch werden diese aufgrund der lokalen Zuständigkeit bei der
Errichtung einer derartigen Zone teilweise etwas unterschiedlich interpretiert. Als allgemein
anerkannte Hochtechnologiebranchen gelten Elektronik, Computer, Informationstechnologie,
Laser, Photovoltaik, Bio-Engineering sowie neue Energiequellen.534
Die Investitionsanreize innerhalb der HTEZ entsprechen in etwa denen der WTEZ, einen
deutlichen Unterschied gibt es jedoch in ihrer zentralstaatlichen Verbindung. Werden die
WTEZ nämlich vom 'Special Economic Zones Office' des Staatsrates initiiert und sind diesem
auch nach ihrer Gründung unterstellt, so werden die HTEZ vom Wissenschafts- und
Technologieministerium nach einer vorhergehenden lokalen Initiative anerkannt und gefördert.
Die HTEZ können somit als regionale, die WTEZ hingegen als nationale Maßnahmen
der chinesischen Wirtschaftsförderung verstanden werden.535
1.6 Zollfreie Zonen
Seit 1990 werden vom Staatsrat Zollfreie Zonen genehmigt,536 deren ökonomisch bedeutsamstes
Beispiel die in der Shanghaier 'Neuen Wirtschaftszone Pudong' gelegene Freihandelszone
('Free Trade Area') Waigaoqiao ist.537 Im Gegensatz zu den SWZ befinden sich
diese Sondergebiete nicht nur im Süden, sondern entlang der gesamten Küste.538 Importe in
die Zonen sowie Exporte aus den Zonen sind weder lizenz- noch zollpflichtig, erst die Einfuhr
von Produkten auf den chinesischen Markt wird dann steuer- und zollrechtlich als regulärer
Import behandelt.539
Darüber hinaus sind die Zollfreien Zonen für Auslandsunternehmen ebenfalls aufgrund eines
auf 15 Prozent reduzierten Körperschaftssteuersatzes attraktiv,540 aber auch durch die Möglichkeit,
in sonst in der VRCh für nichtchinesische Firmen verschlossenen Geschäftsgebieten,
533 Vgl. Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 123 f.
534 Vgl. Abele, Corinne: Neue Wirtschaftszonen: Regionale Standorte bieten Investoren interessante Möglichkeiten,
in: Wirtschaftswelt China, 1/1998, S. 3.
535 Vgl. DEG: Wirtschaftshandbuch China, Band 2, a.a.O., S. 9.
536 Vgl. Abele: Neue Wirtschaftszonen, a.a.O., S. 3.
537 Für detaillierte Informationen zur Freihandelszone Waigaoqiao vgl. Kapitel VII, Abschnitt 2.4.4.
538 Vgl. Bundesstelle für Außenhandelsinformation: Reihe Tipps für die Praxis: Investieren in der VR China,
Köln, 2000, S. 38 f.
539 Vgl. Reif: Hightech- oder Sonderzone, a.a.O., S. 12.
540 Vgl. Abele: Neue Wirtschaftszonen, a.a.O., S. 3.
161
wie etwa dem Binnengroßhandel, tätig zu werden.541 Des Weiteren müssen die innerhalb der
Zone tätigen Unternehmen keine sonst für den Im- und Export von Materialien und Produkten
der Weiterverarbeitung obligatorischen Lizenzen vorweisen.542
1.7 Exportverarbeitungszonen
Auch die ersten chinesischen Exportverarbeitungszonen ('Export Processing Zones') wurden
Anfang der 90er Jahre mit Genehmigung des Staatsrates errichtet. Waren diese ursprünglich
nur für exportorientierte Produktionsunternehmen bestimmt, so kann man sie mittlerweile
praktisch nicht mehr von den Zollfreien Zonen unterscheiden. Typischste Funktion einer Exportverarbeitungszone
ist die Weiterverarbeitung oder Veredelung von in die Zone importierten
Gütern. Zölle fallen bei Im- und Export in die Zone noch nicht an. Erst wenn die Endprodukte
dann auf den regulären chinesischen Markt gelangen, werden ausschließlich die zur
Fertigung benötigten Basisgüter abgabepflichtig.543
Dass der Veredelungshandel beispielsweise im ersten Halbjahr 2000 mit einem Anteil von
48,7 Prozent bzw. 105 Mrd. US-$ zum gesamten chinesischen Außenhandel beitrug,544 belegt
eindrucksvoll die gewichtige Rolle der Exportverarbeitungszonen für die Volkswirtschaft
Festlandchinas. Diese große Bedeutung dürfte jedoch aufgrund der mit dem chinesischen
WTO-Beitritt einhergehenden sukzessiven Zollsenkungen in absehbarer Zeit spürbar abnehmen,
wobei dies ebenso für einige der in den Zollfreien Zonen gewährten Privilegien gilt.545
1.8 Resümee zu den wirtschaftlichen Sondergebieten
Bis Ende 1996 war die Gesamtzahl der Investitionssonderzonen innerhalb der VRCh auf über
4.200 angewachsen,546 wobei bis heute praktisch ständig alte Zonen geschlossen, neue Zonen
hingegen eröffnet werden. Tendenziell nimmt die Anzahl jedoch aufgrund eines drastischeren
Vorgehens Beijings gegen nicht legale Zonen seit einigen Jahren ab. Um in den Genuss gesi-
541 Ab dem 1.12.2004 wird es ausländischen Handelsunternehmen aufgrund der WTO-Verpflichtungen Chinas
möglich sein, flächendeckend im Groß- und Einzelhandel tätig zu sein., d.h. ein Vorteil der Zollfreien Zonen
fällt weg. Siehe hierzu ausführlich Kapitel IX. 1.2.
542 Vgl. bfai: Investieren in der VR China, a.a.O., S. 38 f.
543 Vgl. Abele: Neue Wirtschaftszonen, a.a.O., S. 3 f.
544 Vgl. China aktuell, September 2000, Ü 31, S. 1032.
545 Für eine detailliertere Schilderung der investitionspolitischen Auswirkungen der WTO-Mitgliedschaft der
VRCh siehe Kapitel II. 2.5.
546 Vgl. DEG: Wirtschaftshandbuch China, Band 2, a.a.O., S. 7.
162
cherter rechtlicher Rahmenbedingungen zu kommen, ist ausländischen Investoren auf jeden
Fall zu empfehlen, sich in einer zentral genehmigten Zone niederzulassen. Nicht nur, dass
letztere Zonen grundsätzlich bestandssicherer als ihre lokal errichteten Counterparts sind,
sondern darüber hinaus bedeutet eine staatliche Anerkennung auch mehr Kompetenzen der
Zonenverwaltung, womit wiederum ausländisch kapitalisierte Investitionsvorhaben zu deren
Vorteil wesentlich unbürokratischer und effizienter behandelt werden können. Welche spezielle
Zone jedoch für ein ausländisches bzw. internationales Unternehmen die meisten Präferenzen
bietet, muss allerdings von diesem unter Zuhilfenahme entsprechender Dienstleister
wie beispielsweise den Auslandshandelskammern letztlich selbst eruiert werden.
Bekannt ist, dass seit 1999 einige Investitionsvergünstigungen nachträglich abgebaut wurden547
und vor allem im Rahmen der zollpolitischen Auswirkungen des WTO-Beitritts der
VRCh noch weiter reduziert werden müssen.548 Gewährte steuerrechtliche Vergünstigungen,
wie etwa die in vielen Investitionszonen auf 15 Prozent reduzierte Körperschaftssteuer, dürften
auch im Kontext der WTO-Mitgliedschaft in naher Zukunft nicht beeinträchtigt werden.
Mittelfristig ist dann jedoch insgesamt mit einer Angleichung der Steuersätze für in- und ausländische
Unternehmen zu rechnen, da einige die chinesischen Firmen schützende protektionistische
Maßnahmen dem WTO-Regelwerk entsprechend aufgehoben werden müssen und
diese somit schließlich massiv gegenüber den ausländischen Investoren benachteiligt wären.
549 Die sog. '‚Special Investment Areas‘'550 – worunter man die einzelnen hier behandelten
Zonen subsummiert – werden bis zu einer solchen steuerrechtlichen Entscheidung551 jedoch
weiterhin eine bedeutende Rolle im Wirtschaftssystem der VRCh spielen.
547 Vgl. ebd., S. 9.
548 So heißt es beispielsweise in der bfai-Info 'VR China. Neue Importabgabenregelung' vom 14.10.2002: 'Die
VR China schränkt mit Wirkung vom 1.10.02 die Abgabenbefreiung auf Ausrüstungsimporte ein. Diese neue
Regelung hat insbesondere die Projekte mit ausländischer Beteiligung zum Ziel, für die bislang in vielen Fällen
die erforderliche Produktionsausrüstung ohne die Entrichtung von Einfuhrabgaben importiert werden konnten.
Eine Rückerstattung der künftig erhobenen Importabgaben ist nach den neuen Bestimmungen nur für solche
Fälle vorgesehen, in denen die in China hergestellten Produkte komplett exportiert werden.'
549 Vgl. 'Preferential tax breaks for foreign-funded firms to continue', 'China Daily'-Website vom 15.1.2003, in
diesem Fall unter http://www1.chinadaily.com.cn/news/cb/2003-01-15/101476.html ( 16.1.2003).
550 Fu, J.: Institutions and Investments, a.a.O., S. 39.
551 Eine solche Entscheidung ist noch nicht getroffen worden (Stand: Januar 2003) und ist demnächst auch nicht
geplant. Vgl. 'Preferential tax breaks for foreign-funded firms to continue', 'China Daily'-Website vom
15.1.2003, a.a.O.
163
2. Pudong New Area
2.1 Basisinformationen zur 'Neuen Wirtschaftszone Pudong'
In der Stadt sowie im Umland von Shanghai ist im Rahmen der ökonomischen Öffnungspolitik
eine Vielzahl an Entwicklungszonen installiert worden, welche sich teils nur partiell, teils
jedoch auch primär an ausländische Investoren richtet. Hierzu zählen beispielsweise der Caohejing
Hi-Tech Park, die Minhang Economic and Technological Development Zone (ETDZ),
die Hongqiao ETDZ, die Songjiang Industrial Zone, die Qingpu Industrial Zone, die Kangqiao
Industrial Zone sowie die Jiading Industrial Zone.552 In diesem Kapitel soll dagegen keine
Analyse dieser im einzelnen nur eine untergeordnete Bedeutung für die Gesamtwirtschaft
Shanghais aufweisenden Zonen durchgeführt werden, vielmehr erfolgt eine nähere Untersuchung
der 'Pudong New Area' bzw. 'Neuen Wirtschaftszone Pudong'. Hiermit ist allerdings
nicht gemeint, dass die ökonomische Bedeutung Shanghais bei Handel und (ausländischen)
Investitionen primär oder gar ausschließlich an Pudong festzumachen sein. Der volkswirtschaftliche
Wert Shanghais für China resultiert aus einer Fülle einzelner in der Metropole
vorhandener Investitionszonen sowie einiger weiterer ökonomisch relevanter Faktoren. Die
eingehende Vorstellung der Pudong New Area erfolgt vielmehr mit der Begründung, dass diese
einerseits die tatsächlich mit Abstand bekannteste sowie andererseits auch rein ertragsmäßig
bedeutendste Investitionszone Shanghais ist.
Wenn der seit 14 Jahren553 anhaltendende, rasante wirtschaftliche Aufstieg sowie die futuristisch
anmutende Fassade Shanghais (oftmals 'Neu-Manhattan'554 benannt) angeführt werden,
ist damit primär die Pudong New Area gemeint. Li Choy Chong schreibt hierzu: 'History has
pushed Pudong’s development to the front line of China`s reform and opening up in the
1990`s. It has become the focus of China’s economic development.'555 Darüber hinaus spricht
er bzgl. Pudong von einem 'land full of promise'556. Auch Wei Ge betont die Bedeutung Pudongs
für die ökonomischen Reformen Chinas, stellt jedoch zudem auch noch einen Strukturwandel
bzw. eine Strukturerweiterung fest, wenn er Folgendes formuliert:
552 Vgl. Chong: Business Environment and Opportunities in China, a.a.O., S. 98; Cody, Sascha: Shanghai’s Development
Zones. An Overview by China Strategic Ltd., o.O. und o.J., S. 1-3 (Broschüre ausgelegt im Delegiertenbüro
der Deutschen Wirtschaft in Shanghai im August 2004).
553 Stand: 2004.
554 Schubert, Dirk: Shanghai – Stadt über dem Fluss, in: Lafrenz, Jürgen (Hg.): Hamburg und seine Partnerstädte
Sankt Petersburg, Marseille, Shanghai, Dresden, Osaka, Leon, Prag, Chicago, Selbstverlag Institut für Geographie
der Universität Hamburg, Hamburg 2001, S. 237.
555 Chong, L. C.: Business Environment and Opportunities in China, a.a.O., S. 101.
556 Ebd.
164
'If the establishment of four SEZs [Special Economic Zones; d. Verf.]
in the late 1970s and the early 1980s can be described as a small, experimental
step toward economic reform and opening, then setting up Pudong
New Area in the 1990s was a giant, strategic policy initiative in
pushing China`s economic transition further ahead. With the development
of Pudong in the vanguard, the center of gravity of economic reforms
has begun to shift from the southeast provinces of Guangdong and
Fujian to the east coastal region, and the efforts to open up the economy
have been extended from the secondary to tertiary sector.'557
Verglichen mit den in den Industriestaaten und insbesondere in Deutschland mittlerweile nur
mehr recht moderaten ökonomischen Wachstumsraten sind bereits die gesamtchinesischen
Zahlen beeindruckend. Hier verzeichnete man in den vergangenen zehn Jahren durchgehend
Steigerungen von sieben bis zehn Prozent. Die für das Jahr 2003 relevante Zahl beträgt 9,1
Prozent.558 Die Steigerungsraten für Gesamtshanghai im selben Zeitraum betrugen indes zwischen
10 und 15 Prozent, im Jahr 2003 exakt 11,8 Prozent.559 Letztere Zahl sowie das absolute
Sozialprodukt ergeben sich – unterteilt nach wirtschaftlichen Sektoren – aus folgender Zusammensetzung:
Darstellung 10: Wachstumsraten und Bedeutung der einzelnen Wirtschaftssektoren in
Shanghai in 2003
Sektor Wachstum
(in %)
Beitrag zum
Sozialprodukt
(in %)
Primärer Sektor 2,3 1,5
Sekundärer Sektor 16,1 50,1
Tertiärer Sektor 8,0 48,4
(Quelle: Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 34, 35.)
Hierbei ist eine generelle Abnahme der Bedeutung der Sektoren eins und zwei sowie – bis
2002 – eine Zunahme der Bedeutung des tertiären Sektors zu verzeichnen.560
Lässt sich anhand dieser Daten bereits feststellen, dass das Wirtschaftswachstum der Stadt
Shanghai klar über dem der gesamten VRCh liegt (2003: 2,7 Prozentpunkte), so veranschauli-
557 Ge, Wei: Special Economic Zones and the Transition in China, World Scientific Publishing, Singapore / New
Jersey / London / Hong Kong 1999, S. 141.
558 Vgl. Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten kompakt, Stand: September 2004, S.1.
559 Vgl. Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 34.
560 Vgl. ebd.
165
chen die entsprechenden Zahlen für Pudong erst recht dessen enorme ökonomische Bedeutung.
Das Wirtschaftswachstum der Pudong New Area hat sich seit 1992 stets oberhalb von
15 Prozent, in den Jahren 1992 bis 1996 sogar oberhalb von 20 Prozent, bewegt.561 In 2003
lag die Zunahme bei 17,5 Prozent562 und somit noch einmal 5,7 Prozentpunkte über dem Wert
für Gesamtshanghai. Das wirtschaftliche Wachstum sowie das absolute Sozialprodukt der Pudong
New Area ergeben sich – unterteilt nach wirtschaftlichen Sektoren – aus folgender Zusammensetzung:
Darstellung 11: Wachstumsraten und Bedeutung der einzelnen Wirtschaftssektoren in
der Pudong New Area in 2003
Sektor Wachstum
Beitrag zum
Sozialprodukt
(in %)
Primärer Sektor 1,6 0,4
Sekundärer Sektor 19,3 52,0
Tertiärer Sektor 15,8 47,6
(Quelle: Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 459.)
Ähnlich, wie bei den Daten für Gesamtshanghai ist hier eine generelle Abnahme der Bedeutung
der Sektoren eins und zwei sowie – wiederum bis 2002 – eine Zunahme der Bedeutung
des tertiären Sektors zu verzeichnen. Seit dem Jahr 2000 trägt der sekundäre Sektor relativ
konstant jeweils gut 50 Prozent, der tertiäre Sektor hingegen jeweils knapp 50 Prozent zum
Sozialprodukt Pudongs bei.563 Durch die aufgezeigten Zahlen wird deutlich, dass im Falle von
Pudong und Gesamtshanghai die von Wei Ge festgestellten 'efforts to open up the economy
have been extended from the secondary to tertiary sector'564 relativ erfolgreich waren. Darüber
hinaus stellen die in der Neuen Wirtschaftszone erzeugten Wachstumsraten die Funktion
Pudongs als 'Lokomotive' für das ökonomische Wachstum im 'Reich der Mitte' heraus.
Zudem sprechen einige weitere ökonomische Kennzahlen für die große Bedeutung der Pudong
New Area als Wachstumsmotor für Shanghai sowie als Brennpunkt ausländischer Investitionen:
So ist der Anteil Pudongs am gesamten Sozialprodukt Shanghais von etwa 8 Prozent
(1990)565 auf 10,8 Prozent (1993), 19,9 Prozent (1999), 21,9 Prozent (2001) bzw. 23,1 Pro-
561 Vgl. ebd., S. 459; Shanghai Pudong New Area Statistical Yearbook 2001, S. 14.
562 Vgl. Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 459.
563 Vgl. ebd.; Shanghai Pudong New Area Statistical Yearbook 2001, S. 12 f.
564 Ge: Special Economic Zones, a.a.O., S. 141.
565 Vgl. ebd., S. 145.
166
zent (2002)566 angewachsen. Ferner sind im Jahre 2003 mit 2,88 Mrd. US-$ etwa 26 Prozent
der ausländischen vertraglich vereinbarten Direktinvestitionen für Shanghai in Pudong sowie
mit 21,02 Mrd. US-$ 43,7 Prozent der Exporte Shanghais über Pudong erfolgt.567 Im Vergleich
zu anderen Investitionszonen sind die in Pudong realisierten Projekte relativ kapitalintensiv
sowie mit hochwertigen Technologien ausgestattet.568 Durch die aufgrund des WTOBeitritts
Chinas notwendig gewordenen Marktöffnungen beschleunigt sich der Anstieg neu
abgeschlossener und ausländisch kapitalisierter Projekte immer mehr. Der bislang größte
diesbezügliche Sprung konnte von 2002 auf 2003 verzeichnet werden: Nach 964 neu unterzeichneten
Verträgen in 2002 wurden im Folgejahr 1.672 derartiger Vereinbarungen getroffen.
569 Im Juli 2004 schließlich startete das 10.000ste ausländisch kapitalisierte Projekt in der
Neuen Wirtschaftszone Pudong.570
Das deutsche Engagement in Pudong zeigt sich wie folgt: Bis Ende 2003 hatten deutsche Unternehmen
insgesamt 206 Projekte – davon 19 in 2002 und 47 in 2003 – vertraglich vereinbart,
was in einer nach Projektanzahl geordneten Rangliste Platz sechs bedeutet. Klar führend
in dieser Rubrik waren die Investitionsursprungsländer bzw. -regionen Hongkong (3.258 Projekte
kumuliert), Japan (1.476 Projekte) und die USA (1.331 Projekte). Insgesamt sind bis zu
jenem Zeitpunkt 10.151 ausländisch kapitalisierte Projekte in Pudong vertraglich vereinbart
worden. Bewertet man diese hinsichtlich der beabsichtigten Investitionssummen, so stand
Deutschland Ende 2003 mit kumulierten 612 Mio. US-$ auf Rang fünf. Die Plätze eins bis
drei wurden wiederum von Hongkong (4,24 Mrd. US-$), den USA (3,60 Mrd. US-$) und Japan
(3,09 Mrd. US-$) eingenommen. Deutschland zeichnet somit verantwortlich für 2,78 Prozent
aller bis Ende 2003 vereinbarten ADI (22,0 Mrd. US$) in Pudong.571
Im Rahmen der Handelsbeziehungen mit Pudong spielt Deutschland eine etwas gewichtigere
Rolle als bei den ausländischen Direktinvestitionen. So importierte Deutschland im Jahr 2003
Waren im Wert von 1,33 Mrd. US-$ aus der Neuen Wirtschaftszone und lag hiermit hinter
den USA (4,30 Mrd. US-$), Japan und Hongkong (jeweils 2,84 Mrd. US-$) mit 6,27 Prozent
566 Die Zahlen entstammen folgenden Quellen: Schüller / Diep: Shanghai, a.a.O., S. 1108; Tian, Sainan (Hg.):
Pudong Business Guide, Shanghai 2003, S. 170; Shanghai Pudong New Area Press and Information Office Foreign
Affairs: Shanghai Basic Facts. Guide to Pudong, China Intercontinental Press, Shanghai 2002, S. 11.
567 Vgl. Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 198 f. / 463; eigene Berechnungen.
568 Vgl. Ge: Special Economic Zones, a.a.O., S 152.
569 Vgl. Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 463.
570 Vgl. 'The ten thousandth foreign funded business break ground', Meldung auf der Website der Regierung
von Pudong (http://www.pudong.gov.cn ) vom 20.7.2004, in diesem Fall unter
http://english.pudong.gov.cn/news/list_2.asp# (30.7.2004).
571 Vgl. Shanghai Pudong New Area Statistical Yearbook 2004, S. 240 f.; eigene Berechnungen.
167
auf Rang vier. Bei den Exporten nach Pudong im selben Jahr konnte Deutschland mit 3,40
Mrd. US-$ bzw. 9,19 Prozent ebenfalls Platz vier erreichen. Führend in dieser Statistik waren
Japan (6,63 Mrd. US-$), die USA (4,73 Mrd. US-$) und Südkorea (3,62 Mrd. US-$). Dabei
ist der deutsche Außenhandel mit Pudong von einem über Jahre hinweg zu beobachtenden
starken Anstieg gekennzeichnet (beispielsweise Vergleichswerte für 2000: Deutsche Importe
aus Pudong: 0,43 Mrd. US-$, deutsche Exporte nach Pudong: 1,41 Mrd. US-$).572
Die Pudong New Area umfasst ein dreieckförmiges Gebiet von 522 qkm und somit etwa 8,2
Prozent der Gesamtfläche der Stadt Shanghai.573 Im Westen wird sie durch den Huangpu vom
'alten' Shanghai, dem sog. 'Puxi'574 getrennt, im Norden und Osten grenzt sie an die Jangtse-
Mündung.575 Hatten im Jahre 1990 im bis dahin primär landwirtschaftlich genutzten Pudong
nur etwa 1,3 bis 1,4 Mio. Menschen gewohnt,576 so ist diese Anzahl mittlerweile auf 2,4
Mio. plus circa 730.000 Wanderarbeiter angewachsen.577 Die Wahrzeichen von Pudong, darunter
der 460 Meter hohe Fernsehturm 'Oriental Pearl Tower' sowie der mit 420 Metern derzeit
weltweit dritthöchste Wolkenkratzer 'Jin Mao Building', liegen nur durch den Huangpu
getrennt unmittelbar gegenüber dem historischen 'Bund', welcher eine eindrucksvolle Aufreihung
an Gebäuden verschiedenster europäischer Architekturstile aufweist. Befindet man
sich auf jener Höhe, gleich ob auf Pudong- oder Puxiseite, erscheint ein Vergleich mit New
York im Osten sowie Paris und London im Westen nur allzu legitim.
2.2 Pudong wird zur 'Neuen Wirtschaftszone'
Shanghai war bereits bei der Benennung der sog. 'Offenen Küstenstädte' im Jahre 1984 berücksichtigt
worden.578 Dies hatte der Stadt zwischen 1985 und 1989 ökonomische Wachstumsraten
von durchschnittlich 7,7 Prozent, eine Steigerung der Exportquote am Sozialprodukt
von 23 auf 27 Prozent, eine geringfügige Zunahme der Bedeutung des tertiären Sektors
sowie einige ausländische Investitionen beschert. Somit konnten zwar begrenzte Erfolge im
Sinne der wirtschaftlichen Reformpolitik erzielt werden, wesentliche und weiterreichende
572 Vgl. ebd., S. 209 f.; eigene Berechnungen.
573 Vgl. Shanghai Statistical Yearbook 2002, S. 34; eigene Berechnung.
574 In der chinesischen Sprache bedeutet 'Dong' Osten und 'Xi' Westen. Das 'Pu' steht als Kurzform für den
Huangpu. Somit versteht man unter 'Puxi' den Stadtteil westlich, unter 'Pudong' den Stadtteil östlich des Flusses.
575 Siehe hierzu auch die Karten in Kapitel VI. 1.1.
576 Vgl. Schubert: Shanghai – Stadt über dem Fluss, a.a.O., S. 237.
577 Vgl. Tian: Pudong Business Guide, a.a.O., S. 170.
578 Siehe hierzu ausführlich Kapitel VII. 1.2.
168
Verbesserungen schienen jedoch insbesondere aufgrund von veralteten Industrieanlagen, einer
unzureichenden Infrastruktur sowie schließlich aus purem Platzmangel nicht möglich. Überlegungen,
die Stadt rundum zu erneuern, scheiterten an den hierzu benötigten finanziellen
Mitteln.579
China im Jahre 1989 muss auch in puncto ausländische Direktinvestitionen immer wieder im
Kontext der Vorfälle von Tiananmen betrachtet werden.580 Diese Geschehnisse ließen eine
Vielzahl an ausländischen Politikern und potentiellen Investoren daran zweifeln, dass China
seine ein Jahrzehnt zuvor eingeschlagene wirtschaftliche Reformpolitik weiterführen würde.
Mit Deng Xiaoping war es jedoch einmal mehr der maßgebende Initiator der Öffnungspolitik,
welcher den Reformkräften Chinas mit Aufrufen wie '‚the country must be courageous and
accomplish new things to show to the world that we stick to the open policy‘'581 Auftrieb gegenüber
den zum damaligen Zeitpunkt durchaus einflussreichen konservativen Kräften gab.
Am 18. April 1990 schließlich verkündete die chinesische Regierung, dass man eine umfangreiche
Öffnung und Entwicklung von Shanghai Pudong beabsichtige.582 Die somit initiierte
Pudong New Area sollte in den Augen ihrer Gründungsväter als treibendes Element für eine
umfassende ökonomische Entwicklung Shanghais sowie für eine maßgebliche Integration der
'Stadt über dem Meer' mit dem Jangtse-Deltagebiet dienen.583 Seit jenem Stichtag wird im
Zusammenhang mit Shanghai im Allgemeinen bzw. mit der Pudong New Area im Besonderen
immer wieder die sog. 'Drachenkopffunktion' angesprochen. Hierunter ist eine von
Shanghai ausgehende ökonomische Entwicklung des Jangtse-Deltas sowie des gesamten
Jangtse-Einzugsgebietes einschließlich einiger Städte Zentralchinas zu verstehen. Die Parteispitze
definierte dieses Ziel im Oktober 1992 folgendermaßen:
'’Focusing on development and opening up of Shanghai Pudong further
open coastal cities along the Yangtze River, build Shanghai into one of
international economic, financial and trading centers as soon as possible,
and bring about a new economic boom in the Yangtze River Delta and
the whole Yangtze River Reaches.’'584
579 Vgl. Ge: Special Economic Zones, a.a.O., S. 143.
580 Näheres zur brutalen Niederwerfung der chinesischen Demokratiebewegung vgl. Kapitel III, Abschnitt 2.2.2.
581 People’s Daily, Overseas Edition, 1.10.1991, zitiert bei: Fu: Institutions and Investments, a.a.O., S. 51.
582 Vgl. Shanghai Pudong New Area Economic & Trading Bureau: Practical Guide for Foreign Investment in
Shanghai Pudong Series 1: Foreign Investment and Investment Opportunity in Shanghai Pudong 2003-2004,
Shanghai 2003, S. 10.
583 Vgl. Schüller / Diep: Shanghai, a.a.O., S. 1107.
584 Zitiert bei: Shanghai Pudong New Area Economic & Trading Bureau: Practical Guide for Foreign Investment
Series 1, a.a.O., S. 10.
169
Pudong bzw. Shanghai generell bringen über die Anbindung an den Jangtse jedoch noch andere
geographische Vorteile mit sich, welche bei den Überlegungen der Zentralregierung, den
Standort so immens entwickeln zu wollen, eine Rolle gespielt haben dürften. Wei Ge schreibt
hier folgendermaßen:
'The motive for establishing Pudong New Area is closely related to status
of Shanghai . […] Shanghai commands an excellent geographical location.
It is situated on the east coast of China and is the country’s principal
gateway to the outside world. It links China, via maritime shipping,
with Japan, the Americas, southeast Asia, Oceania, and other parts of the
world. Shanghai is also strategically located near the midpoint of China’s
east coast, serving as a link between major port cities in both northern
and southern China.'585
Auch in der Folgezeit erfuhren die strategischen Ziele für Pudong seitens der Parteielite keine
minder bedeutenden Definitionen. So wurde 1997 – bereits Erfolge konstatierend – betont:
'‚Pudong New Area shall maintain its leading position with respect to system reform, industry
upgrading and expansion of opening, and play a demonstrative, radiating and stimulating
role to the other parts of the country.’'586 In 2002 legte man sich mit der Zielsetzung,
'‚[to] encourage Economic Special Zones and Shanghai Pudong New Area to take the lead in
system reform and expansion of opening’'587 erneut auf diese strategischen Ziele fest.
Nachdem Beijing somit Anfang 1990 offiziell verkündet hatte, dass es quasi die Formation
eines 'New York of China'588 beabsichtige, lud die Shanghaier Regierung international renommierte
Stadtplanungsexperten und Architekten ein, um gemeinsam mit deren besten chinesischen
Kollegen den Entwurf für ein das Kerngebiet der Pudong New Area bildendes Finanz-
und Handelszentrum mit dem Namen 'Lujiazui' zu entwerfen. Nach letztlich 17 Auswahlrunden
hatte man sich schließlich auf ein Konzept einigen können, welches in seiner
Umsetzung jedoch nicht unproblematisch werden sollte. Um nämlich die bereits vorhandenen
Strukturen in den neuen Entwurf überführen zu können, bedurfte es massiver Abriss- und
Umsiedlungsaktionen.589 Nachdem dann das 'alte' Pudong gewichen war, füllte sich die Ge-
585 Ge: Special Economic Zones, a.a.O., S 142.
586 Zitiert bei: Shanghai Pudong New Area Economic & Trading Bureau: Practical Guide for Foreign Investment
Series 1, a.a.O., S. 10.
587 Zitiert bei: Ebd.
588 Fu: Institutions and Investments, a.a.O., S. 51.
589 Diese Umsiedlungsaktionen sind, da sie für gewöhnlich mit der Bereitstellung von höherwertigerem Wohnraum
als Kompensation einhergingen, zumeist relativ konfliktfrei verlaufen. Vgl. hierzu: Schubert: Shanghai –
Stadt über dem Fluss, a.a.O., S. 240.
170
gend in immenser Geschwindigkeit mit neuen Büro- und Wohngebäuden sowie einer Vielzahl
verschiedenartiger Produktions- und öffentlicher Einrichtungen.590
Darstellung 12: Pudong (Lujiazui) 1993
(Quelle: Powerpoint-Präsentation des DIHZ Shanghai.)
Darstellung 13: Pudong (Lujiazui) 2003
(Quelle: Powerpoint-Präsentation des DIHZ Shanghai.)
590 Vgl. Ge: Special Economic Zones, a.a.O., S. 145.
© Imaginechina
171
Um diesen neuen Stadtteil der Superlative realisieren zu können, erhielt Shanghai einerseits
großzügige Zahlungen seitens der Zentralregierung, andererseits wurden der 'Stadt über dem
Meer' auch gewisse Liberalisierungsmaßnahmen des Finanzsektors zugestanden. So bekam
die Stadt Shanghai beispielsweise die Erlaubnis, Wertpapiere zur Entwicklung der Pudong
New Area herauszugeben.591 Darüber hinaus zeigte sich die Genehmigung zur Zulassung ausländischer
Banken als besonders wirksam. Letztere Vorgehensweise entsprang zweierlei Motiven.
Zum einen war eine ausschließlich national erfolgende Finanzierung der Vorhaben in
Pudong nur wenig realistisch, zum anderen konnte man kein erstklassiges Finanzzentrum
entwerfen, ohne dort namhafte ausländische Kreditinstitute zu präsentieren. Bereits im September
1990 wurden daraufhin entsprechende Maßnahmen verabschiedet, durch welche nun
erstmals über die Sonderwirtschaftszonen hinaus international tätige Banken in China zugelassen
wurden. Das Konzept der Offiziellen ging indes auf: Praktisch unmittelbar nach Bekanntgabe
der neuen Bestimmungen beantragten etwa 30 ausländische Banken eine entsprechende
Zulassung. In der Folge erbat eine Vielzahl weiterer chinesischer Städte in Beijing
entsprechende Liberalisierungsmaßnahmen, um somit wie Shanghai in den Genuss ausländischen
Kapitals zu kommen. Da derlei Anfragen in der Folgezeit sukzessive stattgegeben wurde,
können die in Shanghai getroffenen Bestimmungen durchaus als 'harbinger of a proliferation
of foreign banks in many other major cities in China'592 interpretiert werden.
Hatte die Pudong New Area bereits bei ihrer Gründung mehr Sonderrechte – darunter Steuererleichterungen
sowie -befreiungen, die Möglichkeit zur Vergabe langfristiger Landnutzungsrechte,
die Erlaubnis zur Schaffung vereinfachter Genehmigungsverfahren für ausländische
Investoren, reduzierte Zölle – als die Sonderwirtschaftszonen erhalten,593 so wurden diese
nach dem im Rahmen seiner 'Reise durch den Süden' erfolgten und mittlerweile legendären
Besuch von Deng Xiaoping in Shanghai Anfang 1992594 noch einmal ergänzt. Hinzu kamen
Maßnahmen im investitionspolitischen Bereich, eine Ausweitung der Finanzmarktrechte, die
Möglichkeit zu Lizenzvergaben für ausländische Kaufhäuser und Banken sowie schließlich
das Zugeständnis an Pudong, einen Großteil der dort eingenommenen Steuern einzubehalten,
um diese für den weiteren Aufbau der Neuen Wirtschaftszone zu verwenden. Um potentiellen
Investoren quasi Bestandsgarantien der ihnen zukommenden Vorteile zu geben, betonten
hochrangige Politiker in der Folgezeit immer wieder, dass die Sonderrechte für Pudong über
einen sehr langen Zeitraum Gültigkeit haben würden. Als Folge der genannten Faktoren ent-
591 Vgl. Schüller / Diep: Shanghai, a.a.O., S. 1108.
592 Fu: Institutions and Investments, a.a.O., S. 52.
593 Vgl. Schüller / Diep: Shanghai, a.a.O., S. 1108.
172
wickelte sich schließlich ein noch heute zu beobachtender Bauboom in Shanghai.595 Letztere
Entwicklung erfolgt für gewöhnlich nur dann, wenn Investoren von einer langfristigen Rendite
ihrer Tätigkeiten überzeugt sind.
Ebenfalls im Jahre 1992 entschied die Shanghaier Regierung, die Pudong New Area zu einem
eigenen Stadtbezirk zu machen. Damit einhergehend erhielt das 'Pudong New Area Administration
Committee' die Verantwortung für die weitere Entwicklung aller relevanten infrastrukturellen
Maßnahmen östlich des Huangpu.596
2.3 Infrastrukturelle Entwicklungsphasen in Pudong
Die Initiatoren der Neuen Wirtschaftszone Pudong haben sich auf drei Entwicklungsphasen
festgelegt, wobei die Phasen eins und zwei deckungsgleich mit dem achten und neunten Fünfjahresplan
sind. In der ersten Phase zwischen 1990 und 1995 (achter Fünfjahrsplan) war der
Aufbau grundlegender infrastruktureller Einrichtungen geplant. Hierunter fielen beispielsweise
Straßen (auch die innere Ringstraße als geschlossene Verbindung zwischen Pudong und
Puxi), Brücken, Tunnels, Schulen, Krankenhäuser, Gas- und Wasserwerke sowie schließlich
die Schaffung sog. 'Schlüsselzonen'597 innerhalb Pudongs.598 Bereits 1990 wurden in diesem
Rahmen zehn Großprojekte mit einem Gesamtwert von etwa 8 Mrd. RMB599 gestartet, von
denen der Großteil bereits 1993 – und somit zwei Jahre eher als geplant – fertiggestellt werden
konnte.600 Das 'Planziel' wurde in Folge nicht nur erfüllt, sondern sogar übertroffen.
Die zweite Entwicklungsphase der Pudong New Area umfasste den Zeitraum 1996 bis 2000
(neunter Fünfjahresplan). In ihr sollten zum einen mehrere Basisprojekte vollendet, zum anderen
jedoch vor allem einige Infrastrukturgroßprojekte in Angriff genommen werden.601 Hierunter
fielen u.a. die beide Uferseiten verbindende Metrolinie 2 sowie der Flughafen Pudong
als Shanghais größtes Infrastrukturprojekt der 90er Jahre: Zwar existierte bereits der auch für
den internationalen Flugverkehr geeignete Flughafen im Shanghaier Bezirk Hongqiao, doch
war dieser angesichts der geplanten Entwicklung Shanghais und dem damit verbundenen grö-
594 Siehe hierzu ausführlich Kapitel V. 11.
595 Vgl. Holbig: Das 'andere China', a.a.O., S. 1225 f.
596 Vgl. Schüller / Diep: Shanghai, a.a.O., S. 1108.
597 Siehe hierzu ausführlich Kapitel VII. 2.4.
598 Vgl. Schubert: Shanghai – Stadt über dem Fluss, a.a.O., S. 237/239.
599 Dies sind etwa 800 Mio. Euro (Stand: August 2004).
600 Vgl. Ge: Special Economic Zones, a.a.O., S. 145.
601 Vgl. Schubert: Shanghai – Stadt über dem Fluss, a.a.O., S. 239.
173
ßeren Passagieraufkommen mittelfristig nicht mehr ausreichend. Der neue Flughafen in Pudong
ist seit dem 1. Oktober 1999 in Betrieb602 und soll in insgesamt vier Bauphasen bis Ende
2010 mit dann vier Start- und Landebahnen endgültig fertiggestellt sein.603 Seine gegenwärtigen
jährlichen Kapazitäten belaufen sich auf etwa 70 Mio. Passagiere sowie auf fünf Mio.
Tonnen Fracht. Seit dem 28. Oktober 2002 verkehren sämtliche internationalen Flüge einschließlich
jener aus und nach Hongkong und Macao sowie einige Inlandsflüge über den 'Pudong
International Airport'. Dies führte in 2003 zu einem durchschnittlichen Start- und Landeaufkommen
von 388 Flügen täglich gegenüber 329 Flügen in Hongqiao.604 Geplant ist, den
Flughafen von Pudong bis 2010 zu einem 'pivotal airport of the Asian-Pacific region'605 zu
entwickeln. Auch die zweite Entwicklungsphase der Neuen Wirtschaftszone Pudong konnte
plangemäß realisiert werden, d.h. die für einen global bedeutenden Wirtschaftsstandort notwendige
Erschaffung einer vielgliedrigen und effizienten Infrastruktur ist somit gewährleistet.
Die dritte grob geplante Entwicklungsphase der Pudong New Area umfasst die Zeitspanne
von 2000 bis 2030. Zu ihrem Ende hin sollen sämtliche Infrastruktur- und Bauvorhaben abgeschlossen
sein, so dass die Stadt dann die ihr abverlangte 'Drachenkopffunktion' vollauf erfüllen
kann.606 Bereits im Jahre 2010 – so die Bezirksregierung – soll Pudong das nicht unbescheidene
Ziel des 'take the lead in the basic realization of socialist modernization'607 in China
erreichen. Konkretisiert bedeutet dies 'basically possess the economic scale and comprehensive
strength of a modern international cosmopolitan district, with the GDP annual growth
rate at 15 %, in other word, reaching 400 billion yuan in 2010 accounting for one third of the
total in Shanghai.'608
Ein in die dritte Entwicklungsphase der Pudong New Area fallendes und zudem im sinodeutschen
Kontext bedeutendes Infrastrukturprojekt ist die 30 km lange Transrapidstrecke
zwischen der in der Pudonger Finanzzone Lujiazui gelegenen Metrostation 'Longyang Road'
und dem 'Pudong International Airport'. Am 23. Januar 2001 unterzeichneten Vertreter des
deutschen Magnetschwebebahnkonsortiums Transrapid International (bestehend aus Siemens
und ThyssenKrupp) in Shanghai die Verträge für den Bau der weltweit ersten kommerziell
602 Vgl. Schüller / Diep: Shanghai, a.a.O., S. 1114.
603 Vgl. 'Shanghai Develops Airport to Welcome 2010 World Expo', 'People Daily'-Website vom 8.01.2003, in
diesem Fall unter http://english.peopledaily.com.cn/200301/08/eng20030108_109769.shtml (10.1.2003).
604 Vgl. Tian: Pudong Business Guide, a.a.O., S. 243 f.
605 Ebd., S. 243.
606 Vgl. Schüller / Diep: Shanghai, a.a.O., S. 1108.
607 Shanghai Pudong New Area Press and Information Office: Shanghai Pudong 1990-2003, Shanghai o.J., o.S.
174
genutzten Strecke der in Deutschland entwickelten und äußerst umstrittenen Technologie.609
Die deutschen Unternehmen lieferten hierbei die Fahrzeuge einschließlich der zugehörigen
Antriebstechnik, die chinesische Seite zeichnete verantwortlich für den Trassenbau.610 Die
Bundesregierung bezuschusste den deutschen Teil des Projektes mit knapp 200 Mio.Euro,
was etwa einem Zehntel des deutschen Auftragswertes entspricht. Die Kosten für den Trassenbau
dürften bis zu einer halben Mrd. Euro betragen haben.611 Nach einer ersten Probefahrt
unter Teilnahme des chinesischen Premierministers Zhu Rongji, des deutschen Bundeskanzlers
Gerhard Schröder sowie weiteren namhaften Vertretern aus Politik und Wirtschaft Ende
2002 wurde die Strecke schließlich im Dezember 2003 für den kommerziellen Betrieb eingeweiht.
612 Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 430 km/h beträgt die Fahrtzeit rund acht Minuten.
613
Von Seiten des deutschen Konsortiums wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich
bei dem Vorhaben primär um ein Prestigeprojekt mit Signalfunktion handele. Das Ziel, Gewinne
zu erwirtschaften, stehe dabei nur an zweiter Stelle.614 Initiiert wurde der Vertragsschluss
vom bis Anfang 2003 amtierenden chinesischen Premierminister und ehemaligen
Shanghaier Oberbürgermeister Zhu Rongji, welcher seine ausgeprägte Begeisterung für die
Magnetschwebetechnik gegen hartnäckigen Widerstand im Beijinger Eisenbahn- und Luftfahrtministerium
durchsetzen musste.615 Eventuelle weitere Aufträge für Transrapid International
in China – zur Debatte stehen die Verbindungen Shanghai-Beijing sowie Shanghai-
Hangzhou – sind durch das Ausscheiden von Zhu aus der Regierung erheblich erschwert worden.
Eine Realisierung der Strecke in die Hauptstadt scheint mittlerweile aussichtslos, ein
Trassenbau ins von Shanghai etwa 200 km entfernt gelegene Hangzhou indes nicht unmöglich.
Doch wie auch immer die weitere Entwicklung des Transrapids in China aussehen mag,
die Stadt Shanghai ist einmal mehr ihrem Anspruch als Pionier gerecht geworden.
608 Ebd.; Als Vergleichswert: In 2002 betrug das Sozialprodukt der Pudong New Area 125,2 Mrd. RMB (wobei
'one billion' = 'eine Milliarde'). Vgl. hierzu Tian: Pudong Business Guide, a.a.O., S. 170.
609 Vgl. Brychcy, Ulf: Per Handschlag ein Milliardengeschäft besiegelt, in: Süddeutsche Zeitung, 23.1.2001,
S. 14.
610 Vgl. Blume, G. / Schmid, K.-P.: 'Das rasende Denkmal. Der Transrapid in China – ein Prestigeobjekt ohne
Nutzwert', in: Die Zeit, 25.1.2001, S. 20.
611 Vgl. Brychcy: Per Handschlag, a.a.O.
612 Vgl. die Website von Transrapid International (http://www.transrapid.de), in diesem Fall die Rubrik 'Chronologie'
unter http://www.transrapid.de/de/index.html (10.8.2004).
613 Vgl. Tian: Pudong Business Guide, a.a.O., S. 245 f.
614 Vgl. 'Der Transrapid als Aushängeschild. Die chinesische Strecke soll Siemens vor allem neue Türen öffnen',
in: Süddeutsche Zeitung, 12.6.2002, S. 27.
175
2.4 Schlüsselzonen innerhalb der Pudong New Area
Bereits zu Beginn der Planungen der Pudong New Area hatten sich deren Gründungsväter
darauf geeinigt, innerhalb des neuen Areals vier Schlüsselzonen zu errichten. Diese von zentralstaatlicher
Ebene legitimierten Subzonen616 umfassen etwa zwölf Prozent der gesamten
Neuen Wirtschaftszone Pudong.617 Ihnen sind individuell bestimmte Funktionen zugewiesen,
über welche potentielle Investoren angesprochen werden sollen. Bereits aus den Namen der
vier Subzonen ergeben sich deren ökonomische Ausrichtungen:
1. Lujiazui Financial and Trade Zone
2. Jinqiao Export Processing Zone
3. Zhangjiang Hi-Tech Park
4. Waigaoqiao Free Trade Zone
Weitere den Subzonen zugeordnete Funktionen bestehen darin, 'strong locomotives of local
economy'618 zu sein sowie 'great opportunities for relevant industries and surrounding areas'
619 zu bieten. Neben diesen vier bedeutendsten Subzonen existieren noch ein paar weitere,
auf städtischer Ebene gegründete, jeweils speziell ausgerichtete Zonen innerhalb der Pudong
New Area. Hierunter fallen beispielsweise die Sunqiao Urban Agriculture Zone, die Huaxia
Culture & Tourism Zone sowie die Wangqiao Industrial Zone.620 Im Rahmen dieser Arbeit
wird jedoch ausschließlich eine nähere Untersuchung der vier Schlüsselzonen durchgeführt.
Dies begründet sich aus der deutlich übergeordneten Bedeutung dieser Subzonen.
615 Vgl. Blume / Schmid: 'Das rasende Denkmal…', a.a.O.
616 Vgl. Tian: Pudong Business Guide, a.a.O., S. 203.
617 Vgl. Ge: Special Economic Zones, a.a.O., S 144.
618 Shanghai Pudong New Area Press and Information Office Foreign Affairs: Shanghai Basic Facts, a.a.O.,
S. 70.
619 Ebd.
620 Vgl. ebd.
176
Darstellung 14: Shanghaier Verkehrsinfrastruktur + Schlüsselzonen Pudong New Area
(Quelle: Informationsfaltblatt der Shanghai Zhangjiang Group Company Ltd., Shanghai 2004.)
2.4.1 Lujiazui Financial and Trade Zone
Unmittelbar gegenüber dem eine eindrucksvolle Aufreihung an Gebäuden verschiedenster
europäischer Architekturstile aufweisenden historischen 'Bund' liegt die 'Lujiazui Financial
and Trade Zone'. Sie ist von ersterem nur durch den in diesem Abschnitt eine scharfe Kurve
beschreibenden Huangpu getrennt und bildet die Form einer dreieckigen Landzunge. Dadurch,
dass Lujiazui mit dem 'Oriental Pearl Tower', dem 'Jin Mao Building'621 sowie einer
Vielzahl weiterer futuristisch anmutender Gebäude die bedeutendsten Wahrzeichen Pudongs
beherbergt, ergibt sich an dieser Stelle ein immenser optischer Eindruck, 'eine einzigartige
Integration von Geschichte und Zukunft'622.
621 Das 420 Meter hohe und 88 Stockwerke umfassende Jin Mao Building beinhaltet mit dem 'Grand Hyatt' in
den Stockwerken 34 bis 88 das 'höchste' Hotel der Welt. Die Kosten des Gebäudes lagen bei 740 Mio. US-$,
Eigentümer sind zu 90% die japanische Mori-Baugesellschaft, zu 10% weitere ausländische Investoren. Vgl.
hierzu Schüller / Diep: Shanghai, a.a.O., S. 1115.
622 Schubert: Shanghai – Stadt über dem Fluss, a.a.O., S. 240.
177
Darstellung 15: Shanghai-Modell 2015
Lujiazui
(Quelle: Privates Foto, aufgenommen im Stadtplanungsmuseum Shanghai, November 2004.)
Lujiazui hat eine Fläche von 28 qkm und ist über zwei Brücken, zwei Tunnels sowie die Metro-
Linie 2 effizient mit dem Verkehrsnetz von Puxi verbunden. Sie ist die einzige auf staatlicher
Ebene errichtete Investitionszone, welche die Bezeichnung 'Financial and Trade Zone'
trägt.623 Zur Zeit der Asienkrise 1998 waren in Lujiazui nur etwa 35 Prozent der Bürohäuser
dieses 'white elephant'624 belegt, mittlerweile sind es immerhin rund 80 Prozent625 der mehr
als 400 modernen und in verschiedensten Stilrichtungen erbauten Gebäude.626 Der vom ehemaligen
Bürgermeister Shanghais Xu Kuangdi angeführte Vergleich Pudongs mit einem für
einen heranwachsenden Jungen gekauften übergroßen Mantel scheint somit sukzessive aufzugehen.
627
623 Vgl. Tian: Pudong Business Guide, a.a.O., S. 206.
624 Sayvell, Trish: Pudong rises to the task, in: Far Eastern Economic Review, November 2, 2000, S. 56.
625 Vgl. Shanghai Pudong New Area Press and Information Office Foreign Affairs: Shanghai Basic Facts, a.a.O.,
S. 70.
626 Vgl. Shanghai Pudong New Area Economic & Trading Bureau: Practical Guide for Foreign Investment Series
1, a.a.O., S. 24.
627 Vgl. Sayvell: Pudong rises to the task, a.a.O., S. 56.
178
Wie der Name der Zone bereits verdeutlicht, richtet sich Lujiazui primär an Dienstleistungsunternehmen
aus den Bereichen Handel und Finanzen sowie darüber hinaus auch an in den
Bereichen Immobilien, Tourismus und Veranstaltungsorganisation tätige Firmen. Mittlerweile
haben sich über 1.000 chinesische und ausländisch kapitalisierte Unternehmen aus diesen Bereichen
in Lujiazui niedergelassen. Mehr als die Hälfte der von ausländischen Banken in China
gehaltenen Vermögen und gewährten Darlehen laufen über in Lujiazui ansässige Banken.
Zudem besitzen deutlich über 100 Außenhandelsgesellschaften eine Registrierung in der Zone.
Die in einem eindrucksvollen 130 Meter und 27 Stockwerke628 umfassenden Gebäude untergebrachte
'Shanghai Stock Exchange' rangiert mit 35,5 Mio. Kunden629 und einem
Marktwert der an ihr gelisteten Unternehmen von über drei Billionen RMB auf Platz eins in
China sowie auf Platz dreizehn der weltweit bedeutendsten Börsenplätze.630 Im Februar 2002
kündigte die Bezirksregierung von Pudong an, sie beabsichtige 'to make the LFTZ the most
internationalized CBD [Central Business District / d. Verf.] with the largest economic volume
of flow and best service facilities in China.'631 Hongkong dürfte in solchen Überlegungen inbegriffen
sein.
2.4.2 Jinqiao Export Processing Zone
Die leicht nordöstlich von der Mitte Pudongs gelegene 'Jinqiao Export Processing Zone' umfasst
nach mehreren Erweiterungen mittlerweile 27 qkm.632 Sie ist die erste auf staatlicher
Ebene gegründete Exportweiterverarbeitungszone und zudem einer der führenden Industriestandorte
Shanghais.633 Äußerst positiv zu bewerten ist die gute Anbindung an das internationale
Verkehrsnetz. So liegen die Flughäfen Pudong und Hongqiao nur 15 km bzw. 25 km, der
Hafen von Waigaoqiao lediglich 8 km entfernt.634 Zudem biete Jinqiao 'besides of the stateof-
the-art infrastructure […] also a sound service trade system in the park, allowing free flows
of information, capital, commodity, technology and talent.'635 Letztere zwei genannten Attribute
werden indes dadurch realisiert, dass durch 'die Förderung der Ansiedlung von Universi-
628 Vgl. Schüller / Diep: Shanghai, a.a.O., S. 1115.
629 Vgl. Shanghai Pudong New Area Economic & Trading Bureau: Practical Guide for Foreign Investment Series
1, a.a.O., S. 24 f.
630 Vgl. China aktuell, September 2002, Ü 29, S. 1014.
631 Tian: Pudong Business Guide, a.a.O., S. 206.
632 Vgl. Shanghai Pudong New Area Economic & Trading Bureau: Practical Guide for Foreign Investment Series
1, a.a.O., S. 28.
633 Vgl. Tian: Pudong Business Guide, a.a.O., S. 210.
634 Vgl. Schüller / Diep: Shanghai, a.a.O., S. 1115.
635 Shanghai Pudong New Area Press and Information Office Foreign Affairs: Shanghai Basic Facts, a.a.O.,
S. 76.
179
täten und Forschungsinstituten in Jinqiao [.] die Integration von Forschung und Produktion
gestärkt werden [soll], um günstige Voraussetzungen für einen Technologietransfer zu bieten.'
636
Die vier Schlüsselindustrien von Jinqiao sind Elektronik und Informationstechnologie, Automobilindustrie
inklusive deren Zulieferer, neuartige Haushaltsgeräte sowie Bio-Pharmazeutik.
Bis 2002 sind in der Subzone insgesamt 527 Investitionsprojekte mit einer Gesamtinvestitionssumme
von 10,2 Mrd. US-$ realisiert worden. Mehr als 60 renommierte internationale Unternehmen,
davon 32 aus der 'Fortune 500'-Liste des Jahres 2002, haben sich in Jinqiao niedergelassen.
637 Der industrielle Bruttoproduktionswert (BPW) von Jinqiao im Jahre 2002 betrug
78,28 Mrd. RMB, was einem Wachstum von 11,79 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Zudem war Jinqiao somit verantwortlich für 35,7 Prozent des gesamten industriellen
BPW der Pudong New Area in 2002. Ausländisch kapitalisierte Unternehmen (inklusive Investitionen
aus Hongkong, Macao und Taiwan) trugen hier mit 77 Mrd. RMB massive 98,6
Prozent bei. Der Exportwert der in Jinqiao erzeugten Güter im selben Zeitraum betrug 16,3
Mrd. RMB, dies entspricht einem Wachstum von 15 Prozent gegenüber 2001.638 Allerdings
geht aus der aus diesen Werten resultierenden Exportquote von lediglich 20,8 Prozent auch
hervor, dass die Jinqiao Export Processing Zone nicht primär in den Export gehende Produkte
erzeugt, sondern sich deren Hauptabnehmer wohl eher auf dem chinesischen Markt finden
lassen. Dies wiederum heißt, dass die Zone nicht exakt die ihr ursprünglich zugewiesene
Hauptfunktion – für den Export zu produzieren – erfüllt.
Die Jinqiao Export Processing Zone ist aufgrund zweier Erweiterungen wiederum untergliedert
in drei Teilbereiche. Dabei umfasst der 'Northern Part' mit 20 qkm die originär 1990 genehmigte
Zone. Von diesen 20 qkm sind wiederum 16 qkm für den sog. 'Jinqiao High-Tech
Park' und vier qkm für den Wohnbereich 'Biyun International Community' vorgesehen. Anfangs
hatten sich im Northern Part hauptsächlich internationale Großunternehmen niedergelassen,
mittlerweile jedoch hat sich dies auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgeweitet.
Der sog. 'Southern Part' ging 1998 aus einem Teil der Wangqiao Industrial Zone hervor.
Er umschließt 4,2 qkm und richtet sich vornehmlich an kleine und mittelständische Unternehmen
sowie an Zulieferer für die im Northern Part und in der 'Jinqiao Customs Supervi-
636 Schüller / Diep: Shanghai, a.a.O., S. 1115.
637 Vgl. Shanghai Pudong New Area Economic & Trading Bureau: Practical Guide for Foreign Investment Series
1, a.a.O., S. 28.
638 Vgl. Tian: Pudong Business Guide, a.a.O., S. 210.
180
sion Area' tätigen Unternehmen. Letzt genannter von den chinesischen Zollbehörden überwachter
Teilbereich hat eine Fläche von 2,8 qkm. Er ist im September 2001 durch den Staatsrat
genehmigt worden. In ihm genießen tatsächlich für den Export weiterverarbeitende Unternehmen
sämtliche seitens der Zentralregierung und seitens der Regierung von Shanghai für
Zonen mit eben jenem Zweck ausgegebenen Privilegien.639 Ziel ist es, die Jinqiao Customs
Supervision Area bald zu einer 'important export product manufacturing base in the Pan-
Pacific region'640 zu entwickeln.
2.4.3 Zhangjiang Hi-Tech Park
Der im Zentrum der Pudong New Area und unmittelbar zwischen innerer und äußerer Ringstraße
gelegene Zhangjiang Hi-Tech Park wurde 1992 vom Staatsrat genehmigt.641 Die Entfernungen
zu den Flughäfen Hongqiao und Pudong sowie zum Waigaoqiao Port und Shanghai
Harbor betragen durchgehend zwischen 20 und 30 km, zudem ist der Park an die Metrolinie 2
angebunden.642 Er ist in sechs funktional verschiedene Gebiete untergliedert: 'The Technology
Innovation Area, the High-Tech Zhongshi Industrial Area, the Scientific Research and Education
Area, the Life Service Center, the Residential Area, and the Industry Area of Science
and Technology.'643 Insgesamt umfasst Zhangjiang 25 qkm, von denen mittlerweile etwa
zehn qkm durch im Ganzen knapp 600 Projekte mit einer Gesamtinvestitionssumme von gut
neun Mrd. US-$ genutzt werden.644 Seit 1997 werden jährlich mehr neue Projekte initiiert:
639 Vgl. Shanghai Pudong New Area Economic & Trading Bureau: Practical Guide for Foreign Investment Series
1, a.a.O., S. 28 f.
640 Ebd., S. 29.
641 Vgl. Chong: Business Environment and Opportunities in China, a.a.O., S. 103.
642 Vgl. Shanghai Zhangjiang Hi-Tech Park: Investment Guidebook, Shanghai 2004, S. 16.
643 Tian: Pudong Business Guide, a.a.O., S. 206.
644 Vgl. Shanghai Pudong New Area Economic & Trading Bureau: Practical Guide for Foreign Investment Series
1, a.a.O., S. 30.
181
Darstellung 16: Neu gestartete Projekte im Zhangjiang Hi-Tech Park
Jahr Anzahl neuer
Projekte
1997 8
1998 13
1999 39
2000 76
2001 155
2002 244
(Quelle: Shanghai Zhangjiang Hi-Tech Park: Investment Guidebook, Shanghai 2004, S. 5.)
Im August 1999 gaben die Shanghaier Stadtregierung und das städtische Parteikomitee die
sog. 'Focus on Zhangjiang'-Strategie, welche eine Konzentration auf die Kernbereiche Biopharmazeutik
und Informationstechnologie legte sowie einen 'focus on the principle function
of innovation and pioneering'645, bekannt. Im Jahr darauf erhielt der Park das Recht, eigenständig
über die Genehmigung von finanziell bestimmte Grenzwerte nicht übersteigenden
Projekten zu entscheiden. Zu diesem Zweck wurde das 'Zhangjiang Hi-Tech Park Leading
Committee and Administrative Office' gegründet.646 Potentielle Investoren können somit
unmittelbar vor Ort über einen sog. 'One-Step-Service' ihre Geschäftstätigkeiten mit der öffentlichen
Hand besprechen und – bei positivem Entscheid beiderseits – auch starten.647
Als eine versuchsweise weitere Verbesserung der Investitionsbedingungen werden in Zhangjiang
seit Januar 2004 praktisch alle für Unternehmen relevanten Behördenleistungen – darunter
beispielsweise die Registrierung – kostenlos angeboten.648
Der Park soll folgende Hauptfunktionen erfüllen: 'research and development, innovation,
transformation of scientific achievements and radiation, to build a functional area integrating
industry, education and research.'649 Im Zusammenhang mit Zhangjiang fällt oft auch der
Vergleich mit dem amerikanischen Silicon Valley. Die Ziele für den Park werden folgendermaßen
umschrieben: 'By 2005 Zhangjiang will be one of the nation’s top hi-tech parks, with
an entrepreneurial atmosphere and state-of-the-art technology. The Park will also strive to become
a world-renowned center for hi-tech industries.'650
645 Ebd.
646 Vgl. Shanghai Zhangjiang Hi-Tech Park: Investment Guidebook, Shanghai 2004, S. 3.
647 Vgl. ebd., Appendix 1.
648 Vgl. China Newsletter Nr. 418 vom 9. Januar 2004, S. 4.
649 Shanghai Zhangjiang Hi-Tech Park: Investment Guidebook, Shanghai 2004, S. 3.
650 Informationsfaltblatt der Shanghai Zhangjiang Group Company Ltd., Shanghai 2004.
182
2.4.4 Waigaoqiao Free Trade Zone
Waigaoqiao wurde im Juni 1990 als erste Freihandelszone Chinas mit Genehmigung des
Staatsrates gegründet. Sie liegt im nordöstlichen Pudong an der Mündung von Huangpu und
Jangtse und umfasst eine Fläche von 10 qkm, von welcher – bei zunehmender Tendenz – bislang
etwa drei Viertel genutzt werden.651 Im Hafen von Waigaoqiao sind 14 internationale
Redereien sowie 20 die Transporte in das chinesische Inland sowie in die anderen Küstengebiete
tätigende nationale Frachtschifffahrtslinien ansässig. Im Jahr 2002 sind hier 4,6 Mio.
Standardcontainer abgefertigt worden, dies entspricht einem Wachstum von 60,2 Prozent gegenüber
2001. Das über Waigaoqiao abgewickelte Außenhandelsvolumen betrug in 2002 11,9
Mrd. US-$,652 was wiederum 41,5 Prozent aller über Freihandelszonen in China erfolgten Exporte
ausmacht.653 Bis Ende 2002 hatte die Freihandelszone anhand von 6.001 Projekten Investitionen
in Höhe von 7,3 Mrd. US-$ aus insgesamt 70 Ländern und Regionen absorbieren
können. Zu den Investoren gehören auch 72 der in der Liste der 'Fortune 500' aufgeführten
internationalen Topunternehmen.654
Hauptvorteil von Investitionen innerhalb Waigaoqiaos sind die Steuer- und Zollfreiheit bei
der Wareneinfuhr sowie -lagerung. Gebühren sind tatsächlich erst dann zu entrichten, wenn
die Güter von der Freihandelszone nach 'regulärem' chinesischen Gebiet exportiert werden.
Dieser Logik folgend wird ein Warentransfer von China nach Waigaoqiao als Export aus China
verrechnet. Aus dieser Systematik folgert wiederum, dass eine Freihandelszone wie
Waigaoqiao vor allem für solche Handelsunternehmen als Standort sinnvoll ist, welche
entweder einen zügigen und flexiblen Kundenservice (Ersatzteile oder Zwischengüter) in
China bieten und/oder ein nur geringe Kosten verursachendes Durchgangslager für die
Belieferung und Betreuung weiterer Kunden im (ost-)asiatischen Raum errichten möchten.655
Ausländische Investoren können sich in Waigaoqiao in den Bereichen Produktion und Verarbeitung,
Logistik (Lagerung, Transport, Distribution, Dienstleistungen für Kunden in Waigaoqiao),
Transithandel sowie generell Handel von Waren innerhalb und außerhalb der Freihandelszone
betätigen. Nicht grundsätzlich, jedoch nach Zustimmung durch die Verwaltung von
651 Vgl. Coulin, Cathrin (Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft Shanghai): Investieren in der Freihandelszone
Waigaoqiao, in: Deutsch-Chinesisches WirtschaftsForum, 1/00, S. 52; Tian: Pudong Business Guide, a.a.O.,
S. 203.
652 Vgl. ebd.
653 Vgl. Shanghai Pudong New Area Economic & Trading Bureau: Practical Guide for Foreign Investment Series
1, a.a.O., S. 35.
654 Vgl. Tian: Pudong Business Guide, a.a.O., S. 204.
655 Vgl. Schüller / Diep: Shanghai, a.a.O., S. 1115.
183
Waigaoqiao, können sich Handelsunternehmen dort auch in der gewerblichen Weiterverarbeitung
(Neuetikettierung, Verpackung, Montage), in Beratungsdienstleistungen sowie in der
technischen Personalausbildung engagieren. Transitgesellschaften dürfen nach entsprechender
Genehmigung Lagerhaltung und Kundendienst betreiben. Zudem ist es produzierenden ausländisch
kapitalisierten Unternehmen seit Juli 2003 gestattet, ihre Produkte ohne eine zwischengeschaltete
Außenhandelsgesellschaft direkt zu exportieren sowie für ihre Produktion
benötigte Güter direkt zu importieren. Darüber hinaus genießen sie einige Vorteile – ähnlich
wie in vielen anderen Investitionszonen in China – hinsichtlich des Körperschaftssteuersatzes.
656
Im Rahmen des zehnten Fünf-Jahres-Plans (2000-2005) soll Waigaoqiao folgende drei Hauptfunktionen
erlangen bzw. festigen:
'Firstly, the strong economic function of Waigaoqiao as a port, and
make the port industry boom;
Secondly, the function of international trade, gradually becoming an international
logistics center;
Thirdly, the function of export processing, building into a new type of
industrial highland.'657
Dass obige Funktionen mittlerweile recht gut erfüllt werden können, belegt die Tatsache,
dass sich in Waigaoqiao im Laufe der Jahre insbesondere drei Industrienzweige stark entwickelt
haben. Dabei handelt es sich erstens um die enormen Außenhandelsaktivitäten, welche
zu den Gesamtexporten der Stadt Shanghai nicht unwesentlich beitragen. Zweitens hat Waigaoqiaos
Bedeutung als logistische Plattform deutlich zugenommen. Dies gilt sowohl für die
zusätzlich zum Kerngeschäft getätigten logistischen Unterfangen der großen multinationalen
Unternehmen, als auch für die durch spezialisierte Drittunternehmen durchgeführten Tätigkeiten.
Drittens schließlich hat sich Waigaoqiao sukzessive zu einem Hi-Tech-
Produktionsstandort entwickelt, indem diese Sparte wertmäßig mittlerweile mehr als 70 Prozent
der industriellen Produktion der Freihandelszone ausmacht und somit für die gesamte
Mikroelektronikindustrie Pudongs von Bedeutung ist.658
656 Vgl. Fischer, Alexander: Mehr Freiheit in der Freihandelszone. Eine Außenhandelsgesellschaft in Shanghai-
Waigaoqiao macht Unternehmen flexibler, in: Asia Bridge, 12/2003, S.28 f. Für eine nähere Erläuterung der
steuerlichen Anreize für ausländisch kapitalisierte Unternehmen in Pudong vgl. den Abschnitt 2.5.
657 Shanghai Pudong New Area Economic & Trading Bureau: Practical Guide for Foreign Investment Series 1,
a.a.O., S. 35.
658 Vgl. Tian: Pudong Business Guide, a.a.O., S. 204.
184
2.5 Staatliche Anreize für ausländische Investitionen in Pudong
Der chinesische Staat wie auch die Regierung von Shanghai sind zwar erpicht auf ausländische
Investitionen für die Neue Wirtschaftszone Pudong, allerdings wird hier qualitativ sondiert.
Generell jedes Projekt muss einen Genehmigungsprozess durchlaufen, welcher die potentielle
Investition auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorstellungen der chinesischen Offiziellen
überprüft. Gegenwärtig werden zehn bestimmte Branchen besonders gefördert. Diese sind:
1. 'information technology
2. automobile accessories
3. modern biomedical technology
4. new materials
5. financial and trade institutions
6. environmental protection
7. commerce, trade and tourism
8. infrastructure
9. transformation of old cities
10. modern agriculture'659.
Die aufgelisteten Branchen verdeutlichen das Interesse Chinas an einer allgemeinen Modernisierung
seiner ökonomischen Struktur. Im Falle von Pudong soll sich diese ergeben aus
technologisch hochwertigen Projekten, aus Investitionen im Umweltschutz- und Infrastrukturbereich
sowie aus einer Förderung von kapitalintensiven Dienstleistungen.
Um ein geplantes Projekt tatsächlich in Pudong realisieren zu können, muss sich der ausländische
Investor an die Bezirksregierung wenden. Diese hat im Juli 1998 das 'Investment Project
Administrative Office' gegründet, welches einen 'One-Stop Service' anbietet, um das
Investitionsumfeld weiter zu optimieren. Dabei sind sämtliche für die Überprüfung sowie für
die Genehmigung in- wie ausländischer Projekte zuständigen Behörden unter dem Dach der
obig genannten Organisation zusammengefasst. Dies soll insbesondere solchen nichtchinesischen
Unternehmern zugute kommen, welche ein WFOE gründen möchten und somit ohne
Joint Venture Partner sind.660 Bislang mussten sämtliche ausländische Projekte mit einer Kapitalisierung
von mehr als 30 Mio. US-$ den zuständigen Behörden der Zentralregierung zur
Überprüfung und Genehmigung übergeben werden, Mitte 2004 sind diese Grenzwerte jedoch
angehoben worden. Mittlerweile dürfen Projekte der Rubriken 'gefördert' und 'erlaubt' bis
zu 100 Mio. US-$, Projekte der Rubrik 'eingeschränkt' bis zu 50 Mio. US-$ von den Pro-
659 Ebd., S. 180.
660 Vgl. Tian: Pudong Business Guide, a.a.O., S. 173.
185
vinzregierungen – darunter fällt hier auch die Regierung der Pudong New Area – bearbeitet
werden.661
Nachdem ein ausländisch kapitalisiertes Projekt seitens der zuständigen Behörden genehmigt
worden ist, können die Investoren teilweise in den Genuss von Investitionsvergünstigungen
kommen. Hierunter fallen beispielsweise Zollbefreiungen und -reduzierungen, wenn es sich
um Produktionsmaterial für Unternehmen der besonders geförderten Branchen handelt.662
Der staatlich zugestandene finanzielle Hauptanreiz für ausländische Investitionen innerhalb
der Pudong New Area dürfte allerdings in der Gewährung von Körperschaftssteuervergünstigungen
liegen. Grundsätzlich beträgt der Körperschaftssteuersatz in China 30 Prozent.663 Erfüllt
ein ausländisch kapitalisiertes Projekt gewisse Bedingungen bzw. gehört zu jenen oben
aufgelisteten, besonders geförderten Branchen, dann kann es in den Genuss einiger vorteilhafter
Bestimmungen kommen. Hierzu folgende Beispiele:
Darstellung 17: Körperschaftssteuervergünstigungen für FIEs in Pudong
Unternehmensart Vergünstigung bei der Körperschaftssteuer
Neu gestartetes, produzierendes Unternehmen
mit einer Laufzeit von
mindestens 10 Jahren.
2-jährige Befreiung ab dem ersten gewinnbringenden
Jahr, danach 3 Jahre
lang halber Satz (15%).
Exportorientiertes Unternehmen mit
Exportquote von mindestens 70%. Generell Satz von nur 10%.
Neu gestartetes, in große Infrastrukturprojekte
investierendes Unternehmen
mit Laufzeit von mindestens
15 Jahren (z.B. Bau von Flughäfen,
Häfen, Autobahnen, Kraftwerken).
5-jährige Befreiung ab Projektbeginn,
danach 5 Jahre lang halber Satz (15%).
Unternehmen, welches seine in Pudong
erwirtschafteten Profite für
mindestens weitere 5 Jahre in China
reinvestiert.
40%-ige Reduzierung bis hin zur vollständigen
Befreiung für den reinvestierten
Betrag.
Softwareunternehmen.
2-jährige Befreiung ab dem ersten gewinnbringenden
Jahr, danach 3 Jahre
lang halber Satz (15%).
(Quelle: Shanghai Pudong New Area Economic & Trading Bureau: Practical Guide for Foreign Investment in
Shanghai Pudong Series 2: Foreign Investment Orientation and Preferential Policies in Shanghai Pudong 2003-
2004, Shanghai 2003, S. 34-37.)
661 Vgl. German Centre for Industry & Trade Shanghai: China Newsletter Nr. 445 vom 6. August 2004, S. 1.
662 Vgl. Website des Bezirkes Pudong New Area (http://pudong.shanghaichina.org), in diesem Fall unter
http://pudong.shanghaichina.org/inventives.html (19.8.2004).
663 Vgl. Fischer: Mehr Freiheit in der Freihandelszone, a.a.O., S.28.
186
Die aufgezeigten Vergünstigungen für ausländische Investoren in Pudong bei der Körperschaftssteuer
sind mittlerweile jedoch keine Ausnahme mehr in China. An immer mehr
Standorten vor allem auch um Shanghai herum werden sehr ähnliche Anreize gewährt. Dies
und die Problematik, dass die Löhne, die Lohnnebenkosten sowie die Mieten in Shanghai
weit höher sind als im Umland, führten – so Bernd Reitmeier vom Delegiertenbüro der Deutschen
Wirtschaft in Shanghai – zu einer sukzessiven Verlagerung der Lohnfertigungsarbeit in
einen Gürtel von 50 bis 100 km Entfernung in die Provinzen Anhui und Zhejiang um Shanghai
herum. Auch seien die 200.000 US-$ bis 3 Mio. US-$, welche ein deutsches Unternehmen
anfangs durchschnittlich in China investiere, für Shanghai nur ein sehr geringer Betrag.
Kleinere Standorte im Umland hingegen kämen derlei Investoren weitaus offener entgegen
und könnten somit originär für Shanghai bestimmtes Kapital abschöpfen.664 Die von Beijing
ursprünglich beabsichtigte Drachenkopffunktion, wonach Shanghai-Pudong als Motor für
eine ökonomische Entwicklung der ganzen Region dienen soll, geht – an diesem Beispiel
verdeutlicht – indes gut auf.
2.6 Fazit zur Pudong New Area
1990 wurde von Beijing aus der Startschuss für die Entwicklung der Neuen Wirtschaftszone
Pudong gegeben. In nur wenigen Jahren sollte auf einem ehemals primär landwirtschaftlich
genutzten Gebiet ein international besetztes ökonomisches Hochleistungszentrum mit dem
Antlitz einer 'Welthauptstadt' geschaffen werden. Das in verschiedene zweckgebundene
Subzonen unterteilte Areal sollte zudem – einer chinesischen Metapher folgend – die Funktion
eines Drachenkopfes übernehmen, indem von ihm aus eine Art wirtschaftlicher Inkubatoreffekt
auf das ganze Einzugsgebiet des Jangtse-Deltas ausgeht. Zudem beabsichtigte die chinesische
Führung im Rahmen ihrer ökonomischen Reform- und Öffnungsbemühungen einen
sukzessiven Wandel vom sekundären hin zum tertiären Sektor.
Um all diese nicht bescheidenen Ziele verwirklichen zu können, bedurfte es zuerst einmal
enormer finanzieller Investitionen in ein zu schaffendes, effizient wirkendes infrastrukturelles
System. Dieses System ist seit ein paar Jahren gut realisiert. Projekte wie der Pudong International
Airport, mehrere die beiden Stadtteile Pudong und Puxi verbindende Brücken und Tunnels,
die Metrolinie 2 sowie die innere und äußere Ringstraße sind umgesetzt worden.
664 Vgl. Interview 6: Bernd Reitmeier, Deputy Chief Representative des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft
in Shanghai, Shanghai, 18.4.2003.
187
Weitere Optimierungen wie ein Ausbau des Flughafens, des Tiefseehafens sowie der Metroverbindungen
sind im Entstehen. Anfangs konnte eine Vielzahl der neu gebauten modernen
Bürohäuser keine Mieter finden, mittlerweile sind die Auslastungsraten jedoch spürbar angestiegen.
Käufer und Mieter der teilweise atemberaubend futuristisch anmutenden Gebäude
sind nach und nach mehr internationale Unternehmen. Mittlerweile ist das 10.000ste ausländisch
kapitalisierte Projekt für Pudong vereinbart worden. Die jährlichen Zunahmen im
Rahmen dieser Entwicklung werden sich aufgrund des Beitritts der VRCh zur Welthandelsorganisation
und den damit einhergehenden Markt- und Handelsliberalisierungen aller Voraussicht
nach in den nächsten Jahren weiter beschleunigen.
Die bloße Betrachtung seiner makroökonomischen Daten legt die große Bedeutung Pudongs
für Shanghai dar. So trägt die Neue Wirtschaftszone 23 Prozent zur gesamten Wirtschaftsleistung,
40 Prozent aller Exporte sowie knapp 30 Prozent aller ausländisch kapitalisierten Investitionen
der Stadt bei. Zudem erreicht sie regelmäßig ökonomische Wachstumsraten von 15
bis 20 Prozent. Hinzu kommt außerdem, dass sich diese Entwicklung seit einigen Jahren tatsächlich
ganz im Sinne der Drachenkopffunktion auf das Hinterland ausweitet, insbesondere
im produzierenden Bereich. Somit wird wiederum einerseits zum im Rahmen der Öffnungsund
Reformpolitik beabsichtigten Wandel vom sekundären hin zum tertiären Sektor beigetragen,
andererseits profitieren weitere im Jangtse-Delta gelegene Städte und Regionen vom
Wirtschaftsboom in Shanghai-Pudong. Die visuell ungemein beeindruckenden Bauten in Pudong
tragen letzten Endes noch ihren Teil dazu bei, dass die Welt hier von einem 'Manhattan
des 21. Jahrhunderts' spricht.
Damit auch deutsche Unternehmen in Pudong bzw. generell in Shanghai gewinnbringend agieren
können, bietet eine Vielzahl privater sowie (halb-)staatlicher deutscher Institutionen
standortspezifische Unterstützung an. Da derartige Hilfeleistungen beim Einstieg in einen
solch 'exotischen' Markt wie die VRCh in ihrer Bedeutung kaum überbewertet werden können,
wird im Folgenden auf die bedeutendsten Einrichtungen und Formen der deutschen Außenwirtschaftsförderung
in Shanghai eingegangen.
188
VIII. Deutsche Außenwirtschaftsförderung in Shanghai
1. Basisinformationen zur deutschen Außenwirtschaftsförderung
'Aufgabe der deutschen Außenpolitik [ist es], sowohl die deutschen wirtschaftlichen Interessen
in der Welt zu fördern und zu schützen als auch zur weiteren Entwicklung einer gerechten
und nachhaltigen globalen Wirtschaftskooperation beizutragen.'665 Dies gilt insbesondere im
Rahmen einer sich immer mehr ausweitenden ökonomischen Internationalisierung, welche für
nationale Unternehmen sowohl eine Vielzahl an Chancen, als auch diverse Herausforderungen
mit sich bringt. Daraus folgt wiederum eine Ausweitung des globalen Wettbewerbs, welcher
letztlich den nationalen Außenwirtschaftsförderungspolitiken verstärkt Geltung verleiht.
Von den entsprechend angebotenen strategischen und operativen Dienstleistungen profitieren
für gewöhnlich vor allem KMU, weil diese im Auslandsgeschäft aufgrund ihrer begrenzten
personellen und finanziellen Ressourcen auf solcherart externe Unterstützung angewiesen
sind. Um hier institutionell eine gewisse Struktur hereinzubringen, wurden auf Bundesebene
drei 'Säulen' der deutschen Außenwirtschaftsförderung geschaffen. Alle drei dieser Institutionen
sind auch in Shanghai etabliert:
1. Auslandshandelskammern (AHK): Diese vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag
(DIHK) anerkannten und vom BMWA unterstützten Institutionen666 sind mit rund
120 Einrichtungen in 80 Staaten vertreten.667 Die AHK sind zumeist bilateral organisierte,
freiwillige Vereinigungen von deutschen und dem jeweiligen Standort zuzuordnenden
Firmen.668 Die AHK bieten in besonderem Maße KMU ein vielseitiges Beratungs- und
Dienstleistungsspektrum, d.h. sie werden unmittelbar vor Ort operativ tätig. Anstatt einer
regulären AHK-Gründung besteht auch die Möglichkeit, (vorerst) nur ein Delegiertenbüro
oder aber eine Repräsentanz zu betreiben. Entsprechend existiert in Shanghai gegenwärtig
noch ein Delegiertenbüro, welches – dies sei vorweggenommen – die meisten Mitarbeiter
aller deutschen AHK-Stellen weltweit beschäftigt und für welches mittlerweile der Kammerstatus
beantragt wurde.
665 Website des Auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de), in diesem Fall unter
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/aussenwirtschaft/foerderung/wirtschpol_html
(1.8.2005).
666 Vgl. Website des BMWA (http://www.bmwi.de), in diesem Fall unter
http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Au%dfenwirtschaft%20%26%20Europa/Au%dfenwirtschaftspoliti
k/Au%dfenwirtschaftsf%f6rderung/aussen/ahk.jsp (23.5.2003).
667 Vgl. Website der Deutschen Auslandshandelskammern (http://www.ahk.de), in diesem Fall unter
http://www.ahk.de/aufgaben/index.html (1.8.2005).
668 Vgl. Website des BMWA (http://www.bmwi.de), in diesem Fall unter
http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Au%dfenwirtschaft%20%26%20Europa/Au%dfenwirtschaftspoliti
k/Au%dfenwirtschaftsf%f6rderung/aussen/ahk.jsp (23.5.2003).
189
2. Auslandsvertretungen: Nicht unmittelbar operativ, jedoch im Rahmen einer 'politischen
Flankierung' deutscher Geschäftinteressen agieren die Auslandsvertretungen des Auswärtigen
Amtes. Im Falle von Shanghai handelt es sich um das Generalkonsulat der Bundesrepublik
Deutschland, welches aufgrund der ökonomischen Bedeutung der Metropole ein
besonderes Augenmerk auf die Außenwirtschaftsförderung legt. Hauptakteur hierfür ist
das Wirtschaftsreferat innerhalb des Konsulats. Gilt die politische Flankierung deutscher
Unternehmertätigkeiten als eine Aufgabe der deutschen Auslandsvertretungen generell, so
trifft dies für das in der VRCh und in Shanghai stationierte diplomatische Korps in besonderem
Maße zu.
3. Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai): Die in Köln ansässige und zum Geschäftsbereich
des BMWA gehörende bfai verfügt über 50 praktisch weltweit tätige Auslandskorrespondenten.
669 'Das Angebot reicht von Kontaktanschriften, Wirtschaftsdaten, Projekt-,
Rechts- und Zollinformationen bis hin zu geschäftspraktischen Tips, Branchenbewertungen,
Länderberichten und Marktanalysen.'670 Durch die in Köln ansässigen Experten
ergänzt, werden Informationen aus insgesamt etwa 200 Ländern, Wirtschaftsregionen
und nationalen Zusammenschlüssen gesammelt, durchleuchtet und publiziert.671 Eine besondere
Berücksichtigung erfahren dabei – dem Zweck der Außenwirtschaftsförderung
entsprechend – für deutsche Unternehmen interessante Regionen. Im Gegensatz zu AHK
und Auslandsvertretungen leistet die bfai jedoch keine unmittelbar operativen Hilfestellungen
für deutsche Firmen im Ausland, sondern fokussiert ausschließlich auf analytische
Publikationen. Auch Shanghai ist Sitz einer bfai-Korrespondentin.
Über diese drei ursprünglichen Institutionen der deutschen Außenwirtschaftsförderung hinaus
wurden seit Mitte der 90er Jahre weltweit inzwischen sieben Deutsche Industrie- und Handelszentren
(DIHZ) gegründet, wobei der Standort Shanghai mit seiner Eröffnung im Mai
1995 Pionierarbeit leistete. Diese auch German Centres for Industry & Trade (kurz: German
Centres) genannten Einrichtungen sind im Gegensatz zu den AHK, den Auslandsvertretungen
und der bfai nicht etwa auf Bundes-, sondern auf Länderebene organisiert. Träger sind für
gewöhnlich die Landesbanken, so im Fall von Shanghai die Bayerische Landesbank. Die
669 Vgl. Website des Auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de), in diesem Fall unter
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/aussenwirtschaft/foerderung/instrumente_html
(1.8.2005).
670 Ebd.
671 Vgl. Website der Bundesagentur für Außenwirtschaft (http://www.bfai.com), in diesem Fall unter
http://www.bfai.com/?uid=6d046a179782493b1bd380d3b99ff370&id=Seite213 (1.8.2005).
190
Grundidee der DIHZ sieht vor, dass man speziell zur Förderung deutscher KMU im Ausland
diesen, neben den bereits durch die AHK abgedeckten Beratungs- und Dienstleistungen, auch
durch eine gewisse 'Hardware'-Bereitstellung entgegenkommt. Dabei werden insbesondere
Geschäftsräumlichkeiten – jedoch nicht unentgeltlich – zur Verfügung gestellt und einige vor
allem für Neueinsteiger äußerst hilfreiche Dienstleistungen angeboten. Über diese Strategie
beabsichtigt man, deutsche KMU – welche sonst wohl wesentlich zurückhaltender wären –
überhaupt erst für ein Auslandsengagement zu gewinnen.
Ein im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung anvisiertes Ziel der Bundesregierung besteht
darin, eine Integration von Auslandshandelskammern respektive Delegiertenbüros sowie der
bfai-Korrespondenten in die Räumlichkeiten der Deutschen Industrie- und Handelszentren zu
fördern. Entsprechend hat die bfai-Korrespondentin in Shanghai – bei völliger institutioneller
Unabhängigkeit – ihren Sitz bereits innerhalb des Delegiertenbüros.672 Darüber hinaus erwägen
die Verantwortlichen des Delegiertenbüros einen Umzug ins German Centre.
2. Das Deutsche Industrie- und Handelszentrum in Shanghai
2.1 Grundidee der DIHZ
Aus der Erkenntnis heraus, die Auslandshandelskammern (AHK) seien zwar insgesamt als ein
bedeutender Eckpfeiler der deutschen Außenwirtschaftsförderung positiv zu bewerten, jedoch
für KMU nicht völlig ausreichend, entwickelte der Unternehmer Berthold Leibinger673 Anfang
der 90er Jahre eine Idee, wonach diese Unternehmen nicht nur durch Beratungsdienstleistungen,
sondern eben auch mit einer Art 'Hardware'-Bereitstellung im Ausland unterstützt
werden sollten. Herr Leibinger trug diese Idee an das Bundeswirtschaftsministerium
heran, von welchem er für sein Konzept zwar Zuspruch, jedoch auch die Aussage, auf Bundesebene
seien keine weiteren Mittel zur Außenwirtschaftsförderung vorhanden, erhielt.674
Daraufhin wandte sich der Unternehmer an die Regierung seines Heimatbundeslandes Baden-
Württemberg, welche die Angelegenheit schließlich in der Wirtschaftsministerkonferenz der
Bundesländer zur Sprache brachte. Dort fand die Idee seitens der Verantwortlichen großen
Zuspruch, so dass man sich entschied, das Konzept auf Länderebene umzusetzen. Die geplan-
672 Vgl. E-Mail von Stefanie Schmitt, bfai-Korrespondentin in Shanghai, 20.5.2003.
673 Leibinger bekleidete zu jener Zeit den Posten des Präsidenten des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau
(VDMA) und war zudem Inhaber der Firma Trumpf Werkzeugmaschinen.
674 Vgl. Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
191
ten Institutionen wurden dann als Deutsche Industrie- und Handelszentren gestaltet, welche
trotz des landesspezifischen Charakters Unternehmen aus allen Bundesländern offen stehen.
Das von der Landesbank Baden-Württemberg getragene DIHZ Singapur gilt zwar als 'Mutter
aller German Centres'675, eröffnete jedoch aufgrund einer Investition in den Bau einer eigenen
Immobilie erst kurz nach dem DIHZ Shanghai.676 Die weltweit sieben DIHZ mit den
Standorten Beijing, Jakarta, Mexiko Stadt, Moskau, Shanghai, Singapur und Yokohama werden
bis auf die letztgenannte Institution alle von Landesbanken deutscher Bundesländer betrieben.
677 Sie werden koordiniert durch den Lenkungskreis 3 des Asien-Pazifik-Ausschusses
der deutschen Wirtschaft (APA) für die DIHZ678 und verfolgen insgesamt das Ziel, eine 'umfassende
Unterstützung deutscher mittelständischer Unternehmen zum Aufbau eines eigenen
Stützpunktes in zukunftsträchtigen Märkten'679 zu gewähren.
Die zum Erreichen des genannten Zieles entwickelte Konzeption sieht ein sog. 'Inkubatoroder
Brüterprinzip' vor, wonach die in den DIHZ ansässigen deutschen Unternehmen mittelfristig
aufgrund wirtschaftlicher Erfolge und Expansion diese verlassen, um eigene Niederlassungen
zu gründen und somit in den Räumlichkeiten der DIHZ wieder Platz für weitere deutsche
Firmen schaffen.680 Zuvor gilt es jedoch, deutsche KMU nach einer inhaltlichen Auseinandersetzung
mit dem Markt bei einer erstmaligen physischen Präsenz auf einem der vermutlich
lukrativen Auslandsmärkte zu unterstützen. Als Hilfestellung hierzu sollen die DIHZ
Folgendes bieten:
- 'Flexible Räumlichkeiten zu günstigen Preisen
- Veranstaltungs- und Konferenzräume
- Unterstützung durch das German Centre-Management
- Qualifizierte Dienstleistungen der Auslandshandelskammern
675 Ebd.
676 Das DIHZ Shanghai wurde bereits im April 1995, das DIHZ Singapur hingegen erst im Juni 1995 eröffnet.
Vgl. ebd.
677 Das DIHZ Yokohama ist eine Tochtergesellschaft der zur Deutschen Bank gehörenden Deutsche Grundbesitz
Management GmbH. Vgl. hierzu die Website der German Centres Worldwide (http://www.germancentre.com/)
(1.8.2005).
678 Vgl. Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003; Der APA wurde
1993 von den Spitzen der 50 führenden deutschen Unternehmen und mit Beteiligung des Deutschen Industrieund
Handelstages (DIHT), des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), und des Ostasiatischen Vereins
gegründet. Er ergänzt das Asien-Konzept der Bundesregierung von 1993 und dient als Instrument der deutschen
Außenwirtschaftsförderung, wobei die DIHZ ein Teil dieses Instruments/Konzepts sind. Vgl. hierzu Fuhl, Peter:
Der deutsche Mittelstand in Ostasien: Chancenlos? Eine empirische Untersuchung der deutschen Industrie- &
Handelszentren (DIHZ) in Yokohama, Shanghai und Singapur, Berliner Ostasien-Studien Band 2, ISL-Verlag,
Hagen 1999, S. 18 f.
679 Website der German Centres Worldwide (http://www.germancentre.com/), in diesem Fall unter
http://www.germancentre.com/index.htm (1.8.2005).
680 Vgl. Fuhl: Der deutsche Mittelstand in Ostasien, a.a.O., S. 24.
192
- Umfangreiche Business Centre-Services
- Diverse Dienstleistungsunternehmen'681.
2.2 Entstehung / Lage des DIHZ Shanghai
Nachdem die Regierung der Stadt Shanghai und die Bayerische Staatsregierung im Oktober
1993 ein Memorandum über die Realisierung des Projektes DIHZ Shanghai unterzeichnet hatten,
682 erhielt man für letzteres schließlich im Juli 1994 eine bis zu jenem Zeitpunkt in Shanghai
nur sehr selten vergebene Business License als im Dienstleistungsbereich tätiges und zu
100 Prozent ausländisch kapitalisiertes Unternehmen. Dies gibt deutlich zu erkennen, welch
hohen Stellenwert die chinesischen Entscheidungsträger dieser Institution deutscher Außenwirtschaftsförderung
letztlich beimaßen und noch immer beimessen.683 Im April 1995 schließlich
wurde das Gebäude vom Bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber im Rahmen einer
Asienreise eröffnet.684 Träger des Projektes waren damals der Landesverband der Bayerischen
Industrie e.V. (LBI), das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr sowie die
Bayerische Landesbank.685
Als Standort für das German Centre for Industry and Trade Shanghai hatte man ein 2.000 qm
Mietfläche umfassendes Gebäude auf dem Campus der im Nordosten der Stadt Shanghai liegenden
Tongji-Universität ausgewählt. In unmittelbarer Nähe befindet sich die 1996 fertiggestellte
innere Ringautobahn,686 welche eine 'schnelle Verbindung zum alten Zentrum Shanghais,
zu den internationalen Flughäfen Hongqiao und Pudong und zur Neuen Zone Pudong'687
gewährleistet.
Eine zur Tongji-Universität gehörende Einrichtung ist das 'Chinesisch-Deutsche Hochschulkolleg'
(CDHK).688 Darüber hinaus wird an der Tongji-Universität generell Deutsch als erste
Fremdsprache unterrichtet, so dass hier insgesamt eine Vielzahl fähiger und kostengünstiger
chinesischer Arbeitskräfte zur Verfügung steht und seitens der im DIHZ ansässigen deutschen
681 Website der German Centres Worldwide (http://www.germancentre.com/), in diesem Fall unter
http://www.germancentre.com/index.htm (1.8.2005).
682 Vgl. Fuhl: Der deutsche Mittelstand in Ostasien, a.a.O., S. 79.
683 Vgl. Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
684 Vgl. ebd.
685 Vgl. Fuhl: Der deutsche Mittelstand in Ostasien, a.a.O., S. 79.
686 Vgl. ebd., S. 85.
687 Website des DIHZ Shanghai (http://www.germancentreshanghai.com), in diesem Fall unter
http://de.germancentre-shanghai.de/philo/lage (11.5.2003).
688 Siehe hierzu Kapitel VI.2.2.
193
Unternehmen nicht selten engagiert werden.689 Nachteilig am gegenwärtigen Standort des
German Centre wirkt sich allerdings aus, dass 'sich unter den Besuchern [der Tongji-
Universität; d. Verf.] nur wenige potentielle Kunden befinden und in der Nähe des DIHZ
Shanghai kaum Industrie angesiedelt wurde'690. Wohl auch um dem zu begegnen, jedoch vor
allem, um durch flächenmäßige Expansion wirtschaftlich arbeiten zu können, entschied man
sich schließlich zum Bau einer eigenen Immobilie im zum Großteil von Industrieunternehmen
besiedelten Zhangjiang Hi-Tech Park in Pudong, wobei das DIHZ Shanghai ursprünglich im
Frühjahr/Sommer 2004 schließlich in das neue Gebäude einziehen sollte.691 Aufgrund von
verschiedenen bautechnischen Problemen jedoch konnte das neue Gebäude nicht rechtzeitig
fertiggestellt werden, so dass nach aktuellen Informationen nicht mit einer Eröffnung vor Mitte
2005 zu rechnen ist.692 Da seitens der Tongji-Universität der Mietvertrag für das 'alte'
German Centre wegen Eigenbedarf zu Ende September 2004 gekündigt wurde, mussten sich
in der Folge einige der ansässigen Unternehmen – sofern diese einen Umzug in das 'neue'
German Centre beabsichtigten – übergangsweise eine neue Unterkunft suchen.
In der Anfangsphase des DIHZ Shanghai ereigneten sich einige Verstimmungen zwischen
diesem und dem im Oktober 1994 in Shanghai eröffneten Delegiertenbüro der Deutschen
Wirtschaft.693 Dabei handelte es sich vor allem um Kompetenzstreitigkeiten zwischen den
beiden Organisationen. Diese ergaben sich wiederum primär daraus, dass der damalige Gesellschafter
des DIHZ u.a. für eine Auslandshandelskammer bzw. ein Delegiertenbüro typische
Dienstleistungen anbieten wollte und es somit zu Überschneidungen und infolge Konkurrenz
kam.694 1996 übernahm schließlich die Bayerische Landesbank zu 100 Prozent das
DIHZ Shanghai und stellte fortan auch das Personal.695 Unmittelbar nach dem Träger- und
Managementwechsel entspannte sich auch das Verhältnis zwischen diesen beiden deutschen
Einrichtungen der Außenwirtschaftsförderung, beschränkte sich das DIHZ nämlich fortan auf
689 Vgl. Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003; Fuhl: Der
deutsche Mittelstand in Ostasien, a.a.O., S. 85.
690 Ebd.
691 Vgl. Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
692 Information durch Volker Stoeckel, Chairman of the Board des neuen German Centres, anlässlich der Vorstellung
des Gebäudes am 1.12.2004.
693 Genau genommen handelte es sich dabei um Meinungsverschiedenheiten zwischen dem LBI und dem DIHT,
also den Mutterorganisationen des DIHZ und des Delegiertenbüros Shanghai. Vgl. hierzu Fuhl: Der deutsche
Mittelstand in Ostasien, a.a.O., S. 80 f.
694 Die geschilderten Umstände könnten den Eindruck erwecken, dass ausschließlich das DIHZ die Schuld an
den Auseinandersetzungen trägt. Dem ist jedoch zumindest insoweit entgegenzutreten, als man in Deutschland
bis zum November 1993 eigentlich damit rechnete, dass das erste Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in
Beijing und nicht etwa in Shanghai eröffnet würde. Somit kam es auch für die DIHZ-Verantwortlichen überraschend
zu jener geschilderten Konkurrenzsituation. Vgl. hierzu ebd., S. 80 f.; Interview 1: Michael Gotschlich,
General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
194
die Bereitstellung sog. 'Hardware', wohingegen das Delegiertenbüro seinen Fokus auf fachliche
Beratung legte. In diesem Zusammenhang weisen die Verantwortlichen beider Institutionen
immer wieder nachdrücklich darauf hin, dass zwischen ihren Organisationen seit Ausräumung
der erwähnten Differenzen eine sehr gute und enge Zusammenarbeit bestehe.696 Besitzt
ein deutsches Unternehmen noch keine Chinaerfahrung, dann sollte es sich für gewöhnlich
zuerst an das Delegiertenbüro wenden. Steht in der Folge die Gründung einer Repräsentanz
an, dann erfolgt oft eine Weiterleitung an das German Centre. Das DIHZ Shanghai hat
somit eine 'Betreuungskompetenz, keine Beratungskompetenz. Es kommt eben wirklich darauf
an, in welcher Phase des Chinaengagements sich dieses Unternehmen befindet.'697
2.3 Zielsetzung und Konzept des DIHZ Shanghai
Entsprechend dem Gesamtkonzept aller DIHZ ist das German Centre Shanghai primär auf
KMU ausgerichtet. Insbesondere Firmen, welche bereits erste China-Erfahrungen – etwa über
Handelsgeschäfte oder Messen – gemacht haben, sollen hierbei angesprochen und unterstützt
werden. Das Ziel besteht darin, diesen Unternehmen beim direkten Einstieg in den chinesischen
Markt – beispielsweise in Form einer eigenen Repräsentanz – mit der Intention eines
langfristigen Geschäftserfolges Hilfestellung zu leisten. Vor allem KMU können einen derartigen
Beistand gut gebrauchen, stehen diesen nämlich für gewöhnlich nicht die personellen
und finanziellen Mittel zur Verfügung, welche für zu eine präzise geplante Erschließung eines
so 'dezidierten' Marktes wie China notwendig sind.698
Das für die German Centres weltweit konzeptionelle 'Inkubator- oder Brüterprinzip' findet
indes auch in Shanghai recht erfolgreich Anwendung. So wurden seit seiner Gründung im
Jahre 1995 über 130 Unternehmen bei einer Kapazitätsgrenze des Gebäudes von ca. 40 bis 45
Firmen auf ihrem Weg in den chinesischen Markt begleitet. Lediglich ein oder zwei der ehemaligen
Mieter beendeten seitdem marktbedingt ihr China-Engagement, wenige andere verließen
die Region wegen finanzieller Probleme ihrer Mutterhäuser in Deutschland.699
695 Vgl. Fuhl: Der deutsche Mittelstand in Ostasien, a.a.O., S. 82.
696 Vgl. Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003; Interview 6:
Bernd Reitmeier, Deputy Chief Representative des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft in Shanghai,
Shanghai, 18.4.2003.
697 Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
698 Vgl. DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH / F.A.Z.-Institut für Management-,
Markt- und Medieninformationen GmbH / manager magazin Verlagsgesellschaft mbH / Dr. Bernd Rödl & Partner
GbR: Wirtschaftshandbuch China, Reihe 'Praxisnaher Ratgeber für Unternehmen – 1999', Band 5: Wirtschaftsförderung;
Frankfurt a. M. 1999, S. 45.
699 Vgl. Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
195
Bewusst vorteilhaft am German Centre Shanghai ist sein umfangreiches Netzwerk verschiedenster
deutscher Firmen in einem Gebäude, so dass es hier zu einem intensiven Austausch
– vor allem auch über durch das DIHZ-Management organisierte regelmäßige Mietertreffen
und Fachveranstaltungen – kommt. Insbesondere Unternehmen derselben Branche wird somit
die Möglichkeit eröffnet, 'Synergieeffekte bei ihrer Kundenakquise und -betreuung zu nutzen'
700. Darüber hinaus profitieren die ansässigen Firmen von den seitens des German
Centres angebotenen Dienstleistungen sowie technischen und organisatorischen Hilfestellungen
vielfältiger Art. Dies wiederum ermöglicht diesen, sich auf ihre fachlichen Aufgaben zu
konzentrieren.701
2.4 Leistungsangebot des DIHZ Shanghai
Das Leistungsangebot des German Centres Shanghai umfasst 'im Prinzip die Hardware, d.h.
Büros, Bürodienstleistungen, technische und organisatorische Hilfestellungen vielfältigster
Art'702. Als Mietflächen stehen 50 Büroeinheiten von 23 qm bis 82 qm zur Verfügung, wobei
hier die reine Nettofläche703 zugrunde gelegt wird und fast alle Nebenkosten wie etwa Managementgebühr,
Stromkosten für Klimaanlage und technische Geräte, Reinigung, Telefonleitungen
sowie Innenausbau der Büros (Teppichböden, Deckenleuchten, Elektroanschlüsse, gestrichene
Wände, Lamellenvorhänge, Telefonapparate) in eine Pauschalmiete einkalkuliert
werden.704 Bei den kleineren Büros beträgt der Preis pro qm 29 US-Dollar,705 was in Shanghai,
obwohl dort 'Bürogebäude wie Sand am Meer'706 existieren, in der Tat konkurrenzfähig ist.707
Darüber hinaus stellten gerade die kleinen Büroeinheiten, welche optimal für den Betrieb einer
zwei- bis dreiköpfigen Repräsentanz seien, eine Seltenheit in der Shanghaier 'Bürolandschaft'
dar. Hinzu kommt, dass die Unternehmen über diese Nettopreisberechnung finanziell
wesentlich besser kalkulieren können, als dies bei den meisten anderen Mietangeboten in
Shanghai der Fall ist. Nichts desto trotz – so relativiert der Geschäftsführer des DIHZ
700 Website des DIHZ Shanghai (http://www.germancentreshanghai.com), in diesem Fall unter
http://de.germancentre-shanghai.de/philo/konz (11.5.2003).
701 Vgl. Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
702 Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
703 Anders als in anderen Bürogebäuden in Shanghai, wo in die anzumietende Fläche auch anteilig die Gemeinfläche
einbezogen wird (sog. Bruttofläche).
704 Vgl. Website des DIHZ Shanghai (http://www.germancentreshanghai.com), in diesem Fall unter
http://de.germancentre-shanghai.de/leist/miet (11.5.2003).
705 Stand: Juli 2004.
706 Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
707 Diese Konkurrenzfähigkeit auf dem Immobilienmarkt wird auch dadurch belegt, dass das GC Shanghai seit
1996 durchgehend voll belegt ist. Vgl. hierzu Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai,
Shanghai, 7.4.2003.
196
Shanghai, Michael Gotschlich, die Bedeutung dieses Faktors – seien die Mietkosten eigentlich
nur der kleinste bei einem Markteintritt anfallende Posten. Letzterer sei jedoch der einzig fest
kalkulierbare Betrag, so dass hier gerne verglichen würde.708 Zusätzlich zu den Büroeinheiten
vermietet das German Centre auch noch Besprechungszimmer, Konferenzräume und Kongresssäle
für bis zu 350 Personen. Zur Grundausstattung dieser Räumlichkeiten gehören Videobeamer,
Dia- und Overheadprojektoren sowie Lautsprecheranlagen. Eine Anmietung ist
bereits tageweise möglich.709
Neben der Bereitstellung von Mietflächen bietet das DIHZ Shanghai sog. 'Business Centre
Services' an, welche für die Mieter die eigene Büroorganisation (Sekretariat etc.) klein halten,
was ebenfalls zu einer verbesserten finanziellen Überschaubarkeit beiträgt. Konkret handelt es
sich hierbei um einen Telefon- und Faxservice, Sekretariats-, Übersetzungs- und Dolmetscherdienste,
Reisebüroservice einschließlich der Regelung von Visaangelegenheiten sowie
um Fahr- und Kurierdienste. Weiter übernimmt das Business Centre bei Bedarf die administrative
Abwicklung der Verlängerung von Geschäftslizenzen und holt für seine Mieter Angebote
von Büroausstattern und Druckereien ein. Zudem existiert im German Centre ein Büromittelverkauf,
welcher in China für gewöhnlich weitaus zeitraubender ist, als man sich das in
Deutschland vorzustellen vermag.710 Das DIHZ unterhält außerdem eine Vielzahl an Kontakten
zu den unterschiedlichsten Partnern (beispielsweise zu Anwälten, Unternehmensberatern,
Ärzten) und Behörden, so dass hier vor allem Neuankömmlingen effektiv geholfen werden
kann.711
2.5 Unternehmen im DIHZ Shanghai / Bewertung des DIHZ
durch diese Unternehmen
Das German Centre Shanghai beherbergt durchschnittlich 40 Mieter, d.h. das Gebäude ist
praktisch seit Eröffnung durchgehend zu 100 Prozent ausgelastet.712 Bei den Mietern handelt
es sich dem DIHZ-Gesamtkonzept entsprechend größtenteils um deutsche mittelständische
708 Vgl. ebd.
709 Vgl. Website des DIHZ Shanghai (http://www.germancentreshanghai.com), in diesem Fall unter
http://de.germancentre-shanghai.de/leist/veran (11.5.2003).
710 Vgl. ebd., in diesem Fall unter http://de.germancentre-shanghai.de/leist/busin sowie http://de.germancentreshanghai.
de/leist/service (11.5.2003).
711 Vgl. German Centre for Industry and Trade Shanghai: Ihr Standortvorteil: German Centre Shanghai.
(Informationsunterlagen), o.O. o.J. (ausgelegt im DIHZ Shanghai im April 2003).
712 Vgl. Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
197
Unternehmen.713 Eine Ausnahme bildet hier das Verbindungsbüro des Delegiertenbüros der
Deutschen Wirtschaft Shanghai. Dieses fungiert als eine Art Schnittstelle zwischen den beiden
Außenwirtschaftsförderungsinstrumentarien DIHZ sowie AHK und koordiniert deren Zusammenarbeit.
Darüber hinaus bietet das Verbindungsbüro vor allem Personalvermittlungen
und Dolmetscherdienstleistungen an.714
Die Verhaltensmuster der im DIHZ Shanghai ansässigen Unternehmen lassen sich bislang
folgendermaßen typisieren: Eine erste Strategie besteht darin, im German Centre für ein bis
drei Jahre eine Repräsentanz zu betreiben, d.h. also eine erste physische Präsenz vor Ort zu
zeigen. Sinn und Zweck dieser Vorgehensweise besteht darin, in diesem Zeitraum den Markt
China hinsichtlich der eigenen Produkte zu erkunden und eine Vielzahl an Kontakten zu
knüpfen. Schließlich erfolgt dann die Gründung einer eigenen Produktion, wobei sich diese
entweder über ein mit einem chinesischen Partner vereinbartes Joint Venture oder aber über
ein WFOE ergibt. Aus Platzmangel verlassen diese Firmen dann für gewöhnlich das German
Centre und ermöglichen somit – korrespondierend mit dem DIHZ-Konzept – den China-
Einstieg weiterer deutscher Unternehmen.715 Manche mit einer eigenen Produktion startenden
Mieter verlassen das Haus jedoch nicht komplett, sondern unterhalten im German Centre weiterhin
ein Verkaufsbüro, um ihren Kunden einen geographisch zentralen Standort bieten zu
können.716 Diese Strategie scheint im Sinne der Unternehmen zwar nachvollziehbar,717 entspricht
jedoch letztlich nicht exakt dem DIHZ-Konzept, da kein Platz für neue Firmen geschaffen
wird. Ein dritter Typ Unternehmen im German Centre nutzt dieses, um den chinesischen
Markt vorerst alleine durch Importe zu bedienen. Zu diesem Zweck richten sich Firmen
dieser Art für gewöhnlich Ausstellungsräume ein, wobei die Inbetriebnahme einer eigenen
Produktionsstätte zwar nicht ausgeschlossen, jedoch in naher Zukunft noch nicht beabsichtigt
wird.718
Der tatsächlich wohl beste Indikator für die Wirksamkeit eines Konzeptes dürfte eine Befragung
der unmittelbar Betroffenen sein. Entsprechend hat Peter Fuhl im Oktober 1997 eine
Umfrage unter den im DIHZ Shanghai ansässigen Unternehmen durchgeführt. Eine 80-
713 Vgl. Website des DIHZ Shanghai (http://www.germancentreshanghai.com), in diesem Fall unter
http://de.germancentre-shanghai.de/miet/mietlist (12.5.2003).
714 Vgl. ebd., in diesem Fall unter http://de.germancentre-shanghai.de/miet/mietlist/0180 (12.5.2003).
715 Vgl. DEG: Wirtschaftshandbuch China, Band 5, a.a.O., S. 46.
716 Vgl. ebd.
717 Gründet ein Unternehmen in Shanghai eine eigene Produktion, so wird diese für gewöhnlich - wie in anderen
Ballungszentren weltweit auch - aus Kostengründen an der Stadtperipherie angesiedelt.
718 Vgl. DEG: Wirtschaftshandbuch China, Band 5, a.a.O., S. 46.
198
prozentige Rücklaufquote der Fragebögen erlaubt hier, die ausgewerteten Daten als repräsentativ
anzuerkennen. Zwar ist die Umfrage mittlerweile sieben Jahre alt,719 da seitdem bis zur
Schließung des 'alten' German Centres jedoch weder das DIHZ-Konzept noch das Management
des Hauses gravierend verändert worden sind, können die Ergebnisse als charakteristisch
für die komplette Betriebszeit des Hauses gelten. Vorweg genommen: 16 der befragten
Unternehmen konstatierten dem DIHZ positive Auswirkungen auf ihre Geschäftsaktivitäten,
zehn Unternehmen beantworteten diese Frage neutral und nur eines stellte einen negativen
Einfluss fest.720
Im Einzelnen wurden folgende prägnante Aussagen getroffen: Als Hauptvorteil des Standortes
DIHZ Shanghai nannten die meisten Firmen die Konzentration deutscher mittelständischer
Unternehmen, welche einen intensiven Know-how-Austausch ermögliche und schließlich bei
der Hälfte der Mieter zu einer Kooperation mit anderen ansässigen Firmen geführt hätte. Dies
wiederum macht deutlich, dass gemäß dem DIHZ-Konzept sowohl das Netzwerkprinzip als
auch die Synergieeffekte im German Centre Shanghai tatsächlich realisiert wurden. Weiter
würdigte man insbesondere die Kombination aus Büroflächenvermietung und Serviceangeboten
insofern, als diese ein durchaus effizientes Instrument zur Markterschließung für mittelständische
Unternehmen sei. Ferner erfreuten sich vor allem die Dienstleistungen höchster
Beliebtheit, d.h. praktisch niemand wollte auch nur auf eine dieser Möglichkeiten verzichten.
Hinsichtlich der Qualität des DIHZ-Managements gaben die befragten Unternehmen durchgehend
an, 'zufrieden' oder zumindest 'eher zufrieden' zu sein.721 Seitens der Mieter zeichnet
sich somit bezüglich der Kundenorientiertheit des Managements und der Zweckdienlichkeit
des German Centres Shanghai im Rahmen des DIHZ-Gesamtkonzeptes ein insgesamt recht
positives Bild.
2.6 Neues DIHZ in Pudong
Aufgrund der starken Nachfrage und hohen Auslastung des German Centres Shanghai erwog
die Bayerische Landesbank in den Jahren 1996/97, in eine eigene, größere Immobilie zu investieren.
Noch 1997 entschied man sich für den in der Neuen Wirtschaftszone Pudong gelegenen
Zhangjiang Hi-Tech Park als Standort,722 ein erster Spatenstich wurde dann im April
719 Stand: Dezember 2004.
720 Vgl. Fuhl: Der deutsche Mittelstand in Ostasien, a.a.O., S. 90.
721 Vgl. ebd., S. 90 f.
722 Vgl. Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
199
1998 im feierlichen Rahmen vor 600 geladenen Gästen im Beisein des damaligen Bundeswirtschaftsministers
Rexrodt und des Shanghaier Vizebürgermeisters Zhou vorgenommen.723
Die Entscheidung für den Standort Zhangjiang konnte indes zum damaligen Zeitpunkt vielfach
noch nicht nachvollzogen werden, erscheint mittlerweile jedoch äußerst sinnvoll gewesen
zu sein. Die Überlegung der DIHZ-Verantwortlichen in Shanghai bestand darin, dass sich
Shanghai – eine weiterhin starke ökonomische Stadtentwicklung vorausgesetzt – in Richtung
Pudong Airport entfalten würde. Einiges spricht dafür, dass diese Vorhersage eingetreten ist.
So versinkt die Innenstadt immer mehr in einem Verkehrschaos, wohingegen sich Zhangjiang
mittlerweile mit einem direkten Anschluss an die innere Ringstraße, Metro-Anbindung, unmittelbarer
Nähe zur Transrapid-Endhaltestelle sowie guten Verbindungen zu den beiden internationalen
Flughäfen Hongqiao und Pudong verkehrstechnisch stark etabliert hat. Darüber
hinaus wurde bald nach Baubeginn des German Centres Pudong in nur zwei Kilometer Nähe
das neue Messezentrum Shanghai errichtet. Weitere Standortvorteile bestünden – so Michael
Gotschlich – darin, dass sich mittlerweile eine Vielzahl deutscher Firmen in der Gegend mit
Produktionsstätten niedergelassen habe und sich Pudong zudem auch immer mehr zu einer
Wohngegend entwickele.724
1998 jedoch stoppte die Bayerische Landesbank den Bau der eigenen Immobilie. Ausschlaggebend
für diese Entscheidung waren zwei Entwicklungen gewesen: So ereignete sich erstens
wegen Überangebot ein temporärer Einbruch des Immobilienmarktes in Shanghai, zweitens
kam es bei der Einfuhr von für das neue Gebäude benötigten Baumaterialien zu zollpolitischen
Komplikationen. Nachdem sich diese Probleme wieder relativiert und das Projekt
knapp zwei Jahre stillgestanden hatte, fuhr man im Jahre 2000 mit dem Bau fort. Im Frühjahr
2003 noch ging man von einem Umzug zwischen April und Juli 2004 aus,725 wobei dieser
Zeitplan jedoch – wie bereits beschrieben – nicht realisiert werden konnte.
Das neue Bürogebäude wird aus drei sechsstöckigen Flügeln bestehen und ist mit 24.000 qm
Nettomietfläche zwölfmal so groß wie das alte German Centre. Es handelt sich bei dem Neubau
nicht um ein für Pudong sonst übliches Hochhaus, sondern um einen dem deutschen Geschmack
entsprechenden Bau mit vielen Grünflächen. Bei der Entscheidung für das Flügelkonzept
hat man absichtlich schmale Flächen gewählt, um somit die Inbetriebnahme einer
723 Vgl. Gotschlich, Michael: Erster Spatenstich für das neue German Centre Shanghai in Pudong, in: China-
Report Nr. 31 vom 15. Juli 1999, S. 23.
724 Vgl. Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
200
Vielzahl kleinerer Büros mit Tageslicht zu ermöglichen.726 Entgegen dem alten Standort an
der Tongji-Universität wird das neue DIHZ über 'multifunktionale Räumlichkeiten'727 verfügen.
Konkret heißt dies, dass nicht nur Büros im Neuen German Centre angesiedelt, sondern
die Flächen auch für Showrooms, Geschäfte, Restaurants etc. genutzt werden können. Eine
stärkere Bodenbelastung im Erdgeschoss sowie bessere Zufahrten und Rampen im neuen Gebäude
bieten die Möglichkeit, Maschinen zu Schulungs- und Präsentationszwecken auszustellen.
Auf echte Produktion hingegen ist das neue German Centre – schon alleine der Lärmbelästigung
wegen – nicht ausgelegt.728
Über die Veränderung der Räumlichkeiten hinaus wird mit dem neuen German Centre
Shanghai auch ein modifiziertes Gesamtkonzept verfolgt. Dieses beinhaltet zwei Schwerpunkte.
So soll einerseits über die Betreuung von Neueinsteigern in den chinesischen Markt
weiterhin klassische Außenwirtschaftsförderung betrieben werden, andererseits beabsichtigt
man jedoch auch Vermietungen an bereits vor Ort etablierte, möglicherweise auch größere,
Firmen. Der Erfahrungsschatz der 'eingesessenen' Unternehmen – so die Überlegung – könne
schließlich an die Neueinsteiger weitergegeben werden, was letztlich wieder Außenwirtschaftsförderung
sei.729 Weiter möchte man im neuen German Centre 'Dienstleistungen von
Mietern für Mieter'730 anbieten, d.h. dass beispielsweise Beratungsleistungen, Speditionsdienstleistungen,
Reisebuchungen oder der Büromitteleinkauf künftig von professionellen, im
Gebäude untergebrachten, Anbietern abgewickelt werden sollen. Beabsichtigt wird 'ein Haus
der kurzen Wege'731. Da es sich beim Neuen German Centre Shanghai nach wie vor um ein
Projekt ohne Subventionen vom Bund oder dem Freistaat Bayern handelt, benötige man – so
Michael Gotschlich – eine gewisse Größe, um ökonomisch arbeiten zu können. Die Bayerische
Landesbank als Gesellschafter sowie das DIHZ-Management seien zuversichtlich, diese
Wirtschaftlichkeit mit der erweiterten Fläche von 24.000 qm realisieren zu können.732
725 Vgl. ebd.
726 Als problematisches Faktum sollte in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass in Shanghai
(im Gegensatz z.B. zum Standort Singapur) pro Bürotür jeweils nur ein Unternehmen (auch bei Repräsentanzen)
registriert werden darf. Wenn also mehrere kleine Firmen beabsichtigen, ein Großraumbüro anzumieten, wird
ihnen dieser Wunsch -sofern das Büro nur eine Eingangstüre vorweist - für gewöhnlich verwehrt. Auch um dieser
Problematik zu begegnen, entschied man sich beim DIHZ Pudong für das Flügelkonzept mit vielen kleinen
Einheiten. Vgl. Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
727 Fuhl: Der deutsche Mittelstand in Ostasien, a.a.O., S. 94 .
728 Vgl. Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
729 Vgl. ebd.
730 Ebd.
731 Ebd.
732 Vgl. ebd.
201
Im Jahre 2000 beschloss man überdies, neben dem Büro- zusätzlich ein 'Club- und Appartementgebäude'
733 zu errichten. Dabei wird es sich um ein Wohngebäude einschließlich vielseitiger
Freizeitmöglichkeiten handeln, so dass das DIHZ auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten
die zentrale Anlaufstelle für deutsche Unternehmen und die deutsche Gemeinde
Shanghai zu werden beabsichtigt.734 Im Übrigen finden bereits seit einigen Jahren in regelmäßigen
kurzen Abständen deutsche Film-, Bar- und Grillabende sowie weitere soziale Aktivitäten
wie Sommer- und Weihnachtsfeste im German Centre Shanghai statt, welche (davon
konnte sich der Verfasser als DIHZ-Mitarbeiter vor Ort selbst öfters überzeugen) bei der deutschen
Gemeinde äußerst beliebt und entsprechend gut besucht sind.
Hinsichtlich der Auslastung der neuen Gebäude ist das DIHZ-Management insgesamt positiv
gestimmt. So äußerten bei einer Umfrage im alten German Centre praktisch alle ansässigen
Unternehmen ein grundsätzliches Interesse an einem Umzug nach Pudong. Doch auch von
'externen' Firmen beständen bereits konkrete Anfragen über kleine ebenso wie größere Büros
von 500 qm bis 1.000 qm. Da die Mietpreise mittlerweile jedoch voraussichtlich erst Anfang
2005 von der Bayerischen Landesbank bekannt gegeben werden, ist dies bei den meisten potentiellen
Mietern naturgemäß noch eine Kostenfrage. Die ursprüngliche Idee, das neue DIHZ
über die Aufnahme des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland sowie des Delegiertenbüros
der Deutschen Wirtschaft (AHK) zu einem 'Deutschen[s] Haus per se'735 avancieren
zu lassen, scheitert vorerst daran, dass die Stadt Shanghai den Konsulaten noch keine
Ansiedlung in Pudong zugesteht. Das Delegiertenbüro verfährt hier wie die Privatunternehmen,
d.h. man möchte seine Entscheidung erst nach Bekanntgabe der Mietpreise treffen.736
733 Website des DIHZ Shanghai (http://www.germancentreshanghai.com), in diesem Fall unter
http://de.germancentre-shanghai.de/ngc (12.5.2003).
734 Vgl. Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
735 Fuhl: Der deutsche Mittelstand in Ostasien, a.a.O., S. 94.
736 Vgl. Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
202
Darstellung 18: Neues DIHZ im Zhangjiang Hi-Tech Park in Pudong
(Quelle: Powerpoint-Präsentation des DIHZ in Shanghai.)
2.7 Fazit zum DIHZ Shanghai
Schon der Faktor, dass das alte German Centre Shanghai praktisch durchgehend vollständig
ausgelastet war, spricht für die erfolgreiche Umsetzung eines sinnvollen Konzeptes. Ebenso
verhält es sich mit den erwähnten, so positiven Ergebnissen der Mieterumfrage. Das sog.
'Brüter- oder Inkubatorprinzip', wonach die im DIHZ niedergelassenen deutschen Unternehmen
mittelfristig aufgrund wirtschaftlicher Erfolge und Expansion dieses wieder verlassen,
um eigene Niederlassungen zu gründen und somit Platz für weitere deutsche Firmen
schaffen, scheint also aufzugehen. Vor allem die sich im German Centre Shanghai formierenden
Netzwerke deutscher Firmen, welche über Synergieeffekte oftmals eine Optimierung der
Geschäftsaktivitäten herbeiführen konnten, mögen hier maßgeblich sein.
Andererseits richten sich diese Synergieeffekte jedoch auch gegen das Gesamtkonzept der
DIHZ. Wie bereits kurz beschrieben, lassen sich am alten German Centre Shanghai drei verschiedene
Vorgehensmuster der ansässigen Unternehmen typisieren. Jener erste Typus, welcher
wegen Expansion die Räumlichkeiten verlässt, verhält sich sicherlich im Interesse des
skizzierten Konzeptes. Diejenigen Firmen jedoch, welche auch nach Ausweitung ihrer Chinatätigkeiten
zumindest ein Verkaufsbüro im DIHZ beibehalten, genauso wie solche Unterneh203
men, die den Standort German Centre dauerhaft nur zu Importzwecken nutzen, agieren keineswegs
im Sinne dieser Strategie. Somit lassen sich zumindest ansatzweise Schwächen des
DIHZ-Konzeptes diagnostizieren, wobei diese nicht nur Shanghai, sondern – korrespondierend
mit der 'globalen' Gültigkeit der Konzeption – alle sieben Standorte weltweit berühren.
Im Falle von Shanghai scheinen diese Kritikpunkte jedoch nicht gravierend gerechtfertigt zu
sein. Immerhin kann dieses German Centre auf etwa 130 seit seiner Eröffnung im Jahre 1995
erfolgreich in den chinesischen Markt begleitete KMU verweisen. Die Überlegungen und
Entscheidungen des DIHZ-Managements und der Verantwortlichen innerhalb der Bayerischen
Landesbank hinsichtlich des Neubaus einer eigenen, zwölfmal die Fläche des alten
German Centres umfassenden Immobilie, sind klar nachvollziehbar. Sollte sich der Standort
Shanghai bzw. insbesondere Pudong wirtschaftlich so weiter entwickeln wie bisher, dann
dürfte sich das Konzept für das neue German Centre wahrscheinlich realisieren lassen. Lokale
Unabwägbarkeiten lassen sich jedoch trotz detaillierter politischer, wirtschaftlicher sowie gesellschaftlicher
Analysen und Prognosen in einer global vernetzten Ökonomie nie ganz ausschließen.
3. Das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Shanghai
3.1 Basisinformationen zu den Auslandshandelskammern (AHK)
Neben den Auslandsvertretungen und der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) besteht
eine der drei klassischen Säulen der deutschen Außenwirtschaftsförderung in den Auslandshandelskammern
(AHK). An den jeweiligen Standorten werden diese dann entweder unmittelbar
als AHK oder aber zumindest als Delegiertenbüro bzw. Repräsentanz tätig. Letztere
zwei Rechtsformen ergeben sich zumeist in Staaten, in denen (noch) keine ausgeprägten
marktwirtschaftlichen Strukturen vorherrschen bzw. in denen sich die Gründung einer AHK
in Planung befindet.737 Die AHK sind zumeist bilateral organisierte, freiwillige Vereinigungen
von deutschen und dem jeweiligen Standort zuzuordnenden Firmen.738 Die VRCh bildet diesbezüglich
jedoch insofern eine Ausnahme, als dort weder rein chinesische Unternehmen, noch
737 Vgl. Website des Auswärtigen Amtes (http://www.auswaetiges-amt.de), in diesem Fall unter
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/aussenwirtschaft/foerderung/instrumente_html
(1.8.2005).
738 Vgl. Website des BMWA (http://www.bmwi.de), in diesem Fall unter
http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Au%dfenwirtschaft%20%26%20Europa/Au%dfenwirtschaftspoliti
k/Au%dfenwirtschaftsf%f6rderung/aussen/ahk.jsp (23.5.2003).
204
deutsch-chinesische Joint Ventures Kammermitglied werden können.739 Weltweit zählen die
AHK etwa 40.000 Mitgliedsunternehmen, von denen wiederum zwei Drittel ihren Sitz im
Ausland und ein Drittel in Deutschland haben. Etwa 1.400 landesspezifische Experten sind
für die AHK, Delegiertenbüros und Repräsentanzen tätig, wobei die Hauptadressaten ihrer
Dienstleistungen in kleinen und mittelständischen Unternehmen bestehen.740 Die AHK sind in
praktisch allen für die deutsche Wirtschaft relevanten Staaten vertreten, so dass 97 Prozent
des Auslandsumsatzes deutscher Firmen in diesen Ländern anfallen. Der DIHK hat folgende
zehn Hauptaufgaben für die AHK formuliert:
'1. Anbieten von Wirtschaftsinformationen
2. Verkaufen + Werben für Messegesellschaften, Bundesländer,
Verbände
3. Betreuen von Unternehmen/Managern
4. Beraten von Unternehmen
5. Lobbyieren für Unternehmensinteressen
6. Organisieren von Unternehmertreffen
7. Vermitteln von Geschäftskontakten
8. Anregen und Betreiben von Berufsausbildung und Weiterbildung
9. Sprechen und Handeln für die Gesamtheit der Mitgliedsunternehmen
10. Durchführen von Veranstaltungen, Kongressen, Seminaren…'741
Die prägnantesten AHK-Leistungsdaten für das Jahr 2000 setzen sich folgendermaßen zusammen:
Es wurden 850.000 Anfragen (schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail) bearbeitet,
2.700 Veranstaltungen sowie 400 Unternehmer- bzw. Delegationsreisen organisiert und
durchgeführt. Darüber hinaus vermittelte man 17.000 Aussteller sowie 300.000 Besucher für
deutsche Messegesellschaften und beriet 81.000 Exporteure. Weiter bedeutsam ist, dass sich
jeweils ein Großteil dieser Daten – dem bilateralen Auftrag der AHK entsprechend – aus Aufträgen
oder Anfragen ausländischer bzw. deutscher im Ausland ansässiger Unternehmen ergibt.
742
739 Vgl. E-Mail von Bernd Reitmeier, Deputy Chief Representative des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft
in Shanghai, 27.5.2003.
740 Vgl. Website des BMWA (http://www.bmwi.de), in diesem Fall unter
http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Au%dfenwirtschaft%20%26%20Europa/Au%dfenwirtschaftspoliti
k/Au%dfenwirtschaftsf%f6rderung/aussen/ahk.jsp (23.5.2003).
741 Website der Deutschen Auslandshandelskammern (http://www.ahk.de), in diesem Fall unter
http://www.ahk.de/aufgaben/index.html (23.5.2003).
742 Vgl. ebd., in diesem Fall unter http://www.ahk.de/leistungen/leistungsdaten.html (23.5.2003) – auch im Jahre
2005 sind auf der AHK-Website keine neueren Daten zu ersehen bzw. diese quantitativen Informationen sind
dort überhaupt nicht mehr abrufbar (Stand: Juli 2005).
205
3.2 Organisation des Delegiertenbüros in Shanghai
In den Jahren 1988, 1994, 1997 und 1998 wurden die Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft
in Hongkong, Shanghai, Beijing und Guangzhou gegründet. Shanghai war somit der
erste innerhalb der VRCh platzierte AHK-Standort,743 was letztlich erneut die ökonomische
Bedeutung der Stadt unterstreicht. Wie beschrieben, handelte es sich bei den genannten Einrichtungen
anfangs ausschließlich um Delegiertenbüros, erst im Jahre 2000 wurde Beijing
schließlich als offizielle deutsche Auslandshandelskammer genehmigt und gegründet. Das
Büro in Shanghai ist indes nicht identisch mit der Kammer in Beijing, sondern fungiert vielmehr
als eine Art Dienstleister für Erstere. Zu diesem Zweck gründete man ebenfalls im Jahre
2000 mit der GIC (German Industry and Commerce (Taicang) Co. Ltd.) eine reguläre Firma,
welche in China – im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Delegiertenbüro – Geschäfte betreiben
und fakturieren darf.744 Ein offizieller Kammerstatus – welcher u.a. zum Fakturieren berechtigt
– ist mittlerweile auch für Shanghai beantragt.745
Von gut 100 Mitarbeitern der AHK in China insgesamt sind beinahe 60 in Shanghai tätig, d.h.
das Delegiertenbüro in der Stadt am Huangpu ist das größte Einzelbüro weltweit. Im Gegensatz
zu den AHK-Standorten Hongkong und Beijing – welche etwa zur Hälfte durch den
DIHK und das BMWA finanziert werden – kann sich Shanghai zu 95 bis 97 Prozent eigenständig
tragen. 'Wir sitzen sicherlich am günstigsten Standort weltweit momentan'746 begründete
Bernd Reitmeier, Vize-Delegierter der Deutschen Wirtschaft in Shanghai, im Jahr 2003
diese beeindruckende Statistik. Weiter führte er aus, dass für diese Entwicklung vor allem
zwei Ursachen ausschlaggebend seien. Zum Ersten existiere gegenwärtig ein nachvollziehbar
großes Interesse der deutschen Wirtschaft an China im Allgemeinen und an Shanghai im Besonderen.
Zum Zweiten benötige man zur Bearbeitung des Marktes China aufgrund seiner
diversen Besonderheiten noch immer eine Vielzahl an Dienstleistern, welche für deutsche
Firmen jedoch noch nicht völlig erschöpfend vorhanden seien. Somit falle dem Delegierten-
743 Die Bezeichnung AHK wird im allgemeinen als Überbegriff für die tatsächlich vorhandenen Institutionen
Auslandshandelskammer, Delegiertenbüro sowie Repräsentanz verwendet. Vgl. Interview 6: Bernd Reitmeier,
Deputy Chief Representative des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft in Shanghai, Shanghai, 18.4.2003
sowie E-Mail von dems., 26.5.2003.
744 Vgl. AHK Shanghai: Our Services, S.1 (Info-Broschüre als pdf-Datei auf der Website des Delegiertenbüros
der Deutschen Wirtschaft Shanghai, in diesem Fall unter http://www.ahksha.com.cn, Rubrik 'AHK/gic Shanghai'
– Rubrik 'Service Ueberblick' – Rubrik 'Dienstleistungsangebot' (27.5.2003)).
745 Vgl. Interview 6: Bernd Reitmeier, Deputy Chief Representative des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft
in Shanghai, Shanghai, 18.4.2003.
746 Ebd.
206
büro in Shanghai nach wie vor eine sehr bedeutsame Rolle im Beratungs- und Dienstleistungsgeschäft
zu.747
3.3 Zielsetzung des Delegiertenbüros in Shanghai
Konform mit der Ausrichtung der AHK insgesamt zielt auch das Delegiertenbüro in Shanghai
vornehmlich auf KMU ab. Eine Statistik, wonach zwischen 70 und 80 Prozent der Anfragen
beim Delegiertenbüro Shanghai durch den deutschen Mittelstand gestellt werden, belegt den
Erfolg dieser Strategie.748 Ingesamt verfolge das Delegiertenbüro eine 'three-fold mission'749.
So unterstütze es erstens Einzelunternehmen bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
von Geschäftsaktivitäten. Zweitens trage es durch die Förderung von Handel und
Direktinvestitionen sowohl zum deutschen als auch zum chinesischen Wirtschaftswachstum
bei. Drittens erfülle es eine öffentliche Aufgabe, indem es als bilaterales Diskussionsforum
für Wirtschaftsfragen diene und somit den Dialog zwischen den beiden Ländern und ihren
Geschäftspartnern begünstige. Darüber hinaus gehöre das Delegiertenbüro zur offiziellen
Struktur der deutschen Außenwirtschaftsförderung und sei somit im öffentlichen Interesse
tätig.750
3.4 Mitgliedschaft in der Deutschen Handelskammer
Unter dem Dach der AHK China gesamt751 existiert seit November 1999 die Deutsche Handelskammer
in China.752 Diese ist als Vereinigung ausschließlich deutscher Unternehmen zu
verstehen und führt chinaweit gegenwärtig 750 Mitglieder, welche sich im Wesentlichen auf
die Wirtschaftszentren Beijing, Shanghai und Guangzhou konzentrieren. Hauptzweck der
Deutschen Handelskammer ist die Förderung und Unterstützung der 'Interessen der Deutschen
Wirtschaft in diesem Land im Allgemeinen und ihrer Mitglieder im Besonderen'753
Konkret werden hier vier Ziele genannt:
'1. Bildung eines engagierten und effektiven Forums für die Entwicklung
der deutsch-chinesischen Beziehungen
747 Vgl. ebd.
748 Vgl. ebd.
749 AHK Shanghai: Our Services, a.a.O., S.2.
750 Vgl. ebd.
751 Vgl. E-Mail von Bernd Reitmeier, Deputy Chief Representative des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft
in Shanghai, Shanghai, 26.5.2003.
752 Vgl. The German Chamber of Commerce in China: Chamber Information, March 2003, S. 1.
753 Ebd.
207
2. Bereitstellung von praktischen Informationen zur Aufnahme und
Durchführung der Geschäftstätigkeit in China
3. Möglichkeiten für die Anbahnung geschäftlicher Beziehungen und für
‚Networking‘
4. Vertretung der Anliegen der Kammermitglieder gegenüber der chinesischen
Regierung'754.
Neben der Gesamtkammer mit Sitz in Beijing existiert u.a. noch die etwa 430 Mitglieder umfassende
und ersterer untergeordnete Regionalkammer Shanghai.755 Eine Vollmitgliedschaft
kostet hier 3.000 RMB jährlich756 und beinhaltet zum einen zahlreiche wiederkehrende
Dienstleistungen, zum anderen die Organisation und Durchführung regelmäßig stattfindender
Veranstaltungen. Hierbei handelt es sich insbesondere um monatliche Events wie etwa das
'Kammertreffen' für die Mitglieder, einen Joint Venture Stammtisch, mehrere auf bestimmte
Sachthemen spezialisierte Arbeitskreise sowie den Deutschen Stammtisch für Shanghai insgesamt.
Darüber hinaus werden in Kooperation mit dem German Centre Shanghai, dem Generalkonsulat
der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai und verschiedenen anderen Institutionen
ebenfalls regelmäßig besondere geschäftliche oder gesellschaftliche Zusammenkünfte
durchgeführt. Genannt seien hier der 'German Ball', das 'Summer Festival' sowie die
'Children’s Christmas Party'. Zudem kommen Kammermitglieder in den Genuss mehrerer
regelmäßig erscheinender Fachpublikationen, wobei vor allem auf das 'Deutsch-Chinesische
Wirtschaftsforum' (German-Chinese Business Forum) hinzuweisen ist.757 Die Deutsche Handelskammer
Shanghai dient somit als eine Art Plattform für vor Ort tätige deutsche Unternehmen.
Es soll ein Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern angeregt werden, wobei
es neben dem ökonomischen Hintergrund eine 'soziale Funktion [gebe], die Firmen bei Laune
und informiert zu halten'758.
754 Ebd.
755 Vgl. Interview 6: Bernd Reitmeier, Deputy Chief Representative des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft
in Shanghai, Shanghai, 18.4.2003.
756 Vgl. Deutsche Handelskammer in China. Shanghai: Ihr Partner in China. Kompetent. Zuverlässig. Schnell.
Leistungsstark. Werden Sie Mitglied. Jetzt, S. 5 (Informationsunterlagen zur Mitgliedschaft als pdf-Datei auf der
Website des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft Shanghai, in diesem Fall unter
http://www.ahksha.com.cn, Rubrik 'AHK/gic Shanghai' – Rubrik 'Service Ueberblick' – Rubrik 'Kammerangelegenheiten'
(27.5.2003)); 3000 RMB entsprechen etwa 360 US-$.
757 Vgl. German Chamber of Commerce in China. Shanghai: Service iSheet, Februar 2002, S. 1.
758 Interview 6: Bernd Reitmeier, Deputy Chief Representative des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft in
Shanghai, Shanghai, 18.4.2003.
208
3.5 Dienstleistungen / Serviceangebot des Delegiertenbüros in Shanghai
Zur Erfüllung der zehn genannten Hauptaufgaben, jedoch auch 'zur Garantie eines kontinuierlichen
Standards'759 haben die AHK mehr als 20 Dienstleistungen nach DIN EN/ISO
9001:2000 standardisiert und sich diese entsprechend zertifizieren lassen. Besondere Betonung
legt man hier auf die Bereiche Absatzberatung, Marktstudie, Rechtsauskunft sowie
Terminorganisation.760 Das Serviceprogramm des Delegiertenbüros Shanghai umfasst konkret
folgende Dienstleistungen:
1. 'Unterstützung bei Investitionen
2. Technischer Service / After Sales Service
3. Absatzförderung
4. Beschaffungsmanagement
5. IT-Beratung / Onlineservices
6. Wirtschaftsanalyse / Consulting
7. Messeservice und Besucherbegleitung
8. Firmen- und sonstige Vertretungen
9. Umwelttechnologie – Marketing
10. Rechtsberatung, Steuern und Zölle
11. Informations- und Publikationsservice
12. Dolmetscher- und Übersetzungsservice
13. Berufliche Aus- und Fortbildung
14. Corporate Design, Druckaufträge
15. Visa- und Reiseservices
16. Seminare, Veranstaltungen
17. Technology Area Manager
18. Allg. Firmenpool / German Building Network China
19. Unterstützung bei Personal- und Stellensuche
20. Kammerangelegenheiten'761.
Der Basisauftrag der AHK sieht grundsätzlich vor, dass diese nur solche Services anbieten,
mit denen sie nicht in Konkurrenz zu anderen – rein privatwirtschaftlich organisierten – deutschen
Dienstleistern stehen. Diese Bestimmung – so Bernd Reitmeier – entspräche allerdings
einer Gratwanderung. Vor allem dadurch, dass die privaten Anbieter von Dienstleistungen an
Zahl und Tätigkeit kontinuierlich zunehmen, müsse das Serviceangebot des Delegiertenbüros
Shanghai ständig überdacht und modifiziert werden. In Shanghai würden jedoch insgesamt
wesentlich mehr Geschäfte vermittelt als weggenommen. Beispielsweise stehe man nicht in
Konkurrenz zu deutschen, vor Ort ansässigen Rechtsanwaltskanzleien, da man für eine solche
Tätigkeit gar keine reguläre Akkreditierung besitze. Die tatsächlichen juristischen Aktivitäten
759 Vgl. Website der Deutschen Auslandshandelskammern (http://www.ahk.de), in diesem Fall unter
http://www.ahk.de/leistungen/index.html (23.5.2003).
760 Ebd.
761 Website des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft Shanghai, in diesem Fall unter
http://www.ahksha.com.cn, Rubrik 'AHK/gic Shanghai' – Rubrik 'Service Ueberblick' (27.5.2003).
209
des Delegiertenbüros beschränkten sich vielmehr auf erste Vermittlungen zwischen in Konflikt
geratenen deutschen und chinesischen Geschäftspartnern oder aber man setze beispielsweise
kleinere Arbeitsverträge auf. Für die deutschen Rechtsanwaltskanzleien diene das Delegiertenbüro
vielmehr als eine Art Plattform, indem es in regelmäßigen Abständen Seminare
für diese veranstalte. Darüber hinaus stehe man auch nicht in wahrer Konkurrenz zu deutschen
Marktforschungsinstituten und Unternehmensberatungen, da man jährlich nur etwa fünf
entsprechende Marktanalysen oder Studien erstelle.762
Gemäß einer Art Markterschließungsstrategie sollen die vom Delegiertenbüro in Shanghai
angebotenen Dienstleistungen idealerweise systematisch, d.h. chronologisch einer bestimmten
Reihenfolge nach, Anwendung finden. 'Unsere Serviceleistungen sind praktische Hilfestellungen
für Sie, um bei Markteintritt und Marktbearbeitung Schritt für Schritt Ihre Ziele zu
realisieren – von der ersten Messeteilnahme, dem gemeinsamen Messebesuch oder Behördengang
über die Gründung eines Vertretungsbüros oder Unternehmens bis hin zur Begleitung
Ihres operativen Geschäftes in unruhigen Zeiten.'763
Darstellung 19: Markterschließungsstrategie des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft
Shanghai
(Quelle: Delegations of German Industry & Commerce China: Delegation of German Industry & Commerce
Shanghai. Your Partner in China; Informationsheft erhalten im Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft
Shanghai im April 2003, S. 10.)
762 Vgl. Interview 6: Bernd Reitmeier, Deputy Chief Representative des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft
in Shanghai, Shanghai, 18.4.2003.
210
Eine typische Dienstleistung des Delegiertenbüros Shanghai besteht in der Unterstützung bei
Firmengründungen. Exemplarisch sollen hier kurz die potentiellen Einzelschritte eines solchen
Services umrissen werden: Vor der Entscheidung zur Gründung eines neuen Unternehmens
könnte das Delegiertenbüro produktspezifische Marktforschung betreiben, um somit
überhaupt den Sinngehalt eines solchen Unterfangens zu erörtern. Fällt das entsprechende Ergebnis
positiv aus, so wäre Unterstützung bei einer Standort- und eventuellen Joint Venture
Partnersuche denkbar. Hat sich dies konkretisiert, dann könnten (landesübliche) Verträge und
andere Geschäftspapiere durch die Spezialisten des Delegiertenbüros aufgesetzt werden. Weiter
kann dieses bei der Beantragung der sog. 'Business License' behilflich sein und klärt bei
Bedarf Steuer-, Zoll- und Devisenangelegenheiten. Darüber hinaus kann das Delegiertenbüro
bei der Rekrutierung von Personal, aber auch bei Absatz- und Beschaffungsmanagement, unterstützend
wirken. Nach dem Abschluss der Gründungsformalitäten besteht für das neu geschaffene
Unternehmen die Möglichkeit, auf die AHK-Kontakte mit lokalen Firmen, Handelsgesellschaften,
Rechtsanwalts- sowie Steuerberatungskanzleien und anderen Institutionen
zurückzugreifen. Schließlich kann vor allem auch Unterstützung bei Angelegenheiten mit
chinesischen Regierungsstellen – insbesondere wenn über solche persönlichen Kontakte anfangs
noch nicht selber verfügt wird – eingeholt und sicherlich gewinnbringend genutzt werden.
764 Die Services des Delegiertenbüros werden indes für gewöhnlich als Paketleistungen
verrechnet. Eine durchschnittliche Firmengründung kostet etwa 6.000 bis 7.000 Euro.765
3.6 Stadtvertretung Hamburg / Bundeslandvertretung Sachsen-Anhalt /
Messevertretungen Hamburg, Leipzig und Stuttgart im Delegiertenbüro in
Shanghai
Das Delegiertenbüro in Shanghai beherbergt auch die Vertretungen der Stadt Hamburg und
des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Hamburg und Shanghai sind bereits seit 1986 Partnerstädte.
Neben den 'gewöhnlichen' ökonomischen Interessen wird hier (Vertretung Hamburg) vor
allem auf den Gebieten Stadt- und Hafenplanung, Kultur, Ausbildung und Sport,
763 Delegations of German Industry & Commerce China: Delegation of German Industry & Commerce Shanghai.
Your Partner in China, o.O. o.J. (Informationsheft erhalten im Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft
Shanghai im April 2003), S. 11.
764 Vgl. AHK Shanghai: Our Services, S.3 (Info-Broschüre als pdf-Datei auf der Website des Delegiertenbüros
der Deutschen Wirtschaft Shanghai, in diesem Fall unter http://www.ahksha.com.cn, Rubrik 'AHK/gic Shanghai'
– Rubrik 'Service Ueberblick' – Rubrik 'Dienstleistungsangebot' (27.5.2003)).
765 Vgl. Interview 6: Bernd Reitmeier, Deputy Chief Representative des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft
in Shanghai, Shanghai, 18.4.2003.
211
Gesundheitsvorsorge, Justizwesen sowie öffentliche Sicherheit kooperiert.766 Die Vertretung
von Sachsen-Anhalt ist indes rein wirtschaftlich orientiert, d.h. man repräsentiert ausschließlich
die geschäftlichen Interessen des Bundeslandes. Hierbei konzentriert man sich insbesondere
auf die Unterstützung lokaler Unternehmen bei ihrem Eintritt in den chinesischen Markt,
u.a. durch Marketingaktivitäten, aber auch durch Vermittlung bilateraler Firmenkontakte.767
Das Delegiertenbüro ist jedoch nicht nur für die genannten Gebietskörperschaften, sondern
auch für mehrere deutsche Messegesellschaften tätig: 'Hauptbestandteil unserer vielseitigen
Dienstleistungen im Messe- und Ausstellungsgeschäft ist die Vertretung in der VR China für
die Messen in Hamburg, Leipzig und Stuttgart.'768
3.7 Kooperation mit dem German Centre und dem Generalkonsulat der
Bundesrepublik Deutschland
Ganz im Sinne einer komplementären Arbeitsteilung kann man die Tätigkeiten der drei deutschen
Institutionen Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft, German Centre und Generalkonsulat
der Bundesrepublik Deutschland folgendermaßen – stark vereinfacht – umschreiben:
Das Generalkonsulat bzw. dessen Wirtschaftsreferat ist zuständig für die 'politische Flankierung
der deutschen Wirtschaft'769, das German Centre für die 'Hardware'770 und das Delegiertenbüro
schließlich für die 'Dienstleistungen, für die Software'771. Somit ergibt sich bereits
per Aufgabendefinition, dass man ergänzend miteinander arbeitet und sich laut Aussagen der
Verantwortlichen für gewöhnlich gut abstimmt. Beispielsweise bietet das DIHZ neuen Firmen
Büroräume und Bürodienstleistungen, wobei sich das Delegiertenbüro dann um den rechtlichen
Teil der Gründung derselben kümmert. In Kooperation mit dem Generalkonsulat hingegen
werden z.B. Geschäftsvisa für nach Deutschland reisende chinesische Mitarbeiter abgewickelt.
Die entsprechende Gesprächsführung findet dabei im Delegiertenbüro, die Vergabe
der Visa schließlich durch die deutsche Auslandsvertretung, statt.772 Darüber hinaus organisieren
die drei genannten Institutionen in regelmäßigen Abständen gemeinsam geschäftliche, ge-
766 AHK Shanghai: Our Services, a.a.O., S.8 f.
767 Vgl. ebd., S. 9.
768 Delegations of German Industry & Commerce China: Delegation of German Industry & Commerce Shanghai.
Your Partner in China, o.O. o.J. , S. 13.
769 Interview 4: Elke Tiedt, stellvertretende Generalkonsulin, Leiterin des Wirtschaftsreferates des Generalkonsulats
der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai, Shanghai, 15.4.2003.
770 Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
771 Interview 6: Bernd Reitmeier, Deputy Chief Representative des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft in
Shanghai, Shanghai, 18.4.2003 .
772 Vgl. ebd.
212
sellschaftliche und kulturelle Veranstaltungen,773 so dass auch hier starke kooperative Elemente
einer deutschen Außenwirtschaftsförderung in Shanghai festzustellen sind.
3.8 Fazit zum Delegiertenbüro in Shanghai
Die Institutionen Auslandshandelskammer, Deutsche Handelskammer, Delegiertenbüro der
Deutschen Wirtschaft sowie German Industry and Commerce (Taicang) Co. Ltd. werden vielfach
fälschlicherweise synonym genannt. Zusammenfassend sei hier noch einmal auf die groben
Unterschiede hingewiesen: Der Begriff 'Auslandshandelskammer' besitzt eine Art Allgemeingültigkeit
für derlei Einrichtungen des DIHK im Ausland. Die 'Deutsche Handelskammer'
in China insgesamt bzw. die Regionalkammer Shanghai hingegen sind die Mitgliedervereinigungen,
in China ausschließlich bestehend aus deutschen Unternehmen. Die
Rechtsform eines Delegiertenbüros ergibt sich zumeist in Staaten, in denen (noch) keine ausgeprägten
marktwirtschaftlichen Strukturen vorherrschen bzw. in denen sich die Gründung
einer AHK in Planung befindet. Das Büro in Shanghai fungiert gegenwärtig als eine Art
Dienstleister für die AHK in Beijing. Zu diesem Zweck wurde mit der GIC German Industry
and Commerce (Taicang) Co. Ltd. im Jahre 2000 eine reguläre Firma gegründet, welche in
China – im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Delegiertenbüro – Geschäfte betreiben und fakturieren
darf.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich das Delegiertenbüro Shanghai zu 95 bis 97
Prozent selber finanziert und somit praktisch kaum auf externe Unterstützung – durch den
DIHK und/oder das BMWA – angewiesen ist. Darüber hinaus ist das Büro mit seinen gegenwärtig
knapp 60 Mitarbeitern das weltweit größte seiner Art, was ebenfalls auf eine rege Auftragslage
schließen lässt. Bernd Reitmeier spricht diesbezüglich gar vom 'günstigsten Standort
weltweit momentan'774. Zudem gebe es alternativ zum Delegiertenbüro bisher noch nicht
ausreichend Dienstleistungs- und Beratungsinstitutionen für deutsche Unternehmen in Shanghai,
womit diesem nach wie vor eine außerordentlich bedeutsame Rolle zufalle. In diesem Zusammenhang
erwähnenswert ist auch, dass man als Hilfestellung für Markteintritt und
-bearbeitung über eine 'Markterschließungsstrategie' eine praxisorientierte systematische
Vorgehensweise entwickelt hat und gleichermaßen umsetzt. Neben diesem unmittelbar entgeltlichen
Leistungsangebot engagiert sich das Delegiertenbüro jedoch auch in der Koordina-
773 Vgl. German Chamber of Commerce in China. Shanghai: Service iSheet, Februar 2002, S. 1.
213
tion der Regionalkammer Shanghai. Diese dient als eine Art Plattform für vor Ort tätige deutsche
Unternehmen und vertritt insbesondere deren Interessen gegenüber der chinesischen
Administration. Derzeit zählt die Regionalkammer Shanghai etwa 430 Mitglieder.
Die genannten zehn, vom DIHK definierten, Hauptaufgaben der AHK sind indes durch das
etwa 20 Tätigkeiten umfassende Serviceprogramm des Delegiertenbüros Shanghai775 gut abgedeckt
und umgesetzt. Weiter geht auch jene Statistik, wonach 70 bis 80 Prozent der Anfragen
durch KMU gestellt werden, mit der AHK-Strategie konform. Zudem werden die Dienstleistungsangebote
des Delegiertenbüros Shanghai durch die Vertretungen der Stadt Hamburg,
des Bundeslandes Sachsen-Anhalt sowie der Messen Hamburg, Leipzig und Stuttgart sinnvoll
ergänzt. Als besonders positiv ist schließlich noch die Kooperation mit dem German Centre
Shanghai und dem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai hervorzuheben.
4. Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai
Neben den Auslandshandelskammern und der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) besteht
eine der drei Säulen der deutschen Außenwirtschaftsförderung in den Auslandsvertretungen.
Diese 'setzen sich dabei für bessere Marktzugangsbedingungen ein, beraten deutsche
Unternehmen und unterstützen sie gegenüber Regierungsstellen.'776 Im Falle von Shanghai ist
hierfür das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Die Hauptaufgaben
dieser etwa 40 Mitarbeiter umfassenden diplomatischen Einrichtung liegen in der Förderung
des wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Austauschs zwischen Deutschland und der
Stadt Shanghai sowie den nahegelegenen Provinzen Anhui, Jiangsu und Zhejiang. Darüber
hinaus erfolgt die Ausstellung von Visa und die konsularische Betreuung der deutschen
Staatsbürger im Amtsbezirk.777
774 Interview 6: Bernd Reitmeier, Deputy Chief Representative des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft in
Shanghai, Shanghai, 18.4.2003.
775 Siehe hierzu ausführlich Kapitel VII. 3.5.
776 Website des Auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de), in diesem Fall unter
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/aussenwirtschaft/foerderung/instrumente_html
(18.10.2002).
777 Vgl. Website des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai
(http://www.deutschesgeneralkonsulat-shanghai.org), in diesem Fall unter
http://www.deutschesgeneralkonsulat-shanghai.org/de/home/index.html (19.6.2003).
214
Der besonderen Bedeutung Shanghais als Wirtschaftsmetropole entsprechend liegt ein
Schwerpunkt der konsularischen Arbeit auf den Tätigkeiten des Wirtschaftsreferats. 'Seine
Aufgabe ist es, die deutschen Unternehmen im Amtsbezirk zu unterstützen und von Shanghai
aus über die Entwicklungen der Wirtschaft im Amtsbezirk zu berichten.'778 Elke Tiedt, Leiterin
des Wirtschaftsreferats, erläutert hierzu, dass sich das Generalkonsulat jedoch praktisch
kaum mit Wirtschaftsanalyse beschäftige. Dies liege daran, dass diese Tätigkeit in Shanghai
bereits von der bfai ausgeübt werde und zudem die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
in Beijing eine Gesamtwirtschaftsanalyse für die VRCh – also auch für Shanghai – erstelle.
Hinzu komme, dass es in der diplomatischen Einrichtung in Shanghai im Gegensatz zu
Beijing ganz einfach an Personal und somit an Zeit fehle, um entsprechend tätig zu werden.
Weit wichtiger als die bloße Datensammlung sei außerdem deren interne Bewertung. Hauptaktivität
des Wirtschaftsreferats bzw. der ökonomisch orientierten Tätigkeiten des Generalkonsulats
insgesamt sei schließlich die politische Flankierung deutscher Geschäftsinteressen.
779
4.1 Politische Flankierung deutscher Geschäftsinteressen in Shanghai
Die Aktivitäten des Generalkonsulats im Rahmen der politischen Flankierung stellen sich
mehrgliedrig dar. Ein diesbezüglich wichtiger Bereich ist die Vorbereitung und praktische
Durchführung politischer Delegationsbesuche. So kommen in den letzten Jahren immer öfter
deutsche Politiker – in ihrer politischen Hierarchie reichend von einzelnen Bürgermeistern
über Ministerpräsidenten der Bundesländer bis hin zum Bundeskanzler – nach Shanghai und
werden für gewöhnlich von einflussreichen deutschen Geschäftsleuten begleitet. Der Zweck
dieser Besuche ist zumeist ausschließlich ökonomischer Natur. Zu solchen Anlässen erarbeitet
dann das Generalkonsulat bzw. insbesondere sein Wirtschaftsreferat in Abstimmung mit den
zuständigen chinesischen Stellen Programmvorschläge, kümmert sich um die notwendigen
logistischen Vorbereitungen und begleitet schließlich die Besucher. In diesem Zusammenhang
hervorzuheben ist insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Delegiertenbüro der Deutschen
Wirtschaft.780
778 Ebd.
779 Vgl. Interview 4: Elke Tiedt, stellvertretende Generalkonsulin, Leiterin des Wirtschaftsreferates des Generalkonsulats
der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai, Shanghai, 15.4.2003.
780 Vgl. ebd.
215
Weitere Aktionsweisen bestehen in der Kontaktvermittlung zwischen deutschen Unternehmen
und chinesischen Behörden. Oder aber das Generalkonsulat verfasst im Rahmen einer öffentlichen
Ausschreibung auf Bitte einer deutschen Firma hin eine Art Empfehlungsschreiben an
die entscheidungsbefugten chinesischen Behörden bzw. manchmal auch an den Shanghaier
Bürgermeister. In diesem Zusammenhang nicht unüblich – sowohl für Ost- als auch Südostasien
– sind zudem Einladungen zu gemeinsamen Essen zwischen deutschen Unternehmern,
Angehörigen des Generalkonsulats und chinesischen Verantwortlichen. Diese Vorgehensweise
findet beispielsweise oftmals Anwendung bei staatlichen Investitionen im Baubereich. Eine
Vielzahl deutscher in Shanghai ansässiger Architekturbüros stehe dabei in Konkurrenz zu anderen
westlichen Kollegen und könne daher durch die vom Generalkonsulat angebotene politische
Flankierung nur profitieren.781
Als ein weiteres typisches Beispiel für die Bedeutung dieses Faktors können potentielle Vorgehensweisen
bei Copyright-Verletzungen herangezogen werden. So bestehe in einem solchen
Fall einerseits die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen – ein in der VRCh bislang jedoch
eher selten gewinnbringender Ansatz – oder aber das Generalkonsulat kommuniziert die Problematik
auf Bitte des deutschen Unternehmens hin der zuständigen chinesischen Stelle. Letztere
Vorgehensweise sei tatsächlich erfolgversprechender als der streng juristische Weg, da
die kontaktierten Behörden vielfach mit einer sehr ausführlichen Schilderung der ergriffenen
Maßnahmen reagierten. Die Begleitung deutscher Unternehmer durch Regierungsvertreter
insgesamt – so betont Elke Tiedt – sei in China noch immer von großer Bedeutung. Die Ursache
für die Geltung dieses Faktors liege in dem nach wie vor immensen Einfluss des chinesischen
Staates auf die individualwirtschaftlichen Tätigkeiten. Chinesische Offizielle beobachteten
sehr genau, ob eine deutsche Firma das Generalkonsulat 'an Bord' habe. Aus diesem
Grund wohnen die deutschen Diplomaten auch vielfach Unternehmensgründungen oder
Grundsteinlegungen bei und halten zu solchen Anlässen Ansprachen. Dies sei zwar keine sehr
anspruchsvolle, jedoch eine äußerst wichtige Aufgabe.782
4.2 Messetätigkeiten des Generalkonsulats
In Shanghai finden jährlich mehr als 20 Messen mit offizieller deutscher Bundesbeteiligung
– d.h. deutsche Firmen werden vom BMWA finanziell bei ihren Messeteilnahmen im Ausland
781 Vgl. ebd.
782 Vgl. ebd.
216
unterstützt – statt. Das Generalkonsulat betreut diese Unternehmen, indem seine Vertreter diese
unmittelbar auf dem Messegelände besuchen und ihnen oftmals auch absolute Basisinformationen
über Shanghai sowie über den Wirtschaftsstandort China insgesamt vermitteln.
Schließlich komme es nicht selten vor, dass eine teilnehmende Firma sich erstmals in Shanghai
bzw. in China allgemein engagiere. Des Weiteren organisiert das Generalkonsulat abseits
der Messen Abendempfänge, zu denen deutsche Messeteilnehmer, chinesische Unternehmen
sowie Vertreter der Stadtregierung eingeladen werden. Derlei Treffen sollen vor allem der
Schaffung informeller Kontakte zwischen Firmen beider Länder dienen. Darüber hinaus werden
in Zusammenarbeit mit dem German Centre Shanghai mehrmals pro Jahr Messesymposien
veranstaltet.783
4.3 Kooperation mit dem DIHZ und dem Delegiertenbüro
der Deutschen Wirtschaft
Wie im DIHZ und im Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft betont man auch im Generalkonsulat
die intensive Kooperation.784 So halten auf den erwähnten Messesymposien für
gewöhnlich Vertreter aller drei Einrichtungen sowie ein deutscher Rechtsanwalt und ein in
Shanghai bereits erfolgreich agierender deutscher Unternehmer Vorträge, wobei solcherart
Veranstaltungen primär als Wegweiser für einen ersten Einstieg deutscher Firmen auf dem
chinesischen Markt dienen.785 Ein weiteres kooperatives Element ist die Betreuung der die
politischen Delegationen begleitenden Unternehmerkreise. Hierbei arbeiten Generalkonsulat
und Delegiertenbüro wieder zusammen. Letzteres organisiert beispielsweise Wirtschaftsbörsen,
auf denen die deutschen Geschäftsleute mit potentiellen chinesischen Partnern zusammentreffen
können.786
Nicht ein 'gegeneinander Arbeiten', sondern vielmehr ein 'doppelt Arbeiten' – so Elke Tiedt
– sei teilweise ein Problem zwischen Generalkonsulat und Delegiertenbüro. Hierzu komme
es, da politische wie auch wirtschaftliche Delegationen oftmals beide deutschen Institutionen
783 Vgl. Interview 5: Anke Bauer, Consular Attachee im Wirtschaftsreferat des Generalkonsulats der Bundesrepublik
Deutschland in Shanghai, Shanghai, 15.4.2003.
784 Vgl. Interview 4: Elke Tiedt, stellvertretende Generalkonsulin, Leiterin des Wirtschaftsreferates des Generalkonsulats
der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai, Shanghai, 15.4.2003; Website des
Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai
(http://www.deutschesgeneralkonsulat-shanghai.org), in diesem Fall unter
http://www.deutschesgeneralkonsulatshanghai.org/de/botschaft/abteilungen/index.html (19.6.2003).
785 Vgl. Interview 5: Anke Bauer, Consular Attachee im Wirtschaftsreferat des Generalkonsulats der Bundesrepublik
Deutschland in Shanghai, Shanghai, 15.4.2003.
786 Vgl. Interview 4: Elke Tiedt, stellvertretende Generalkonsulin, Leiterin des Wirtschaftsreferates des
217
kontaktieren, dies jedoch nicht kommunizieren. Um dem wirkungsvoll zu begegnen, spreche
man sich mittlerweile sehr häufig telefonisch ab und führe regelmäßig alle paar Wochen gemeinsame
Treffen durch. Zudem verweise man wegen fehlender Zuständigkeiten oftmals an
die jeweils andere Einrichtung. Schließlich habe das Delegiertenbüro ein klar abgegrenztes
Dienstleistungsspektrum, welches vom Generalkonsulat durch die politische Flankierung ergänzt
werde.787
4.4 Tätigkeit eines Verkehrsreferenten am Generalkonsulat Shanghai
'An vielen Botschaften bringen außerdem Mitarbeiter anderer Bundesministerien ihre Fachkompetenz
in Fragen der Wirtschaft, Landwirtschaft, Wissenschaft, Entwicklungszusammenarbeit,
Finanzen oder Soziales ein.'788 Darüber hinaus waren im April 2003 sechs Verkehrsreferenten
für deutsche diplomatische Vertretungen tätig. Fünf davon arbeiteten in Botschaften,
einer im Generalkonsulat Shanghai. (Michael Vogel, zuvor im Bundesverkehrsministerium
beschäftigt, ist seit Ende 2002 für die Dauer seines Einsatzes in Shanghai dem Auswärtigen
Amt zugeordnet und genießt de facto Diplomatenstatus.) Auffallend ist, dass er nicht etwa in
der Deutschen Botschaft Beijing, sondern eben im Generalkonsulat Shanghai, tätig ist. Begründet
wird dies durch die außerordentlich große Bedeutung der Stadt am Huangpu in puncto
Wirtschaft, Transport und Verkehr.789
Die Tätigkeiten des dem Wirtschaftsreferat des Generalkonsulats zugeordneten Verkehrsreferenten
können indes in vier Hauptaufgaben untergliedert werden:
1. Beobachtung der Verkehrssituation in den Grenzen des Einzugsbereiches des
Generalkonsulats Shanghai.
2. Kontakte zu chinesischen, im Verkehrsbereich tätigen, Institutionen: Behörden, Universitäten,
Unternehmen.
3. Beobachtung und Analyse der legislativen und administrativen Entwicklung der chinesischen
Verkehrspolitik (mit Fokus auf Shanghai).
4. Unterstützung der deutschen Verkehrswirtschaft.
Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai, Shanghai, 15.4.2003.
787 Vgl. ebd.
788 Website des Auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de), in diesem Fall unter
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/aussenwirtschaft/foerderung/instrumente_html
(1.8.2005).
789 Vgl. Interview 7: Michael Vogel, Konsul, Verkehrsreferent, Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
in Shanghai, Shanghai, 24.4.2003.
218
Insbesondere letztgenannte Aufgabe zielt darauf ab, im Rahmen der durch das Generalkonsulat
betriebenen Außenwirtschaftsförderung zu wirken. Konkret sieht dies beispielsweise so
aus, dass deutsche Firmen bei Behördenbesuchen in Shanghai vom Verkehrsreferenten begleitet
werden, d.h. die bereits erwähnte und in China so enorm bedeutsame politische Flankierung
ausländischer Wirtschaftsaktivitäten findet auch hier Anwendung.790
4.5 Entwicklungspolitische Maßnahmen des Generalkonsulats in Shanghai
Neben außenwirtschaftsfördernden Tätigkeiten engagiert sich insbesondere das Wirtschaftsreferat
des Generalkonsulats Shanghai in mehreren entwicklungspolitischen Maßnahmen. Der
Schwerpunkt dieses Politikfeldes liegt jedoch bei der Deutschen Botschaft in Beijing, von wo
aus auch die Gesamtplanung der Projekte erfolgt. Das Generalkonsulat Shanghai hingegen
versuche primär, die in seinem Amtsbezirk arbeitenden Entwicklungsexperten der verschiedensten
Organisationen zu koordinieren. Dies geschehe vor allem anlässlich sog. 'Round
Tables', welche zu einem besseren Austausch zwischen den beteiligten Personen führen sollen.
791
Darüber hinaus ist das Generalkonsulat in der Förderung von Kleinstmaßnahmen jedoch auch
unmittelbar 'operativ' tätig. Solcherart Projekte werden mit maximal 7.500 Euro unterstützt,
wobei die finanziellen Mittel vom BMZ stammen. Den Fokus setzt man hier auf die Bereiche
Armutsminderung, ländliche Entwicklung, Umweltschutz und Frauenförderung. Einsatzorte
können sich überall im Amtsbezirk, also neben Shanghai auch in den Provinzen Anhui, Jiangsu
und Zhejiang, befinden. 'Förderungswürdig sind Kleinstmaßnahmen, die
- den Grundbedürfnissen der armen und ärmsten Bevölkerungsschichten
direkt Rechnung tragen
- in sich geschlossen sind und zu keinen wiederkehrenden Verpflichtungen
führen
- innerhalb von 6 Monaten implementiert und abgeschlossen werden
können
- nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit laufenden Projekten stehen,
die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit von deutscher Seite
gefördert werden (z.B. durch GTZ, CIM, SES, KfW).'792
790 Vgl. ebd.
791 Vgl. Interview 4: Elke Tiedt, stellvertretende Generalkonsulin, Leiterin des Wirtschaftsreferates des Generalkonsulats
der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai, Shanghai, 15.4.2003.
792 Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Shanghai: Förderung von Kleinstmaßnahmen der Technischen
Zusammenarbeit durch das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai, Informationsblatt,
Stand: Februar 2003.
219
Sinn und Zweck der ca. vier Projekte pro Jahr sei es schließlich, 'schnell und unbürokratisch
Hilfe zu leisten.'793
4.6 Fazit zum Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai
Der Amtsbezirk des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai umfasst
neben der Metropole selbst auch die nahen Provinzen Anhui, Jiangsu und Zhejiang. Der ökonomischen
Bedeutung Shanghais entsprechend liegt ein Schwerpunkt der Arbeit dieser diplomatischen
Einrichtung in der Außenwirtschaftsförderung. Hauptakteur hierfür innerhalb des
Konsulats ist das Wirtschaftsreferat. Gilt die politische Flankierung deutscher Geschäftinteressen
als eine Aufgabe der deutschen Auslandsvertretungen generell, so betrifft dies die
VRCh ganz besonders. Für die chinesische Seite ist es nach wie vor von immenser Bedeutung,
ob ein deutsches Unternehmen bei seinen Aktivitäten im Reich der Mitte 'Rückendeckung'
durch dessen Regierungsvertreter genießt.
Die konkreten Tätigkeiten des Generalkonsulats im Rahmen der politischen Flankierung reichen
von der Betreuung wirtschaftlicher und politischer Delegationen, über die Kontaktvermittlungen
zwischen einerseits deutschen und chinesischen Unternehmen, andererseits deutschen
Unternehmen und chinesischen Behörden, bis hin zur Anwesenheit bei Unternehmensgründungen
oder Grundsteinlegungen. Darüber hinaus setzt sich das Konsulat auf Bitte deutscher
Unternehmen bei Copyright-Verletzungen u.ä. mit den zuständigen chinesischen staatlichen
Stellen in Verbindung, eine in der VRCh zumeist erfolgreichere Methode, als die rein
juristische Vorgehensweise.
Eine weitere außenwirtschaftsfördernde Tätigkeit des Generalkonsulats besteht in der Betreuung
deutscher Messeteilnehmer in Shanghai. In diesem Bereich wird eng mit dem German
Centre Shanghai und dem Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft Shanghai zusammengearbeitet
– insbesondere in Form gemeinsam veranstalteter Messesymposien. Zudem kooperieren
Delegiertenbüro und Generalkonsulat auch bei der Delegationsbetreuung. Ersteres
kümmert sich dabei primär um die mitreisenden deutschen Geschäftsleute, das Konsulat hingegen
nimmt sich eher der deutschen Politiker an. Wie in Delegiertenbüro und DIHZ, so wird
793 Interview 5: Anke Bauer, Consular Attachee im Wirtschaftsreferat des Generalkonsulats der Bundesrepublik
Deutschland in Shanghai, Shanghai, 15.4.2003.; Für weitere Informationen über die deutsch-chinesische Entwicklungspolitische
Zusammenarbeit in Shanghai siehe Kapitel X. 6.
220
auch im Generalkonsulat das gute Verhältnis und die fruchtbare Kooperation zwischen diesen
drei Einrichtungen deutscher Außenwirtschaftsförderung in Shanghai betont.
Seit Ende 2002 ist im Generalkonsulat Shanghai einer von weltweit nur sechs in deutschen
diplomatischen Einrichtungen tätigen Verkehrsreferenten beschäftigt. Eine seiner Aufgaben
besteht in der Unterstützung der deutschen Verkehrswirtschaft und kann somit als ein Instrument
deutscher Außenwirtschaftsförderung verstanden werden. Zudem unterstreicht seine
Anwesenheit die immense Bedeutung des Standortes in puncto Wirtschaft, Transport und
Verkehr.
Neben den genannten außenwirtschaftsfördernden Tätigkeiten befasst sich das Wirtschaftsreferat
im Konsulat auch mit entwicklungspolitischen Themen. Dabei handelt es sich einerseits
um die Koordination der im Amtsbezirk ansässigen Experten, andererseits werden unter Verwendung
von durch das BMZ erhaltenen finanziellen Mitteln sog. 'Kleinstmaßnahmen' gefördert.
5. Die Bundesagentur für Außenwirtschaft in Shanghai
Neben den Auslandsvertretungen und den Auslandshandelskammern gilt die Bundesagentur
für Außenwirtschaft (bfai) als eine der drei Hauptinstitutionen deutscher Außenwirtschaftsförderung.
794 Die in Köln ansässige und als Servicestelle des BMWA fungierende bfai '[erleichtert]
mit umfassenden Informationen über die Märkte der Welt […] deutschen Unternehmen
den Weg ins Auslandsgeschäft.'795 Mit etwa 45.000 Dokumenten in ihren Datenbanken
sowie 7.000 verschiedenen Publikationen vermittelt sie ein vielseitiges Fachwissen zur
Außenwirtschaft. Hierfür werden Informationen aus ungefähr 200 Ländern, Wirtschaftsregionen
und nationalen Zusammenschlüssen gesammelt und analysiert.796 Zur Beschaffung der
relevanten Fachauskünfte setzt die bfai vor allem auf ihre weltweit im Einsatz befindlichen 50
Korrespondenten. Dabei werden für deutsche Unternehmen interessante Regionen besonders
berücksichtigt. Hinzu kommt eine Auswertung der Wirtschaftsberichte der deutschen Aus-
794 Vgl. Website des Auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de), in diesem Fall unter
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/aussenwirtschaft/foerderung/instrumente_html
(1.8.2005).
795 Ebd.
796 Vgl. Website der Bundesagentur für Außenwirtschaft (http://www.bfai.com), in diesem Fall unter
http://www.bfai.com/?uid=6d046a179782493b1bd380d3b99ff370&id=Seite213 (1.8.2005).
221
landsvertretungen sowie ein Heranziehen zahlreicher weiterer in- und ausländischer Informationsquellen.
797
Die in Shanghai ansässige deutsche bfai-Korrespondentin hat ihr Büro in den Räumlichkeiten
des Delegiertenbüros und ist diesem aus organisatorischen Gründen auch offiziell zugeordnet.
Somit besitzt sie zwar keine eigene Business License, arbeitet jedoch trotzdem ausschließlich
für die bfai. Die räumliche Nähe trägt außerdem dazu bei, dass ein Informationsaustausch
zwischen den beiden Institutionen – insbesondere im Bereich Umwelttechnik – stattfindet. Die
zum Erstellen ihrer Berichte und Fachbroschüren notwendigen Basisinformationen bezieht die
Korrespondentin aus den chinesischen Medien, aus chinesischer Fachliteratur sowie aus dem
Internet. Darüber hinaus erfolgt eine eingehende Recherche bei Unternehmen verschiedenster
Fachbereiche und Nationalitäten, auf Fachmessen, an Forschungseinrichtungen sowie bei
Verbänden. Zwischen der bfai-Korrespondentin in Shanghai und ihrem Kollegen in Beijing
besteht eine nach Branchen gegliederte Aufteilung.798
Dadurch, dass die bfai keine unmittelbar operativen Tätigkeiten wahrnimmt, sondern anhand
der von ihr verfassten Fachpublikationen im Rahmen einer deutschen Außenwirtschaftsförderung
eher strategisch arbeitet, kann sie in ihrer Wirksamkeit kaum mit den Einrichtungen
DIHZ, Delegiertenbüro und Generalkonsulat verglichen werden. Zudem handelt es sich
schließlich nur um eine einzige Person. Dass die bfai-Aktivitäten jene der anderen drei Institutionen
jedoch sinnvoll ergänzt, steht außer Frage. Wie beschrieben, tauschen sich beispielsweise
Delegiertenbüro und bfai gegenseitig aus, oder aber das Wirtschaftsreferat des Generalkonsulats
wird durch die Korrespondentin der Bundesagentur um den Bereich Wirtschaftsanalyse
entlastet.
6. Exkurs: Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften des Bundes –
Hermes-Bürgschaften
Handelsgeschäfte deutscher Unternehmer mit Kunden in der VRCh weiten sich immer mehr
aus, so dass auch deren Bedeutung im Rahmen der deutschen Exportförderung stetig zunimmt.
Eine Form dieser Förderung liegt in der Gewährleistung des Bundes für potentielles
797 Vgl. Website des Auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de), in diesem Fall unter
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/aussenwirtschaft/foerderung/instrumente_html
(1.8.2005).
798 Vgl. E-Mail von Stefanie Schmitt, bfai-Korrespondentin in Shanghai, 20.5.2003.
222
Nichteinhalten von Zahlungsverpflichtungen seitens des Warenempfängers. Gemeint sind
hiermit Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften,799 welche nach der zu deren Abwicklung
von der Bundesregierung beauftragten Hermes Kreditversicherungs-AG800 oftmals als Hermes-
Bürgschaften bezeichnet werden.801 In Differenzierung zur Ausfuhrkreditvergabe, welche
ausschließlich der Finanzierung eines Exportgeschäfts dient, können sich deutsche Unternehmen
über Hermes-Bürgschaften gegen einen tendenziell eher – jedoch nicht ausschließlich –
in Schwellen- und Entwicklungsländern aufkommenden Zahlungsausfall absichern. Die in der
BRD in der Exportfinanzierung aktivsten Spezialinstitute sind erstens die von 26 deutschen
Kreditbanken und somit auf privatrechtlicher Basis gegründete und agierende Ausfuhrkredit
GmbH (AKA) sowie zweitens die von Bund und Ländern getragene Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW). Einer Kombination aus einer von diesen Einrichtungen gewährten Handelsfinanzierung
und einer zur Sicherung vor Zahlungsausfall dienenden Hermes-Bürgschaft ist
nicht unüblich.802
Im Jahre 2001 beinhalteten Geschäfte mit der VRCh mit 1,86 Mrd. EUR erstmals die größten
über Hermes abgesicherten Deckungssummen,803 was letzterer Bedeutung für den deutschchinesischen
Handel herausstellt und somit auch eine etwas nähere Schilderung dieser Säule
der deutschen Außenhandelsförderung im Rahmen dieser Arbeit rechtfertigt. Die gegenwärtig
vorliegenden neuesten Zahlen804 bestätigen diesen Trend, waren nämlich die 'Top drei' der in
2003 von Hermes-Bürgschaften profitierenden Abnehmer die VRCh mit 1,32 Mrd. EUR, die
Türkei mit 1,17 Mrd. EUR sowie Brasilien mit 1,02 Mrd. EUR.805
799 Ausfuhrgarantien werden bei Geschäften mit Privatkunden, Ausfuhrbürgschaften hingegen bei Geschäften
mit Staaten und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts gegeben. Die unterschiedlichen Begriffe resultieren
jedoch nicht aus ungleichen Verfahren oder Inhalten, sondern dienen lediglich einer systematischen Differenzierung
der Auftraggeber. Vgl. hierzu Hermes Kreditversicherungs-AG: Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik
Deutschland. Exportförderung mit staatlichen Garantien und Bürgschaften – Hermesdeckungen,
o.O. o.J., S. 14.
800 Neben der Hermes-Kreditversicherungs-AG ist indes auch noch die heutige PwC Deutsche Revision AG als
Mandatar der Bundesregierung mit dem Management der Ausfuhrgewährleistungen beauftragt, wobei jedoch
Hermes innerhalb dieser Struktur maßgeblich ist. Vgl. hierzu ebd., S. 9.
801 Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird die Bezeichnung 'Hermes-Bürgschaften' zusammenfassend für Garantien
und Bürgschaften verwendet.
802 Vgl. Engelhard, Johann: Exportförderung. Exportentscheidungsprozesse und Exporterfolg, Zugl.: Hohenheim,
Stuttgart, Univ., Habil.-Schr., Gabler Verlag, Wiesbaden 1992, S. 40-44.
803 Vgl. Hermes Kreditversicherungs-AG: Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland. Jahresbericht
2001, S. 41.
804 Stand: Dezember 2004.
805 Vgl. Pressemitteilung des BMWA vom 25.2.2004: 'Hermes 2003: Rekordüberschuss und gutes
Geschäftsvolumen', in diesem Fall unter
http://www.bmwa.bund.de/bmwa/generator/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=29580.html
(6.12.2004).
223
Ergänzend hierzu einige weitere, das Instrument der Hermes-Bürgschaften charakterisierende
Kennzahlen:
Das Gesamtdeckungsvolumen betrug 16,56 Mrd. EUR in 2001, 16,43 Mrd. EUR in 2002 sowie
15,99 Mrd. EUR in 2003, womit wiederum 2,6 Prozent (2001), 2,5 Prozent (2002) bzw.
2,4 Prozent (2003) des deutschen Gesamtexports abgesichert worden sind.806 Am Gesamtdeckungsvolumen
gemessen, entfielen in 2003 somit 8,26 Prozent auf Geschäfte mit der VRCh.
Darüber hinaus aussagekräftig hinsichtlich der Destination der Hermes-Bürgschaften ist eine
nach Ländergruppen differenzierte Statistik, welche für 2003 75,0 Prozent der Deckungssummen
für Aufträge von Entwicklungsländern, 17,5 Prozent für Aufträge von mittel- und
osteuropäischen Ländern sowie 7,5 Prozent für Aufträge von Industrieländern ausweist.807
Diese Zahlen belegen vor allem auch vor dem Hintergrund ihrer langjährigen Konstanz808 einen
offensichtlichen Zusammenhang aus der wirtschaftlichen Entwicklungsstufe eines Landes
und den in diesem Staate existierenden politischen Risiken.
Als Kernziel staatlicher Ausfuhrgewährleistungen benennt die Bundesregierung die Sicherung
von Arbeitsplätzen in Deutschland.809 Eine hierzu vom Bundeswirtschaftsministerium im Jahre
2000 in Auftrag gegebene Studie der Baseler prognos AG bestätigt indes die Konditionalität
aus Hermes-Bürgschaften und Beschäftigung. So seien in den Untersuchungsjahren 1995
bis 1999 jährlich zwischen 140.000 und 216.000 Arbeitsplätze in der BRD durch Ausfuhrgewährleistungen
des Bundes nachhaltig gesichert worden.810 In diesem Zusammenhang ist vor
allem auch auf die große Bedeutung des Hermes-Instrumentariums für die Förderung des
deutschen Mittelstandes hinzuweisen, da schließlich etwa drei Viertel aller Anträge auf staatliche
Ausfuhrgewährleistungen durch diesen erfolgen.811
Bernd Halfen klassifiziert darüber hinaus drei weitere Motive eines staatlichen Gewährleistungsangebotes.
Erstens gebe es bei Exportgeschäften generell Risiken, welche bei Inlandsgeschäften
nicht existieren. Genannt werden hier Konvertierungs- und Transferrisiken, Zah-
806 Vgl. Hermes Kreditversicherungs-AG: Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland. Jahresbericht
2003, S. 2.
807 Vgl. ebd., S. 61.
808 Seit 1990 als prägnantes Datum der Öffnung der MOE-Staaten hat sich diese nach Ländergruppen unterteilte
Statistik im Groben nicht verändert. Vgl. hierzu Hermes Kreditversicherungs-AG: Ausfuhrgewährleistungen der
Bundesrepublik Deutschland, verschiedene Jahresberichte.
809 Vgl. Hermes Kreditversicherungs-AG: Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland.
Exporförderung mit staatlichen Garantien und Bürgschaften – Hermesdeckungen, o.O. o.J., S. 10.
810 Vgl. Europäisches Zentrum für Wirtschaftsforschung und Strategieberatung prognos: Evaluierung der Arbeitsplatzeffekte
der Hermes-Ausfuhrgewährleistungen des Bundes (Proj. Nr. 7/00). Endbericht, Basel, 29. Dezember
2000, S. 73.
811 Vgl. Hermes Kreditversicherungs-AG: Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland.
224
lungsverbots- und Moratoriumsrisiken sowie Wechselkurs- und Embargorisiken. Zweitens
müsse von Funktionsmängeln der Versicherungsmärkte ausgegangen werden und drittens beständen
politische Interessen, wonach vor allem ein Ausgleich ähnlicher Absicherungsangebote
mit im Wettbewerb stehenden ausländischen Exporteuren herbeigeführt werden solle.812
Hinsichtlich des Punktes Funktionsmängel der Versicherungsmärkte ist noch auszuführen,
dass private Versicherungen grundsätzlich keinerlei politische Risiken abdecken. Begründet
wird dies dadurch, dass 'letztere in ihrem Eintritt nicht einmal im Mittel vorhersehbar sind
und sie damit versicherungsmathematisch nicht kalkulierbar sind.'813 Überdies wird von privater
Seite für gewöhnlich zum Zwecke einer adäquaten Risikokalkulation nicht über einen
Zeitraum von mehr als fünf Jahren hinaus versichert, was einigen Exportprojekten, vor allem
im Anlagenbau, im Wege steht.814 Dies erklärt letztlich auch, weshalb die Privaten trotz einem
seit 1999 das dritte Mal in Folge bei den Ausfuhrgewährleistungen erwirtschafteten kassenmäßigen
Überschuss des Bundes815 in diesen Markt nicht eintreten.
Bemerkenswert ist indes noch, dass die Hermes Kreditversicherungs-AG im September 2002
als erster ausländischer Kreditversicherer eine Repräsentanz in der VRCh eröffnen konnte.
Von der in Tianjin eingerichteten Niederlassung dürfen anfangs zwar noch keine operativen
Geschäfte abgewickelt werden, jedoch kann der chinesische Markt beobachtet und für die eigenen
Tätigkeiten geworben werden. Im Rahmen der WTO-Verpflichtungen Chinas sollten in
absehbarer Zeit auch typisch operative Aktivitäten eines Kreditversicherers möglich sein.816
Nachdem somit die finanzielle Absicherung deutscher Handelsaktivitäten mit Geschäftspartnern
innerhalb der VRCh erläutert worden ist, soll nachfolgend eine primär quantitative Untersuchung
zu einem der Kernelemente dieser Arbeit, nämlich den bilateralen Handelsbeziehungen,
durchgeführt werden. Dabei wird nicht nur auf die gesamtchinesischen Handelsströ-
Exportförderung mit staatlichen Garantien und Bürgschaften – Hermesdeckungen, o.O. o.J., S. 10.
812 Halfen, Bernd: Gesamtwirtschaftliche Wirkungen staatlicher Ausfuhrgewährleistungen. Das Beispiel der
Hermes-Deckungen, Dissertation des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-
Universität Mainz, Mainz 1991, S. 4 f.
813 Munzert, Rüdiger: Exportförderung im Vergleich: Frankreich – Deutschland, Deutsch-Französische Handelskammer,
Bertelsmann Verlag, Bielefeld 1997, S. 67.
814 Vgl. ebd.
815 So konnte dieser Überschuss im Jahre 2001 mit 388 Mio. EUR beziffert und schließlich an den Bundeshaushalt
abgeführt werden. Vgl. hierzu die Online-Basisinformation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
über Ausfuhrgewährleistungen, einsehbar auf der Website des Ministeriums (http://www.bmwi.de), in diesem
Fall unter
http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Au%dfenwirtschaft%20%26%20Europa/Au%dfenwirtschaftspoliti
k/Au%dfenwirtschaftsf%f6rderung/aussen/hermes.jsp (17.2.2003).
816 Vgl. Ostasiatischer Verein: OAV-Report, 10/2002, S. 4: 'Hermes in China'.
225
me mit Deutschland, sondern – dem speziellen Thema dieser Arbeit entsprechend – auch auf
die spezifisch mit Shanghai abgewickelten Handelsgeschäfte intensiv eingegangen werden.
226
IX. Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und der Volksrepublik
China sowie Deutschland und Shanghai
1. Chinesische (Außen-) Handelsbestimmungen
Mitte 2004 sind in der VRCh zwei neue handelsrelevante Bestimmungen erlassen worden.
Dabei handelt es sich zum einen um ein im Gegensatz zu seinem Vorgängermodell stark modifiziertes
Außenhandelsgesetz, zum anderen um neue Verwaltungsvorschriften für ausländische
Investitionen im Handelsbereich. Da aktuell praktisch jede Art von Handelsbeziehungen
mit China durch diese beiden Bestimmungen geprägt ist, dürfte eine nähere Auseinandersetzung
mit deren Inhalten sinnvoll sein. Zuvor jedoch, soll auf die rechtliche Historie des Außenhandels
mit China seit Beginn der ökonomischen Öffnung eingegangen werden.
Unumgänglich für die Abwicklung eines Handelsgeschäfts mit in der VRCh ansässigen Unternehmen
waren anfangs die sog. 'Außenhandelsgesellschaften'. Von diesen existierten im
Jahre 1979 gerade einmal 14 Gesellschaften, allesamt staatseigen, welche in besagtem Jahr
ein Handelsvolumen von lediglich 29,3 Mrd. US-$ abwickelten.817 Vom technischen Ablauf
ist dies so zu verstehen, dass die von in China sesshaften Unternehmen zu Im- oder Exportzwecken
eingeschalteten Außenhandelsgesellschaften als Agenten dienten. Letztere finanzierten
sich wiederum aus für die bereitgestellten Dienstleistungen erfolgten Kommissionszahlungen.
818 Offizieller Vertragspartner in einem solchen Fall war die Außenhandelsgesellschaft.
Diese Tätigkeit unterlag einem staatlichen Monopol, was letztlich keineswegs dazu
beitrug, den chinesischen Außenhandel zu intensivieren. Da eine Steigerung des internationalen
Warenverkehrs jedoch seitens der Führungsriege um Deng Xiaoping als zwingende Notwendigkeit
für die Realisierung des beabsichtigten Reformkurses galt, ist eben jenes Monopol
zwischen 1980 und 2000 sukzessive gelockert bzw. aufgehoben worden. In diesem Rahmen
wurde es einigen, primär staatseigenen, Unternehmen gestattet, für ihre Produktion bestimmte
Güter zu importieren, andere Betriebe durften hingegen von ihnen erzeugte Produkte ausführen,
wieder andere Firmen konnten nach einem komplizierten Genehmigungsverfahren generell
Außenhandel betreiben.819
817 Vgl. Xin, Wei: Trading Rights established. Individual Operators will be the biggest beneficiaries of the revised
trade laws, in: China International Business, July 2004, S. 24; Als Vergleichswert sei das chinesische
Handelsvolumen in 2003 angeführt: 851,1 Mrd. US-$. Vgl. hierzu Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten
kompakt, Stand: März 2004, S.5.
818 Vgl. Tjoa, Laetitia: Möglichkeiten deutscher Unternehmen ohne eigene Produktionsstätte in China zum Handel
mit der Volksrepublik, in: Deutsch-Chinesisches WirtschaftsForum, 4/99, S. 41.
819 Vgl. ebd.
227
Insbesondere mit Inkrafttreten des ersten chinesischen Außenhandelsgesetzes im Jahre 1994
kam es hier zu einschneidenden Veränderungen. Durch dieses nämlich wurde einer Vielzahl
produzierender – darunter vor allem auch privater – Unternehmen eingeräumt, Handel mit
dem Ausland zu betreiben. Um in den Genuss einer solchen Außenhandelslizenz zu kommen,
mussten interessierte Betriebe beim für Außenhandel zuständigen Ministerium einen Antrag
stellen, welcher daraufhin noch einer Bewilligung bedurfte. Die hinter dem Gesetz von 1994
stehende Absicht lag in einer weiteren Extensivierung des chinesischen Außenhandels, was
noch im selben Jahr mit einem auf 236,6 Mrd. US-$ stark angestiegenen Gesamtvolumen realisiert
wurde. Zudem war bis Ende des Jahres die Anzahl der eine Außenhandelslizenz besitzenden
Unternehmen auf 8.300 angewachsen.820
Ab 1994 erleichterte die chinesische Regierung den Erhalt einer Außenhandelslizenz nach
und nach deutlich. Dabei ist insbesondere eine Bestimmung aus dem Jahre 2000 relevant,
welche das für die Bewilligung eines entsprechenden Antrags benötigte Investitionskapital bei
Privatunternehmen von ursprünglich 8 Mio. RMB auf 5 Mio. RMB senkte. Letztere Summe
umfasste exakt jenen Betrag, welcher zuvor von staatseigenen Unternehmen für die Genehmigung
zum Außenhandel verlangt worden war. Somit erfolgte hier nicht nur eine neuerliche
Maßnahme zur Steigerung des Außenhandelsvolumens, sondern auch ein weiterer Schritt in
Richtung einer Gleichstellung von privaten und staatseigenen Unternehmen. Mitte 2004, also
unmittelbar vor Inkrafttreten des neuen Außenhandelsgesetzes, war die Anzahl der Unternehmen,
die eine Außenhandelslizenz besaßen, bereits auf über 120.000 angestiegen.821
1.1 Das neue chinesische Außenhandelsgesetz aus dem Jahre 2004
Am 1. Juli 2004 ist das neue chinesische Außenhandelsgesetz in Kraft getreten. Seine
Schwerpunkte liegen laut Gesetzestext auf 'expanding the opening to the outside world, developing
foreign trade, maintaining foreign trade order, protecting the legitimate rights and
interests of foreign trade dealers and promoting the sound development of the socialist market
economy.'822 Diese Absichten sind noch ein wenig allgemein gehalten, indem sie zwar eine
weitere außenwirtschaftliche Öffnung implizieren, deren Ursachen und Inhalte jedoch nicht
detailliert aufführen. Die Bestimmung, nach welcher das neue Gesetz 'applies to foreign trade
820 Vgl. Xin: Trading Rights established, a.a.O., S. 24 f.
821 Vgl. ebd., S. 25.
822 Foreign Trade Law of the People’s Republic of China aus dem Jahre 2004, Article 1.
228
and the protection of trade-related aspects of intellectual property rights.'823, verdeutlicht allerdings,
dass es sich hierbei auch aus im Rahmen des WTO-Beitritts Chinas erfolgte Verpflichtungen
handelt. Die sog. 'TRIPS' (Trade Related Aspects of Intellectual Property
Rights) sollen den geistigen Eigentumsschutz im Rahmen internationaler Handelsbeziehungen
gewährleisten. Tritt ein Staat der WTO bei, dann legt sich dieser automatisch auf den Schutz
dieser Rechte fest. Innerhalb des neuen chinesischen Außenhandelsgesetzes erfährt dieser Aspekt
besondere Würdigung dadurch, dass ihm ein ganzes Kapitel gewidmet ist. In diesem
wird u.a. konkretisiert, wie bei einer Verletzung solcher Rechte vorgegangen werden soll:
'Where the imported goods infringe intellectual property rights and impair foreign trade order,
the authority responsible for foreign trade under the State Council may take such measures
as prohibiting the import of the relevant goods from being produced or sold by the infringe
within a certain period.'824 Inwieweit die genannten Maßnahmen tatsächlich praktikabel sind,
bleibt freilich abzuwarten.
Mit dem 'Reziprozitäts- oder Gegenseitigkeitsprinzip' sowie der 'Meistbegünstigungsklausel'
werden weitere handels- und wirtschaftspolitische Grundlagen für WTO-Mitgliedstaaten
festgelegt. Im neuen chinesischen Außenhandelsgesetz befinden sich diese in Artikel 6, welcher
besagt, dass die 'People's Republic of China shall, in accordance with the international
treaties and agreements to which it is a contracting party or a participating party grant the
other contracting parties or participating parties, or on the principle of reciprocity grant the
other party most-favored-nation treatment or national treatment in the field of foreign trade.'
825
Weitere bedeutsame Veränderungen des chinesischen Außenhandelsrechts ergeben sich aus
den Artikeln 8 und 9 des neuen Gesetzes, in welchen zum einen bestimmt wird, dass sich nun
auch natürliche Personen im Außenhandel engagieren können,826 zum anderen jedoch auch
festgelegt wird, dass für die Genehmigung einer Außenhandelslizenz nur noch ein Registrierungsverfahren
notwendig ist.827 Faktisch bedeutet dies, dass nunmehr jede ausländische wie
inländische natürliche Person sowie auch jedes Unternehmen nach Erfassung bei der zuständigen
staatlichen Stelle Im- und Export betreiben darf. Zuvor war dies zum einen nur über ein
Antragsverfahren möglich gewesen, zum anderen bedingte eine entsprechende Genehmigung
823 Ebd., Article 2.
824 Ebd., Article 29.
825 Ebd., Article 6.
826 Ebd., Article 8.
827 Ebd., Article 9.
229
nach wie vor ein Mindestinvestitionskapital in Höhe von 5 Mio. RMB. Das einstige Monopol
der Außenhandelsgesellschaften bzw. das Privileg, als eine solche anerkannt zu werden, ist
somit endgültig beseitigt worden. Die Außenhandelsaktivitäten mit der VRCh dürften somit
künftig weiter deutlich zunehmen, dies aufgrund der neuen Regelung insbesondere auch insofern,
als eine Vielzahl weiterer Akteure hier neuerdings agieren wird.
1.2 Die neuen Verwaltungsvorschriften für ausländische Investitionen im
Handelsbereich aus dem Jahre 2004
Die am 1. Juni 2004 in Kraft getretenen 'Measures for the Administration of Foreign Investment
in the Commercial Sector' gehen zurück auf durch den WTO-Beitritt bedingte Verpflichtungen
der VRCh. Die bedeutendsten, durch die neuen Verwaltungsvorschriften realisierten,
Veränderungen können folgendermaßen subsummiert werden:
1. Ab dem 11. Dezember 2004 wird es ausländischen Handelsunternehmen gestattet sein,
in China sowohl im Einzel- wie auch im Großhandel 100-prozentige Tochtergesellschaften
zu gründen. Bislang war dies nur über Joint Ventures möglich gewesen.
2. Mindestumsatz und -investitionskapital in- wie ausländischer Investoren fallen weg.
Dies müsste aller Voraussicht nach zu einem verstärktem Engagement kleinerer und
mittelständischer ausländischer Unternehmen in China führen.
3. Im Großhandelsbereich fallen geographische Beschränkungen ab dem 1. Juni 2004, im
Einzelhandelsbereich ab dem 11. Dezember 2004, weg. Bislang war die Gründung
von Handelsunternehmen nur in ökonomischen Sondergebieten sowie in Provinzhauptstädten
gestattet.
4. Bereits bestehende Unternehmen sind nun berechtigt, ihre Unternehmenszwecke um
Tätigkeiten im Handelsbereich zu erweitern. So können beispielsweise Produktionsunternehmen,
welche bislang nur die selbst erzeugten Waren vertrieben haben, nun Waren
in- wie ausländisch assoziierter Unternehmen wie auch von Drittunternehmen
handeln.
5. Völlig neu ist die Möglichkeit für ausländische Unternehmen, ihre Marken und Geschäftsmodelle
gegen Gebühr offiziell an chinesische Unternehmen zu lizenzieren
(sog. 'Franchising').828
828 Vgl. Chia, Anja / Lauffs, Andreas: Groß- und Einzelhandel liberalisiert, in: China Contact 6/2004, S. 35.
230
1.3 Zusammenspiel der beiden neuen Bestimmungen im Handelsbereich
Gerade die Kombination aus dem neuen Außenhandelsgesetz und den neuen Verwaltungsvorschriften
für ausländische Investitionen im Handelsbereich impliziert bedeutsame Veränderungen.
Ausländische Unternehmen können nunmehr nicht nur wesentlich einfacher Im- und
Exportgeschäfte mit und in China abwickeln, sondern ferner besteht die Möglichkeit, eigene
Handelsfirmen zu gründen, welche wiederum Eigen- und Fremdprodukte im chinesischen
Binnenhandel vertreiben können. Ein ausländisches Unternehmen darf folglich Waren nach
China importieren und dort unmittelbar weiter verkaufen, ohne dass etwa ein chinesisches
Außenhandelsunternehmen oder ein chinesischer Vertriebspartner konsultiert werden muss.
Dies dürfte vermutlich zu einer Vielzahl an Neugründungen von ausländischen Handelsunternehmen
– dies im Außen- und Binnenhandel – führen, was wiederum mit hoher Wahrscheinlichkeit
eine weitere Intensivierungswelle der Außenhandelsaktivitäten mit der VRCh insgesamt
hervorrufen wird. Beide neuen Bestimmungen beruhen auf WTO-Regularien, wobei eines
der Hauptziele dieser Organisation in der Ausweitung der internationalen Handelsbeziehungen
besteht. Dieses Konzept scheint am Beispiel der VRCh aller Voraussicht nach aufzugehen.
2. Die Rolle der VRCh im globalen Warenhandel
Neben, in Relation zu den westlichen Industriestaaten, beeindruckenden volkswirtschaftlichen
Wachstumsraten, konnte die VRCh in den letzten Jahren auch ihren Anteil an den globalen
Warenhandelsströmen deutlich überdurchschnittlich ausweiten. Von 1995 bis 2000 steigerte
man sich bei Im- und Exporten um durchschnittlich 11 Prozent, wohingegen der weltweite
Durchschnitt bei lediglich 5 Prozent lag. Das Jahr 2001 brachte trotz einer Verringerung der
Handelsströme anderer global bedeutender Wirtschaftsnationen und -regionen noch immer
Prozent (Export) bzw. 8 Prozent (Import). 2002 führte China mit gut 20 Prozent Außenhandelswachstum
die Rangliste der international einflussreichsten Handelsnationen erneut klar an
(siehe Darstellungen 20 und 21).
231
Darstellung 20: Warenimportwachstum international
Jährliches Wachstum (in %)
Importnation
bzw. -region
Wert absolut
in 2002
(in Mrd.
US-$) 1995-2000 2001 2002
Welt 6.510 5 -4 4
USA und Kanada 1.431 10 -6 2
EU der 15 2.447 3 -2 4
Asien gesamt 1.458 3 -7 6
Japan 337 2 -8 -3
China 295 11 8 21
(Quelle: WTO: International Trade Statistics 2003, S. 20.)
Darstellung 21: Warenexportwachstum international
Jährliches Wachstum (in %)
Exportnation
bzw. -region
Wert absolut
in 2002
(in Mrd.
US-$) 1995-2000 2001 2002
Welt 6.272 5 -4 4
USA und Kanada 946 6 -6 -4
EU der 15 2.449 2 0 6
Asien gesamt 1.620 5 -9 8
Japan 417 2 -16 3
China 326 11 7 22
(Quelle: WTO: International Trade Statistics 2003, S. 20.)
Seit Beginn der ökonomischen Öffnung sowie vor allem in den 90er Jahren ist die Bedeutung
der VRCh im internationalen Warenhandel deutlich angewachsen. Betrug der Beitrag im Jahre
1983 noch lediglich 1,2 Prozent, so konnte sich dieser innerhalb der darauf folgenden zwei
Jahrzehnte jeweils mehr als verdoppeln. 2,5 Prozent für 1993 sowie aktuell 5,3 Prozent globale
Beteiligung belegen dies deutlich (siehe Darstellung 22). Die im Gegensatz zu 2002 nur
'moderate' Steigerung um 0,3 Prozentpunkte wäre 2003 indes sicherlich höher ausgefallen,
hätte es keine SARS-Krise gegeben. Jene Krise führte zu einem verringerten Zufluss von
Auslandskapital, welches ansonsten zu einem nicht unbedeutenden Anteil in exportorientierte
Projekte investiert worden wäre.829
829 Vgl. Schüller, Margot: Chinas wirtschaftlicher Aufstieg – Auslöser von Euphorie und Bedrohungsängsten, in:
China aktuell, Januar 2004, S. 43.
232
Darstellung 22: Die Bedeutung der VR China im globalen Warenhandel
Jahr Beteiligung am Welthandel
(in %)
1973 1,0
1983 1,2
1993 2,5
1997 2,9
1999 3,1
2000 3,8
2001 4,0
2002 5,0
2003 5,3
(Quellen: WTO: International Trade Statistics, verschiedene Jahrgänge; eigene Berechnungen;
In der Statistik ist auch der Handelsverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten erfasst.)
Das 2003 wie beschrieben 5,3 Prozent der globalen Handelsströme ausmachende Außenhandelsvolumen
Chinas setzte sich aus 412,8 Mrd. US-$ an Importen sowie aus 438,3 Mrd. US-$
an Exporten zusammen, wodurch sich ein Handelsüberschuss von 25,5 Mrd. US-$ ergab (siehe
Darstellung 23). Die VRCh konnte sich somit bei den Einfuhren hinter den USA und
Deutschland auf Rang drei, bei den Ausfuhren hinter Deutschland, den USA und Japan auf
Rang vier platzieren (siehe Darstellungen 24 und 25). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen,
dass 2003 mit 48 Prozent beinahe die Hälfte des gesamten chinesischen Außenhandels über
im Veredelungshandel tätige Unternehmen erfolgte.830 Somit ist ein Großteil des Außenhandelszuwachses
aufgrund der komparativen Kostenvorteile Chinas bei der Lohnfertigung erwirtschaftet
worden. Bedenkt man, dass China 2004 bis einschließlich August ein Gesamtaußenhandelswachstum
von beinahe sensationellen 38,2 Prozent im Vergleich zum entsprechenden
Vorjahreszeitraum verzeichnet hat,831 so wird der große ostasiatische Konkurrent Japan
aller Voraussicht nach noch im selben Jahr sowohl in der Kategorie Export als auch im
Gesamtwarenhandel überholt werden können. Sollten die chinesischen Wachstumsraten im
internationalen Handelsverkehr weiterhin so exorbitant hoch ausfallen, dann dürften in der
Tat die gegenwärtig noch zwei verbleibenden größeren Handelsnationen innerhalb der nächsten
ungefähr fünf Jahre – zuerst Deutschland und dann die USA – um ihre Führungspositionen
im Welthandel gebracht werden.
830 Vgl. ebd., S. 44.
831 Vgl. China Newsletter, Nr. 451 vom 17.9.2004, S. 1.
233
Darstellung 23: Entwicklung des chinesischen Außenhandels 1996 bis 2003
Jahr
Exporte
(in Mrd.
US-$)
Importe
(in Mrd.
US-$)
Saldo
(in Mrd.
US-$)
Volumen
(in Mrd.
US-$)
Exporte
Veränderung
(in %)
Importe
Veränderung
(in %)
1996 151,1 139,0 12,2 290,1 1,5 5,1
1997 182,7 142,4 40,3 325,1 20,9 2,5
1998 183,8 140,2 43,6 324,0 0,5 -1,5
1999 194,9 165,8 29,1 360,7 6,1 18,2
2000 249,2 225,1 24,1 474,3 27,8 35,8
2001 266,2 243,6 22,6 509,8 6,8 8,2
2002 325,6 295,2 30,4 620,8 22,3 21,2
2003 438,3 412,8 25,5 851,1 34,6 39,9
(Quelle: Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten kompakt, Stand: März 2004, S. 5.)
Darstellung 24: Die größten Warenimportnationen im Jahr 2003
(Quelle: Pressemeldung der WTO vom 5.4.2004: 'World Trade 2003, Prospects for 2004',
WTO-Website (http://www.wto.org), in diesem Fall unter
http://www.wto.org/english/news_e/pres04_e/pr373_e.htm#table1_appendix (15.9.2004);
In der Statistik ist auch der Handelsverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten erfasst.)
Importnation Wert absolut
(in Mrd. US-$)
Anteil an den globalen
Warenimporten
(in %)
USA 1.305,6 16,8
Deutschland 601,7 7,7
VR China 412,8 5,3
Frankreich 388,4 5,0
Großbritannien 388,3 5,0
Japan 383,0 4,9
Italien 289,0 3,7
Niederlande 261,1 3,4
Kanada 245,6 3,2
Belgien 234,3 3,0
234
Darstellung 25: Die größten Warenexportnationen im Jahr 2003
Exportnation Wert absolut
(in Mrd. US-$)
Anteil an den globalen
Warenexporten
(in %)
Deutschland 748,4 10,0
USA 724,0 9,7
Japan 471,9 6,3
VR China 438,4 5,9
Frankreich 384,7 5,1
Großbritannien 303.9 4,1
Niederlande 293,4 3,9
Italien 290,2 3,9
Kanada 272,1 3,6
Belgien 254,6 3,4
(Quelle: Pressemeldung der WTO vom 5.4.2004: 'World Trade 2003, Prospects for 2004',
WTO-Website (http://www.wto.org), in diesem Fall unter
http://www.wto.org/english/news_e/pres04_e/pr373_e.htm#table1_appendix (15.9.2004);
In der Statistik ist auch der Handelsverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten erfasst.)
Die Bedeutung der deutschen Warenströme im internationalen Handelsverkehr ist im Gegensatz
zu jenen der VRCh in den letzten Jahren zumindest im Importbereich mit Quoten zwischen
7,4 und 8,0 Prozent relativ konstant geblieben. Im Exportbereich hingegen war für die
Jahre 2001 bis 2003 ein stetiger Zuwachs zu verzeichnen, welcher insbesondere auf die Ausfuhr
hochwertiger Maschinen zurückzuführen ist. 2003 konnte Deutschland mit 10,0 Prozent
Beteiligung vor den USA die Führungsposition im internationalen Exportgeschäft übernehmen
und somit seinem Ruf als traditionellem Exportland gerecht werden (siehe Darstellung
26).
Darstellung 26: Die Bedeutung Deutschlands im globalen Warenhandel
Jahr Anteil an den globalen
Warenimporten (in %)
Anteil an den globalen
Warenexporten (in %)
1999 8,0 9,6
2000 7,5 8,7
2001 7,7 9,3
2002 7,4 9,5
2003 7,7 10,0
(Quellen: WTO: International Trade Statistics, verschiedene Jahrgänge. In der Statistik
ist auch der Handelsverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten erfasst.)
235
3. Deutsch-chinesische Handelsströme
Bilaterale Außenhandelsströme werden von der VRCh statistisch anders erfasst, als dies in
den westlichen Industrieländern – und daher auch in Deutschland – getan wird. So ist es zumeist
üblich, Handelsware nach Ursprungs- und Endbestimmungsland zu registrieren. Auf
diese Weise werden auch indirekte, über Drittländer erfolgte, Im- oder Exporte erfasst. China
hingegen rechnet diese nicht mit ein, was letztlich zu starken Abweichungen mit den Handelsstatistiken
anderer Länder im bilateralen Warenverkehr führen kann. Etwa zehn Prozent
aller chinesischen Exporte erfolgen nach Hongkong, diese werden dort allerdings zu etwa
90 Prozent nur umgeschlagen.832 Dies wiederum generiert nicht selten internationale Differenzen
über Handelsbilanzsalden. In der vorliegenden Ausarbeitung werden – sofern nicht gesondert
vermerkt – die deutschen und somit die international zumeist gebräuchlichen Handelsstatistikerfassungsmethoden
angewendet.
Seit 2002 ist die VRCh der größte deutsche Handelspartner in Asien. Zuvor war dies Japan
gewesen, das nunmehr nur noch den zweiten Platz einnimmt.833 Bemerkenswert an dieser
Entwicklung ist auch, dass das Handelsvolumen zwischen Deutschland und Japan im Jahr
2003 sogar geringfügig rückläufig war, wohingegen die Warenströme mit China einmal mehr
eine starke Intensivierung erfuhren. 2003 betrugen das deutsche Warenhandelsvolumen mit
der VRCh 43,2 Mrd. EUR, wohingegen mit Japan 'nur' 30,9 Mrd. EUR erreicht worden.834
Dabei rangierten die chinesischen Importe in Deutschland mit 25,0 Mrd. EUR auf Platz sieben,
die Exporte nach China mit 18,2 Mrd. EUR auf Platz zehn. China war somit aus deutscher
Sicht hinter Frankreich, den USA, sechs weiteren Mitgliedsstaaten der EU sowie der
Schweiz auch insgesamt zehntwichtigster Handelspartner (siehe Darstellung 27). Nach deutscher
Handelsstatistikerfassung ergab sich somit ein Handelsbilanzdefizit von 6,8 Mrd. EUR.
Umgekehrt errechnete die chinesische Seite aufgrund der beschriebenen statistischen Differenzen
ein eigenes Handelsbilanzdefizit mit Deutschland von 6,8 Mrd. US-$. Dabei war
Deutschland insgesamt sechstgrößter und somit der in Europa bei weitem bedeutendste Handelspartner.
Bei Im- wie Exporten lag Deutschland in dieser Statistik auf Rang fünf, musste
sich jedoch bei Addition der beiden Werte mit Rang sechs zufrieden geben. Dies liegt an der
832 Vgl. Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten kompakt, Stand: März 2004, S. 5.
833 Vgl. Deutsche Bank Research: Deutsche Investitionen in China – Chance für deutsche Unternehmen,
6.8.2004, S. 2.
834 Vgl. Statistisches Bundesamt: Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland
2003, Wiesbaden 2004.
236
außergewöhnlich großen Bedeutung Hongkongs für chinesische Exporte sowie Taiwans für
chinesische Importe (siehe Darstellung 28).
Darstellung 27: Die bedeutendsten Warenhandelspartner Deutschlands im Jahr 2003
Handelsnation
bzw. -region
Deutsche
Exporte
(in Mrd. EUR)
Deutsche
Importe
(in Mrd. EUR)
Gesamtvolumen
(in Mrd. EUR)
Frankreich 70,0 48,8 118,8
USA 61,7 39,0 100,7
Großbritannien 55,3 32,0 87,3
Niederlande 41,0 44,4 85,4
Italien 48,8 33,7 82,5
Belgien 33,4 25,8 59,2
Österreich 35,2 21,0 56,2
Spanien 32,5 16,4 48,9
Schweiz 25,9 19,0 44,9
VR China 18,2 25,0 43,2
andere 239,6 226,9 466,5
gesamt 661,6 532,0 1.193,6
(Quelle: Statistisches Bundesamt: Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel
der Bundesrepublik Deutschland 2003, Wiesbaden 2004.)
Darstellung 28: Die bedeutendsten Warenhandelspartner der VR China im Jahr 2003
Handelsnation
bzw. -region
Chinesische
Exporte
(in Mrd. US-$)
Chinesische
Importe
(in Mrd. US-$)
Gesamtvolumen
(in Mrd. US-$)
Japan 59,4 74,6 134,0
USA 92,5 33,9 126,4
Hongkong 76,3 11,1 87,4
Südkorea 20,1 43,1 63,2
Taiwan 9,0 49,4 58,4
Deutschland 17,5 24,3 41,8
Malaysia 6,1 14,0 20,1
andere 157,4 162,4 319,8
gesamt 438,3 412,8 851,1
(Quelle: Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten kompakt, Stand: März 2004, S. 4; Die Auswertung erfolgte
auf Basis einer chinesischen Zollstatistik, womit auch die starken Differenzen zu den chinarelevanten Daten
des Statistischen Bundesamtes erklärt werden können.)
237
3.1 Quantitative Entwicklung des bilateralen Außenhandels seit 1980
Zwischen 1980 und 1990 verzeichneten die deutsch-chinesischen Warenhandelsströme recht
unkonstante Zuwachsraten. Das Gesamtvolumen verdreifachte sich dabei zwar von etwa zwei
Mrd. EUR auf gut sechs Mrd. EUR, trotzdem ließen sich in den Jahren 1980, 1982, 1986 und
1987 mit minus 0,7 bis minus 6,2 Prozent Rückgänge innerhalb dieser Entwicklung beobachten.
Bei näherer Betrachtung der zugehörigen Werte fällt allerdings auf, dass es primär die
deutschen Exporte nach China waren, welche die fallenden Raten verursachten (siehe Darstellung
29). Dies liegt daran, dass Beijing in eben jenen Jahren eine äußerst restriktive Importpolitik
verfolgte, um somit seinen im internationalen Handel mit vielen anderen Staaten bestehenden
Bilanzdefiziten entgegenzuwirken. Daher handelte es sich also nicht um eine deutschlandspezifische,
sondern um eine alle Handelspartner Chinas betreffende Entwicklung.835
Die chinesischen Importe in die BRD stiegen in den 80er Jahren mit Ausnahme von 1982
(minus 1,7%) durchgehend und zumeist zweistellig (1989: 33,4%) an, die Exporte dagegen
verzeichneten durchschnittlich jedes zweite Jahr negative Wachstumsraten. Dies führte
schließlich dazu, dass die bis dahin immer positive Handelsbilanz der BRD mit China 1989
– nach deutscher Berechnung – mit minus 0,6 Mrd. EUR erstmals ein Defizit aufwies, welches
bis heute in einem variierenden, jedoch seit 1991 stets mehr als zwei Mrd. EUR betragenden,
und tendenziell anwachsenden Ausmaß anhält.
Mit Ausnahme von 1990 (minus 8,7%) und 1997 (minus 2,4%) konnte die BRD im Verlauf
der 90er Jahre wieder positive Wachstumsraten bei ihren Exporten nach China verzeichnen.
Ins Auge fallen hierbei insbesondere die Jahre 1992 und 1993, in denen der Anstieg bei
enormen 41,3 Prozent bzw. 67,1 Prozent lag. Diese Entwicklung resultiert daraus, dass die
chinesische Regierung in jenen Jahren ihre zuvor angewandte restriktive Importpolitik revidierte
und somit wieder mehr Warenströme in das Land lenkte.836 Bis auf 1992 (minus 0,8%)
wuchsen auch die chinesischen Importe in Deutschland in den 90er Jahren – zumeist zweistellig
– an, so dass für den gesamten deutsch-chinesischen Handel jenes Jahrzehnts durchgehend
positive Wachstumsraten mit einer Reichweite von 4,2 Prozent bis 34,4 Prozent zu beobachten
waren. Das deutsche Handelsbilanzdefizit mit der VRCh wuchs im selben Zeitraum tendenziell
an, so dass es im Jahr 1999 bei minus 6,8 Mrd. EUR lag.
835 Vgl. Schüller, Margot: China-Boom in Deutschland: Entwicklung und Perspektiven der deutsch-chinesischen
Wirtschaftskooperation, in: China aktuell, Juni 1994, S. 581.
836 Vgl. Voss, Alexandra: Stand der deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen Mitte der neunziger Jahre, in:
China aktuell, Juli 1997, S. 672.
238
Die Bedeutung der VRCh als Handelspartner für Deutschland in den 90er Jahren sollte, trotz
einer sich im Verlauf jenes Jahrzehnts abzeichnenden tendenziell geringen Zunahme, nicht
überbewertet werden. So belegte die VRCh im Jahre 1992 mit 1,8 Prozent Beteiligung Platz
14 der wichtigsten Importländer sowie mit 0,9 Prozent Beteiligung Platz 20 der wichtigsten
Exportländer Deutschlands. 1993 konnte dies zwar auf 2,5 Prozent und Rang elf (Import)
bzw. 1,6 Prozent und Rang 15 (Export) ausgeweitet werden, bis zum Jahr 1999 blieb dies jedoch
mit 3,0 Prozent und Rang elf (Import) sowie 1,4 Prozent und Rang 16 (Export) relativ
konstant auf niedrigem Niveau.837
Statistische Daten der VRCh wiesen Deutschland 1993 sowohl als viertwichtigsten Import-
(5,8 Prozent), als auch als viertwichtigsten Exportpartner (4,3 Prozent) und als bedeutendsten
Handelspartner innerhalb der EU aus. Insgesamt zeichnete Deutschland in jenem Jahr für 5,1
Prozent des chinesischen Außenhandels verantwortlich. Dieser Wert allerdings reduzierte sich
bis 1996 auf 4,5 Prozent und bedeutete somit nur noch Platz sechs bei Ein- und Ausfuhren.
Dieser Rückgang resultierte zum einen aus einer zunehmenden Konkurrenzfähigkeit internationaler
Wettbewerber, zum anderen verteuerten sich in den Jahren 1993 bis 1996 deutsche
Produkte aufgrund eines schwachen US-Dollars auf dem Weltmarkt. Noch 1999 hatte sich an
dieser Situation nichts verändert, Deutschland war nach wie vor sechstwichtigster Handelspartner
Chinas. Gemessen am Wachstum aller nach China erfolgten Lieferungen zwischen
1994 und 1999 konnte Deutschland jedoch nur unterdurchschnittlich profitieren. Deutsche
Ausfuhren ins 'Reich der Mitte' stiegen in jenem Zeitraum durchschnittlich um 5,3 Prozent
an, wohingegen die Gesamteinfuhren Chinas jährlich um 7,2 Prozent zulegten.838
Im Jahr 2000 erfuhren die deutsch-chinesischen Handelsbeziehungen eine deutliche Intensivierung.
Dabei erhöhten sich die chinesischen Importe in Deutschland um 34,4 Prozent, die
deutschen Exporte nach China wuchsen um 35,3 Prozent an. Zusammen führte dies zu einem
Handelswachstum von 34,7 Prozent auf 27,8 Mrd. EUR, wobei das deutsche Defizit dabei die
Rekordhöhe von minus 9,0 Mrd. EUR erreichte. In den Folgejahren (2001-2003) konnten die
deutschen Exporte im bilateralen Handel mit jeweils 20 bis 30 Prozent Wachstum deutlich
schneller zulegen als die Einfuhren aus China, so dass sich das deutsche Handelsbilanzdefizit
auf minus 6,7 Mrd. EUR (2002) bzw. minus 6,8 Mrd. EUR (2003) reduzierte. Der gesamte
Warenverkehr Deutschlands mit der VRCh – seit 2002 wie bereits erwähnt vor Japan der
837 Vgl. Schüller: China-Boom in Deutschland, a.a.O., S. 582; dies.: Überblick über die deutsch-chinesischen
Wirtschaftsbeziehungen, a.a.O., S. 1401 f.; Voss: Stand der deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen,
a.a.O., S. 673.
239
größte mit Asien – erreichte 2003 die Höhe von 43,2 Mrd. EUR (siehe Darstellung 29), womit
die VRCh nunmehr bei den Importen Rang sieben, bei den Exporten Rang zehn und somit
auch insgesamt Rang zehn der wichtigsten Handelspartner Deutschlands einnimmt.839 Umgekehrt
war Deutschland 2003 der sechstwichtigste Handelspartner Chinas und hätte in dieser
Statistik bei Nichtberücksichtigung von Hongkong und Taiwan sogar Platz 4 belegt. Die BRD
war in jenem Jahr abermals der mit Abstand wichtigste Handelspartner Chinas innerhalb der
EU.840
Darstellung 29: Entwicklung des bilateralen Warenhandels zwischen der BRD und der
VRCh zwischen 1980 und 2003 (aus deutscher Sicht)
Gesamt Importe Exporte
Jahr
Mrd. EUR
Wachstum
gegenüber
Vorjahr
(in %)
Mrd. EUR
Wachstum
gegenüber
Vorjahr
(in %)
Mrd. EUR
Wachstum
gegenüber
Vorjahr
(in %)
Saldo
(in Mrd.
EUR)
1980 1,9 -4,5 0,8 50,4 1,1 -24,0 0,3
1981 2,1 13,3 0,9 17,8 1,2 10,1 0,3
1982 2,0 -6,2 0,9 -1,7 1,1 -9,5 0,2
1983 2,4 25,0 1,0 15,3 1,4 33,0 0,4
1984 2,7 14,5 1,2 23,4 1,5 8,1 0,3
1985 4,6 66,7 1,3 5,7 3,3 116,2 2,0
1986 4,6 -0,7 1,4 5,8 3,2 -3,3 1,8
1987 4,4 -5,2 1,8 27,9 2,6 19,6 0,8
1988 4,7 9,5 2,2 25,7 2,5 -1,6 0,3
1989 5,4 12,4 3,0 33,4 2,4 -6,1 -0,6
1990 6,3 18,2 4,1 39,6 2,2 -8,7 -1,9
1991 8,0 26,9 5,9 50,9 2,1 4,8 -3,8
1992 8,8 11,3 5,9 -0,8 2,9 41,3 -3,0
1993 11,9 34,4 7,0 18,2 4,9 67,1 -2,1
1994 13,1 9,8 7,9 11,5 5,3 7,3 -4,2
1995 13,7 4,2 8,2 3,8 5,5 4,7 -2,7
1996 14,8 7,9 9,2 12,6 5,6 0,9 -3,6
1997 16,4 11,0 11,0 19,0 5,4 -2,4 -5,6
1998 17,8 8,7 11,7 7,1 6,1 12,0 -5,6
1999 20,6 15,7 13,7 16,5 6,9 14,2 -6,8
2000 27,8 34,7 18,4 34,4 9,4 35,3 -9,0
2001 32,0 15,1 19,8 7,5 12,2 30,0 -7,6
2002 35,9 12,2 21,3 7,8 14,6 19,5 -6,7
2003 43,2 20,4 25,0 17,3 18,2 24,9 -6,8
(Quellen: Schüller: China-Boom in Deutschland, a.a.O., S. 581; Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten
kompakt, Stand: März 2004, S. 7; Statistisches Bundesamt: Deutscher Außenhandel mit Asien-Pazifik, Wiesbaden
2004; eigene Berechnungen.)
838 Vgl. ebd.
839 Vgl. Statistisches Bundesamt: Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland
2003, Wiesbaden 2004.
840 Vgl. Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten kompakt, Stand: März 2004, S. 5.
240
3.2 Struktur des deutsch-chinesischen Außenhandels
3.2.1 Importstruktur
Besonders auffällig an der Entwicklung der chinesischen Importe in Deutschland ist die starke
Zunahme an Enderzeugnissen. Noch 1978 machten diese lediglich 31 Prozent der Einfuhren
aus China aus, 1992 waren sie bereits auf 84 Prozent angewachsen, seit Ende der 90er Jahre
betragen sie über 90 Prozent. Entsprechend zeichnete sich im selben Zeitraum ein erheblicher
Rückgang bei der Einfuhr chinesischer Rohstoffe und Nahrungsmittel ab. Kamen 1978 noch
47 Prozent aus diesem Bereich, so war dieser 1992 bereits auf 8 Prozent und im Jahr 2003
schließlich auf etwa 3 Prozent abgefallen.841
Bei einer näheren Betrachtung der in den gut letzten zehn Jahren sich abzeichnenden Entwicklung
der Importe aus China verdeutlicht sich zudem ein klarer Wandel in den Warengruppen.
In 1992 nahmen diesbezüglich Textilien und Bekleidung mit einem Anteil von einem
Drittel klar die Führungsposition ein (im Jahr zuvor hatte dieser Satz aufgrund eines sich
mit der deutschen Wiedervereinigung ergebenden Importsogs gar bei 39 Prozent gelegen). Im
Verlauf der folgenden Jahre verringerte sich dieser Anteil sukzessive deutlich auf 30 Prozent
(1993), 24 Prozent (1994), 18 Prozent (1996), 14,5 Prozent (1999) sowie schließlich 11,8
Prozent in 2003. Die Textil- und Bekleidungsimporte, gemessen an den Gesamtexporten aus
China, haben somit in den letzten Jahren drastisch an Bedeutung verloren (siehe Darstellung
30).
Exakt gegenteilig verhält es sich mit der Einfuhr technologieintensiver Produkte. So machten
elektrotechnische Erzeugnisse 1992 nur 13,6 Prozent aller aus China stammenden Importe in
Deutschland aus. Dieser Satz entwickelte sich jedoch auf 17 Prozent (1993), 20 Prozent
(1996), 22,5 Prozent (1999) sowie schließlich 2003 fast 30 Prozent. Ähnliches zeichnete sich
bei der Einfuhr chinesischer Maschinen ab. Von ehemals marginalen 3 Prozent (1992) konnten
diese auf 6 Prozent (1994), 11,7 Prozent (1999) sowie schließlich 2003 auf 19 Prozent
zulegen. Damit waren sie hinter elektrotechnischen Erzeugnissen, aber noch vor Textilien und
Bekleidung die zweitwichtigste Warengruppe deutscher Importe aus der VRCh (siehe Darstellung
30).
841 Vgl. Schüller: China-Boom in Deutschland, a.a.O., S. 582; dies.: Überblick über die deutsch-chinesischen
Wirtschaftsbeziehungen, a.a.O., S. 1403; eigene Berechnungen auf Basis folgender Tabelle des Statistischen
Bundesamtes: Spezialhandel nach Ländern 2003: Volksrepublik China, Wiesbaden 2004.
241
Die Warenstrukturen deutscher Importe aus der VRCh haben sich demnach in den letzten Jahren
deutlich verändert. Mitte der 90er Jahre noch war Chinas Ausfuhrstruktur annähernd geprägt
wie die eines Entwicklungslandes. Dabei profitierte das Land insbesondere von komparativen
Kostenvorteilen in arbeitsintensiven Bereichen. Wie bereits erwähnt, liegt der Anteil
an Fertigprodukten der chinesischen Ausfuhren mittlerweile bei über 90 Prozent, was mit der
Exportstruktur eines Entwicklungslandes nichts mehr gemein hat. Die immer stärkere Ausrichtung
auf technologieintensive Produkte spiegelt hierbei die kontinuierliche Modernisierung
der chinesischen Industrie sowie die steigende Wettbewerbsfähigkeit von in China hergestellten
Produkten auf den globalen Märkten wider.
Darstellung 30: Wichtigste Warengruppen deutscher Importe aus der VR China
(prozentual an allen deutschen Importen aus der VRCh)
Importgüter 1992 1993 1994 1996 1999 2003
Elektrotechnische
Erzeugnisse 13,6 17 17,5 20,3 22,5 29,7
Maschinen 3,1 4 6,1 6,9 11,7 19,0
Textilien und
Bekleidung 33,3 30 23,8 17,8 14,5 11,8
Kinderspielzeug und
Christbaumschmuck 7,6 8 6,5 6,2 6,0 6,1
Chemische
(Vor-) Erzeugnisse 9,6 k.A. 6,8 9,9 k.A. 5,7
Lederschuhe und
andere Lederwaren 8,1 7 8,8 6,9 5,3 3,0
(Quellen: bfai: VR China – Wirtschaftsdaten aktuell – Beziehungen zu Deutschland, Köln 2004; Schüller: China-
Boom in Deutschland, a.a.O., S. 582; dies.: Überblick über die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen,
a.a.O., S. 1403; Voss: Stand der deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen, a.a.O., S. 674 f.)
3.2.2 Exportstruktur
Ebenso wie bei den chinesischen Exporten nach Deutschland hat sich auch in umgekehrter
Richtung ein starker Wandel hinsichtlich der produktionsprozessualen Wertigkeit der Waren
ergeben. Zu Beginn der ökonomischen Öffnung 1979 bestanden nur 29 Prozent aller bundesdeutschen
Exporte nach China aus Fertigwaren. Dieser Anteil erhöhte sich im Laufe der Jahre
242
drastisch auf 83 Prozent (1992), 86 Prozent (1996) sowie schließlich 91,3 Prozent im Jahre
2003.842
Die bedeutendsten von Deutschland nach China ausgeführten Produkte bilden nach wie vor
die Maschinen. 1992 hatte diese Warengruppe einen Anteil von knapp 37 Prozent aller deutschen
Exporte nach China, Mitte der 90er Jahre stieg dieser Satz sogar auf 45 Prozent (1994)
bzw. 47 Prozent (1996) an, bis er sich dann im Verlauf der zweiten Hälfte des Jahrzehnts
wieder auf 36 Prozent (1999) und mittlerweile 31 Prozent (2003) reduzierte (siehe Darstellung
31). 1993 löste die VRCh gar Japan als bedeutendsten Abnehmer deutscher Maschinen
in Ostasien ab.843 Dass jene Quote seit einigen Jahren wieder rückläufig ist, hängt mit der zunehmenden
Qualität der in China hergestellten Maschinenbauprodukte sowie einer stärkeren
Konkurrenz auf dem Weltmarkt zusammen. Kraftfahrzeuge (Kfz) und Kfz-Teile waren 2003
die zweitwichtigste Warengruppe deutscher Exporte nach China. Nach ehemals nur 9 Prozent
(1990) kam es hier im Verlauf der 90er Jahre insgesamt zu einem deutlichen Anstieg, große
Schwankungen allerdings inbegriffen. In 2003 schließlich stellte dieser Industriezweig
20 Prozent. Zu dieser zunehmenden Bedeutung kam es aufgrund einer starken Ausweitung
der Montagekapazitäten für Kfz und Kfz-Teile in China im vergangenen Jahrzehnt.844 In der
aktuellen Statistik auf Rang drei stehen elektrotechnische Erzeugnisse, welche in den letzten
gut zehn Jahren – ebenfalls mit teilweise erheblichen Einbrüchen – insgesamt zulegen konnten.
So decken diese ein Spektrum von 12 bis 23 Prozent Anteil an den deutschen Exporten
nach China im entsprechenden Zeitraum ab, 2003 waren es 18 Prozent. Platz vier der deutschen
Exporte nach China nehmen derzeit chemische Erzeugnisse mit gut 7 Prozent ein.
Die Warenstrukturen deutscher Ausfuhren nach China erfuhren in den letzten Jahren – dies
wird deutlich anhand der Darstellung 31 – eine prägnante Diversifizierung. Dies hängt vor
allem mit einer abnehmenden Bedeutung der Maschinenexporte zusammen. Die Einfuhren
aus der VRCh allerdings sind nach wie vor noch weniger auf bestimmte Produktgruppen konzentriert.
Dieser Trend ist insgesamt jedoch abnehmend.
842 Vgl. Schüller: China-Boom in Deutschland, a.a.O., S. 582; dies.: Überblick über die deutsch-chinesischen
Wirtschaftsbeziehungen, a.a.O., S. 1403; eigene Berechnungen auf Basis folgender Tabelle des Statistischen
Bundesamtes: Spezialhandel nach Ländern 2003: Volksrepublik China, Wiesbaden 2004.
843 Vgl. Schüller: China-Boom in Deutschland, a.a.O., S. 582.
844 Vgl. ebd.
243
Darstellung 31: Wichtigste Warengruppen deutscher Exporte in die VR China (prozentual
an allen deutschen Exporten in die VRCh)
Exportgüter 1990 1992 1993 1994 1996 1999 2003
Maschinen k.A. 36,6 43 45 46,8 35,8 30,8
Kfz und Kfz-Teile 9 26,1 20 12,2 15,6 10,7 20
Elektrotechnische
Erzeugnisse k.A. 12,3 13 15,5 14,4 22,9 18,1
Chemische
(Vor-) Erzeugnisse k.A. 6,4 k.A. k.A. 6,8 k.A. 7,2
(Quellen: bfai: VR China – Wirtschaftsdaten aktuell – Beziehungen zu Deutschland, Köln 2004; Schüller: China-
Boom in Deutschland, a.a.O., S. 582; dies.: Überblick über die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen,
a.a.O., S. 1403; Voss: Stand der deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen, a.a.O., S. 674 f.)
4. Der Shanghaier Außenhandel im Allgemeinen sowie
mit Deutschland im Besonderen
Nachdem Shanghai 1984 zu einer der 'offenen Küstenstädte' erklärt worden war und – damit
verbunden – einige den Außenhandel reformierende Maßnahmen angewendet wurden, ließ
sich einerseits zwar ein Handelswachstum feststellen, andererseits jedoch hielt sich dieses im
Vergleich zu anderen ökonomischen Sondergebieten in Grenzen. Shanghai verzeichnete zwischen
1985 und 1992 ein durchschnittliches jährliches Exportwachstum von 10 Prozent, wohingegen
beispielsweise die Südprovinzen Guangdong und Fujian mehr als 30 Prozent erreichen
konnten.845 Seit Beginn der 90er Jahre allerdings, auch bedingt durch die Gründung der
Neuen Wirtschaftszone Pudong,846 kann Shanghai am Wachstum des chinesischen Außenhandels
überdurchschnittlich partizipieren. Von 1990 bis 1995 erfuhr das über Shanghai abgewickelte
Außenhandelsvolumen eine Steigerung um beinahe 260 Prozent von 7,43 Mrd.
US-$ auf 19,03 Mrd. US-$, dies vor allem bedingt durch ein starkes Importwachstum. Zwischen
1995 und 2000 stiegen vor allem die Importe weiterhin drastisch an, so dass Shanghai
1999 erstmals mehr Ein- als Ausfuhren verzeichnete.847 Dieses Defizit weitete sich in den folgenden
Jahren bei rasantem Gesamtaußenhandels-, jedoch vor allem Importwachstum zunehmend
aus, so dass es 2003 bei einem Außenhandelsvolumen von 112,4 Mrd. US-$ 15,44
Mrd. US-$ betrug (siehe Darstellung 32). Dabei konnten von 2002 auf 2003 die Importe um
57,4 Prozent, die Exporte um 51,2 Prozent sowie der gesamte Außenhandel Shanghais um
845 Vgl. Schüller / Diep: Shanghai, a.a.O., S. 1110.
846 Siehe hierzu ausführlich Kapitel VII.
847 Vgl. Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 193.
244
drastische 54,7 Prozent zulegen.848 Mit seinem Handelsbilanzdefizit läuft Shanghai konträr
zum gesamten Außenhandelsstandort VRCh, welcher in 2003 einen Überschuss von 25,5
Mrd. US-$ erwirtschaftete.849
Darstellung 32: Entwicklung des Shanghaier Außenhandels
Jahr Importvolumen
(in Mrd. US-$)
Exportvolumen
(in Mrd. US-$)
Außenhandelsvolumen
(in Mrd. US-$)
Bilanz
(in Mrd. US-$)
1978 0,13 2,89 3,02 2,76
1980 0,24 4,27 4,51 4,03
1990 2,11 5,32 7,43 3,21
1995 7,45 11,58 19,03 4,13
2000 29,36 25,35 54,71 -4,01
2002 40,61 32,06 72,67 -8,55
2003 63,92 48,48 112,40 -15,44
(Quelle: Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 194 f.; eigene Berechnungen.)
Die enorme Zunahme von Im- wie Exporten in Shanghai führte zudem zu einer immensen
Vergrößerung der Bedeutung des Außenhandels für die Shanghaier Wirtschaft. Dies lässt sich
recht gut am Verhältnis von Außenhandelsvolumen zum Sozialprodukt der Stadt feststellen.
Dieser Quotient stieg im Laufe der Jahre von 19 Prozent (1978) auf 47 Prozent (1990),
64 Prozent (1995), 99 Prozent (2000) sowie schließlich auf beinahe 150 Prozent für 2003 an
(siehe Darstellung 33). Bei Betrachtung dieser Zahlen wird klar, dass die Shanghaier Wirtschaft
immer mehr durch den Außenhandel dominiert wird.
Darstellung 33: Die Bedeutung des Außenhandels für die Shanghaier Wirtschaft
Jahr
Verhältnis Außenhandel
zu Sozialprodukt
(in %)
1978 19,1
1980 21,5
1990 47,0
1995 64,3
2000 99,4
2002 111,1
2003 148,8
(Quelle: Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 193.)
848 Eigene Berechnungen auf Basis der Darstellung 32.
849 Siehe hierzu ausführlich Kapitel IV. 3.
245
Verbunden mit der zunehmenden Bedeutung des Außenhandels für die Shanghaier Wirtschaft
ist auch der Stellenwert der Stadt im gesamtchinesischen Außenhandel in den letzten Jahren
kräftig angewachsen. Noch Mitte der 90er Jahre trug Shanghai in dieser Statistik nur gut
9 Prozent bei. 1999 waren dies bereits 10,7 Prozent mit daraufhin weiter zunehmender Tendenz.
Im ersten Halbjahr 2004 schließlich betrug dieser Anteil 14,4 Prozent (siehe Darstellung
34), womit Shenzhen in der chinesischen Exportstädterangliste von Platz eins verdrängt werden
konnte.850
Darstellung 34: Die Bedeutung Shanghais für den gesamtchinesischen Außenhandel
Jahr Bedeutung (in %)
1995 9,2
1997 9,3
1999 10,7
1. Hj. 2004 14,4
(Quellen: China Statistical Yearbook 1998, S. 635; Schüller / Diep: Shanghai, a.a.O., S. 1110;
Website des MOFCOM (http://www.mofcom.gov.cn), in diesem Fall unter
http://english.mofcom.gov.cn/article/200408/20040800265923_1.xml (29.9.2004).)
Der sich also immer mehr ausweitende Außenhandel Shanghais verteilt sich größtenteils auf
Industrieländer und -regionen. In 2003 wurde die Rangliste der wichtigsten Handelspartner
deutlich angeführt von Japan und den USA. Die beiden Länder machten 20,8 Mrd. US-$ bzw.
18,5 Prozent (Japan) sowie 19,1 Mrd. US-$ und 17,0 Prozent (USA) am gesamten Shanghaier
Außenhandel aus. Ähnlich wie bei den gesamten chinesisch-amerikanischen Handelsbeziehungen
zeigte sich dabei ein deutlicher Handelsüberschuss von beinahe 5 Mrd. US-$ zugunsten
Shanghais. Japan hingegen exportierte mit einem Überschuss von 3,3 Mrd. US-$ deutlich
mehr nach Shanghai als umgekehrt. Auf Platz 3 mit einem Volumen von 8,54 Mrd. US-$
bzw. 7,6 Prozent in dieser Statistik findet sich Deutschland wieder. Das bilaterale Handelsverhältnis
in diesem Fall ist durch einen sehr deutlichen deutschen Außenhandelsüberschuss
gekennzeichnet. Bei Ausfuhren in Höhe von 6,43 Mrd. US-$ sowie Einfuhren in Höhe von
2,11 Mrd. US-$ betrug dieser 4,32 Mrd. US-$. Die Ränge 4 bis 8 in der Shanghaier Außenhandelsstatistik
für 2003 wurden von Taiwan, Südkorea, Hongkong, Frankreich und Malaysia
eingenommen (siehe Darstellung 35).
850 Vgl. Website des MOFCOM (http://www.mofcom.gov.cn), in diesem Fall unter
http://english.mofcom.gov.cn/article/200408/20040800265923_1.xml (29.9.2004).
246
Darstellung 35: Wichtigste Außenhandelspartner Shanghais in 2003
Land Importvolumen
(in Mrd. US-$)
Exportvolumen
(in Mrd. US-$)
Außenhandelsvolumen
(in Mrd. US-$)
Anteil am
gesamten
Außenhandelsvolumen
(in %)
Japan 12,07 8,77 20,84 18,54
USA 7,13 11,99 19,12 17,01
BRD 6,43 2,11 8,54 7,60
Taiwan 5,99 1,42 7,41 6,59
Südkorea 5,58 1,48 7,06 6,28
Hongkong 1,57 4,53 6,10 5,43
Frankreich 2,01 1,97 3,98 3,54
Malaysia 2,41 1,06 3,47 3,09
andere 20,73 15,15 35,88 31,92
(Quellen: Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 194 f.; eigene Berechnungen.)
Eine nähere Betrachtung der Shanghaier Außenhandelsstruktur ergibt – wie beim gesamten
chinesischen Außenhandel – eine immer stärkere Konzentration hin zu industriell verarbeiteten
Produkten. Diese haben bei den Shanghaier Exporten mittlerweile 97,5 Prozent erreicht
(in 2003), was die Bedeutung der Stadt als Industriestandort widerspiegelt. Bei den Importen
ist dieser Satz bei 90,5 Prozent angelangt und somit auch beinahe völlig ausgereizt. Rohstoffe
und Nahrungsmittel nehmen somit beidseitig mit unter 10 Prozent nur mehr einen sehr geringen
Stellenwert im Shanghaier Außenhandel ein (siehe Darstellung 36).
Darstellung 36: Entwicklung der Außenhandelsstruktur Shanghais
Importe
(Volumen und Prozent an den
Shanghaier Gesamtimporten)
Exporte
(Volumen und Prozent an den
Jahr Shanghaier Gesamtexporten)
Rohstoffe u.
Nahrungsmittel
Industriell
verarbeitete
Produkte
Rohstoffe u.
Nahrungsmittel
Industriell
verarbeitete
Produkte
2000 3,48 Mrd. US-$
(11,85%)
25,88 Mrd. US-$
(88,15%)
0,85 Mrd. US-$
(3,35%)
24,50 Mrd. US-$
(96,65%)
2001 3,66 Mrd. US-$
(11,00%)
29,61 Mrd. US-$
(89,00%)
0,78 Mrd. US-$
(2,82%)
26,85 Mrd. US-$
(97,18%)
2002 3,87 Mrd. US-$
(9,53%)
36,74 Mrd. US-$
(90,47%)
0,93 Mrd. US-$
(2,90%)
31,13 Mrd. US-$
(97,10%)
2003 6,06 Mrd. US-$
(9,48%)
57,85 Mrd. US-$
(90,52%)
1,23 Mrd. US-$
(2,54%)
47,25 Mrd. US-$
(97,46%)
(Quellen: Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 196 f.; eigene Berechnungen.)
247
Weiter auffällig an den Shanghaier Exporten ist deren primäre Produktionsherkunft. 2003 waren
ausländisch kapitalisierte Unternehmen für 63 Prozent aller über die Stadt erfolgten Ausfuhren
verantwortlich,851 was in diesem Fall ganz klar die Konditionalität zwischen ausländischen
Investitionen und Außenhandel belegt. Zudem sind im selben Jahr 57 Prozent aller Exporte
über den Veredelungshandel erfolgt,852 was einmal mehr die komparativen Vorteile
Chinas in der Lohnfertigung offenbart. Allerdings wird eben dadurch auch evident, dass der
Anteil originär in China für den Export hergestellter Produkte nicht allzu hoch ist, sondern
eine Vielzahl der Produktideen aus dem Ausland stammt.
Betrachtet man den Außenhandel Shanghais mit Deutschland, so stellt man fest, dass es sich
mit diesem über die Jahre ähnlich verhalten hat, wie mit dem gesamten Shanghaier Außenhandel.
Bis etwa 1990 verzeichneten die deutschen Im- und Exporte in Shanghai relativ moderate
Wachstumsraten, wohingegen sich das Volumen zwischen 1990 und 1995 von
0,6 Mrd. US-$ auf 1,22 Mrd. US-$ mehr als verdoppelte. Innerhalb der darauf folgenden fünf
Jahre stieg es weiter an auf 3,61 Mrd. US-$ (2000), was beinahe einer Verdreifachung entspricht.
2002 betrug es schließlich 5,53 Mrd. US-$, worauf es 2003 massiv um weitere 54,4
Prozent anwuchs und somit etwa dem Durchschnitt des Shanghaier Außenhandelswachstums
entsprach.853 Die deutschen Importe aus Shanghai nahmen dabei um enorme 73,0 Prozent, die
deutschen Exporte nach Shanghai um leicht unterdurchschnittliche (gemeint ist: Im Verhältnis
zum gesamten Shanghaier Importwachstum) 49,2 Prozent zu. Da Shanghai mit der BRD jedoch
seit etwa 15 Jahren ein Handelsbilanzdefizit aufweist und eben dieses in 2003 bei Einfuhren
in Höhe von 6,43 Mrd. US-$ sowie Ausfuhren in Höhe von 2,11 Mrd. US-$ mit 4,32
Mrd. US-$ relativ groß war, fällt das immense Wachstum der Importe aus Shanghai hinsichtlich
der Entwicklung des gesamten bilateralen Außenhandels nicht so sehr ins Gewicht (siehe
Darstellung 37). Wie beim gesamten deutsch-chinesischen Außenhandel werden beidseitig
größtenteils industriell vorgefertigte und vielfach technologieintensive Produkte ausgetauscht,
nähere Untersuchungen zu diesen Handelsstrukturen fehlen jedoch bislang.854
851 Eigene Berechnungen auf Basis von Angaben des Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 193.
852 Ebd.
853 Zur Erinnerung: Das Wachstum des gesamten Shanghaier Außenhandels von 2002 auf 2003 betrug 54,7 Prozent.
854 Eine Handelsstruktur zwischen Deutschland und Shanghai war trotz Kontaktierung verschiedener Fachinstitute
vor Ort (Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Shanghai, Wirtschaftsreferat des Generalkonsulats der
BRD in Shanghai, Korrespondentin der bfai in Shanghai) nicht erhältlich. Das in Deutschland zuständige
Bundesamt für Statistik in Wiesbaden analysiert zudem nur die gesamten deutsch-chinesischen Handelsströme,
einzelne chinesische Städte werden dabei nicht erfasst.
248
Darstellung 37: Entwicklung des Shanghaier Außenhandels mit der BRD
Jahr Importvolumen
(in Mrd. US-$)
Exportvolumen
(in Mrd. US-$)
Außenhandelsvolumen
(in Mrd. US-$)
Bilanz
(in Mrd. US-$)
1978 0,01 0,19 0,20 0,18
1980 0,03 0,22 0,25 0,19
1990 0,35 0,25 0,60 -0,10
1995 0,74 0,48 1,22 -0,26
2000 2,66 0,95 3,61 -1,71
2002 4,31 1,22 5,53 -3,09
2003 6,43 2,11 8,54 -4,32
(Quellen: Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 194 f.; eigene Berechnungen.)
5. Fazit zu den deutsch-chinesischen Handelsbeziehungen
2003 war die VRCh bereits die viertgrößte Handelsnation weltweit. Die bislang in dieser Statistik
führenden Staaten USA, Deutschland und Japan werden bei voraussichtlich auch zukünftig
zweistelligen Zuwachsraten im chinesischen Außenhandel spätestens mittelfristig
– der ostasiatische Nachbar Japan mit Sicherheit schon bald – überholt werden. Zwar sind außenwirtschaftliche
Wachstumsraten immer auch abhängig von binnenwirtschaftlichem
Wachstum, doch kann und wird die VRCh auch hier mit großer Wahrscheinlichkeit weiterhin
enorme Erfolge verbuchen können. Hinzu kommt, dass kürzlich aufgrund von mit der WTOMitgliedschaft
einhergehenden Verpflichtungen ein liberalisiertes chinesisches Außenhandelsgesetz
sowie neue Vorschriften für ausländische Investitionen im chinesischen Binnenhandel
in Kraft getreten sind. Diese beiden Bestimmungen werden insbesondere in ihrem Zusammenwirken
nachhaltig dazu beitragen, dass sich die chinesischen Außenhandelsströme
weiter intensivieren.
Analog zum gesamten chinesischen Außenhandel konnten die deutsch-chinesischen
Handelsbeziehungen in den letzten Jahren drastische Wachstumsraten verzeichnen. Seit 2002
stellt die VRCh vor Japan den bedeutendsten deutschen Handelspartner im asiatischpazifischen
Raum, umgekehrt ist die BRD bereits seit vielen Jahren Chinas mit Abstand
wichtigster Handelspartner innerhalb der Europäischen Union. Obwohl Deutschland als
klassisches Exportland gilt, werden mit der VRCh nach deutscher Berechnung seit 15 Jahren
(1989) durchgehend Handelsbilanzdefizite erwirtschaftet, welche sich allerdings über die
Resultate anderer internationaler Handelsbeziehungen Deutschlands gut kompensieren lassen.
Vielmehr ist es sogar so, dass die deutsche Wirtschaft in ihrer gegenwärtigen Rezession
249
so, dass die deutsche Wirtschaft in ihrer gegenwärtigen Rezession dankbar über die aus China
erfolgende, stark anwachsende, Nachfrage nach ihren Produkten sein kann. Eine nähere Betrachtung
der bilateralen Handelsstrukturen zeigt indes, dass sich die Warenströme in beide
Richtungen mittlerweile stark auf industriell verarbeitete und oftmals technologieintensive
Produkte konzentrieren, was eben wiederum Deutschland als bevorzugten Lieferanten von
Maschinen und elektrotechnischen Erzeugnissen in seiner gegenwärtig ökonomisch kritischen
Situation (Stand: Anfang 2005) zugute kommt.
Shanghai ist mittlerweile wieder – im Zeitalter des Imperialismus war es dies bereits gewesen
– zur wichtigsten chinesischen Stadt im Außenhandel avanciert. Dabei sind deutlich höhere
Außenhandelswachstumsraten zu verzeichnen, als für China insgesamt, zudem nimmt der
Einfluss des Außenhandels auf die Wirtschaft der Stadt beständig zu. Ist die BRD für China
insgesamt sechstwichtigster Handelspartner, so steht sie in Shanghai gar auf Rang drei. Im
Gegensatz zum mit der VRCh generell bestehenden Handelsbilanzdefizit existiert mit Shanghai
ein klarer Überschuss. Dieser dürfte sich primär daraus ergeben, dass Shanghai und sein
Umland als mit-führender Industriestandort Chinas bevorzugt deutsche Maschinen importiert.
Zudem ist auffällig, dass der Außenhandel zwischen Deutschland und Shanghai von 2002 auf
2003 um beinahe 55 Prozent angewachsen ist, der Vergleichswert mit Gesamtchina hingegen
'nur' gut 20 Prozent betrug. Hieraus wird eine klar überproportionale Partizipation Shanghais
am deutsch-chinesischen Handelswachstum deutlich, welche zur Rechtfertigung der starken
Präsenz des 'Reiches der Mitte' im Allgemeinen, der 'Stadt über dem Meer' im Besonderen,
in den deutschen Medien beiträgt.
Internationale Wirtschaftsbeziehungen werden allerdings nicht nur durch Handel, sondern
auch durch Direktinvestitionen geprägt. Entsprechend soll anknüpfend eine Untersuchung
zum deutschen Direktinvestitionsengagement in der VRCh generell sowie – dem Thema dieser
Arbeit folgend – in Shanghai speziell, erfolgen. Dabei werden zuerst potentielle Investitionskonzepte
in ihren Vor- und Nachteilen dargestellt, worauf dann Analysen zu den ausländischen
bzw. insbesondere deutschen Direktinvestitionen in China und Shanghai auf quantitativer
Ebene stattfinden. Hierbei sei zudem auf den unmittelbarem Zusammenhang mit den zuvor
angeführten Institutionen und Offerten der deutschen Außenwirtschaftsförderung in
Shanghai hingewiesen.855
855 Siehe hierzu Kapitel VIII.
250
X. Deutsche Direktinvestitionen in der Volksrepublik China
und in Shanghai
1. Theoretische Grundlagen: Konzepte für ausländische Direktinvestitionen
in der VRCh
Es eröffnen sich für ausländische Geschäftsleute verschiedene Investitionsmöglichkeiten, um
unmittelbar auf chinesischem Boden über die Abwicklung reiner Handelsgeschäfte hinaus
tätig werden zu können. An dieser Stelle sollen deren drei bedeutendsten Konzeptionen,856
namentlich das Equity Joint Venture, das Contractual Joint Venture sowie das Wholly Foreign
Owned Enterprise etwas ausführlicher erläutert werden, ferner soll auch auf einige in
der Praxis eher seltener zu beobachtende Rechtsformen ausländischer Direktinvestitionen
(ADI) eingegangen werden. Einleitend sei noch grob auf den Unterschied zwischen den Begriffen
'Rechtsform' (Gesellschaftsform) und 'Investitionskonzept' hingewiesen. Letzteres
verkörpert quasi die Art und Weise, auf welche ein Unternehmen zustande kommt. Hinsichtlich
der ADI besagt dies, ob ein Geschäft unter Anteilnahme chinesischer Partner (Joint Venture)
oder aber ausschließlich durch ausländische Investoren (Wholly Foreign Owned Enterprise)
konzipiert wird. Die Rechts- oder Gesellschaftsform hingegen beschreibt die Konstruktion,
nach der sich ein Unternehmen basisfinanziert, wie in ihm Entscheidungen getroffen
werden und wie es nach außen hin haftet. Typische Gesellschaftsformen in der BRD sind
beispielsweise die GmbH, die AG oder auch die Holdinggesellschaft. In diesem Kapitel soll
u.a. auf deren chinesische Counterparts eingegangen werden.
1.1 Repräsentanz
Die Repräsentanz sei hier vorneweg genannt, da sie ausländischen Unternehmen oftmals einen
ersten Einstieg auf dem chinesischen Markt bietet. Typische Aufgaben einer Repräsentanz
sind Marktbeobachtungen, Analysen, Beratungstätigkeiten, Produktvorstellungen, Engagement
im Technologietransfer sowie Kontaktaufnahme zu potentiellen späteren Geschäftspartnern
und Kunden.857 Unmittelbare Geschäftsabwicklungen hingegen sind streng untersagt,
würden diese schließlich über die rechtlich zugelassenen Zwecke einer solchen Einrichtung
hinausgehen. Wie alle anderen Investitionskonzepte im Rahmen von ADI in der VRCh unterliegt
auch die Repräsentanz einem vorherigen Genehmigungsverfahren beim MOFCOM bzw.
856 Vgl. Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 117.
857 Vgl. Bundesstelle für Außenhandelsinformation (bfai): Reihe Tipps für die Praxis: Repräsentanzeröffnung
VR China, Köln 2001, S. 5.
251
je nach Zielführung der Unternehmung auch bei den regionalen und lokalen, dem Ministerium
nachgeordneten, Instanzen.858
1.2 Equity Joint Venture
Ein Equity Joint Venture (EJV) wird zwischen mindestens einem chinesischen und mindestens
einem ausländischen Geschäftspartner gegründet und unterliegt ausschließlich chinesischer
Jurisdiktion. Rechtliche Grundlagen einer solchen Unternehmung sind das 'Law of the
People’s Republic of China on Chinese-Foreign Equity Joint Ventures' vom Juli 1979 sowie
'amendments' aus den Jahren 1986, 1987 und 1990.859 Der Artikel 4 des Gesetzes von 1979
besagt u.a.:
'An equity joint venture shall take the form of a limited liability
company.
In the registered capital of an equity joint venture, the proportion of
the investment contributed by the foreign parties(s) shall in general not
be less than 25 per cent.
The profits, risks and losses of an equity joint venture shall be shared
by the parties to the venture in proportion to their contributions to the registered
capital.'860
Die Gründung des neuen EJVs in Form der 'limited liability company' bedeutet zuerst einmal
auch die Etablierung einer neuen eigenständigen juristischen Person. Entsprechend einer deutschen
GmbH haften und profitieren die Kooperationspartner hier gemäß der Höhe ihres eingelegten
Kapitals. Geissbauer unterscheidet hinsichtlich der Höhe der zur Verfügung gestellten
Mittel drei Beteiligungsformen: Erstens die sog. 'Minderheitsbeteiligung' zwischen 25 und
49 Prozent, bei welcher zwar einerseits dem chinesischen Part des Joint Ventures bei Unstimmigkeiten
die letztgültige Entscheidung obliegt, andererseits jedoch der ausländische Part
somit in seiner personellen und finanziellen Verantwortung entlastet wird. Zweitens besteht
die Möglichkeit eines 'paritätisch geführten Joint Ventures' mit einer für alle Parteien gleich
hohen finanziellen Beteiligung am gemeinsamen Unternehmen. Vorteilig wirkt sich hier ein
starkes Engagement sämtlicher Partner in der Geschäftsführung aus, nachteilig hingegen sind
praktisch vorprogrammierte Lähmungserscheinungen bei strittigen Entscheidungsfragen. Als
dritte Möglichkeit nennt Geissbauer die 'absolute Mehrheitsbeteiligung', bei welcher der
deutsche Partner entgegen einer Minderheitsbeteiligung den ausschlaggebenden Einfluss bei
858 Im Falle von Shanghai wäre bei einer tatsächlichen lokalen oder regionalen Zuständigkeit (zur Erinnerung:
Shanghai besitzt Provinzstatus) die 'Shanghai Foreign Investment Commission' Antragnehmer.
859 Vgl. Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 119.
860 'Law of the People’s Republic of China on Chinese-Foreign Equity Joint Ventures', Art. 4.
252
nicht einstimmigen Entscheidungen in der Geschäftsführung ausübt. Ideal für den deutschen
Partner sei ein Geschäftsanteil zwischen 51 und 65 Prozent, weil dieser einerseits Entscheidungsspielraum
gewährleiste, andererseits jedoch noch das finanzielle Risiko begrenze und
somit den chinesischen Partner weiter zu engagierter Beteiligung anhalte.861
In Artikel 5 des Gesetzes von 1979 heißt es weiter:
'Each party to an equity joint venture may contribute cash, capital
goods, industrial property rights, etc. as its investment in the venture.
The technology or equipment contributed by any foreign party as investment
shall be truly advanced and appropriate to China's needs. In cases
of losses caused by deception through the intentional provision of
outdated equipment or technology, compensation shall be paid for the
losses.
The investment contributed by a Chinese party may include the right
to the use of a site provided for the equity joint venture during the period
of its operation. In case such a contribution does not constitute a part of
the investment from the Chinese party, the venture shall pay the Chinese
Government a fee for its use.'862
Vor allem der zweite Absatz des Artikels 5 macht deutlich, dass der VRCh sehr an einem
Know-how-Transfer im Technologiebereich gelegen ist. Sollte nämlich die Genehmigung für
das Joint Venture nur unter Vorspielung falscher Tatsachen erfolgt sein,863 so wäre die chinesische
Seite finanziell entschädigungsberechtigt. Darüber hinaus folgt aus dieser Zielsetzung
auch, dass Beijing nicht nur an einer kurzfristigen Gewinnmaximierung, sondern vielmehr an
einem langfristigen Technologie- und Know-how-Transfer gelegen ist.
Die Absätze 1 und 3 des Artikels 5 sind in der Realität für gewöhnlich so zu interpretieren,
dass der chinesische Partner zum Großteil Rohstoffe, Gebäude, Anlagen und Personal, der
deutsche Partner hingegen vielfach in China fehlendes Kapital, technologisches Know-how
sowie Maschinen in das Gemeinschaftsunternehmen einbringt.
Eine Genehmigung erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Unternehmensbranchen gleich
'zuvorkommend' durch die chinesischen Behörden behandelt werden. Artikel 3 der Durchführungsbestimmungen
vom September 1983 für das Joint Venture Gesetz zählt die diesbezüglich
bevorzugten Tätigkeitsfelder auf:
861 Vgl. Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 101 f.
862 'Law of the People’s Republic of China on Chinese-Foreign Equity Joint Ventures', Art. 5.
863 In diesem Fall entspräche die verschwiegene Einführung veralteter Technologien einer Vorspielung falscher
Tatsachen.
253
'(1) Energy development, the building material, chemical and metallurgical
industries;
(2) Machine manufacturing, instrument and meter industries and offshore
oil exploitation equipment manufacturing;
(3) Electronics and computer industries, and communication equipment
manufacturing;
(4) Light, textile, foodstuffs, medicine, medical apparatus and packing
industries;
(5) Agriculture, animal husbandry and fish breeding;
(6) Tourism and service trades.'864
Geleitet wird ein EJV vom Board of Directors, welchem mehrere Personen aus allen beteiligten
Partnerunternehmen angehören. Sollte die chinesische Seite den/die Vorsitzende(n) des
Direktoriums stellen, so kommt sein (ihr) Vize normalerweise aus dem ausländischen Teil des
Gemeinschaftsunternehmens und vice versa.865 Das Board of Directors trifft dann die strategischen
Entscheidungen, wohingegen das von ihm eingesetzte Management eher für die operative
Abwicklung des Geschäfts zuständig ist.866
Nach Artikel 7 des Gesetzes von 1979 besteht für EJVs die Möglichkeit, auf Antrag in den
Genuss von Steuerbefreiungen bzw. -erleichterungen zu kommen. Dies gilt insbesondere
dann, wenn der ausländische Partner des Gemeinschaftsunternehmens seine durch das Joint
Venture erwirtschafteten Gewinne in der VRCh reinvestiert.867 Eine besonders bedeutsame
Rolle spielt dieses Prinzip auch im Rahmen der Anreizsysteme der in China so zahlreichen
wirtschaftlichen Sonderzonen.868
Weitere Vorteile eines EJVs bestehen in der für gewöhnlich auf längere Sicht angelegten Zusammenarbeit
mit dem chinesischen Partner und vor allem in der Möglichkeit, auf dessen
Kontakte, Verbindungen und Vertriebsstrukturen zugreifen zu können. Nachteilig wirken sich
hingegen ein bedeutendes finanzielles Risiko, fehlende Entscheidungsfreiheiten und daraus
folgende Führungskonflikte aus. Hinzu kommen oftmals noch vom ausländischen Partner ungewollte
Personalübernahmen, komplizierte und teilweise fehlerhafte Einlagebewertungen
sowie die Gefahr, den Artikel 5 des Joint Venture Gesetzes (s.o.) in Hinsicht auf veraltete
Technologien zu verletzen.869
864 'Regulations for the implementation of the law of the People’s Republic of China on joint ventures using
chinese and foreign investment'.
865 Vgl. 'Law of the People’s Republic of China on Chinese-Foreign Equity Joint Ventures', Art. 6.
866 Vgl. Meng: China für mittelständische Unternehmen, a.a.O., S. 118.
867 Vgl. 'Law of the People’s Republic of China on Chinese-Foreign Equity Joint Ventures', Art. 7.
868 Siehe hierzu ausführlich Kapitel VII.
869 Vgl. Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 119; Meng, A.: China für mittelständische Unternehmen,
a.a.O., S. 118.
254
1.3 Contractual Joint Venture
Rechtliche Grundlagen für Contractual Joint Ventures (CJV, auch Cooperative Joint Ventures
genannt) sind das Gesetz über chinesisch-ausländische Kooperationsunternehmen vom April
1988 sowie die zugehörigen detaillierten Durchführungsbestimmungen vom September
1995.870 Geissbauer definiert folgendermaßen: 'Ein Kooperationsunternehmen ist eine Vertragsgemeinschaft,
bei der mindestens zwei Geschäftspartner die Zusammenarbeit auf rein
vertraglicher Basis vereinbaren.'871 Die Durchführungsbestimmungen von 1995 besagen weiter,
dass ein CJV nicht notwendigerweise eine eigenständige juristische Person sein muss.872
Vielmehr ist es hier im Gegensatz zum EJV auch möglich, dass zwar ein Vertrag geschlossen
wird, die Risiken jedoch bei den einzelnen Geschäftspartnern verbleiben. Sollte man sich jedoch
für ein CJV mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit entscheiden,873 dann hat eben dieses
(wie beim EJV) volle Geschäftsfreiheit, d.h. seine Führungsgremien müssen sich bei strategischen
Entscheidungen (zumindest formal) nicht durch die jeweiligen Mutterunternehmen
legitimieren lassen. In einem solchen Fall erfolgt im weitesten Sinne eine rechtliche Gleichstellung
mit einem EJV.874
Der Hauptunterschied zum EJV besteht nun darin, dass die Vertragspartner zumindest bei
Beibehaltung ihrer Rechtspersönlichkeiten keine Eigenkapitalbeteiligung aufbringen müssen,
um etwa ein gemeinsames Projekt zu finanzieren.875 Bei Bildung einer neuen juristischen Person
hingegen, ist aus unternehmerischer Perspektive im Gegensatz zum Gemeinschaftsunternehmen
prägnant, 'daß dem ausländischen Investor das investierte Kapital einschließlich einer
Verzinsung in Form einer Garantiedividende über einen festgelegten Zeitraum zurückgezahlt
werden kann. Voraussetzung dafür ist, daß nach vollständiger Rückzahlung des ausländischen
Kapitalanteils das gesamte Vermögen des Unternehmens an den chinesischen Partner
fällt.'876 Letztere Bestimmung spiegelt sich auch in einem im Verhältnis zum EJV wesentlich
flexibleren Vertragsrecht wieder. Vor allem Artikel 2 des Gesetzes von 1988 gewährleistet
solcherart individuelle Vereinbarungen:
870 Vgl. 'Law of the People’s Republic of China on chinese foreign contractual joint ventures'; 'Detailed Rules
on the implementation of the law of People’s Republic of China on sino-foreign Joint Cooperative Ventures'.
871 Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 108.
872 Vgl. 'Detailed Rules on the implementation of the law of People’s Republic of China on sino-foreign Joint
Cooperative Ventures', Art. 4.
873 Zumeist wird hier wie beim EJV die Unternehmensform einer Limited Liability Company gewählt. Vgl. hierzu
Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 109 f.
874 Vgl. Janus, Helmut: Investieren in China. Neue Entwicklungen. Alternative Konzepte. Praktische Erfahrungen,
Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln 1999, S. 42.
875 Vgl. Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 108.
876 Janus: Investieren in China, a.a.O., S. 42.
255
'In establishing a contractual joint venture, the Chinese and foreign parties
shall, in accordance with the provisions of this Law, prescribe in
their contractual joint venture contract such matters as the investment or
conditions for cooperation, the distribution of earnings or products, the
sharing of risks and losses, the manners of operation and management
and the ownership of the property at the time of the termination of the
contractual joint venture.'877
Hier zeigt sich vor allem, dass betriebswirtschaftlich so bedeutsame Größen wie Gewinnaufteilung,
Risiko- und Haftungsverantwortung bei einem CJV nach individuellem Vertragsschluss
aufgeteilt werden können.878
Hinsichtlich der Leitung eines CJVs besagt das Gesetz von 1988, dass im Falle der Gründung
einer neuen juristischen Person die Vertragspartner wie beim EJV ein Board of Directors als
oberstes Leitungsgremium einsetzen, welches dann wieder ein Management zur Abwicklung
des operativen Geschäfts bestimmt. Alternativ kann das Management jedoch auch an eine
dritte Partei übergeben und somit ausgegliedert werden, wobei die Zustimmung der zuständigen
Behörden Voraussetzung ist.879 Sollte das Kooperationsunternehmen keine eigene
Rechtspersönlichkeit besitzen, dann muss von den beteiligten Partnern eine 'joint managerial
institution' eingesetzt werden, welche dann als eine Art Verwaltungsrat fungiert.880
Wie bereits an den Equity Joint Ventures dargestellt, so werden auch bei den Cooperative
Joint Ventures bestimmte Branchen in den Genehmigungsverfahren regelmäßig bevorzugt.
Zwar besagt Artikel 4 des Gesetzes über Kooperationsunternehmen, dass vor allem im Produktionsbereich
tätige, exportorientierte und mit fortschrittlichen Technologien arbeitende
Joint Ventures gefördert werden sollen,881 doch in der Realität zeigen sich die Behörden bei
der Vergabe der Genehmigungen ebenso weit empfänglicher für solcherart Branchen, in denen
für die VRCh im globalen Vergleich noch Nachholbedarf besteht. Geissbauer nennt hier
Bau- und Infrastrukturprojekte, technologie- und kapitalintensive Industrien, den Dienstleistungssektor
unter besonderer Berücksichtigung von Rechtsberatung, Unternehmensberatung
877 'Law of the People’s Republic of China on chinese foreign contractual joint ventures', Art. 2.
878 Zur Erinnerung: Bei einem Gemeinschaftsunternehmen haftet jeder Beteiligte für gewöhnlich gemäß dem
Anteil seiner Einlage.
879 Zuständig wären wieder das MOFCOM bzw. die diesem nachgeordneten regionalen und lokalen Verwaltungseinheiten.
880 Vgl. 'Law of the People’s Republic of China on chinese foreign contractual joint ventures', Art. 12; Geissbauer,
R.: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 111.
881 Vgl. 'Law oft the People’s Republic of China on chinese foreign contractual joint ventures', Art. 4.
256
und Versicherungsleistungen sowie die gemeinsame Erschließung fossiler Energieträger und
anderer natürlicher Rohstoffe.882
Der Entschluss für ein CJV anstatt eines EJVs macht vor allem bei dreierlei Tatbeständen
Sinn: Erstens, wenn der ausländische Investor nur eine zeitlich befristete Partnerschaft eingehen
möchte, welche ihm die sich aus den genannten Rechtsquellen ergebende Flexibilität ermöglicht.
883 Zweitens ist ein Kooperationsunternehmen, sofern die Variante ohne neue
Rechtspersönlichkeit gewählt wird, besonders für kleinere Geschäftsvorhaben gut geeignet, da
in einem solchen Fall die Implementierung sonst üblicher Unternehmensstrukturen oftmals
den Rahmen des administrativ Benötigten sprengen würde.884 Drittens, dies geht aus dem zitierten
Artikel 2 des Gesetzes über Kooperationsunternehmen hervor, ermöglicht eben erneut
die Flexibilität in der Vertragsgestaltung, dass individuelle Geschäfte geschlossen werden
können, bei denen nicht jeder Partner gemäß seines Einsatzes Risiken trägt und Gewinne einfährt.
885
Zum besseren Verständnis sei hier das Beispiel eines deutschen Maschinenbauers genannt,
der an ein chinesisches Unternehmen eine Produktionsmaschine im Wert von mehreren Millionen
Euro liefert, sich aber gleichzeitig verpflichtet, die mit der Maschine in China produzierten
Güter eine bestimmte Zeitspanne lang zu einem vereinbarten Preis abzunehmen. Parallel
dazu muss sich das chinesische Partnerunternehmen, welches die Maschine nur über einen
Kredit seiner Geschäftsbank anzahlen konnte, darauf festlegen, eine Garantiedividende an den
deutschen Partner zu zahlen, so dass die Maschine sukzessive übernommen werden kann. Zu
diesem Zweck haben die Partner als Unternehmensform ein CJV mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit
gewählt, weil erst eine solche Konzeption die beschriebene Garantiedividende
und die damit verbundene vollständige Übernahme der Eigentumsrechte gewährleistet. Bei
einem EJV hingegen hätte sich der deutsche Partner wesentlich länger in China engagieren
und zudem unmittelbar vor Ort in die Produktion mit einsteigen müssen, was in diesem Fall
tatsächlich nicht in seinem Interesse lag. Anzumerken bleibt noch, dass die Abwicklung des
geschilderten Geschäfts nur dadurch zustande kommen konnte, dass sich beide Partner wie
882 Vgl. Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 109.
883 Vgl. Janus: Investieren in China, a.a.O., S. 42; Manager Magazin / Rödl & Partner / F.A.Z. – Institut (Hg.):
Investitionsführer Wirtschaftsraum China, Frankfurt a. M. 2001, S. 53.
884 Vgl. Berliner Bank / Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH Informationsdienste / manager magazin
Verlagsgesellschaft mbH / Dr. Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
(Hg.): Unternehmerreport Investitionsführer Wirtschaftsraum China. VR China, HongKong, Macao, Mongolei,
Taiwan, Berlin 1997, S. 31.
885 Vgl. 'Law oft the People’s Republic of China on chinese foreign contractual joint ventures', Art. 2.
257
beschrieben zu gegenseitigen Leistungen verpflichteten (Abnahme der Produkte gegen Zahlung
der Garantiedividende) und zudem die chinesische Geschäftsbank einen voluminösen
Kredit zur Anzahlung der Maschine bereitstellte und somit das Risiko des deutschen Unternehmens
minimierte.886
Aus der Sicht eines ausländischen Investors bestehen im Gegensatz zum Equity Joint Venture
typische Vorteile eines Contractual Joint Ventures in einem aufgrund einer wesentlich flexibleren
Vertragsgestaltung zumeist geringerem finanziellen Risiko, einem relativ unkomplizierten
Genehmigungsverfahren sowie in der Möglichkeit, eine Garantiedividende zu vereinbaren.
Nachteilig hingegen wirkt sich eine zumeist nur auf eine begrenzte Zeitspanne ausgelegte
Zusammenarbeit mit dem chinesischen Partner aus, welche in der Folge ein erhöhtes Konfliktpotential
hinsichtlich der Unternehmensführung mit sich bringt.887
1.4 Wholly Foreign Owned Enterprise
Geissbauer definiert Wholly Foreign Owned Enterprises (WFOE) als 'Produktionsstätten,
Niederlassungen oder Filialen ausländischer Unternehmen, die ausschließlich mit ausländischem
Eigenkapital gegründet und ohne chinesischen Kooperationspartner geführt werden.'
888 In der VRCh wird diesbezüglich noch etwas enger eingegrenzt, besagt nämlich das
maßgebliche 'Law of the People’s Republic of China on foreign-capital Enterprises' aus dem
Jahre 1986, dass 'The term [gemeint ist das foreign-capital Enterprise; d. Verf.] does not include
branches set up in China by foreign enterprises and other foreign economic organizations.'
889 Somit wird deutlich, dass die Errichtung eines WFOE für gewöhnlich mit der Gründung
einer neuen, eigenständigen Rechtspersönlichkeit zusammenfällt,890 welche sich nach
außen hin zumeist in Form einer Limited Liability Company manifestiert.891 Die grundsätzliche
Möglichkeit, solcherart Auslandsunternehmen ohne jede chinesische Geschäftsbeteili-
886 Vgl. Janus: Investieren in China, a.a.O., S. 42-44.
887 Vgl. Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 119; Meng: China für mittelständische Unternehmen,
a.a.O., S. 119 f.
888 Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 112.
889 'Law of the People’s Republic of China on foreign-capital Enterprises' .
890 Vgl. Ebd., Art. 8.
891 Vgl. Berliner Bank / Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH Informationsdienste / manager magazin Verlagsgesellschaft
mbH / Dr. Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (Hg.):
Unternehmerreport Investitionsführer Wirtschaftsraum China. VR China, HongKong, Macao, Mongolei, Taiwan,
Berlin 1997, S. 32.
258
gung zu gründen, besteht indes erst seit Inkrafttreten der zitierten gesetzlichen Verankerung.
892
Prinzipiell existieren drei Optionen, innerhalb der VRCh ein WFOE zu gründen. So könnte
der ausländische Investor erstens ein völlig neues Unternehmen auf chinesischem Boden errichten,
was jedoch nur bei ausgezeichneten Kenntnissen der spezifisch chinesischen Gegebenheiten
hinsichtlich von Wirtschaft, Kultur und Administration zu empfehlen wäre. Zweitens
eröffnet sich gerade im Rahmen der seit einigen Jahren durchgeführten Privatisierung
chinesischer Staats- und Kollektivbetriebe die Chance, ein solches Unternehmen günstig aufzukaufen.
Hiefür ergeben sich wiederum zwei potentielle Strategien. So könnte einerseits das
komplette Altunternehmen übernommen werden, was juristisch eine neue Person zur Folge
hätte. Andererseits bestünde die Möglichkeit, nur das Vermögen eines bestehenden Unternehmens
aufzukaufen und zudem eine Übernahme von Personal und laufendem Geschäft vertraglich
abzusichern, was dann eine Beibehaltung der rechtlichen Identität des Unternehmens
zur Folge hätte.893 Eine dritte Option zur Konzipierung eines Auslandsunternehmens wäre die
Transformation eines Joint Ventures hin zu einem WFOE. So könnte beispielsweise ein deutscher
JV-Partner im Laufe der Jahre so umfangreiche Erfahrungen im Chinageschäft gesammelt
haben, dass in Folge die Option nahe liegt, über den Aufkauf der Anteile seines chinesischen
Partners ein 100-prozentiges WFOE zu gründen. Zu letzterem Schritt veranlasst sehen
sich manche Partner jedoch auch, wenn es in ihrem Joint Venture zu so gravierenden Differenzen
zwischen den Geschäftspartnern kommt, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr
möglich scheint.894
Allerdings schränkt Artikel 3 des Gesetzes von 1986 die Bereiche, in denen WFOE gegründet
werden können, ein. Dort heißt es:
' Enterprises with foreign capital shall be established in such a manner
as to help the development of China's national economy; they shall use
advanced technology and equipment or market all or most of their products
outside China.
892 Vgl. Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 112.
893 Vgl. Janus: Investieren in China, a.a.O., S. 59-61.
894 Der mittelständische Unternehmer Günther Schönleber schildert beispielsweise recht anschaulich, wie es in
einem zwischen seiner und einer chinesischen Firma in Shanghai gegründeten Joint Venture sukzessive zu solch
intensiven Spannungen kam, dass man sich letztlich (gemeinsam in Verhandlungen und ohne Rechtsstreit)
entschied, die Anteile des chinesischen Partners aufzukaufen und das Gemeinschaftsunternehmen in ein WFOE
umzuformieren. Vgl. Schönleber, Günther: Vom Joint Venture zum Wholly Foreign Enterprise – Die eigenen
Stärken erkennen und konfliktfrei umsetzen, in: Dietz, Karin / Harnischfeger,-Ksoll, Magdalena (Hg.):
Erfahrungen im China-Geschäft. Erfolgsfaktoren, Perspektiven und Denkanstöße, Gabler Verlag, Wiesbaden
1998, S. 119-124.
259
Provisions shall be made by the State Council regarding the lines of
business which the state forbids enterprises with foreign capital to engage
in or on which it places certain restrictions.'895
Absatz 1 dieses Artikels ähnelt den Bestimmungen hinsichtlich Gemeinschafts- und Kooperationsunternehmen,
erfährt jedoch dadurch noch eine Intensivierung, dass ein WFOE mindestens
50 Prozent seiner Produktion exportieren sollte, wenn es nicht mit moderner, den Wirtschaftsstandort
China aufwertender Technologie arbeitet. Diese Bestimmungen sind jedoch
im Oktober 2000 aufgehoben worden, so dass derlei Beschränkungen nicht mehr existieren.896
Absatz 2 weist auf den sog. 'Catalogue for the Guidance of Foreign Investment Industries'
hin, welcher ausländische Investitionen äußerst detailliert in die Rubriken 'encouraged',
'restricted' sowie 'prohibited' untergliedert, um somit den potentiellen ausländischen Investoren
gegenüber Transparenz zu gewährleisten, aber auch um chinesischen Behörden einen
Leitfaden zur Behandlung von Genehmigungsanträgen zu geben.897 Ein Landerwerb durch
Auslandsunternehmen ist indessen nicht möglich, alternativ werden jedoch langfristige Landnutzungsrechte
von bis zu 50 Jahren Dauer durch den Staat vergeben.898
Hauptvorteil eines WFOE, im Gegensatz zu jeder Art eines Joint Ventures ist die absolute
Entscheidungssouveränität des vom Mutterunternehmen eingesetzten Führungsteams. Darüber
hinaus kann ein Know-how-Transfer sowohl im Management- als auch im Technologiebereich
verhindert und zudem eine relativ flexible Arbeitsvertragsgestaltung gewinnbringend
genutzt werden. Das Risiko der Unternehmung maximierend wirkt sich hingegen die mit der
100-prozentigen Entscheidungshoheit verknüpfte ebenfalls 100-prozentige finanzielle Verantwortung
aus. Hinzu kommt, dass man bei einer solchen Investition auf die sonst durch einen
chinesischen Partner gegebene Infrastruktur verzichten muss. Sollte das Mutterunternehmen
also nicht über einschlägige Chinaerfahrung verfügen, so ist ein reines Auslandsunternehmen
als Investitionskonzept kaum zu empfehlen.899
Diese Darstellung des WFOE abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die VRCh im
Rahmen des Ende 2001 erfolgten Beitritts zur Welthandelsorganisation (WTO) ihre Bestim-
895 'Law of the People’s Republic of China on foreign-capital Enterprises', Art. 3.
896 Vgl. Manager Magazin / Rödl & Partner / F.A.Z. – Institut (Hg.): Investitionsführer Wirtschaftsraum China,
Frankfurt a. M. 2001, S. 48.
897 Der 'Catalogue for the Guidance of Foreign Investment Industries' hat in den letzten Jahren vermehrt
Änderungen erfahren. Vor allem bedingt durch die WTO-Verpflichtungen Chinas müssen sukzessive mehr
Branchen für reine Auslandsunternehmen geöffnet werden.
898 Siehe hierzu ausführlich Kapitel IV. 2.
899 Vgl. Meng: China für mittelständische Unternehmen, a.a.O., S. 128 f.
260
mungen im Bereich der ausländischen Direktinvestitionen mit einigen Übergangsfristen deutlich
liberalisieren muss.900 Beispielsweise 'ist eine Öffnung des Marktes für Dienstleistungen
wie Banken, Versicherungen, Telekommunikation und Einzelhandel mit branchenbezogenen
Anpassungsfristen innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren vorgesehen.'901 Der oben erwähnte
'Guidance Catalogue' erfuhr dementsprechend bereits im April 2002 einige Änderungen,
nach welchen beispielsweise die Anzahl der 'encouraged industries' von ehemals
186 auf 262 angestiegen ist.902
1.5 Weitere potentielle Gesellschaftsformen für ausländische Direktinvestitionen:
Holding, AG, Partnerschaftsgesellschaft
Seit 1993 besteht in der VRCh die Möglichkeit, über eine individuelle Genehmigung des
MOFTEC (heute: MOFCOM) eine Umbrella Company oder Chinese Holding Company zu
bilden.903 1995 schließlich wurde für solche Holdinggesellschaften eine Vereinheitlichung im
Genehmigungsverfahren gesetzlich verankert.904 Voraussetzungen für die Gründung einer
Holding sind entweder ein Engagement des ausländischen Mutterhauses in mindestens 10 Unternehmen
auf chinesischem Boden (JVs oder WFOEs) in einer Höhe von mindestens 30 Mio.
US-$ oder aber auf mindestens drei Chinaprojekte verteilte Investitionen in der Höhe von
mindestens 10 Mio. US-$ in Kombination mit einem globalen Anlagevermögen von 400
Mio. US-$.905 Entsprechend ist die Gründung einer Holding nur für multinational agierende
Grossunternehmen eine realistische Alternative, welche dann jedoch neben einer steuerlichen
Bevorzugung noch einige weitere Vorteile bietet. So kann die Holding nämlich auf die zugehörigen
Individualunternehmen koordinierend wirken, aber auch deren gemeinsame Anliegen
– wie etwa Mitarbeiterfortbildung oder Devisenmanagement – quantitativ wirksamer vertreten
und durchführen.906
Die Kapitel 3 und 4 des 'Company Law of the People’s Republic of China' vom Juli 1994
regeln Gründung, Geschäftstätigkeit sowie Anteilshandhabe bei Joint Stock Limited Compa-
900 Siehe hierzu ausführlich Kapitel II. 2.5.
901 Schüller: China nach dem WTO-Beitritt, a.a.O., S. 147.
902 Vgl. Lauffs, Andreas / Tan, Andrew: A new foreign investment regime, in: The China Business Review, July-
August 2002, S. 22.
903 Vgl. Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 117.
904 Vgl. Janus: Investieren in China, a.a.O., S. 64.
905 Vgl. Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 117.
906 Vgl. ebd.
261
nies.907 Ein solches mit einer deutschen Aktiengesellschaft vergleichbares Unternehmen kann
sich über Anteilsscheine finanzieren und somit die Geschäftsrisiken auf mehrere Investoren
verteilen. Werden die ausgegebenen Anteilsscheine zudem an der Börse gehandelt, so besteht
auch für ausländische Investoren die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung an chinesischen
Unternehmen.908 Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn das chinesische Unternehmen
strategische Verbindungen ins Ausland aufbauen möchte, ein Joint Venture jedoch (noch)
nicht erwünscht bzw. nach chinesischem Recht nicht gestattet ist. Bei einer ausländischen Beteiligung
von unter 25 Prozent nämlich greift die für Equity Joint Ventures geltende Bestimmung,
wonach 'In the registered capital of an equity joint venture, the proportion of the investment
contributed by the foreign parties(s) shall in general not be less than 25 per cent.'909,
nicht. Zwar kommt das Unternehmen dann nicht in den Genuss der einem Joint Venture gewährten
steuerlichen Vorteile, doch können andererseits komplizierte Genehmigungsverfahren
beim MOFCOM umgangen werden, was letztlich eine Investitionsmöglichkeit in sonst für
Ausländer beschränkte oder verbotene Branchen bedeutet. Janus nennt diesbezüglich exemplarisch
eine unter 25 Prozent liegende ausländische Beteiligung an einer chinesischen Versicherungsgesellschaft,
welche letzterer eine internationale Kontaktaufnahme ermöglicht.910
Neben dem geschilderten Fall besteht für chinesische wie auch für ausländische Investoren
die Möglichkeit, entweder ein bereits bestehendes Unternehmen in eine Joint Stock Limited
Company umzuwandeln oder aber eine solche unmittelbar zum Geschäftseinstieg zu formieren.
Diese Gesellschaftsform ist einerseits Finanzierungskonzept für eine geplante geschäftliche
Unternehmung, andererseits bietet sie externen, d.h. nicht unmittelbar im Management
tätigen, Investoren eine finanzielle Partizipationsmöglichkeit.911
Als eine äußerst selten und nur in wenigen Branchen, wie etwa Tourismus und Beratung, vorkommende
Investitionsmöglichkeit existiert schließlich noch die den amerikanischen partnerships
nachempfundene Partnergesellschaft. In einem solchen Fall bleiben die kooperierenden
chinesischen und ausländischen Unternehmen juristisch und steuerlich eigenständig,
eine Bestimmung über die ausländische Mindestbeteiligung existiert nicht.912
907 Vgl. 'Company Law of the People’s Republic of China'.
908 Vgl. Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 117.
909 Vgl. 'Law of the People’s Republic of China on Chinese-Foreign Equity Joint Ventures', Art. 4.
910 Vgl. Janus: Investieren in China, a.a.O., S. 63.
911 Vgl. Geissbauer: Wirtschaftspartner China, a.a.O., S. 117.
912 Vgl. ebd, S. 117.
262
2. Ausländische Direktinvestitionen in der VRCh
Die VRCh konnte laut OECD in 2002 mit 52,7 Mrd. US-$ erstmals global die meisten ausländischen
Direktinvestitionen absorbieren. Dabei wurden die bislang in dieser Statistik
führenden Staaten USA und Großbritannien auf die Plätze 2 und 3 verwiesen.913 Zu den in
jenem Jahr mit 13,4 Prozent beachtlich angestiegenen ADI in China914 kamen jedoch auch
konjunkturell bedingte Einbrüche bei den anderen Hauptinvestitionsländern hinzu. Schließlich
konnten die USA 2003 erneut die Spitzenposition einnehmen, China erreichte Rang 2.915
Die renommierte amerikanische Managementberatung A.T. Kearney erstellt jährlich einen
sog. 'FDI Confidence Index', welcher die Investitionsbereitschaft internationaler Unternehmer,
bezogen auf regionale Standorte, untersucht. Auch nach jenem Index ist die VRCh in
2002 erstmals an den USA vorbeigezogen und hat somit Platz 1 belegt. Hierzu heißt es in dem
Bericht: 'The key factors driving China`s impressive boost among investors undoubtedly include
its relatively stable political environment, robust economic growth, recent entry into the
WTO, and its successful bid for the 2008 Olympics.'916 Unmittelbar darauf wird jedoch auch
kritisch angemerkt: 'Concerns with China`s debatable offical growth figures, shaky financial
system and huge nonperforming loans, troubled state-owned enterprises, and inadequate legal
and regulatory regimes, are seemingly outweighed by the positives.'917 Vor allem hinsichtlich
der statistischen Erfassungsmethoden wird Beijing auch von der OECD kritisiert, dies allerdings
verbunden mit einer Anerkennung Chinas als global stärksten Magneten für ADI im
Jahre 2002.918
Hauptstandorte für ADI in China sind Shanghai einschließlich dem angrenzenden Jangtse-
Delta, der stark industriell geprägte Nordosten sowie das in der südchinesischen Provinz
Guangdong gelegene, eher mit mittelständischen Betrieben besiedelte Perlflussdelta. Über den
Import von Kapital, Technologie und Managementerfahrung hinaus schaffen die ausländischen
Unternehmen jedoch vor allem in den genannten ökonomischen Zentren eine Vielzahl
an neuen Arbeitsplätzen. Dementsprechend gaben staatliche Medien in 2003 bekannt, alleine
913 Vgl. 'China is top destination for foreign capital ', 'Times Online'-Website vom 5.9.2003, in diesem Fall
unter http://www.timesonline.co.uk/article/0,,5-805153,00.html (8.9.2003).
914 Siehe Darstellung 38.
915 Vgl. Schüller: Chinas wirtschaftlicher Aufstieg, a.a.O., S. 43.
916 A.T. Kearney: FDI Confidence Index, September 2002, Volume 5, S. 25.
917 Ebd.
918 Vgl. 'OECD: China could do even better in attracting foreign direct investment', 'Interfax'-Meldung vom
18.7.2003, in diesem Fall unter http://www.interfax.com/com?item=Chin&pg=0&id=5649402&req=
(19.7.2003).
263
in den fünf Jahren zuvor seien durch die Ansiedlung internationaler Unternehmen 5,5 Millionen
neue Arbeitsplätze geschaffen worden.919
Eine quantitative Betrachtung zeigt, dass substantielle ADI nach China erst ab Anfang der
90er Jahre und somit erst nach Beijings klarem Bekenntnis zur Marktwirtschaft erfolgten. Bis
einschließlich 1991 wurden in der VRCh insgesamt 'nur' 23,35 Mrd. US-$ an ADI realisiert,
in 1992 jedoch stiegen diese um enorme 11 Mrd. US-$ bzw. 152 Prozent im Jahresvergleich
an. Die in jenem Jahr neu vereinbarten ADI, welche als Stimmungsbild für ein zukünftiges
tatsächliches Investitionsengagement gelten, betrugen sogar gut 58 Mrd. US-$. Ab jenem
Zeitpunkt wuchsen die neu realisierten ADI in China signifikant an, bis sie 1998 mit 45,5
Mrd. US-$ einen Höhepunkt erreichten. In den darauffolgenden zwei Jahren fielen die Neuinvestitionen
geringfügig auf 40 bis 41 Mrd. US-$ ab, worauf sie in den Jahren 2001 bis 2003
mit schließlich 53,3 Mrd. US-$ (2003) abermals neue Rekordmarken erreichten (siehe Darstellung
38). Das Jahr 2003 jedoch brachte nach einem fulminanten Anstieg von 34,4 Prozent
in der ersten Jahreshälfte aufgrund des Ausbruchs der SARS-Krankheit insgesamt nur noch
1,5 Prozent Zuwachs.920 Dabei ist allerdings zu konstatieren, dass es aufgrund von SARS in
der zweiten Jahreshälfte lediglich zu einer Abnahme der tatsächlich realisierten ADI kam, die
Neuvereinbarungen hingegen aufgrund beständig positiver Zukunftserwartungen weiter kräftig
anstiegen.921 In der ersten Jahreshälfte 2004 konnte mit 73 Mrd. US-$ (vereinbart) bzw. 34
Mrd. US-$ (realisiert) erneut ein starker Zuwachs ausländischer Investitionen verzeichnet
werden, was auf nur sehr kurzfristige Auswirkungen der SARS-Problematik auf die Anziehungskraft
Chinas für ausländische Unternehmen schließen lässt. Bis Ende August 2004 sind
laut chinesischem Handelsministerium 28.000 neue ausländisch kapitalisierte Unternehmen
genehmigt worden, womit deren Gesamtzahl in China auf 490.000 angestiegen sei und sich
deren kumulierte Investitionssumme auf 545 Mrd. US-$ erhöht habe.922 Unterteilt nach Wirtschaftssektoren
haben ausländische Unternehmen in der VRCh 2003 an Volumen zu 71,3
Prozent in den sekundären, zu 24,8 Prozent in den tertiären und zu 3,9 Prozent in den primären
Sektor investiert. Dabei lässt sich über die letzten Jahre hinweg eine Tendenz weg vom
industriellen- hin zum Dienstleistungsbereich beobachten.923
919 Vgl. 'Foreigners create more jobs for Chinese', 'Business-Day'-Meldung vom 16.1.2003, in diesem Fall
unter http://www.bday.co.za/bday/content/direct/1,3523,1263555-6078-0,00.html (16.1.2003).
920 Vgl. China aktuell, Juli 2003, Ü19, S. 834.
921 Vgl. 'FDI falls for fifth straight month', 'China Daily'-Website vom 13.11.2003, in diesem Fall unter
http://www1.chinadaily.com.cn/en/doc/2003-11/13/content_281020.htm (16.11.2003).
922 Vgl. 'Auswärtige Investitionen in China steigen weiter', AHK-Meldung vom 16.9.2004, in diesem Fall unter
http://www.china.ahk.de/gic/biznews/investment/china-133126.htm (17.9.2004).
923 Vgl. FDI-Website des MOFCOM, in diesem Fall unter
264
Darstellung 38: Ausländische Direktinvestitionen in der VRCh gesamt
Vereinbarte Investitionen Realisierte Investitionen
Jahr
Projekte
Jahreswert
(in Mrd.
US-$)
Kumulierter
Wert
(in Mrd.
US-$)
Jahreswert
(in Mrd.
US-$)
Kumulierter
Wert
(in Mrd.
US-$)
Zuwachs
(in %)
1989 5.779 5,60 21,92 3,39 15,49
1990 7.273 6,60 28,52 3,49 18,98 2,9
1991 12.978 11,98 40,49 4,37 23,35 25,2
1992 48.764 58,12 98,62 11,01 34,35 151,9
1993 83.437 111,44 210,05 27,52 61,87 150,0
1994 47.549 82,68 292,73 33,77 95,64 22,7
1995 37.011 91,28 384,02 37,52 133,16 11,1
1996 24.556 73,28 457,29 41,73 174,88 11,2
1997 21.001 51,00 508,30 45,26 220,14 8,5
1998 19.799 52,10 560,40 45,46 265,60 0,4
1999 16.918 41,22 601,62 40,32 305,92 -11,3
2000 22.347 62,38 664,00 40,72 346,64 1,0
2001 26.140 69,20 733,20 46,88 393,51 15,1
2002 34.171 82,77 815,96 52,74 446,26 12,5
2003 41.081 115,07 931,03 53,51 499,77 1,5
1. HJ.
2004 72,70 33,9 12,0
(Quelle: Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten kompakt, Stand: September 2004, S. 3, basierend auf offiziellen
chinesischen Daten; eigene Berechnungen.)
Eine Rangliste der bedeutendsten Herkunftsländer und -regionen für realisierte ADI in der
VRCh für das Jahr 2003 weist Hongkong (inklusive dem zu vernachlässigenden Macao) ganz
klar als führend aus. Die Sonderverwaltungszone war für 17,7 Mrd. US-$ bzw. einen Anteil
von 33 Prozent verantwortlich, erst weit dahinter folgten mit knapp 11 Prozent die Jungferninseln
sowie mit 9,4 Prozent Japan. Die Plätze 4 bis 10 wurden von Südkorea, den USA, Taiwan,
Singapur, West-Samoa, den Kaiman-Inseln sowie schließlich Deutschland mit 0,86 Mrd.
US-$ bzw. 1,6 Prozent belegt (siehe Darstellung 39).
http://www.fdi.com.cn/common/info.jsp?id=ABC00000000000017187 (21.10.2004).
265
Darstellung 39: Die wichtigsten Herkunftsländer/-regionen realisierter ausländischer
Direktinvestitionen in der VRCh in 2003
Land / Region Mrd. US-$ Anteil (in %)
Hongkong / Macao 17,70 33,1
Jungferninseln 5,78 10,8
Japan 5,05 9,4
Südkorea 4,49 8,4
USA 4,20 7,8
Taiwan 3,38 6,3
Singapur 2,06 3,8
West-Samoa 0,99 1,9
Kaiman-Inseln 0,87 1,6
Deutschland 0,86 1,6
(Quelle: The US-China Business Council: China Economic Statistics for 2003, S.2,
basierend auf offiziellen chinesischen Angaben; eigene Berechnungen.)
Eine Betrachtung der in China realisierten ADI auf kumulierter Basis für die Jahre 1990 bis
2003 zeigt prozentuale Abweichungen zu den Werten für 2003: Innerhalb der letzten 14 Jahre
erfolgten mit 51 Prozent etwas mehr als die Hälfte aller ADI in China aus Hongkong. Rang 2
wird dabei mit 10 Prozent von den USA, Rang 3 mit 9,4 Prozent von Japan belegt. Auf den
Plätzen 4 bis 10 sind Taiwan, die Jungferninseln, Singapur, Südkorea, Großbritannien,
Deutschland und Frankreich zu finden. Für die BRD auf Platz 9 wird dabei ein Investitionsvolumen
von 9,4 Mrd. US-$ ausgewiesen, was einen Anteil von 2,1 Prozent ausmacht (siehe
Darstellung 40). Auffallend ist hierbei die abnehmende Bedeutung Hongkongs, welches das
Festland aufgrund komparativer Vorteile im Bereich der Lohnfertigung lange Zeit als eine Art
'verlängerte Werkbank' benutzt hatte und nach wie vor benutzt. Darüber hinaus kanalisieren
sich jedoch auch viele 'tatsächlich ausländische' Investitionen über Hongkong nach
Festlandchina. Dass Steueroasen wie die Jungferninseln, West-Samoa und die Kaiman-Inseln
in den Statistiken teilweise vor großen Industrienationen und somit auch vor Deutschland auftauchen,
ist dadurch zu erklären, dass einerseits chinesische Unternehmen diese Offshore-
Finanzplätze nutzen, um an die ausländischen Investoren in China zugestandenen Vergünstigungen
zu gelangen,924 andererseits jedoch auch Unternehmen aus den Industriestaaten steuergünstige
Tochterfirmen an diesen exotischen Plätzen gründen, welche dann wiederum in
924 Vgl. China aktuell, März 2003, Ü23, S. 298.
266
China investieren.925 Der Gepflogenheit, derlei Geschäftstätigkeiten zu den offiziellen ADI
hinzuzurechnen, darf sicherlich kritisch begegnet werden.
Darstellung 40: Die wichtigsten Herkunftsländer realisierter ausländischer Direktinvestitionen
in der VRCh von 1990 bis 2003
Land / Region Mrd. US-$ Anteil (in %)
Hongkong / Macao 227,40 51,0
USA 44,80 10,0
Japan 41,90 9,4
Taiwan 37,00 8,3
Jungferninseln 24,60 5,5
Singapur 23,40 5,2
Südkorea 19,40 4,3
Großbritannien 11,70 2,6
Deutschland 9,40 2,1
Frankreich 6,30 1,4
(Quelle: Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten kompakt, Stand: September 2004, S. 4,
Daten basierend auf offiziellen chinesischen Angaben.)
Im Zusammenhang mit den ADI in China ist weiter beachtenswert, dass derartig finanzierte
Unternehmen insbesondere über den Veredelungshandel für etwa die Hälfte des chinesischen
Exportvolumens verantwortlich zeichnen.926 Somit lässt sich im Falle der VRCh eine enge
Verflechtung von ausländischem Kapital und Außenhandel feststellen.
3. Deutsche Direktinvestitionen in der VRCh
An sämtlichen in der Zeitspanne zwischen 1990 und 2003 erfolgten ADI in der VRCh war die
BRD – wie bereits kurz beschrieben – mit nur 2,1 Prozent, im Jahr 2003 gar nur mit 1,6 Prozent
beteiligt.927 Letztere zwei Werte bedeuten in den Statistiken zwar nur die Plätze 9 und 10,
trotzdem ist Deutschland mittlerweile der größte Investor aus dem europäischen Raum. Hinzu
kommt, dass deutsche Investitionsvorhaben in China einen sehr guten Ruf genießen, da sie
oftmals aufgrund einer überdurchschnittlichen Technologielastigkeit mit einem relativ großen
Know-how-Transfer in diesem Bereich einhergehen. Als Paradebeispiel kann hier das starke
925 Beispielsweise ist auch das neue German Centre for Industry & Trade in Pudong (siehe Kapitel VII. 2.) eine
Investition, welche von der Bayerischen Landesbank über eine Tochterfirma auf den Jungferninseln getätigt wird
(Information durch Volker Stoeckel, Chairman of the Board des neuen German Centres, anlässlich der Vorstellung
des Gebäudes am 1.12.2004).
926 Vgl. Schüller: Chinas wirtschaftlicher Aufstieg, a.a.O., S. 43 f.
927 Siehe Darstellungen 39 und 40.
267
Engagement deutscher Automobilbauer auf dem chinesischen Markt angeführt werden, welches
über die Gründung mehrerer bedeutender Joint Ventures mit chinesischen Partnern definitiv
viel Wissenstransfer bewirkt hat.
Quantitativ ähnlich wie die gesamten ADI haben sich auch die deutschen Direktinvestitionen
in der VRCh entwickelt. Zwischen 1978 und 1993 betrugen diese kumuliert 'nur' 0,55 Mrd.
US-$, in 1994 wuchsen sie jedoch deutlich um 0,26 Mrd. US-$ an. In den darauffolgenden
drei Jahren gab es erneut deutliche Steigerungen – auch bei den Zuwachsraten – mit 0,39
Mrd. US-$ (1995), 0,51 Mrd. US-$ (1996) bzw. 1,01 Mrd. US-$ (1997). Von 1997 auf 1998
fielen die Zuwächse minimal auf 0,99 Mrd. US-$ ab, worauf sie dann in den Jahren 1999 bis
2001 mit 1,35 Mrd. US-$ (1999), 1,25 Mrd. US-$ (2000) bzw. 1,26 Mrd. US-$ (2001) erstmals
und wiederholt deutlich die Marke von einer Milliarde US-$ überstiegen. Für 2002 und
2003 sind hingegen wieder Rückgänge auf 0,93 Mrd. US-$ und 0,86 Mrd. US-$ festzustellen
(siehe Darstellung 41).
Darstellung 41: Deutsche Direktinvestitionen in der VRCh
Jahre Genehmigte
Projekte
Vereinbarte
Investitionen
(in Mrd. US-$)
Realisierte
Investitionen
(in Mrd. US-$)
Kumulierter
Bestand
(in Mrd. US-$)
1978-1993 578 1,52 0,55 0,55
1994 314 1,23 0,26 0,81
1995 355 1,66 0,39 1,19
1996 256 1,00 0,51 1,70
1997 221 0,63 1,01 2,71
1998 207 2,37 0,99 3,70
1999 194 1,02 1,35 5,04
2000 290 2,98 1,25 6,29
2001 275 1,17 1,26 7,56
2002 272 0,92 0,93 8,48
2003 451 1,39 0,86 9,34
(Quelle: Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten kompakt, Stand: September 2004, S. 8, Daten basierend
auf offiziellen chinesischen Angaben.)
Das chinesische Statistikamt sowie das MOFCOM weisen zu den realisierten auch noch vertraglich
vereinbarte ADI aus. Letztere lassen recht gut auf das erwartete Investitionsklima
schließen, allerdings sind sie aufgrund ihrer teilweise langen Laufzeiten nicht unmittelbar
aussagekräftig hinsichtlich der realisierten ADI des nachfolgenden Jahres. Entsprechend weisen
die vereinbarten Investitionen gegenüber den realisierten Investitionen für gewöhnlich
268
kein deutlich konstantes Wachstum aus. Bei den deutschen ADI in China lässt sich dies gut an
den Jahren 1997 bis 2001 aufzeigen. In jenem Zeitraum verzeichneten die vereinbarten Investitionen
drastische Berg- und Talfahrten zwischen 0,63 Mrd. US-$ (1997), 2,37 Mrd. US-$
(1998), 1,02 Mrd. US-$ (1999), 2,98 Mrd. US-$ (2000) sowie 1,17 Mrd. US-$ (2001). Dass
die Anzahl der neu genehmigten Projekte dabei mit 194 bis 290 noch relativ konstant blieb,
signalisiert ein deutsches Chinaengagement bisher primär durch Großunternehmen. In 2003
allerdings schnellte diese Zahl bei vereinbarten Investitionen in Höhe von 1,39 Mrd. US-$ auf
451 an (siehe Darstellung 41), was auf ein zunehmendes Interesse des deutschen Mittelstandes
an China schließen lässt. Bislang wurden in der Tat wertmäßig lediglich 10 bis 20 Prozent
der deutschen Investitionen in China durch mittelständische Unternehmen getätigt, in jüngster
Zeit allerdings verstärkt sich deren Engagement nachweislich.928
Eine Betrachtung der Bestandsstruktur deutscher Direktinvestitionen in der VRCh für die Jahre
1995, 1998, 2000 und 2002 weist die Automobilindustrie durchgehend als den mit Abstand
bedeutendsten Wirtschaftszweig aus. Dabei wurden relativ beständige Anteile zwischen 30,7
und 35,8 Prozent erreicht. Letzterer Wert stammt aus dem Jahre 2002. Im selben Zeitraum
durchgehend den zweiten Platz einnehmend war die chemische Industrie, dies allerdings verbunden
mit deutlichen Rückgängen. So verbuchte diese in 1995 23,9 Prozent, in 2002 hingegen
nur noch 14,3 Prozent aller deutschen Direktinvestitionen in China. Rang 3 in der Statistik
wurde 2002 mit 7,3 Prozent vom Maschinenbau eingenommen, wobei dieser seit 1995
(10,8 Prozent) trotz einer zwischenzeitlich geringfügigen Steigerung 1998 (11,4 Prozent) ebenso
deutlich eingebüßt hat. Auf Rang 4 mit ziemlich konstanten Werten zwischen 4,8 und
5,8 Prozent konnte sich die Elektroindustrie behaupten. Ihr folgten 2002 Handel und Instandhaltung
mit 4,4 Prozent sowie Kreditinstitute mit 2,2 Prozent. Die übrigen gut 30 Prozent verteilten
sich auf eine Vielzahl kleinerer Wirtschaftszweige (siehe Darstellung 42).
928 Vgl. Deutsche Bank Research: Deutsche Investitionen in China – Chance für deutsche Unternehmen,
6.8.2004, S. 3.
269
Darstellung 42: Bestandsstruktur deutscher Direktinvestitionen in der VRCh nach
Wirtschaftszweigen (Angaben in Prozent)
Wirtschaftszweig 1995 1998 2000 2002
Chemische Industrie 23,9 18,2 14,3 14,3
Maschinenbau 10,8 11,4 7,4 7,3
Elektroindustrie 5,8 4,8 5,8 5,4
Automobilindustrie 35,5 31,0 30,7 35,8
Handel / Instandhaltung 3,0 5,7 4,3 4,4
Kreditinstitute 3,9 2,8 2,1 2,2
Sonstiges 17,1 26,1 35,4 30,6
(Quellen: Taube, Markus: Economic relations between Germany and mainland China, 1979-2000, Duisburger
Arbeitspapiere zur Ostasienwirtschaft No. 59 / 2001, Duisburg 2001, S. 23; Deutsche Bundesbank: Kapitalverflechtung
mit dem Ausland, Statistische Sonderveröffentlichung 10, Frankfurt a.M. Mai 2004, S. 38; eigene
Berechnungen.)
Der deutsche Automobilhersteller Volkswagen, welcher bereits seit den 80er Jahren in China
produziert und mit Shanghai Volkswagen sowie FAW Volkswagen zwei sehr bedeutende Joint
Ventures mit einheimischen Kfz-Produzenten unterhält, ist hauptverantwortlich für die großen
deutschen Investitionen in die chinesische Automobilindustrie. Von 2002 auf 2003 wurde der
Absatz von Fahrzeugen des Unternehmens auf dem chinesischen Markt um 36 Prozent gesteigert.
China war somit erstmals in der Geschichte der bedeutendste Absatzmarkt für VW
weltweit. Dabei wurden inklusive der Marke Audi 698.000 Wagen verkauft, wohingegen die
entsprechende Zahl für Deutschland nur 519.500 betrug. Um dem mittlerweile jedoch deutlich
anwachsenden Konkurrenzdruck durch andere ausländische Produzenten – insbesondere General
Motors – zu begegnen, kündigte der VW-Vorstand 2003 neuerliche Investitionen in Höhe
von etwa einer Milliarde US-$ für China an.929 Neben Volkswagen produzieren in zunehmenden
Maße die deutschen Automobilbauer BMW und DaimlerChrysler in China.
4. Deutsche und generell ausländische Direktinvestitionen in Shanghai
Shanghai trug 2003 mit 5,47 Mrd. US-$ 10,2 Prozent zu den in der VRCh realisierten ADI
bei. Im Jahr zuvor hatte der Anteil noch bei 8,1 Prozent gelegen.930 Geht man von einer
16 Millionen Menschen umfassenden Bevölkerung der Stadt aus, dann stellt diese nur 1,23
Prozent der Gesamtbevölkerung Chinas und besitzt somit ein immens überproportionales
929 Vgl. 'China becomes top market for Volkswagen, surpassing Germany', 'China Daily'-Website vom
22.1.2004, in diesem Fall unter http://www1.chinadaily.com.cn/en/doc/2004-01/22/content_300744.htm
(24.1.2004).
930 Vgl. China Statistical Yearbook 2004, S. 735.
270
Gewicht bei der Anwerbung ausländischer Investitionen. Eine Betrachtung der Entwicklung
der ADI in Shanghai seit 1985 lässt insgesamt deutliche Steigerungsraten erkennen, dies sowohl
bei der Anzahl abgeschlossener Verträge als auch bei den Volumina vereinbarter und
realisierter Investitionen. Bei den Verträgen, deren Zahl insgesamt stark zugenommen hat
(siehe Darstellung 43), lässt sich ein deutlicher Wandel von Joint Ventures hin zu WFOEs
beobachten. Die Konzentration auf Verträge letzterer Art nahm im beobachteten Zeitraum
von 1,1 Prozent (1985) auf 14,8 Prozent (1990), 63,2 Prozent (2000), 76,4 Prozent (2002) und
schließlich auf 77,9 Prozent (2003) zu. Nicht ganz so ausgeprägt verhält es sich mit den vereinbarten
Investitionsvolumina. Die für WFOEs ausgemachten Beträge beinhalteten in den
letzten zwei Jahren 7,36 Mrd. US-$ bzw. 69,9 Prozent (2002) sowie 7,85 Mrd. US-$ bzw.
70,9 Prozent (2003). Dass die Entwicklung der realisierten Investitionen auf Wachstumsmärkten
für gewöhnlich ein wenig hinterherhinkt, ist nur logisch. Die entsprechenden Werte betrugen
hier 3,07 Mrd. US-$ bzw. 60,9 Prozent (2002) sowie 3,72 Mrd. US-$ bzw. 63,6 Prozent
(2003).931 Die Erklärung für diesen nachweislich starken Wandel liegt zum einen darin,
dass ehemals chinesisch-ausländische Gemeinschaftsunternehmen immer öfter zu 100 Prozent
ausländisch kapitalisierten Unternehmen transformieren, zum anderen wagen sukzessive mehr
'Neuankömmlinge' den Standorteintritt ohne chinesischen Partner. Verantwortlich für diese
Entwicklungen wiederum ist eine Vielzahl von Problemen mit chinesischen Geschäftspartnern,
deutlich zunehmende Marktkenntnisse der ausländischen Unternehmen sowie schließlich
eine sich nach und nach verbessernde Investitionsinfrastruktur, welche einen chinesischen
Partner mittlerweile oftmals überflüssig macht.
931 Eigene Berechnungen auf Basis der Darstellung 43.
271
Darstellung 43: Ausländische Direktinvestitionen in Shanghai
Indikator 1985 1990 2000 2002 2003
Anzahl
Verträge 94 203 1.814 3.012 4.321
davon EJV 62 161 441 530 818
davon CJV 31 12 226 175 132
davon WFOE 1 30 1.146 2.302 3.367
Vereinbarte
Investitionen
(in 100 Mio.
US-$)
3,05 2,14 63,9 105,76 110,64
davon EJV 0,74 1,10 13,86 19,60 24,90
davon CJV 2,28 0,38 5,86 10,01 5,68
davon WFOE 0,03 0,66 44,14 73,56 78,45
Realisierte
Investitionen
(in 100 Mio.
US-$)
0,62 1,77 31,60 50,30 58,50
davon EJV 0,31 1,08 12,94 11,90 18,42
davon CJV 0,30 0,67 2,99 5,10 2,82
davon WFOE 0,01 0,02 15,67 30,65 37,21
(Quelle: Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 198.)
Die gesamten in Shanghai realisierten ADI beliefen sich bis Ende 2003 auf 46,27 Mrd. US-$.
Noch 1990 hatten die tatsächlich neu getätigten ADI bei nur 0,18 Mrd. US-$ gelegen, sie
konnten in den letzten Jahren allerdings einen deutlichen Anstieg verzeichnen. So betrugen
sie in den Jahren 2000 3,16 Mrd. US-$, 2002 5,03 Mrd. US-$ sowie 2003 5,85 Mrd. US-$.
Letztere Zahl, unterteilt nach Wirtschaftssektoren, stellt den tertiären Sektor mit 57,0 Prozent
als eindeutig führend heraus. Diesem folgt der sekundäre Sektor mit ebenfalls starken 42,8
Prozent und zuletzt der primäre Sektor mit lediglich 0,2 Prozent. Eine Betrachtung der kumulierten
Werte bis Ende 2003 beinhaltet hingegen noch den sekundären Sektor mit 52,0 Prozent
als Investitionsspitzenreiter, auf Rang zwei befindet sich der tertiäre Sektor mit 47,8 Prozent
sowie schließlich auf Rang drei der primäre Sektor mit erneut nur 0,2 Prozent. Ein Vergleich
mit den kumulierten Werten bis Ende 1999 zeugt von einem Wandel des sekundären hin zum
tertiären Sektor. Damals betrugen die Werte noch 54,2 Prozent (sekundärer Sektor) bzw. 45,6
Prozent (tertiärer Sektor) und somit 2,2 Prozent mehr bzw. 2,2 Prozent weniger als dies
Ende 2003 der Fall war (siehe Darstellung 44).
272
Darstellung 44: Realisierte ausländische Direktinvestitionen nach Wirtschaftssektoren
in Shanghai
Wirtschaftssektor
kumuliert
bis Ende
1999
(in %)
2003
(in 100
Mio.
US-$)
2003
(in %)
kumuliert
bis Ende
2003
(in 100 Mio.
US-$)
kumuliert
bis Ende
2003
(in %)
Primärer Sektor 0,2 0,12 0,2 0,94 0,2
Sekundärer Sektor 54,2 25,01 42,8 240,37 52,0
Tertiärer Sektor 45,6 33,37 57,0 221,34 47,8
Gesamt 100 58,50 100 462,65 100
(Quelle: Shanghai Statistical Yearbook 2000, S. 114; Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 199; eigene Berechnungen.)
Verglichen mit den ADI in Gesamtchina ist Shanghai ein hochkonzentriert dienstleistungsorientierter
Standort. So haben ausländische Unternehmen in der VRCh – unterteilt nach Sektoren
– 2003 an Volumen zu 71,3 Prozent in den sekundären, zu 24,8 Prozent in den tertiären
und zu 3,9 Prozent in den primären Sektor investiert.932 Ein weiterer Vergleich der ADI mit
den gesamten in Shanghai getätigten Investitionen 2003 zeigt, dass die Ausländer bislang jedoch
noch nicht den Durchschnitt der allgemein zu konstatierenden Dienstleistungsorientierung
des Marktes erreicht haben. Dieser nämlich betrug 66,9 Prozent, wohingegen der sekundäre
Sektor nur auf 32,9 Prozent kam. Investitionen in den primären Sektor kamen dabei sogar
nur auf sehr geringe 0,17 Prozent.933 Im Zuge der durch den WTO-Beitritt Chinas zu erfolgenden
Liberalisierungsmaßnahmen werden vor allem auch im Dienstleistungsbereich weitere
außenwirtschaftliche Öffnungsmaßnahmen durchgeführt werden, welche letztendlich einen
weiteren Zuwachs ausländischen Engagements im tertiären Sektor in Gesamtchina, wie
auch in Shanghai, mit sich bringen dürften.
Eine Untersuchung der relevantesten Herkunftsländer und -regionen für realisierte ADI in
Shanghai im Jahr 2003 stellt Deutschland mit 214 Mio. US-$ bzw. 3,7 Prozent als sechstwichtigsten
Investor heraus. Die Plätze 1 bis 5 werden dabei von Hongkong (25,6 Prozent),
Japan (18,9 Prozent), den USA (9,9 Prozent), Taiwan (7,2 Prozent) sowie Großbritannien (4,4
Prozent) belegt. Erstellt man die Statistik mit kumulierten Werten bis Ende 2003, so kommt
Deutschland mit wiederum 3,7 Prozent bzw. 1,73 Mrd. US-$ erneut auf Rang sechs. Vor der
BRD liegen Hongkong (29,4 Prozent), Japan (13,5 Prozent), die USA (12,0 Prozent), Taiwan
(5,5 Prozent) und Singapur (4,2 Prozent) (siehe Darstellung 45). Somit ist Deutschland quan-
932 Vgl. FDI-Website des MOFCOM, in diesem Fall unter
http://www.fdi.com.cn/common/info.jsp?id=ABC00000000000017187 (21.10.2004).
933 Vgl. Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 140; eigene Berechnungen.
273
titativ betrachtet zwar nicht allzu bedeutend, allerdings kann auch im Falle von Shanghai mit
Sicherheit von einer überdurchschnittlichen Technologielastigkeit deutscher Direktinvestitionen
ausgegangen werden. Großprojekte wie beispielsweise das Volkswagen Joint Venture,
aber auch viele deren mittelständischer Zulieferer, sorgen hier anhand eines großen Knowhow-
Transfers für eine hohe qualitative Bedeutung im Rahmen der ADI. Zudem ist das deutsche
Engagement in Shanghai verglichen mit den 1,3 Prozent Beteiligung Deutschlands für
2003 sowie mit den kumulierten 2,1 Prozent bis einschließlich 2003 an allen ADI in der gesamten
VRCh934 auch rein quantitativ recht hoch.
Darstellung 45: Bedeutendste Herkunftsländer realisierter ADI in Shanghai in 2003
Land / Region
2003
(in 100 Mio.
US-$)
2003
(in %)
kumuliert bis
Ende 2003
(in 100 Mio.
US-$)
kumuliert bis
Ende 2003
(in %)
Hongkong 14,96 25,6 135,90 29,4
Japan 11,03 18,9 62,62 13,5
USA 5,77 9,9 55,68 12,0
Taiwan 4,21 7,2 25,26 5,5
Großbritannien 2,58 4,4 12,28 2,7
Deutschland 2,14 3,7 17,29 3,7
Singapur 2,05 3,5 19,45 4,2
Frankreich 1,18 2,0 4,72 1,0
Thailand 0,90 1,5 2,15 0,5
Südkorea 0,53 0,9 5,14 1,1
(Quelle: Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 199; eigene Berechnungen.)
Bis Ende 2003 hatten deutsche Unternehmen insgesamt 527 Projekte in Shanghai vereinbart,
darin inbegriffen die Rekordmarke von 103 Projekten allein 2003. Ende 1999 hingegen waren
derer erst 277 unterzeichnet gewesen, so dass beinahe die Hälfte aller deutschen Verträge in
den letzten vier Jahren unterzeichnet worden sind. Dies verdeutlicht einmal mehr die im genannten
Zeitraum und auch gegenwärtig vom Standort Shanghai ausgehende große Anziehungskraft
auf die deutsche Wirtschaft. Noch drastischer verhält es sich mit den realisierten
deutschen Investitionen. Gemäß den Statistischen Jahrbüchern von Shanghai hatten deutsche
Unternehmen bis Ende 1999 rund 726 Mio. US-$ in der Stadt investiert, bis Ende 2003 war
934 Vgl. hierzu Kap. IV.
274
diese Zahl beinahe um das 2,4-fache auf 1,73 Mrd. US-$ angewachsen.935 Das Rekordjahr der
realisierten deutschen Direktinvestitionen in Shanghai ist bislang 2000 mit 240 Mio. US-$
gewesen, 2003 betrugen diese 214 Mio. US-$ (siehe Darstellung 46). Besonders interessante
Erkenntnisse vermittelt die Kombination aus neu vereinbarten Vertragsvolumina und
den dazugehörigen Verträgen. Seit einigen Jahren ist der Quotient aus den beiden Werten
– also der durchschnittliche Vertragswert – tendenziell abnehmend. So betrug dieser 1999
noch 7,78 Mio. US-$ und sank in den Folgejahren mit Ausnahme von 2002 (5,00 Mio. US-$)
mit Werten von 5,87 Mio. US-$ (2000), 3,79 Mio. US-$ (2001) sowie 2,67 Mio. US-$ (2003)
kontinuierlich ab.936 Diese Entwicklung verdeutlicht das sich stetig intensivierende Interesse
des deutschen Mittelstandes am Standort Shanghai. Diesen Trend bestätigt auch die praktische
Erfahrung des Verfassers, welcher 2004 für sechs Monate als Mitarbeiter für das auf den
deutschen Mittelstand ausgelegte Deutsche Industrie- und Handelszentrum (DIHZ)937 in
Shanghai tätig war. Die Anfragen deutscher kleiner und mittelständischer Unternehmen
(KMU) an das DIHZ hinsichtlich des Standortes Shanghai hatten im Verlauf der letzten Jahre,
vor allem aber in 2004, exorbitant zugenommen.
Darstellung 46: Deutsche Direktinvestitionen in Shanghai 1989 bis 2003
1991 1993 1995 1997 1999 2000 2001 2002 2003
Anzahl vereinbarter
Verträge 1 25 47 36 37 47** 47** 50 103
Anzahl vereinbarter
Verträge kumuliert 12 43 130 201 277 325 374 424 527
Realisierte Investitionen
(in 100 Mio.
US-$)
0,03 0,51 0,51 0,86 1,31 2,40** 1,40 1,01 2,14
Realisierte Investitionen
kumuliert (in 100
Mio. US-$)
0,76 2,36 3,04 4,43 7,26** 12,74 14,14 15,15 17,29
Vereinbarte Investitionen
(in 100 Mio.
US-$)
0,10 0,58 3,72 1,41 2,88 2,76** 1,78** 2,50 2,75
Vereinbarte Investitionen
kumuliert (in
100 Mio. US-$)
1,64 2,36 8,53* 6,24* 24,3** 27,0** 28,85 31,35 34,10
(Quelle: Shanghai Statistical Yearbook, verschiedene Jahrgänge; Die mit '*' gekennzeichneten Werte erscheinen
auf den ersten Blick zwar fehlerhaft, dürften sich jedoch mit der seit 1997 bestehende Kopplung des chinesischen
Renminbi Yuan an den US-$ begründen. Die mit '**' gekennzeichneten Werte lassen sich lediglich mit
fehlerhaften Darstellungen in den Statistischen Jahrbüchern erklären.)
935 Diese Zahlen sind allerdings mit einiger Vorsicht zu genießen, da sich die in den Statistischen Jahrbüchern bis
1999 aufgezeigten Werte mehrfach und teilweise grob widersprechen.
936 Eigene Berechnungen auf Basis der Darstellung 46.
937 Siehe hierzu ausführlich Kapitel VII.
275
Etwas mehr als ein Drittel aller in China aktiven deutschen Unternehmen sind auch in Shanghai
präsent. So waren bei der Deutschen Handelskammer in Shanghai bis Ende März 2004
328 deutsche Firmenrepräsentanzen sowie 302 deutsche Joint Ventures und WFOEs registriert.
938 Die Großinvestitionen konzentrieren sich dabei auf die elektrotechnischen-, chemischen-
und Automobilindustrien. Zahlreiche kleinere Unternehmen siedeln sich dementsprechend
im Rahmen von Zuliefertätigkeiten in sog. 'Industrieclustern' im Umfeld ihrer Kunden
an. Darüber hinaus nutzt eine Vielzahl deutscher Dienstleister Shanghai für einen Markteinstieg.
Beispielsweise sind alle in China tätigen deutschen Banken auch in Shanghai aktiv, zudem
existieren deutsche Versicherungs-, Logistik- sowie Großhandelsunternehmen.939
5. Fazit zu den deutschen Direktinvestitionen in China und Shanghai
Die Rolle der VRCh bei der Anwerbung von ADI ist seit Anfang der 90er Jahre immer bedeutender
geworden, so dass hier 2002 erstmals die globale Spitzenposition eingenommen werden
konnte. Mittlerweile sind chinaweit etwa 500.000 ausländisch kapitalisierte Projekte mit
einem Investitionsvolumen von ca. 545 Mrd. US-$ genehmigt worden, wobei sich eine immer
stärkere Tendenz vom industriellen- hin zum Dienstleistungsbereich beobachten lässt. Bemerkenswert
an den gesamten in China getätigten ADI ist auch die enge Verflechtung derselben
mit den Außenhandelsaktivitäten des Landes. Hier kommen insbesondere dem Veredelungshandel
die komparativen Kostenvorteile Chinas in der Lohnfertigung zugute.
Im Vergleich mit anderen Investitionsländern – insbesondere mit den ost- und südostasiatischen
Tigerstaaten sowie den USA – ist Deutschland in der VRCh bislang noch nicht ausschöpfend
investiv tätig. Gemessen an den 2003 weltweit von deutschen Unternehmen neu im
Ausland erbrachten Direktinvestitionen gingen ca. 6 Prozent nach China. Bedenkt man jedoch,
dass der Anteil aller global von der BRD getätigten aktiven Direktinvestitionen in China
bei nur 1,2 Prozent liegt, so zeigt die aktuelle Statistik doch ein verstärkt zunehmendes Interesse
der deutschen Wirtschaft am Standort China. Weiter fällt auf, dass es auch den deutschen
Mittelstand in zunehmendem Maße nach China zieht.
938 Vgl. Website des Generalkonsulats der BRD in Shanghai (http://www.shanghai.diplo.de), in diesem Fall unter
http://www.shanghai.diplo.de/de/wirtschaft/foerderung/beziehungen.html (4.11.2004).
939 Vgl. DB Research: Deutsche Investitionen in China, a.a.O., S. 4; Eine detaillierte Investitionsstruktur deutscher
Unternehmen in Shanghai war trotz Kontaktierung verschiedener Fachinstitute vor Ort (Delegiertenbüro
der Deutschen Wirtschaft in Shanghai, Wirtschaftsreferat des Generalkonsulats der BRD in Shanghai, Korrespondentin
der bfai in Shanghai) nicht erhältlich. Auch die Reihe 'Kapitalverflechtung mit dem Ausland' der
Deutschen Bundesbank erfasst hinsichtlich der Wirtschaftssektoren deutscher Investitionen in China nur das
ganze Land, nicht aber einzelne Städte.
276
Shanghai ist eine, wenn nicht sogar die bedeutendste Investitionsregion für deutsche Unternehmen
in China. Der kumulierte Bestand der deutschen Direktinvestitionen bis Ende 2003 in
Shanghai machte 18,5 Prozent aller deutschen Direktinvestitionen in China aus. Die entsprechende
Zahl für ausschließlich 2003 getätigte Direktinvestitionen beträgt sogar 24,9 Prozent.
940 Der somit zu verzeichnende Zuwachs dürfte indes auch in dem bereits angeführten,
verstärkten Chinaengagement des deutschen Mittelstandes liegen, da dieser Shanghai aufgrund
seiner zahlreichen Standortvorteile – darunter eben auch die 'westlichsten' Arbeitsund
Lebensbedingungen in China – oftmals als Sprungbrett ins 'Reich der Mitte' nutzt. Zudem
werden immer mehr ADI in China im Dienstleistungsbereich erbracht, was insgesamt
den modernen Städten der Küstenregion zugute kommt.
In der Rangliste ausländischer Investoren spielt Deutschland in Shanghai eine weitaus bedeutendere
Rolle, als in China insgesamt. So war man 2003 landesweit für nur 1,6 Prozent, in der
Stadt am Jangtse hingegen für 3,7 Prozent aller ADI verantwortlich. Insbesondere in den letzten
vier Jahren hat die Anzahl deutscher Projekte deutlich zugenommen. Dies spiegelt sich
auch in der Anzahl deutscher Staatsangehöriger mit regulärem Wohnsitz in Shanghai wider.
Diese hat sich von 1.511 (im Jahr 2000), 1.631 (2001), 2.054 (2002) auf schließlich 2.541
(2003) erhöht.941 Darüber hinaus befinden sich nach Schätzungen des Verfassers konstant ca.
500-800 deutsche Studenten und Praktikanten in Shanghai. Eine Vielzahl an bildungspolitischen,
kulturellen, kulinarischen sowie weiteren kommerziell ausgerichteten Angeboten gewährleistet
letztlich auch noch ein verhältnismäßig angenehmes Privatleben für die Mitglieder
der deutschen Gemeinde.
Die Deutsche Bank hat Anfang 2004 eine Umfrage unter den größten deutschen Unternehmen
zu deren Chinaengagement durchgeführt. Den Ergebnissen zufolge könnten sich die deutschen
Investitionen in China bis 2010 mehr als verdoppeln.942 Obwohl sich deutsche wie auch
andere ausländische Investoren in China nach wie vor mit einer Vielzahl an Problemen auseinander
setzen müssen, gehen vom größten, sich sukzessive entwickelnden, Absatzmarkt der
Welt doch sehr starke ökonomische Reize aus. Hinzu kommt die Möglichkeit, die eigenen
Produktionskosten zu senken, um international konkurrenzfähig zu bleiben. Auf der anderen
Seite benötigt China hohe ADI, um sein enormes Wirtschaftswachstum weiterhin realisieren
zu können. Zudem ist man stark auf einen – von deutschen Unternehmen vielfach erbrachten –
940 Eigene Berechnungen auf Basis der Darstellungen 45 und 46.
941 Vgl. Shanghai Statistical Yearbook 2004, S. 75.
942 Vgl. DB Research: Deutsche Investitionen in China, a.a.O., S. 7.
277
Know-how-Transfer erpicht, dies vor allem im technischen Bereich. Somit handelt es sich im
Idealfall um eine klassische 'win-win'-Situation, welche ein weiteres deutsches Chinaengagement
– landesweit wie in Shanghai – definitiv rechtfertigt. Die einzelnen Investitionskriterien
sollten dabei allerdings gut durchdacht sein.
6. Kurzexkurs: Deutsch-chinesische Entwicklungszusammenarbeit
in Shanghai
An dieser Stelle soll kurz auf die Formen der deutsch-chinesischen Entwicklungszusammenarbeit
(EZ) in China im Allgemeinen bzw. in Shanghai im Besonderen eingegangen werden.
Dies ist insofern von Relevanz, als diese in ihrem Wirken u.a. einen verbesserten (rechtlichen)
Handlungsrahmen für deutsche Investoren und somit Basisvoraussetzungen für ADI generell
schaffen können. Die VRCh gilt als eines der Schwerpunktpartnerländer der deutschen EZ,
d.h. das gesamte entwicklungspolitische Instrumentarium des BMZ wird in ausgewählten
Schwerpunktthemen angewendet. China erfährt dabei Unterstützung von Deutschland in den
Bereichen Wirtschaftsreform, Umweltschutz, Wassermanagement, Aufbau der Verkehrsinfrastruktur
und Gesundheit.943 Ein, mit der Absicht, das chinesische Wirtschaftsrecht weiter zu
entwickeln sowie das Bewusstsein für eine stabile rechtsstaatliche Ordnung zu schaffen, sich
gegenwärtig im Verlauf befindendes Projekt ist die Unterstützung und Beratung des Finanzund
Wirtschaftsausschusses des Nationalen Volkskongresses. Mit einem deutschen Projektbeitrag
in Höhe von vier Mio. Euro944 wird zwar sicherlich nicht das komplette chinesische
Wirtschaftsrecht umfassend reformiert werden, doch können solcherart Konzepte wohl Anstöße
zu schließlich für beide Seiten nützlichen Maßnahmen geben.
Shanghai ist eine Schwerpunktregion der deutschen EZ mit China. Besonders bekannt sind
dabei Kreditvergaben seitens der deutschen Regierung für die Finanzierung der Linien 1 und
2 der Shanghaier Metro in den 90er Jahren in Höhe von knapp einer Milliarde Euro.945 Darüber
hinaus ist die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) in Shanghai schwerpunktmäßig
mit einem Projekt zur Ausbildung von Berufsbildungskräften tätig. Hinzu kommen
diverse Tätigkeiten von Nichtregierungsorganisationen wie der Friedrich-Ebert-Stiftung,
943 Vgl. Website des BMZ (http://www.bmz.de), in diesem Fall unter
http://www.bmz.de/de/laender/partnerlaender/china/index.html (8.11.2004).
944 Vgl. ebd., in diesem Fall unter http://www.bmz.de/de/laender/partnerlaender/china/projekte/index.html
(8.11.2004).
945 Vgl. Kotzel, Uwe: Zeittafel der deutsch-chinesischen Beziehungen, in: China aktuell, August 2002, S. 929,
931.
278
der Hanns-Seidel-Stiftung, der Konrad-Adenauer-Stiftung sowie dem Zentralverband des
deutschen Handwerks. Dabei sind alle genannten Organisationen in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen,
die politischen Stiftungen darüber hinaus insbesondere in der Unterstützung des
(wirtschaftlichen) Reformprozesses aktiv. Koordiniert werden die jeweiligen EZ-Experten vor
allem im Rahmen von durch das Wirtschaftsreferat des deutschen Generalkonsulats in Shanghai
veranstalteten 'Round Tables'. Das Generalkonsulat selbst ist zudem mit BMZ-Geldern
in der Förderung sog. 'Kleinstmaßnahmen' tätig.946
Letzten Endes ist ein Großteil der durch deutsche Organisationen in China geleisteten EZ sicherlich
nicht nur als selbstlose Hilfe zu verstehen, sondern kann durchaus auch als lang angelegte
Außenwirtschaftsförderungsmaßnahme interpretiert werden, um somit die eigenen Interessen
stärker zu vertreten. Solange dies jedoch eine Situation generiert, von der beide Partner
profitieren, sollte sich die Kritik an den entwicklungspolitischen Konzepten in Grenzen halten.
Eine weitere, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit nicht-demokratischen Staaten
liegende, Erwägung dürfte in der Schaffung (von Voraussetzungen) freiheitlicher Strukturen
liegen. Dieser Denkansatz steht im Zusammenhang mit der Frage nach einer Kausalität aus
ökonomischer Öffnung und politischer Liberalisierung. Entgegen den in dieser Arbeit bislang
primär wirtschaftlich orientierten Fragestellungen, soll nachfolgend anhand einer Untersuchung
eventuell vorhandener Fortschritte der VRCh in den Bereichen Menschenrechte,
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie eine Verifizierung der genannten Kausalitätsthese stattfinden.
Zudem erfolgt eine Schilderung der offiziellen deutschen Sichtweise dieser Problematik.
946 Vgl. Interview 4: Elke Tiedt, stellvertretende Generalkonsulin, Leiterin des Wirtschaftsreferates des Generalkonsulats
der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai, Shanghai, 15.04.2003; Für eine nähere Schilderung dieser
Kleinstmaßnahmen siehe das Kapitel VII. 4.5.
279
XI. Menschenrechte – Rechtsstaat – Demokratie: Automatismus aus
ökonomischer Öffnung und politischer Liberalisierung in der
Volksrepublik China?
1. Diskussion der Entwicklungen
In Kapitel II ('Das Wirtschaftssystem der VRCh') ist bereits dargestellt worden, dass die
ökonomischen Strukturen Chinas fortschreitend mehr marktwirtschaftliche Facetten aufweisen.
Darüber hinaus öffnet sich das 'Reich der Mitte' immer mehr – seit Ende 2001 insbesondere
auch aufgrund seines Beitritts zur Welthandelsorganisation – dem globalen wirtschaftlichen
Wettbewerb. Diese beiden Entwicklungen zusammen gelten als die Hauptbestandteile
einer ökonomischen Liberalisierung Chinas, über deren potentielle politische Folgen zumindest
in der westlichen Staatengemeinschaft viel diskutiert wird. In diesem Zusammenhang
wird oftmals von einer Interdependenz aus wirtschaftlichen und politischen Reformen gesprochen,
konkret erwarten sich nicht wenige Beobachter demokratische Strukturen aufweisende
Ergebnisse.
Ob diese These am Beispiel Chinas empirisch bereits tatsächlich gerechtfertigt ist bzw. ob
diese Vorstellungen einem realistischen Zukunftsbild des politischen Systems der VRCh entsprechen,
soll hier eruiert werden. Dabei ist es hilfreich, den relevanten Kernbegriff 'Demokratie'
kurz zu skizzieren, um diesen dann auf die konkreten chinesischen Verhältnisse anwenden
zu können. So beinhaltet das westliche Demokratieverständnis – vor allem in der
Chinadiskussion – insbesondere politische Partizipationsmöglichkeiten, das Vorhandensein
von Rechtsstaatlichkeit sowie die Gewährung von Menschenrechten. Letztere werden vielfach
wiederum als Bestandteil oder Basis rechtsstaatlicher Strukturen gewertet. Dies sind somit
vorrangig drei Aspekte, unter denen die These von einer aus der ökonomischen Öffnung folgenden
politischen Liberalisierung Chinas untersucht werden soll.
1.1 Argumentation für eine Demokratisierung der VRCh
Mit der Machtübernahme von Deng Xiaoping Ende der 70er Jahre erfolgte in der VRCh parallel
zu den ersten ökonomischen Reformschritten auch eine erste Phase geringfügiger politischer
und gesellschaftlicher Liberalisierungen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese
im Verhältnis zu den zuvor herrschenden, willkürlich totalitären Zuständen der Kulturrevolution
stehen, man also den Vergleich mit einer Art 'worst case'- Ausgangssituation anstellt.
Wie auch immer, im Verlauf der 80er Jahre waren definitiv Erleichterungen in den Bereichen
280
ideologische Mobilisierung, Parteikontrolle sowie staatliche Repressionen zu beobachten. In
den 90er Jahren schließlich erfolgte die sukzessive Tolerierung eines – zumindest in den
Großstädten sich etablierenden – pluralistischen Lebensstils. Darüber hinaus in Richtung
Rechtsstaat tendierende Entwicklungen zu jener Zeit waren eine verbindliche Regelung des
Legislativverfahrens, eine Aufwertung der Kontrollfunktionen der Volkskongresse sowie gerichtliche
Klagemöglichkeiten, von welchen zumindest die städtischen Bewohner mehr und
mehr Gebrauch machen. Mit der sich seit 1987 langsam ausbreitenden Wahl der Dorfvorsteher
sind geringfügige demokratische Partizipationsmöglichkeiten eingeführt worden, dies freilich
auf unterster politischer Ebene. Bei innerparteilichen Personalbestimmungen existiert
mittlerweile begrenzter Wettbewerb zwischen den einzelnen Kandidaten, so dass auch hier
eine gewisse Demokratisierung innerhalb der KPCh nachvollzogen werden kann.947 Hinzu
kommt, dass Privatunternehmern seit Mitte 2003 die Parteimitgliedschaft gestattet ist, wodurch
das marktwirtschaftliche Element einen ersten offiziellen Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen
und somit auch zur politischen Macht erhalten hat.948
Weitere, für eine demokratische Entwicklung Chinas sprechende, Entwicklungen sind die in
den 90er Jahren gegen die alten Parteikader durchgesetzten, marktwirtschaftlichen Reformen
inklusive einer Restrukturierung der Staatsunternehmen und Staatsbanken sowie schließlich
die zivile Kontrolle des Militärs. Darüber hinaus sind noch einige Faktoren festzustellen, welche
gemäß den Analyseergebnissen der vergleichenden Demokratieforschung als theoretische
Voraussetzungen zum Aufbau einer stabilen demokratischen Ordnung dienen können. Hierunter
fallen eine relativ starke ethnische Homogenität der chinesischen Bevölkerung mit nur
etwa zehn Prozent Minderheiten, seit einigen Jahren konstant hohe ökonomische Wachstumsraten
bei nur geringer Inflation sowie eine Vielzahl von wirtschaftlichen, kulturellen und
technischen Verflechtungen mit dem demokratischen Ausland.949
1.2 Argumentation gegen eine Demokratisierung der VRCh
Im Rahmen der Argumente für eine potentielle Demokratisierung der VRCh ist zwar zuvor
von geringfügigen politischen und gesellschaftlichen Liberalisierungsmaßnahmen in den 80er
Jahren die Rede gewesen, einen deutlichen Rückschlag gab es diesbezüglich jedoch durch die
947 Vgl. Heilmann, Sebastian: Wenig Anlass zu Euphorie. Politische Folgen des Wirtschaftswandels in China, in:
Internationale Politik, Februar 2002, S. 25-27.
948 Vgl. Schüller, Margot: Chinas Privatunternehmen. Wirtschaftlicher Aufstieg trotz vielfältiger Diskriminierung,
in: China aktuell, August 2003, S. 973-985.
281
Unterdrückung der städtischen Protestbewegung im Zeitraum 1989 bis 1991. Besonders prägnant
waren dabei die blutigen Ereignisse auf dem 'Platz des Himmlischen Friedens' in Beijing
im Juni 1989, welche zu viel internationalem Protest und Sanktionen sowie zum noch
gegenwärtig geltenden und vielfach diskutierten Waffenembargo der EU gegenüber der
VRCh führten.950 Das damalige brutale Vorgehen der chinesischen Führung ist nach westlichem
Verständnis zwar keineswegs entschuldbar, jedoch zumindest dann ansatzweise nachvollziehbar,
wenn man sich in ihre Lage hineinversetzt und davon ausgeht, dass der Kommunistischen
Partei alles daran gelegen war, ihr Machtmonopol beizubehalten. Tatsächlich demokratische
Zugeständnisse wären der Erlangung dieses Ziels mit großer Wahrscheinlichkeit
nicht nur abträglich gewesen, sondern hätten diesem sogar entgegengewirkt.951 Im Ausland
ähnlich aufsehenerregend im negativen Sinne und Protest hervorrufend ist die seit 1999 anhaltende
Verfolgung und Unterdrückung der spirituell ausgerichteten Falun-Gong-Bewegung.
Dies ist insofern verständlich, als es klar dem in der westlichen Staatengemeinschaft für gewöhnlich
verfassungsrechtlich verankerten Prinzip der Religionsfreiheit widerspricht.
Zwar ist zuvor die relativ weitreichende ethnische Homogenität der chinesischen Bevölkerung
genannt worden, doch sprechen andere Charakteristika derselben gegen eine potentielle Demokratisierung
des Landes. Hierunter fallen insbesondere sich permanent verschärfende soziale
und regionale Ungleichheiten, zu deren Verminderung seitens der Regierung bislang nicht
genügend unternommen wird. So besteht zum einen ein starkes ökonomisches Ost-West-
Gefälle, zum anderen sind mittlerweile jedoch auch in den Boomstädten der Küstenregion
immens große Einkommensdisparitäten zu beobachten. An den Errungenschaften der 'sozialistischen
Marktwirtschaft' kann bislang also nur eine Minderheit der chinesischen Bevölkerung
partizipieren, welche aufgrund ihres höheren Bildungsniveaus auch als alleinige theoretische
Trägerin einer Demokratisierung des Landes in Frage käme. Allerdings muss der Verfasser
hier kritisch anmerken, dass seiner eigenen Erfahrung nach selbst bei jungen chinesischen
Menschen aus der oberen Bildungsschicht nur rudimentäres Interesse an politischen Prozessen
und Partizipationsmöglichkeiten besteht. Vielmehr sind es doch immer wieder die aus den
ökonomischen Reformen resultierenden materiellen Errungenschaften, welchen wesentlich
mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Somit ist auch zu erklären, weshalb trotz einer starken
949 Vgl. Heilmann: Wenig Anlass zu Euphorie, a.a.O., S. 26 f.
950 Über eine Abschaffung des Waffenembargos wird in der westlichen Staatengemeinschaft gegenwärtig (Stand:
Dezember 2004) viel diskutiert. So setzen sich die Regierungen von Frankreich und Deutschland für eine Aufhebung
desselben ein, Großbritannien und die USA hingegen streben dem mit Hinweisen auf eine mangelhafte
Menschenrechtslage innerhalb der VRCh sowie einer permanenten Bedrohung Taiwans durch Beijing entgegen.
951 Vgl. Dickson, Bruce J.: China`s Democratization and the Taiwan Experience, in: Asian Survey, No. 4, April
1998, S. 364.
282
Ausweitung des Internets eine zuvor im Ausland vielfach erwartete demokratisierende Wirkung
dieses Mediums bislang ausgeblieben ist. Hinzu kommt allerdings auch, dass die staatlichen
Kontrollen des World Wide Web in China gut funktionieren und somit der Bevölkerung
essentielle Möglichkeiten genommen werden, sich mit Themen wie Menschenrechte, Rechtsstaat
oder Demokratie zu beschäftigen.952
Weiter klar dem westlichen Rechtsstaatsverständnis widersprechend ist die in der VRCh bislang
nicht gegebene Unabhängigkeit der Justiz. Noch immer lässt sich in der Praxis eine Vielzahl
an prägnanten Fällen beobachten, welche die Existenz politischer Weisungen offenbart.
Hinzu herrscht insbesondere in ländlichen Regionen nach wie vor ein gewisser lokaler Protektionismus,
welcher richterliche Entscheidungen nicht selten als ungerecht erscheinen lässt.
Von einer für einen Rechtsstaat und somit auch für eine Demokratie im westlichen Sinne relevanten
horizontalen Gewaltenteilung kann hier de facto also keine Rede sein.953
Laut Sebastian Heilmann ist der 'Schlüssel zum Verständnis des Zusammenhangs zwischen
ökonomischer und politischer Liberalisierung'954 in der VRCh in dem Faktum zu finden, dass
nicht nur die politische, sondern auch die wirtschaftliche Macht auf nur relativ wenige Menschen
verteilt ist. Es handele sich um einen 'flexiblen ‚Netzwerkkapitalismus‘', welcher aus
einem Wandel von der ursprünglichen Planwirtschaft hin zu einer 'Clanwirtschaft' resultiere.
Dabei bestehe eine enge Verflechtung aus politischen und unternehmerischen Akteuren, welche
zwar einerseits kapitalistisch geprägtes Handeln begünstige, andererseits jedoch mit dem
Rechtsstaat widersprechenden Phänomenen wie Korruption, Ausbeutung von staatlichen
Vermögen sowie unrechtmäßiger Manipulation des Finanzsystems einhergehe.955 Hier kommen
einmal mehr die in China so bedeutungsvollen 'guanxi' (Beziehungen) zur Geltung,
welche nach dem Prinzip der wechselseitigen Gefallen – und somit nicht rechtsstaatlichen
Prinzipien entsprechend – funktionieren.956 Zwar existierten auch die marktwirtschaftlichen
Reformen, jedoch würden diese parallel zu dem beschriebenen System verlaufen. Dies führe
letztlich dazu, dass 'das gesamte wirtschaftliche und politische System Chinas [.] sich auf einem
doppelten Boden [bewege]'957, wodurch wiederum bei weitem nicht so viel ökonomische
Liberalisierung vorhanden sei, wie dies von Beijing vielfach verkündet werde. Da das
952 Vgl. Heilmann: Wenig Anlass zu Euphorie, a.a.O., S. 26-28.
953 Vgl. ebd., S. 27.
954 Ebd., S. 28.
955 Vgl. ebd., S. 29.
956 Der Verfasser konnte aus seiner eigenen beruflichen Erfahrung in Shanghai heraus feststellen, dass diese Art
des Geschäftemachens in China tatsächlich nicht unüblich ist.
957 Heilmann: Wenig Anlass zu Euphorie, a.a.O., S. 29.
283
chinesische System also gar nicht sonderlich marktwirtschaftlich geprägt sei, bestände auch
praktisch kaum eine Basis für politische Liberalisierungen.958 Zudem dürfte das durchschnittliche
Sozialprodukt pro Kopf in der VRCh empirisch gesehen momentan und noch in absehbarer
Zeit zu gering sein für eine nachhaltige politische Öffnung. Hinzu kommt, dass in China
keinerlei demokratische Traditionen vorhanden sind, was sich – Russland steht hierfür Beispiel
– stark verzögernd auf einen potentiellen politischen Transformationsprozess auswirken
kann.959
2. Die deutsche Sichtweise der Situation in China: Spannungsverhältnis
zwischen ökonomischem Profitdenken und normgeprägtem außenpolitischen
Verhalten
Jedweder Staat, welcher mit anderen Staaten ökonomische Beziehungen aufbauen bzw. aufrecht
erhalten möchte, ist mit gewissen Grundsatzfragen konfrontiert. Speziell für eine nach
westlichem Verständnis demokratisch legitimierte Regierung ergibt sich hier eine Kernfrage:
Wenn diese nämlich Handel und/oder Direktinvestitionen mit einem eben wiederum nach
westlicher Interpretation nicht demokratisch geführten Staat treibt bzw. sogar noch fördert,
inwieweit stützt sie dann auf Basis ihrer eigenen wirtschaftlichen Vorteile dieses zumindest
undemokratische und im schlimmsten Falle sogar menschenrechtsverachtende Regime? Überspitzt
ausgedrückt handelt es sich hierbei – sofern tatsächlich ein Antagonismus zwischen den
Zielen ökonomische Gewinnmaximierung und Menschenrechtsoptimierung besteht – um eine
Entscheidung zwischen einerseits eigenen materiellen Vorteilen und andererseits 'Freiheit
auch der anderen'.
Im Rahmen einer fortschreitenden Globalisierung ergeben sich u.a. immer mehr ökonomische
Interdependenzen, so dass nationalstaatliche Regierungen sukzessive in ein potentielles Dilemma
geraten, wonach innere Prosperität durch äußere wirtschaftliche Kontakte mit bedingt
wird. Typische Exportnationen wie etwa Deutschland sind von dieser Tatsache besonders betroffen.
In der außenpolitischen Ausrichtung gilt es somit, zwischen einem auf die universale
Verwirklichung der Menschenrechte ausgerichteten Idealismus und einem den eigenen ökonomischen
Nutzen zum Ziel habenden Pragmatismus, sorgsam abzuwägen. Ein Interessenkonflikt
zwischen den beiden genannten Zielen scheint somit unausweichlich. Diesen zu lösen
bzw. zumindest zu entschärfen ist Aufgabe einer besonnenen außenpolitischen Entschei-
958 Vgl. ebd.
959 Vgl. ebd., S. 27.
284
dungsfindung. Anhand der These dieses bipolaren Spannungsverhältnisses sollen im Folgenden
die durch Bonn bzw. Berlin gewählten Vorgehensweisen gegenüber Beijing im Hinblick
auf die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen seit den 90er Jahren untersucht werden.
Hatte sich seitens der Bundesregierung spätestens im Laufe der 80er Jahre ein allgemein
kaum beanstandeter Pragmatismus gegenüber den chinesischen Machthabern in puncto Ökonomisierung
des bilateralen Verhältnisses etabliert,960 so musste dieser nach den einschneidenden
Ereignissen des 4. Juni 1989 neu überdacht werden. Damals vollzog sich eine recht
kontroverse Debatte zwischen Regierung, Parlament und Unternehmerverbänden hinsichtlich
der (nicht) zu ergreifenden Maßnahmen als Konsequenz auf die nach westlichem Verständnis
nicht nachvollziehbare, gewaltsame Unterdrückung der chinesischen Demokratiebewegung.
961 In Bezug auf die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen sind hier vor allem
die gegensätzlichen Positionen von Bundestag und Unternehmern hinsichtlich ökonomischer
Sanktionierung der VRCh von Relevanz. So heißt es beispielsweise in zwei von allen Fraktionen
der ersten Kammer noch im Juni 1989 einstimmig angenommen Entschließungsanträgen:
'Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
[...]
- die deutsch-chinesische Zusammenarbeit zu überprüfen und nur solche
Projekte fortzuführen, die nach Lage der Dinge der Bevölkerung unmittelbar
zugute kommen,
- neue Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit erst dann wieder
zu ergreifen, wenn die Voraussetzungen dafür wieder hergestellt werden
[...]
- den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern nach China nicht zu
genehmigen,
- sich darüber hinaus dafür einzusetzen, dass keine Lieferungen, die für
die Streitkräfte und für die Polizei bestimmt sind, vorgenommen werden'
962
und:
'Der Deutsche Bundestag bekräftigt seine von allen Fraktionen gemeinsam
verabschiedete Entschließung vom 15. Juni 1989 (Drucksache
11/4790). Er fordert und bekräftigt insbesondere
[...]
- daß im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit weitere Kapitalhilfen
und Hermesbürgschaften seitens der Bundesrepublik Deutschland
ausgesetzt werden'963
960 Vgl. Neßhöver, C.: Die Chinapolitik Deutschlands und Frankreichs, a.a.O., S. 240.
961 Vgl. ebd., S. 105-113.
962 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN, Deutscher
Bundestag, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/4790, 15.6.1989, abgedruckt in: Leutner, M. (Hg.): Bundesrepublik
Deutschland und China, a.a.O., S. 327-330.
285
Aus den beiden Anträgen geht eindeutig hervor, dass sich die Parlamentarier für Wirtschaftssanktionen
als Konsequenz auf den 4. Juni 1989 aussprachen. Dabei fokussierten sie vor allem
auf eine Einschränkung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, dies auch über eine
Einstellung der vom Bund getragenen Exportkreditversicherungen über die Hermes-
Kreditversicherungsanstalt.964 Diametral zu den Auffassungen des Bundestages argumentierten
im Sommer 1989 die Wirtschaftsverbände:
'[...] man muss das Politische und Wirtschaftliche hier trennen. Man
kann Wirtschaftsbeziehungen auch nicht kurzfristig an- und abstellen,
sondern wenn man sich entschließt, Wirtschaftsbeziehungen aufzugeben,
dann ist das ein Prozess, der sehr lange wirkt [...]. Wir haben ja immer
Handel getrieben auch mit Regimes, die uns politisch nicht lagen. Zum
Beispiel gibt es ja auch immer noch die Handelsbeziehungen mit dem Iran,
wo Hinrichtungen in sehr viel größerer Anzahl durchgeführt werden,
als es heute in China ist.'965
und:
'Die deutsche Wirtschaft betrachtet die Entwicklung in China mit großer
Sorge. Natürlich arbeitet sie lieber mit demokratischen Ländern zusammen.
Andererseits ist die Wirtschaft das denkbar ungeeignetste Medium,
um totalitäre Staaten zu disziplinieren oder irgendwelche Strafaktionen
durchzuführen.
[...]
Der wirtschaftliche Handel eignet sich nicht als Schlagstock für politische
Repressionen. Und er eignet sich noch viel weniger dazu, moralisches
Wohlverhalten auf der Gegenseite herzustellen.
[...]
Wirtschaftsboykotte haben noch nie einen Staat zum Einlenken bewegt,
weil er immer irgendwo in der Welt die Möglichkeit findet, die Sanktionen
zu umgehen. Außerdem würde ein Boykott nur den kleinen Mann in
China treffen.
[...]
In solchen Fällen für die Politik aufzutreten ist nicht Sache der Wirtschaft.
Wenn man die Wirtschaft als moralisches Mittel einsetzen würde,
wären wir gezwungen, den Handel mit vielen Ländern – in Südamerika,
in Afrika wie im Ostblock – abzubrechen.'966
963 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN, Deutscher Bundestag, 11.
Wahlperiode, Drucksache 11/4873, 23.6.1989, abgedruckt in: Leutner, M. (Hg.): Bundesrepublik Deutschland
und China, a.a.O., S. 331 f.
964 Die sog. 'Hermes-Bürgschaften' des Bundes dienen jedoch nicht nur der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit,
sondern sind darüber hinaus auch ein vielfach eingesetztes Instrument der Außenwirtschaftsförderung.
Dies wiederum heißt, dass eine Einstellung derselben letztendlich auch eine Reduzierung des regulären
deutschen Außenhandels bedeutet. Hinsichtlich Zielsetzung und Systematik der Hermes-Bürgschaften siehe Kapitel
VII. 6.
965 Interview mit dem Vorsitzenden des Arbeitskreises China im Ost-Ausschuß der Deutschen Wirtschaft,
Weiss; Deutschlandfunk 23.6.1989, abgedruckt in: Leutner: Bundesrepublik Deutschland und China, a.a.O.,
S. 332-334.
966 Interview mit DIHT-Präsident Stihl, Stuttgarter Nachrichten 1.7.1989, abgedruckt in ebd., S. 334 f.
286
Hatten Parlament und Wirtschaftsverbände ihre Standpunkte also klar dargelegt, so fand sich
nun die Bundesregierung in der unangenehmen Situation wieder, zwischen den beiden Positionen
abwägen und schließlich angemessene Entscheidungen treffen zu müssen. Wie bereits
angedeutet, hatte Bonn während der 80er Jahre mit Beijing eher eine Politik der Ökonomisierung
geführt und wollte diese nun, auch bedingt durch die potentiellen binnenwirtschaftlichen
und arbeitsmarktpolitischen Folgen eines Abbruchs des bilateralen Warenaustauschs, nicht
abrupt ins eher werteorientierte Gegenteil verkehren. Druck jedoch wurde zu jener jedoch wie
beschrieben von Parlament und Öffentlichkeit ausgeübt, so dass die Bundesregierung deren
Forderungen letztlich nicht unberücksichtigt lassen konnte und daher in der Konsequenz beispielsweise
keine neuen Hermes-Bürgschaften von Handelsgeschäften mit der VRCh mehr
anbot.967 Am 13. Juli 1989 schließlich erläuterte der im BMZ tätige Staatssekretär Repnik die
durch das Bundeskabinett beschlossene Vorgehensweise. So wurde die entwicklungspolitische
Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen empfindlich unter- bzw. abgebrochen und sollte,
den Forderungen des Bundestages entsprechend, nur noch an solchen Projekten fortgesetzt
werden, von denen unmittelbar die Bevölkerung profitierte. Weiter setzte man die Unterzeichnung
verschiedener, kurz zuvor aufgesetzter, Protokolle zur entwicklungspolitischen und
finanziellen Zusammenarbeit, darunter auch eine Vereinbarung zur Unterstützung des Baus
der Shanghaier Metro im Wert von 460 Mio. DM, auf unbestimmte Zeit aus.968 Konnte der
Bundestag somit einmal gemäß einer seiner ureigensten Aufgaben, nämlich der im Sinne der
Bevölkerung liegenden parteiunabhängigen Kontrolle der Regierung, entgegen der üblichen
parlamentarischen Praxis tätig werden, so setzte sich dann bald nach und nach, jedoch spätestens
bis Sommer 1992 wieder der primär durch ökonomisches Nutzenkalkül geprägte Pragmatismus
der deutschen Exekutive durch, d.h. konkret beschloss der Bundestag im Juni 1992 die
Aufhebung der letzten noch gültigen Sanktionsmaßnahmen.969
Neßhöver stellt für die Zeitspanne zwischen jener beschriebenen Normalisierung der Beziehungen
und der sog. 'Tibet-Krise' des Jahres 1996970 drei typische, die Chinapolitik der BRD
967 Vgl. Neßhöver: Die Chinapolitik Deutschlands und Frankreichs, a.a.O., S. 106 f.
968 Vgl. Erklärung des Staatssekretärs im BMZ, Repnik, Bulletin 74/1989, 13.7.1989:651, abgedruckt in: Leutner,
M. (Hg.): Bundesrepublik Deutschland und China, a.a.O., S. 336 f.
969 Für eine exakte Schilderung der sukzessiven Aufhebung der Sanktionen und Wiederaufnahme der politischen
Beziehungen vgl. Neßhöver: Die Chinapolitik Deutschlands und Frankreichs, a.a.O., S. 108-122.
970 Die Krise des Frühjahrs/Sommers 1996 war erstens durch eine chinakritische, fraktionsübergreifende Tibet-
Resolution des Bundestages sowie zweitens durch eine von Beijing strikt abgelehnte, durch die Friedrich-
Naumann-Stiftung (FNS) in Bonn durchgeführte und ursprünglich durch das BMZ geförderte, Weltkonferenz
tibetischer Exilgruppen gekennzeichnet. I.d.F. veranlassten die chinesischen Machthaber die Schließung des Beijinger
Büros der FNS und es kam zu einem zumindest kurzfristigen Abbruch der bilateralen Beziehungen auf
Regierungsebene; Vgl. hierzu ebd., S. 157-165; Heilmann, Sebastian: Grundelemente deutscher Chinapolitik, in:
China aktuell, Juli 2002, S. 762.
287
charakterisierende, Elemente respektive Prinzipien fest: Er benennt diese mit 'stille Diplomatie',
'Wandel durch Handel' sowie 'Ein-China-Politik'.971 Instrument der 'stillen Diplomatie'
ist die sog. 'Listendiplomatie', d.h. deutsche Regierungspolitiker sprechen Menschenrechtsverletzungen
in der VRCh nicht mehr konkret an, sondern übergeben stattdessen zumeist
von Amnesty International (AI) erstellte Listen mit in chinesischen Gefängnissen mutmaßlich
inhaftierten Dissidenten und fordern (und erwirken teilweise auch) deren Freilassung.
972 Darüber hinaus regt die Bundesregierung immer wieder Gespräche auf Expertenebene
an, um somit der Gegenseite das eigene (Menschen)Rechtsverständnis näher zu bringen.973
Das Prinzip 'Wandel durch Handel' entspricht letztlich der Vorstellung, eine wirtschaftliche
Öffnung würde eine politische Liberalisierung des 'Reiches der Mitte' nach sich ziehen, wodurch
der ökonomischen Ausrichtung der deutschen Chinapolitik auch eine gewisse Legitimation
verliehen werde. Als Instrument zur Realisierung dieses Strukturelements deutscher Chinapolitik
dient eine im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung praktizierte starke Exportsubventionierung.
974 Dass die deutschen Unternehmerverbände ebenfalls jenen Automatismus
aus 'Wandel durch Handel' propagieren,975 überrascht indes aufgrund der durch sie vertretenen
Klientel wenig. Das 'Ein-China-Prinzip' schließlich bezieht sich hauptsächlich auf die
Inselrepublik Taiwan, umfasst jedoch auch die Tibet-Problematik. Dies wiederum heißt, dass
Berlin eben jenen zwei territorialen Streitregionen keine Eigenständigkeit bzw. Unabhängigkeit
zugesteht, sondern im Falle von Tibet dieses – ganz im Sinne Beijings – sogar als integralen
Bestandteil der VRCh anerkennt.976
Die Tibetkrise belastete die deutsch-chinesischen Regierungsbeziehungen indes nur einige
Monate. Bereits Ende September 1996 nämlich traf sich am Rande der UN-Vollversammlung
in New York der deutsche Außenminister Kinkel mit seinem chinesischen Amtskollegen und
konnte die vormaligen Meinungsverschiedenheiten weitgehend ausräumen. Kinkel gab da-
971 Neßhöver: Die Chinapolitik Deutschlands und Frankreichs, a.a.O., S. 240.
972 Beispielsweise beim Besuch des chinesischen Staats- und Parteichefs Jiang Zemin in der BRD im April 2002
wurde von der Bundesregierung erneut eine solche Liste übergeben. Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 10.04.2002,
S.2: 'Rau und Jiang sprechen über Menschenrechte'.
973 Vgl. Heilmann: Grundelemente, a.a.O., S. 762.
974 Neßhöver: Die Chinapolitik Deutschlands und Frankreichs, a.a.O., S. 242.
975 Vgl. beispielsweise das Interview mit DIHT-Präsident Stihl: 'Meiner Einschätzung nach sind wirtschaftliche
Beziehungen aber die Basis für positive politische Veränderungen', Stuttgarter Nachrichten 1.7.1989, abgedruckt
in: Leutner: Bundesrepublik Deutschland und China, a.a.O., S. 335.
976 Lediglich die Tibet-Resolution des deutschen Bundestages von 1996 enthielt einen Passus einer 'tibetischen
Exilregierung', womit die VRCh als eine Art Besatzer identifiziert werden konnte. D.h. hier wichen, wenn nicht
die Regierung, dann zumindest die Parlamentarier von der offiziellen Ein-China-Politik ab und riefen somit einigen
Ärger in Beijing hervor. Vgl. hierzu Neßhöver: Die Chinapolitik Deutschlands und Frankreichs, a.a.O.,
S. 157.
288
mals zu erkennen, dass die Bundesregierung in Sachen Menschenrechte mit Beijing einen
'nonkonfrontativen Dialog' führen wolle, welcher in der Folge dann durch die Berliner Chinaverantwortlichen
häufig als Schlagwort anstatt der 'stillen Diplomatie' gebraucht wurde.
Anzumerken ist jedoch, dass es sich hierbei nicht etwa um eine konzeptionelle Neuausrichtung,
sondern lediglich um eine neue Begriffsgebung einer nach wie vor auf 'Listendiplomatie'
und Expertengesprächen beruhenden Menschenrechtspolitik, handelte. Überdies stellt
Neßhöver fest, dass das zuvor noch propagierte Interdependenzprinzip 'Wandel durch Handel'
seitens der Bundesregierung unmittelbar nach der Tibetkrise nicht mehr explizit genannt
wurde, d.h. man stand jenem einst so verbreiteten Automatismus nun wohl etwas kritischer
gegenüber.977
Deutsch-chinesische Meinungsverschiedenheiten in Menschenrechtsfragen generell resultieren
der chinesischen Seite nach aus einem grundsätzlich stark differierenden Menschenrechtsverständnis.
So äußerte Li Peng beispielsweise, dass aufgrund 'der Unterschiede in der
Geschichte und Kultur und wegen der unterschiedlichen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung
[.] verschiedene Länder unterschiedliche Auffassungen zu Menschenrechtsfragen
[haben].'978 Es war schließlich der deutsche Bundespräsident Roman Herzog, der im Vorfeld
seines Chinabesuchs Mitte November 1996 einen Artikel verfasste, in welchem er praktisch
erstmalig jene beschriebene chinesische Sichtweise von der deutschen Seite aus zumindest
bedingt bestätigte. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts tat dies, indem er
drei verschiedene Kategorien von Menschenrechten, nämlich erstens 'fundamentale', zweitens
'wirtschaftliche' sowie drittens Rechte bzgl. der 'Freiheit des Denkens' kodifizierte.
Seiner Auffassung nach müssten Rechte der Kategorie eins, wie etwa Achtung des menschlichen
Lebens, Schutz vor Sklaverei, Folter und Diskriminierung universale Geltung beanspruchen
und sollten daher auch im deutsch-chinesischen Verhältnis klar artikuliert werden. Im
Rahmen der wirtschaftlichen Menschenrechte, wie Vertragsfreiheit, freie Berufswahl sowie
dem Recht auf Privateigentum, bekräftigte Herzog wieder das Prinzip 'Wandel durch Handel',
weil dieses seiner Ansicht nach durchaus Gültigkeit besitzen könne. Hinsichtlich der Kategorie
'Freiheit des Denkens', worunter Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungs- und
Medienfreiheit sowie Freiheit von Wissenschaft und Kunst subsummiert werden, machte der
Bundespräsident schließlich einige Zugeständnisse an die chinesische Seite. Konkret erkannte
er in diesem Bereich die aus unterschiedlichen historischen und kulturellen Erfahrungen resul-
977 Vgl. ebd., S. 162-165.
978 Interview mit Ministerpräsident Li Peng; Fernsehen MDR, 9.11.1993, abgedruckt in: Leutner, M. (Hg.): Bundesrepublik
Deutschland und China, a.a.O., S. 370-372, hier S. 370.
289
tierende Relativität dieser Werte an und kam Beijing somit ein gutes Stück entgegen. Mit dieser
Differenzierung der Wertigkeit von unterschiedlichen Menschenrechtsfragen insgesamt
entwarf Herzog ein von der Bundesregierung dringend benötigtes und eigentlich vom Außenministerium
zu erarbeitendes Konzept hinsichtlich der deutsch-chinesischen Beziehungen,
welches in der Folge auch tatsächlich substantiell von Kinkel aufgegriffen wurde.979
In ihrem im Jahre 2002 erschienenen Ostasienkonzept gibt die Bundesregierung unter dem
Abschnitt 'Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte' an, 'die Verbesserung der
Menschenrechtslage in China ist zentrales Anliegen bei unseren Bemühungen um die weltweite
Geltung der universellen Menschenrechte.'980 Als Instrument zum Erreichen dieses etwas
pathetisch formulierten Zieles wird dann vor allem auf die im Sommer 2000 ratifizierte
'Vereinbarung über die Zusammenarbeit und den Austausch im Rechtsbereich' hingewiesen,
welche 'die Grundlage langfristiger Kooperation beim Auf- und Ausbau rechtsstaatlicher
Strukturen'981 sein soll. Diese also von beiden Seiten festgelegten Expertenkonsultationen
sind somit durchaus als praktische Umsetzung jener die deutsche China-Politik bereits in den
90er Jahren charakterisierenden 'stillen Diplomatie' bzw. des 'nonkonfrontativen Dialogs'
zu verstehen.
Im ebenfalls 2002 veröffentlichten '6. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen' wird u.a. die
staatlich gelenkte Unterdrückung gewerkschaftlicher Aktivitäten innerhalb der VRCh beschrieben.
Zwar habe Beijing im März 2001 den UN-Wirtschafts- und Sozialpakt ratifiziert,
dabei jedoch den Artikel mit dem Recht auf Bildung freier Gewerkschaften nur unter Vorbehalt
akzeptiert.982 Für deutsche Investoren im 'Reich der Mitte' ergibt sich somit die Möglichkeit,
eine arbeitnehmerfreundlichere und somit auch demokratischere Unternehmenskultur
nach China zu 'exportieren', was wohl ganz im Sinne der Bundesregierung sein dürfte. Andererseits
besteht hier allerdings auch die Gefahr, manchen nach deutschem Verständnis teilweise
menschenunwürdigen Produktionsbedingungen im globalen Preiskampf aus rein wirtschaftlichen
Erwägungen heraus nicht kritisch genug gegenüber zu stehen. Wenn Berlin je-
979 Vgl. Neßhöver: Die Chinapolitik Deutschlands und Frankreichs, a.a.O., S. 165-169.
980 Auswärtiges Amt: Aufgaben der deutschen Außenpolitik. Ostasien. Japan, Süd- und Nordkorea, Mongolei,
China einschl. HongKong und Macau, Taiwan am Beginn des 21. Jahrhunderts; Berlin, Mai 2002, S. 5 (Text des
Konzeptes zum Downloaden unter
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/asien/ostasien.pdf ).
981 Ebd.
982 Vgl. 6. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in
anderen Politikbereichen, Berichtszeitraum: 01.01.2000 – 31.03.2002, S. 382.
290
doch deutsche Unternehmen auf eine Art arbeitnehmerfreundlichen Verhaltenskodex auch im
Ausland verpflichten würde, wäre dem Prinzip 'Wandel durch Handel' bzw. hier 'Wandel
durch Direktinvestitionen' gewiss Vorschub geleistet.
Im Rahmen der auch als bilaterale ökonomische Kooperation zu verstehenden entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit setzt sich die Bundesregierung das Ziel, die chinesischen Wirtschaftsreformen
sowie den Auf- und Ausbau rechtsstaatlicher Strukturen zu unterstützen.
Darüber hinaus beabsichtigt sie, insbesondere solche Projekte durchzuführen, welche ethnischen
Minderheiten in China zugute kommen.983 Verständlich wird diese Vorgehensweise vor
allem auch, wenn man die Berliner Perzeption einnimmt, wonach nämlich Beijing seit dem
11. September 2001 vielfach ungerechtfertigt hart auch gegen oftmals friedlich artikulierte
separatistische Bestrebungen in den autonomen Regionen Tibet und Xinjiang vorgeht und der
Kampf gegen den internationalen Terrorismus somit zu einer weiteren Verschlechterung der
Menschenrechtssituation führt.984 Darüber hinaus scheint eine weitere Verbindung aus internationaler
Antiterrorallianz und Menschenrechtslage in der VRCh insofern zu bestehen, als
bei der 58. Sitzung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf im
März/April 2002 nicht wie sonst üblich ein Resolutionsentwurf von den USA oder der EU
gegen Beijing eingereicht wurde. Offensichtlich wollte man hier – auf Kosten der Menschenrechtslage
in China – den scheinbar neu gewonnenen Partner im Kampf gegen den globalen
Terrorismus nicht brüskieren.985
Als typische Exportnation findet sich Deutschland in einem nur schwer lösbaren
Interessenkonflikt zwischen humanem Idealismus und wirtschaftlichem Pragmatismus
wieder, welcher im Prinzip seit der ökonomischen Öffnung der VRCh einer Lösung bedarf.
Überblickt man nun die Zeitspanne etwa seit 1980, so stellt sich die Frage, ob in den Berliner
Vorgehensweisen im Spannungsverhältnis von Menschenrechtsgewährleistung und
außenwirtschaftlicher Interessen zum 'Reich der Mitte' eine Kontinuität zu eruieren ist. Die
Antwort darauf lautet wohl 'ja', und zwar im Sinne eines ökonomischen Primats. Dieser ist
jedoch nicht vollständig von der Menschenrechtsfrage abgekoppelt worden, sondern bildet
zusammen mit der 'stillen Diplomatie' bzw. dem 'nonkonfrontativen Dialog' mittlerweile
und nach wie vor aktuell eine gewisse Konstante in der deutschen Chinapolitik.986 Lediglich
983 Vgl. Auswärtiges Amt: Aufgaben der deutschen Außenpolitik. Ostasien. Japan, Süd- und Nordkorea, Mongolei,
China einschl. HongKong und Macau, Taiwan am Beginn des 21. Jahrhunderts, a.a.O., S. 10.
984 Vgl. 6. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen, a.a.O.,
S. 383.
985 Vgl. China aktuell, April 2002, Ü 8, S. 372.
291
gewisse Konstante in der deutschen Chinapolitik.986 Lediglich der Besuch von Bundesaußenminister
Fischer in Beijing im Juli 2004 stellt eine gewisse Abkehr von diesem Verhaltensmuster
deutscher Politik bzw. Diplomatie dar. 'Todesstrafe, Taiwan, Tibet, Hongkong – Fischer
ließ entgegen bisheriger Praxis keines der heiklen Themen aus.'987 Bundeskanzler
Schröder allerdings lenkte wieder ein: Nur kurz vor seinem sechsten Chinabesuch Ende 2004
äußerte sich der deutsche Regierungschef sehr deutlich zu vielseitiger Kritik, die deutsche
Chinapolitik sei zu wenig werteorientiert: 'Deutschland ist ein enorm exportabhängiges Land.
Und all diejenigen, die meinen, wirtschaftliche Fragen könne man gleichsam nachrangig behandeln,
irren.'988
Das Prinzip 'Wandel durch Handel' ist indes seit mehreren Jahren nicht mehr von offizieller
Seite als selbstverständlich deklariert worden, d.h. die Theorie einer direkten und unmittelbaren
Konditionalität aus ökonomischer und politischer Liberalisierung wird mittlerweile nicht
mehr vorbehaltlos durch die deutsche Außenpolitik vertreten.
3. Fazit
Ähnlich, wie viele Vertreter der westlichen Staatengemeinschaft, so sieht auch der ehemalige
chinesische Staatspräsident und KP-Chef Jiang Zemin wirtschaftliche und politische Reformen
unmittelbar miteinander verknüpft. Nur ist es seiner Ansicht nach nicht unüblich, dass
diese zeitversetzt stattfinden können, also im Falle der VRCh die politischen Veränderungen
noch auf sich warten lassen werden. Er begründet dies wiederum damit, dass man nicht einfach
ein westliches Demokratiemodell kopieren könne, sondern im Rahmen der Reformen
landesspezifische Bedingungen berücksichtigen müsse. Sollte China hier zu schnell vorgehen,
dann würde Nährboden für soziale Erschütterungen und Unruhen geschaffen, welche bei der
986 So mied beispielsweise Bundskanzler Schröder während einem Besuch in der Volksrepublik Ende 2002 bei
Gesprächen mit der chinesischen Staats- und Parteiführung die Themen Menschenrechte sowie Demokratie, und
konzentrierte sich stattdessen auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Bei einer kurz darauf folgenden, aufgrund
einer an ihn wegen seiner Verdienste um die deutsch-chinesischen Beziehungen verliehenen Ehrendoktorwürde
an der Shanghaier Tongji-Universität vor Studenten gehaltenen Dankesrede, betonte Schröder jedoch die Bedeutung
einer rechtsstaatlichen Struktur sowie politischer Partizipationsmöglichkeiten, umging dabei allerdings erneut
bedacht die Begriffe 'Demokratie' bzw. 'Menschenrechte'. Vgl. hierzu Süddeutsche Zeitung vom
31.12.2002 / 01.01.2003, S. 1: 'Schröder wirbt in China für Freiheit'; Hingewiesen sei im Rahmen der 'stillen
Diplomatie' auch noch einmal auf die Übergabe einer Gefangenenliste von Bundespräsident Rau an den
chinesischen Staats- und Parteichef Jiang im April 2002. Vgl. hierzu Süddeutsche Zeitung vom 10.04.2002, S.2:
'Rau und Jiang sprechen über Menschenrechte'.
987 China aktuell, Juli 2004, Ü 1, S. 721.
988 'Schröder verteidigt China-Politik gegen Kritiker', 'Netzzeitung Deutschland'-Website vom 5.12.2004, in
diesem Fall unter http://www.netzeitung.de/deutschland/315928.html (5.12.2004).
292
enormen Quantität der chinesischen Bevölkerung sogar globale Folgen haben könnten.989 Bedenkt
man, dass Jiang etwa zwei Jahre nach seinem offiziellen Rücktritt von Staats- und Parteispitze990
aufgrund seiner Beziehungsgeflechte vielfach noch immer als mächtigster Mann
in der VRCh gilt, so geben seine Äußerungen hinsichtlich politischer Liberalisierungen aus
westlicher Sicht gegenwärtig nur zu wenig Hoffnung Anlass.
Zwar ist zuvor bereits davon berichtet worden, dass seit Beginn der Öffnungspolitik ein zunehmender
gesellschaftlicher Pluralismus zu beobachten ist, doch erstreckt sich dieser primär
auf die lediglich eine Minderheit der chinesischen Population ausmachenden Küstenstädte
und ist zudem nur minimalst politisch motiviert. Vor allem junge Chinesen ereifern sich gegenwärtig
weit eher an den materialistischen Möglichkeiten der partiell eingeführten Marktwirtschaft,
als dass sie politisch-reformerische Ambitionen hegen. Hinzu kommen die enormen
sozialen Gefälle sowie die tatsächlich marktwirtschaftliche Verhältnisse bislang verhindernden
politisch-ökonomischen Clanstrukturen. Entsprechend stellt auch Heilmann fest, dass
in China gegenwärtig noch gar keine gesellschaftliche Gruppe existiert, welche praktisch umsetzbares
demokratisch-reformerisches Potential mitbringt. Die entsprechende Initiative wird
demnach aus der Funktionärsschicht kommen müssen, in welcher bislang jedoch noch vielfältiger
Widerstand hiergegen vorhanden ist.991 An diesen Verhältnissen allerdings könnte sich
im Laufe der nächsten Jahrzehnte insofern einiges ändern, als die kommenden potentiellen
Führungsgenerationen Chinas tendenziell immer öfter im westlichen Ausland studiert haben
und somit zwangsläufig mit humanistisch-demokratischen Gesellschafts- und Gedankenmodellen
konfrontiert sein werden. Folglich müssten die im Ausland vielfach erhofften Reformen
nicht mehr von der westlichen Staatengemeinschaft in die VRCh getragen werden, sondern
die für letztere maßgeblichen Staatsbürger würden dies dann selber tun.
Auch die Bundesregierung hat mittlerweile verstanden, dass das Konzept 'Wandel durch
Handel' in China nicht selbstverständlich aufgeht. Die entsprechend nunmehr verfolgte Strategie
beinhaltet eine primäre Konzentration auf die ökonomischen Beziehungen und verfolgt
nebenher die Konzepte 'stille Diplomatie' respektive 'nonkonfrontativer Dialog'. Zudem ist
man um Kooperation bei rechtsstaatlichen Reformen bemüht. Diese nämlich sind für den
Aufbau eines funktionierenden Wirtschafts- und Verwaltungsrechts, welches wiederum Voraussetzung
effizienter internationaler ökonomischer Beziehungen ist, unverzichtbar. Insbe-
989 Vgl. 'Harmonie ist das oberste Gebot', Interview mit Jiang Zemin in: DER SPIEGEL, 15/2002 vom
8.4.2002, S. 158-161.
990 Stand: Ende 2004.
293
sondere das Verwaltungsrecht wiederum ist – da auch Abwehrrechte gegen staatliche Willkür
beinhaltend – für gewöhnlich mit einigen Menschenrechten verknüpft. Die Bundesregierung
geht hier also einen gewissen Umweg in Richtung der von ihr verfolgten idealistischen Ziele.
Dies geschieht jedoch sogar mit dem Willen Beijings, welchem nämlich zur Beibehaltung
seiner hohen ökonomischen Wachstumsraten an einer wirtschafts- und verwaltungsrechtlichen
Reform gelegen ist.
Bereits im Kapitel II ('Das Wirtschaftssystem der VRCh') ist dargelegt worden, dass es sich
beim chinesischen Transformationsprozess bislang praktisch ausschließlich um einen ökonomischen
Wandel handelt. Folgerichtig besteht in diesem konkreten Fall zumindest kein unmittelbarer
'Automatismus zwischen dem Übergang zur Wettbewerbswirtschaft und einer politischen
Öffnung'992. Der Versuch, Letztere beispielsweise über eine internationale Isolation
brachial aus dem demokratischen Ausland zu erwirken, wäre bei einem politisch und ökonomisch
so mächtigen Staat wie der VRCh völlig unsinnig. Zweckmäßig hingegen ist es, weiterhin
internationale Vernetzungen und somit auch Berührungspunkte mit westlichen Idealismen
zu schaffen, da eben diese zu einem langsamen, dafür aber auch anhaltenden politischen
Reformprozess führen werden. Vieles hängt davon ab, ob die VRCh weiterhin ihre immens
hohen ökonomischen Wachstumsraten der letzten Jahre erzeugen kann. Aus diesen nämlich
bezieht die Kommunistische Partei einen Großteil ihrer gegenwärtigen Legitimation zum
Herrschaftsmonopol. Im Falle eines ökonomischen Kollapses dürfte sich hingegen Unmut
und in der Folge eine Infragestellung des politischen Systems seitens der Bevölkerung ergeben.
Da es hiernach bislang allerdings nicht aussieht, ist mit essenziellen politischen Reformen
in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Ein Automatismus aus ökonomischer und politischer
Öffnung existiert im Falle der VRCh nicht.
Nachdem in der vorliegenden Arbeit eine Vielzahl verschiedene, die deutsch-chinesischen
Wirtschaftsbeziehungen mittelbar und unmittelbar charakterisierende Themen untersucht
worden sind, erfolgen abschließend Resümee und Ausblick. Hierbei sollen neben einer Skizzierung
der neuesten politischen und gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen sowohl eine Diskussion,
als auch eine Prognose zur Zukunft der Wirtschaftsstandorte VRCh im Allgemeinen
bzw. Shanghai im Besonderen mit einem Fokus auf deutsche Direktinvestitionen geführt bzw.
gestellt werden. Darüber hinaus wird eine Vorhersage über die zukünftige Rolle der VRCh in
einer zunehmend interdependenten globalen Wirtschaft abgegeben.
991 Vgl. Heilmann: Wenig Anlass zu Euphorie, a.a.O., S. 29 f.
294
XII. Die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen:
Resümee und Ausblick
1. Politische Einbettung: Neueste Entwicklungen
Die politischen Beziehungen zwischen Beijing und Berlin sind seit der Amtsübernahme der
rot-grünen Regierung im Oktober 1998 eindeutig optimiert worden. Bundeskanzler Schröder
hat der VRCh im Dezember 2004 bereits seinen sechsten Besuch abgestattet, dies – wie mittlerweile
üblich – primär unter pragmatisch-wirtschaftlichen Aspekten. Zwar scheint eine humane
Werteorientierung hierbei auf den ersten Blick sukzessive in den Hintergrund gedrängt,
doch hat die Erfahrung im Umgang mit dem Reich der Mitte gelehrt, dass offensives Ansprechen
potentieller Missstände in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie
einem positiven Verhältnis mit der chinesischen Regierung nicht sehr zuträglich ist.
Vielmehr erscheint es sinnvoll, einen gewissen Umweg, beispielsweise in Form eines intensiv
geführten Rechtsstaatsdialogs, zu gehen. Dies hilft dazu bei, dass die zuvor angesprochenen
sensiblen Fragen letzten Endes doch noch, wenn auch primär indirekt, thematisiert werden
können.993
Umgekehrt legt auch die chinesische Führung großen Wert auf gute Beziehungen mit der
BRD. Der neue Regierungschef Wen Jiabao demonstrierte dies, indem er auf seiner Antrittsreise
nach Europa im Mai 2004 Deutschland als erste Station auswählte und dort vier Tage
verweilte. Dabei ging es Wen nach eigener Aussage vor allem um ökonomische Themen sowie
um eine Intensivierung des Austausches im Hochtechnologiebereich. Im Rahmen dieser
Zusammenkunft verkündeten die beiden Regierungschefs das ehrgeizige, aber nicht unrealistische
Ziel, die jährlichen bilateralen Handelsströme bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln. Als
ersten Schritt in diese Richtung erfolgten Vertragsunterzeichnungen über die Lieferung von
Flugzeugen und Schiffen in die VRCh. Im Bereich deutscher Direktinvestitionen in China
wurden konkret neue Vereinbarungen mit Volkswagen und DaimlerChrysler sowie über den
Bau einer Halbleiterfabrik getroffen.994
Während desselben Besuches wurde zudem eine fünfseitige Deklaration mit dem Titel 'Partnerschaft
in globaler Verantwortung' verabschiedet. In dem vornehmlich politischen Papier
stützt die deutsche Seite so deutlich wie nie zuvor die Position Beijings in der Taiwanfrage,
992 Ebd., S. 26.
993 Siehe hierzu ausführlich Kapitel XI.
994 Vgl. China aktuell, Mai 2004, Ü1, S. 469 f.
295
indem eine Unabhängigkeit der Insel eindeutig abgelehnt wird. Allerdings – so geht aus dem
Papier weiter hervor – wendet sich die Bundesrepublik auch gegen eine weitere Verschärfung
der Spannungen in der Straße von Taiwan. Quasi im Gegenzug spricht sich die chinesische
Regierung für eine stärkere Rolle Deutschlands bei den Vereinten Nationen aus, wenn auch
ohne unmittelbare Erwähnung eines ständigen Sitzes im Sicherheitsrat. Schließlich erfolgt in
der Deklaration auch noch der Hinweis auf die Bedeutung der Menschenrechte im Rahmen
der deutsch-chinesischen Beziehungen. Dabei wird von Beijing insbesondere die Einhaltung
und Förderung der Ziele und Prinzipien der UN-Charta sowie der allgemeinen Menschenrechte
gefordert. Letztere Bestimmung ist jedoch keinesfalls als unmittelbare Konditionalisierung
im Rahmen einer Aufrechterhaltung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu interpretieren.
Weiter betonte Schröder bei Wens Besuch einmal mehr seinen Wunsch nach einer Aufhebung
des seit den Ereignissen von Tiananmen 1989 bestehenden EU-Waffenembargos.995 Exakt
dies bekräftigte er bei seinem Chinabesuch im darauf folgenden Dezember erneut und konnte
seinerseits von Wen nochmals die chinesische Unterstützung für eine 'gebührende Rolle'
Deutschlands bei den Vereinten Nationen erfahren. Zudem wurden im Rahmen dieser Reise
insgesamt 22 Wirtschaftsverträge unterzeichnet, darunter Großverträge mit Airbus über die
Lieferung von Flugzeugen im Wert von 1 Mrd. EUR sowie mit Siemens über den Bau von
Lokomotiven in China im Wert von 360 Mio. EUR.996
2. Der Wirtschaftsstandort VRCh im Allgemeinen
2.1 Neueste gesamtwirtschaftliche Entwicklungen
Für das Jahr 2004 wurde für China ein Wirtschaftswachstum von 9,5 Prozent ausgewiesen. In
absoluten Zahlen bedeutet dies einen Anstieg des BIP von 1,378 Billionen US-$ (2003) auf
1,651 Billionen US-$ (2004). Unterteilt nach Wirtschaftssektoren betrug das Wachstum 6,3
Prozent (Primärsektor), 11,1 Prozent (Sekundärsektor) bzw. 8,3 Prozent (Tertiärsektor). Dabei
ergab sich eine Zusammensetzung aus 14,5 Prozent für Landwirtschaft, 53,3 Prozent für Industrie
und 32,1 Prozent für Dienstleistungen. Im laufenden Fünfjahresplan ging Beijing von
sieben Prozent Wachstum aus, doch wie bereits 2003 (9,1 %) übertraf dieses neun Prozent. Da
sich die chinesische Regierung den Gefahren einer ökonomischen Überhitzung bewusst ist,
versucht sie seit einiger Zeit, Investitionen in bestimmte Branchen zu reduzieren. Hiervon
995 Ebd.
996 Vgl. 'Schröder will China-Embargo beenden', 'Financial Times Deutschland'-Website vom 7.12.2004, in
diesem Fall unter http://www.ftd.de/pw/in/1102146517440.html?nv=rs (19.1.2005).
296
insbesondere betroffen sind die Kfz-, Stahl-, Aluminium- und Zementindustrien sowie der
Immobiliensektor. Vor allem anhand von gezielten Kreditbeschränkungen konnten die Neuinvestitionen
in all diesen Bereichen geringfügig abgebremst werden, so dass das gesamtwirtschaftliche
Wachstum – etwas zeitversetzt – ebenfalls eine Reduzierung erfahren sollte. Das
bewusste Einschränken des Wirtschaftswachstums ist von der chinesischen Führung zudem
aufgrund inflationärer Tendenzen beabsichtigt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Verbraucherpreisindex
im Jahre 2004 um 3,9 Prozent – allerdings quartalsweise mit abnehmender
Tendenz – an. Die chinesische Regierung versucht dieser Problematik insbesondere durch eine
Reduzierung der Geldmenge Herr zu werden, trotzdem liegen die primär durch starke Erhöhungen
der Nahrungsmittelpreise erzeugten beinahe vier Prozent Inflation für das Gesamtjahr
2004 deutlich über den 1,2 Prozent des Vorjahres.997
Im Außenwirtschaftsbereich sind im Jahre 2004 erneut exorbitant starke Zuwächse zu
verzeichnen gewesen. So stieg das Gesamtaußenhandelsvolumen im Vergleich zum Vorjahr
um 35,7 Prozent auf 1,155 Billionen US-$ an. Dabei nahmen die Exporte um 35,4 Prozent auf
593,4 Mrd. US-$ und die Importe um 36,0 Prozent auf 561,4 Mrd. US-$ zu. Hieraus ergibt
sich ein Handelsbilanzüberschuss von 32,0 Mrd. US-$. Die Absorbierung ausländischen Kapitals
konnte 2004 ebenfalls deutlich ausgeweitet werden. So betrug das Volumen der vertraglich
vereinbarten ausländischen Direktinvestitionen 153,5 Mrd. US-$, was einer Zunahme um
33,4 Prozent gegenüber 2003 entspricht. Die realisierten ausländischen Direktinvestitionen
2004 beliefen sich auf 60,6 Mrd. US-$, womit eine Steigerung um 12,1 Prozent erreicht wurde.
998 Somit konnte erstmals die Marke von 60 Mrd. US-$ überstiegen werden.
2.2 Ausländische Direktinvestitionen in der VRCh
2.2.1 Möglichkeiten
Grundsätzlich existieren für ausländische Unternehmen zwei Hauptmotive für ein wirtschaftliches
Engagement in China. Dabei handelt es sich zum einen um die Möglichkeit, einen
preisgünstigen Produktionsstandort auszumachen, zum anderen um die Verlockungen eines
gigantischen Absatzmarktes. Zwar sind beide Beweggründe äußerst bedeutsam, doch werden
997 Vgl. China aktuell, Oktober 2004, Ü32, S. 1097 f. sowie Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten kompakt,
Stand: April 2005, S. 1, 2.
998 Vgl. ebd., S. 3, 5.
297
Absatzpotenziale von international agierenden Unternehmen im chinarelevanten Kontext zumeist
zuerst genannt.
Zwischen 1993 und 2003 hat sich das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) der VRCh mit einem
Wachstum von 134 Prozent mehr als verdoppelt.999 Eine Pro-Kopf-Wirtschaftskraft von
1.000 US-$ ist bislang zwar kaum vergleichbar mit den in den führenden Industriestaaten
durchschnittlich erzeugten 25.800 US-$, doch bedeuten obige 134 Prozent auch ein durchschnittliches
jährliches Wachstum von 9,5 Prozent seit 1990. In Westeuropa und Nordamerika
hingegen wurden in den letzten Jahren zumeist nur 2 bis 3 Prozent erreicht.1000 Die VRCh ist
somit gegenwärtig klar die dynamischste unter den global bedeutendsten Volkswirtschaften.
Gemessen am Sozialprodukt belegte sie 2003 bereits den sechsten Platz, unter Berücksichtigung
von Kaufkraftparitäten war dies hinter den USA sogar Rang 2.1001 Die einzelnen Absatzmärkte
dürften indes auch deutlich zunehmen. Beispielsweise wird nach Prognosen der
Siemens AG der chinesische Elektromarkt in den nächsten fünf Jahren um regelmäßig etwa 10
Prozent anwachsen. Konkret würde dies bedeuten, dass die Zahl der gegenwärtig 280 Mio.
Mobilfunknutzer in der VRCh bis zum Jahr 2008 auf 435 Mio. ansteigt.1002 Unter Zugrundelegung
eines anhaltend kräftigen Wirtschaftswachstums gehen positive Schätzungen davon
aus, dass sich die absolute Anzahl kaufkräftiger Konsumenten in der VRCh von 2001 mit 76
Mio. Personen bis 2015 mit 700 Mio. beinahe verzehnfachen könnte (siehe Darstellung 47).
Diese Zahl mag möglicherweise ein wenig zu hoch ausfallen, trotzdem dürfte eine deutliche
Vervielfachung keineswegs unrealistisch sein.
Darstellung 47: Kaufkräftige Konsumenten weltweit (in Mio.)
2001 2015
USA 236 284
Deutschland 70 76
Japan 110 112
VR China 76 700
(Quelle: Deutsche Bank Research: Deutsche Investitionen in China –
Chance für deutsche Unternehmen, 6.8.2004, S. 5.)
Als zweitwichtigster Beweggrund für ein Chinaengagement werden von ausländischen Unternehmen
zumeist die preisgünstigen Produktionsbedingungen genannt. Insbesondere der Ver-
999 Vgl. Bayerische Landesbank, Volkswirtschaftliche Abteilung: Länderanalysen. VR China, München 2004,
S. 1.
1000 Vgl. Reisach, Ulrike: Investitionsboom in China – Strohfeuer oder Langzeitperspektive, in: China aktuell,
November 2004, S. 1216.
1001 Vgl. Bayerische Landesbank: VR China, a.a.O., S. 1.
1002 Vgl. Reisach: Investitionsboom in China, a.a.O., S. 1216.
298
edelungshandel, welcher in 2003 mit 48 Prozent beinahe die Hälfte des chinesischen Außenhandelsvolumens
ausmachte,1003 ist eine Folge der niedrigen Stundenlöhne. Quasi immer öfter
werden somit bestimmte arbeitsaufwändige Produktionsprozesse in die VRCh ausgelagert.
Dies ist durchaus nachvollziehbar, bedenkt man die sogar im Vergleich zu anderen ost- und
südostasiatischen Staaten nach wie vor äußerst geringen Arbeitslöhne (siehe Darstellung 48).
Darstellung 48: Durchschnittliche Stundenlöhne für einen angelernten Arbeiter inklusive
Nebenkosten in Ost- und Südostasien
Land Stundenlohn (in US-$)
Japan 20
Südkorea / Singapur / Hongkong / Taiwan 8
Malaysia 3
Thailand 2
VR China 1,5
(Quelle: Deutsche Bank Research: Deutsche Investitionen in China –
Chance für deutsche Unternehmen, 6.8.2004, S. 5.)
Allerdings ist es nicht so, dass sich die VRCh hinsichtlich ihres Humankapitals nur im
Niedriglohnsegment auszeichnet. Mittlerweile bringt das Land mit 360.000 Personen jährlich
nach den USA (300.000) die meisten Hochschulabsolventen naturwissenschaftlicher und
technischer Studiengänge weltweit hervor.1004 Die Qualität dieser Ausbildungen ist durchaus
mit jenen der etablierten Industriestaaten vergleichbar. Lediglich in den
Wirtschaftswissenschaften sind die Studiengänge in der VRCh oftmals noch rückständig,
doch auch hier bewegt sich beispielsweise über Kooperationen mit ausländischen
Universitäten einiges. Hinzu kommt bei der jungen Generation eine ungemein ausgeprägte
Lern- und Leistungsbereitschaft. Somit besteht in der VRCh nunmehr also die Möglichkeit,
das gesamte Wertschöpfungsspektrum abzudecken. Dass schließlich selbst ein
Universitätsabsolvent in Chinas kostenintensivsten Festlandmetropolen Shanghai und
Shenzhen mit nur etwa 300 bis 400 US-$ Monatsgehalt zu Buche schlägt, macht den Standort
auch für eher strategische Unternehmensbereiche immer interessanter.
Für ausländische Investoren zudem mit Sicherheit positiv zu bewerten ist der Beitritt der
VRCh zur Welthandelsorganisation. Dieser nämlich wird aufgrund der durch Beijing einzuhaltenden
Verpflichtungen sukzessive eine Vielzahl an Verbesserungen in den Bereichen
Rechtssicherheit und Chancengleichheit sowohl für ausländische-, als auch für Privatunter-
1003 Vgl. Schüller: Chinas wirtschaftlicher Aufstieg, a.a.O., S. 44.
1004 Vgl. Reisach: Investitionsboom in China, a.a.O., S. 1217.
299
nehmen generell, bringen. Hinzu kommt der politische Aspekt, dass die seit Anfang 2003 regierende
vierte Führungsgeneration der KPCh um Hu Jintao und Wen Jiabao die von ihren
Vorgängern eingeschlagene relativ pragmatische ökonomische Reformpolitik fortführt und
wohl noch intensivieren wird. Die seit Amtsantritt erfolgten klaren Hinweise in diese Richtung
sind indes eine Straffung des Verwaltungsapparates, die Öffnung der Partei für Privatunternehmer
sowie der in die chinesische Verfassung aufgenommene Schutz des Privateigentums.
1005
2.2.2 Risiken
Zuvor sind sowohl die günstigen Produktionsbedingungen als auch der große Absatzmarkt als
äußerst positive Beweggründe für ein Chinaengagement genannt worden. Exakt diese beiden
Beweggründe jedoch bringen auf der anderen Seite potentiell auch wieder negative Folgen
mit sich. Vor allem aufgrund von Überkapazitäten ist in einigen Branchen mittlerweile ein
regelrechter preislicher Verdrängungswettbewerb auszumachen, welcher Gewinnmargen gegen
null gehen lassen und somit für in- wie ausländische Unternehmen existenzbedrohend
sein kann. Allerdings – dies ist bereits angesprochen worden – geht die chinesische Führung
gegen diese Überkapazitäten mittlerweile insbesondere durch Kreditvergabebeschränkungen
bzw. unmittelbare Investitionsverbote vor. Ebenfalls aus den Überkapazitäten ergibt sich die
Gefahr einer ökonomischen Überhitzung. Beijing strebt durchweg ein Wirtschaftswachstum
von sieben Prozent an, dieses wird jedoch seit 1995 durchgehend übertroffen. Hierfür hauptverantwortlich
sind einige spezielle Branchen, darunter die Stahl- und Zementindustrien, in
denen die Investitionsvolumina in 2003 um 93 Prozent bzw. 122 Prozent zugenommen haben
und in der Folge seitens der Regierung eingeschränkt worden sind.1006
Eine weitere Auswirkung der hohen Direktinvestitionen offenbart sich seit einiger Zeit in anwachsenden
Elektrizitätsengpässen und daraus resultierenden ansteigenden Preisen. So nahm
die Nachfrage nach Strom in der VRCh in 2003 um 15 Prozent zu, wohingegen die Kapazitäten
einen Zuwachs von lediglich 8 Prozent verzeichnen konnten. Dies führte dazu, dass eine
Vielzahl an Fabriken auf Regierungsweisung hin an bestimmten Werktagen mittlerweile nicht
mehr produzieren darf und daher auf Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ausweichen muss.1007
1005 Vgl. ebd.
1006 Vgl. Voss, Jens-Peter: Chinas Wirtschaft: Erreichtes, Angestrebtes, Mögliches und Gefährdetes, in: China
Contact, 2 / 2005, S. 26.
1007 Vgl. DB Research: Deutsche Investitionen in China, a.a.O., S. 6.
300
Allerdings hat Beijing mittlerweile einige Ausschreibungen für die Vergabe von Großprojekten
im Elektrizitätserzeugungsbereich gestartet, um der Problematik Herr zu werden.1008
Auch im Finanzbereich drohen möglicherweise Gefahren: Pessimisten befürchten den Kollaps
des chinesischen Bankensektors, da dieser noch immer unter notleidenden Krediten in Höhe
von etwa 500 bis 700 Mrd. US-$ leidet.1009 Die chinesische Regierung hat die Problematik
bereits vor einigen Jahren erkannt und versucht seither vor allem über aus dem Staatshaushalt
erfolgenden sukzessiven 'Finanzspritzen', das Bankensystem zu reformieren.1010 Ebenfalls
als finanzpolitisch problematisch könnte sich die anhaltende Unterbewertung der chinesischen
Währung erweisen. Der Renminbi Yuan ist seit Ende 1997 fest an den US-$ gekoppelt,1011
womit China seit einigen Jahren seine Exporte deutlich vergünstigt und somit das Wirtschaftswachstum
verstärkt. Sollte in absehbarer Zeit eine Aufwertung bzw. eine Koppelung
an einen Währungskorb – wie es vielfach im Gespräch ist – erfolgen, dann dürfte sich dies
negativ auf die Ausfuhren aus China und somit vielfach auch auf ausländisch kapitalisierte
Unternehmen auswirken. Darüber hinaus würde ein solcher Schritt auch die Arbeitskosten
anheben und somit einen weiteren Wettbewerbsvorteil nivellieren.1012 Nachdem bereits ungemein
viel darüber diskutiert worden ist, ob Beijing die unmittelbare Koppelung in 2005
aufhebt, wird dies in letzter Zeit wieder häufiger dementiert. Die Zeit hierfür sei noch nicht
reif, da an den Finanzmärkten momentan zu viel auf eine Abwertung spekuliert werde.1013 Ob
diese vehementen Dementi jedoch nicht nur eine stabilitätsorientierte Finte sind, wird sich
bald herausstellen.
Ein weiteres Hemmnis des chinesischen Marktes für deutsche Investoren kann in der teilweise
nach wie vor existierenden Rechtsunsicherheit, welche auch noch mit einer traditionell stark
ausgeprägten Korruptionsproblematik einhergeht, ausgemacht werden. Allerdings ist auch auf
diesem Gebiet insbesondere aufgrund des WTO-Beitritts eine Vielzahl an Fortschritten zu beobachten.
Ebenfalls noch nicht voll transparent gestaltet sich die Suche ausländischer Unternehmen
nach Marktinformationen verschiedenster Art. Hierbei handelt es sich beispielsweise
um Kundenstrukturen und -präferenzen sowie um Lieferantennetzwerke. Zudem ist die VRCh
1008 Vgl. beispielsweise 'Power supply sector needs reform', 'China Business Infocenter'-Website vom
23.6.2004, in diesem Fall unter http://www.cbiz.cn/news/showarticle.asp?id=2110 (20.1.2005).
1009 Vgl. Reisach: Investitionsboom in China, a.a.O., S. 1217.
1010 Vgl. beispielsweise 'New stimulus for banking sector', 'China Daily'-Website vom 19.1.2005, in diesem
Fall unter http://www.chinadaily.com.cn/english/doc/2005-01/19/content_410287.htm (20.1.2005).
1011 Vgl. Voss: Chinas Wirtschaft, a.a.O., S. 28.
1012 Vgl. Reisach: Investitionsboom in China, a.a.O., S. 1218.
301
bedingt durch ihre geographischen Gegebenheiten keineswegs als einheitlicher Markt, sondern
vielmehr als ein Vielvölkerstaat mit entsprechend regional bedingten individuellen Eigenheiten,
zu verstehen.1014
Hinzu kommen einige, sozial bedingte, Missstände. Hierunter fallen eine fortschreitend größer
werdende Kluft zwischen Arm und Reich, ein Stadt-Land- und Ost-West-Gefälle, eine
steigende Arbeitslosigkeit sowie schließlich eine sich verschärfende Überalterung der Bevölkerung.
Zwar betreffen diese Probleme ausländische Unternehmen nicht unmittelbar, doch
könnten sie bei sehr pessimistischer Sichtweise als politisches Stabilitätsrisiko, welches sich
letztlich auch wieder auf die Investitionsbedingungen auswirkt, verstanden werden. Dem ist
zu entgegnen, dass auch die Kommunistische Partei die soziale Stabilität als Hauptproblem
für eine weitere Entwicklung der Reformen ausgemacht1015 und daher damit begonnen hat,
erste Elemente eines sozialen Sicherungssystems zu implementieren.1016 Dies kann jedoch nur
als Anfang weitreichender sozialpolitischer Veränderungen verstanden werden.
2.2.3 Fazit
Ein Markteinstieg in der VRCh birgt für ausländische Investoren gegenwärtig sowohl Risiken
als auch Potentiale. Vorhandene Defizite können in Überkapazitäten einiger Branchen, Elektrizitätsengpässen,
notleidenden Krediten, Korruption sowie einer generellen Rechtsunsicherheit
ausgemacht werden. Die chinesische Regierung allerdings hat diese Tatbestände erkannt
und konsequenterweise Schritte zu einer Verbesserung der Situation eingeleitet, wobei so
manche dieser bereits erfolgreich implementiert worden sind. Die neue Führung um Hu Jintao
und Wen Jiabao verfolgt hier ähnlich wie ihre Vorgängerin unter Jiang Zemin und Zhu Rongji
einen äußerst pragmatischen Kurs, welcher bereits einige Früchte trägt. Hinzu kommen diverse
privatwirtschaftlich richtige Reformschritte, welche auch als vertrauensbildende Maßnahmen
gegenüber ausländischen Investoren dienlich sind.
Entgegen vielfacher Meinungen kann bereits heute in der VRCh oftmals das gesamte Wertschöpfungsspektrum
eines Produktionsprozesses mit einheimischem Personal abgedeckt werden.
Zwar sind im Managementbereich nach westlicher Auffassung noch immer Mängel zu
1013 Vgl. beispielsweise 'Beijing will hold the peg', 'Asia Times'-Website vom 19.1.2005, in diesem Fall unter
http://www.atimes.com/atimes/China/GA19Ad02.html (20.1.2005).
1014 Vgl. DB Research: Deutsche Investitionen in China, a.a.O., S. 6.
1015 Vgl. China aktuell, November 2004, Ü18, S. 1190.
302
beobachten, doch dürfte sich auch dies im Laufe der nächsten Jahre weiter angleichen. Hierfür
steht – dies betrifft die junge Generation – zumeist hoch motiviertes und lernwilliges Personal
bei geringen Kosten zur Verfügung, welches den Standort China im internationalen Produktionswettlauf
immer mehr konkurrenzfähig macht. Hinzu kommt, dass weiterhin starke ökonomische
Wachstumsraten bei einer voraussichtlichen Beibehaltung der pragmatischen Vorgehensweise
der politischen Führung äußerst wahrscheinlich sind. Somit werden immer mehr
kaufkräftige Konsumenten entstehen, welche das 'Reich der Mitte' zunehmend zu einem
hochattraktiven Absatzmarkt machen.
Darüber hinaus dürfte sich der Ende 2001 erfolgte Beitritt zur Welthandelsorganisation sehr
positiv auf das Gesamtinvestitionsklima in der VRCh auswirken. Insbesondere ausländische-,
aber auch private Unternehmen generell, werden von den weiterhin im Rahmen der WTOVerpflichtungen
zu erfolgenden Reformmaßnahmen deutlich profitieren. Zwar ist ein anhaltend
harter Wettbewerb sowohl um Kunden in China, wie auch um Marktanteile auf dem internationalen
Parkett, trotz der anlaufenden Liberalisierungen äußerst wahrscheinlich, doch
wird dieser zukünftig unter sukzessive transparenteren Rahmenbedingungen stattfinden. Eine
wahrscheinlich spätestens bis Ende 2006 erfolgende geringfügige Aufwertung der chinesischen
Währung wird zwar zu leichten Einbussen im Exportgeschäft führen, kann andererseits
aber auch positiv als eine übermäßiges Wachstum eindämmende Maßnahme genutzt werden.
Die Vergabe der Olympischen Spiele 2008 an Beijing sowie der Weltausstellung EXPO 2010
an Shanghai schaffen für ausländische Investoren darüber hinaus die Möglichkeit, an neuen
Großinfrastrukturprojekten teilzuhaben. Die VRCh wird es sicherlich nicht versäumen, sich
zu diesen Globalereignissen besonders herausgeputzt zu präsentieren. Ausländische Unternehmen,
welche ein wenig auf die ökonomischen, politischen und kulturellen Besonderheiten
des bevölkerungsreichsten Staates eingehen, werden hier nach Ansicht des Verfassers zukünftig
sehr erfolgreich wirtschaften können.
3. Der Wirtschaftsstandort Shanghai im Besonderen
Nachdem die Frage der Sinnhaltigkeit weiterer ausländischer und somit auch deutscher Direktinvestitionen
in der VRCh relativ deutlich mit einem 'Ja' beantwortet worden ist, soll
diese Thematik auch hinsichtlich des spezifischen Standortes Shanghai untersucht werden.
1016 Vgl. Bayerische Landesbank: VR China, a.a.O., S. 2.
303
Setzt man sich mit den für deutsche Unternehmen vorteilhaften Aspekten der 'Stadt über dem
Meer' auseinander, so fällt doch immer wieder die starke, operativ vor Ort betriebene, deutsche
Außenwirtschaftsförderung ins Blickfeld. Dadurch bedingt, dass Großkonzerne derartige
Dienstleistungen aufgrund eines eigenen Beraterstabes bzw. Fachpersonals für gewöhnlich
eher nicht benötigen, sind die Adressaten der Förderungsangebote zumeist kleine und mittelständische
Unternehmen.
3.1 Shanghai als Musterbeispiel der deutschen Außenwirtschaftsförderung
Insgesamt sind in Shanghai drei bedeutsame Organisationen der operativen deutschen Außenwirtschaftsförderung
vertreten. Diese sind das Deutsche Industrie- und Handelszentrum,
das Delegiertenbüro der deutschen Wirtschaft und das Generalkonsulat der Bundesrepublik
Deutschland. Eine grobe Gliederung in verschiedene Zuständigkeiten weist dem DIHZ die
'Hardware', dem Delegiertenbüro die 'Software' bzw. Dienstleistungen sowie dem Generalkonsulat
– hierbei insbesondere dem Wirtschaftsreferat – die politische Flankierung deutscher
Geschäftinteressen zu.1017 Dadurch begünstigt, dass die drei Organisationen sich zweckmäßigerweise
viel absprechen und zudem – bedingt durch ihre Ausrichtungen – generell unterschiedliche
Tätigkeiten verrichten, handelt es sich um ein komplementäres Arbeiten. Somit
wird eine sehr sinnvolle Aufgabenteilung gewährleistet, welche eine unmittelbar vor Ort erhältliche
Hilfestellung für den deutschen Mittelstand bietet.
Die große Dichte an eingehenden Anfragen bei allen drei Organisationen belegt das immense
Interesse deutscher Unternehmen nach Unterstützungsleistungen dieser Art. Nicht von ungefähr
ist das Delegiertenbüro mit etwa 60 Mitarbeitern das Größte seiner Art weltweit und
kann sich zudem – entgegen seiner Schwesterorganisationen im Ausland – beinahe vollständig
selbst finanzieren. Seine 'Software' erstreckt sich insbesondere auf, im Rahmen einer eigens
entwickelten Markterschließungsstrategie erfolgende, Dienstleistungen, welche den
Wirtschaftsstandort China zu durchdringen helfen sollen. Das Delegiertenbüro fungiert somit
einerseits als eine Art Unternehmensberatung, andererseits werden Neueinsteiger durch in
China aufwändige Tätigkeiten wie etwa Firmenregistrierung oder Lieferantenrecherche auch
unmittelbar operativ entlastet. Zur politischen Absicherung deutscher Geschäftinteressen hingegen
dient das deutsche Generalkonsulat in Shanghai. Dies ist insofern von großer Bedeutung,
als in der VRCh noch immer eine Vielzahl an administrativen Entscheidungen relativ
1017 Für eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben der einzelnen Organisationen siehe das Kapitel X.
304
willkürlich gefällt wird und somit gute Verbindungen zur politischen Klasse definitiv von
Vorteil sind. Ein Unternehmen mit deutscher Beteiligung, zu dessen Eröffnungsveranstaltung
die deutsche Politik in Form eines Mitarbeiters der diplomatischen Vertretung zugegen ist,
dürfte sich vor einer zukünftigen eventuellen staatlichen Willkür normalerweise relativ sicher
wissen.
Besonderes Interesse im Rahmen der deutschen Mittelstandsförderung in Shanghai verdient
das neue DIHZ im Zhangjiang Hi-Tech-Park in Pudong. Das Gebäude ist nach einer Vielzahl
an Verzögerungen im November 2005 offiziell eröffnet worden und füllt sich nun sukzessive
mit Mietern. Es ist mit 24.000 qm Fläche das Größte seiner Art weltweit, was einmal mehr die
Bedeutung des Standortes Shanghai für den deutschen Mittelstand offenbart. Bereits das alte
DIHZ in Shanghai auf dem Gelände der Tongji-Universität in Puxi konnte bei der Begleitung
deutscher KMU in den chinesischen Markt große Erfolge vorweisen. Gut 130 Unternehmen
und somit beinahe alle ehemaligen Mieter haben schließlich den Sprung aus dem DIHZ geschafft,
womit sich dieses als immens bedeutender Geburtshelfer auszeichnen konnte. Hinzu
kamen eine permanente Auslastung sowie unzählige Mietanfragen. Zwar bietet man nun
zwölf Mal soviel Fläche wie zuvor, trotzdem ist die Bayerische Landesbank als Muttergesellschaft
zuversichtlich, innerhalb weniger Jahre eine wirtschaftliche Auslastung zu erreichen.
Seitens des Verfassers, welcher 2004 einige Monate lang als Mitarbeiter des alten DIHZ für
die Betreuung von Mietinteressenten des neuen DIHZ zuständig war, wird dies ähnlich gesehen:
Das Konzept, wonach Mieter vom Know-how anderer Mieter profitieren und teilweise
sogar geschäftlich füreinander tätig werden sollen, überzeugt.1018
Die deutsche Außenwirtschaftsförderung in Shanghai ist ungemein vielgliedrig. Dabei handelt
es sich – wie beschrieben – nicht nur um theoretisch ausgerichtete Strategieberatungen o.ä.,
sondern es existieren konkret praktische Hilfestellungen, welche zur erfolgreichen Umschiffung
der gefährlichen Klippen eines Markteinstiegs in China gewinnbringend beitragen. Dies
ist letztendlich auch im Sinne der chinesischen Seite, da das enorme Wirtschaftswachstum des
Landes zu einem bedeutenden Anteil durch ausländisch kapitalisierte Unternehmen generiert
wird. Hinsichtlich der Wertigkeit von Shanghai als Wirtschaftsstandort muss die dort praktizierte
deutsche Außenwirtschaftsförderung definitiv als ein sehr bedeutender Vorteil bei der
1018 Speziell aufgrund der Größe des neuen German Centres werden sich dort voraussichtlich auch einige deutsche
Dienstleistungsunternehmen wie etwa Rechtanwaltskanzleien, Unternehmensberatungen, Übersetzungsbüros
u.ä. einmieten, welche das Gebäude somit wieder zu einem 'Haus der kurzen Wege' machen sollen.
305
Erschließung des chinesischen Marktes – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen
– verstanden werden.
3.2 Perspektiven des Standortes Shanghai unter Berücksichtigung der
deutschen Außenwirtschaft
Neben den durch die deutsche Außenwirtschaftsförderung gegebenen exzellenten Möglichkeiten
zeichnet sich der Standort Shanghai durch einige weitere Faktoren sehr positiv für ausländische
Direktinvestitionen aus. Hierzu zählen eine gut ausgestaltete Infrastruktur, eine für
Binnen- wie Außenhandel günstige geographische Lage, ein großer lokaler Markt, eine Vielzahl
an gut ausgebildeten Hochschulabsolventen und Facharbeitern sowie schließlich die Unterstützung
als Wirtschaftsmetropole durch die Partei- und Regierungszentrale in Beijing. Insbesondere
für deutsche Unternehmen vorteilhaft ist zudem ein sich stetig ausweitendes Netzwerk
an 'Expatriats', welches sowohl Berufs- als auch Privatleben oftmals erheblich erleichtert.
Shanghai hat erst vor kurzem Shenzhen als bedeutendste Stadt im chinesischen Außenhandel
abgelöst. Die Wachstumsraten von Im- wie Exporten liegen deutlich über denen von Gesamtchina
und die Bedeutung derselben für die Wirtschaft der Stadt ist beständig zunehmend.
Weiter bemerkenswert ist die Tatsache, dass mittlerweile mehr als 60 Prozent der über
Shanghai laufenden Exporte von ausländisch kapitalisierten Unternehmen erzeugt werden.
Dies nämlich belegt für die 'Stadt über dem Meer' den unmittelbaren Zusammenhang von
ausländischen Direktinvestitionen und Außenhandel.1019 Bei der Anwerbung dieser ausländischen
Direktinvestitionen ist Shanghai – gemessen am chinesischen Durchschnitt – erneut
überproportional erfolgreich. Auffällig ist zudem – wiederum im Vergleich mit dem chinesischen
Durchschnitt – die hohe Konzentration dieser Investitionen im Dienstleistungsbereich.
1020
Diese relative Konzentration ausländischer Direktinvestitionen auf den tertiären Sektor spiegelt
indes bereits die Richtung wider, in welche sich die gesamte Wirtschaftsstruktur Shanghais
aller Voraussicht nach entwickeln wird. Bereits in den letzten Jahren konnte diesbezüglich
ein steter Wandel von primärem und sekundärem hin zum tertiären Sektor beobachtet
werden. Noch detaillierter darstellbar wird der Strukturwandel, wenn man die unter dem terti-
1019 Siehe hierzu ausführlich Kapitel IX. 5.
306
ären Sektor subsummierten Branchen abermals unterteilt in einen tertiären und einen quartären
Sektor. In diesem Modell beinhaltet der quartäre Sektor insbesondere kapital- und wissensintensive
Bereiche wie 'höhere Bildung, kulturelle Einrichtungen, Entertainment, Personal-
und Organisationsmanagement, Informations-, Wissens- und Technologiemanagement,
Rechts- und Regulierungsdienste und hochrangige Finanzdienste.'1021 Der daraufhin noch
verbleibende tertiäre Sektor hingegen umfasst 'Distribution, Kommunikation, Infrastruktur,
Immobilien, Gesundheitswesen und grundlegendes Bildungswesen.'1022 Von 1990 bis 2000
konnte bereits ein deutlicher Wandel von sekundärem in Richtung tertiärer und quartärer Sektor
beobachtet werden, so dass letztere beiden Bereiche in 2000 mit 32 Prozent (tertiärer Sektor)
und 18 Prozent (quartärer Sektor) zusammen bereits für 50 Prozent (in 1990: 32 Prozent)
der Shanghaier Wirtschaftsleistung verantwortlich waren. In 2010 wird der quartäre
Sektor mit voraussichtlich 30 Prozent gar geringfügig stärker als der tertiäre Sektor (28 Prozent)
ausgeprägt sein. Bis dahin dürfte die Bedeutung des primären Sektors gegen null gegangen
sowie die des industriellen Bereiches auf etwa 42 Prozent abgesunken sein (siehe Darstellung
49).
Darstellung 49: Voraussichtliche Entwicklung der Wirtschafsstruktur Shanghais
1990 (in %) 2000 (in %) 2010 (in %)
Primärer Sektor 4 2 0
Sekundärer Sektor 64 48 42
Tertiärer Sektor 20 32 28
Quartärer Sektor 12 18 30
(Quelle: Heisele: Mit dem Headquarter nach Shanghai?, a.a.O., S. 18.)
Die aufgezeigte Entwicklung verdeutlicht den sukzessiven Rückgang der in Shanghai in den
90er Jahren typischen Konzentration auf arbeitsintensive Fertigungsbereiche zugunsten von
hochqualifizierten Tätigkeiten. Dies geschieht jedoch nicht zufällig, sondern wird von der
Stadtregierung bewusst so gesteuert. In diesem Rahmen bedeutsam ist die Tatsache, dass in
Shanghai seit Mitte 2002 regionale Unternehmenszentralen als eigene Organisationsform anerkannt
werden. Bislang ist es so, dass die meisten in Shanghai ansässigen Niederlassungen
internationaler Unternehmen lediglich für die Jangtse-Delta-Region oder Ostchina verantwortlich
sind. Teilweise wird zwar auch Gesamtchina abgedeckt, eine Reichweite auf Asien-
1020 Siehe hierzu ausführlich Kapitel X. 4.
1021 Heisele, Pia: Mit dem Headquarter nach Shanghai?, in: China Contact, Mai 2004, S. 18.
1022 Ebd.
307
Pazifik ist jedoch bislang eher selten.1023 Über eine gewisse Bandbreite an Anreizen – hierunter
die Subventionierung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Förderung von
Aktivitäten in Forschung und Entwicklung – sollen ausländisch kapitalisierte Unternehmen
dazu animiert werden, ihre regionale Zentrale schließlich doch in Shanghai zu positionieren,
um somit zum weiteren Strukturwandel insbesondere zugunsten des quartären Sektors1024 der
Stadt beizutragen.1025 Die Idee ist indes auch im Sinne der bereits beschriebenen Drachenkopffunktion.
Diese beabsichtigt nämlich eine sich nach und nach abzeichnende Verlagerung
des produzierendes Gewerbes von Shanghai in das Hinterland bzw. in die gesamte Jangtse-
Delta-Region, so dass die Stadt selbst sich immer mehr auf Unternehmenstätigkeiten des tertiären-
und quartären Sektors konzentrieren kann.1026
Shanghai ist bereits heute die wohl bedeutendste chinesische Wirtschaftsregion für deutsche
Unternehmen. Ein Viertel aller in 2003 in der VRCh getätigten deutschen Direktinvestitionen
ist in die Metropole am Huangpu geflossen. Auch war man dort im selben Jahr mit 3,7 Prozent
für einen mehr als doppelt so hohen Anteil der ADI verantwortlich, wie etwa in der gesamten
VRCh (1,6 Prozent in 2003).1027 Bedenkt man nun, dass sich in China seit einigen Jahren
sukzessive eine allgemeine Entpolitisierung der Wirtschaftsaktivitäten abzeichnet, dann
reduzieren sich auch die Beweggründe für Beijing als Unternehmenszentrale.1028
Zu den bereits genannten, für Shanghai sprechenden, Faktoren kommen insbesondere für
deutsche Unternehmen die sich im Rahmen des WTO-Beitritts Chinas ergebenden und bereits
abzeichnenden Marktliberalisierungen mit ihrer Konzentration auf eine Vielzahl an Dienstleistungen
positiv hinzu. Diese nämlich dürften in Kombination mit dem für Shanghai beabsichtigten
Strukturwandel ein sich weiter verbesserndes Aktionsumfeld für die dienstleistungsorientierte
deutsche Wirtschaft generieren. Somit wird der Standort Shanghai aufgrund
seiner weiter zunehmenden Attraktivität aller Voraussicht nach in den nächsten Jahren noch
weit mehr ausländische- und vor allem auch deutsche Direktinvestitionen absorbieren, als dies
bislang der Fall gewesen ist.
1023 Ausnahmen sind hier Alcatel, General Electric und Motorola. Vgl. hierzu ebd., S. 16.
1024 Zur Erinnerung: Kapital- und wissensintensive Bereiche.
1025 Vgl. Heisele: Mit dem Headquarter nach Shanghai?, a.a.O., S. 16-18.
1026 Siehe hierzu ausführlich Kapitel VII. 2.2.
1027 Für Details hierzu siehe den Abschnitt 'Fazit zu den deutschen Direktinvestitionen in China und Shanghai'.
1028 Vgl. Heisele: Mit dem Headquarter nach Shanghai?, a.a.O., S.18.
308
4. Das Potential der deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen
4.1 Deutsch-chinesischer Handel
Die VRCh ist 2004 zum drittgrößten Handelsstaat weltweit aufgestiegen. Das im Vorjahr
noch drittplatzierte Japan konnte mittlerweile nicht nur im Im-, sondern auch im Export überholt
werden. Die Statistik wird mit 16,1 Prozent am Weltimportvolumen von den USA angeführt,
gefolgt von der BRD (7,6 Prozent) und der VRCh (5,9 Prozent). Auf den Plätzen liegen
Frankreich (4,9 Prozent), Großbritannien (4,9 Prozent), Japan (4,8 Prozent), Italien (3,7 Prozent),
die Niederlande (3,4 Prozent), Belgien (3,0 Prozent) sowie Kanada (2,9 Prozent). In der
Exportstatistik 2004 liegt Deutschland mit 10,0 Prozent auf Platz eins, es folgen die USA (8,9
Prozent), China (6,5 Prozent), Japan (6,2 Prozent), Frankreich (4,9 Prozent), die Niederlande
(3,9 Prozent), Italien (3,8 Prozent), Großbritannien (3,8 Prozent), Kanada (3,5 Prozent) sowie
Belgien (3,3 Prozent).1029 Unter den 'Top 10' führt China die Wachstumsraten im Jahre 2004
(im Vergleich zum Vorjahr) mit 36 Prozent bei den Importen und 35 Prozent bei den Exporten
deutlich an. Deutschland (19 Prozent und 21 Prozent) sowie die USA (17 Prozent und 13
Prozent)1030 liegen hier deutlich zurück und die Entwicklung lässt vermuten, dass auch die
beiden bisherigen Spitzenreiter mittelfristig ein- und schließlich überholt werden dürften.
Doch wie verhält es sich mit dem deutsch-chinesischen Handel? Bereits 1994 vermutete
Schüller, dass China für Deutschland in den folgenden fünf bis zehn Jahren ein ebenso wichtiger
Handelspartner werden könne wie Japan.1031 Im Jahre 2002 war dies dann tatsächlich
eingetreten. Mittlerweile haben sich die Zahlen deutlich zugunsten Chinas entwickelt: 2004
kamen 5,6 Prozent der deutschen Importe aus China, wohingegen 2,9 Prozent der deutschen
Exporte nach China gingen. In der Rangfolge der wichtigsten Handelspartner Deutschlands
nahm die VRCh somit die Plätze sechs (Import) und zehn (Export) ein. Die entsprechenden
Werte für Japan lauten 3,7 Prozent (Platz zehn beim Import) sowie 1,7 Prozent (Platz 15 beim
Export).1032 Mit deutlich größeren Wachstumsraten als Japan bei den Handelsströmen in beide
Richtungen1033 ist China mittlerweile zum bedeutendsten deutschen Handelspartner im asia-
1029 Vgl. 'Leading exporters and importers in world merchandise trade, 2004', WTO-Website, in diesem Fall
unter http://www.wto.org/english/res_e/statis_e/its2005_e/section1_e/i05.xls (26.12.2005).
1030 Vgl. ebd.
1031 Vgl. Schüller: China-Boom in Deutschland, a.a.O., S. 588.
1032 Vgl. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung vom 4. April 2005: Deutschlands wichtigste Handelspartner
2004; Die bedeutendsten Partner für den deutschen Import in 2004 waren (in abfallender Reihenfolge)
Frankreich, die Niederlande, die USA, Italien, Großbritannien, China, Belgien. Österreich, die Schweiz und
Japan. Im Export waren dies Frankreich, die USA, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Belgien, Österreich,
Spanien, die Schweiz und China.
1033 Von 2003 auf 2004 26,4 Prozent (Import) und 15,0 Prozent (Export) Wachstum mit China, jedoch nur
7,2 Prozent (Import) und 6,8 Prozent (Export) Wachstum mit Japan. Vgl. hierzu ebd.
309
tisch-pazifischen Raum avanciert. Bedenkt man, dass die japanische Wirtschaft seit mehreren
Jahren stagniert, die chinesische hingegen konstant hohe Wachstumsraten von sieben bis zehn
Prozent aufweist und diesbezüglich noch lange nicht gesättigt ist, so wird sich China in seiner
Bedeutung als Handelspartner für Deutschland zukünftig definitiv noch deutlicher vom ostasiatischen
Nachbarn absetzen.
Untersucht man die Wachstumsraten des Handels mit den 15 wichtigsten deutschen Partnern,
so zeigt sich China auch hier (mit)führend: Die 26,4 Prozent beim Import bedeuten Platz eins,
die 15,0 Prozent beim Export ergeben hinter Russland (23,5 Prozent) und Belgien (16,6 Prozent)
Platz drei.1034 Die genannten Zahlen zeigen auf, dass vor allem Importe aus China für
Deutschland massiv an Bedeutung hinzugewonnen haben. Vor dem Hintergrund der durch
den WTO-Beitritt Chinas beschleunigten, aber dennoch sukzessive erfolgenden, außenwirtschaftlichen
Öffnung sowie des noch stark aufnahmefähigen chinesischen Marktes, wird das
Gewicht der VRCh als deutscher Handelspartner in den nächsten Jahren weiter zunehmen.
Hierbei kann davon ausgegangen werden, dass insbesondere die Rolle Chinas für die deutschen
Importe immer gewichtiger wird. In spätestens drei Jahren sollten Großbritannien
(2004: 5,9 Prozent) und Italien (2004: 6,1 Prozent) sowie in fünf bis sechs Jahren die USA
(2004: 7,0 Prozent) eingeholt und China somit Deutschlands drittwichtigstes Importland geworden
sein.
Betrachtet man die deutsch-chinesischen Handelsströme aus chinesischer Perspektive, so liegen
die oben genannten 14,8 Prozent (Zuwachs der Einfuhren aus Deutschland) und 26,2 Prozent
(Zuwachs der Ausfuhren nach Deutschland) deutlich unter den generellen Außenhandelswachstumsraten
Chinas (2004: 36,0 Prozent im Import und 35,4 Prozent im Export). Dies
wiederum legt dar, dass die Bedeutung Deutschlands als Handelspartner für China in etwa
konstant geblieben ist bzw. geringfügig abgenommen hat. So gingen sowohl 2003 als auch
2004 4,0 Prozent der chinesischen Ausfuhren nach Deutschland, der Anteil deutscher Einfuhren
in China allerdings reduzierte sich von 5,8 Prozent auf 5,4 Prozent. Deutschland belegt
hiermit gegenwärtig sowohl bei chinesischen Im- als auch Exporten Rang fünf, im Gesamtaußenhandel
der VRCh jedoch nur Rang sechs. Letztere Statistik wird klar angeführt von den
USA und Japan, darauf folgen Hongkong, Südkorea und Taiwan. Die Bundesrepublik ist somit
der größte Handelspartner Chinas innerhalb der EU. Rechnet man Hongkong und Taiwan
1034 Vgl. ebd.
310
heraus, so ergibt sich für Deutschland gar Platz vier in der Statistik.1035 Es zeigt sich also, dass
die BRD gegenwärtig eine quantitativ größere Rolle im Außenhandel der VRCh spielt, als
dies andersherum der Fall ist.
Für 2004 weist das Statistische Bundesamt ein bilaterales Handelsvolumen mit China in Höhe
von 53,5 Mrd. EUR aus. Dabei ist ein deutsches Handelsbilanzdefizit von 11,5 Mrd. EUR angefallen.
1036 Die von den Führungen beider Staaten anvisierten 100 Mrd. EUR Handelsvolumen
bis zum Jahre 20101037 dürften aufgrund der weiterhin zu erwartenden deutlich zweistelligen
Wachstumsraten kein Problem darstellen. Da die VRCh insbesondere aufgrund ihrer
Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation ihre Volumina mit den meisten Handelspartnern
klar ausweiten wird, ist nicht mit einer prozentualen Zunahme der Bedeutung Deutschlands
zu rechnen. Vielmehr sollte sich die BRD darauf einstellen, dass die Handelsbilanzdefizite
mit China in den kommenden Jahren weiter zunehmen werden. Dies begründet sich vor
allem daraus, dass Deutschland bislang eine Vielzahl an Investitionsgütern in Form von Maschinen
und Anlagen nach China ausführt, letzterer Markt jedoch nach und nach Sättigung
erfahren wird. Als Resultat werden dann noch mehr Konsumgüter als bisher auf qualitativ
hochwertigem Niveau in China hergestellt und kommerziell wettbewerbsfähig in Überseemärkte
wie etwa Deutschland exportiert. Preislich ist China schwer angreifbar – somit bleibt
nur die Möglichkeit, bessere oder andere Produkte anzubieten. Deutschland muss also entweder
seinen technologischen Fortschritt halten und/oder seine 'Lieferpalette' umstellen, etwa
auf hochwertige Dienstleistungen. Somit stellt sich nicht so sehr die Frage, welchen Einfluss
die BRD auf die (wirtschaftliche) Entwicklung der VRCh hat, sondern vielmehr umgekehrt,
inwiefern nämlich die Geschehnisse im bevölkerungsreichsten Staat uns zum ökonomischen,
politischen und sozialen Umdenken (und Handeln) zwingen.
4.2 Deutsche Direktinvestitionen in der VRCh
Im Jahre 2004 zeichnete Deutschland für 1,06 Mrd. US-$ der in China realisierten ausländischen
Direktinvestitionen verantwortlich. Dies waren zwar 200 Mio. US-$ bzw. 23,5 Prozent
mehr als im Vorjahr, jedoch sind in den Jahren 1999, 2000 und 2001 mit 1,25 bis 1,35 Mrd.
US-$ bereits bessere Ergebnisse erzielt worden. Betrachtet man den kumulierten Bestand aus-
1035 Vgl. Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten kompakt, Stand: September 2004, S. 5 sowie April 2005,
S. 5, 7; eigene Berechnungen.
1036 Vgl. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung vom 4. April 2005: Deutschlands wichtigste Handelspartner
2004.
1037 Vgl. Ostasiatischer Verein: OAV-Report, 12/2005, S. 1: 'Hu Jintao in Deutschland'.
311
ländischer Direktinvestitionen in China von 1990 bis 2004 nach Herkunftsregionen, so konnte
die BRD ihren Anteil immerhin von 2,1 Prozent (1990 bis 2003) auf 2,4 Prozent (10,5 Mrd.
US-$) ausbauen. In der Rangliste ausländischer Investoren für den genannten Zeitraum bedeutet
dies Rang neun vor Frankreich hinter Hongkong/Macao, den USA, Japan, Taiwan, den
Jungferninseln, Südkorea, Singapur und Großbritannien.1038 Wie bereits 2003 war Deutschland
auch 2004 der quantitativ bedeutendste europäische Investor,1039 was auf ein baldiges
Einholen Großbritanniens auch in der kumulierten Statistik schließen lässt.
Weiter sind im Jahre 2004 608 deutsche Investitionsprojekte in China genehmigt worden, dies
waren so viele wie nie zuvor. Da diese Neuabschlüsse jedoch keinen absoluten Rekord bei
den Volumina vereinbarter deutscher Direktinvestitionen bedeuten,1040 lässt sich eine Entwicklung
hin zu geringeren Einlagen pro Unternehmung feststellen. Nachdem die deutschen
Großunternehmen sich mehrheitlich bereits in den 90er Jahren in der VRCh geschäftlich engagiert
haben, ist es nun seit ein paar Jahren der Mittelstand, der nachzieht. Viele seiner Auftraggeber
sind im 'Reich der Mitte' seit Jahren aktiv und verlangen somit geradezu denselben
Schritt von ihren Zulieferern. Wer hier nicht mitmacht, läuft Gefahr, auch in anderen Märkten
von seinen Großkunden als Geschäftspartner nicht mehr akzeptiert zu werden.1041 Eine weitere,
sich bei den nach China gehenden deutschen KMU abzeichnende Entwicklung lässt sich in
einer zunehmenden Diversifizierung ihrer Produkte ausmachen. Waren es anfangs größtenteils
der Maschinen- und Anlagenbau sowie die Kfz-Zulieferindustrie, so investieren heute
neben Unternehmen aus den Bereichen Haus- und Klimatechnik, Energietechnik und Automatisierungstechnik
mehr und mehr Dienstleister in den chinesischen Markt. Hierzu gehören
Architekturbüros, Logistiker, Werbeagenturen, Touristikunternehmen, Banken, Versicherungen,
Anwaltskanzleien und sonstige Beratungsunternehmen. Entsprechend waren beinahe die
Hälfte aller neuen Mitglieder der deutschen Kammer in Beijing im Jahre 2004
Dienstleister.1042
1038 Vgl. Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten kompakt, Stand: September 2004, S. 4 sowie April 2005,
S. 4, 8.
1039 Vgl. Siemens Corporate Information Research Center: China: Rahmenbedingungen für ausländische Investoren,
Juni 2005, S. 1.
1040 Vgl. ebd., S. 8.
1041 Der Verfasser, bei Siemens Transportation Systems in Shanghai im Bereich Einkauf tätig, weiß aus eigener
Erfahrung, dass deutsche Lieferanten seines Arbeitgebers immer wieder stark motiviert werden, sich lokal in
China zu engagieren. Dies geschieht allerdings nicht aus reinem Profitdenken heraus, sondern vielfach vor dem
Hintergrund, dass bei chinesischen Infrastrukturprojekten hohe Lokalisierungsraten (oftmals über 50 Prozent)
erreicht werden müssen, welche die Siemens AG mit rein chinesischen Zulieferern bislang für gewöhnlich noch
nicht realisieren kann. Auf dem Heimatmarkt wird zudem naturgemäß bevorzugt mit solchen Lieferanten gearbeitet,
welche dem Kunden auch im Ausland zur Seite stehen.
1042 Vgl. bfai: Reihe Länder und Märkte: Deutscher Mittelstand in China: Mit kleinen Schritten ans Ziel, Köln
2004, S. 1-3.
312
Bislang konzentrierten sich gut 60 Prozent der deutschen Investitionen in China auf das verarbeitende
Gewerbe,1043 so dass man hier ohne Zweifel von einer 'verlängerten Werkbank'
sprechen kann. Dabei handelte es sich vor allem um für den Reexport nach Deutschland produzierte
Konsumgüter, d.h. es war ein unmittelbarer Zusammenhang aus ausländischen Direktinvestitionen
und Außenhandel gegeben. Mittlerweile lässt sich allerdings ein Trend hin
zu mehr Investitionsgütern beobachten, wobei hier vor allem eine Orientierung am chinesischen
Markt erfolgt.1044 Diese Entwicklung wird sich weiterhin stark fortsetzen. Waren es also
anfangs zumeist die niedrigen Produktionskosten, welche ein deutsches Engagement in
China motivierten, so dürfte zukünftig immer öfter das Argument 'größter Absatzmarkt
weltweit' im Vordergrund stehen. Hierfür spricht auch, dass China hinsichtlich der Produktionskosten
starker Konkurrenz aus Mittel- und Osteuropa (MOE)1045 sowie zunehmend auch
aus Indien und Thailand ausgesetzt ist.
Im Jahre 2003 kanalisierten sich sechs Prozent der neu hinzugekommenen deutschen
Auslandsinvestitionen nach China, gleichzeitig waren dort jedoch nur 1,2 Prozent aller
aktiven deutschen Auslandsinvestitionen kumuliert.1046 Dies zeigt einerseits das zunehmende
Interesse der deutschen Wirtschaft, lässt andererseits jedoch auch weiterhin großes Potential
vermuten. Diese Erwartungen werden insbesondere aufgrund der durch den WTO-Beitritt
Chinas sukzessive erfolgenden Marktöffnung erfüllt werden: Immer mehr industriepolitische
Vorschriften wie etwa Mehrheitsbeteiligungen bei Gemeinschaftsunternehmen, geographische
Einschränkungen für Investitionen in bestimmten Branchen sowie Ausfuhrrestriktionen für
Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen fallen weg und machen den Standort China
für deutsche und andere ausländische Investoren noch attraktiver. Dies bedeutet definitiv eine
starke quantitative Zunahme der deutschen Direktinvestitionen in der VRCh, ein kumulierter
Bestand von 22 bis 25 Mrd. US-$ bis zum Jahre 2010 (bis 2004: 10,5 Mrd. US-$) scheint realistisch.
Allerdings darf nicht vergessen werden, dass auch die anderen Investoren ihr Engagement
ähnlich ausweiten werden und somit einem schnellen Aufstieg Deutschlands in der
Rangfolge der quantitativ bedeutendsten Investitionsländer in China entgegenstehen.
1043 Siehe das Kapitel X.
1044 Vgl. bfai: Reihe Länder und Märkte: Deutscher Mittelstand investiert in Südchina, Köln 2004, S. 2.
1045 Der für den Einkauf von Komponenten für den Schienenfahrzeugbau in China zuständige Verfasser stellt
immer wieder fest, dass der Siemens AG in Deutschland oftmals bessere Angebote aus den MOE-Staaten – dies
auch in arbeitsintensiven Bereichen – unterbreitet werden. Hinzu kommt auch noch der Aspekt, dass weit geringere
Transportkosten und insbesondere auch -risiken bei einem Bezug aus den Niedriglohnländern Europas anfallen.
Dies soll allerdings nicht implizieren, dass China generell kein stark konkurrenzfähiger Einkaufsmarkt
wäre. Es kommt vielmehr auf die individuell zu beschaffende Komponente an.
313
Die Wichtigkeit der BRD als Investor wird sich somit aus chinesischer Sicht prozentual zwar
nicht gravierend ändern und erscheint somit erst einmal relativ unbedeutend, jedoch muss
man auch die hohe Technologieintensität des deutschen Engagements im Auge behalten. Diese
nämlich führt zu einem von Beijing bewusst herbei geführten Know-how-Transfer, welcher
die chinesische Volkswirtschaft langfristig stärken und ihre Produkte auch international noch
wettbewerbsfähiger machen wird.1047 Die Rolle der deutschen Direktinvestitionen in der
VRCh darf man folglich keineswegs nur anhand der Investitionsvolumina ausmachen, sondern
es müssen auch qualitative Aspekte berücksichtigt werden. Durch diese nämlich wird die
ökonomische Entwicklung Chinas weiterhin bedeutsam positiv beeinflusst werden.
5. Die Rolle der VRCh in der globalen Wirtschaft: Ein Ausblick
Im November 2004 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren 'European competitiveness
report'. In diesen integriert ist ein Kapitel mit dem Titel 'The Challenge to the EU of a
Rising Chinese Economy', welches sich insbesondere mit den Herausforderungen der ökonomischen
Entwicklung Chinas für die neuen Mitglieds- und Kandidatenstaaten der EU auseinandersetzt.
Betont werden in diesem Zusammenhang vor allem die eminent bedeutsamen
ausländischen Direktinvestitionen in der VRCh, welche 'have been the driving force in the
modernization of China’s industry, providing it with new technological and organizational
know how as well as access to new markets.'1048 Hieraus wird geschlussfolgert, dass sich die
internationale Wettbewerbsfähigkeit Chinas nicht mehr nur aus einem Überangebot an Arbeitskräften,
sondern auch aus der rapiden Modernisierung der industriellen Strukturen ergibt.
Dies wiederum führe zu einer breiten Diversifizierung chinesischer Produkte, welche letztendlich
auf eine Vielzahl an Industrien innerhalb der EU einwirke.1049
1046 Siehe das Kapitel X.
1047 Ein dem Verfasser aus seinem eigenen Berufsleben gut geläufiges Beispiel ist die Ende 2005 unterzeichnete
Vereinbarung über die Lieferung von 60 Hochgeschwindigkeitszügen durch die Siemens AG an das chinesische
'Ministry of Railways'. Hierbei geht es nicht um ein reines Handelsgeschäft, sondern als ausländischer Lieferant
für den chinesischen Schienenverkehr muss man nach wie vor einen lokalen Partner involvieren,welchem im
Rahmen des Geschäfts der Großteil des Expertenwissens vermittelt wird. Von den angesprochenen Hochgeschwindigkeitszügen
beispielsweise werden nur drei Züge bei der Siemens AG in Krefeld, die restlichen 57 Züge
beim chinesischen Partner Tangshan Locomotive Works, gebaut. Siemens verkauft hierbei also primär sein
Know-how und läuft mittelfristig Gefahr, seinen jetzigen Partner zum globalen Konkurrenten aufzubauen. Diesem
Dilemma kann nur begegnet werden, indem der deutsche Elektrokonzern in der Zwischenzeit bereits eine
technologisch noch ausgereiftere Plattform für derartige Hochgeschwindigkeitszüge entwickelt und somit qualitativ
führend bleibt. Auf ganz ähnliche Geschäftsmodelle muss sich die Siemens AG im Übrigen auch bei ihren
Metro- und Lokomotivenaufträgen im 'Reich der Mitte' einlassen.
1048 European Commission: European competitiveness report 2004, S. 243.
314
Hierbei stellt sich nun die Frage, ob die so stark zunehmende Wirtschaftskraft Chinas tatsächlich
zu einer Gefährdung der anderen global agierenden ökonomischen Akteure führt. So darf
zwar einerseits das quantitative wie qualitative Wachstum im 'Reich der Mitte' bestaunt werden,
andererseits gilt es noch immer, eine Vielzahl an gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Problemen1050 zu bewältigen. Daher – so Margot Schüller – seien 'weder China-Euphorie
noch Bedrohungsängste angebracht'1051. Jene Unternehmer, welche in China ihr 'Absatzparadies
auf Erden' vermuten, dürften aufgrund des verschärften Wettbewerbs um Kunden vor
Ort schnell auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werden. Zwar ist hier ein großer konsumtiver
Nachholbedarf auszumachen, doch haben dies auch andere bereits erkannt. Wer indessen
nur nach China kommt, um kostengünstig zu produzieren, wird bald feststellen, dass
dies nicht ohne einige Schwierigkeiten zu realisieren ist und zudem noch andere Billiglohnländer
existieren.
Anstatt die globale ökonomische Rolle Chinas also blauäugig-euphorisch oder destruktivpessimistisch
zu interpretieren, wäre es für alle Beteiligten weit vorteilhafter, sich des potentiellen
gegenseitigen Nutzens bewusst zu werden und entsprechend zu agieren. So ist die Öffnung
der VRCh nämlich
'not only a challenge; it also provides great opportunities for European
companies. Many of the market access barriers have been dismantled during
the process of market reforms and with China’s access to the WTO
the situation has further improved. EU businesses are already benefiting
from the size of the Chinese market and its increasing appetite for imports
[…]. Also, as European firms have been relocating activities to China in
order to profit from its cost advantage […] they have been improving their
overall competitiveness vis-à-vis international competitors.'1052
Wie also die Europäische Kommission feststellt, sollte die wirtschaftliche Entwicklung der
VRCh nicht nur als Herausforderung oder Gefahr angesehen-, sondern kann durchaus auch
als Chance für die Ökonomien der etablierten Industriestaaten verstanden werden. Dies ist
insofern von großer Bedeutung, als die ostasiatische Wirtschaftsregion für die Mitgliedsstaaten
der EU bis 2020 aller Voraussicht nach wichtiger sein wird, als Nordamerika.1053
1049 Vgl. ebd., S. 256.
1050 Zur Erinnerung: Eine sich vergrößernde Kluft zwischen Arm und Reich, ein Stadt-Land- und Ost-West-
Gefälle, ansteigende Arbeitslosigkeit, eine sich verschärfende Überalterung der Bevölkerung, Rechtsunsicherheit,
Korruptionsproblematik, Unterbewertung der chinesischen Währung, Engpässe in der Energieversorgung,
notleidende Kredite, ökonomische Überhitzungserscheinungen.
1051 Schüller: Chinas wirtschaftlicher Aufstieg, a.a.O., S. 46.
1052 European Commission: European competitiveness report 2004, S. 273.
315
Vielfach werden auch Kollapsszenarien für die weitere ökonomische und politische Entwicklung
des bevölkerungsreichsten Staates gezeichnet. Dem ist jedoch entgegen zu setzen, dass
sich sowohl chinesische Politiker als auch Wissenschaftler bereits seit einigen Jahren zum einen
mit Negativbeispielen anderer Länder (Transformationsprozess in der ehemaligen Sowjetunion,
Schuldenkrise in Lateinamerika, ökonomische Stagnation in Japan), zum anderen
auch mit 'seriösen' Negativtheorien wie der von Gordon Chang1054 auseinandersetzen, um
deren Realisierung zu verhindern.1055 Die bislang erzielten Erfolge bei der Bekämpfung der
sozialen und ökonomischen Probleme geben Beijing indes Recht.
China ist seit 2004 die drittgrößte Handelsnation weltweit und wird in dieser Kategorie mittelfristig
auch noch die USA und Deutschland überholen. Bei der Anwerbung ausländischer Direktinvestitionen
liefert man sich seit ein paar Jahren ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit den Vereinigten
Staaten und wird auch hieraus in absehbarer Zeit als 'Sieger' hervorgehen. Realistisch
ist, dass die VRCh ihren Einfluss auf das weltwirtschaftliche Geschehen weiter ausdehnt
und somit als ein neuer ökonomischer Hauptakteur global anerkannt und gleichberechtigt
werden sollte. Eine Aufnahme in den Kreis der führenden Industriestaaten 'G-7' darf in den
nächsten Jahren durchaus nicht nur einer Erwägung Wert sein.
Immer mehr global bedeutsame ökonomische Impulse gehen mittlerweile von China aus und
sollten von den westlichen Industriestaaten sorgfältig registriert werden. Dabei müssen insbesondere
soziale Standards, welche auch den deutschen Arbeitnehmern jahrzehntelang ein relativ
angenehmes Leben bereitet haben, neu überdacht werden. Andernfalls wird man weiterhin
Wettbewerbsfähigkeit an das 'Reich der Mitte' verlieren. Dort herrscht gegenwärtig eine
ökonomische Aufbruchstimmung, wie sie in Deutschland größtenteils wohl nur noch jenen
Menschen bekannt ist, welche das 'Wirtschaftswunder' der 50er Jahre miterlebt haben. Dass
diese Entwicklung auch als ein Angleichungsprozess im Sinne einer globalen Verteilungsge-
1053 Vgl. Machetzki, Rüdiger: Die pazifisch-asiatische Region im globalen Wirtschaftsgeschehen: Die kommenden
zwei Jahrzehnte – Versuch einer prognostischen Aussage, in: SÜDOSTASIEN aktuell, Mai 2003, S. 258.
1054 Das wohl bekannteste Werk hierzu dürfte 'The coming collapse of China' von Gordon G. Chang sein. Dieser
geht in seinem im Jahre 2001 erschienenen Werk davon aus, dass die von der chinesischen Regierung propagierten,
immens positiven ökonomischen Daten lediglich auf bewusst herbeigeführten Manipulationen sowie
auf künstlich erzeugtem Wachstum beruhen. Kapiteltitel wie 'Chinese banks will fail', 'China´s economy
stagnates' oder 'WTO accession will trigger collapse' deuten bereits an, dass Chang von einem baldigen Zusammenbruch
der chinesischen Volkswirtschaft ausgeht Dies soll innerhalb von zehn Jahren passieren und
zudem auch noch den Kollaps des politischen Systems nach sich ziehen. Vgl. Chang, Gordon G.: The coming
collapse of China, Random House, London 2001.
1055 Vgl. Holbig, Heike: Gelingt die politische Steuerung der wirtschaftlichen Dynamik in China?, in: China aktuell,
Januar 2003, S. 51.
316
rechtigkeit verstanden werden kann, wird leider vielfach unterschlagen und sollte uns entsprechend
zurück in Erinnerung gerufen werden.
317
Literaturverzeichnis
1. Wissenschaftliche Aufsätze und Monographien
Abele, Corinne: Neue Wirtschaftszonen: Regionale Standorte bieten Investoren interessante
Möglichkeiten, in: Wirtschaftswelt China, 1/1998, S. 2-4.
Algieri, Franco / Taube, Markus: Chinas Beitritt zur WTO. Herausforderungen für China und
die Weltwirtschaft, in: Internationale Politik, Februar 2002, S. 33-38.
Algieri, Franco: Die Europäische Union und China, in: Weidenfeld, Werner (Hg.):
Europa Handbuch, Gütersloh 2002, S. 741-758.
Awater, Laurenz: Die politische Wirtschaftsgeschichte der VR China. Vom Sowjetmodell zur
sozialistischen Marktwirtschaft, Politikwissenschaft Band 48, LIT Verlag, Münster 1998.
Bergere, Marie-Claire: 'The other China': Shanghai from 1919 to 1949, in:
Howe, Christopher (Hg.): Shanghai. Revolution and Development in an Asian Metropolis,
Cambridge University Press, Cambridge 1981.
Blume, Andreas: China und die WTO: Wird sich China an die Spielregeln halten?, in:
China aktuell, August 2001, S. 869-879.
Bohnet, Armin: 'Sozialistische' Marktwirtschaft im Kommunismus – eine
Bestandsaufnahme der chinesischen Wirtschaftsreform, Berichte zur Wirtschafts- und
Gesellschaftspolitik Chinas, Nr. 25, Februar 1997, Gießen 1997.
Briessen, Fritz van: Deutsche Institutionen und Persönlichkeiten in China, in:
Machetzki, Rüdiger (Hg.): Deutsch-Chinesische Beziehungen. Ein Handbuch, Institut für
Asienkunde, Hamburg 1982.
Chang, Gordon G.: The coming collapse of China, Random House, London 2001.
Chen, Jianfu: Implementation of Law as a politico-legal battle in China, in:
China Perspectives, No. 43, September-October 2002, S. 26.
Chen, Shi: Leadership Change in Shanghai. Toward the Dominance of Party Technocrats, in:
Asian Survey, No. 7, July 1998, S. 671-687.
Cheung, Peter: The Political Context of Shanghai’s Economic Development, in:
Yeung, Yue-Man / Yun-wing, Sung (Hg.): Shanghai. Transformation and Modernization
under China’s Open Policy, The Chinese University Press, Hong Kong 1996, S. 49-92.
Chia, Anja / Lauffs, Andreas: Groß- und Einzelhandel liberalisiert, in:
China Contact 6/2004, S. 35.
Chong, Li Choy: Business Environment and Opportunities in China. Shanghai and its
surrounding Region, Deutscher Universitäts-Verlag, Wiesbaden 1998.
Coulin, Cathrin: Investieren in der Freihandelszone Waigaoqiao, in:
Deutsch-Chinesisches Wirtschaftsforum, 1/00, S. 52-55.
dies.: Wirtschaftshandbuch China, Reihe 'Praxisnaher Ratgeber für Unternehmen – 1999',
Band 5: Wirtschaftsförderung, Frankfurt a. M. 1999.
Dickson, Bruce J.: China`s Democratization and the Taiwan Experience, in:
Asian Survey, No. 4, April 1998, S. 349-364.
Dietz, Karin / Harnischfeger-Ksoll, Magdalena (Hg.): Erfahrungen im China-Geschäft.
Erfolgsfaktoren, Perspektiven und Denkanstöße, Gabler Verlag, Wiesbaden 1998.
Engelhard, Johann: Exportförderung. Exportentscheidungsprozesse und Exporterfolg,
Zugl.: Hohenheim, Stuttgart, Univ., Habil.-Schr., Gabler Verlag, Wiesbaden 1992.
Englert, Siegfried / Reichert, Folker (Hg.): Shanghai. Stadt über dem Meer,
Heidelberger Bibliotheksschriften 17, Heidelberg 1985.
Fischer, Alexander: Mehr Freiheit in der Freihandelszone. Eine Außenhandelsgesellschaft in
Shanghai-Waigaoqiao macht Unternehmen flexibler, in: Asia Bridge, 12/2003, S.28 f.
318
Fischer, Isabel / Zou, Hairong: Haftung aus Vertragsverletzung, in: Shao, Jiandong / Drewes,
Eva (Hg.): Chinesisches Zivil- und Wirtschaftsrecht. Ausgewählte Rechtsgebiete, dargestellt
im Vergleich zum deutschen Recht, Mitteilungen des Instituts für Asienkunde 346,
Hamburg 2001.
Fu, Jun: Institutions and Investments. Foreign Direct Investment in China during an Era of
Reforms, The University of Michigan Press, Michigan 2000.
Fuhl, Peter: Der deutsche Mittelstand in Ostasien: Chancenlos? Eine empirische
Untersuchung der deutschen Industrie- & Handelszentren (DIHZ) in Yokohama, Shanghai
und Singapur, Berliner Ostasien-Studien Band 2, ISL-Verlag, Hagen 1999.
Gamble, Jos: Consuming Passions, in: China Review, Summer 1999, S. 12-14.
Gastkommentar ThyssenKrupp. Technologietransfer setzt gute Ausbildung voraus, in:
CDHK-aktuell 03/02, S. 7.
Gaulton, Richard: Political mobilization in Shanghai, 1949-1951, in:
Howe, Christopher (Hg.): Shanghai. Revolution and Development in an Asian Metropolis,
Cambridge University Press, Cambridge 1981.
Ge, Wei: Special Economic Zones and the Transition in China, World Scientific Publishing,
Singapore / New Jersey / London / Hong Kong 1999.
Geissbauer, Reinhard: Wirtschaftspartner China, Economica Verlag, 2., völlig neu
bearbeitete Auflage, Bonn 1996.
Goodman, David S. (Hg.): China’s Provinces in Reform. Class, community and political
culture, Routledge, London / New York 1997.
Gotschlich, Michael: Erster Spatenstich für das neue German Centre Shanghai in Pudong, in:
China-Report Nr. 31 vom 15. Juli 1999, S. 23.
Gruber, Utta / Kleber, Michaela: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Verlag Franz
Vahlen, 3., überarbeitete Auflage, München 1997.
Guiheux, Gilles: The incomplete crystallisation of the private sector, in: China Perspectives,
No. 42, July/August 2002, S. 24-35.
Halfen, Bernd: Gesamtwirtschaftliche Wirkungen staatlicher Ausfuhrgewährleistungen. Das
Beispiel der Hermes-Deckungen, Dissertation des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Mainz 1991.
Hang, Guosheng: Intensivkurse zum Erlernen der deutschen Sprache. Unterrichtspraxis am
Deutsch-Kolleg der Tongji-Universität als Beispiel, in: China Report Nr. 33, 15. Juli
2000, S. 7-9.
Heilmann, Sebastian: Die Politik der Wirtschaftsreformen in China und Russland,
Mitteilungen des Instituts für Asienkunde Hamburg, Nr. 317, Hamburg 2000.
ders.: Politik und Staat, in: Staiger, Brunhild (Hg.): Länderbericht China. Geschichte. Politik.
Wirtschaft. Gesellschaft. Kultur, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2000,
S. 67-102.
ders.: Wenig Anlass zu Euphorie. Politische Folgen des Wirtschaftswandels in China, in:
Internationale Politik, Februar 2002, S. 25-30.
ders.: Grundelemente deutscher Chinapolitik, in: China aktuell, Juli 2002, S. 759-765.
Heisele, Pia: Mit dem Headquarter nach Shanghai?, in: China Contact, Mai 2004, S. 16-18
Herr, Hansjörg: Tastendes Suchen. Chinas erfolgreicher Reformprozess, in:
Internationale Politik und Gesellschaft 3/2002, S. 26-48.
Heuser, Robert: Einführung in die chinesische Rechtskultur, Mitteilungen des Instituts für
Asienkunde Nr. 315, Hamburg 1999.
Holbig, Heike: Das 'andere China' – Shanghais politische Sonderrolle, in: China aktuell,
November 2001, S. 1215-1228.
dies.: Der XVI. Parteitag der KPCh. Teil I: Die neue Führungsgeneration, in:
China aktuell, November 2002, S. 1263-1275.
319
dies.: Gelingt die politische Steuerung der wirtschaftlichen Dynamik in China?, in: China
aktuell, Januar 2003, S. 43-51
dies.: Chinas neue Regierung. Zur Sicherung politischer Legitimität nach dem X. Nationalen
Volkskongress, in: China aktuell, März 2003, S. 313-324.
dies.: Auf dem Weg zur konstitutionellen Einparteienherrschaft? Die Verfassungsänderungen
vom März 2004, in: China aktuell, März 2004, S. 259-274.
Hook, Brian (Hg.): Shanghai and the Yangtse Delta. A city reborn, Regional Development in
China, Volume 3, Oxford University Press, Hong Kong / New York / Oxford 1998.
Howe, Christopher (Hg.): Shanghai. Revolution and Development in an Asian Metropolis,
Cambridge University Press, Cambridge 1981.
Huchet, Jean-Francois: China’s Economic Wager on the WTO: Realities, Myths and
Unknown Factors, in: China Perspectives, No. 41, May/June 2002, S. 4-13.
Jacobs, J. Bruce: Shanghai: An alternative centre, in: Goodman, David S. (Hg.): China’s
Provinces in Reform. Class, community and political culture, Routledge, London / New
York 1997, S. 163-193.
Janus, Helmut: Investieren in China. Neue Entwicklungen. Alternative Konzepte. Praktische
Erfahrungen, Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln 1999.
Julius, Hinrich: Die Praxis des chinesischen Wirtschaftsrechts. Eine Bestandsaufnahme, in:
China aktuell, Juli 2003, S. 852-865.
Kiefer, Thomas: Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt die Zusammenarbeit mit der
VR China, in: Wirtschaftswelt CHINA, 3/1996, S. 14-16.
Kindermann, Gottfried-Karl: Der Aufstieg Ostasiens in der Weltpolitik,
Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart / München 2001.
Kotzel, Uwe: Zeittafel der deutsch-chinesischen Beziehungen; in: China aktuell, August
2002, S. 910-934.
Kranzler, David: Japanese, Nazis and Jews. The Jewish refugee community of Shanghai,
1938 – 1945, KTAV Publ. House, 3. Auflage, Hoboken 1988.
Kuhn, Peter / Ning, Angelika / Shi, Hongxia: Markt China. Grundwissen zur erfolgreichen
Marktöffnung, R. Oldenbourg Verlag, München 2001.
Lafrenz, Jürgen (Hg.): Hamburg und seine Partnerstädte Sankt Petersburg, Marseille,
Shanghai, Dresden, Osaka, Leon, Prag, Chicago, Selbstverlag Institut für
Geographie der Universität Hamburg, Hamburg 2001.
Lauffs, Andreas / Tan, Andrew: A new foreign investment regime, in:
The China Business Review, July-August 2002, S. 22-25.
Lawrence, Susan V.: The Life of the Party, in: Far Eastern Economic Review, October 18,
2001, S. 36-40.
Leutner, Mechthild (Hg.): Bundesrepublik Deutschland und China 1949 bis 1995. Politik –
Wirtschaft – Wissenschaft – Kultur. Eine Quellensammlung, Akademie Verlag, Berlin
1995.
Liu, Tao Tao / Faure, David (Hg.): Unity and Diversity. Local Cultures and Identities in
China, Hong Kong University Press, Hong Kong 1996.
Machetzki, Rüdiger (Hg.): Deutsch-Chinesische Beziehungen. Ein Handbuch, Institut für
Asienkunde, Hamburg 1982.
ders.: Die pazifisch-asiatische Region im globalen Wirtschaftsgeschehen: Die kommenden
zwei Jahrzehnte – Versuch einer prognostischen Aussage, in: SÜDOSTASIEN aktuell,
Mai 2003, S. 257-271.
Maier, John H.: Tienanmen: The View from Shanghai, in:
Issues & Studies, June 1990, S. 44-64.
Meng, Antje: China für mittelständische Unternehmen. Praktische Beispiele zum
Markteintritt in die VR China, W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld 1998.
320
Munzert, Rüdiger: Exportförderung im Vergleich: Frankreich – Deutschland,
Deutsch-Französische Handelskammer, Bertelsmann Verlag, Bielefeld 1997.
Murphey, Rhoads: Shanghai. Key to modern China, Harvard University Press,
Cambridge 1953.
Neßhöver, Christoph: Die Chinapolitik Deutschlands und Frankreichs zwischen
Außenwirtschaftsförderung und Menschenrechtsorientierung (1989 bis 1997).
Auf der Suche nach Balance, Mitteilungen des Instituts für Asienkunde Hamburg Nummer
302, Hamburg 1999.
Nohlen, Dieter: Systemwechsel, in: Nohlen, Dieter: Kleines Lexikon der Politik, Verlag C. H.
Beck, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, München 2001.
Ostasiatischer Verein: OAV-Report, 4/2004, S. 2: 'Asien-Pazifik. Außenhandel wächst
überdurchschnittlich.'.
ders.: OAV-Report, 10/2002, S. 4: 'Hermes in China'.
ders.: OAV-Report, 12/2005, S. 1: 'Hu Jintao in Deutschland'.
Pfähler, Wilhelm / Schüller, Margot: Neue Herausforderungen für Chinas Steuerpolitik, in:
China aktuell, Februar 2003, S. 159-174.
Pott, F. L. Hawks: A short history of Shanghai. Being an account of the growth and
development of the international settlement, reprinted from the edition of 1928, Shanghai,
AMS Press, New York 1973.
Reichert, Volker: 'Heimat der Ballen und Fässer'. Grundzüge einer Stadtgeschichte, in:
Englert, Siegfried / Reichert, Folker (Hg.): Shanghai. Stadt über dem Meer,
Heidelberger Bibliotheksschriften 17, Heidelberg 1985.
Reif, Angela: Hightech- oder Sonderzone: Welcher Standort ist der Richtige?, in:
China-Contact, 5/2000, S. 10-12.
Reisach, Ulrike: Investitionsboom in China – Strohfeuer oder Langzeitperspektive, in:
China aktuell, November 2004, S. 1216- 1220.
Rimmington, Don: History and Culture, in: Hook, Brian (Hg.): Shanghai and the Yangtse
Delta. A city reborn, Regional Development in China, Volume 3, Oxford University
Press, Hong Kong / New York / Oxford 1998.
Rudolph, Jörg-M.: Schutz des geistigen Eigentums, in: Asien-Pazifik-Ausschuss der
Deutschen Wirtschaft (APA): Wirtschaftshandbuch Asien Pazifik 2000/2001,
45. Ausgabe, Hamburg 2000, S. 40.
Sayvell, Trish: Pudong rises to the task, in: Far Eastern Economic Review, November 2,
2000, S. 56-58.
Scheil, Jörg-Michael / Gargulla, Tanja / Schröder, Christoph / Riemenschneider, Jakob:
Vertragsgesetz der Volksrepublik China. Übersetzung und Einführung, Mitteilungen des
Instituts für Asienkunde Nr. 309, Hamburg 1999.
Schier, Peter: Innenpolitik, in: Die politische und wirtschaftliche Entwicklung der VR China
im Jahre 1992 -Ein kurzer Überblick-, in: China aktuell, Dezember 1992.
ders.: Marktwirtschaft und Ein-Partei-Herrschaft. XIV. Parteitag bestätigt Deng Xiaopings
konservatives Reformkonzept, in: China aktuell, Oktober 1992, S. 708-720.
Schönleber, Günther: Vom Joint Venture zum Wholly Foreign Enterprise – Die eigenen
Stärken erkennen und konfliktfrei umsetzen, in: Dietz, Karin / Harnischfeger-Ksoll, Magdalena
(Hg.): Erfahrungen im China-Geschäft. Erfolgsfaktoren, Perspektiven und Denkanstöße,
Gabler Verlag, Wiesbaden 1998, S. 119-124.
Schubert, Dirk: Shanghai - Stadt über dem Fluss, in: Lafrenz, Jürgen (Hg.): Hamburg und
seine Partnerstädte Sankt Petersburg, Marseille, Shanghai, Dresden, Osaka, Leon, Prag,
Chicago, Selbstverlag Institut für Geographie der Universität Hamburg, Hamburg 2001, S.
213-252.
Schüller, Margot: Chinas Wirtschaft in den 90er Jahren. Neue Konzepte und
Entwicklungsperspektiven, in: China aktuell, April 1993, S. 347-360.
321
dies.: China-Boom in Deutschland: Entwicklung und Perspektiven der
deutsch-chinesischen Wirtschaftskooperation, in: China aktuell, Juni 1994, S. 580-588.
dies.: Das chinesische Wirtschaftssystem, in: Staiger, Brunhild (Hg.): Länderbericht China.
Geschichte. Politik. Wirtschaft. Gesellschaft. Kultur, Wissenschaftliche Buchgesellschaft,
Darmstadt 2000.
dies.: Überblick über die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen zu Beginn des
21. Jahrhunderts, in: China aktuell, Dezember 2000, S. 1401-1413.
dies.: China - Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner in Ostasien?, in:
China aktuell, August 2002, S. 886-896.
dies.: China nach dem WTO-Beitritt, in: China aktuell, Februar 2002, S. 140-150.
dies.: Die Auswirkungen von Chinas WTO-Beitritt auf Asien und die Weltwirtschaft, in:
China aktuell, Juni 2003, S. 710-716.
dies.: Chinas Privatunternehmen. Wirtschaftlicher Aufstieg trotz vielfältiger Diskriminierung,
in: China aktuell, August 2003, S. 973-985.
dies.: Chinas wirtschaftlicher Aufstieg - Auslöser von Euphorie und Bedrohungsängsten, in:
China aktuell, Januar 2004, S. 40-47.
dies. / Diep, Luong: Shanghai - Modell für Chinas Wirtschaftsentwicklung?, in:
China aktuell, Oktober 2001, S. 1101-1116.
Shao, Jiandong: Rezeption des deutschen Zivilrechts im alten China, in: China-Report Nr. 35
vom 15. Juli 2001, S. 5-10.
Shao, Jiandong / Drewes, Eva (Hg.): Chinesisches Zivil- und Wirtschaftsrecht. Ausgewählte
Rechtsgebiete, dargestellt im Vergleich zum deutschen Recht, Mitteilungen des Instituts
für Asienkunde 346, Hamburg 2001.
So, Bennis Wai-yip: Growth of Private Enterprises in China: An unintended Consequence of
the State Sector Reforms, in: China Report 38:3 (2002), S. 360-372.
Staiger, Brunhild (Hg.): Länderbericht China. Geschichte. Politik. Wirtschaft. Gesellschaft.
Kultur, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2000.
dies.: Shanghais politische und kulturelle Entwicklung in historischer
Perspektive, in: Institut für Asienkunde Hamburg / Landeszentrale für politische Bildung,
Hamburg (Hg.): Shanghai – Hamburgs Partnerstadt in China, Hamburg 2002, S. 13-50.
Sund, Horst: Eigenes Gebäude für das Chinesisch-Deutsche Hochschulkolleg in Shanghai, in:
China-Report Nr. 34 vom 15. Januar 2001, S. 12 f.
Taube, Markus: Economic relations between Germany and mainland China, 1979-2000,
Duisburger Arbeitspapiere zur Ostasienwirtschaft No. 59 / 2001, Duisburg 2001.
ders.: Economic Relations between the PRC and the States of Europe, in:
The China Quarterly, March 2002, S. 78-107.
ders.: Entwicklung und Status quo der Wirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union zur
Volksrepublik China, in: Luther, Susanne / Opitz, Peter J. (Hg.): Die Beziehungen der
Volksrepublik China zu Westeuropa. Bilanz und Ausblick am Beginn des 21. Jahrhunderts,
Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen Nr. 17 der Akademie für Politik
und Zeitgeschehen der Hanns Seidel Stiftung, München 2000, S. 47-65.
Tian, Gang: Shanghai’s Role in the Economic Development of China. Reform of Foreign
Trade and Investment, Praeger Publishers, Westport, Connecticut / London 1996.
Tjoa, Laetitia: Möglichkeiten deutscher Unternehmen ohne eigene Produktionsstätte in China
zum Handel mit der Volksrepublik, in: Deutsch-Chinesisches Wirtschaftsforum,
4/99, S. 41-43.
Voegeli, Wolfgang: Rechtliche Probleme des Beitritts von Transformationsländern zur WTO.
Das Beispiel China, in: NORD-SÜD aktuell, 2. Quartal 2002, S. 275-288.
Voss, Alexandra: Stand der deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen Mitte der neunziger
Jahre, in: China aktuell, Juli 1997, S. 672-684.
322
Voss, Jens-Peter: Chinas Wirtschaft: Erreichtes, Angestrebtes, Mögliches und Gefährdetes, in:
China Contact, 2 / 2005, S. 25-29.
Wood, Frances: Exotic Wickedness and Luxury, in: China Review, Summer 1999, S. 9-11.
Xin, Wei: Trading Rights established. Individual Operators will be the biggest beneficiaries
of the revised trade laws, in: China International Business, July 2004, S. 24 f.
Xu, Xiaoman: Der Beitrag der deutsch-chinesischen Entwicklungszusammenarbeit zur
Wirtschafts- und Politikreform in der Volksrepublik China, Politikwissenschaft Band 63,
zugl.: Hamburg, Univ., Diss., 1999, LIT Verlag, Hamburg 1999.
Yeung, Yue-Man / Yun-wing, Sung (Hg.): Shanghai. Transformation and Modernization
under China’s Open Policy, The Chinese University Press, Hong Kong 1996.
Yuezhi, Xiong: The Image and Identity of the Shanghainese, in: Liu, Tao Tao / Faure, David
(Hg.): Unity and Diversity. Local Cultures and Identities in China, Hong Kong University
Press, Hong Kong 1996, S. 99-106.
Zeng, Xianwu: WTO at last. Trading rights after China’s WTO entry, in: The China Business
Review, January-February 2002, S. 16-20.
Zhimin, Lin: Reform and Shanghai: Changing Central-Local Fiscal Relations, in:
Hao, Jia / Zhimin, Lin (Hg.): Changing Central-Local Relations in China. Reform and
State Capacity, Westview Press, Boulder / San Francisco / Oxford 1994.
2. Informations- und Werbematerialen, amtliche Veröffentlichungen
Abkommen über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik China, abgedruckt
in: ABl. der EG L 250 vom 19. September 1985.
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen vom 10.6.1985, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil
II. Jahrgang 1986, Bundesanzeiger Verlag, Köln 1986, S. 447-456.
Abkommen vom 30. Juni 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit
auf denGebieten der Wirtschaft, Industrie und Technik, abgedruckt in:
Bundesgesetzblatt Teil II. Jahrgang 2002, Bundesanzeiger Verlag, Köln 2002, S. 1023-
1027.
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China
über Sozialversicherung vom 12. Juli 2001, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil II.
Jahrgang 2002, Bundesanzeiger Verlag, Köln 2002, S. 83-88.
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Volksrepublik China über den Handel und den Zahlungsverkehr vom
16. Juli 1973, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil II. Jahrgang 1973, Bundesanzeiger
Verlag, Köln 1973, S. 975.
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Volksrepublik China über Finanzielle Zusammenarbeit 2001 vom
6. Dezember 2001, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil II. Jahrgang 2002,
Bundesanzeiger Verlag, Köln 2002, S. 167 f.
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Volksrepublik China über wissenschaftlich-technologische
Zusammenarbeit vom 9. Oktober 1978, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil II.
Jahrgang 1978, Bundesanzeiger Verlag, Köln 1978, S. 1527.
323
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Volksrepublik China über die wirtschaftliche Zusammenarbeit vom
24. Oktober 1979, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil II. Jahrgang 1979,
Bundesanzeiger Verlag, Köln
1979, S. 1210 f.
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen vom 10.6.1985, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil
II. Jahrgang 1986, Bundesanzeiger Verlag, Köln 1986, S. 447-456.
AHK Shanghai: Our Services, S.1 (Info-Broschüre als pdf-Datei auf der Website des
Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft Shanghai, in diesem Fall unter
http://www.ahksha.com.cn, Rubrik 'AHK/gic Shanghai' – Rubrik 'Service Ueberblick'
– Rubrik 'Dienstleistungsangebot' (27.5.2003)).
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN,
Deutscher Bundestag, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/4873, 23.6.1989, abgedruckt
in: Leutner, M. (Hg.): Bundesrepublik Deutschland und China, a.a.O., S. 331 f.
Appell der Bundesregierung an die chinesische Regierung vom 5. Juni 1989, Bulletin
58/1989, 7.6.1989:520, abgedruckt in: Leutner: Bundesrepublik Deutschland und China,
a.a.O., S. 327.
Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (APA): Wirtschaftshandbuch
Asien Pazifik 2000/2001, 45. Ausgabe, Hamburg 2000.
A.T. Kearney: FDI Confidence Index, Volume 5, September 2002.
Auswärtiges Amt: 6. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den
auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen, Berichtszeitraum:
1.1.2000 – 31.3.2002.
dass.: Aufgaben der deutschen Außenpolitik. Ostasien. Japan, Süd- und Nordkorea,
Mongolei, China einschl. HongKong und Macau, Taiwan am Beginn des
21. Jahrhunderts, Berlin, Mai 2002.
Bayerische Landesbank, Volkswirtschaftliche Abteilung: Länderanalysen. VR China,
München 2004.
Bekanntmachung der deutsch-chinesischen Vereinbarung über die Förderung des
chinesisch-deutschen Hochschulkollegs an der Tong-Ji-Universität in Shanghai vom
14. Januar 1998, abgedruckt in: Bundesgesetz-blatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 4,
Bundesanzeiger Verlag, Köln 1998, S. 115.
Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über den Handel und den
Zahlungsverkehr vom 16. Juli 1973, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil II. Jahrgang
1973, Bundesanzeiger Verlag, Köln 1973, S. 974 .
Bericht der Kommission zur Evaluierung des CDHK, in: Chinesisch-Deutsches
Hochschulkolleg Tongji-Universität Shanghai: CDHK-aktuell 02/02, S. 2.
Berliner Bank / Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH Informationsdienste /
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH / Dr. Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (Hg.): Unternehmerreport
Investitionsführer Wirtschaftsraum China. VR China, HongKong, Macao, Mongolei,
Taiwan, Berlin 1997.
Bundesgesetzblatt Teil II: Verschiedene völkerrechtliche Vereinbarungen, Bundesanzeiger
Verlagsges. m.b.H., Köln verschiedene Jahrgänge.
Bundesstelle für Außenhandelsinformation (bfai): Reihe Tipps für die Praxis: Investieren
in der VR China, Köln 2000.
dies.: Reihe Internationales und ausländisches Wirtschafts- und Steuerrecht:
Rechtstipps für Exporteure VR China, Köln 2001.
324
dies.: Reihe Tipps für die Praxis: Repräsentanzeröffnung VR China, Köln 2001.
dies.: Reihe Länder und Märkte: Deutscher Mittelstand in China: Mit kleinen Schritten ans
Ziel, Köln 2004.
dies.: Reihe Länder und Märkte: Deutscher Mittelstand investiert in Südchina, Köln 2004.
China Statistical Yearbook, verschiedene Jahrgänge.
Cody, Sascha: Shanghai’s Development Zones. An Overview by China Strategic Ltd., o.O.
und o.J.
Commission of the European Communities: Commission Policy Paper for Transmission to
the Council and the European Parliament. A maturing partnership – shared interests and
challenges in EU-China relations, COM (2003) 533 fin., dated September 10th 2003.
Company Law of the People’s Republic of China.
Contract Law of the People’s Republic of China.
Copyright Law of the People's Republic of China.
DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH / F.A.Z.-Institut für
Management-, Markt- und Medieninformationen GmbH / manager magazin
Verlagsgesellschaft mbH / Dr. Bernd Rödl & Partner GbR: Wirtschaftshandbuch
China, Reihe 'Praxisnaher Ratgeber für Unternehmen – 1999', Band 2: Standortführer,
Frankfurt a. M. 1999.
Delegation of German Industry & Commerce Shanghai: China’s third year in WTO –
With all major commitments on track? A critical review comprising the results of the
latest survey amongst German companies in China, Shanghai 2004.
Delegations of German Industry & Commerce China: Delegation of German Industry &
Commerce Shanghai. Your Partner in China, o.O. o.J. (Informationsheft erhalten im
Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft Shanghai im April 2003).
Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft Shanghai, unterstützt durch die DZ Bank
AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank: Untersuchung zu China. Marktchancen für
den Mittelstand, Juni 2002.
Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft in Shanghai und Beijing / Deutsche
Handelskammer in China: Chinas first year after WTO. Experiences. A survey amongst
German Enterprises and Representative Offices in China, Shanghai 2003.
Detailed Rules on the implementation of the law of People’s Republic of China on sinoforeign
Joint Cooperative Ventures.
Deutsch-Chinesische Vereinbarung zu dem Austausch und der Zusammenarbeit im
Rechtsbereich.
Deutsche Bank Research: Deutsche Investitionen in China – Chance für deutsche
Unternehmen, 6.8.2004.
Deutsche Botschaft Peking: Wirtschaftsdaten kompakt, Stand: September 2004.
dies.: Wirtschaftsdaten kompakt, Stand: April 2005.
Deutsche Bundesbank: Kapitalverflechtung mit dem Ausland, Statistische
Sonderveröffentlichung 10, Frankfurt a.M. Mai 2004.
Deutsche Handelskammer in China. Shanghai: Ihr Partner in China. Kompetent.
Zuverlässig. Schnell. Leistungsstark. Werden Sie Mitglied. Jetzt, S. 5
(Informationsunterlagen zur Mitgliedschaft als pdf-Datei auf der Website des
Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft Shanghai, in diesem Fall unter
http://www.ahksha.com.cn, Rubrik 'AHK/gic Shanghai' – Rubrik 'Service Ueberblick' –
Rubrik 'Kammeran-gelegenheiten' (27.5.2003))
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): Informationsbroschüre Chinesisch-
Deutsches Hochschulkolleg Tongji-Universität Shanghai, 2. Auflage, Bonn 2002.
325
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE
GRÜNEN, Deutscher Bundestag, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/4790, 15.6.1989,
abgedruckt in: Leutner, M. (Hg.): Bundesrepublik Deutschland und China, a.a.O.,
S. 327-330.
Erklärung des Staatssekretärs im BMZ, Repnik, Bulletin 74/1989, 13.7.1989:651,
abgedruckt in: Leutner, M. (Hg.): Bundesrepublik Deutschland und China, a.a.O.,
S. 336 f.
Europäisches Zentrum für Wirtschaftsforschung und Strategieberatung prognos:
Evaluierung der Arbeitsplatzeffekte der Hermes-Ausfuhrgewährleistungen des Bundes
(Proj. Nr. 7/00). Endbericht, Basel, 29. Dezember 2000.
European Commission: European competitiveness report 2004.
Eurostat: Statistik kurz gefasst, Außenhandel, Thema 6-4/2002.
Foreign Trade Law of the People’s Republic of China.
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Shanghai: Förderung von
Kleinstmaßnahmen der Technischen Zusammenarbeit durch das Generalkonsulat
der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai, Informationsblatt, Stand: Februar 2003.
German Chamber of Commerce in China: Service iSheet, Februar 2002.
German Centre for Industry & Trade Shanghai: China Newsletter, verschiedene
Ausgaben.
dies.: Chamber Information, March 2003.
Gesetz vom 8. Mai 2002 zu dem Abkommen vom 30. Juni 2000 zwischen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über
die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft, Industrie und Technik,
abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil II. Jahrgang 2002, Bundesanzeiger Verlag, Köln
2002, S. 1022.
Grimm, Klaus: Zur gegenwärtigen Wirtschaftssituation in China, Aufsatz in einer
Informationsbroschüre zur 'Germany Tour 2003' der German Chamber of Commerce in
China, o.O. o.J., S. 2-4.
Handelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der
Volksrepublik China, abgedruckt in: ABl. der EG L 123 vom 11. Mai 1978.
Hermes Kreditversicherungs-AG: Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik
Deutschland. Exportförderung mit staatlichen Garantien und Bürgschaften – Hermesdeckungen,
o.O. o.J.
dies.: Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland. Verschiedene
Jahresberichte.
Informationsfaltblatt der Shanghai Zhangjiang Group Company Ltd., Shanghai 2004.
Interview mit dem Vorsitzenden des Arbeitskreises China im Ost-Ausschuß der
Deutschen Wirtschaft, Weiss; Deutschlandfunk 23.6.1989, abgedruckt in: Leutner, M.
(Hg.): Bundesrepublik Deutschland und China, a.a.O., S. 332-334.
Interview mit DIHT-Präsident Stihl, Stuttgarter Nachrichten 1.7.1989, abgedruckt in
Leutner: Bundesrepublik Deutschland und China, a.a.O., S. 334 f.
Interview mit Ministerpräsident Li Peng, Fernsehen MDR, 9.11.1993, abgedruckt in:
Leutner, M. (Hg.): Bundesrepublik Deutschland und China, a.a.O., S. 370-372.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften: 1. Mitteilung der Kommission an den Rat
und das Europäische Parlament. Die langfristige Politik der Europäischen Union
gegenüber China, in: KOM (95) 279 endgültig vom 05.07.1995.
dies.: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. Für eine
umfassende Partnerschaft mit China, in: KOM (98) 181 endgültig vom 25.03.1998
dies.: Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische
Parlament. Die Umsetzung der Mitteilung 'Für eine umfassende Partnerschaft mit China',
KOM (2000) 552 endgültig vom 08.09.2000
326
dies.: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. Die China-
Strategie der EU: Umsetzung der Grundsätze von 1998 und weitere Schritte zur
Vertiefung des politischen Konzepts der EU, in: KOM (2001) 265 endgültig vom
5.5.2001.
Law Against Unfair Competition of the People's Republic of China.
Law of Land Administration of the People’s Republic of China.
Law of the People’s Republic of China on chinese foreign contractual joint ventures.
Law of the People’s Republic of China on Chinese-Foreign Equity Joint Ventures.
Law of the People’s Republic of China on foreign-capital Enterprises.
Manager Magazin / Rödl & Partner / F.A.Z. – Institut (Hg.):
Investitionsführer Wirtschaftsraum China, Frankfurt a. M. 2001.
Powerpoint-Präsentation des DIHZ Shanghai.
Protokoll zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
der Volksrepublik China über die Verlängerung des Abkommens über die
wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 10. Juni 1985, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt
Teil II. Jahrgang 1985, Bundesanzeiger Verlag, Köln 1985, S. 1043.
Regulations for the implementation of the law of the People’s Republic of China on joint
ventures using chinese and foreign investment.
Shanghai Pudong New Area Economic & Trading Bureau: Practical Guide for Foreign
Investment in Shanghai Pudong Series 1: Foreign Investment and Investment Opportunity
in Shanghai Pudong 2003-2004, Shanghai 2003.
dass.: Practical Guide for Foreign Investment in Shanghai Pudong Series 2: Foreign
Investment Orientation and Preferential Policies in Shanghai Pudong 2003-2004, Shanghai
2003.
Shanghai Pudong New Area Press and Information Office: Shanghai Pudong 1990-2003,
Shanghai o.J.
Shanghai Pudong New Area Press and Information Office Foreign Affairs: Shanghai
Basic Facts. Guide to Pudong, China Intercontinental Press, Shanghai 2002.
Shanghai Pudong New Area Statistical Yearbook, verschiedene Jahrgänge.
Shanghai Statistical Yearbook, verschiedene Jahrgänge.
Shanghai Zhangjiang Hi-Tech Park: Investment Guidebook, Shanghai 2004.
Siemens Corporate Information Research Center: China: Rahmenbedingungen für
ausländische Investoren, Juni 2005.
Statistisches Bundesamt: Deutscher Außenhandel mit Asien-Pazifik, Wiesbaden 2004.
dass.: Pressemitteilung vom 4. April 2005: Deutschlands wichtigste Handelspartner 2004.
dass.: Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland 2003,
Wiesbaden 2004.
dass.: Spezialhandel nach Ländern 2003: Volksrepublik China, Wiesbaden 2004.
The German Chamber of Commerce in China: Chamber Information, March 2003.
The US-China Business Council: China Economic Statistics for 2003.
Tian, Sainan (Hg.): Pudong Business Guide, Shanghai 2003.
Trademark Law of the People's Republic of China
Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Volksrepublik China über die Bildung einer Gemischten
Kommission zur Förderung der gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen vom 31.
Oktober 1975, Nummern 1 und 3, abgedruckt in: Bundesgesetzblatt Teil II. Jahrgang
1975, Bundesanzeiger Verlag, Köln 1975, S. 2240.
Verfassung der Volksrepublik China von 1982.
WTO: International Trade Statistics, verschiedene Jahrgänge.
327
3. Interviews
Interview 1: Michael Gotschlich, General Manager, DIHZ Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
Interview 2: Thomas Harnisch, Vizedirektor Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg
Tongji-Universität Shanghai, Shanghai, 7.4.2003.
Interview 3: Anne Daentzer, Rechtsanwältin und Sozia der Kanzlei Haarmann Hemmelrath
in Shanghai, Shanghai, 14.4.2003:
Interview 4: Elke Tiedt, stellvertretende Generalkonsulin, Leiterin des Wirtschaftsreferates
des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Shanghai, Shanghai, 15.4.2003.
Interview 5: Anke Bauer, Consular Attachee im Wirtschaftsreferat des Generalkonsulats der
Bundesrepublik Deutschland in Shanghai, Shanghai, 15.4.2003.
Interview 6: Bernd Reitmeier, Deputy Chief Representative des Delegiertenbüros der
Deutschen Wirtschaft in Shanghai, Shanghai, 18.4.2003.
Interview 7: Michael Vogel, Konsul, Verkehrsreferent, Generalkonsulat der Bundesrepublik
Deutschland in Shanghai, Shanghai, 24.4.2003.
4. Quellen aus dem Internet
http://www.ahk.de (Website der deutschen Auslandshandelskammern).
http://www.ahksha.com.cn (Website des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft
Shanghai).
http://www.atimes.com ('Asia Times' Website).
http://www.auswaertiges-amt.de (Website des Auswärtigen Amtes).
http://www.bday.co.za ('Business-Day' Website).
http://www.bfai.com (Website der Bundesagentur für Außenwirtschaft).
http://www.bmj.de (Website des Bundesministeriums der Justiz).
http://www.bmwa.bund.de (Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit).
http://www.bmz.de (Website des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung).
http://www.cbiz.cn (Website des 'China Business Infocenter').
http://www.china.ahk.de (Website der deutschen Auslandshandelskammer in der VRCh).
http://www.chinadaily.com.cn (Website der chinesischen Tageszeitung China Daily).
http://www.daad.de (Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes).
http://www.fdi.com.cn (Spezielle Website des Handelsministeriums der VRCh mit
Schwerpunkt ausländische Direktinvestitionen).
http://www.forbes.com ('Forbes' Website)
http://www.ftd.de ('Financial Times Deutschland' Website)
http://www.germancentre.com (Website der German Centres weltweit).
http://www.germancentreshanghai.de (Website des German Centres Shanghai).
328
http://www.iht.com ('International Herald Tribune' Website).
http://www.interfax.com ('Interfax' Website).
http://www.mofcom.gov.cn (Website des Handelsministeriums der VRCh).
http://www.netzeitung.de ('Netzzeitung' Website).
http://www.pudong.gov.cn (Website der Regierung der Neuen Wirtschaftszone Pudong).
http://www.shanghai.diplo.de (Website des deutschen Generalkonsulats in Shanghai).
http://www.shanghai.gov.cn (Website der Regierung von Shanghai).
http://www.timesonline.co.uk ('Times Online' Website).
http://www.transrapid.de (Website des Transrapid-Konsortiums).
http://www.wto.org (Website der Welthandelsorganisation).
Alsdorf Unternehmen Stadt Kommune Land Bund Handwerk Handwerk-Alsdorf Schule-Alsdorf
Alsdorf-Gymnasium Gymnasium-Alsdorf Bangert Axel Arnold Gymnasium Rechtsanwalt Schulamt
|